Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln
Mitteilung Ausschuss 2857/2020 vom 21.09.2020
Stand: Am 25.09.2020 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anlage 1 Konzept Bleiberechtsprojekt Mai 2020
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Stand Mai 2020 1 Anlage 1 Bleiberechtsperspektive für Langzeitgeduldete Konzept - Entwurf - Ausländeramt Köln, 2020 Inhalt Stand Mai 2020 2 1. Ausgangssituation……………………………………………………………………….. 3 2. Ziel des Projektes………………………………………………………………………... 4 3. Rechtliche Vorrausetzungen……………………………………………………………. 4 4. Personenkreis…………………………………………………………………………….. 5 5. Fallgruppen / sozialpädagogische Beratung…………………………………………... 6 6. Trägerbegleitung und Zusammenarbeit………………………………………………... 7 7. Anhänge………………………...…………………………………………………………. 8 1. Ausgangssituation Stand Mai 2020 3 Aktuell leben in Köln ca. 6 100 Menschen im ausländerrechtlichen Status der Duldung. Dies bedeutet, dass sie z.B. nach Ablauf eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis, Ablehnung ihres Asylantrages oder aufgrund unerlaubter Einreise grundsätzlich ausreisepflichtig sind , die Abschiebung aber aus individuellen Gründen nicht vollzogen werden kann und daher vorübergehend ausgesetzt ist. Ca. 1100 Personen leben seit mehr als 8 Jahren mit dies em Duldungsstatus in Köln. Ein überwiegender Teil (75%) davon stamm t aus dem ehemaligen Jugoslawien und gehört der ethnischen Gruppe der Roma an. 25% dieser Menschen sind minderjährig, weitere 25% zwischen 18 und 30 Jahren alt. Häufigster Grund für die Aussetzung der Abschiebung ist das Fehlen von Reisedokumenten und die ungeklärte und in vielen Fällen nicht zu klärende Staatangehörigkeit. Die Folgen der langjährigen Duldung sind sowohl für die Menschen selber, als auch für die Stadtgesellschaft negativ. Der Kölner Flüchtlingsrat hat gemeinsam mit dem Rom e.V. und dem Runde n Tisch für Integration in 2016 eine Initiative gestartet, um langjährig Geduldeten eine Bleibeperspektive zu eröffnen. Die Initiative wandte sich im Januar 2017 mit einem offe nen Brief an die Mitglieder des Rates der Stadt Köln und an die Zivilgesellschaft und bewirkte, dass noch im selben Monat der Beschluss im Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gefasst wurde, alle Initiativen durch die Verwaltung zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen. Vorrausetzung hierfür war, dass die betroffenen Menschen sich aktiv um ihre Integration bemühen und keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen. Im März 2018 stimmte der Rat der Stadt Köln der Umsetzung eines zweijährigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zu, um primär Menschen mit achtjährigem bzw. längerem Aufenthalt in Deutschland erstmals oder neu zu motivieren, sich für einen sichereren Aufenthaltstitel und bessere Perspektiven in Deutschland zu engagieren. Von den beabsichtigten fünf wurden z u diesem Zweck für die Projektgruppe sechs Stellen bereitgestellt (z wei neue Stellen Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, zwei neue Stellen im mittleren nichttechnischen Dienst sowie zwei Stellen im gehobenen nichttechnischen Dienst aus dem jetzigen Bestand). Die intensive Betreuung der in das Projekt aufgenommenen Langzeitgeduldeten soll zusätzlich durch Träger erfolgen, die zu diesem Zweck auc h finanziell unterstützt werden, und zwar mit Haushaltsmitteln in Höhe von zurzeit insgesamt 175.000 € pro Jahr. Beteiligte Träger sind: AGISRA, Caritas, Diakonie, Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V. Die Federführung für das Projekt hat das Ausländeramt der Stadt Köln, das in Kooperation mit fünf Beratungsstellen freier Träger eng zusammenarbeitet. Das Projekt richtet s ich zunächst auf die Fallgruppe der Menschen aus, die zum Stichtag 31.12.2018 bereits seit mehr als acht Jahren in Deutschland lebt und sich im Status der Duldung befindet. 2. Zielsetzung Stand Mai 2020 4 Primäres Ziel des Projektes ist es, den Menschen, die seit mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, eine sichere Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen. Durch eine konsequente Anwendung des Aufenthaltsrechts und eine bessere Ausschöpfung der bestehenden gesetzlichen Spielräume sollen Menschen, die seit langer Zeit in Köln leben und sich bereits gut integriert haben oder jetzt integrieren wollen, ein gesetzliches Bleiberecht erhalten. Andererseits soll bei dauerhaften Integrationsverweigerern, die insbesondere die hier geltenden Regeln nicht akzeptieren die gesetzlich vorgesehene Konsequenz der Ausreise umgesetzt werden. Gesellschaftspolitisch, aber auch finanziell ist es zudem im Interesse von Stadt und Stadtgesellschaft, die Menschen aus dem Schwebezustan d der Duldung in ein geregeltes Verfahren zu überführen und sie zu unterstützen, durch Schulbesuch, Ausbildung, Studium oder Beruf, Verantwortung für das eigene Leben und den Lebensunterhalt zu übernehmen. Jeder Fall, der aus der Duldung in ein Bleiberecht überführt werden kann, entlastet den städtischen Haushalt und führt damit zu Ressourceneinsparungen. Schließlich soll dieses Projekt als Best -Practice-Beispiel dienen. Bei erfolgreicher Durchführung des Projektes und positiver Entwicklung der geförderten Personen, kann das Projektergebnis dazu genutzt werden, um auf Landes - und Bundeseben ein Umdenken anzustoßen und beispielsweise die Integrationsförderung im Rahmen einer ähnlich gestalteten multidisziplinären Beratung und Betreuung (Ausländer amt – Sozialarbeiter – Träger) auch in anderen Ausländerbehörden einzuführen und weiterzuentwickeln. 3. Rechtliche Voraussetzungen Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsrecht gesetzliche Grundlagen geschaffen, um bei festgestellter nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht in Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können. Neben der bereits länger bestehenden Möglichkeit eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen bei Vorliegen eines unverschuldeten Ausr eisehindernisses (§ 25 Abs. 5 AufenthG) sind nun auch Aufenthaltsgewährungen bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden (§ 25 a AufenthG) sowie eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25 b AufenthG) möglich. Mit dem § 25a Aufe nthG will der Gesetzgeber bei Jugendlichen (ab 14 Jahren), das Bleiberecht von verzichtbaren bürokratischen Hemmnissen bereinigen und nur auf die tatsächliche Integrationsleistung abstellen. Maßgeblich ist, ob der Jugendliche die Schule ZIELE: 1) Schaffung einer verlässlichen Bleibeperspektive für Geduldete, die integrationsfähig und integrationswillig sind 2) Konsequente Rückführung von Gefährdern und Straftätern 3) Entwicklung neuer Betreuungsansätze im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Integrationsförderung Stand Mai 2020 5 erfolgreich abgeschlossen oder mindestens vier Jahre besucht (hat) und ein erfolgreicher Schulabschluss prognostiziert werden kann. Mit dem § 25b AufenthG soll nach dem Willen des Gesetzgebers bei feststellbarer nachhaltiger Integration in die Gesellschaft die Aufenthaltserl aubnis erteilt werden. Indikatoren für eine faktisch vollzogene Integration sind ein Aufenthalt von acht (bzw. bei Familien sechs) Jahren, die Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt, hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, da s Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Straffreiheit.1 Der sog. Bleiberechtserlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom März 2019 zur Prüfung des Bleiberechts nach § 25 b AufenthG bekräftigt die Zielsetzung des Projekts und die im Projekt praktizierte Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Insbesondere stellt der Erlass klar, dass • auch Voraufenthaltszeiten aus Aufenthaltstiteln anzurechnen sind, auch wenn die Antragstellerin/der Antragsteller sich nun im Status der Duldung befindet und • Mitwirkungsverstöße in der Vergangenheit nicht zwingend zur A blehnung eines Bleiberechts führen. Die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung sind in einer umfassenden Einzelabwägung zu bewerten. Zug -um-Zug Vereinbarung zur Passbeschaffung werden als zulässiger und gangbarer Weg zur Erfüllung dieser Erteilungsvoraussetzung ausdrücklich befürwortet. Schließlich hat der Gesetzgeber als Vorstufe für ein Bleiberecht mit der sog. Ausbildungsduldung (§ 60 c AufenthG) eine Perspektive geschaffen, die nach erfolgreichem Absolvieren einer Ausbildung mit anschließender beru flicher Tätigkeit den Weg in eine nachhaltige Integration und damit in ein gesetzliches Bleiberecht ermöglicht. 4. Personenkreis Das Projekt „Langzeitgeduldete“ soll zunächst auf die Fallgruppe der Menschen ausgerichtet werden, die bereits seit mehr als ach t Jahren hier in Köln im Status der Duldung leben. Die Akquise des Personenkreises erfolgt durch die Ausländerbehörde. Aufgrund der Informationen zum bislang dokumentierten Aufenthalt kann eine Vorprüfung stattfinden und der Personenkreis nach dem Kriterium der Dauer des geduldeten Aufenthalts selektiert werden. Eine weitere Selektion findet nach dem sog. Ampelsystem statt. Dabei werden die Fälle einer ersten Perspektivprüfung unterzogen mit dem Ziel, sie zur verbesserten Bearbeitung in drei Fallgruppen aufteilen zu können: „grün“: gesetzliche Bleiberechtsvoraussetzungen werden schon oder überwiegend erfüllt, Titel kann zügig erteilt werden, „gelb“: Bleiberechtsvoraussetzungen werden noch nich t erfüllt, können aber aufgrund Integrationsbereitschaft perspektivisch in 1-2 Jahren erfüllt werden, „rot“: Bleiberechtsvoraussetzungen werden nicht erfüllt und mit Erfüllung ist auch dauerhaft nicht zu rechnen. In einem zweiten Schritt sollen in den „grünen“ Fällen schnellstmöglich Aufenthaltserlaubnisse erteilt bzw. zugesagt werden, sofern die noch fehlenden Voraussetzungen dann erfüllt sind. 1 siehe hierzu DA zur Straffälligkeit im Projekt im Anhang. Stand Mai 2020 6 In den „gelben“ Fällen sollen mit den Betroffenen unter Einbeziehung der betreuenden Trägern individuelle Bleiberech tsperspektiven erarbeitet und durch Integrationsvereinbarungen vereinbart werden, damit möglichst in ein bis zwei Jahren die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden und diese somit erteilt werden kann. Im Falle der „ roten“ Gruppe soll , nach Bearbeitung der beiden vorgenannten Fallgruppen gemeinsam mit den Beratungsstellen geprüft werden, ob in der Zwischenzeit die Bereitschaft und Perspektive zur Integration festgestellt we rden können. Andernfalls ist der Ausschluss aus dem Projekt vorzuneh men und die Rückgabe in die normale Sachbearbeitung zu veranlassen. 5. Fallgruppen / sozialpädagogische Beratung In dem Projekt werden gesetzliche Auslegungsmöglichkeiten des Aufenthaltsrechts aktiv genutzt und umgesetzt. Voraussetzung hierfür ist eine int ensive Kommunikation zwischen dem Ausländeramt, den Betroffenen und den betreuenden Trägern. Nur so können alle ausländerrechtlich relevanten Aspekte der Lebensführung gewürdigt werden und damit im besten Fall zu einer aufenthaltsrechtlichen Klärung gelangen. Allerdings ist die Gruppe der seit über acht Jahren geduldeten Menschen sehr heterogen. Problemlagen, die bisher der Schaffung einer verlässlichen Bl eibeperspektive entgegenstanden sind sowohl individueller als auch struktureller Natur: Individuell: Nicht ausreichende Deutschkenntnisse ( zum Teil nicht integrationskursberechtigt), Fehlende Identitätspapiere, Geringe schulische und berufliche Ausbildung / Qualifizierung, Verlernen mitgebrachter Qualifikationen und Handlungskompetenzen, Fehlende Kinderbetreuung, Fehlende Motivation aufgrund negativer Zukunftsperspektiven, Fehlende Anbindung/ Misstrauen an Gesellschaftsnormen und Werte, Lernentwöhnung, Straffälligkeit. Strukturell Zusammenspiel aller Akteure nicht optimal, Eingeschränkte Mobilität, Langwierige Prüfungsverfahren, Unsicherheit der Arbeitgeber. Daher wird in einem ganzheitlichen Einzelfallansatz für die Schaffung guter Bedingungen für eine bessere Bleibeperspektive hausinterne sozialpädagogische Unterstützung angeboten. Zwei Sozialarbeiter/innen im Ausländeramt Köln und die fünf beteiligten Träger stehen den betroffenen Menschen hierbei zur Seite. Die Schaffung der sozialpädagogischen Beratung direkt in der Behörde, soll die „Hand in Hand“- Sachbearbeitung und einen neuen ganzheitlichen Ansatz gewährleisten. Stand Mai 2020 7 Der Vorteil hierin besteht, dass den Teilnehmern des Projektes u.a. die Verwaltungsvorgänge kontinuierlich verständlich gemacht werden und die Erarbeitung bzw. Bearbeitung der vorliegenden Hemmnisse zügig vorankommen. Auch durch die räumliche Anbindung wird diesem neuen Arbeitsansatz im Ausländeramt Rechnung getragen. Das Servicebüro, wo z.B. die Duldungsverlängerungen stattfinden liegt direkt neben dem neu eingerichteten Beratungsbüro. So werden direkte und zeitgleic he Absprachen beider Professionen (Verwaltung + Sozialpädagogik) ermöglicht. Im Interesse der Kunden entstehen so kurze Wege und Synergien. Der Fokus der sozialpädagogischen Beratung im Amt 33 liegt hierbei auf den Fallgruppen: Alleinerziehende Über-60-Jährige Junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren im Übergang Schule/ Beruf Hier sehen die gesetzlichen Regelungen eine Erteilung eines Aufenthalts unter abgesenkten Voraussetzungen vor. Durch die engmaschige Beratung innerhalb der Behörde soll erreicht werden, dass eine zügige Bearbeitung des Falles gewährleistet wird. Eine freie Trägerwahl besteht weiterhin. Die Menschen, bei denen die obige Kategorisierung nicht zutrifft, werden an die Träger weitergeleitet.2 Die Fokussierung ist nicht starr. Einzel- und Sonderfälle werden ebenfalls beraten. Jede/r Sozialarbeiter/in soll in der Regel 150 Menschen betreuen. 6. Trägerbegleitung und Zusammenarbeit Neben der sozialpädagogischen Betreuung in der Behörde haben die Projektteilnehmer die Möglichkeit, bei einem der fünf beteiligten Träger Unterstützung in Form von intensiver Beratung und Betreuung zu finden. Zu diesem Zweck erhalten die Beratungseinrichtungen Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra gemäß Ratsbeschluss insgesamt 175.000 € Fördermittel. Gefördert wird die Einrichtung einer Beratungsstelle bzw. der Ausbau einer bereits bestehenden Beratungseinheit pro Träger, mit der Zielvorgabe: a) Beratung und Begleitung der Projektteilnehmenden geduldeten Menschen zur Herstellung der Voraussetzungen auf ein gesetzliches Bleiberecht. b) Konstruktiver und intensiver Austausch mit dem Ausländeramt der Stadt Köln und anderen Netzwerkpartnern zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation der Teilnehmenden. c) Dokumentation der geleisteten Unterstützung zur Identifikation von Schwierigkeiten der gesetzlichen Regelungen und Weiterentwicklung der behördlichen Anwendungspraxis. Nach Vorlage des Sa chberichts der Träger zur Verwendung der Mittel zum 31.03. des nächsten Jahres wird die Verwaltung erneut prüfen, ob der Auszahlungsschlüssel angepasst werden muss. Rechtzeitig vor Projektende wird zu entscheiden sein, ob das Projekt 2 Zu den Hauptthemen in der sozialpädagogischen Beratung im Bleiberechtsprojekt siehe im Anhang den ersten sozialpädagogischen Bericht für den Zeitraum November 2018 – Juli 2019. Stand Mai 2020 8 fortgeführt wird und d ann ab dem dritten Jahr ein Förderprogramm aufgelegt wird, aus welchem die Träger unmittelbar Fördermittel abrufen können. Die Projektteilnehmer entscheiden, welcher der Träger ihre Teilnahme aktiv begleiten soll. Aus individuellen und praktischen Gründen sind auch Betreuungswechsel möglich, wenn hierdurch ein positiver Verlauf der Unterstützung gefördert werden kann. Das Verfahren ist lernend und agil. Die Integrationsfortschritte sollen fortlaufend dokumentiert werden. Eine Betreuung sowohl durch die So zialarbeiter der Behörde als auch durch Träger gleichzeitig ist ausgeschlossen. Zwischen den Trägern und dem Ausländeramt soll es zu regelmäßigen Fallkonferenzen und Erfahrungsaustauschen komm en. Zu diesem Zweck wird eine Kooperationsvereinb arung angefertigt.3 Die ausländerrechtliche Beratungskommission der Stadt Köln 4 hat es sich außerdem im Arbeitskreis „Aufenthaltsgesetz“ (ABK-AK) zur Aufgabe gemacht, die rechtlichen Anforderungen für ein Bleiberecht, dokumentiert im Aufenthaltsgesetz und interpretiert in den hierzu vorliegenden Erlassen des Bundes und des Landes, für die konkrete Anwendung in Köln zu präzisieren. Ziel ist es, Bera tende bei den Träger n und Sachbearbeiter im Ausländeramt im Umgang mit Einzelfällen zu unterstützen. Ermessensspielräume sollen konkreter gefasst werden, damit schnell geprüft werden kann, ob eine Bleibeperspektive bei entsprechenden Integrationsleistungen bzw. Integrationswilligkeit aktuell schon besteht oder in einer angemessenen Überbrückungszeit bei entsprechendem Engagement hergestellt werden kann. Ein weiteres Ziel ist es, ein Verfahren zu etablieren, das eine intensive und effiziente Kommunikation zwischen der Ausländerbehörde und den ausländischen Menschen sowie den beteiligten Beratungseinrichtungen ermöglicht. Das Hauptziel ist es dabei stets, geduldeten Menschen Sicherheit über ihre weitere Aufenthaltsperspektive zu geben. Der ABK-AK beschäftigt sich mit folgenden Themen: Lebensunterhaltssicherung Passbeschaffung Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention Gesundheit / Krankheit Umgang mit Straftaten Entstanden sind Leitsätze, die auch als konkrete Handlungsanweisungen verstanden werden können und sollen.5 Außerdem werden alle wichtigen Angelegenheiten hinsichtlich der Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten auch im Rahmen des sog. Integrationsrats Köln besprochen. Der Integrationsrat, der sich als kommunale Interessensvertretun g aller Kölnerinnen und Kölner und kommunales Fachgremium zur Begleitung des Prozesses für Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten versteht, wird regelmäßig über die Projektumsetzung und weitere Entwicklung informiert. 3 siehe Anhang. 4 Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 15.12.2005 eine ausländerrechtliche Beratungskommission eingerichtet, um Aufenthaltsrechte der langjährig Geduldeten in Köln zu klären. Die ABK setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, von welchen fünf stimmberechtigt sind und von den Fraktionen des Rates benannt werde n. 5 siehe im Anhang Leitlinien zum Umgang mit den gesetzlichen Bleiberechten. Stand Mai 2020 9 7. Anhänge -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 2857/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln (Ratsbeschluss vom 10.09.2020, Vorlagen-Nr. 1698/2020 ) und den entsprechenden Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rates zur Kenntnis. -
Anlage 4 Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 21.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 47. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 20.08.2020 öffentlich 4.3 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 1698/2020 Beschluss: 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Pro- jektes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jähr- lich über den Sachstand zu berichten. 2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für Personal sowie 175.000€ für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtspro- jekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berück- sichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 ge- nannten Bedenken vorzulegen. Sobald das Projekt ausgeweitet wird muss eine Mit- telaufstockung erfolgen. 4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln leben. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei Enthaltung der FDP, wie Integrations- rat, beschlossen. -
Auszug aus dem Ergebnisprotokoll Rat 10.09.2020
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Auszug aus dem Ergebnisprotokoll über die 62. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 10.09.2020, 15:08 Uhr bis 23:44 Uhr, Ratssaal TOP 10.40 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 1698/2020 Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Integrationsrates vom 18.08.2020 (Anlage 3), des Ausschusses Soziales und Senioren vom 20.08.2020 (Anlage 4), des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 31.08.2020 (Anlage 5) sowie des Finanzausschusses vom 07.09.2020 (Anlage 6): Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. -
Schreiben Runder Tisch fuer Integration zu Bleiberechtsperspektiven
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Kölner Runder Tisch für Integration e.V. Gemeinsam sind wir Köln c/o Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Straße 429, 50825 Köln, info@rundertischkoeln.de Bankverbindung IBAN DE89 370501980030002950 | SWIFT/BIC COLSDE33 An die Vorsitzenden der Fraktionen Der CDU, der FDP der SPD von Bündnis 90/ Die Grünen der Partei Die Linke der Ratsgruppe GUT Köln den 12. August 2020 Sehr geehrter Herr Petelkau, In der kommenden Sitzung des Integrationsrates am 18. August soll unter dem Tagesordnungs- punkt 8.2 die Ratsvorlage 1698/2020 zum Thema: „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen“ beraten werden. Gegenstand ist die dauerhafte Fortführung des Projektes, ein jährlicher Sachstandsbericht sowie die jährliche Aufwandsermächtigung für Personal in Höhe von 256 800 Euro und für Fördermittel in Höhe von 175 000 Euro. Die Vorlage soll nach den Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen dem Rat am 10. September zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Kölner Runde Tisch für Integration hat 2017 gemeinsam mit dem Kölner Flüchtlingsrat und dem Rom e.V. dieses Vorhaben initiiert und das Projekt begleitet. Die Beschlüsse des Hauptausschusses im Jahr 2017 sowie der Ratsbeschluss vom 20.03.2018 haben einen enormen Fortschritt in der Kölner Flüchtlingspolitik gebracht. In den Jahren 2018 und 2019 entwickelte sich eine positive Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den freien Beratungsstellen und der Ausländerbehörde sowie der dort eingesetzten Projektgruppe. Unser Modell wird in anderen Städten interessiert aufgenommen und die Landesregierung hat im März 2019 mit dem sogenannte „Bleiberechtserlass“ viele Impulse des „Kölner Modells“ positiv aufgenommen. Auch für den Haushalt der Stadt hat sich die mit der Bleiberechtsperspektive verbundene Integration gelohnt. Wir begrüßen daher ausdrücklich die beabsichtigte dauerhafte Fortführung der Bleiberechtspers- pektive. Wir sehen aber mit großer Sorge, dass in der Beschlussvorlage Mängel und Grenzen der bisherigen Arbeit zu wenig berücksichtigt werden. Wir sehen einen Mangel in der Festlegung, dass nur Menschen, die mehr als 8 Jahre im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen werden. Es erschließt sich nicht, warum nicht auch Menschen mit z.B. sieben- oder sechsjähriger geduldeter Aufenthaltsdauer in die spezielle Kölner Bleiberechtsarbeit einbezogen werden. Ein zweiter Mangel liegt darin, an der deutlich zu geringen Fördersumme von 175 000 Euro für fünf freie Träger auf Jahre hinaus festzuhalten. Wir haben erfahren, dass 4 der 5 Träger dem Ausländeramt eine Art „Aufnahmestopp“ für weitere Fälle mitgeteilt haben, weil sie absolut an der Obergrenze ihrer Belastung sind. Auf Dauer können die für das Jahr 2019 gemeldeten über 200 Fälle nicht weiter erfolgreich betreut und begleitet werden. Rechnet man für eine VZ-Stelle Soziale Arbeit inkl. Overhead mit 80.000 Euro pro Jahr, so sind damit 2,18 Sozialarbeiterstellen zu finanzieren. Das heißt gleichzeitig, dass eine Stelle 92 Fälle zu betreuen hat bzw. ein/e Sozialarbeiter/in sich pro Monat 1,6 Stunden mit einem Fall beschäftigen kann. In dem der Beschlussvorlage beigefügten Konzept wird im Punkt 5 zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Mehrzahl der Geduldeten Bleiberechtsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, sondern in einem mittelfristigen Verfahren durch intensive ganzheitliche Begleitarbeit erst geschaffen werden müssen. Multiple Problemlagen sind u.a.: Nicht ausreichende Deutschkenntnisse, fehlende Identitätspapiere, geringe schulische Bildung, Verlernen mitgebrachter Qualifikationen, fehlende Kinderbetreuung, Lernentwöhnung usw.). Zur Lösung all dieser Probleme sind oft mehrmalige monatliche Beratungen sowie aufsuchenden Sozialarbeit und Ämterbegleitung auch durch Patinnen und Paten und Kulturmittler*innen nötig. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass in der Vorlage der Verweis auf die niedrigen kurzfristig erteilten Aufenthaltserlaubnis-Zahlen bei den freien Trägern (14 in 2019) keine prioritäre Zielmarke sein kann. Realistische Zielmarken sind eher: Sicherung regelmäßigen Schul- besuchs, geregelte Kinderversorgung, Aufnahme von Therapien bei Traumatisierten usw. Diese Zielmarken sollten in der Regel Teil von Integrationsvereinbarungen sein. Um die positiven Wirkungen der Bleiberechtsperspektive auf Dauer zu sichern, bitten wir Sie, in den Beratungen im Integrationsrat wie in den Ausschüssen und im Rat darauf hinzuwirken, die Mittel für die Förderung der freien Träger deutlich zu erhöhen, da erfolgreiche Integration durch ein sicheres Bleiberecht gleichzeitig zu Einsparungen bei den Sachkosten führt. Wir sehen zudem die Notwendigkeit, dass deutlich mehr Menschen als bisher in das Bleibe- rechtsprojekt aufgenommen werden, um der ursprünglichen Intention unserer Kampagne gerecht zu werden, mehr Menschen von den derzeit 6 000 in Köln lebenden geduldeten Menschen ein Bleiberecht in unserer Stadt zu geben. Für den Kölner Runden Tisch für Integration Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen, Sprecher -
Anlage 5 Auszug AVR 31.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 02.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 31.08.2020 öffentlich 10.1 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 1698/2020 Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Soziales und Senioren: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Pro- jektes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerh aft fort zu führen und jähr- lich über den Sachstand zu berichten. 2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für Personal sowie 175.000€für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 3. Die Verwa ltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtspro- jekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berück- sichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integ ration vom 12.08.2020 ge- nannten Bedenken vorzulegen. Soba ld das Projekt ausgeweitet w ird muss eine Mit- telaufstockung erfolgen. 4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln leben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Beschlussvorlage Rat 1698_2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 1698/2020 Freigabedatum 23.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Projektes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jährlich über den Sach- stand zu berichten. 2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe jährlich Aufwandsermächtigun- gen in Höhe von 256.800 € für Personal sowie 175.000 € für Fördermittel nach Förderpro- gramm bereit zu stellen. Die Personal- und Sachkosten sind im Doppelhaushalt 2020/2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 entsprechend veranschlagt bzw. ein- geplant. Integrationsrat 18.08.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen 256.800 € b) Sachaufwendungen etc. 175.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 900.000 € Beginn, Dauer 2019 kumuliert jährlich Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 20.03.2018 richtete die Verwaltung ab Ende 2018 die Pro- jektgruppe „Bleiberechtsprüfung für Langzeitgeduldete“ ein. Ziel war es primär, den Menschen, die seit vielen Jahren in Köln im Status der Duldung leben, sich aber dauerhaft integrieren wollen, ein Bleiberecht einzuräumen bzw. gemeinsam mit betreuenden Trägern eine Bleiberechtsperspektive aufzubauen. Umgekehrt sind in Fällen, in denen sich langjährig geduldete Menschen der Integration nachhaltig verweigern oder bei denen ausländerrechtlich zwingende Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straf- taten, vorliegen, auch die Voraussetzungen des Projekts nicht gegeben. Das Projekt „Langzeitgeduldete“ wurde zunächst auf die Fallgruppe der Menschen ausgerichtet, die bereits seit mehr als acht Jahren in Köln im Status der Duldung leben. Zudem wurde das Projekt zu- nächst auf zwei Jahre angelegt. Für die Projektgruppe wurden fünf Stellen bereitgestellt (zwei neue Stellen Soziale Arbeit/ Sozialpä- dagogik, zwei neue Stellen im mittleren nichttechnischen Dienst sowie eine Stelle im gehobenen nichttechnischen Dienst aus dem jetzigen Bestand). Die intensive Betreuung der in das Projekt auf- genommenen Langzeitgeduldeten sollte sowohl durch die Sozialpädagogen als auch durch Träger erfolgen. Es standen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 175.000 € pro Jahr zur Verfügung. 3 1. Ausgangslage Das Projekt ist im Herbst 2018 mit 1104 Fällen aus der Regelsachbearbeitung gestartet. Bis Ende 2019 wurden 60 Personen wegen Inhaftierung, schwerer Straffälligkeit und/oder akuter Wiederho- lungsgefahr aus dem Projekt ausgeschlossen und in die Regelsachbearbeitung zurückgegeben. Die gleiche Anzahl Personen wurde in das Projekt nachgemeldet. Im Herbst 2019 wurden zusätzlich 115 Personen in das Projekt aufgenommen, bei denen die Grund- voraussetzung eines mindestens 8 Jahre geduldeten Aufenthalts im Bundesgebiet vorlag. Derzeit nehmen 1065 Personen am Projekt teil. Ein überwiegender Teil (85%) davon stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien und gehört der ethnischen Gruppe der Roma an. 25% dieser Menschen sind minderjährig, weitere 25% zwischen 18 und 30 Jahren alt. Gemeinsam mit den fünf Beratungseinrichtungen (Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra) werden zur Zeit 536 Personen aktiv beraten. In der Beratung hat sich die Verwaltung zunächst auf die drei Fallgruppen Alleinerziehende, Über-60- Jährige und junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren im Übergang Schule/Beruf konzentriert. Hier sehen die gesetzlichen Regelungen eine Erteilung eines Aufenthalts unter erleichterten Voraus- setzungen vor (zu der Auswahl des Personenkreises und den rechtlichen Rahmenbedingungen siehe Konzept Bleiberechtsprojekt in der Anlage). Bis zum Stichtag 01.05.2020 konnte bei 154 Personen nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzun- gen ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Diese schlüsseln sich im Einzelnen wie folgt auf: • 17 Fälle § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende) • 74 Fälle § 25b AufenthG (nachhaltige Integration) • 51 Fälle § 25 Abs. 5 AufenthG (humanitärer Aufenthalt) • 7 Fälle § 28 Abs.1 .S1 Nr.3 AufenthG (Eltern von aufenthaltsberechtigten Minderjährigen) • 5 Fälle § 33 AufenthG (Kinder von aufenthaltsberechtigten Eltern) 2. Interdisziplinäre Beratungsarbeit Die Verfahren laufen weiterhin wie folgt ab: Im Anschluss an den Vorsprachetermin zur Verlängerung der Duldung findet im persönlichen Gespräch eine aktuelle Aufnahme der Potenziale und Bedürfnisse der Menschen statt. In diesem oder einem der Folgegespräche wird ein Integrationsfahrplan vereinbart, der in internen Fallkonferenzen vorbereitet wird. Während der Projektlaufzeit haben Stand April 2020 bereits 741 solcher sozialpädagogischen Bera- tungen inkl. Folgeberatungen von 403 Personen durch die direkt bei der Stadt Köln angestellten So- zialarbeiterinnen stattgefunden. Nach wie vor stellen fehlende Pässe und Straffälligkeit die größten Erteilungshindernisse dar. Ca. 80% der Teilnehmenden des Projekts haben keinen Nationalpass vorgelegt. Nach eingehender Bera- tung wurden zum Stichtag 30.04.2020 79, vorher nicht bekannte Pässe vorgelegt. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist häufig problematisch, da viele Teilnehmenden aufgrund feh- lender Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Arbeitserlaubnis bislang über kein eigenes Einkom- men verfügen. Weitere Hindernisse stellen fehlende Deutschkenntnisse, Analphabetismus sowie Nichterfüllung der Vollzeitschulpflicht dar. Ebenfalls problematisch ist der mangelnde Zugang für Duldungsinhaber zum Arbeits- und Ausbil- dungsmarkt. Positiv ist aus Sicht der Verwaltung, dass die Beratung nach anfänglicher Skepsis und großer Distanz 4 sehr gut angenommen wird. Das Vertrauen in die Verwaltung wächst und die interdisziplinäre Zu- sammenarbeit von Sozialarbeit und Verwaltung ermöglicht eine umfassende Gesamtbetrachtung und passgenaue Zielsetzung. Im Ergebnis spiegelt sich dies in kontinuierlicherer Terminwahrnehmung, zeitnaher ämterübergreifender Klärung von Anliegen der Teilnehmenden, zunehmenden Passabga- bezahlen und fristgerechterer Einreichung von Unterlagen wieder. Aus Sicht der Verwaltung bewährt sich die für das Projekt gewählte Konzeption. Die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse bestätigt die Annahme, dass die Verwaltung durch Kenntnis bisher fehlender Informationen über Integrationserfolge und durch Beratung und Begleitung weiterer Integrationsschritte in der Lage ist, positive Bleiberechtsentscheidungen zu treffen. 3. Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Köln Durch diese positiven Entscheidungen gelingt es, die betroffenen Menschen in die Regelsysteme zu bringen und letztlich auch den städtischen Haushalt im Bereich der Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu entlasten. Die Zielgruppe des Projektes bilden Menschen mit dem ausländerrechtlichen Status „Duldung“. Dieser Personenkreis erhält Leistungen nach dem AsylbLG, welche jedoch nicht erstattungsfähig nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind (FlüAG). Ein derartiger Aufenthaltsstatuswechsel ist gleichzeitig mit einem Rechtskreiswechsel verbunden, so dass mit dem Erhalt des Titels „Aufenthaltserlaubnis“ ein Wechsel aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG in den Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgt. Durch diesen Rechtskreiswechsel werden Lebensunterhalt und ein Teil der Kosten der Unterkunft aus Bundesmitteln finanziert und es verbleibt lediglich ein städtischer Eigenanteil an den Unterkunftskos- ten. Die durchschnittlichen jährlichen Minderaufwendungen pro Person belaufen sich überschläglich bei einem Wechsel in den Rechtskreis des SGB II auf etwa 9.000 € (netto). In 2019 sind mindestens 100 Personen durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels in den Rechtskreis des SGB II gewechselt, was bedeutet, dass in 2019 eine Einsparung in Höhe von etwa 900.000 € für den städtischen Haus- halt realisiert werden konnte. Die jährlich eingesparten Summen kumulieren im weiteren Projektverlauf, da davon ausgegangen wird, dass nur wenige Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, nach Ablauf ihrer Gül- tigkeit wieder in den Duldungsstatus zurückfallen. Die jährlichen Personalaufwendungen in Höhe von 256.800 € sowie 175.000 € Fördermittel nach Förderprogramm sind bereits in der Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2020/2021 im Teilergeb- nisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen bzw. Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Neben den o. g. positiven Auswirkungen dient die Fortführung des Projektes der Sicherstellung be- stehender Strukturen. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise sind daher erfüllt. 4. Ausblick und Einbindung der Träger Im nächsten Schritt fokussiert sich die Verwaltung auf die Menschen, die aktuell die Bleiberechtsvo- raussetzungen noch in vielen Teilen nicht erfüllen, um sie davon zu überzeugen und zu motivieren, sich aktiv zu beteiligen, mit der Verwaltung und den Trägern zu kooperieren und einen Plan für eine Bleiberechtsperspektive zu erarbeiten. Die Forderungen müssen für diesen Personenkreis noch gezielter gestellt werden – eine konsequen- te Mitwirkung bei der Identitätsklärung und Tätigkeitssuche (Vorsprachen bei den Auslandsvertretun- gen und/oder Behörden in den Heimatländern, Alphabetisierungs- und Weiterschulungskurse, Einbin- dung in die Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt) werden neben der Straffreiheit eben- 5 falls als Voraussetzungen für den weiteren Verbleib im Projekt festgelegt. Die Zusammenarbeit mit den fünf Trägern wird weiter optimiert. Zu diesem Zweck wurde am 20.02.2020 eine Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) geschlossen. Damit auch weiterhin dieser Erfolg und damit einhergehend eine finanzielle Entlastung der Kommune und eine erfolgreiche Integration von Menschen im Langzeitduldungsstatus in Köln (derzeit ca. 6000 Personen) gewährleistet werden kann, wird die Aufgabe dauerhaft fortgesetzt und den Gremien re- gelmäßig berichtet, Die Beratungseinrichtungen Rom e.V., Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat und Agisra erhalten auch wei- terhin 175.000 € Fördermittel pro Jahr gemäß Ratsbeschluss vom 20.03.2018. Nach Prüfung der Verwendung der Fördermittel in 2019 und der Beratungserfolgsquote hinsichtlich der erteilten Aufenthaltserlaubnisse (14 bei den Trägern in Beratung befindenden Personen) wird ein Förderprogramm mit einer entsprechenden Förderrichtlinie ab 2021 erstellt, das die Kooperationsver- einbarung ersetzt. Das finanzielle Volumen des Förderprogramms soll bei 175.000 EUR liegen und wird unter den ge- eigneten Bewerbungen nach einem noch fest zu legenden Schlüssel verteilt, so dass ein Festbetrag an die jeweiligen Träger gezahlt wird. 5. Relevanz des Projektes Zielsetzung des Projektes ist es weiterhin, die Perspektive der Menschen, die seit mehr als acht Jah- ren in Köln mit dem ungesicherten Status der Duldung leben, zu verbessern, sofern möglich, eine Existenzsicherheit zu geben und damit die Integration zu erleichtern. Die Aufnahme der neuen Pro- jektteilnehmenden zum jeweiligen Jahresende erfolgt weiterhin durch die Ausländerbehörde. Ziel bleibt auch, langwierige Verwaltungsverfahren effektiver zu gestalten und früher zum Abschluss zu bringen. Jeder Fall, der aus der Duldung in ein Bleiberecht überführt werden kann, entlastet nicht nur den städtischen Haushalt und führt damit zu Ressourceneinsparungen, gesellschaftspolitisch ist es zudem im Interesse von Stadt und Stadtgesellschaft, diese Menschen aus dem Schwebezustand der Duldung in ein geregeltes Verfahren zu überführen und sie zu unterstützen, durch Schulbesuch, Ausbildung, Studium oder Beruf, Verantwortung für das eigene Leben und den Lebensunterhalt zu übernehmen. Schließlich soll dieses Projekt als Best-Practice-Beispiel dienen. In dem Projekt werden die gesetzli- chen Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts umfassend genutzt und umgesetzt. Das Verfahren ist ler- nend und agil. Die Integrationsfortschritte der Teilnehmenden werden fortlaufend dokumentiert. Die Implementierung einer sozial-pädagogischen Beratung direkt in der Behörde gewährleistet eine „Hand in Hand“- Sachbearbeitung und einen neuen ganzheitlichen Ansatz, der sich auch auf die Re- gelsachbearbeitung positiv auswirkt. Durch die engmaschige Fallbegleitung innerhalb der Behörde wird eine zügige und zielführende Bearbeitung gewährleistet. Das Projektergebnis kann dazu beitragen, auch über Köln hinaus ein Umdenken anzustoßen und beispielsweise die Integrationsförderung im Rahmen einer ähnlich gestalteten multidisziplinären Bera- tung und Betreuung (Ausländeramt – Sozialarbeiter – Träger) auch in anderen Städten einzuführen und weiter zu entwickeln. Anlagen: Konzept Projekt Kooperationsvereinbarung -
Anlage 3 Auszug Integrationsrat 18.08.2020
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 28.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 18.08.2020 öffentlich 8.2 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 1698/2020 Änderungsantrag der Mitglieder des Integrationsrates AN/1009/2020 (Tayfun Keltek, Eli Abeke, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Ste- fan Mitu, Figen Maleki): Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen AN/1029/2020 Änderungsantrag der SPD AN/1030/2020 Es liegen zu der Vorlage folgende Änderungsanträge vor: I. Änderungsantrag der Mitglieder des Integrationsrates (Tayfun Keltek, Eli Abe- ke, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Stefan Mitu, Figen Maleki): Beschluss: Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen und erhält folgenden Wortlaut: „Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts bis Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genannten Bedenken vorzulegen." II. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen : Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: Ziff.2: Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für Personal sowie 175.000€ für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. Ziff. 3: Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleibe- rechtsprojekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genannten Bedenken vorzulegen. III. Änderungsantrag der Fraktion SPD Beschluss: Der Beschluss wird um den Punkt 3 ergänzt und wie folgt geändert: 2. Der Rat beschließt, zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe jährlich Auf- wandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ Personal sowie 243.000 € für Förder- mittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. Die Personal-und Sachkosten sind im Doppelhaushalt 2020/2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 entsprechend veranschlagt bzw. eingeplant. In der mittelfristigen Finanzplanung müssen daneben auch die Tarifsteigerungen der Personalkosten eingeplant werden. 3. Der Rat bittet die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin, darauf hinzuwir- ken, dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufge- nommen werden, z. B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln leben. Sobald das Projekt ausgeweitet wird, müssen Mittelaufstockungen er- folgen. IV. Abstimmung über die nach Diskussion geänderten Fassung der Ursprungsvor- lage Nach längerer Diskussion schlägt der Integrationsrat folgende Beschlussfassung vor: Geänderter Beschluss: 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Projek- tes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jährlich über den Sachstand zu berichten. 2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für Personal sowie 175.000€ für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichti- gung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genann- ten Bedenken vorzulegen. Sobald das Projekt ausgeweitet wird muss eine Mittelauf- stockung erfolgen. 4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass mehr Menschen , die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln leben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP Über die einzelnen Änderungsanträge wurde nicht getrennt abgestimmt. -
Anlage 6 Auszug Finanzausschuss 07.09.2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 öffentlich 10.17 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln 1698/2020 Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 20.03.2018 über die Einrichtung des Projek- tes und beauftragt die Verwaltung die Aufgabe dauerhaft fort zu führen und jährlich über den Sachstand zu berichten. 2. Der Rat beschließt zur dauerhaften Fortführung der Aufgabe, bis zur Vorlage des Konzepts unter Ziff.3. jährlich Aufwandsermächtigungen in Höhe von 256.800€ für Personal sowie 175.000€für Fördermittel nach Förderprogramm bereit zu stellen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts bis spätestens Februar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichti- gung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genann- ten Bedenken vorzulegen. Sobald das Projekt ausgeweitet wird muss eine Mittelauf- stockung erfolgen. 4. Die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass mehr Menschen, die im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen werden, z.B. auch Menschen, die weniger als acht Jahre mit einer Duldung in Köln leben Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion -
Anlage 2 Kooperationsvereinbarung Bleiberechtsprojekt
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Seite 1 von 3 KOOPERATIONSVEREINBARUNG Stand: 19.02.2019 zwischen dem Ausländeramt Köln als Projektleitung und den fünf Kölner unabhängigen Beratungsstellen agisra e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2018 wurde die Umsetzung des Projektes „Bleiberechts- perspektiven für Langzeitgeduldete“ in Köln beschlossen. Ziel des Projektes ist es, Menschen, die seit mehr als acht Jahren in Köln mit einer Duldung leben, sich aber dauerhaft in Köln integrieren möchten, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu geben und ein Bleiberecht zu ermöglichen. Die hierfür Unterst ützung durch das Ausländeramt und unabhängige Beratungsstellen bei noch weiter erforderlichen Integrationsschritten und -prozessen ist anzubieten. Eine erfolgreiche Projektteilnahme ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, primär an gesetzliche Voraussetzungen (u.a. § 25a, 25b und 25V Aufenthaltsgesetz), an die Nutzung etwaiger Ermessensspielräume (s. auch hierfür erarbeitete „Leitlinien zum Bleiberecht“) und an die richtige Information und Mitwirkung der Betroffenen. Ziel ist deshalb von Anfang an die Herstellung einer guten und vertrauensvollen Kooperation zwischen Ausländeramt, unabhängigen Beratungsstellen und Zielgruppe des Projektes, damit die Projektarbeit und Hilfen im integrativen Prozess möglichst effektiv und zielführend gestaltet werden kann. Voraussetzung für diese Zusammenarbeit ist die Zustimmung der bei den unabhängigen Trägern in Beratung befindlichen Personen, ihre personenbezogenen Daten zu erheben und zur Umsetzung des Projektes zu verwenden. Damit wird die Projektteilnahme bestätigt. Das Ausländeramt Köln wird im Rahmen der halbjährlichen Statistiken informiert, wer sich bei den Trägern in Beratung befindet. Diese Kooperationsvereinbarung beschreibt die einzelnen Bausteine und Schritte der Zusammenarbeit: 1. Kommunikation und Gremien im Rahmen der Projektarbeit 2. Berichterstattung zum Projekt 3. Berichterstattung und Zusammenarbeit im Einzelfall 1. Kommunikation und Gremien im Rahmen der Projektarbeit 1.1. Eine Projektgruppe – bestehend aus der zuständigen Projektleitung des Ausländeramtes und den Projektleitungen der unabhängigen Beratungsstellen – trifft sich weiterhin regelmäßig zum Austausch über den Stand des Projektes, erörtert die Weiterentwicklung, spezifische Herausforderungen und zeigt ggf. Lösungswege auf. Vorgeschlagen werden mindestens vierteljährliche Treffen bzw. weitere Treffen bei Bedarf. Die Projektgruppe hält weiterhin engen Kontakt zur ausländerrechtlichen Beratungskommission bzw. dem für aufenthaltsrechtli che Fragen zuständigen Arbeitskreis. Seite 2 von 3 1.2. Die Fallgruppe – bestehend aus der zuständigen Fachgruppe des Ausländeramtes und den Berater*innen der unabhängigen Beratungsstellen - trifft sich zur Besprechung und zum Austausch von Einzelfällen. Sollten sich hierbei besondere Problemgruppen ergeben, werden diese wieder zum Thema in der Projektgruppe gemacht. 2. Berichterstattung zum Projekt Die unabhängigen Beratungsstellen erstellen regelmäßige, halbjährliche Statistiken – als Excel-Tabelle - zu Namen und Tei lnehmerzahl der im Rahmen des Projektes beratenen Personen, damit ggf. bzgl. Zuweisung zu Trägern im Einzelfall oder generell nachgesteuert werden kann. Die Aufstellung enthält die für den genannten Zeitraum aktiven Beratungsfälle. Die Statistik soll jeweils am 15.01. bzw. 15.07. dem Ausländeramt zugefaxt werden (Fax -Nr. 0221 2216569784) Zudem wird ein jährlicher gemeinsamer inhaltlicher Projektbericht mit Schwerpunkten der Beratungsarbeit unter Beachtung festgelegter projektspezifischer Kriterien verfasst (aktuell durch Rom e.V.) und bis zum 31.03. des Folgejahres an das Ausländeramt weitergeleitet. Die einzelnen Projektträger erstellen bis zum 31.03. für das Vorjahr einen finanziellen Verwendungsnachweis zu Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Projektes . Die Verwendung der Fördergelder ist durch aussagekräftige Belege zu dokumentieren. 3. Berichterstattung und Zusammenarbeit im Einzelfall 3.1. Rückmeldebogen Das Ausländeramt Köln verweist bei Bedarf potentielle Projektteilnehmende an die unabhängigen Beratungsstellen – und gibt den Betroffenen hierfür einen Rückmeldebogen und eine Liste der beteiligten Beratungsstellen mit. Das Ausländeramt informiert auch die Betroffenen, dass es eine Rückmeldung binnen eines Monats erwartet. Die von der/dem Langzeitgeduldeten aufgesuchte Beratungsstelle bestätigt auf dem Bogen die Kontaktaufnahme und leitet diese an das Ausländeramt zurück, eine Kopie erhält der/die Betroffene. Auch die unabhängigen Beratungsstellen besitzen diese Rückmeldebögen als Blanko - formular, falls Betroffene – unabhängig von einer Zuweisung des Ausländeramtes – sie aufsuchen oder das Papier nicht mehr haben. 3.2. Weiterer Informationsaustausch Im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit im Einzelfall wird der hierfür vorgesehene Bogen zum aktuellen Sachstand ausgefüllt und je nach Entwicklung ergänzt. Der Bogen enthält kurze Angaben des Ausländeramtes und der beteiligten Beratungsstellen zu notwendigen Schritten im Integrationsprozess und dem aktuellen Sachstand hierzu. Falls das Ausländeramt den Projektausschluss in bestimmten Fällen für erforderlich hält, informiert sie die zuständige Beratungsstelle im Vorfeld. Seite 3 von 3 3.3. Integrationsvereinbarung In Einzelfällen, die erkennen lassen, dass die notwendigen Integrationsnachweise nicht kurzfristig erbracht werden können, werden Integrationsvereinbarungen erarbeitet, die die genaueren Schritte zum Erreichen des Projektziels darstellen. Diese Integrationsvereinbarung wird zwischen Ausländeramt, beteiligter Beratungsstelle und Betroffenen abgestimmt. Wichtige Veränderungen, die den Integrationsprozess von Projektteilnehmenden beeinflussen, werden zwischen Ausländeramt und Beratungsstellen kommuniziert.
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