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Kooperatives Baulandmodell Köln, 3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 31.12.2020

Mitteilung Ausschuss 1229/2021 vom 22.04.2021

Stand: Am 27.05.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Fink Az Vorlagen-Nummer 22.04.2021 1229/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 Kooperatives Baulandmodell Köln 3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 31.12.2020 Das Kooperative Baulandmodell wurde im Februar 2014 in Köln eingeführt. Aktuell gilt das Kooperati- ve Baulandmodell in seiner Bekanntmachung vom 10.05.2017 für alle Bebauungsplanverfahren, bei denen Wohnraum (mehr als 20 Wohneinheiten oder 1.800 m² Geschossfläche Wohnen) geschaffen wird. Es gilt nicht im Rahmen einer Wohnbauentwicklung nach §34 BauGB oder für Vorhaben, die aus bereits vor 2014 eingeleiteten Bebauungsplänen genehmigt werden. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh- nungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtung, öffentliche Spielplätze und öffentli- che Grünflächen) zu beteiligen. Der dritte Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln (siehe Anlage 1) gibt eine Übersicht über den Stand der Anwendung des Modells und berichtet über die Arbeit der Geschäftsstelle Koope- ratives Baulandmodell. Anlage 3. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln Gez. Greitemann
  • Anlage 1

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    1 Anlage 1 3. SACHSTANDSBERICHT 2020 KOOPERATIVES BAULANDMODELL KÖLN mit Stand 31.12.2020 1. Vorbemerkung Das Ziel des Kooperativen Baulandmodells ist die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum sowie Betreuungsangeboten für U3 - und Ü3 -jährige Kinder , öffentlichen Spielplätzen und öffentlichen Grünflächen als Beitrag zur Steigerung der Wohn - und Wohnumfeldqualitäten sowie zu einer sozial- und klimagerechten Stadtentwicklung. Das Kooperative Baulandmodell ( KoopBLM) wurde 2014 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und 2017 erstmals fortgeschrieben. Ziele der Fortschreibung waren vor allem eine praxisorientierte Handhabung und damit eine häufigere Anwendung zu erreichen. Das KoopBLM befindet sich in einem stetigen Überarbeitungsprozess, der dazu führen soll, dass das Modell möglichst praxisnah und verständlich aufgebaut ist. Im Rahmen dieses Prozesses wurde 2020 die Überarbeitung der Umsetzungsanweisung begonnen. 2. Arbeit der Geschäftsstelle und der Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle (GS) gehören vor allem die Implementierung des Kooperativen Baulandmodells in den Bebauungsplanverfahren der Stadt Köln sowie die Beratung der Mitarbeiter*innen der Stadt Köln und der Vorhabentr äger in Fragen der Anwendung des Baulandmodells. Ein weiterer Schwerpunkt ist die laufende Überprüfung des Modells, um mögliche Anwendungshemmnisse und Schwierigkeiten zu analysieren. Die Geschäftsstelle erarbeitet bei Bedarf Anpassungsvorschläge und stimmt diese mit den entsprechenden Fachämtern und der Lenkungsgruppe ab. Die Lenkungsgruppe (LG) Kooperatives Baulandmodell unter der Leitung des Beigeordneten des Dezernats VI setzt sich aus Vertretern der Fachämter zusammen und wird durch die Geschäftsstelle koordiniert. Die Lenkungsgruppe garantiert die Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells innerhalb der Stadt Köln und diskutiert praxisnah Anpassungsnotwendigkeiten des Modells. Darüber hinaus werden Vorhaben präsentiert, die Schwierigkeiten in der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen haben. Hier kann die Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell in Einzelfällen über Abweichungen entscheiden. Neben der Arbeit innerhalb der Geschäftsstelle finden regelmäßige Abstimmungen in einem Jour fixe und der Lenkungsgruppe statt. Der Jour fixe findet 6-wöchig mit den Teamleitern des 2 Stadtplanungsamtes sowie wechselnden Teilnehmern aus anderen Fachämtern statt. Die Lenkungsgruppe als Beschlussorgan des Koop erativen Baulandmodells kommt viermal im Jahr zusammen. Zudem finden alle 6-9 Wochen Abstimmungen zwischen der GS KoopBLM und der Wohnungsbauleitstelle sowie zwischen der GS KoopBLM und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen statt. Der jährlich vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) organisi erte kommunale Erfahrungsaustausch fiel im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie aus. Überarbeitung Umsetzungsanweisung Das Kooperative Baulandmodell setzt sich aus der Richtlinie, die vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, und der Umsetzungsanweisung zusammen. Die Umsetzungsanweisung kann ohne Zustimmung des Rates angepasst werden, sofern die Anpassungen den Zielen der Richtlinie nicht widersprechen . Die Anpassung, welche durch die GS ausgearbeitet wird, erfolgt durch Beschluss der Lenkungsgruppe und wird anschließend als Mitteilung in den Stadtentwicklungsausschuss gegeben. Die Umsetzungsanweisung ist ein ausführlicher Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie. Dabei sind bei der Arbeit mit der Umsetzungsanweisung in den letzten drei Jahren verschiedene redaktionelle und inhaltliche Unklarheiten aufgetreten. Nicht-eindeutige Formulierungen oder Sachverhalte, die wiederholt zu Nachfragen geführt haben, sollen daher im Rahmen der Anpassung überarbeitet werden. Neben den redaktionellen Anpassungen sind folgende inhaltliche Anpassungen geplant: - Einführung der „Kombifläche“, eine kombinierte Spiel- und Grünfläche - Die Anpassung der Ablösebeträge für Spielplätze und Grünflächen gemäß des Baukostenindex (BKI) - Kinder-Betreuungsangebote: Option zur Schaffung einer (Groß-)Tagespflege Die Überarbeitung findet in enger Abstimmung der GS KoopBLM und der Lenkungsgruppe KoopBLM statt. Zudem soll die überarbeitete Umsetzungsanweisung im Laufe diesen Jahres (2021) mit weiteren Gremien wie dem Wohnungsbauforum und dem Dichte-Symposium sowie verwaltungsintern abgestimmt werden. Neben der Überarbeitung der Umsetzungsanweisung ist ein Grundsatzbeschluss bezüglich der Verwendung der Ablösebeträge für Grünflächen geplant. Demnach sollen die Ablösebeträge für Grünflächen zur Aufwertung oder dem Ausbau von Freiflächen im näheren Umfeld der Vorhaben verwendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen die Ablösebeträge in dem Um - und Ausbau des Inneren und Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge fließen. Personalsituation Die Geschäftsstelle, unter der Leitung von Frau Wagner, setzt sich aus insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (3,5 Vollzeitäquivalente) zusammen. 3. Übersicht der Bebauungsplanverfahren (seit 2014/2017) Die im Folgenden darg estellten Vorhaben bilden keine abgeschlossene Sachlage ab. Die Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsständen, so dass z.B. auch ein Wechsel vom Modell 2014 zu Modell 2017 noch möglich sein kann oder sich die Anzahl der Wohneinheiten noch ändern kann. 3 Abbildung 1 stellt eine Übersicht aller laufenden Verfahren (blau) nach dem KoopBLM dar. Das Modell 2014 findet nur bei Vorhaben Anwendung, bei denen der Grundstückserwerb zwischen 24.02.2014 – 22.09.2016 lag. Zudem besteht für Vorhabenträger die Option, freiwillig zur Anwendung des Modells 2017 zu wechseln. Aufgrund der auslaufenden Anwendung des Modells 2014 sind es nur noch sechs Vorhaben, die darunterfallen. Dem gegenüber stehen 48 laufende Verfahren nach dem Modell 2017. Zudem sind in rot abgeschlossene Verfahren dargestellt, für die bereits Förderbewilligungen für öffentlich geförderte W ohnungen (ögW) erteilt wurden. Diese Verfahren fielen alle unter das KoopBLM 2014 unter dem bisher, aufgrund der engen Anwendungsbestimmungen, keine Verpflichtungen zur Herstellung von ögW durchgesetzt wurden. Jedoch haben sich die Vorhabenträger der abgebildeten Vorhaben freiwillig zur Errichtung eines (geringeren) Anteils an ögW bereit erklärt. Abb. 1 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014/20171 (Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße) 1 Das KoopBLM 2014 hat bisher keine Anwendung gefunden; bei den dargestellten „Förderbewilligungen für Vorhaben“ s owie den Vorhaben in Tab. 1 handelt es sich um abgeschlossene Vorhaben, bei denen s ich die Vorhabenträger freiwillig verpflichtet haben , einen Anteil der Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu realisieren. 4 Die folgenden Tabellen 1-4 geben eine genauere Auskunft über die derzeitigen Planungsstände der einzelnen Vorhaben sowie die dort geplante Anzahl der Wohneinheiten. Tabelle 1+2: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2014 (Hinweis: In einigen Verfahren wurde/wird ein gewisser Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf freiwilliger Basis oder aufgrund politischer Beschlussfassung vereinbart . In anderen Fällen ist ein Wechsel in das KoopBLM 2017 beabsichtigt. ) Die Tabellen 3 + 4 listen die Verfahren, in denen das KoopBLM 2017 (voraussichtlich) Anwendung findet auf. Bei Vorhaben „In Vorbereitung“ wurde noch kein Aufstellungs- oder Einleitungsbeschluss getroffen, es sind jedoch Wohnungsbauvorhaben geplant, die eine Anwendung des KoopBLM voraussetzen würden. Tabelle 3+4: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 2017 Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2 In Vorbereitung 2 Falkenweg 42 12 4 Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße 185 56 4 Subbelrather Straße 387 - 407 130 39 5 Am Bilderstöckchen 95 48 6 Heinrichshofweg 58 18 6 Kreuzfeld N.N. N.N. 7 Hauptstraße/Urbacher Weg 120 36 7 Friedrichstraße 100 30 7 Linder Höhe N.N. N.N. 8 Astrid-Lindgren-Allee 75 23 8 Gremberger Straße (Kippes Quartier) 130 39 Summe 11 935 301 1Das KoopBLM 2014 hat bisher keine Anwendung gefunden; bei den dargestellten „Förderbewilligungen für Vorhaben“ s owie den Vorhaben in Tab. 1 handelt es sich um abgeschlossene Vorhaben, bei denen s ich die Vorhabenträger freiwillig verpflichtet haben , einen Anteil der Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu realisieren. 2 Grundsätzliche Ann ahme der 30 %, s ofern kein anderer Anteil vereinbart. Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2 Abgeschlossen | Öffentlich geförderter Wohnungsbau freiwillig vereinbart 1 3 Ludwig-Jahn-Straße 183 56 4 Güterbahnhof Ehrenfeld 450 115 6 Swinestraße 245 154 8 Barcelona-Allee 160 56 8 Arnikaweg 65 13 Summe 5 1.103 394 Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2 In Prüfung 2 Ringstraße 352 Ca. 100 2 Mertener Straße 783 74 7 Nachtigallenstraße 174 86 9 Otto-Langen-Quartier 620 186 9 Von-Ketteler-Straße 43 13 9 Noellstraße 46 14 Summe 6 2.018 473 5 ZUSAMMENFASSUNG Verfahren KoopBLM insgesamt: 59 | 16.549 WE | 5.213 ö.g. WE Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2014 05 | 1.103 WE | 394 ö.g. WE Laufende Verfahren nach KoopBLM 2014 06 | 2.018 WE | 473 ö.g. WE Laufende Verfahren nach KoopBLM 2017 48 | 13.428 WE | 4.346 ö.g. WE 3 Grundsätzliche Annahme der 30 %, s ofern kein anderer Anteil vereinbart. Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert3 Einleitung/Aufstellung bekannt gemacht 1 Trierer Straße 45 45 1 Deutzer Hafen 3.000 900 1 Campus Kartause 48 24 2 Berzdorfer Straße 275 92 2 Eygelshovener Straße 150 45 2 Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg 110 110 2 Marienhof Ecke Raderthalgürtel 59 33 2 Rondorf Nord-West 1300 390 2 Sechtemer Straße/Bonner Straße 210 63 3 Piusstraße/Ecke Geleniusstraße 45 14 3 Scheidtweiler Straße 44 -48 85 12 4 Franz-Geuer-Straße 430 129 4 Lerchenweg 160 48 4 Ossendorfer Weg/Mühlenweg 191 143 4 Seeadlerweg 90 27 4 Nördlich Stolberger Straße 194 -196 65 19 4 Subbelrather Straße 486 -494 217 60 4 Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof 60 18 4 Weinsbergstraße / Innere Kanalstraße 185 56 4 Wohnbebauung Alsdorfer Straße 210 63 4 Wohnen Westlich Ölstraße 110 33 5 Simonskaul 389 81 6 Damiansweg 370 185 6 Südlich Baptiststraße 380 105 6 Volkhovener Straße 54 17 6 Brombeergasse 185 72 6 Alte Römerstraße 32 10 7 Am Bahnhof 24 24 7 Leidenhausener Straße 180 54 7 Östlich im Falkenhorst 250 75 7 An der Mühle 28 28 8 Olpener Straße 250/252 103 31 8 Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße 120 36 8 Ostmerheimer Str.214 108 33 9 Deutz-Areal 2.635 790 9 Quartier Schlebuscher Weg 375 115 9 Möhl-Areal 215 65 Summe 37 12.493 4.045 6 Die Abbildung 2 „Vorhaben nach KoopBLM 2014“ verortet Vorhaben, die noch unter das Kooperative Baulandmodell 2014 fallen sowie deren Größe (Anzahl der Wohneinheiten). Es wird deutlich, dass es sich um wenige Vorhaben handelt, die sich aber über alle Stadtbezirke verteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde das Modell in der Fassung von 2014 bei keinem Vorhaben angewendet, in den meisten Vorhaben konnte jedoch eine freiwillige Verpflichtung zur Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau erreicht werden. Abb. 2 Bebauungsplanverfahren mit Anwendung des KoopBLM 2014 (Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße) 7 Die Abbildung 3 „Vorhaben nach KoopBLM 2017“ verortet laufende Bebauungsplanverfahren, in denen das Kooperative Baulandmodell 2017 angewendet wird. Die Abbildung zeigt, dass sich die Vorhaben über das gesamte Stadtgebiet verteilen und auch die Verteilung nach der Größe der Vorhaben sich nicht auf einzelne Stadtbezirke beschränkt. Abb. 3 Bebauungsplanverfahre n mit Anwendung des KoopBLM 2017 (Größe der Kreise in Abhängigkeit der Vorhabengröße) 8 4. Ausblick 2021 2021 soll die Anpassung der Umsetzungsanweisung durch die Lenkungsgruppe beschlossen werden und in weitere Runden eingebracht werden. Derzeit wird in der Politik die Einführung eines städtischen Förderprogramms für Preisgedämpften Wohnungsbau diskutiert. Die Integration des Förderprogramms in das Kooperative Baulandmodell wäre dabei denkbar.

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 27.05.2021 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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