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V/0280/2022

Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 4. Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Münster im Rahmen des Sonderprogramms "Digitalisierung der Kinder und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit"

Vorlagen 21.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 02.06.2022, TOP 10

Anlage A

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Beschlussvorlage

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A-R/0057/2021Digital-Cafes in de_offenen Kinder- und Jugendarbeit

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Anlage A

2461 Zeichen

Anlage A zur V/0280/2022
Anlage A zur V/0280/2022
Kurzüberblick
Die Vorlage beschreibt die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Kinder- und
Jugendförderplan 2021-2025 zum Fachthema „Digitalisierung“ in der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Aus dem 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 wurden für die offene Kinder- und
Jugendarbeit sowie für die Jugendsozialarbeit folgende Ziele und Maßnahmen erfüllt:
Ziel:
Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten und
Fachkräften
 Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche,
Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte inklusive Bereitstellung von finanziellen
Mitteln prüfen.
Ziel:
Ausbau der digitalen Infrastruktur für die Leistungsfelder
 Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für digitale Angebote (Ausstattung und
Personaleinsatz) überprüfen
Ziel:
Etablierung und Weiterentwicklung von medienpädagogischen Angeboten
 Fachliche Standards im Hinblick auf die medienpädagogischen Angebote und deren
Ausstattung entwickeln
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Entwicklungsstandorte in Europa
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
weiterentwickeln.
Finanzierung:
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
x überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 wurden folgende Fachthemen festgelegt:
Digitalisierung, Inklusion, Gender und Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese vier
Fachthemen sind besonders handlungsweisend für die Wahlperiode und ziehen sich durch alle
Produktbereiche des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans. In dieser Vorlage wird das
Fachthema Digitalisierung aufgegriffen und in T eilenbearbeitet.

Beschlussvorlage

9738 Zeichen

V/0280/2022
V/0280/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des 4. Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Münster
im Rahmen des Sonderprogramms "Digitalisierung der Kinder und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit"
Beratungsfolge
09.05.2022 Jugendrat Vorberatung
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschließt, dass befristet von 2022 bis
einschl. 2025 Zuschüsse an Träger der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit für
den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der medienpädagogischen Angebote in Höhe von
bis zu 60.000 € jährlich bewilligt werden.
2. Die Finanzierung erfolgt kostenneutral aus dem „Innovationsfonds im Rahmen einer kind- und
jugendbezogenen Armutsprävention“.
3. Der Antrag der CDU-Fraktion „Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ ist damit
aufgegriffen und erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkunge
n
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 23.240
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
26.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Paschert
T elefon:492-5890
Paschert@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0280/2022
2023 -
2025
60.000 Betriebskost
en,
Fortbildunge
n, Digitale
Ausstattung
und
Informations
materialien
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2022 bei den
Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0604 „Familienförderung“ zur Verfügung und
werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt.
Begründung
1. Ausgangslage
Die CDU-Fraktion hat am 11.06.2021 beantragt, „Digital Cafés“ in der offenen Kinder- und
Jugendarbeit zu ermöglichen. Hierfür sollte durch die Verwaltung eine Überprüfung erfolgen,
unter welchen Voraussetzungen Digital Cafés eingerichtet werden können, welche
Räumlichkeiten, digitale Infrastruktur und personelle Fortbildungen und Kooperationen dafür
notwendig sind.
Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich mit (digitalen) Medien und
Apps auf. Folglich gehören diese zu ihrer alltäglichen Lebenswelt. Die Gestaltung ihrer
sozialen Beziehungen, des Alltags und der eigenen Selbstverwirklichung können somit nicht
mehr losgelöst von der Verwendung digitaler Medien betrachtet werden. Dementsprechend
sind auch kinder- und jugendschutzrelevante Themen wie Cybermobbing, Radikalisierung,
Hass und Konfrontation mit pornographischen und gewaltvollen Inhalten im Internet als große
Herausforderung zu sehen, bei denen Heranwachsende auf die Begleitung pädagogischer
Fachkräfte zählen müssen.
Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sind – beschleunigt durch
die Auswirkungen des Lockdowns – verstärkt in die digitale Kinder- und
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit eingestiegen. So konnten in den letzten Jahren verschiedene
digitale Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden und so, trotz Schließung der
offenen Bereiche, der Kontakt zu den jungen Menschen gehalten werden.
Um eine Übersicht zur aktuellen Situation zu erhalten, wurde in einem ersten Schritt eine
Bestands- und Bedarfsanalyse in Bezug auf die Digitalisierung (Hardware, Software,
medienpädagogische Angebote) in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der
Jugendsozialarbeit durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nur zu 80 % mit W-Lan ausgestattet sind. Die
Internetleitungen in den Einrichtungen verfügen zum T eil nur über eine sehr niedrige
Bandbreite. 35 % der Einrichtungen verfügen über max. drei T ablets/Laptops,die Kinder und
Jugendliche innerhalb der Einrichtung nutzen können. 59 % der Einrichtungen verfügen über
ein Diensthandy. Im Fazit lässt sich somit feststellen, dass die Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der digitalen Hardware noch einiges an
Optimierungsbedarf haben. Dies gilt sowohl in der Finanzierung der digitalen Ausstattung und
deren Folgekosten in den Einrichtungen als auch in vielen rechtlichen und
pädagogischen/methodischen Fragestellungen in diesem doch noch recht jungen
Aufgabenfeld. Die Möglichkeiten der digitalen Jugendarbeit konnten nur von einigen wenigen
Einrichtungen aufgrund der persönlichen Kompetenzen einzelner Fachkräfte umgesetzt
werden.
Aus diesem Grund hat bereits der am 23.09.2021 vom AKJF beschlossene 4. Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplan (V0506/2021) das Thema „Digitalisierung“ aufgegriffen und es
im Besonderen auch als Fachthema für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Die Fachthemen

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V/0280/2022
wurden gemeinsam mit den freien Trägern im Vorfeld definiert und sind für die Wahlperiode
besonders handlungsweisend.
Der Antrag der CDU zielt u.a. auf die Errichtung von Digital-Cafés in der offenen Kinder- und
Jugendarbeit. Allerdings sind die medienpädagogischen Voraussetzungen in den
Einrichtungen sehr unterschiedlich. Dies betrifft sowohl die medienpädagogischen
Kompetenzen der Fachkräfte als auch die räumliche und digitale Ausstattung. Daher ist es aus
fachlicher Sicht nicht zielführend, eine Maßnahme, wie z.B. Digital-Cafés in allen
Einrichtungen umzusetzen.
Gleichwohl soll die Initiative aufgegriffen werden, um die Medienpädagogik in der Kinder- und
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit analog zu den Zielen und Maßnahmen des Kinder- und
Jugendförderplans weiter voranzubringen.
2. Ziele und Maßnahmen
Folgendes Programm mit seinem in teilhabebezogenen Elementen sichtbaren Bezug zur kind-
und jugendbezogenen Armutsprävention soll mit dieser Beschlussvorlage für den
Produktbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit im Rahmen des aktuellen 4. Kinder- und Jugendförderplan (vgl. S. 24 - 25)
aufgegriffen und umgesetzt werden:
I. Förderung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen,
Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften
o Voraussetzung für eine Förderung der Medienkompetenz der Kinder und
Jugendlichen sind gute pädagogische, rechtliche und technische Kenntnisse der
Fachkräfte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit.
o Für die Durchführung von Fortbildungsangeboten, Bereitstellung von Schulungs-
und Informationsmaterialien für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte
und Fachkräfte sind daher Mittel sowohl für die Organisation und Durchführung von
Schulungen und Fachtagungen als auch Mittel für die konkrete
Programmdurchführung im pädagogischen Alltag erforderlich. (vgl. 3.1 Maßnahmen
a, d)
II. Ausbau der digitalen Infrastruktur (Bereitstellung der finanziellen Mittel für die
Beschaffung digitaler Geräte)
o Für die pädagogische Arbeit werden Laptops/T ablets, W-Lan mit einer
Internetleistung von min. 150 Mbit/s und Smartphones benötigt. Sowohl in der
Wartung der Endgeräte als auch im Hinblick auf zusätzliche Kosten (Internet,
Handy, Apps etc.) müssen Mittel bereitstehen. (vgl. 3.2 Maßnahme a)
III. Etablierung und Weiterentwicklung medienpädagogischer Standards
o Gemeinsam mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der
Jugendsozialarbeit werden fachliche Standards der medienpädagogischen
Angebote und deren Ausstattung im Hinblick auf den Einsatz von digitalen Medien
erarbeitet. Ziel ist die bedarfsgerechte Expertise in jeder Einrichtung. (vgl. 3.3
Maßnahmen a, b)
Zur Verbesserung der oben beschriebenen heterogenen Ausgangslage und zur Erreichung der
vorgenannten Zielsetzungen sollen 2022 die Restmittel des Innovationsfonds in Höhe von
23.244,64 Euro und von 2023 bis einschl. 2025 Mittel in Höhe von 60.000 € für gezielte
Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans zur Digitalisierung der Kinder- und
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit eingesetzt werden.

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V/0280/2022
3. Einsatz der Mittel des Innovationsfonds im Rahmen einer kind- und jugendbezogenen
Armutsprävention für das Jahr 2022 – 2025
Trotz intensiver Bewerbung des Innovationsfonds in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78
SGB VIII und nachträglich verlängerter Abgabefrist war der diesjährige Rücklauf einschlägiger
Projektanträge verhalten. Erneut konnte die Zielsetzung des Fonds nicht vollends
zufriedenstellend erreicht werden.
Mit der Vorlage V/0018/2022 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Aussicht
gestellt, einen Vorschlag zur Nutzung der nach Beschluss der aufgeführten Maßnahmen noch
vorhandenen Restmittel in Höhe von 23.244,64 Euro zu erarbeiten und vorzulegen.
Dem wird mit dieser Vorlage nachgekommen, indem diese Mittel zur Finanzierung von
Zuschüssen an Träger der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit für den Ausbau der
digitalen Infrastruktur und der medienpädagogischen Angebote befristet bis Ende 2025
eingesetzt werden.
Fazit:
Mit der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplan zum Fachthema „Digitalisierung“ wird auf die benannten Bedarfe der Kinder
und Jugendlichen und der Fachkräfte in der Stadt Münster reagiert. Insbesondere die
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zum Themenkomplex
„Digitalisierung“ müssen lebensweltorientiert und partizipativ mit Kindern und Jugendlichen in
enger Abstimmung mit allen Netzwerkpartnern weiterentwickelt werden. Das Sonderprogramm
ist aus Sicht der Verwaltung eine gute finanzielle Grundlage, um diese Ziele zu erreichen.
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0057/2021 ist somit weitgehend aufgegriffen und formal
erledigt. Er wird in seinen noch nicht abschließend behandelten Punkten weiterhin
umzusetzen sein.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 2 CDU-Ratsantrag, Nr.: A-R/0057/2021 - vom 11.06.2021 „Digital Cafés in der offenen
Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen“

A-R/0057/2021Digital-Cafes in de_offenen Kinder- und Jugendarbeit

2433 Zeichen

RATSANTRAG 
 
  Münster, 11.06.2021 
 
Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
ermöglichen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen Jugendzentren innerhalb der Stadt 
Münster Digital Cafés einrichten können, um den Besucherinnen und Besuchern den 
Zugang zur digitalen Bildung/ Medien zu ermöglichen. Das Ziel ist, Teilhabechancen auch 
nach der Coronakrise zu fokussieren. 
 
2. Dafür prüft die Verwaltung,  
a) ob Räumlichkeiten vor Ort zur Verfügung stehen und inwieweit diese für ein derartiges 
Angebot durch eine auskömmliche digitale Infrastruktur (Endgeräte, Drucker, WLAN, 
Breitband etc.) nutzbar gemacht werden können. 
b) inwiefern Co-Working-Plätze eingerichtet werden können, die für Hausaufgaben, 
Bewerbungsschreiben etc.  für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. 
 
3. Zudem sucht die Verwaltung passende Fortbildungsangebote zur Medienerziehung für das 
Personal vor Ort und prüft eine Kooperation mit dem Jugendinformations- und 
Bildungszentrum sowie der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der AG Medien. 
 
4. Des Weiteren legt die Verwaltung einen Kosten- und Finanzierungsplan für dieses 
zusätzliche Angebot in der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor. 
 
Begründung: 
 
Die Freizeitgewohnheiten bei Kindern und Jugendlichen haben sich durch die Corona-Krise sehr 
verändert. Traf man sich vor der Krise noch in Jugendfreizeiteinrichtungen oder im öffentlichen 
Raum, um gemeinsam Freizeitangeboten nachzugehen, steht heute die Nutzung der digitalen 
Medien im Vordergrund. Der Einfluss dieser sozialen Medien bestimmt einen großen Teil des 
Alltags. Nicht jedes Kind und jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, die Digitalisierung für sich 
sinnvoll nutzen zu können. Dies liegt an unterschiedlichen Bedingungen im Aufwachsen.  
Umso wichtiger ist es, dass Kindern und Jugendlichen die Chance ermöglicht wird, sich auch 
außerhalb des Elternhauses Unterstützung bezüglich des Umgangs mit digitalen Formaten holen 
zu können. Deshalb sollen auch Jugendfreizeiteinrichtungen ein Zentrum für digitale Bildung und 
Medienerziehung werden.  
 
In Münster unterstützt die CDU-Ratsfraktion seit vielen Jahren die offenen Kinder- und 
Jugendarbeit in den Stadtteilen. Inzwischen verfügt jeder Stadtteil über mindestens ein 
Nachmittagsangebot der offenen Tür für Kinder und Jugendliche.  
 
 
gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

09.05.2022 Jugendrat
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0280/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2022
Erstellt
19.04.2022 12:50