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1229/2021

Kooperatives Baulandmodell Köln, 3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 31.12.2020

Mitteilung Ausschuss 22.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.05.2021, TOP 12.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

1433 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Fink Az 
Vorlagen-Nummer 22.04.2021 
 1229/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 
 
Kooperatives Baulandmodell Köln  
3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 31.12.2020 
Das Kooperative Baulandmodell wurde im Februar 2014 in Köln eingeführt. Aktuell gilt das Kooperati-
ve Baulandmodell in seiner Bekanntmachung vom 10.05.2017 für alle Bebauungsplanverfahren, bei 
denen Wohnraum (mehr als 20 Wohneinheiten oder 1.800 m² Geschossfläche Wohnen) geschaffen 
wird. Es gilt nicht im Rahmen einer Wohnbauentwicklung nach §34 BauGB oder für Vorhaben, die 
aus bereits vor 2014 eingeleiteten Bebauungsplänen genehmigt werden. 
 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh-
nungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den 
planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtung, öffentliche Spielplätze und öffentli-
che Grünflächen) zu beteiligen. 
 
Der dritte Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln (siehe Anlage 1) gibt eine Übersicht 
über den Stand der Anwendung des Modells und berichtet über die Arbeit der Geschäftsstelle Koope-
ratives Baulandmodell. 
 
 
 
Anlage 
3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln 
Gez. Greitemann

Anlage 1

12510 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
3. SACHSTANDSBERICHT 2020  
KOOPERATIVES BAULANDMODELL KÖLN  
 
mit Stand 31.12.2020 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Das Ziel des Kooperativen Baulandmodells ist die  Schaffung von öffentlich gefördertem 
Wohnraum sowie  Betreuungsangeboten für U3 - und Ü3 -jährige Kinder , öffentlichen 
Spielplätzen und öffentlichen Grünflächen als Beitrag zur Steigerung der Wohn - und 
Wohnumfeldqualitäten sowie zu einer sozial- und klimagerechten Stadtentwicklung. 
 
Das Kooperative Baulandmodell ( KoopBLM) wurde 2014 durch den Rat der Stadt Köln 
beschlossen und 2017 erstmals fortgeschrieben. Ziele der Fortschreibung waren vor allem 
eine praxisorientierte Handhabung und damit eine häufigere Anwendung zu erreichen. 
 
Das KoopBLM befindet sich in einem stetigen Überarbeitungsprozess, der dazu führen soll, 
dass das Modell möglichst praxisnah und verständlich aufgebaut ist. Im Rahmen dieses 
Prozesses wurde 2020 die Überarbeitung der Umsetzungsanweisung begonnen. 
 
2. Arbeit der Geschäftsstelle und der Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell 
 
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle  (GS) gehören vor allem die Implementierung des 
Kooperativen Baulandmodells in den Bebauungsplanverfahren der Stadt Köln sowie die 
Beratung der Mitarbeiter*innen der Stadt Köln und der Vorhabentr äger in Fragen der 
Anwendung des Baulandmodells.  
 
Ein weiterer Schwerpunkt ist die laufende Überprüfung des Modells, um mögliche 
Anwendungshemmnisse und Schwierigkeiten zu analysieren. Die Geschäftsstelle erarbeitet 
bei Bedarf Anpassungsvorschläge und stimmt diese mit den entsprechenden Fachämtern und 
der Lenkungsgruppe ab. 
 
Die Lenkungsgruppe (LG) Kooperatives Baulandmodell unter der Leitung des Beigeordneten 
des Dezernats VI setzt sich aus Vertretern der Fachämter zusammen und wird durch die 
Geschäftsstelle koordiniert. Die Lenkungsgruppe garantiert die Umsetzung des Kooperativen 
Baulandmodells innerhalb der Stadt Köln und diskutiert praxisnah 
Anpassungsnotwendigkeiten des Modells. Darüber hinaus werden Vorhaben präsentiert, die 
Schwierigkeiten in der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen haben. Hier kann die 
Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell in Einzelfällen über Abweichungen 
entscheiden. 
 
Neben der Arbeit innerhalb der Geschäftsstelle finden regelmäßige Abstimmungen in einem 
Jour fixe und der Lenkungsgruppe statt. Der Jour fixe findet 6-wöchig mit den Teamleitern des

2 
 
Stadtplanungsamtes sowie wechselnden Teilnehmern aus anderen Fachämtern  statt. Die 
Lenkungsgruppe als Beschlussorgan des Koop erativen Baulandmodells kommt viermal im 
Jahr zusammen. Zudem finden alle 6-9 Wochen Abstimmungen zwischen der GS KoopBLM 
und der Wohnungsbauleitstelle sowie zwischen der GS KoopBLM und dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen statt. 
 
Der jährlich vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) organisi erte kommunale 
Erfahrungsaustausch fiel im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie aus. 
 
Überarbeitung Umsetzungsanweisung 
Das Kooperative Baulandmodell setzt sich aus der Richtlinie, die vom Rat der Stadt Köln 
beschlossen wurde, und der Umsetzungsanweisung zusammen. Die Umsetzungsanweisung 
kann ohne Zustimmung des Rates angepasst werden, sofern die Anpassungen den Zielen der 
Richtlinie nicht widersprechen . Die Anpassung, welche durch die GS ausgearbeitet wird, 
erfolgt durch Beschluss der Lenkungsgruppe und wird anschließend als Mitteilung in den 
Stadtentwicklungsausschuss gegeben. Die Umsetzungsanweisung ist ein ausführlicher 
Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie. Dabei sind bei der Arbeit mit der 
Umsetzungsanweisung in den letzten drei Jahren verschiedene redaktionelle und inhaltliche 
Unklarheiten aufgetreten. Nicht-eindeutige Formulierungen oder Sachverhalte, die wiederholt 
zu Nachfragen geführt haben, sollen daher im Rahmen der Anpassung überarbeitet werden. 
 
Neben den redaktionellen Anpassungen sind folgende inhaltliche Anpassungen geplant: 
- Einführung der „Kombifläche“, eine kombinierte Spiel- und Grünfläche 
- Die Anpassung der Ablösebeträge für Spielplätze und Grünflächen gemäß des 
Baukostenindex (BKI) 
- Kinder-Betreuungsangebote: Option zur Schaffung einer (Groß-)Tagespflege 
 
Die Überarbeitung findet in enger Abstimmung der GS KoopBLM und  der Lenkungsgruppe 
KoopBLM statt. Zudem soll die überarbeitete Umsetzungsanweisung im Laufe diesen Jahres 
(2021) mit weiteren Gremien wie dem Wohnungsbauforum und dem Dichte-Symposium sowie 
verwaltungsintern abgestimmt werden. 
 
Neben der Überarbeitung der Umsetzungsanweisung ist ein Grundsatzbeschluss bezüglich 
der Verwendung der Ablösebeträge für Grünflächen geplant. Demnach sollen die 
Ablösebeträge für Grünflächen zur Aufwertung oder dem Ausbau von Freiflächen im näheren 
Umfeld der Vorhaben verwendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen die Ablösebeträge in 
dem Um - und Ausbau des Inneren und Äußeren Grüngürtels  sowie deren verbindende 
Grünzüge fließen. 
 
Personalsituation 
Die Geschäftsstelle, unter der Leitung von Frau Wagner, setzt sich aus insgesamt vier 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (3,5 Vollzeitäquivalente) zusammen. 
 
3. Übersicht der Bebauungsplanverfahren (seit 2014/2017) 
Die im Folgenden darg estellten Vorhaben bilden keine abgeschlossene Sachlage ab. Die 
Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsständen, so dass z.B. auch ein Wechsel 
vom Modell 2014 zu Modell 2017 noch möglich sein kann  oder sich die Anzahl der 
Wohneinheiten noch ändern kann.

3 
 
Abbildung 1 stellt eine Übersicht aller laufenden Verfahren (blau) nach dem KoopBLM dar. 
Das Modell 2014 findet nur bei Vorhaben Anwendung, bei denen der Grundstückserwerb 
zwischen 24.02.2014 – 22.09.2016 lag. Zudem besteht für Vorhabenträger die Option, freiwillig 
zur Anwendung des Modells 2017 zu wechseln. Aufgrund der auslaufenden Anwendung des 
Modells 2014 sind es nur noch sechs Vorhaben, die darunterfallen. Dem gegenüber stehen 
48 laufende Verfahren nach dem Modell 2017. 
Zudem sind in rot abgeschlossene Verfahren dargestellt, für die bereits Förderbewilligungen 
für öffentlich geförderte W ohnungen (ögW) erteilt wurden. Diese Verfahren fielen alle unter 
das KoopBLM 2014 unter dem bisher, aufgrund der engen Anwendungsbestimmungen, keine 
Verpflichtungen zur Herstellung von ögW durchgesetzt wurden. Jedoch haben sich die 
Vorhabenträger der abgebildeten Vorhaben freiwillig zur Errichtung eines (geringeren) Anteils 
an ögW bereit erklärt. 
 
Abb. 1 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014/20171 
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße) 
 
 
                                                 
1 Das  KoopBLM 2014 hat bisher keine Anwendung gefunden; bei den dargestellten „Förderbewilligungen für Vorhaben“ 
s owie den Vorhaben in Tab. 1 handelt es sich um abgeschlossene Vorhaben, bei denen s ich die Vorhabenträger freiwillig 
verpflichtet haben , einen Anteil der Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu realisieren.

4 
 
Die folgenden Tabellen 1-4 geben eine genauere Auskunft über die derzeitigen 
Planungsstände der einzelnen Vorhaben sowie die dort geplante Anzahl der Wohneinheiten. 
 
Tabelle 1+2: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2014 
 
 
 
(Hinweis: In einigen Verfahren wurde/wird ein gewisser Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf 
freiwilliger Basis oder aufgrund politischer Beschlussfassung vereinbart . In anderen Fällen ist ein Wechsel in das 
KoopBLM 2017 beabsichtigt. ) 
 
 
Die Tabellen 3 + 4 listen die Verfahren, in denen das KoopBLM 2017 (voraussichtlich) 
Anwendung findet auf. Bei Vorhaben „In Vorbereitung“ wurde noch kein Aufstellungs- oder 
Einleitungsbeschluss getroffen, es sind jedoch Wohnungsbauvorhaben geplant, die eine 
Anwendung des KoopBLM voraussetzen würden. 
 
Tabelle  3+4: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2017 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2 
In Vorbereitung  
2  Falkenweg  42 12 
4 Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße  185 56 
4 Subbelrather Straße 387 - 407 130 39 
5 Am Bilderstöckchen 95 48 
6 Heinrichshofweg 58 18 
6 Kreuzfeld N.N. N.N. 
7 Hauptstraße/Urbacher Weg   120 36 
7 Friedrichstraße 100 30 
7 Linder Höhe N.N. N.N. 
8 Astrid-Lindgren-Allee 75 23 
8 Gremberger Straße (Kippes Quartier)  130 39 
Summe 11  935 301 
 
 
                                                 
1Das  KoopBLM 2014 hat bisher keine Anwendung gefunden; bei den dargestellten „Förderbewilligungen für Vorhaben“ 
s owie den Vorhaben in Tab. 1 handelt es sich um abgeschlossene Vorhaben, bei denen s ich die Vorhabenträger freiwillig 
verpflichtet haben , einen Anteil der Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu realisieren.  
2 Grundsätzliche Ann ahme der 30 %, s ofern kein anderer Anteil vereinbart. 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2 
Abgeschlossen | Öffentlich geförderter Wohnungsbau freiwillig vereinbart 1 
3 Ludwig-Jahn-Straße  183 56 
4 Güterbahnhof Ehrenfeld  450 115 
6  Swinestraße 245 154 
8  Barcelona-Allee 160 56 
8 Arnikaweg 65 13 
Summe 5  1.103 394 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2 
In Prüfung 
2 Ringstraße 352 Ca. 100 
2 Mertener Straße  783 74 
7 Nachtigallenstraße 174 86 
9 Otto-Langen-Quartier   620 186 
9 Von-Ketteler-Straße   43 13 
9 Noellstraße      46 14 
Summe  6  2.018 473

5 
 
 
 
 
 
 
 
ZUSAMMENFASSUNG  
Verfahren KoopBLM insgesamt:     59 |   16.549 WE | 5.213 ö.g. WE 
 
Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2014  05 |     1.103 WE |    394 ö.g. WE 
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2014   06 |     2.018 WE |    473 ö.g. WE 
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2017   48 |   13.428 WE | 4.346 ö.g. WE 
 
                                                 
3 Grundsätzliche Annahme der 30 %, s ofern kein anderer Anteil vereinbart. 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert3  
Einleitung/Aufstellung bekannt gemacht  
1 Trierer Straße  45 45 
1 Deutzer Hafen 3.000 900 
1 Campus Kartause 48 24 
2 Berzdorfer Straße  275 92 
2  Eygelshovener Straße  150 45 
2 Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg  
110 110 
2 Marienhof Ecke Raderthalgürtel 59 33 
2 Rondorf Nord-West 1300 390 
2 Sechtemer Straße/Bonner Straße  210 63 
3 Piusstraße/Ecke Geleniusstraße   45 14 
3 Scheidtweiler Straße 44 -48 85 12 
4 Franz-Geuer-Straße 430 129 
4 Lerchenweg 160 48 
4 Ossendorfer Weg/Mühlenweg 191 143 
4 Seeadlerweg 90 27 
4 Nördlich Stolberger Straße 194 -196 65 19 
4 Subbelrather Straße 486 -494 217 60 
4   Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof  60 18 
4 Weinsbergstraße / Innere Kanalstraße  185 56 
4 Wohnbebauung Alsdorfer Straße   210 63 
4 Wohnen Westlich Ölstraße    110 33 
5 Simonskaul 389 81 
6 Damiansweg 370 185 
6 Südlich Baptiststraße  380 105 
6 Volkhovener Straße  54 17 
6 Brombeergasse 185 72 
6 Alte Römerstraße 32 10 
7 Am Bahnhof 24 24 
7 Leidenhausener Straße  180 54 
7 Östlich im Falkenhorst 250 75 
7 An der Mühle 28 28 
8 Olpener Straße 250/252 103 31 
8 Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße  120 36 
8 Ostmerheimer Str.214  108 33 
9 Deutz-Areal 2.635 790 
9 Quartier Schlebuscher Weg  375 115 
9 Möhl-Areal 215 65 
Summe 37  12.493 4.045

6 
 
Die Abbildung 2 „Vorhaben nach KoopBLM 2014“ verortet Vorhaben, die noch unter das 
Kooperative Baulandmodell 2014 fallen sowie deren Größe (Anzahl der Wohneinheiten). Es 
wird deutlich, dass es sich um wenige Vorhaben handelt, die sich aber über alle Stadtbezirke 
verteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde das Modell in der Fassung von 2014 bei keinem 
Vorhaben angewendet, in den meisten Vorhaben konnte jedoch eine freiwillige Verpflichtung 
zur Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erreicht werden.  
 
Abb. 2 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014  
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)

7 
 
Die Abbildung 3 „Vorhaben nach KoopBLM 2017“ verortet laufende Bebauungsplanverfahren, 
in denen das Kooperative Baulandmodell 2017 angewendet wird. Die Abbildung zeigt, dass 
sich die Vorhaben über das gesamte Stadtgebiet verteilen und auch die Verteilung nach der 
Größe der Vorhaben sich nicht auf einzelne Stadtbezirke beschränkt. 
 
Abb. 3 Bebauungsplanverfahre n mit Anwendung des KoopBLM 2017  
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)

8 
 
4. Ausblick 2021 
2021 soll die Anpassung der Umsetzungsanweisung durch die Lenkungsgruppe beschlossen 
werden und in weitere Runden eingebracht werden. 
 
Derzeit wird in der Politik die Einführung eines städtischen Förderprogramms für 
Preisgedämpften Wohnungsbau diskutiert. Die Integration des Förderprogramms in das 
Kooperative Baulandmodell wäre dabei denkbar.

Beratungsverlauf (2)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (62)

  • Weinsbergstraße
  • Subbelrather Straße 387
  • Friedrichstraße 100
  • Astrid-Lindgren-Allee 75
  • Gremberger Straße
  • Ludwig-Jahn-Straße 183
  • Swinestraße 245
  • Barcelona-Allee 160
  • Ringstraße 352
  • Mertener Straße 783
  • Nachtigallenstraße 174
  • Von-Ketteler-Straße 43
  • Noellstraße 46
  • Trierer Straße 45
  • Berzdorfer Straße 275
  • Eygelshovener Straße 150
  • Sechtemer Straße
  • Piusstraße
  • Geleniusstraße 45
  • Franz-Geuer-Straße 430
  • Venloer Straße
  • Innere Kanalstraße 185
  • Volkhovener Straße 54
  • Brombeergasse 185
  • Alte Römerstraße 32
  • Leidenhausener Straße 180
  • Olpener Straße 250
  • Kalker Hauptstraße
  • Ostmerheimer Straße
  • Falkenweg 42
  • Heinrichshofweg 58
  • Arnikaweg 65
  • Lerchenweg 160
  • Ossendorfer Weg
  • Seeadlerweg 90
  • Damiansweg 370
  • Am Bilderstöckchen 95
  • Am Bahnhof 24
  • An der Mühle 28
  • Stolberger Straße 194
  • Alsdorfer Straße 210
  • Wippermannstraße 120
  • Raderthalgürtel 59
  • Schlebuscher Weg 375
  • Bonner Straße 210
  • Baptiststraße 380
  • Im Falkenhorst 250
  • Hauptstraße
  • Urbacher Weg 120
  • Linder Höhe
  • Straße 18
  • Straße 15
  • Marienhof
  • Mühlenweg 191
  • Straße 19
  • Ölstraße 110
  • Simonskaul 389
  • Straße 3
  • Straße 7
  • Straße 4
  • Straße 2
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
1229/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.04.2021
Erstellt
01.04.2021 09:39