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1319/2023

Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft

Beschlussvorlage Ausschuss 04.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.06.2023, TOP 5.2

Anlage 1_ Kostenkalkulation

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Stellungnahme_RPA_zur_Beschlussvorlage_1319-2023

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Anlage 1_ Kostenkalkulation

627 Zeichen

Anlage 1_Kostenkalkulation_StEK Wirtschaft
LB I Einarbeitung / Konzeption 10.000,00 €              
LB II Stakeholderbeteiligung 68.000,00 €              
LB III Öffentlichkeitsbeteiligung 40.000,00 €              
LB IV Ergebnis und Handlungsprogramm 27.000,00 €              
LB V Steuerung und Zusammenarbeit 15.000,00 €              
Honorar netto 160.000,00 €
Nebenkosten 5% 8.000,00 €
Sachkosten netto 20.000,00 €
Gesamtkosten netto 188.000,00 €            
Mehrwertsteuer 19% 35.720,00 €              
Gesamtkosten brutto 223.720,00 €            
Tagessätze: Projektleitung 975,00 € netto
Projektmitarbeit 700,00 € netto

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1292 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/15/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1319/2023
Stand: 25.08.2025 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zum Stadtentwicklungskonzept 
Wirtschaft 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 wurde die Prog-
nos AG mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts Wirtschaft beauftragt. Über den 
Arbeitsstand wurde am 30.11.2023 im Stadtentwicklungsausschuss sowie am 18.01.2024 im 
Wirtschaftsausschuss anhand der Mitteilungsvorlage (Vorlagen-Nummer 3691/2023) berich-
tet. 
Nächste Schritte: 
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3989/2024) wurde die Erarbei-
tung des Konzepts abgeschlossen. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahmen des Stadt-
entwicklungskonzepts Produzierende Wirtschaft umzusetzen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 13.02.2025. Darin ist eine 
regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Stadtentwicklungs-
konzepts für die produzierende Wirtschaft vorgesehen.

Beschlussvorlage Ausschuss

9333 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/15/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1319/2023 
Freigabedatum 
 04.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zum Stadtentwicklungskonzept 
Wirtschaft  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss : 
1. stellt den Bedarf für die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Wirtschaft 
in Höhe von rund 223.720,00 € fest. 
2. beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes 
Wirtschaft unter Einbindung eines externen Dienstleisters. Die externe Leistung 
ist nach geltendem Vergaberecht auszuschreiben. 
3. verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, wenn das Amt 
für Recht, Vergabe und Versicherung den Vergabevorschlägen der Vergabe-
stelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmt. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 25.05.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   223.720,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass 
Mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ verfügt die Stadt Köln durch den 
Ratsbeschluss vom 14.12.2021 über einen Kompass für eine zukunftsgerichtete, strategische 
und nachhaltige Stadtentwicklung. Sie zeigt auf, welche Themen für Köln in den kommenden 
Jahren von besonderer Wichtigkeit sind und wo alle handelenden Akteur*innen ihre Kräfte 
bündeln und zielgerichtet einsetzen müssen. Über allem steht das Ziel, Köln dauerhaft als 
lebenswerte Großstadt zu stärken, zu entwickeln und aktiv zu gestalten. 
Das dort verankerte Zielgerüst zeigt über den Leitsatz 2 „Köln schafft Raum für eine 
dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Arbeitswelten“, dass u.a. die 
bestehenden gewerblichen und industriellen Standorte weiterentwickelt und ihre 
Flächennutzung und Erreichbarkeit optimiert werden müssen, um die Kölner 
Standortqualitäten zukunftsorientiert auszurichten. 
Die Zielkarte „Wirtschaft - Profilierung und Entwicklung zukunftsfähiger Standorte“ zeigt auf, 
wo im Stadtraum die vorhandenen Potenzial-, Reserve- und Optionsflächen liegen und gibt 
strategische Empfehlungen für eine räumliche Qualifizierung der Gewerbe- und Industriege-
biete.  
Die Handlungsempfehlung 6 „Wirtschaft hoch 3“ adressiert die Notwendigkeit eines Stadtent-
wicklungskonzeptes Wirtschaft, um unter anderen „konkrete Maßnahmen für den nachhaltigen 
Umgang mit der knappen Ressource Gewerbe- und Industriefläche“ zu definieren.

3 
Hintergrund 
Die Nachfrage nach Gewerbeflächen durch Unternehmen, die sich in Köln an-, umsiedeln 
oder erweitern möchten, übersteigt das Angebot auf Kölner Stadtgebiet erheblich. 
Insbesondere die Umnutzung von Wirtschaftsflächen für Wohnnutzung verstärkt diese 
Flächenknappheit. Darüber hinaus werden viele der vorhandenen Industrie-, Gewerbe- und 
Arbeitsstättengebiete nicht flächeneffizient genutzt, haben zum Teil einen hohen 
Modernisierungsbedarf und kein erkennbares Profil. Der Versiegelungsgrad ist vielfach hoch, 
die Aufenthalts- und städtebauliche Qualität sind hingegen gering. Innerhalb der bestehenden 
Gewerbe- und Industriegebiete sind Vernetzungen und Kooperationen ansässiger 
Unternehmen untereinander wenig ausgeprägt. Dies gilt auch für interkommunale 
Kooperationen. 
 
Den Ansatz eines StEK Wirtschaft verfolgt die Stadt Köln bereits seit einigen Jahren. So wur-
de durch übergeordnete strategische Prozesse (vor allem Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 
2030+“) sowie fachlich konkrete Gutachten und Studien (unter anderem das Gewerbeflächen- 
und Industrieflächengutachten von 2019) bereits ein Fundament an strategisch-
konzeptionellen Grundlagen erarbeitet. 
Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft 
Das StEK Wirtschaft soll ein handlungsorientiertes sektorales Stadtentwicklungskonzept wer-
den, das die Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ bezogen auf die Kölner 
Wirtschaftsflächen konkretisiert.  
Es wird workshopbasiert entlang von vier Handlungsfeldern (Fläche, Profilierung, 
Gewerbegebiete der Zukunft und Kooperation) erarbeitet. Ziel ist es, Räume für die Wirtschaft 
zu sichern, vorhandene Flächen besser zu nutzen und zukunftsgerichtete, gut vernetzte 
Standorte zu schaffen. Das StEK Wirtschaft soll unter Einbindung verschiedener Zielgruppen 
innerhalb von 12 Monaten erarbeitet werden.  
Für die Erarbeitung des StEK Wirtschaft ist geplant ein externes Dienstleistungsbüro zu 
beauftragen, das folgende Teilaufgaben übernimmt 
I. Erarbeitung und Konzeption 
 Einarbeitung in die Thematik und Grundlagen 
 Detaillierung der Gesamtkonzeption 
 Kick-off-Termin (halbtägig) mit der Auftraggeberin 
II. Stakeholderbeteiligung  
 Auftaktveranstaltung für Stakeholder (Konzeption, Vor- und Nachbereitung, Durch-
führung/Moderation)  
 Max. acht Workshops mit den Stakeholdern (Konzeption, Vor- und Nachbereitung, 
Durchführung/Moderation) 
 Abschlussveranstaltung für Stakeholder (Konzeption, Vorbereitung, Durchfüh-
rung/Moderation, Nachbereitung)  
III. Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Unterstützung bei der Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit (Grafiken, Textbaustei-
ne, Fotos etc.) 
 Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeit (Konzeption, Vor- und Nachbereitung, 
Durchführung/Moderation)  
 Abschlussveranstaltung für die Öffentlichkeit (Konzeption, Vor- und Nachberei-
tung, Durchführung/Moderation)  
 Inhaltliche Begleitung Online-Beteiligung (Inhaltliche Konzeption und Auswertung) 
IV. Ergebnisse und Handlungsprogramm 
 Prozess- und Aufgabenbeschreibung

4 
 Skizzierung eines Handlungsprogramms 
 Interfraktionelle Gespräche mit politischen Vertreter*innen (Konzeption, Vorberei-
tung, Durchführung/Moderation, Nachbereitung) 
 Ergebnispräsentationen in Gremien 
V. Steuerung und Zusammenarbeit 
 Steuerungsgruppentreffen (Vor- und Nachbereitung, Durchführung/Moderation) 
 Abstimmungsgespräche mit der Auftraggeberin

5 
 
Abbildung 1: Geplanter Prozessaufbau 
 
Bedarf 
Entsprechend des oben dargestellen Anlasses und Hintergrundes und den dort verankerten 
Herausforderungen soll die Erarbeitung des StEK Wirtschaft an ein externes 
Dienstleistungsbüro bzw. eine interdisziplinäre arbeitende Arbeitsgemeinschaft vergeben 
werden.  
Die Leistungbausteine, die zur Erarbeitung des StEK Wirtschaft identifiziert wurden, sind 
vielfältig und inhaltlich herausfordernd. Die Verwaltung verfügt weder inhaltich noch personell 
über eine geeigente Ressource die Aufgaben eigenständig zu erfüllen. Daher ist eine 
Beauftrag eines geeigenten Dienstleistunsbüros notwendig. 
Kostenkalkulation 
Für die dargestellten Leistungsbausteine, die durch ein externes Dienstleistungsbüros erfüllt 
werden sollen, wurden Gesamtkosten in Höhe von rund 188.000 € netto / 223.720 € brutto 
kalkuliert (vgl. Anlage 1). Diese beinhalten Sachkosten in Höhe von 20.000 € netto / 23.800 € 
brutto.  
Die Bruttokosten verteilen sich auf 
 
2023:   12.000,00 €  
2024: 205.720,00 €  
2025:     6.000,00 € 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigungen 2023 (12.000 €) 
und 2024 (205.720 €) stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statis-
tik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.  
Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. benötigten Aufwandsermächtigun-
gen i.H.v. 6.000,00 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung 
und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets, im Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in 
der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, gfs. durch Umschichtungen, vorgesehen.

6 
Vergabeverfahren  
Für die Auswahl eines geeigenten Dienstleistungsbüros ist die Durchführung einer öffentlichen 
Ausschreibung nach § 9 Unterschwellenvegabeordnung (UVgO) geplant. Die weiteren 
Leistungen zur Durchführung (Sachkosten) werden nach den geltenden Bestimmungen und 
Wertgrenzenregelungen der Geschäftsanweisung für die Durchführung von Vergabeverfahren 
(GAV) vergeben. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als 
Anlage 2 beigefügt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Thema Klimaschutz wird im StEK Wirtschaft auf konzeptioneller Ebene integriert 
betrachtet. Konkrete Aussagen können erst in den konkreten Planung auf Ebene der 
Bauleitung getroffen werden.

Anlage 2_Stellungnahme_RPA_zur_Beschlussvorlage_1319-2023

1993 Zeichen

14 .05.2023 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
15 
 
 
 
 
 
 
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Vergabe einer externen Be-
auftragung zur Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes Wirtschaft (StEK Wirt-
schaft); voraussichtliche Auftragssumme 188.000 € netto zzgl. MwSt. = rd. 223.720 € 
brutto 
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/04/23) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Beschlussvorlage-Nr. 1319/2023 und der dazugehörigen Anlage übermittelten Sie mir 
das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maß-
nahme. 
 
Bezüglich der Details verweise ich auf Ihre ausführlichen Ausführungen in der Beschlussvor-
lage. Das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung ist aus meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt. 
 
Die Verwaltung verfügt laut Ihren Ausführungen weder inhaltlich noch personell über eine ge-
eignete Ressource die Aufgaben eigenständig zu erfüllen. Daher ist die Beauftragung eines 
externen Dienstleistungsbüros notwendig. 
 
Auf meine Nachfrage erläuterten Sie mir, dass mit der Beauftragung eines externen Dienst-
leistungsbüros zu dem bereits vorliegenden Teilmodul I mit dem analytischen Baustein durch 
das Gewerbe- und Industrieflächengutachten und der Büroflächenerhebung die Module II 
und III bearbeitet und damit das StEK Wirtschaft abschließend fertig gestellt werden soll. 
Weitere fachliche Beauftragungen sind laut Ihren Angaben nicht vorgesehen, abgesehen von 
der Übertragung des Konzeptes in das städtische Corporate Design durch einen Grafiker.  
 
Um den beschriebenen Prozess umzusetzen, braucht die Verwaltung sowohl externes fachli-
ches Knowhow, als auch organisatorische und fachliche Kompetenz im Bereich Beteiligung 
von Stakeholdern und Öffentlichkeit. 
 
Die Verwaltung übernimmt dabei die Steuerung des externen Dienstleistungsbüros, die Steu-
erung des Gesamtprozesses, die Einbindung der Politik und die Umsetzung des Handlungs-
programms. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
03

Beratungsverlauf (2)

25.05.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1319/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.05.2023
Erstellt
19.04.2023 17:04