Mandari Insight

3721/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD von Oliver Ismail und Dr. Jörg Klusemann aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.12.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4027 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 
 3721/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und 
der SPD von Oliver Ismail und Dr. Jörg Klusemann aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen betreffend "Laubenganghäuser in Godorf: Schutz vor 
dem Verfall"  (Session-Nr. der Anfrage 1577/2024) 
Im Stadtteil Godorf gibt es leider nur noch zwei der historischen Laubengang-Fachwerk-
häuser, gelegen an der Godorfer Hauptstraße; das eine wirkt gepflegt, das andere 
(Haus-Nr. 81, siehe beiliegende Fotos) scheint seit geraumer Zeit dem Verfall überlas-
sen zu sein. Grüne und SPD bitten hierzu um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Stehen die genannten Häuser unter Denkmalschutz?  
 
2. Wenn ja, welche städtische Einrichtung kümmert sich um den Erhalt sol-
cher prägenden Objekte? 
 
3. Welche Auflagen wurden zum Erhalt des historischen Erbes erteilt? 
 
4. Wer überwacht die Einhaltung dieser Auflagen, welche Fristen zur Instand-
setzung bzw. zum Erhalt wurden gesetzt?  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Die historischen Laubenganghäuser an der Godorfer Hauptstraße stehen unter 
Denkmalschutz. Das Objekt Godorfer Hauptstr. 29 wurde am 17.04.1990 mit 
der Nummer 5552 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Das Objekt 
Godorfer Hauptstr. 81 wurde am 27.05.1998 mit der Nummer 8316 in die Denk-
malliste der Stadt Köln eingetragen. Es handelt sich um ehemalige Hofanlagen 
aus der Zeit um 1800. 
 
2. Beide Baudenkmäler befinden sich im Privateigentum. Sie unterliegen aufgrund 
der Eintragung in die Denkmalliste den Bestimmungen des Nordrhein-westfäli-
schen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Gemäß § 7 DSchG NRW ha-
ben die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsbe-
rechtigten ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu 
erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu 
schützen.

2 
 
 
Die Stadt Köln ist als Untere Denkmalbehörde für den Vollzug des Gesetzes 
zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Innerhalb der Stadtverwaltung 
nimmt der Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege diese 
Aufgabe wahr. Das Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass die Eigentümerinnen 
und Eigentümer durch die Untere Denkmalbehörde verpflichtet werden können, 
Maßnahmen zum Erhalt der Denkmäler ganz oder zum Teil durchzuführen, 
wenn und soweit diese hinsichtlich der Beeinträchtigung oder der Kosten für die 
Verpflichteten zumutbar sind. 
 
3. In den Jahren 2019 ff. hat es zunächst Gespräche zwischen den Eigentümern 
des Denkmals Godorfer Hauptstr. 81 und dem Stadtkonservator bzgl. Erhal-
tungsmaßnahmen gegeben. Ebenfalls im Jahr 2019 wurde die Zustimmung 
zum Bau von 8 Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus auf dem Denk-
malgrundstück erteilt, u.a. um die Wirtschaftlichkeit der Liegenschaft im Inte-
resse des Denkmalerhalts zu erhöhen.  
Im Januar 2024 haben die Eigentümer einen Antrag auf Abriss aufgrund von 
Unzumutbarkeit des Erhalts gestellt. Der Antrag wird durch den Stadtkonserva-
tor unter Berücksichtigung der sozialen Bindung und der Wirtschaftlichkeit des 
Denkmals geprüft. 
 
Die Unzumutbarkeit ist durch die Eigentümer nachzuweisen. Derzeit läuft das 
Nachweisverfahren. Mit Schreiben vom 04.04.2024 wurden die Eigentümer 
durch die zuständige Gebietsreferentin des Stadtkonservators gebeten, die zur 
Begründung des Abbruchantrags eingereichten Unterlagen um eine detaillierte 
Baudokumentation, eine detaillierte Schadenskartierung, ein statisches Gutach-
ten, ein beurteilungsfähiges Instandsetzungskonzept und eine differenzierte 
Gesamtrechnung zu ergänzen. Die angeforderten Unterlagen stehen noch aus, 
so dass der Antrag noch nicht final bearbeitet werden konnte.  
 
4. Inwieweit Auflagen und Fristen zu kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen 
notwendig sind, wird ebenfalls derzeit geprüft.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3721/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.11.2024
Erstellt
21.11.2024 10:05