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2289/2021

Welche Grundschulempfehlungen hatten die an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2021/22 abgelehnten Schüler*innen? - Ergebnis einer Abfrage bei den Gesamtschulleitungen

Mitteilung Ausschuss 23.07.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 30.08.2021, TOP 5.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6903 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  23.07.2021 
 2289/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
 
Welche Grundschulempfehlungen hatten die an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2021/22 
abgelehnten Schüler*innen? - Ergebnis einer Abfrage bei den Gesamtschulleitungen 
Hintergrund 
In der schulpolitischen Diskussion über die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens im Kontext des Über-
gangs auf die weiterführenden Schulen zum Schulja hr 2020/21 kam 2020 die Frage auf, welche 
Schulen und Schulformen wohl diejenigen Schüler*innen nachgefragt haben, die zuvor an den Ge-
samtschulen aus Kapazitätsgründen leider eine Ablehnung erhalten hatten.  
 Auf der einen Seite wurde die These vertreten, dass sich unter den abgelehnten Schüler*innen 
vermutlich viele mit Gymnasialempfehlung befanden, die anschließend einen Platz an einem 
Gymnasium nachfragten. Daraus wurde abgeleitet, dass auch die Knappheit an Gesamtschul-
plätzen zur Knappheit an Gymnasialplätzen beiträgt bzw. ein bevorzugter Ausbau der Gesamt-
schulplätze in Köln auch den Nachfragedruck an den Gymnasien in Köln mindern würde. 
 Auf der anderen Seite wurde die These vertreten, dass sich unter den abgelehnten Schü-
ler*innen eher keine bzw. nur sehr  wenige mit Gymnasialempfehlung befanden, weil diese mit 
Blick auf die erforderliche Gewährleistung einer Leistungsheterogenität an den Gesamtschulen 
eine vergleichsweise größere Chance aufweisen, im Anmeldeverfahren erfolgreich zu sein. Als 
ein Auswahlkriterium wird in der Regel auch der Notendurchschnitt bzw. die Grundschulempfeh-
lung zu Grunde gelegt. Es sei daher davon auszugehen, dass die an den Gesamtschulen abge-
lehnten Schüler*innen (fast) ausschließlich eine Hauptschul - oder Realschulempfehlung auf-
weisen und entsprechend im weiteren Anmeldeverfahren eine Hauptschule oder eine Realschu-
le nachfragen. 
 
Zu den im vorgezogenen Anmeldeverfahren abgelehnten Schüler*innen und ihrem weiteren Schul-
wahlverhalten werden in der Schulstatistik des Landes keine Date n zur Verfügung gestellt. Um die 
oben aufgeworfene Frage zu beantworten, hat die Schulverwaltung daher die Gesamtschulleitungen 
im Anmeldeverfahren 2021/22 um Unterstützung und um Bereitstellung von datenschutzkonformen 
Informationen zu den Grundschulempfe hlungen der an ihren Schulen abgelehnten Schüler*innen 
gebeten. 
 
Ergebnis der Abfrage: Grundschulempfehlungen der an den Gesamtschulen abgelehnten 
Schüler*innen 
Es liegen Rückmeldungen von allen, aktuell insgesamt 15 Gesamtschulen vor.  
 An drei Gesamtschulen mussten überhaupt keine Ablehnungen ausgesprochen werden.

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 Von den an 12 Gesamtschulen abgelehnten Schüler*innen hatten durchschnittlich rund 33% 
eine Hauptschulempfehlung, 53% eine (eingeschränkte) Realschulempfehlung und 14% eine 
(eingeschränkte) Gymnasialempfehlung (gerundete Prozentwerte). Diese Durchschnittswerte 
über alle Schulen sind allerdings mit großer Vorsicht zu interpretieren, da die Einzelergebnisse 
sehr große Unterschiede aufweisen. 
 An sechs Gesamtschulen mit Ablehnungen wurde kein Kind mit  Gymnasialempfehlung abge-
lehnt. 
 An weiteren vier Gesamtschulen mit Ablehnungen waren ein bis zwei Kinder mit Gymnasial-
empfehlung betroffen, das entsprach jeweils einem Anteil von 2% bis 3% an allen abgelehnten 
Kindern dieser Schulen. 
 An zwei Gesamtschulen fiel die Zahl der abgelehnten Kinder mit Gymnasialempfehlung höher 
aus. An einer Gesamtschule wurden 10 Kinder mit Gymnasialempfehlung abgelehnt, das ent-
sprach einem Anteil an allen Ablehnungen der Schule von 8%. An einer weiteren Gesamtschule 
wurden 93 Kinder mit Gymnasialempfehlung abgelehnt. Der Anteil an allen Ablehnungen betrug 
54%. 
 
Interpretation der Ergebnisse 
Die beiden oben benannten Thesen finden beide eine teilweise Bestätigung. 
 Der weit überwiegende Teil der an den Gesamtschulen abgelehnten Sch üler*innen weist eine 
Hauptschul- oder (eingeschränkte) Realschulempfehlung auf. Ergänzende Auswertungen der 
Schulstatistik im Rahmen des Bildungsmonitorings zeigen, dass sich unter den Schüler*innen 
im 5. Jahrgang der Gymnasien kaum Schüler*innen ohne (eingeschränkte) Gymnasialempfeh-
lung befinden. Entsprechend erhalten die an den Gesamtschulen abgelehnten Schüler*innen 
mit Hauptschul- oder Realschulempfehlung im weiteren Anmeldeverfahren ganz überwiegend 
an Hauptschulen und Realschulen einen Schulplatz. 
 Gleichzeitig werden einzelne Gesamtschulen offenbar sehr stark von Eltern angewählt, deren 
Kinder eine (eingeschränkte) Gymnasialempfehlung aufweisen. Hier kommt es entsprechend zu 
erhöhten bzw. sehr hohen Ablehnungszahlen auch von Kindern mit Gymnasialempfehlung, die 
im weiteren Verfahren vermutlich überwiegend einen Gymnasialplatz, ggf. auch einen Real-
schulplatz nachfragen. Hierüber liegen allerdings keine Daten vor bzw. können keine gesicher-
ten Schlüsse aus der Schulstatistik gezogen werden. 
 
Was kann aus diesen Ergebnissen für die weitere Schulentwicklungsplanung abgeleitet werden? Es 
ergeben sich folgende Überlegungen: 
 Gesamtschulen mit Lage in eher privilegierten Teilräumen der Stadt und besonderem Schulpro-
fil sprechen offenbar Eltern, deren Kinder eine Gymnasialempfehlung aufweisen, besonders 
stark an.  
 Ein weiterer Ausbau der Gesamtschullandschaft und eine Verringerung der Ablehnungszahlen 
können den hohen Nachfragedruck an den Gymnasien nur teilweise mindern. 
 Es bedarf aber – unabhängig von einem Ausbau der Gesamtschulplätze – auch eines Ausbaus 
der Gymnasiallandschaft in Köln, und zwar in gleicher Dringlichkeit, da die Nachfrage an den 
Gymnasien aktuell und absehbar nur durch sehr hohe Klassengrößen und viele Mehrklassen 
befriedigt werden kann und im Z uge von G9 erhebliche Raumkapazitäten geschaffen werden 
müssen. 
 Ein weiterer deutlicher Ausbau der Gesamtschullandschaft und eine Verringerung der Ableh-
nungszahlen werden voraussichtlich dazu führen, dass die Schüler*innenzahlen in den Ein-

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gangsklassen der Hauptschulen und Realschulen weiter unter Druck geraten und sinken wer-
den, so dass sich schulorganisatorische Handlungsnotwendigkeiten ergeben können, auch 
wenn diese Schulen später – durch Schulformwechsel nach der Erprobungsstufe – mehr Schü-
ler*innen gewinnen. 
 
Weiteres Vorgehen 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung mit der Durchführung einer aktualisier-
ten Elternbefragung zur Schulwahl bei externer Unterstützung durch ein Fachinstitut beauftragt. Nach 
Abschluss des Ausschreibungsverfa hrens wird die Elternbefragung ab Mai 2021 in einer Konzepti-
ons- und Beteiligungsphase vorbereitet und im Herbst 2021 durchgeführt. Mit den Ergebnissen der 
Elternbefragung soll ein aktualisiertes Bild der Wünsche und Motive der Eltern hinsichtlich des Über-
gangs ihrer Kinder in die Sekundarstufe I ermittelt werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2289/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.07.2021
Erstellt
11.06.2021 12:24