V/0786/2005
I. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2005
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Anlage
3676 Zeichen
Amt für Finanzen und Beteiligungen September 2005
Nachtrag 2005 auf Basis der Eckwerte
BEZEICHNUNG
1. VERWALTUNGSHAUSHALT
1.1 Einnahmen
Block 0 und 1: Vorabdotierung
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbeertragsteuer
Sonstige Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer
Schlüsselzuweisungen
Bedarfszuweisungen
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Zinseinnahmen
Gewinnanteile
Kalkulatorische Einnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen
Konzessionsabgabe
Allgemeine Zuführung vom VMH ohne 6/8
Sonstige Zuführung vom VMH
Summe vorabdotierte Einnahmen:
Block 2 und 3: Vorabbudgetierung
Sozialhilfe
Jugendhilfe
Versicherungen
Stadtzentrale Sonderprojekte
Stadtzentrale Einnahmen
Einnahmen aus Eigenbetriebe ohne 6/8
Summe vorabbudgetierte Einnahmen:
Block 6 und 7: Neutrale Einnahmen
Kostenrechnende Einrichtungen
Durchlaufende Gelder zu 100 %
Innere Verrechnungen
Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %
Summe neutrale Einnahmen:
Block 8: Außerhalb liegende Einnahmen
BBP
Summe außerhalb liegende Einnahmen:
Block 9: Freies Budget
Einnahmen
BEZEICHNUNG
1. VERWALTUNGSHAUSHALT
1.2 Ausgaben
ock O und 1: Vorabdotierung
Zinsausgaben
Beteiligungen
Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuerumlage FDE/LFA
Landschaftsumlage
Sonstige Finanzausgaben
Städt. Anteile an Gebührenhaushalte u. a.
f Deckungsreserven D
0940 ;Allgemeine Zuführung an den VMH ohne 6/8
Sonstige Zuführung an den VMH
Summe vorabdotierte Ausgaben:
Block 2 und 3: Vorabbudgetierung
Personalkosten ohne Block 6 und 8
Bauunterhaltung Hochbau ohne Block 6 u. B
;Bauunterhaltung Straßen ohne Block6u.8 °
{Reinigungskosten ZA 10 ohne Block 6u.8
iSachkosten ZA 23 ohne Block 6 u. 8
!Sachkosten ZA 65 ohne Block 6 u. 8
}Sachkosten ZA 67 ohne Block 6 u. 8
!Sozialhilfe 5
{Jugendhilfe
!Versicherungen
}Lernmittel
Schülerfahrtkosten
Stadtzentrale Sonderprojekte
Stadtzentrale Ausgaben
}Ausgaben für Eigenbetriebe ohne 68
H
!Summe vorabbudgetierte Ausgaben:
Block 6 und 7: Neutrale Ausgaben
Kostenrechnende Einrichtungen
Durchlaufende Gelder zu 100 %
innere Verrechnungen
Budgetübergreifende Leistungsverrechnungen zu 100 %
Summe neutrale Ausgaben:
Block 8: Außerhalb liegende Ausgaben
400 :BBP
!Summe außerhalb liegende Ausgaben:
Block 9: Freies Budget
Ausgaben
Summe Ausgaben:
iPflichtzuführung:
HG. 970-977 + Gr. 990 4. Gr. 32")
BEZEICHNUNG
2. VERMÖGENSHAUSHALT
4 Einnahmen
!
!Allgemeine Zuführung vom VWH
Sonstige Zuführung vom VWH
Entnahme aus Allgemeinen Rücklagen
Entnahme aus Sonderrücklagen
;Rückflüsse von Darlehen
KFZ-Ablösebeträge (s. 910)
37* ;Kredite
Zu budgetierende Einnahmen
2.2 Ausgaben
900 Allgemeine Zuführung an den VWH
Sonstige Zuführung an den VWH
Zuführung an Allgemeine Rücklagen
>
1915- {Zuführung an Sonderrücklagen
930 ;Erwerb von Beteiligungen
1
” {Ordentliche Tilgung von Krediten
{Zu budgetierende Ausgaben
(s. Gr. 352)
Summe Ausgaben:
Brutto-Neuverschuldung
Gr. 37°)
Netto-Neuverschuldung
BEZEICHNUNG
2. VERMÖGENSHAUSHALT
2.1 Einnahmen
|Zuführung vom Verwaltungshaushalt
|entnahmen aus Rücklagen
Rückflüsse von Darlehn
Veräußerung v. Beteiligungen etc.
Veräußerung von Anlagevermögen
{Beiträge u. ähnliche Entgelte
136 |Zusch Investitionen u. Investitionsförderung
i37 Kredite u. innere Darlehen
iSumme Einnahmen:
Ausgaben
|Zufü hrung zum Verwaltungshaushalt
‚91 |Zuführungen an Rücklagen
|Gewährung von Darlehen
f
|Erw. v. Beteiligungen u. Kap.Einlagen
Erwerb von Grundvermögen
Erwerb von bewgl. Vermögen
iSonstige Beschaffungen
|Hochbaumaßnahmen
Tiefbaumaßnahmen
sonstige Baumaßnahmen
; Tilgung v.Krediten u. inneren Darlehen
i
}Zuw./Zusch, für Investitionen
Isonstige Ausgaben Vermögenshaushalt
Summe Ausgaben:
SatzungNachtrag05
2649 Zeichen
V 1
E n t w u r f der
1. NACHTRAGSSATZUNG
DER STADT MÜNSTER FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2005
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.11.2004 (GV. NRW. S. 644 ff), in Verbindung mit § 9 des Gesetzes zur Einführung des
kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.
S. 644 ff) hat der Rat der Stadt Münster mit Beschluss vom .........2005 folgende Nachtrags-
satzung zur Haushaltssatzung vom 16.03.2005 erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im kameralen Teil
die bisherigen
festgesetzten
Beträge
€
erhöht
um
€
vermindert
um
€
und damit der
Gesamtbetrag
des Haus-
haltsplanes
einschl. Nach-
träge festge-
setzt auf
€
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
644.703.430
644.703.430
176.096.600
176.096.600
2.587.430
2.587.430
-
-
-
-
11.970.920
11.970.920
647.290.860
647.290.860
164.125.680
164.125.680
Im doppischen Teil des Haushaltsplanes bleiben die Werte unverändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 74.653.040 € um
1.439.200 € verringert und damit auf 73.213.840 € festgesetzt.
V 2
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus-
gaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 47.372.080 € um 1.820.000 €
ermäßigt und damit auf 45.552.080 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird unverändert auf 125.000.000 € fest-
gesetzt.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Die Festsetzungen bezüglich der Stellenplanvermerke werden nicht verändert.
§ 7
Über die Aufhebung der im Haushaltsplan angebrachten Sperrvermerke entscheidet der
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nach Vorberatung in den betrof-
fenen Bezirksvertretungen und in den Fachausschüssen soweit der Rat dieses Recht nicht
auf diese delegiert hat.
§ 8
Die Regelungen des § 8 werden nicht verändert.
§ 9
Die Regelungen des § 9 werden nicht verändert.
Festgestellt: Aufgestellt:
Münster, 17. Oktober 2005 Münster, 17. Oktober 2005
gez. gez.
Dr. Tillmann Bickeböller
Oberbürgermeister Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
1822 Zeichen
V/0786/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft I. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2005 Beratungsfolge 08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die I. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2005 wird mit dem ihr zugrunde liegenden Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen beschlossen. Die I. Nachtragssatzung hat den Wortlaut gemäß Anlage 1. Begründung: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes für das Haushalts- jahr 2005 besteht nicht. Die im laufenden Jahr erforderlichen Änderungen im Verwaltungshaushalt sowie die aufgrund des Baufortschrittes erforderlichen technischen Veränderungen und Verlagerungen bei den Ausgabe- ansätzen im Vermögenshaushalt haben den Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW veranlasst. Durch den Nachtragshaushaltsplan werden weder ge- setzliche noch grundsätzliche Entscheidungen des Rates, der Ausschüsse oder der Bezirksvertre- tungen geändert. Im beiliegenden Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan sind die Änderungen begründet, so dass hierauf verwiesen werden kann. Der Entwurf der I. Nachtragssatzung wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung vom 10.10.2005 - 18.10.2005 öffentlich ausliegen. Etwaige Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen gegen die I. Nachtragssatzung 2005 werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Vorlagen-Nr.: V/0786/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 18.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0786/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37