A-W/0067/2020
Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich Rüschhausweg/Toppheideweg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
2624 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER FraktioninderBezirksvertretungWest An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich Rüschhausweg/T oppheideweg Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung möge prüfen, wie im Bereich der Querungshilfe auf dem Rüschhausweg (neben der Einmün- dung T oppheideweg) ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen” , inklusive der notwendigen Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen) eingerichtet werden kann. Eine Kostenschätzung möge der Prüfung beigefügt wer- den. Falls sich eine Realisierung an der oben genannten Position als nicht durchführbar erweist, möge die Verwal- tung ein Szenario prüfen, bei dem der Fußgängerüberweg nordwestlich der Einmündung des T oppheidewegs eingerichtet wird, also unmittelbar vor der Haltestelle Rüschhausweg stadteinwärts. Begründung: Der Bereich der Einmündung des T oppheidewegs in den Rüschhausweg ist für den Fußgängerverkehr und die Nutzer*innen des ÖPNV ein zentraler Anlaufpunkt. Hier kreuzen sich Schulwege (Wartburg-Grundschule, Kita „Am Gievenbach”) und Einkaufswege (nahegelegener Supermarkt „Kaufpark” , Bäckereien, sonstige Nah- versorgung), ebenso ist der Bereich ein wichtiger Kreuzungs- und Zustiegspunkt für den ÖPNV. Des Weiteren erfährt der Rüschhausweg eine starke Nutzung durch den täglichen KFZ-Pendel-Verkehr, der insbesondere bei Einfahrt in den Stadtbereich zuvor auf einer sehr langen und gerade Strecke in der T endenz eher etwas schneller als die zugelassenen 50 km/h auf den Bereich zufährt. Daher kommt es in diesem Bereich mehrmals am T ag zu verkehrlich angespannten Situationen. Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen kann hier ein für Fußgänger*innen explizit ausgewiesener Schutzbereich hel- fen, den Bereich auch zu Schulzeiten und im sonstigen Berufsverkehr durch den bremsenden Effekt eines Zebrastreifens sicherer zu gestalten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster T0251-8995810• v0251-8995815 ratsfraktion@gruene-muenster.de http://www.gruene-muenster.de – 1/2 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER FraktioninderBezirksvertretungWest ©http://www.openstreetmap.org Übersicht Rüschhausweg/T oppheideweg Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL AnkePallas,Fraktionssprecherin KaiBleker KarinaKuschewski JörgNathaus HedwigWening JosefFreitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster T0251-8995810• v0251-8995815 ratsfraktion@gruene-muenster.de http://www.gruene-muenster.de – 2/2 –
Stellungnahme der Verwaltung vom 21.04.2022
1882 Zeichen
66.31.0113 Herr Blankemeyer STADT MÜNST~ 12. MAI 2 22 Amt für Bür~ r- u. Rams ....... - .... , Bezif1(werw~w. Wett Staä i '·.' :··';;··:: 1.: ; ·-·7 DG'f.:-r:· . 0~ 22 21.04.2022 6699 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster - West Bezirksverwaltung Münster - West über Herrn Stadtbaurat Denstorff A"'\rl /00 6 rl 2 02 ~ - Errichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich Rüschhausweq / Toppheideweg Antrag lfd. Nr. A-W/0067/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL aus der Bezirksvertretung Münster-West vom 01.12.2020 Die Verwaltung wurde mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL aufgefordert zu prüfen, ob ein Fußgängerüberweg auf dem Rüschhausweg im Bereich der Querungshilfe eingerichtet werden kann . . In den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußüberwegen sind mögliche Einsatzgebiete für Fußgängerüberwegen (FGÜ) geregelt. _Daraus geht hervor, dass ein FGÜ im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweqes nicht angelegt werden darf. Somit ist sowohl an der vorhandenen Mittelinsel, als auch nördlich der Bushaltestellen die Einrichtung eines FGÜs unzulässig. Eine Mittelinsel wird grundsätzlich als sichere Form der Querung eingestuft, weil sich querende Fußgänger immer nur auf den Verkehr aus einer Fahrtrichtung konzentrieren müssen. 'Ein FGÜ birgt die Gefahr einer Scheinsicherheit. Obwohl die Kraftfahrzeugführer verpflichtet sind anzuhalten, übersehen sie auch schon einmal Fußgänger und passieren den FGÜ mit unverminderter Geschwindigkeit. Diese Ansicht Wird auch von den Verkehrssicherheitsberatern. gestützt . . Die Prüfung von Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung kommt somit zu dem Ergebnis, dass an den vorgeschlagenen Stellen kein FGÜ ergänzend zur vorhanden Mittelinsel eingerichtet werden kann. . . Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Gerhard Rüller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Windthorststraße
- Rüschhausweg
- Toppheideweg
- Am Gievenbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0067/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 01.12.2020 13:46