1229/2021
Kooperatives Baulandmodell Köln, 3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 31.12.2020
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Fink Az Vorlagen-Nummer 22.04.2021 1229/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 Kooperatives Baulandmodell Köln 3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 31.12.2020 Das Kooperative Baulandmodell wurde im Februar 2014 in Köln eingeführt. Aktuell gilt das Kooperati- ve Baulandmodell in seiner Bekanntmachung vom 10.05.2017 für alle Bebauungsplanverfahren, bei denen Wohnraum (mehr als 20 Wohneinheiten oder 1.800 m² Geschossfläche Wohnen) geschaffen wird. Es gilt nicht im Rahmen einer Wohnbauentwicklung nach §34 BauGB oder für Vorhaben, die aus bereits vor 2014 eingeleiteten Bebauungsplänen genehmigt werden. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh- nungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtung, öffentliche Spielplätze und öffentli- che Grünflächen) zu beteiligen. Der dritte Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln (siehe Anlage 1) gibt eine Übersicht über den Stand der Anwendung des Modells und berichtet über die Arbeit der Geschäftsstelle Koope- ratives Baulandmodell. Anlage 3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln Gez. Greitemann
Anlage 1
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Anlage 1
3. SACHSTANDSBERICHT 2020
KOOPERATIVES BAULANDMODELL KÖLN
mit Stand 31.12.2020
1. Vorbemerkung
Das Ziel des Kooperativen Baulandmodells ist die Schaffung von öffentlich gefördertem
Wohnraum sowie Betreuungsangeboten für U3 - und Ü3 -jährige Kinder , öffentlichen
Spielplätzen und öffentlichen Grünflächen als Beitrag zur Steigerung der Wohn - und
Wohnumfeldqualitäten sowie zu einer sozial- und klimagerechten Stadtentwicklung.
Das Kooperative Baulandmodell ( KoopBLM) wurde 2014 durch den Rat der Stadt Köln
beschlossen und 2017 erstmals fortgeschrieben. Ziele der Fortschreibung waren vor allem
eine praxisorientierte Handhabung und damit eine häufigere Anwendung zu erreichen.
Das KoopBLM befindet sich in einem stetigen Überarbeitungsprozess, der dazu führen soll,
dass das Modell möglichst praxisnah und verständlich aufgebaut ist. Im Rahmen dieses
Prozesses wurde 2020 die Überarbeitung der Umsetzungsanweisung begonnen.
2. Arbeit der Geschäftsstelle und der Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle (GS) gehören vor allem die Implementierung des
Kooperativen Baulandmodells in den Bebauungsplanverfahren der Stadt Köln sowie die
Beratung der Mitarbeiter*innen der Stadt Köln und der Vorhabentr äger in Fragen der
Anwendung des Baulandmodells.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die laufende Überprüfung des Modells, um mögliche
Anwendungshemmnisse und Schwierigkeiten zu analysieren. Die Geschäftsstelle erarbeitet
bei Bedarf Anpassungsvorschläge und stimmt diese mit den entsprechenden Fachämtern und
der Lenkungsgruppe ab.
Die Lenkungsgruppe (LG) Kooperatives Baulandmodell unter der Leitung des Beigeordneten
des Dezernats VI setzt sich aus Vertretern der Fachämter zusammen und wird durch die
Geschäftsstelle koordiniert. Die Lenkungsgruppe garantiert die Umsetzung des Kooperativen
Baulandmodells innerhalb der Stadt Köln und diskutiert praxisnah
Anpassungsnotwendigkeiten des Modells. Darüber hinaus werden Vorhaben präsentiert, die
Schwierigkeiten in der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen haben. Hier kann die
Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell in Einzelfällen über Abweichungen
entscheiden.
Neben der Arbeit innerhalb der Geschäftsstelle finden regelmäßige Abstimmungen in einem
Jour fixe und der Lenkungsgruppe statt. Der Jour fixe findet 6-wöchig mit den Teamleitern des
2
Stadtplanungsamtes sowie wechselnden Teilnehmern aus anderen Fachämtern statt. Die
Lenkungsgruppe als Beschlussorgan des Koop erativen Baulandmodells kommt viermal im
Jahr zusammen. Zudem finden alle 6-9 Wochen Abstimmungen zwischen der GS KoopBLM
und der Wohnungsbauleitstelle sowie zwischen der GS KoopBLM und dem Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen statt.
Der jährlich vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) organisi erte kommunale
Erfahrungsaustausch fiel im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie aus.
Überarbeitung Umsetzungsanweisung
Das Kooperative Baulandmodell setzt sich aus der Richtlinie, die vom Rat der Stadt Köln
beschlossen wurde, und der Umsetzungsanweisung zusammen. Die Umsetzungsanweisung
kann ohne Zustimmung des Rates angepasst werden, sofern die Anpassungen den Zielen der
Richtlinie nicht widersprechen . Die Anpassung, welche durch die GS ausgearbeitet wird,
erfolgt durch Beschluss der Lenkungsgruppe und wird anschließend als Mitteilung in den
Stadtentwicklungsausschuss gegeben. Die Umsetzungsanweisung ist ein ausführlicher
Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie. Dabei sind bei der Arbeit mit der
Umsetzungsanweisung in den letzten drei Jahren verschiedene redaktionelle und inhaltliche
Unklarheiten aufgetreten. Nicht-eindeutige Formulierungen oder Sachverhalte, die wiederholt
zu Nachfragen geführt haben, sollen daher im Rahmen der Anpassung überarbeitet werden.
Neben den redaktionellen Anpassungen sind folgende inhaltliche Anpassungen geplant:
- Einführung der „Kombifläche“, eine kombinierte Spiel- und Grünfläche
- Die Anpassung der Ablösebeträge für Spielplätze und Grünflächen gemäß des
Baukostenindex (BKI)
- Kinder-Betreuungsangebote: Option zur Schaffung einer (Groß-)Tagespflege
Die Überarbeitung findet in enger Abstimmung der GS KoopBLM und der Lenkungsgruppe
KoopBLM statt. Zudem soll die überarbeitete Umsetzungsanweisung im Laufe diesen Jahres
(2021) mit weiteren Gremien wie dem Wohnungsbauforum und dem Dichte-Symposium sowie
verwaltungsintern abgestimmt werden.
Neben der Überarbeitung der Umsetzungsanweisung ist ein Grundsatzbeschluss bezüglich
der Verwendung der Ablösebeträge für Grünflächen geplant. Demnach sollen die
Ablösebeträge für Grünflächen zur Aufwertung oder dem Ausbau von Freiflächen im näheren
Umfeld der Vorhaben verwendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen die Ablösebeträge in
dem Um - und Ausbau des Inneren und Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende
Grünzüge fließen.
Personalsituation
Die Geschäftsstelle, unter der Leitung von Frau Wagner, setzt sich aus insgesamt vier
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (3,5 Vollzeitäquivalente) zusammen.
3. Übersicht der Bebauungsplanverfahren (seit 2014/2017)
Die im Folgenden darg estellten Vorhaben bilden keine abgeschlossene Sachlage ab. Die
Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsständen, so dass z.B. auch ein Wechsel
vom Modell 2014 zu Modell 2017 noch möglich sein kann oder sich die Anzahl der
Wohneinheiten noch ändern kann.
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Abbildung 1 stellt eine Übersicht aller laufenden Verfahren (blau) nach dem KoopBLM dar.
Das Modell 2014 findet nur bei Vorhaben Anwendung, bei denen der Grundstückserwerb
zwischen 24.02.2014 – 22.09.2016 lag. Zudem besteht für Vorhabenträger die Option, freiwillig
zur Anwendung des Modells 2017 zu wechseln. Aufgrund der auslaufenden Anwendung des
Modells 2014 sind es nur noch sechs Vorhaben, die darunterfallen. Dem gegenüber stehen
48 laufende Verfahren nach dem Modell 2017.
Zudem sind in rot abgeschlossene Verfahren dargestellt, für die bereits Förderbewilligungen
für öffentlich geförderte W ohnungen (ögW) erteilt wurden. Diese Verfahren fielen alle unter
das KoopBLM 2014 unter dem bisher, aufgrund der engen Anwendungsbestimmungen, keine
Verpflichtungen zur Herstellung von ögW durchgesetzt wurden. Jedoch haben sich die
Vorhabenträger der abgebildeten Vorhaben freiwillig zur Errichtung eines (geringeren) Anteils
an ögW bereit erklärt.
Abb. 1 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014/20171
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)
1 Das KoopBLM 2014 hat bisher keine Anwendung gefunden; bei den dargestellten „Förderbewilligungen für Vorhaben“
s owie den Vorhaben in Tab. 1 handelt es sich um abgeschlossene Vorhaben, bei denen s ich die Vorhabenträger freiwillig
verpflichtet haben , einen Anteil der Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu realisieren.
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Die folgenden Tabellen 1-4 geben eine genauere Auskunft über die derzeitigen
Planungsstände der einzelnen Vorhaben sowie die dort geplante Anzahl der Wohneinheiten.
Tabelle 1+2: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2014
(Hinweis: In einigen Verfahren wurde/wird ein gewisser Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf
freiwilliger Basis oder aufgrund politischer Beschlussfassung vereinbart . In anderen Fällen ist ein Wechsel in das
KoopBLM 2017 beabsichtigt. )
Die Tabellen 3 + 4 listen die Verfahren, in denen das KoopBLM 2017 (voraussichtlich)
Anwendung findet auf. Bei Vorhaben „In Vorbereitung“ wurde noch kein Aufstellungs- oder
Einleitungsbeschluss getroffen, es sind jedoch Wohnungsbauvorhaben geplant, die eine
Anwendung des KoopBLM voraussetzen würden.
Tabelle 3+4: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2017
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2
In Vorbereitung
2 Falkenweg 42 12
4 Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße 185 56
4 Subbelrather Straße 387 - 407 130 39
5 Am Bilderstöckchen 95 48
6 Heinrichshofweg 58 18
6 Kreuzfeld N.N. N.N.
7 Hauptstraße/Urbacher Weg 120 36
7 Friedrichstraße 100 30
7 Linder Höhe N.N. N.N.
8 Astrid-Lindgren-Allee 75 23
8 Gremberger Straße (Kippes Quartier) 130 39
Summe 11 935 301
1Das KoopBLM 2014 hat bisher keine Anwendung gefunden; bei den dargestellten „Förderbewilligungen für Vorhaben“
s owie den Vorhaben in Tab. 1 handelt es sich um abgeschlossene Vorhaben, bei denen s ich die Vorhabenträger freiwillig
verpflichtet haben , einen Anteil der Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu realisieren.
2 Grundsätzliche Ann ahme der 30 %, s ofern kein anderer Anteil vereinbart.
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2
Abgeschlossen | Öffentlich geförderter Wohnungsbau freiwillig vereinbart 1
3 Ludwig-Jahn-Straße 183 56
4 Güterbahnhof Ehrenfeld 450 115
6 Swinestraße 245 154
8 Barcelona-Allee 160 56
8 Arnikaweg 65 13
Summe 5 1.103 394
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2
In Prüfung
2 Ringstraße 352 Ca. 100
2 Mertener Straße 783 74
7 Nachtigallenstraße 174 86
9 Otto-Langen-Quartier 620 186
9 Von-Ketteler-Straße 43 13
9 Noellstraße 46 14
Summe 6 2.018 473
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ZUSAMMENFASSUNG
Verfahren KoopBLM insgesamt: 59 | 16.549 WE | 5.213 ö.g. WE
Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2014 05 | 1.103 WE | 394 ö.g. WE
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2014 06 | 2.018 WE | 473 ö.g. WE
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2017 48 | 13.428 WE | 4.346 ö.g. WE
3 Grundsätzliche Annahme der 30 %, s ofern kein anderer Anteil vereinbart.
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert3
Einleitung/Aufstellung bekannt gemacht
1 Trierer Straße 45 45
1 Deutzer Hafen 3.000 900
1 Campus Kartause 48 24
2 Berzdorfer Straße 275 92
2 Eygelshovener Straße 150 45
2 Integrative Quartiersentwicklung am
Kalscheurer Weg
110 110
2 Marienhof Ecke Raderthalgürtel 59 33
2 Rondorf Nord-West 1300 390
2 Sechtemer Straße/Bonner Straße 210 63
3 Piusstraße/Ecke Geleniusstraße 45 14
3 Scheidtweiler Straße 44 -48 85 12
4 Franz-Geuer-Straße 430 129
4 Lerchenweg 160 48
4 Ossendorfer Weg/Mühlenweg 191 143
4 Seeadlerweg 90 27
4 Nördlich Stolberger Straße 194 -196 65 19
4 Subbelrather Straße 486 -494 217 60
4 Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof 60 18
4 Weinsbergstraße / Innere Kanalstraße 185 56
4 Wohnbebauung Alsdorfer Straße 210 63
4 Wohnen Westlich Ölstraße 110 33
5 Simonskaul 389 81
6 Damiansweg 370 185
6 Südlich Baptiststraße 380 105
6 Volkhovener Straße 54 17
6 Brombeergasse 185 72
6 Alte Römerstraße 32 10
7 Am Bahnhof 24 24
7 Leidenhausener Straße 180 54
7 Östlich im Falkenhorst 250 75
7 An der Mühle 28 28
8 Olpener Straße 250/252 103 31
8 Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße 120 36
8 Ostmerheimer Str.214 108 33
9 Deutz-Areal 2.635 790
9 Quartier Schlebuscher Weg 375 115
9 Möhl-Areal 215 65
Summe 37 12.493 4.045
6
Die Abbildung 2 „Vorhaben nach KoopBLM 2014“ verortet Vorhaben, die noch unter das
Kooperative Baulandmodell 2014 fallen sowie deren Größe (Anzahl der Wohneinheiten). Es
wird deutlich, dass es sich um wenige Vorhaben handelt, die sich aber über alle Stadtbezirke
verteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde das Modell in der Fassung von 2014 bei keinem
Vorhaben angewendet, in den meisten Vorhaben konnte jedoch eine freiwillige Verpflichtung
zur Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erreicht werden.
Abb. 2 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)
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Die Abbildung 3 „Vorhaben nach KoopBLM 2017“ verortet laufende Bebauungsplanverfahren,
in denen das Kooperative Baulandmodell 2017 angewendet wird. Die Abbildung zeigt, dass
sich die Vorhaben über das gesamte Stadtgebiet verteilen und auch die Verteilung nach der
Größe der Vorhaben sich nicht auf einzelne Stadtbezirke beschränkt.
Abb. 3 Bebauungsplanverfahre n mit Anwendung des KoopBLM 2017
(Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße)
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4. Ausblick 2021
2021 soll die Anpassung der Umsetzungsanweisung durch die Lenkungsgruppe beschlossen
werden und in weitere Runden eingebracht werden.
Derzeit wird in der Politik die Einführung eines städtischen Förderprogramms für
Preisgedämpften Wohnungsbau diskutiert. Die Integration des Förderprogramms in das
Kooperative Baulandmodell wäre dabei denkbar.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (62)
- Weinsbergstraße
- Subbelrather Straße 387
- Friedrichstraße 100
- Astrid-Lindgren-Allee 75
- Gremberger Straße
- Ludwig-Jahn-Straße 183
- Swinestraße 245
- Barcelona-Allee 160
- Ringstraße 352
- Mertener Straße 783
- Nachtigallenstraße 174
- Von-Ketteler-Straße 43
- Noellstraße 46
- Trierer Straße 45
- Berzdorfer Straße 275
- Eygelshovener Straße 150
- Sechtemer Straße
- Piusstraße
- Geleniusstraße 45
- Franz-Geuer-Straße 430
- Venloer Straße
- Innere Kanalstraße 185
- Volkhovener Straße 54
- Brombeergasse 185
- Alte Römerstraße 32
- Leidenhausener Straße 180
- Olpener Straße 250
- Kalker Hauptstraße
- Ostmerheimer Straße
- Falkenweg 42
- Heinrichshofweg 58
- Arnikaweg 65
- Lerchenweg 160
- Ossendorfer Weg
- Seeadlerweg 90
- Damiansweg 370
- Am Bilderstöckchen 95
- Am Bahnhof 24
- An der Mühle 28
- Stolberger Straße 194
- Alsdorfer Straße 210
- Wippermannstraße 120
- Raderthalgürtel 59
- Schlebuscher Weg 375
- Bonner Straße 210
- Baptiststraße 380
- Im Falkenhorst 250
- Hauptstraße
- Urbacher Weg 120
- Linder Höhe
- Straße 18
- Straße 15
- Marienhof
- Mühlenweg 191
- Straße 19
- Ölstraße 110
- Simonskaul 389
- Straße 3
- Straße 7
- Straße 4
- Straße 2
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 1229/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 09:39