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A-W/0067/2020

Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich Rüschhausweg/Toppheideweg

Antrag an die BV West 07.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 09.06.2022, TOP 10.1

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 21.04.2022

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Originalantrag

2624 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
FraktioninderBezirksvertretungWest
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks
Münster-West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich Rüschhausweg/T oppheideweg
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, wie im Bereich der Querungshilfe auf dem Rüschhausweg (neben der Einmün-
dung T oppheideweg) ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen” , inklusive der notwendigen Beschilderung und
Fahrbahnmarkierungen) eingerichtet werden kann. Eine Kostenschätzung möge der Prüfung beigefügt wer-
den.
Falls sich eine Realisierung an der oben genannten Position als nicht durchführbar erweist, möge die Verwal-
tung ein Szenario prüfen, bei dem der Fußgängerüberweg nordwestlich der Einmündung des T oppheidewegs
eingerichtet wird, also unmittelbar vor der Haltestelle Rüschhausweg stadteinwärts.
Begründung:
Der Bereich der Einmündung des T oppheidewegs in den Rüschhausweg ist für den Fußgängerverkehr und
die Nutzer*innen des ÖPNV ein zentraler Anlaufpunkt. Hier kreuzen sich Schulwege (Wartburg-Grundschule,
Kita „Am Gievenbach”) und Einkaufswege (nahegelegener Supermarkt „Kaufpark” , Bäckereien, sonstige Nah-
versorgung), ebenso ist der Bereich ein wichtiger Kreuzungs- und Zustiegspunkt für den ÖPNV. Des Weiteren
erfährt der Rüschhausweg eine starke Nutzung durch den täglichen KFZ-Pendel-Verkehr, der insbesondere
bei Einfahrt in den Stadtbereich zuvor auf einer sehr langen und gerade Strecke in der T endenz eher etwas
schneller als die zugelassenen 50 km/h auf den Bereich zufährt.
Daher kommt es in diesem Bereich mehrmals am T ag zu verkehrlich angespannten Situationen. Aus Sicht
von Bündnis 90/Die Grünen kann hier ein für Fußgänger*innen explizit ausgewiesener Schutzbereich hel-
fen, den Bereich auch zu Schulzeiten und im sonstigen Berufsverkehr durch den bremsenden Effekt eines
Zebrastreifens sicherer zu gestalten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West
GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster
T0251-8995810• v0251-8995815
ratsfraktion@gruene-muenster.de
http://www.gruene-muenster.de
– 1/2 –

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
FraktioninderBezirksvertretungWest
©http://www.openstreetmap.org
Übersicht Rüschhausweg/T oppheideweg
Gezeichnet:
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
AnkePallas,Fraktionssprecherin
KaiBleker
KarinaKuschewski
JörgNathaus
HedwigWening
JosefFreitag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West
GrünesZentrum •Windthorststr.7 •48143Münster
T0251-8995810• v0251-8995815
ratsfraktion@gruene-muenster.de
http://www.gruene-muenster.de
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Stellungnahme der Verwaltung vom 21.04.2022

1882 Zeichen

66.31.0113 
Herr Blankemeyer 
STADT MÜNST~ 
12. MAI 2 22 
Amt für Bür~ r- u. Rams ....... - .... , 
Bezif1(werw~w. Wett 
Staä i '·.' :··';;··:: 1.: ; ·-·7 DG'f.:-r:· . 
0~ 22 21.04.2022 
6699 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Bezirksvertretung Münster - West 
Bezirksverwaltung Münster - West 
über Herrn Stadtbaurat Denstorff 
A"'\rl /00 6 rl 2 02 ~ - 
Errichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich Rüschhausweq / Toppheideweg 
Antrag lfd. Nr. A-W/0067/2020 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL aus der 
Bezirksvertretung Münster-West vom 01.12.2020 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
aufgefordert zu prüfen, ob ein Fußgängerüberweg auf dem Rüschhausweg im Bereich der 
Querungshilfe eingerichtet werden kann . 
. In den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußüberwegen sind mögliche 
Einsatzgebiete für Fußgängerüberwegen (FGÜ) geregelt. 
_Daraus geht hervor, dass ein FGÜ im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweqes 
nicht angelegt werden darf. Somit ist sowohl an der vorhandenen Mittelinsel, als auch 
nördlich der Bushaltestellen die Einrichtung eines FGÜs unzulässig. 
Eine Mittelinsel wird grundsätzlich als sichere Form der Querung eingestuft, weil sich 
querende Fußgänger immer nur auf den Verkehr aus einer Fahrtrichtung konzentrieren 
müssen. 'Ein FGÜ birgt die Gefahr einer Scheinsicherheit. Obwohl die Kraftfahrzeugführer 
verpflichtet sind anzuhalten, übersehen sie auch schon einmal Fußgänger und passieren 
den FGÜ mit unverminderter Geschwindigkeit. Diese Ansicht Wird auch von den 
Verkehrssicherheitsberatern. gestützt . 
. Die Prüfung von Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung kommt somit zu 
dem Ergebnis, dass an den vorgeschlagenen Stellen kein FGÜ ergänzend zur vorhanden 
Mittelinsel eingerichtet werden kann. 
. . 
Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. 
Gerhard Rüller

Beratungsverlauf (2)

09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Antrag

Orte (4)

  • Windthorststraße
  • Rüschhausweg
  • Toppheideweg
  • Am Gievenbach

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Details

Aktenzeichen
A-W/0067/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
07.12.2020
Erstellt
01.12.2020 13:46