3721/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD von Oliver Ismail und Dr. Jörg Klusemann aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 3721/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD von Oliver Ismail und Dr. Jörg Klusemann aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen betreffend "Laubenganghäuser in Godorf: Schutz vor dem Verfall" (Session-Nr. der Anfrage 1577/2024) Im Stadtteil Godorf gibt es leider nur noch zwei der historischen Laubengang-Fachwerk- häuser, gelegen an der Godorfer Hauptstraße; das eine wirkt gepflegt, das andere (Haus-Nr. 81, siehe beiliegende Fotos) scheint seit geraumer Zeit dem Verfall überlas- sen zu sein. Grüne und SPD bitten hierzu um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Stehen die genannten Häuser unter Denkmalschutz? 2. Wenn ja, welche städtische Einrichtung kümmert sich um den Erhalt sol- cher prägenden Objekte? 3. Welche Auflagen wurden zum Erhalt des historischen Erbes erteilt? 4. Wer überwacht die Einhaltung dieser Auflagen, welche Fristen zur Instand- setzung bzw. zum Erhalt wurden gesetzt? Antwort der Verwaltung: 1. Die historischen Laubenganghäuser an der Godorfer Hauptstraße stehen unter Denkmalschutz. Das Objekt Godorfer Hauptstr. 29 wurde am 17.04.1990 mit der Nummer 5552 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Das Objekt Godorfer Hauptstr. 81 wurde am 27.05.1998 mit der Nummer 8316 in die Denk- malliste der Stadt Köln eingetragen. Es handelt sich um ehemalige Hofanlagen aus der Zeit um 1800. 2. Beide Baudenkmäler befinden sich im Privateigentum. Sie unterliegen aufgrund der Eintragung in die Denkmalliste den Bestimmungen des Nordrhein-westfäli- schen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Gemäß § 7 DSchG NRW ha- ben die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsbe- rechtigten ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. 2 Die Stadt Köln ist als Untere Denkmalbehörde für den Vollzug des Gesetzes zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Innerhalb der Stadtverwaltung nimmt der Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege diese Aufgabe wahr. Das Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Untere Denkmalbehörde verpflichtet werden können, Maßnahmen zum Erhalt der Denkmäler ganz oder zum Teil durchzuführen, wenn und soweit diese hinsichtlich der Beeinträchtigung oder der Kosten für die Verpflichteten zumutbar sind. 3. In den Jahren 2019 ff. hat es zunächst Gespräche zwischen den Eigentümern des Denkmals Godorfer Hauptstr. 81 und dem Stadtkonservator bzgl. Erhal- tungsmaßnahmen gegeben. Ebenfalls im Jahr 2019 wurde die Zustimmung zum Bau von 8 Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf dem Denk- malgrundstück erteilt, u.a. um die Wirtschaftlichkeit der Liegenschaft im Inte- resse des Denkmalerhalts zu erhöhen. Im Januar 2024 haben die Eigentümer einen Antrag auf Abriss aufgrund von Unzumutbarkeit des Erhalts gestellt. Der Antrag wird durch den Stadtkonserva- tor unter Berücksichtigung der sozialen Bindung und der Wirtschaftlichkeit des Denkmals geprüft. Die Unzumutbarkeit ist durch die Eigentümer nachzuweisen. Derzeit läuft das Nachweisverfahren. Mit Schreiben vom 04.04.2024 wurden die Eigentümer durch die zuständige Gebietsreferentin des Stadtkonservators gebeten, die zur Begründung des Abbruchantrags eingereichten Unterlagen um eine detaillierte Baudokumentation, eine detaillierte Schadenskartierung, ein statisches Gutach- ten, ein beurteilungsfähiges Instandsetzungskonzept und eine differenzierte Gesamtrechnung zu ergänzen. Die angeforderten Unterlagen stehen noch aus, so dass der Antrag noch nicht final bearbeitet werden konnte. 4. Inwieweit Auflagen und Fristen zu kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen notwendig sind, wird ebenfalls derzeit geprüft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3721/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 21.11.2024 10:05