Mandari Insight

0034/2017

Einziehung eines Fußweges in Seeberg-Süd

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.01.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.01.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2002 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0034/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.01.2017 
 
Einziehung eines Fußweges in Seeberg-Süd 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 
27.10.2016, TOP 7.2.5 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
In Seeberg-Süd gab es zwischen den Stichstraßen Wilhelmshof und Zur alten Gärtnerei am südlichen 
Ende einen verbindenden Fußweg. Trotz Beschlusses und mehrfachen Anfragen der Bezirksvertre-
tung Chorweiler verkommt er seit Jahren. Er ist nur noch teilweise begehbar (mit festem Schuhwerk) 
auf einem Trampelpfad. Ab der Straße Heuserhof ist der Weg durch umfangreiche Ablagerungen von 
Anwohnern (ca. 2 m hoch, ca. 10 m lang) nicht mehr passierbar. Dahinter breiten sich „erstaunlicher-
weise“ die Anwohner mit gepflegten Rasenflächen, Baumaterialstapeln, Kinderspielgeräten und Wä-
schespinnen bis weit über den ehemals öffentlichen Weg aus. Die Beschilderung als Fußgängerweg 
wurde überall samt Masten entfernt. 
 
Fragen: 
 
„Wurde diese „Umwidmung“ genehmigt? 
Wenn ja: Wieso wurde die Bezirksvertretung nicht in die Beschlussfolge eingeschaltet? 
Wenn nein: Wie wird die Wiederherstellung des öffentlichen Weges dort vollständig sichergestellt und 
wie wird mit den „Nutzern“ des städtischen Areals nun verfahren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Bereich wird zeitnah aufgeräumt und entsprechend abgesperrt. Für die Zukunft ist dann eine 
Reinigung nach Bedarf vorgesehen. Eine Einziehung ist zurzeit wegen des geltenden Bebauungs-
plans nicht möglich. 
 
Es ist auf die Beratung hinzuweisen, in dem eine Erläuterung zur Thematik seitens des Amtes für 
Straßen und Verkehrstechnik stattgefunden hat. 
Siehe hierzu TOP 7.2.5 der Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 
27.10.2016.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0034/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27