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Einziehung eines Fußweges in Seeberg-Süd

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0034/2017 vom 24.01.2017

Stand: Am 26.01.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/5 Vorlagen-Nummer 0034/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.01.2017 Einziehung eines Fußweges in Seeberg-Süd hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 27.10.2016, TOP 7.2.5 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung folgender Fragen: In Seeberg-Süd gab es zwischen den Stichstraßen Wilhelmshof und Zur alten Gärtnerei am südlichen Ende einen verbindenden Fußweg. Trotz Beschlusses und mehrfachen Anfragen der Bezirksvertre- tung Chorweiler verkommt er seit Jahren. Er ist nur noch teilweise begehbar (mit festem Schuhwerk) auf einem Trampelpfad. Ab der Straße Heuserhof ist der Weg durch umfangreiche Ablagerungen von Anwohnern (ca. 2 m hoch, ca. 10 m lang) nicht mehr passierbar. Dahinter breiten sich „erstaunlicher- weise“ die Anwohner mit gepflegten Rasenflächen, Baumaterialstapeln, Kinderspielgeräten und Wä- schespinnen bis weit über den ehemals öffentlichen Weg aus. Die Beschilderung als Fußgängerweg wurde überall samt Masten entfernt. Fragen: „Wurde diese „Umwidmung“ genehmigt? Wenn ja: Wieso wurde die Bezirksvertretung nicht in die Beschlussfolge eingeschaltet? Wenn nein: Wie wird die Wiederherstellung des öffentlichen Weges dort vollständig sichergestellt und wie wird mit den „Nutzern“ des städtischen Areals nun verfahren?“ Antwort der Verwaltung: Der Bereich wird zeitnah aufgeräumt und entsprechend abgesperrt. Für die Zukunft ist dann eine Reinigung nach Bedarf vorgesehen. Eine Einziehung ist zurzeit wegen des geltenden Bebauungs- plans nicht möglich. Es ist auf die Beratung hinzuweisen, in dem eine Erläuterung zur Thematik seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik stattgefunden hat. Siehe hierzu TOP 7.2.5 der Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 27.10.2016.

Beratungsverlauf

  1. 26.01.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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