V/0280/2022
Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 4. Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Münster im Rahmen des Sonderprogramms "Digitalisierung der Kinder und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0280/2022 Anlage A zur V/0280/2022 Kurzüberblick Die Vorlage beschreibt die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 zum Fachthema „Digitalisierung“ in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Aus dem 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 wurden für die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Jugendsozialarbeit folgende Ziele und Maßnahmen erfüllt: Ziel: Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte inklusive Bereitstellung von finanziellen Mitteln prüfen. Ziel: Ausbau der digitalen Infrastruktur für die Leistungsfelder Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für digitale Angebote (Ausstattung und Personaleinsatz) überprüfen Ziel: Etablierung und Weiterentwicklung von medienpädagogischen Angeboten Fachliche Standards im Hinblick auf die medienpädagogischen Angebote und deren Ausstattung entwickeln Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Finanzierung: Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 wurden folgende Fachthemen festgelegt: Digitalisierung, Inklusion, Gender und Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese vier Fachthemen sind besonders handlungsweisend für die Wahlperiode und ziehen sich durch alle Produktbereiche des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans. In dieser Vorlage wird das Fachthema Digitalisierung aufgegriffen und in T eilenbearbeitet.
Beschlussvorlage
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V/0280/2022 V/0280/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 4. Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Münster im Rahmen des Sonderprogramms "Digitalisierung der Kinder und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit" Beratungsfolge 09.05.2022 Jugendrat Vorberatung 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschließt, dass befristet von 2022 bis einschl. 2025 Zuschüsse an Träger der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der medienpädagogischen Angebote in Höhe von bis zu 60.000 € jährlich bewilligt werden. 2. Die Finanzierung erfolgt kostenneutral aus dem „Innovationsfonds im Rahmen einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention“. 3. Der Antrag der CDU-Fraktion „Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ ist damit aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkunge n Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 23.240 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 26.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Paschert T elefon:492-5890 Paschert@stadt- muenster.de - 2 - V/0280/2022 2023 - 2025 60.000 Betriebskost en, Fortbildunge n, Digitale Ausstattung und Informations materialien Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2022 bei den Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ zur Verfügung und werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt. Begründung 1. Ausgangslage Die CDU-Fraktion hat am 11.06.2021 beantragt, „Digital Cafés“ in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Hierfür sollte durch die Verwaltung eine Überprüfung erfolgen, unter welchen Voraussetzungen Digital Cafés eingerichtet werden können, welche Räumlichkeiten, digitale Infrastruktur und personelle Fortbildungen und Kooperationen dafür notwendig sind. Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich mit (digitalen) Medien und Apps auf. Folglich gehören diese zu ihrer alltäglichen Lebenswelt. Die Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen, des Alltags und der eigenen Selbstverwirklichung können somit nicht mehr losgelöst von der Verwendung digitaler Medien betrachtet werden. Dementsprechend sind auch kinder- und jugendschutzrelevante Themen wie Cybermobbing, Radikalisierung, Hass und Konfrontation mit pornographischen und gewaltvollen Inhalten im Internet als große Herausforderung zu sehen, bei denen Heranwachsende auf die Begleitung pädagogischer Fachkräfte zählen müssen. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sind – beschleunigt durch die Auswirkungen des Lockdowns – verstärkt in die digitale Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit eingestiegen. So konnten in den letzten Jahren verschiedene digitale Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden und so, trotz Schließung der offenen Bereiche, der Kontakt zu den jungen Menschen gehalten werden. Um eine Übersicht zur aktuellen Situation zu erhalten, wurde in einem ersten Schritt eine Bestands- und Bedarfsanalyse in Bezug auf die Digitalisierung (Hardware, Software, medienpädagogische Angebote) in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nur zu 80 % mit W-Lan ausgestattet sind. Die Internetleitungen in den Einrichtungen verfügen zum T eil nur über eine sehr niedrige Bandbreite. 35 % der Einrichtungen verfügen über max. drei T ablets/Laptops,die Kinder und Jugendliche innerhalb der Einrichtung nutzen können. 59 % der Einrichtungen verfügen über ein Diensthandy. Im Fazit lässt sich somit feststellen, dass die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der digitalen Hardware noch einiges an Optimierungsbedarf haben. Dies gilt sowohl in der Finanzierung der digitalen Ausstattung und deren Folgekosten in den Einrichtungen als auch in vielen rechtlichen und pädagogischen/methodischen Fragestellungen in diesem doch noch recht jungen Aufgabenfeld. Die Möglichkeiten der digitalen Jugendarbeit konnten nur von einigen wenigen Einrichtungen aufgrund der persönlichen Kompetenzen einzelner Fachkräfte umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat bereits der am 23.09.2021 vom AKJF beschlossene 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan (V0506/2021) das Thema „Digitalisierung“ aufgegriffen und es im Besonderen auch als Fachthema für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Die Fachthemen - 3 - V/0280/2022 wurden gemeinsam mit den freien Trägern im Vorfeld definiert und sind für die Wahlperiode besonders handlungsweisend. Der Antrag der CDU zielt u.a. auf die Errichtung von Digital-Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Allerdings sind die medienpädagogischen Voraussetzungen in den Einrichtungen sehr unterschiedlich. Dies betrifft sowohl die medienpädagogischen Kompetenzen der Fachkräfte als auch die räumliche und digitale Ausstattung. Daher ist es aus fachlicher Sicht nicht zielführend, eine Maßnahme, wie z.B. Digital-Cafés in allen Einrichtungen umzusetzen. Gleichwohl soll die Initiative aufgegriffen werden, um die Medienpädagogik in der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit analog zu den Zielen und Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans weiter voranzubringen. 2. Ziele und Maßnahmen Folgendes Programm mit seinem in teilhabebezogenen Elementen sichtbaren Bezug zur kind- und jugendbezogenen Armutsprävention soll mit dieser Beschlussvorlage für den Produktbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit im Rahmen des aktuellen 4. Kinder- und Jugendförderplan (vgl. S. 24 - 25) aufgegriffen und umgesetzt werden: I. Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften o Voraussetzung für eine Förderung der Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen sind gute pädagogische, rechtliche und technische Kenntnisse der Fachkräfte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. o Für die Durchführung von Fortbildungsangeboten, Bereitstellung von Schulungs- und Informationsmaterialien für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte sind daher Mittel sowohl für die Organisation und Durchführung von Schulungen und Fachtagungen als auch Mittel für die konkrete Programmdurchführung im pädagogischen Alltag erforderlich. (vgl. 3.1 Maßnahmen a, d) II. Ausbau der digitalen Infrastruktur (Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Beschaffung digitaler Geräte) o Für die pädagogische Arbeit werden Laptops/T ablets, W-Lan mit einer Internetleistung von min. 150 Mbit/s und Smartphones benötigt. Sowohl in der Wartung der Endgeräte als auch im Hinblick auf zusätzliche Kosten (Internet, Handy, Apps etc.) müssen Mittel bereitstehen. (vgl. 3.2 Maßnahme a) III. Etablierung und Weiterentwicklung medienpädagogischer Standards o Gemeinsam mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit werden fachliche Standards der medienpädagogischen Angebote und deren Ausstattung im Hinblick auf den Einsatz von digitalen Medien erarbeitet. Ziel ist die bedarfsgerechte Expertise in jeder Einrichtung. (vgl. 3.3 Maßnahmen a, b) Zur Verbesserung der oben beschriebenen heterogenen Ausgangslage und zur Erreichung der vorgenannten Zielsetzungen sollen 2022 die Restmittel des Innovationsfonds in Höhe von 23.244,64 Euro und von 2023 bis einschl. 2025 Mittel in Höhe von 60.000 € für gezielte Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans zur Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit eingesetzt werden. - 4 - V/0280/2022 3. Einsatz der Mittel des Innovationsfonds im Rahmen einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention für das Jahr 2022 – 2025 Trotz intensiver Bewerbung des Innovationsfonds in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und nachträglich verlängerter Abgabefrist war der diesjährige Rücklauf einschlägiger Projektanträge verhalten. Erneut konnte die Zielsetzung des Fonds nicht vollends zufriedenstellend erreicht werden. Mit der Vorlage V/0018/2022 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Aussicht gestellt, einen Vorschlag zur Nutzung der nach Beschluss der aufgeführten Maßnahmen noch vorhandenen Restmittel in Höhe von 23.244,64 Euro zu erarbeiten und vorzulegen. Dem wird mit dieser Vorlage nachgekommen, indem diese Mittel zur Finanzierung von Zuschüssen an Träger der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der medienpädagogischen Angebote befristet bis Ende 2025 eingesetzt werden. Fazit: Mit der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan zum Fachthema „Digitalisierung“ wird auf die benannten Bedarfe der Kinder und Jugendlichen und der Fachkräfte in der Stadt Münster reagiert. Insbesondere die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zum Themenkomplex „Digitalisierung“ müssen lebensweltorientiert und partizipativ mit Kindern und Jugendlichen in enger Abstimmung mit allen Netzwerkpartnern weiterentwickelt werden. Das Sonderprogramm ist aus Sicht der Verwaltung eine gute finanzielle Grundlage, um diese Ziele zu erreichen. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0057/2021 ist somit weitgehend aufgegriffen und formal erledigt. Er wird in seinen noch nicht abschließend behandelten Punkten weiterhin umzusetzen sein. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 2 CDU-Ratsantrag, Nr.: A-R/0057/2021 - vom 11.06.2021 „Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen“
A-R/0057/2021Digital-Cafes in de_offenen Kinder- und Jugendarbeit
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RATSANTRAG Münster, 11.06.2021 Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen Jugendzentren innerhalb der Stadt Münster Digital Cafés einrichten können, um den Besucherinnen und Besuchern den Zugang zur digitalen Bildung/ Medien zu ermöglichen. Das Ziel ist, Teilhabechancen auch nach der Coronakrise zu fokussieren. 2. Dafür prüft die Verwaltung, a) ob Räumlichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen und inwieweit diese für ein derartiges Angebot durch eine auskömmliche digitale Infrastruktur (Endgeräte, Drucker, WLAN, Breitband etc.) nutzbar gemacht werden können. b) inwiefern Co-Working-Plätze eingerichtet werden können, die für Hausaufgaben, Bewerbungsschreiben etc. für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. 3. Zudem sucht die Verwaltung passende Fortbildungsangebote zur Medienerziehung für das Personal vor Ort und prüft eine Kooperation mit dem Jugendinformations- und Bildungszentrum sowie der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der AG Medien. 4. Des Weiteren legt die Verwaltung einen Kosten- und Finanzierungsplan für dieses zusätzliche Angebot in der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor. Begründung: Die Freizeitgewohnheiten bei Kindern und Jugendlichen haben sich durch die Corona-Krise sehr verändert. Traf man sich vor der Krise noch in Jugendfreizeiteinrichtungen oder im öffentlichen Raum, um gemeinsam Freizeitangeboten nachzugehen, steht heute die Nutzung der digitalen Medien im Vordergrund. Der Einfluss dieser sozialen Medien bestimmt einen großen Teil des Alltags. Nicht jedes Kind und jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, die Digitalisierung für sich sinnvoll nutzen zu können. Dies liegt an unterschiedlichen Bedingungen im Aufwachsen. Umso wichtiger ist es, dass Kindern und Jugendlichen die Chance ermöglicht wird, sich auch außerhalb des Elternhauses Unterstützung bezüglich des Umgangs mit digitalen Formaten holen zu können. Deshalb sollen auch Jugendfreizeiteinrichtungen ein Zentrum für digitale Bildung und Medienerziehung werden. In Münster unterstützt die CDU-Ratsfraktion seit vielen Jahren die offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen. Inzwischen verfügt jeder Stadtteil über mindestens ein Nachmittagsangebot der offenen Tür für Kinder und Jugendliche. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0280/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2022
- Erstellt
- 19.04.2022 12:50