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0309/2019

Fragen zur Vorlage Nr. 4179/2018, Sitzung am 24.01.2019, TOP 7.1 (AN/0088/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.03.2019, TOP 12.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4885 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 28.01.2019 
 0309/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
 
Fragen zur Vorlage Nr. 4179/2018, Sitzung am 24.01.2019, TOP 7.1 (AN/0088/2019) 
Die Fraktion DIE LINKE stellt fest, dass das Thema illegale Wohnraumzweckentfremdung 
endlich und ausreichend in der Verwaltung angekommen ist. Sie bedauert zugleich, dass es 
offensichtlich erst der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen exzessiven Umnutzungen 
bedurfte, nun endlich adäquat gegenzusteuern. In Bezug auf den nun vorgelegten Zwischen-
bericht (Vorlagennummer 4179/2018) ergeben sich weitere Fragen, um deren Beantwortung 
– soweit schon möglich – bis zur Sitzung am 24.01.2019 gebeten wird. 
 
1. Der Mitteilung der Verwaltung ist zu entnehmen, dass eine ämterübergreifende Kooperati-
on zwischenzeitlich evaluiert werden sollte. Diese Zusammenarbeit wird vom Kölner Mieter-
verein u.a. seit längerem gefordert. Ist es möglich, dem Ausschuss fortan umfassend über 
die Ergebnisse dieser Kooperation zu berichten? 
 
2. Ist gewährleistet, dass die neue Wohnraumschutzsatzung, die ja „eine der Fachaufgaben 
des zukünftigen Amtsjuristen beim Amt für Wohnungswesen“ sein wird, zeitnah in die politi-
schen Gremien gegeben werden kann? Die Verwaltung räumt ja ein, dass die Stelle noch 
nicht besetzt werden konnte. 
 
3. In Anlage 1 wird angeführt, dass seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung 4950 Er-
satzwohnungen errichtet wurden. Warum konnten diese Wohnungen nicht gebaut werden, 
ohne Wohnraum abzubrechen? Wir bitten darüber hinaus um die detaillierte Darstellung der 
Miethöhe in den abgebrochenen sowie in den neu fertig gestellten Wohnungen. 
 
4. In Anlage 2 wird das Meldeportal der Stadt München erwähnt, dass der Erfassung von 
Verdachtsfällen dient. Wäre die Einrichtung eines solchen Portals bei der Kölner Wohnungs-
aufsicht denkbar. Zumal der technische wie finanzielle Aufwand vergleichsweise gering er-
scheint? 
 
5. Die Stadt Frankfurt vermeldet keinerlei Bußgeldbescheide, da die Bürger immer „direkt auf 
die Ahndung eingegangen“ sind. Offensichtlich findet dort eine deutlichere Ansprache an Ei-
gentümer und Vermieter statt. Welche Verschärfungen in der Bußgeld- und Zwangsgeldan-
drohung bzw. –verhängung sind nötig, um die zügige Rückführung von Wohnraum auf den 
Wohnungsmarkt effektiv zu verbessern? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1

2 
 
Die ämterübergreifende Kooperation wurde in einem gemeinsamen Grundlagengespräch mit 
Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Wohnungswesen, des Amtes für Öffentliche 
Ordnung, des Steueramtes, des Bauaufsichtsamtes und des Rechtsamtes aufgenommen. 
Wie im Zwischenbericht (Vorlagen-Nr. 4179/2018) angekündigt, werden die Ergebnisse der 
Kooperation in die laufende quartalsmäßige Berichterstattung einfließen. 
 
Zu Frage 2 
Die rechtzeitige Ausarbeitung und zeitnahe Einbringung der neuen Wohnraumschutzsatzung 
in die politischen Gremien ist sichergestellt. 
 
Zu Frage 3 
Das Vorhaben nach der Schaffung zusätzlichen Wohnraums begegnet der Frage nach g e-
eigneten baureifen Flächen. Es ist schwierig, entsprechende Grundstücke am freien Markt zu 
erwerben, da die Kaufpreise aufgrund der hohen Nachfrage weiter erheblich gestiegen sind. 
Die Wohnraumschutzsatzung sieht bei geplanten Abbrüchen vor, dass grundsätzlich nicht 
weniger Wohnfläche neu geschaffen werden muss, als abgebrochen wird. Tatsächlich über-
steigt der Gewinn für den Wohnungsmarkt durch neu geschaffenen Ersatzwohnraum den 
von Abbruch betroffenen Wohnraum um ein Vielfaches. 
Die Wohnraumschutzsatzung sieht weiterhin vor, dass Zuschnitt und Standard des Ersatz-
wohnraums für die allgemeine Wohnversorgung geeignet sein müssen. Eine Gegenüberstel-
lung der Miethöhe der abgebrochenen Wohnungen und der neu errichteten Wohnungen fin-
det nicht statt und kann deshalb nicht dargestellt werden. 
 
Zu Frage 4 
Die Einrichtung eines Meldeportals bei der Stadt Köln wird aktuell vorbereitet. Das Amt für 
Wohnungswesen hat bereits Kontakt mit dem Amt für Informationstechnik aufgenommen und 
erarbeitet insgesamt einen neuen Internetauftritt für den Bereich Wohnungsauf-
sicht/Zweckentfremdung, der neben der Einrichtung eines Meldeportals auch verbesserte 
Informationen enthalten wird. 
 
Frage 5 
Die Arbeit der Wohnungsaufsicht wird mit Besetzung der zugesetzten Stellen und Einarbei-
tung der Mitarbeiter/Innen effektiver werden. Dies wird im Ergebnis dazu führen, dass die 
Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zügiger durchgeführt werden können. Dar-
über hinaus könnte eine Anhebung der Bußgeldbewehrung den Verfahren mehr Nachdruck 
verleihen. Die maximale Höhe der festzusetzenden Bußgelder legt das Wohnungsaufsichts-
gesetz (Landesrecht NRW) fest. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0309/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.01.2019
Erstellt
22.01.2019 17:17