0165/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Jérôme Lenzen (Sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der SPD-Fraktion)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3872 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 27.01.2026 0165/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Jérôme Lenzen (Sachkundiger Einwohner auf Vroschlage der SPD-Fraktion) betreffend der Studiobühne In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 24.06.2025 fragte Jérôme Lenzen (Sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der SPD-Fraktion) mit Blick auf die Studiobühne, wel- che Aspekte einer Versammlungsstätte in der Alten Mensa, nicht mehr erfüllt werden, so dass die Bauaufsicht der Stadt Köln eine Schließung des Gebäudes veranlasst hat? Antwort der Verwaltung: Die mündliche Anfrage enthält eine vermutete Ausgangshandlung der Verwaltung, die aber nicht zutrifft. Das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln hat keine Schließung des Gebäudes zur Nut- zung „Studiobühne“ ausgesprochen. Vielmehr ist hier die Universität zu Köln als Eigentümerin der gesetzlich obliegenden eigenständigen Pflicht zur u. a. Instandhaltung baulicher Anlagen zum Schutz vor einer Gefährdung von Leben und Gesundheit nachgekommen und hatte bereits 2019 eine gutachterliche Bestandsbetrachtung zum Gebäude eingeholt. Danach ergab sich u. a. dass die Nutzung „Studiobühne“ nur unter Auflagen (z. B. Brandwachen einrichten) weiter zulässig wäre. In 2021 stellte die Universität zu Köln einen großen Sanierungsbedarf für die nötige Mängelbeseitigung fest. In 2022 teilte die Universität zu Köln mit, dass die Nutzung der Studiobühne eingestellt sei. Also ist diese „Schließung“ vom Eigentümer in eigener Befugnis entschieden worden. Die Universität zu Köln hat im Rahmen der Anfrage folgende Stellungnahme abgegeben: „Das Gebäude weist erhebliche bauliche sowie brandschutztechnische Mängel auf. Im Falle eines Brand- oder Schadensereignisses kann eine Gefährdung von Besucherin- nen und Besuchern, Beschäftigten sowie Einsatzkräften nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hatten wir uns nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung dazu entschlossen, den Veranstaltungsbetrieb einzustellen und das Gebäude außer Betrieb zu nehmen. Die zur nachhaltigen Beseitigung der festgestellten Mängel erforderlichen Sanierungs- maßnahmen sind – auch aufgrund des denkmalgeschützten Status des Gebäudes – mit einem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Die hierfür notwen- digen (finanziellen und personellen) Mittel stehen uns derzeit nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. In den hierzu geführten Gesprächen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde wurde die bestehende Situation offen und konstruktiv erörtert. Wir möchten in diesem Zusam- menhang klarstellen, dass seitens der Bauaufsicht keine behördliche Anordnung zur 2 Schließung des Gebäudes ausgesprochen wurde. Die Vielzahl der bei mehreren Bege- hungen festgestellten und dokumentierten Mängel konnte aus Sicht des Eigentümers nicht ohne eine umfassende Generalsanierung behoben werden. Vor diesem Hinter- grund wurde im gemeinsamen Dialog und in enger Abstimmung die Einschätzung ge- teilt, dass eine Fortführung des Betriebs unter den gegebenen Rahmenbedingungen den Sicherheitsvorgaben nicht entspricht. Vor diesem Hintergrund wurde aufgrund der unserer Betreiberverantwortung die Entscheidung getroffen, das Gebäude außer Be- trieb zu nehmen. Mögliche interimistische Maßnahmen, insbesondere der Einsatz von Brandwachen, wurden von uns als nicht ausreichend angesehen, um das Gefährdungs- potenzial in angemessener Weise zu reduzieren. Die Außerbetriebnahme des Gebäudes stellt aus unserer Sicht eine verantwortungs- volle und sachgerechte Maßnahme dar, um mögliche Schäden für Personen und Sach- werte sowie schwerwiegende Folgen im Falle eines Brandereignisses auszuschließen.“ Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0165/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 19.01.2026 10:54