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3739/2022

Errichtung eines Erweiterungsbaus in modularer Bauweise mit Naturwissenschaftsräumen und Rückbau der Naturwissenschaftsräume im Bestand für das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven - Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.06.2023

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Anlage 02 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung aus Ausstattung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründnung der Dringlichkeit

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Anlage 01 - Lageplan

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Anlage 02 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung aus Ausstattung

2472 Zeichen

Anlage 02
lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten
1 Chemie-Fachraum Mobiliar gem. Fachraumplanung 4 50.000,00 € 200.000,00 €
2 Chemie-Fachraum Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 4 40.000,00 € 160.000,00 €
3 NW-Sek I (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 4 35.000,00 € 140.000,00 €
4 NW-Sek I (Bio, Physik) Unterrichtsmittel (gem. Fachraumplanung) 4 30.000,00 € 120.000,00 €
5 NW-Sek II (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 3 35.000,00 € 105.000,00 €
6 NW-Sek II (Bio, Physik) Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 3 30.000,00 € 90.000,00 €
7 Vorbereitung/Sammlung NW (Bio, Chemie) Spezialmobiliar inkl. Giftschränke, 
Laborspülmaschine (CH), etc.
6 30.000,00 € 180.000,00 €
8 Vorbereitung/Sammlung NW (Physik) Schränke, Regale etc. 3 10.000,00 € 30.000,00 €
Zwischensumme Einrichtung 1.025.000,00 €
technische Ausstattung
PCs im Selbstlernzentrum (abhängig von Größe und 
Anzahl der gewünschten Stationen im Raum)
feste Stationen 
(Preis entspricht 4 Arbeitsplätzen)
2.500,00 € 0,00 €
Touchpanels (mit/ohne Seitenflügel) abhängig von Planung 11 6.000,00 € 66.000,00 €
Notebooks mit Notebookwagen je 30 Notebooks mit 1 Wagen (nach Bedarf) 15.000,00 € 0,00 €
iPads mit iPad-Wagen je 30 iPads mit 1 Wagen (Richtwert 1:2 SuS)
incl. App-Guthaben und Halterungen
20.000,00 € 0,00 €
Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, 
Sekretariat, Schulleitung, Fachschaftleitung, HM)
PCs, Bildschirme, Drucker-Leasing, 
Barcode Scanner,  etc.
1 5.500,00 € 5.500,00 €
Informatikraum pro PC, Drucker etc. (15-25 Stück pro Raum) 1.000,00 € 0,00 €
Serverschrank  für Informatik, Verwaltung etc. 2.000,00 € 0,00 €
Caching Server 1.200,00 € 0,00 €
Telefonanlage (abh. v. Größe der Schule) incl. Endgeräten 30.000 € - 80.000 € 1 80.000,00 € 80.000,00 €
WLAN- Ausleuchtung 2.500 € - 3.500 € 1 3.500,00 € 3.500,00 €
WLAN Installation 35.000 € - 75.000 € 1 50.000,00 € 50.000,00 €
aktive Netzwerkkomponenten pauschal 1 7.000,00 € 7.000,00 €
aktive Netzwerkkomponenten Verwaltung pauschal 1 2.500,00 € 2.500,00 €
Digitales schwarzes Brett (nach Bedarf) 1 2.500,00 € 2.500,00 €
Robotic Sets (nach Bedarf) 1 500,00 € 500,00 €
Zwischensumme technische Ausstattung 217.500,00 €
Summe Ausstattungskosten insgesamt 1.242.500,00 €
zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 93.187,50 €
Gesamtsumme (brutto) 1.335.687,50 €
Gesamtsumme (gerundet)
Gymnasium Fühlinger Weg 4, Beschlussart
Zusammenstellung der Kosten (brutto) für Einrichtung und Ausstattung 
1.340.000,00 €

Beschlussvorlage Rat

8650 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3739/2022 
Freigabedatum 
05.06.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Erweiterungsbaus in modularer Bauweise mit 
Naturwissenschaftsräumen und Rückbau der Naturwissenschaftsräume im Bestand für 
das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven - Erweiterter 
Planungs- und Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für den Erweiterungsbau eines Schulgebäudes in 
modularer Bauweise für Naturwissenschaftsräume für das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlin-
ger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Errich-
tung des Neubaus durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschrei-
ben zu lassen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nach Fertigstellung des Neubaus zur an-
schließenden Umwandlung der Naturwissenschaftsräume im Bestand zu Räumen für die all-
gemeine Unterrichtsnutzung. Die Durchführung soll ebenfalls durch das im Wettbewerbsver-
fahren unter Punkt 1 beauftragte Totalunternehmen erfolgen. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung 
der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 13,8 Millionen Euro brutto an. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln genehmigt die Kosten für Ausstattung und Einrichtung der Naturwis-
senschaftsräume in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro brutto. 
 
5. Der Rat der Stadt Köln genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % bezogen auf die 
nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenorientierungswert. Dies entspricht einem 
Betrag von rund 3,5 Millionen Euro brutto. 
 
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorien-
tierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer-
tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 938.000 Euro werden 
im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen finanziert. 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 402.000 Euro erfolgt im 
Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-6-3041 – GYM Fühlinger Weg – Einricht. Erw.-
Modulb.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   402.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  938.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.                           
Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten                                      186.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   26.800 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Durch die Errichtung des Modulbaus sowie die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen 
ergeben sich Auswirkungen auf das Klima. Die Umsetzung und die Anlieferungen sind nicht 
klimaneutral, auch können Herstellungsprozesse für die zur schulischen Nutzung erforderli-
chen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrich-
tungsgegenständen sowie den Beschaffungen wird bei der Ausschreibung und Beschaffung 
auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
Begründung: 
Die Naturwissenschaftsräume (Biologie/Physik/Chemie) des Gymnasiums Fühlinger Weg ent-
sprechen nicht mehr den aktuellen Unterrichtsanforderungen. Diese sind sowohl hinsichtlich 
ihrer räumlichen als auch gebäudetechnischen Ausstattung derart veraltet, dass ein lehrplan-
mäßiger Unterricht nicht mehr möglich ist.  
Eine Optimierung der Räume im Bestand ist nach dem Prüfungsergebnis der Verwaltung nicht 
möglich bzw. wäre unwirtschaftlich. Daher ist eine Erweiterung des Schulgebäudes mit einem 
Modulbau erforderlich. Nach Fertigstellung des Modulbaus werden die Naturwissenschafts-
räume im Bestand für die allgemeine Unterrichtsnutzung zurückgebaut. 
Über die weitere Nutzung der Bestandsräume wird nach Fertigstellung des Modulbaus in Ab-
sprache mit der Schule entschieden.

4 
Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender 
Personalressourcen realisierbar. 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln.  
Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäu-
dewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem 
zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit 
diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenver-
rechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspe-
zifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen 
Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. 
Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete 
mit der nutzenden Dienststelle abgerechnet.  
Aus der Maßnahme ergibt sich bei einer Investitionssumme von rund 15,2 Mio. Euro brutto 
und einer Nutzung von 50 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schulsparte 
„Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von jeweils rund 800.000 Euro zuzüglich 
Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 36.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen von ins-
gesamt rund 836.000 Euro müssen voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 im Teilergeb-
nisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben in 
Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert werden.  
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 186.000 Euro (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten) 
auf das Gymnasium am Fühlinger Weg. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege 
entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte 
abgebildet. 
 
Einrichtung: 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 938.000 Euro brutto wer-
den im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen finanziert. 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 402.000 Euro brutto er-
folgt im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von be-
weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-6-3041 GYM Fühlinger Weg – Ein-
richt. Erw.-Modulb. 
 
Sachaufwendungen: 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von rund 
26.800 €/a voraussichtlich ab 2026 erfolgt im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung 
in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibun-
gen. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel –gegebe-
nenfalls durch Umschichtungen- vorsehen. 
Anlage: 
 
0   – Begründung der Dringlichkeit 
01 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
02 – Lageplan Gymnasium Fühlinger Weg 
03 – Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung

Anlage 0 - Begründnung der Dringlichkeit

1012 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, da 
der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess zeitlich mit der Abgabefrist 
der Beschlussvorlage zusammenfiel. 
 
Die gesamten Fachräume (Biologie/Physik/Chemie) des Heinrich-Mann-Gymnasiums 
entsprechen nicht den aktuellen Unterrichtsanforderungen. Ein lehrplanmäßiger 
Unterricht in den Bestandsräumen ist nicht mehr ordnungsgemäß durchzuführen. Ziel 
der Verwaltung ist es, die Durchführung des Fachunterrichtes Naturwissenschaften 
ohne jegliche weiteren Verzögerungen zu realisieren. Hierfür ist die Aufnahme der 
zugrundeliegenden Baumaßnahme zwingend notwendig.  
 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich. 
 
In Anbetracht der Dringlichkeit wird auf die ASW Zustimmung verzichtet, dieser wird 
im Nachgang informiert. 
 
Ein Votum des Rates in dieser Sitzung ist daher dringend erforderlich.

Anlage 01 - Lageplan

530 Zeichen

32351450 32351450
32351475 32351475
32351500 32351500
32351525 32351525
32351550 32351550
32351575 32351575
32351600 32351600
32351625 32351625
32351650 32351650
32351675 32351675
32351700 32351700
32351725 32351725
32351750 32351750
32351775 32351775
32351800 32351800
56538755653875
56539005653900
56539255653925
56539505653950
56539755653975
56540005654000
56540255654025
56540505654050
56540755654075
56541005654100
56541255654125
56541505654150
34,84
5
5,00
18,50
5,00
Grundlagenermittlung
Modulgebäude neu
Lageplan
Anlage 01

Beratungsverlauf (4)

05.06.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.43 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3739/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.06.2023
Erstellt
07.11.2022 10:24