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0165/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Jérôme Lenzen (Sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.01.2026, TOP 10.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3872 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 27.01.2026 
 0165/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Jérôme Lenzen (Sachkundiger Einwohner 
auf Vroschlage der SPD-Fraktion) betreffend der Studiobühne 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 24.06.2025 fragte Jérôme Lenzen 
(Sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der SPD-Fraktion) mit Blick auf die Studiobühne, wel-
che Aspekte einer Versammlungsstätte in der Alten Mensa, nicht mehr erfüllt werden, so dass 
die Bauaufsicht der Stadt Köln eine Schließung des Gebäudes veranlasst hat?   
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die mündliche Anfrage enthält eine vermutete Ausgangshandlung der Verwaltung, die aber 
nicht zutrifft. Das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln hat keine Schließung des Gebäudes zur Nut-
zung „Studiobühne“ ausgesprochen. Vielmehr ist hier die Universität zu Köln als Eigentümerin 
der gesetzlich obliegenden eigenständigen Pflicht zur u. a. Instandhaltung baulicher Anlagen 
zum Schutz vor einer Gefährdung von Leben und Gesundheit nachgekommen und hatte bereits 
2019 eine gutachterliche Bestandsbetrachtung zum Gebäude eingeholt. Danach ergab sich u. 
a. dass die Nutzung „Studiobühne“ nur unter Auflagen (z. B. Brandwachen einrichten) weiter 
zulässig wäre. In 2021 stellte die Universität zu Köln einen großen Sanierungsbedarf für die 
nötige Mängelbeseitigung fest. In 2022 teilte die Universität zu Köln mit, dass die Nutzung der 
Studiobühne eingestellt sei. Also ist diese „Schließung“ vom Eigentümer in eigener Befugnis 
entschieden worden. 
 
Die Universität zu Köln hat im Rahmen der Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben: 
 
„Das Gebäude weist erhebliche bauliche sowie brandschutztechnische Mängel auf. Im 
Falle eines Brand- oder Schadensereignisses kann eine Gefährdung von Besucherin-
nen und Besuchern, Beschäftigten sowie Einsatzkräften nicht ausgeschlossen werden. 
Vor diesem Hintergrund hatten wir uns nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung dazu 
entschlossen, den Veranstaltungsbetrieb einzustellen und das Gebäude außer Betrieb 
zu nehmen.  
Die zur nachhaltigen Beseitigung der festgestellten Mängel erforderlichen Sanierungs-
maßnahmen sind – auch aufgrund des denkmalgeschützten Status des Gebäudes – mit 
einem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Die hierfür notwen-
digen (finanziellen und personellen) Mittel stehen uns derzeit nicht in ausreichendem 
Umfang zur Verfügung.  
In den hierzu geführten Gesprächen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde wurde 
die bestehende Situation offen und konstruktiv erörtert. Wir möchten in diesem Zusam-
menhang klarstellen, dass seitens der Bauaufsicht keine behördliche Anordnung zur

2 
 
Schließung des Gebäudes ausgesprochen wurde. Die Vielzahl der bei mehreren Bege-
hungen festgestellten und dokumentierten Mängel konnte aus Sicht des Eigentümers 
nicht ohne eine umfassende Generalsanierung behoben werden. Vor diesem Hinter-
grund wurde im gemeinsamen Dialog und in enger Abstimmung die Einschätzung ge-
teilt, dass eine Fortführung des Betriebs unter den gegebenen Rahmenbedingungen 
den Sicherheitsvorgaben nicht entspricht. Vor diesem Hintergrund wurde aufgrund der 
unserer Betreiberverantwortung die Entscheidung getroffen, das Gebäude außer Be-
trieb zu nehmen. Mögliche interimistische Maßnahmen, insbesondere der Einsatz von 
Brandwachen, wurden von uns als nicht ausreichend angesehen, um das Gefährdungs-
potenzial in angemessener Weise zu reduzieren.  
Die Außerbetriebnahme des Gebäudes stellt aus unserer Sicht eine verantwortungs-
volle und sachgerechte Maßnahme dar, um mögliche Schäden für Personen und Sach-
werte sowie schwerwiegende Folgen im Falle eines Brandereignisses auszuschließen.“  
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0165/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.01.2026
Erstellt
19.01.2026 10:54