1319/2023
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_ Kostenkalkulation
627 Zeichen
Anlage 1_Kostenkalkulation_StEK Wirtschaft LB I Einarbeitung / Konzeption 10.000,00 € LB II Stakeholderbeteiligung 68.000,00 € LB III Öffentlichkeitsbeteiligung 40.000,00 € LB IV Ergebnis und Handlungsprogramm 27.000,00 € LB V Steuerung und Zusammenarbeit 15.000,00 € Honorar netto 160.000,00 € Nebenkosten 5% 8.000,00 € Sachkosten netto 20.000,00 € Gesamtkosten netto 188.000,00 € Mehrwertsteuer 19% 35.720,00 € Gesamtkosten brutto 223.720,00 € Tagessätze: Projektleitung 975,00 € netto Projektmitarbeit 700,00 € netto
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1292 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/15/15/1
Vorlagen-Nummer
1319/2023
Stand: 25.08.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zum Stadtentwicklungskonzept
Wirtschaft
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch
die Schriftführung hinterlegt.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 wurde die Prog-
nos AG mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts Wirtschaft beauftragt. Über den
Arbeitsstand wurde am 30.11.2023 im Stadtentwicklungsausschuss sowie am 18.01.2024 im
Wirtschaftsausschuss anhand der Mitteilungsvorlage (Vorlagen-Nummer 3691/2023) berich-
tet.
Nächste Schritte:
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (Vorlagen-Nummer 3989/2024) wurde die Erarbei-
tung des Konzepts abgeschlossen. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahmen des Stadt-
entwicklungskonzepts Produzierende Wirtschaft umzusetzen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 13.02.2025. Darin ist eine
regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Stadtentwicklungs-
konzepts für die produzierende Wirtschaft vorgesehen.
Beschlussvorlage Ausschuss
9333 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/15/15/1 Vorlagen-Nummer 1319/2023 Freigabedatum 04.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss : 1. stellt den Bedarf für die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Wirtschaft in Höhe von rund 223.720,00 € fest. 2. beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Wirtschaft unter Einbindung eines externen Dienstleisters. Die externe Leistung ist nach geltendem Vergaberecht auszuschreiben. 3. verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, wenn das Amt für Recht, Vergabe und Versicherung den Vergabevorschlägen der Vergabe- stelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmt. Wirtschaftsausschuss 25.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 223.720,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass Mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ verfügt die Stadt Köln durch den Ratsbeschluss vom 14.12.2021 über einen Kompass für eine zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Sie zeigt auf, welche Themen für Köln in den kommenden Jahren von besonderer Wichtigkeit sind und wo alle handelenden Akteur*innen ihre Kräfte bündeln und zielgerichtet einsetzen müssen. Über allem steht das Ziel, Köln dauerhaft als lebenswerte Großstadt zu stärken, zu entwickeln und aktiv zu gestalten. Das dort verankerte Zielgerüst zeigt über den Leitsatz 2 „Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Arbeitswelten“, dass u.a. die bestehenden gewerblichen und industriellen Standorte weiterentwickelt und ihre Flächennutzung und Erreichbarkeit optimiert werden müssen, um die Kölner Standortqualitäten zukunftsorientiert auszurichten. Die Zielkarte „Wirtschaft - Profilierung und Entwicklung zukunftsfähiger Standorte“ zeigt auf, wo im Stadtraum die vorhandenen Potenzial-, Reserve- und Optionsflächen liegen und gibt strategische Empfehlungen für eine räumliche Qualifizierung der Gewerbe- und Industriege- biete. Die Handlungsempfehlung 6 „Wirtschaft hoch 3“ adressiert die Notwendigkeit eines Stadtent- wicklungskonzeptes Wirtschaft, um unter anderen „konkrete Maßnahmen für den nachhaltigen Umgang mit der knappen Ressource Gewerbe- und Industriefläche“ zu definieren. 3 Hintergrund Die Nachfrage nach Gewerbeflächen durch Unternehmen, die sich in Köln an-, umsiedeln oder erweitern möchten, übersteigt das Angebot auf Kölner Stadtgebiet erheblich. Insbesondere die Umnutzung von Wirtschaftsflächen für Wohnnutzung verstärkt diese Flächenknappheit. Darüber hinaus werden viele der vorhandenen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsstättengebiete nicht flächeneffizient genutzt, haben zum Teil einen hohen Modernisierungsbedarf und kein erkennbares Profil. Der Versiegelungsgrad ist vielfach hoch, die Aufenthalts- und städtebauliche Qualität sind hingegen gering. Innerhalb der bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete sind Vernetzungen und Kooperationen ansässiger Unternehmen untereinander wenig ausgeprägt. Dies gilt auch für interkommunale Kooperationen. Den Ansatz eines StEK Wirtschaft verfolgt die Stadt Köln bereits seit einigen Jahren. So wur- de durch übergeordnete strategische Prozesse (vor allem Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“) sowie fachlich konkrete Gutachten und Studien (unter anderem das Gewerbeflächen- und Industrieflächengutachten von 2019) bereits ein Fundament an strategisch- konzeptionellen Grundlagen erarbeitet. Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft Das StEK Wirtschaft soll ein handlungsorientiertes sektorales Stadtentwicklungskonzept wer- den, das die Ziele der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ bezogen auf die Kölner Wirtschaftsflächen konkretisiert. Es wird workshopbasiert entlang von vier Handlungsfeldern (Fläche, Profilierung, Gewerbegebiete der Zukunft und Kooperation) erarbeitet. Ziel ist es, Räume für die Wirtschaft zu sichern, vorhandene Flächen besser zu nutzen und zukunftsgerichtete, gut vernetzte Standorte zu schaffen. Das StEK Wirtschaft soll unter Einbindung verschiedener Zielgruppen innerhalb von 12 Monaten erarbeitet werden. Für die Erarbeitung des StEK Wirtschaft ist geplant ein externes Dienstleistungsbüro zu beauftragen, das folgende Teilaufgaben übernimmt I. Erarbeitung und Konzeption Einarbeitung in die Thematik und Grundlagen Detaillierung der Gesamtkonzeption Kick-off-Termin (halbtägig) mit der Auftraggeberin II. Stakeholderbeteiligung Auftaktveranstaltung für Stakeholder (Konzeption, Vor- und Nachbereitung, Durch- führung/Moderation) Max. acht Workshops mit den Stakeholdern (Konzeption, Vor- und Nachbereitung, Durchführung/Moderation) Abschlussveranstaltung für Stakeholder (Konzeption, Vorbereitung, Durchfüh- rung/Moderation, Nachbereitung) III. Öffentlichkeitsbeteiligung Unterstützung bei der Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit (Grafiken, Textbaustei- ne, Fotos etc.) Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeit (Konzeption, Vor- und Nachbereitung, Durchführung/Moderation) Abschlussveranstaltung für die Öffentlichkeit (Konzeption, Vor- und Nachberei- tung, Durchführung/Moderation) Inhaltliche Begleitung Online-Beteiligung (Inhaltliche Konzeption und Auswertung) IV. Ergebnisse und Handlungsprogramm Prozess- und Aufgabenbeschreibung 4 Skizzierung eines Handlungsprogramms Interfraktionelle Gespräche mit politischen Vertreter*innen (Konzeption, Vorberei- tung, Durchführung/Moderation, Nachbereitung) Ergebnispräsentationen in Gremien V. Steuerung und Zusammenarbeit Steuerungsgruppentreffen (Vor- und Nachbereitung, Durchführung/Moderation) Abstimmungsgespräche mit der Auftraggeberin 5 Abbildung 1: Geplanter Prozessaufbau Bedarf Entsprechend des oben dargestellen Anlasses und Hintergrundes und den dort verankerten Herausforderungen soll die Erarbeitung des StEK Wirtschaft an ein externes Dienstleistungsbüro bzw. eine interdisziplinäre arbeitende Arbeitsgemeinschaft vergeben werden. Die Leistungbausteine, die zur Erarbeitung des StEK Wirtschaft identifiziert wurden, sind vielfältig und inhaltlich herausfordernd. Die Verwaltung verfügt weder inhaltich noch personell über eine geeigente Ressource die Aufgaben eigenständig zu erfüllen. Daher ist eine Beauftrag eines geeigenten Dienstleistunsbüros notwendig. Kostenkalkulation Für die dargestellten Leistungsbausteine, die durch ein externes Dienstleistungsbüros erfüllt werden sollen, wurden Gesamtkosten in Höhe von rund 188.000 € netto / 223.720 € brutto kalkuliert (vgl. Anlage 1). Diese beinhalten Sachkosten in Höhe von 20.000 € netto / 23.800 € brutto. Die Bruttokosten verteilen sich auf 2023: 12.000,00 € 2024: 205.720,00 € 2025: 6.000,00 € Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigungen 2023 (12.000 €) und 2024 (205.720 €) stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statis- tik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. benötigten Aufwandsermächtigun- gen i.H.v. 6.000,00 € werden vom Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. 6 Vergabeverfahren Für die Auswahl eines geeigenten Dienstleistungsbüros ist die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung nach § 9 Unterschwellenvegabeordnung (UVgO) geplant. Die weiteren Leistungen zur Durchführung (Sachkosten) werden nach den geltenden Bestimmungen und Wertgrenzenregelungen der Geschäftsanweisung für die Durchführung von Vergabeverfahren (GAV) vergeben. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als Anlage 2 beigefügt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Thema Klimaschutz wird im StEK Wirtschaft auf konzeptioneller Ebene integriert betrachtet. Konkrete Aussagen können erst in den konkreten Planung auf Ebene der Bauleitung getroffen werden.
Anlage 2_Stellungnahme_RPA_zur_Beschlussvorlage_1319-2023
1993 Zeichen
14 .05.2023 141/1 15 Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Vergabe einer externen Be- auftragung zur Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes Wirtschaft (StEK Wirt- schaft); voraussichtliche Auftragssumme 188.000 € netto zzgl. MwSt. = rd. 223.720 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/04/23) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage-Nr. 1319/2023 und der dazugehörigen Anlage übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maß- nahme. Bezüglich der Details verweise ich auf Ihre ausführlichen Ausführungen in der Beschlussvor- lage. Das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung ist aus meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt. Die Verwaltung verfügt laut Ihren Ausführungen weder inhaltlich noch personell über eine ge- eignete Ressource die Aufgaben eigenständig zu erfüllen. Daher ist die Beauftragung eines externen Dienstleistungsbüros notwendig. Auf meine Nachfrage erläuterten Sie mir, dass mit der Beauftragung eines externen Dienst- leistungsbüros zu dem bereits vorliegenden Teilmodul I mit dem analytischen Baustein durch das Gewerbe- und Industrieflächengutachten und der Büroflächenerhebung die Module II und III bearbeitet und damit das StEK Wirtschaft abschließend fertig gestellt werden soll. Weitere fachliche Beauftragungen sind laut Ihren Angaben nicht vorgesehen, abgesehen von der Übertragung des Konzeptes in das städtische Corporate Design durch einen Grafiker. Um den beschriebenen Prozess umzusetzen, braucht die Verwaltung sowohl externes fachli- ches Knowhow, als auch organisatorische und fachliche Kompetenz im Bereich Beteiligung von Stakeholdern und Öffentlichkeit. Die Verwaltung übernimmt dabei die Steuerung des externen Dienstleistungsbüros, die Steu- erung des Gesamtprozesses, die Einbindung der Politik und die Umsetzung des Handlungs- programms. Mit freundlichen Grüßen 03
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1319/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.05.2023
- Erstellt
- 19.04.2023 17:04