AN/0536/2019
Wohnhaus Ritterstraße 7 (Altstadt/Nord), Anfrage SPD
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (SPD BV1)
2247 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bezirksamtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0536/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 Se hr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Wohnhaus Ritterstraße 7 (Altstadt/Nord) Die SP D-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt hatte in der Sitzung am 14.09.2017 gefragt, ob es richtig sei, dass für das Wohnhaus Ritterstraße 7 eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung für eine Flüchtlingsu nterbringung erteilt worden sei und es zut räfe, dass diese Baugenehmigung bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 110 m2 für bis zu 18 Pe r- sonen (!) erteilt wurde? Die SPD-Fraktion wollte ferner wissen, welche flankierenden Maßnahmen bei dieser Flüch t- lingsunterbringung geplant seien (AN/0921/2017). In ihrer Antwort zum 14.09.2017 konnte die Verwaltung bestätigen, dass durch das Ba u- aufsichtsamt am 03.08.2016 eine Baugenehmigung nach § 68 BauO NRW für die Nu t- zungsänderung in eine Flüchtlingsunterkunft für max. 18 Personen erteilt worden war. Di e- ser Bauantrag sei ohne Kenntnisnahme un d Beteiligung des Amtes für Woh nungswesen eingereicht worden. Das Amt für Wohnungswesen habe bislang weder eine Prüfung des O b- jektes vorgenommen, noch dem Eigentümer eine Nutzungszusage des Objektes Ritterstr a- ße 7 erteilt. Die Verwaltung sähe aber aktuell nicht die Notwendigkeit de r Anmietung dieses Objektes zur Flüchtling sunterbringung (2094/2017). o Erfolgt derzeit – mittelbar oder unmittelbar – eine Belegung des Wohnhauses Ritte r- straße 7 durch die Stadt Köln? o Wenn ja: Welche Art von Belegung erfolgt durch die Stadt Köln – und für wie viele Personen? SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - Gibt es flankierende Maßnahmen (Betreuung, Wachdienste etc.)? Mit freundlichen Grüßen Dr. Regina Börschel
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Ludwigstraße 8
- Ritterstraße 7
- Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0536/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV1 (SPD)
- Datum
- 26.04.2019
- Erstellt
- 26.04.2019 09:07