Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Wohnhaus Ritterstraße 7 (Altstadt/Nord), Anfrage SPD
Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) AN/0536/2019 vom 26.04.2019
Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anfrage (SPD BV1)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bezirksamtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0536/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 Se hr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Wohnhaus Ritterstraße 7 (Altstadt/Nord) Die SP D-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt hatte in der Sitzung am 14.09.2017 gefragt, ob es richtig sei, dass für das Wohnhaus Ritterstraße 7 eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung für eine Flüchtlingsu nterbringung erteilt worden sei und es zut räfe, dass diese Baugenehmigung bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 110 m2 für bis zu 18 Pe r- sonen (!) erteilt wurde? Die SPD-Fraktion wollte ferner wissen, welche flankierenden Maßnahmen bei dieser Flüch t- lingsunterbringung geplant seien (AN/0921/2017). In ihrer Antwort zum 14.09.2017 konnte die Verwaltung bestätigen, dass durch das Ba u- aufsichtsamt am 03.08.2016 eine Baugenehmigung nach § 68 BauO NRW für die Nu t- zungsänderung in eine Flüchtlingsunterkunft für max. 18 Personen erteilt worden war. Di e- ser Bauantrag sei ohne Kenntnisnahme un d Beteiligung des Amtes für Woh nungswesen eingereicht worden. Das Amt für Wohnungswesen habe bislang weder eine Prüfung des O b- jektes vorgenommen, noch dem Eigentümer eine Nutzungszusage des Objektes Ritterstr a- ße 7 erteilt. Die Verwaltung sähe aber aktuell nicht die Notwendigkeit de r Anmietung dieses Objektes zur Flüchtling sunterbringung (2094/2017). o Erfolgt derzeit – mittelbar oder unmittelbar – eine Belegung des Wohnhauses Ritte r- straße 7 durch die Stadt Köln? o Wenn ja: Welche Art von Belegung erfolgt durch die Stadt Köln – und für wie viele Personen? SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - Gibt es flankierende Maßnahmen (Betreuung, Wachdienste etc.)? Mit freundlichen Grüßen Dr. Regina Börschel
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz