0309/2019
Fragen zur Vorlage Nr. 4179/2018, Sitzung am 24.01.2019, TOP 7.1 (AN/0088/2019)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4885 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 28.01.2019 0309/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Fragen zur Vorlage Nr. 4179/2018, Sitzung am 24.01.2019, TOP 7.1 (AN/0088/2019) Die Fraktion DIE LINKE stellt fest, dass das Thema illegale Wohnraumzweckentfremdung endlich und ausreichend in der Verwaltung angekommen ist. Sie bedauert zugleich, dass es offensichtlich erst der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen exzessiven Umnutzungen bedurfte, nun endlich adäquat gegenzusteuern. In Bezug auf den nun vorgelegten Zwischen- bericht (Vorlagennummer 4179/2018) ergeben sich weitere Fragen, um deren Beantwortung – soweit schon möglich – bis zur Sitzung am 24.01.2019 gebeten wird. 1. Der Mitteilung der Verwaltung ist zu entnehmen, dass eine ämterübergreifende Kooperati- on zwischenzeitlich evaluiert werden sollte. Diese Zusammenarbeit wird vom Kölner Mieter- verein u.a. seit längerem gefordert. Ist es möglich, dem Ausschuss fortan umfassend über die Ergebnisse dieser Kooperation zu berichten? 2. Ist gewährleistet, dass die neue Wohnraumschutzsatzung, die ja „eine der Fachaufgaben des zukünftigen Amtsjuristen beim Amt für Wohnungswesen“ sein wird, zeitnah in die politi- schen Gremien gegeben werden kann? Die Verwaltung räumt ja ein, dass die Stelle noch nicht besetzt werden konnte. 3. In Anlage 1 wird angeführt, dass seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung 4950 Er- satzwohnungen errichtet wurden. Warum konnten diese Wohnungen nicht gebaut werden, ohne Wohnraum abzubrechen? Wir bitten darüber hinaus um die detaillierte Darstellung der Miethöhe in den abgebrochenen sowie in den neu fertig gestellten Wohnungen. 4. In Anlage 2 wird das Meldeportal der Stadt München erwähnt, dass der Erfassung von Verdachtsfällen dient. Wäre die Einrichtung eines solchen Portals bei der Kölner Wohnungs- aufsicht denkbar. Zumal der technische wie finanzielle Aufwand vergleichsweise gering er- scheint? 5. Die Stadt Frankfurt vermeldet keinerlei Bußgeldbescheide, da die Bürger immer „direkt auf die Ahndung eingegangen“ sind. Offensichtlich findet dort eine deutlichere Ansprache an Ei- gentümer und Vermieter statt. Welche Verschärfungen in der Bußgeld- und Zwangsgeldan- drohung bzw. –verhängung sind nötig, um die zügige Rückführung von Wohnraum auf den Wohnungsmarkt effektiv zu verbessern? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1 2 Die ämterübergreifende Kooperation wurde in einem gemeinsamen Grundlagengespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Wohnungswesen, des Amtes für Öffentliche Ordnung, des Steueramtes, des Bauaufsichtsamtes und des Rechtsamtes aufgenommen. Wie im Zwischenbericht (Vorlagen-Nr. 4179/2018) angekündigt, werden die Ergebnisse der Kooperation in die laufende quartalsmäßige Berichterstattung einfließen. Zu Frage 2 Die rechtzeitige Ausarbeitung und zeitnahe Einbringung der neuen Wohnraumschutzsatzung in die politischen Gremien ist sichergestellt. Zu Frage 3 Das Vorhaben nach der Schaffung zusätzlichen Wohnraums begegnet der Frage nach g e- eigneten baureifen Flächen. Es ist schwierig, entsprechende Grundstücke am freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreise aufgrund der hohen Nachfrage weiter erheblich gestiegen sind. Die Wohnraumschutzsatzung sieht bei geplanten Abbrüchen vor, dass grundsätzlich nicht weniger Wohnfläche neu geschaffen werden muss, als abgebrochen wird. Tatsächlich über- steigt der Gewinn für den Wohnungsmarkt durch neu geschaffenen Ersatzwohnraum den von Abbruch betroffenen Wohnraum um ein Vielfaches. Die Wohnraumschutzsatzung sieht weiterhin vor, dass Zuschnitt und Standard des Ersatz- wohnraums für die allgemeine Wohnversorgung geeignet sein müssen. Eine Gegenüberstel- lung der Miethöhe der abgebrochenen Wohnungen und der neu errichteten Wohnungen fin- det nicht statt und kann deshalb nicht dargestellt werden. Zu Frage 4 Die Einrichtung eines Meldeportals bei der Stadt Köln wird aktuell vorbereitet. Das Amt für Wohnungswesen hat bereits Kontakt mit dem Amt für Informationstechnik aufgenommen und erarbeitet insgesamt einen neuen Internetauftritt für den Bereich Wohnungsauf- sicht/Zweckentfremdung, der neben der Einrichtung eines Meldeportals auch verbesserte Informationen enthalten wird. Frage 5 Die Arbeit der Wohnungsaufsicht wird mit Besetzung der zugesetzten Stellen und Einarbei- tung der Mitarbeiter/Innen effektiver werden. Dies wird im Ergebnis dazu führen, dass die Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zügiger durchgeführt werden können. Dar- über hinaus könnte eine Anhebung der Bußgeldbewehrung den Verfahren mehr Nachdruck verleihen. Die maximale Höhe der festzusetzenden Bußgelder legt das Wohnungsaufsichts- gesetz (Landesrecht NRW) fest. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0309/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 22.01.2019 17:17