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V/0786/2005

I. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2005

Vorlage 28.09.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2005, TOP 10

Anlage

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Ansehen

SatzungNachtrag05

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage

3676 Zeichen

Amt für Finanzen und Beteiligungen September 2005

Nachtrag 2005 auf Basis der Eckwerte

BEZEICHNUNG

1. VERWALTUNGSHAUSHALT
1.1 Einnahmen

Block 0 und 1: Vorabdotierung

Grundsteuer A

Grundsteuer B
Gewerbeertragsteuer

Sonstige Steuern

Gemeindeanteil Einkommenssteuer
Schlüsselzuweisungen
Bedarfszuweisungen
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Zinseinnahmen

Gewinnanteile

Kalkulatorische Einnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen
Konzessionsabgabe

Allgemeine Zuführung vom VMH ohne 6/8
Sonstige Zuführung vom VMH

Summe vorabdotierte Einnahmen:

Block 2 und 3: Vorabbudgetierung

Sozialhilfe

Jugendhilfe

Versicherungen

Stadtzentrale Sonderprojekte
Stadtzentrale Einnahmen

Einnahmen aus Eigenbetriebe ohne 6/8

Summe vorabbudgetierte Einnahmen:

Block 6 und 7: Neutrale Einnahmen

Kostenrechnende Einrichtungen

Durchlaufende Gelder zu 100 %

Innere Verrechnungen

Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %

Summe neutrale Einnahmen:

Block 8: Außerhalb liegende Einnahmen

BBP

Summe außerhalb liegende Einnahmen:

Block 9: Freies Budget

Einnahmen

BEZEICHNUNG

1. VERWALTUNGSHAUSHALT

1.2 Ausgaben
ock O und 1: Vorabdotierung

Zinsausgaben

Beteiligungen

Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuerumlage FDE/LFA
Landschaftsumlage

Sonstige Finanzausgaben

Städt. Anteile an Gebührenhaushalte u. a.

f Deckungsreserven D

0940 ;Allgemeine Zuführung an den VMH ohne 6/8
Sonstige Zuführung an den VMH

Summe vorabdotierte Ausgaben:

Block 2 und 3: Vorabbudgetierung

Personalkosten ohne Block 6 und 8
Bauunterhaltung Hochbau ohne Block 6 u. B
;Bauunterhaltung Straßen ohne Block6u.8 °
{Reinigungskosten ZA 10 ohne Block 6u.8
iSachkosten ZA 23 ohne Block 6 u. 8
!Sachkosten ZA 65 ohne Block 6 u. 8
}Sachkosten ZA 67 ohne Block 6 u. 8
!Sozialhilfe 5
{Jugendhilfe

!Versicherungen

}Lernmittel

Schülerfahrtkosten

Stadtzentrale Sonderprojekte

Stadtzentrale Ausgaben

}Ausgaben für Eigenbetriebe ohne 68

H
!Summe vorabbudgetierte Ausgaben:

Block 6 und 7: Neutrale Ausgaben

Kostenrechnende Einrichtungen

Durchlaufende Gelder zu 100 %

innere Verrechnungen

Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %

Summe neutrale Ausgaben:

Block 8: Außerhalb liegende Ausgaben

400 :BBP

!Summe außerhalb liegende Ausgaben:

Block 9: Freies Budget

Ausgaben

Summe Ausgaben:

iPflichtzuführung:
HG. 970-977 + Gr. 990 4. Gr. 32")

BEZEICHNUNG

2. VERMÖGENSHAUSHALT

4 Einnahmen

!
!Allgemeine Zuführung vom VWH

Sonstige Zuführung vom VWH
Entnahme aus Allgemeinen Rücklagen

Entnahme aus Sonderrücklagen

;Rückflüsse von Darlehen
KFZ-Ablösebeträge (s. 910)

37* ;Kredite

Zu budgetierende Einnahmen

2.2 Ausgaben

900 Allgemeine Zuführung an den VWH

Sonstige Zuführung an den VWH

Zuführung an Allgemeine Rücklagen

>

1915- {Zuführung an Sonderrücklagen

930 ;Erwerb von Beteiligungen
1

” {Ordentliche Tilgung von Krediten

{Zu budgetierende Ausgaben

(s. Gr. 352)

Summe Ausgaben:

Brutto-Neuverschuldung
Gr. 37°)
Netto-Neuverschuldung

BEZEICHNUNG

2. VERMÖGENSHAUSHALT

2.1 Einnahmen

|Zuführung vom Verwaltungshaushalt
|entnahmen aus Rücklagen
Rückflüsse von Darlehn
Veräußerung v. Beteiligungen etc.

Veräußerung von Anlagevermögen

{Beiträge u. ähnliche Entgelte
136 |Zusch Investitionen u. Investitionsförderung

i37 Kredite u. innere Darlehen

iSumme Einnahmen:

Ausgaben

|Zufü hrung zum Verwaltungshaushalt

‚91 |Zuführungen an Rücklagen
|Gewährung von Darlehen

f

|Erw. v. Beteiligungen u. Kap.Einlagen
Erwerb von Grundvermögen

Erwerb von bewgl. Vermögen
iSonstige Beschaffungen

|Hochbaumaßnahmen

Tiefbaumaßnahmen

sonstige Baumaßnahmen
; Tilgung v.Krediten u. inneren Darlehen

i
}Zuw./Zusch, für Investitionen

Isonstige Ausgaben Vermögenshaushalt

Summe Ausgaben:

SatzungNachtrag05

2649 Zeichen

V 1
 E n t w u r f  der
1.  NACHTRAGSSATZUNG
DER  STADT  MÜNSTER  FÜR  DAS
HAUSHALTSJAHR  2005
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.11.2004 (GV. NRW. S. 644 ff), in Verbindung mit § 9 des Gesetzes zur Einführung des
kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.
S. 644 ff) hat der Rat der Stadt Münster mit Beschluss vom .........2005 folgende Nachtrags-
satzung zur Haushaltssatzung vom 16.03.2005 erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im kameralen Teil
die bisherigen
festgesetzten
Beträge
€
erhöht
um
€
vermindert
um
€
und damit der
Gesamtbetrag
des Haus-
haltsplanes
einschl. Nach-
träge festge-
setzt auf
€
a) im Verwaltungshaushalt
     die Einnahmen
     die Ausgaben
b) im Vermögenshaushalt
     die Einnahmen
     die Ausgaben
644.703.430
644.703.430
  176.096.600
  176.096.600
2.587.430
2.587.430
-
-
-
-
11.970.920
11.970.920
647.290.860
647.290.860
164.125.680
164.125.680
Im doppischen Teil des Haushaltsplanes bleiben die Werte unverändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 74.653.040 €  um
1.439.200 €  verringert und damit auf 73.213.840 €  festgesetzt.

V 2
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus-
gaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 47.372.080 €  um 1.820.000 €
ermäßigt und damit auf  45.552.080 €  festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird unverändert auf 125.000.000 €  fest-
gesetzt.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht verändert.
§ 7
Über die Aufhebung der im Haushaltsplan angebrachten Sperrvermerke entscheidet der
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nach Vorberatung in den betrof-
fenen Bezirksvertretungen und in den Fachausschüssen soweit der Rat dieses Recht nicht
auf diese delegiert hat.
§ 8
Die Regelungen des § 8 werden nicht verändert.
§ 9
Die Regelungen des § 9 werden nicht verändert.
Festgestellt: Aufgestellt:
Münster,  17. Oktober 2005 Münster,  17. Oktober 2005
gez. gez.
Dr. Tillmann Bickeböller
Oberbürgermeister Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

1822 Zeichen

V/0786/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
I. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die I. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2005 wird mit dem ihr zugrunde 
liegenden Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen beschlossen. Die I. Nachtragssatzung hat den 
Wortlaut gemäß Anlage 1. 
 
 
Begründung: 
 
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes für das Haushalts-
jahr 2005 besteht nicht. 
 
Die im laufenden Jahr erforderlichen Änderungen im Verwaltungshaushalt sowie die aufgrund des 
Baufortschrittes erforderlichen technischen Veränderungen und Verlagerungen bei den Ausgabe-
ansätzen im Vermögenshaushalt haben den Erlass einer Nachtragssatzung gemäß 
§ 80 Gemeindeordnung NRW veranlasst. Durch den Nachtragshaushaltsplan werden weder ge-
setzliche noch grundsätzliche Entscheidungen des Rates, der Ausschüsse oder der Bezirksvertre-
tungen geändert. Im beiliegenden Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan sind die Änderungen 
begründet, so dass hierauf verwiesen werden kann. 
 
Der Entwurf der I. Nachtragssatzung wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung vom 
10.10.2005 - 18.10.2005 öffentlich ausliegen. 
 
Etwaige Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen gegen die I. Nachtragssatzung 
2005 werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
I.V. 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0786/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2005 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.11.2005 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0786/2005
Typ
Vorlage
Datum
28.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37