3739/2022
Errichtung eines Erweiterungsbaus in modularer Bauweise mit Naturwissenschaftsräumen und Rückbau der Naturwissenschaftsräume im Bestand für das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven - Baubeschluss
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Anlage 02 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung aus Ausstattung
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Anlage 02 lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten 1 Chemie-Fachraum Mobiliar gem. Fachraumplanung 4 50.000,00 € 200.000,00 € 2 Chemie-Fachraum Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 4 40.000,00 € 160.000,00 € 3 NW-Sek I (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 4 35.000,00 € 140.000,00 € 4 NW-Sek I (Bio, Physik) Unterrichtsmittel (gem. Fachraumplanung) 4 30.000,00 € 120.000,00 € 5 NW-Sek II (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 3 35.000,00 € 105.000,00 € 6 NW-Sek II (Bio, Physik) Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 3 30.000,00 € 90.000,00 € 7 Vorbereitung/Sammlung NW (Bio, Chemie) Spezialmobiliar inkl. Giftschränke, Laborspülmaschine (CH), etc. 6 30.000,00 € 180.000,00 € 8 Vorbereitung/Sammlung NW (Physik) Schränke, Regale etc. 3 10.000,00 € 30.000,00 € Zwischensumme Einrichtung 1.025.000,00 € technische Ausstattung PCs im Selbstlernzentrum (abhängig von Größe und Anzahl der gewünschten Stationen im Raum) feste Stationen (Preis entspricht 4 Arbeitsplätzen) 2.500,00 € 0,00 € Touchpanels (mit/ohne Seitenflügel) abhängig von Planung 11 6.000,00 € 66.000,00 € Notebooks mit Notebookwagen je 30 Notebooks mit 1 Wagen (nach Bedarf) 15.000,00 € 0,00 € iPads mit iPad-Wagen je 30 iPads mit 1 Wagen (Richtwert 1:2 SuS) incl. App-Guthaben und Halterungen 20.000,00 € 0,00 € Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, Sekretariat, Schulleitung, Fachschaftleitung, HM) PCs, Bildschirme, Drucker-Leasing, Barcode Scanner, etc. 1 5.500,00 € 5.500,00 € Informatikraum pro PC, Drucker etc. (15-25 Stück pro Raum) 1.000,00 € 0,00 € Serverschrank für Informatik, Verwaltung etc. 2.000,00 € 0,00 € Caching Server 1.200,00 € 0,00 € Telefonanlage (abh. v. Größe der Schule) incl. Endgeräten 30.000 € - 80.000 € 1 80.000,00 € 80.000,00 € WLAN- Ausleuchtung 2.500 € - 3.500 € 1 3.500,00 € 3.500,00 € WLAN Installation 35.000 € - 75.000 € 1 50.000,00 € 50.000,00 € aktive Netzwerkkomponenten pauschal 1 7.000,00 € 7.000,00 € aktive Netzwerkkomponenten Verwaltung pauschal 1 2.500,00 € 2.500,00 € Digitales schwarzes Brett (nach Bedarf) 1 2.500,00 € 2.500,00 € Robotic Sets (nach Bedarf) 1 500,00 € 500,00 € Zwischensumme technische Ausstattung 217.500,00 € Summe Ausstattungskosten insgesamt 1.242.500,00 € zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 93.187,50 € Gesamtsumme (brutto) 1.335.687,50 € Gesamtsumme (gerundet) Gymnasium Fühlinger Weg 4, Beschlussart Zusammenstellung der Kosten (brutto) für Einrichtung und Ausstattung 1.340.000,00 €
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 3739/2022 Freigabedatum 05.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Erweiterungsbaus in modularer Bauweise mit Naturwissenschaftsräumen und Rückbau der Naturwissenschaftsräume im Bestand für das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlinger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für den Erweiterungsbau eines Schulgebäudes in modularer Bauweise für Naturwissenschaftsräume für das Heinrich-Mann-Gymnasium, Fühlin- ger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung und Errich- tung des Neubaus durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschrei- ben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nach Fertigstellung des Neubaus zur an- schließenden Umwandlung der Naturwissenschaftsräume im Bestand zu Räumen für die all- gemeine Unterrichtsnutzung. Die Durchführung soll ebenfalls durch das im Wettbewerbsver- fahren unter Punkt 1 beauftragte Totalunternehmen erfolgen. 3. Der Rat der Stadt Köln erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 13,8 Millionen Euro brutto an. 4. Der Rat der Stadt Köln genehmigt die Kosten für Ausstattung und Einrichtung der Naturwis- senschaftsräume in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro brutto. 5. Der Rat der Stadt Köln genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenorientierungswert. Dies entspricht einem Betrag von rund 3,5 Millionen Euro brutto. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorien- tierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer- tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 938.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 402.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-6-3041 – GYM Fühlinger Weg – Einricht. Erw.- Modulb. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 402.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 938.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten 186.000 € c) bilanzielle Abschreibungen 26.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Errichtung des Modulbaus sowie die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen ergeben sich Auswirkungen auf das Klima. Die Umsetzung und die Anlieferungen sind nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozesse für die zur schulischen Nutzung erforderli- chen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrich- tungsgegenständen sowie den Beschaffungen wird bei der Ausschreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. Begründung: Die Naturwissenschaftsräume (Biologie/Physik/Chemie) des Gymnasiums Fühlinger Weg ent- sprechen nicht mehr den aktuellen Unterrichtsanforderungen. Diese sind sowohl hinsichtlich ihrer räumlichen als auch gebäudetechnischen Ausstattung derart veraltet, dass ein lehrplan- mäßiger Unterricht nicht mehr möglich ist. Eine Optimierung der Räume im Bestand ist nach dem Prüfungsergebnis der Verwaltung nicht möglich bzw. wäre unwirtschaftlich. Daher ist eine Erweiterung des Schulgebäudes mit einem Modulbau erforderlich. Nach Fertigstellung des Modulbaus werden die Naturwissenschafts- räume im Bestand für die allgemeine Unterrichtsnutzung zurückgebaut. Über die weitere Nutzung der Bestandsräume wird nach Fertigstellung des Modulbaus in Ab- sprache mit der Schule entschieden. 4 Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender Personalressourcen realisierbar. Finanzierung: Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäu- dewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenver- rechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspe- zifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der nutzenden Dienststelle abgerechnet. Aus der Maßnahme ergibt sich bei einer Investitionssumme von rund 15,2 Mio. Euro brutto und einer Nutzung von 50 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von jeweils rund 800.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 36.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen von ins- gesamt rund 836.000 Euro müssen voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 im Teilergeb- nisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben in Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert werden. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 186.000 Euro (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten) auf das Gymnasium am Fühlinger Weg. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Einrichtung: Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 938.000 Euro brutto wer- den im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 402.000 Euro brutto er- folgt im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von be- weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-6-3041 GYM Fühlinger Weg – Ein- richt. Erw.-Modulb. Sachaufwendungen: Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten in Höhe von rund 26.800 €/a voraussichtlich ab 2026 erfolgt im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibun- gen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel –gegebe- nenfalls durch Umschichtungen- vorsehen. Anlage: 0 – Begründung der Dringlichkeit 01 – Öffentlichkeitsbeteiligung 02 – Lageplan Gymnasium Fühlinger Weg 03 – Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
Anlage 0 - Begründnung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, da der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammenfiel. Die gesamten Fachräume (Biologie/Physik/Chemie) des Heinrich-Mann-Gymnasiums entsprechen nicht den aktuellen Unterrichtsanforderungen. Ein lehrplanmäßiger Unterricht in den Bestandsräumen ist nicht mehr ordnungsgemäß durchzuführen. Ziel der Verwaltung ist es, die Durchführung des Fachunterrichtes Naturwissenschaften ohne jegliche weiteren Verzögerungen zu realisieren. Hierfür ist die Aufnahme der zugrundeliegenden Baumaßnahme zwingend notwendig. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich. In Anbetracht der Dringlichkeit wird auf die ASW Zustimmung verzichtet, dieser wird im Nachgang informiert. Ein Votum des Rates in dieser Sitzung ist daher dringend erforderlich.
Anlage 01 - Lageplan
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Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3739/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.06.2023
- Erstellt
- 07.11.2022 10:24