0558/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Wiedereinführung fester Sperrmülltermine", Aktenzeichen 40/23
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
7104 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 15.02.2024 0558/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.03.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Wiedereinführung fester Sperrmülltermine", Aktenzeichen 40/23 (3947/2023) Die Petentin regt die Wiedereinführung fester Sperrmülltermine an, um dem Herausstellen von Gebrauchsgegenständen, die zum Verschenken gedacht sind, aber doch häufig als wilder Müll illegal entsorgt würden, entgegen zu wirken (sog. „Zu Verschenken“-Praxis). Die Eingabe der Petentin ist der Anlage zum Antrag aus dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregun- gen und Beschwerden zu entnehmen. Die Verwaltung nimmt zur Eingabe der Petentin wie folgt Stellung: Die Sperrmüllsammlung ist in Köln derzeit wie folgt organisiert: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) holen Sperrmüll von bis zu 3 m³ je vorher vereinbartem Termin ohne zusätzliche Kosten für die Gebührenzahlenden ab. Für die Terminanmeldung (telefonisch oder über die Website der AWB) müssen die zu entsorgenden Materialien angegeben werden. Eine entsprechende Beratung, was über den Sperrmüll entsorgt werden kann, findet statt. Die Anzahl an Sperrmüllterminen je Gebührenzahlendem ist unbegrenzt. Termine werden möglichst bedarfsorientiert und mit einem durchschnittlichen zeitli- chen Vorlauf von 14 Tagen vergeben (Wunschtermine oder Mehrmengen sind für eine geringe Servicepauschale realisierbar). Sofern nicht angemeldete Materialien bereitgestellt werden, wird die Mitnahme verwei- gert und Kund*innen kontaktiert. Ergänzend zu dieser haushaltsnahen Sperrmüllsammlung im Holsystem besteht zu- sätzlich die Möglichkeit, Sperrmüll an den Wertstoffcentern der AWB (ohne vorherige Anmeldung zu den Öffnungszeiten) abzugeben. Feste Sperrmülltermine (mit vorheriger Anmeldung) sind aus folgenden Gründen in einer Großstadt wie Köln problematisch: 1. Da zu den festen Terminen jede/r Gebührenzahlende berechtigt wäre, Sperrmüll bereit zu stellen, wäre die gemäß Satzung auf 3 m³ begrenzte Menge nicht mehr zu kontrol- lieren und damit eine Kostenkontrolle nicht mehr möglich. Die Mengenbegrenzung dient der Abgrenzung zur gewerblichen Sperrmüllentsorgung, die nicht gebührenfinan- ziert erfolgt. 2 2. Die durch Anmeldung ermöglichte Zuordnung des herausgestellten Sperrmülls zu Ge- bührenzahlenden kann bei festen Sperrmüllterminen nicht sichergestellt werden. In der Folge ist nicht auszuschließen, dass auf diese Weise auch Unberechtigte (u. a. Nicht- Kölner Bürger*innen, Gewerbetreibende) auf Kosten der Kölner Gebührenzahlenden ihren Sperrmüll entsorgen. Eine Beschränkung des ohne zusätzliche Kosten bereitge- stellten Service auf berechtigte Gebührenzahlende wäre damit nicht mehr möglich. 3. Da eine Zuordnung des herausgestellten Sperrmülls zum Gebührenzahlenden nicht mehr möglich wäre, könnten ggf. auch nicht zulässige, bspw. auch umweltgefährdende Stoffe entsorgt werden. Eine Kontrolle der Entsorgung von Fremdstoffen wie Haus- müll, Sonder- oder Bauabfälle usw. wäre dann nicht mehr möglich. Da auch die illegal bereitgestellten Abfälle nicht im öffentlichen Straßenland verbleiben könnten, müssten – neben den im Tandem fahrenden Sperrmüll- und E-Schrottsammelfahrzeugen – Fahrzeuge zur Entsorgung von Hausmüll und ggf. sogar Sonderabfall eingesetzt wer- den, was zu deutlich erhöhten Kosten und Belastungen der Umwelt führen würde. 4. Die gemeinsame Entsorgung von Sperrmüllmengen durch alle Bewohnenden einer Straße an einem Termin könnte eine Einschränkung der Verkehrssicherheit zur Folge haben, wenn die Gehwege an diesen Tagen nicht mehr bzw. nicht mehr gefahrlos pas- sierbar wären. Dies gilt insbesondere für Personen, die auf Grund von Einschränkun- gen auf Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, aber auch für Nut- zer*innen von Kinderwagen oder Radfahrende auf kombinierten Fuß- und Radwegen. 5. Vorab bekannte und ganze Straßenzüge umfassende Sperrmülltermine könnten dazu führen, dass werthaltige Materialien (Metalle usw.) gezielt aus dem bereitgestellten Sperrmüll entfernt werden, um sie einer Vermarktung zuzuführen. Dies könnte das Re- cyclingpotential sowie die Erlöse aus der kommunalen Entsorgung recycelfähigen Ma- terials senken und damit die Kalkulation der Sperrmüllentsorgung zum Nachteil für Ge- bührenzahlende beeinflussen. 6. Das aktuelle System der Sperrmüllentsorgung bietet den Gebührenzahlenden einen individuellen Service: Die Abholung erfolgt, wenn Gebührenzahlende sie benötigen (unter Berücksichtigung des erforderlichen durchschnittlichen zeitlichen Vorlaufs). Feste Sperrmülltermine würden zu einem geringeren Servicegrad für die Gebühren- zahlenden führen. 7. Die zuvor aufgeführten Gründe würden erfahrungsgemäß mit hoher Wahrscheinlich- keit zu einer Zunahme von illegalen Entsorgungen (sog. Littering) im Rahmen der Sperrmüllabfuhr sowie außerhalb der festen Termine führen. Auch ohne diesen Effekt ist die Verhinderung und Beseitigung von vermehrtem Littering herausfordernd. In der Zusammenschau der genannten Gründe würde eine Sperrmüllsammlung nach festen Terminen Entsorgungsmengen und Kosten zusätzlich steigern. Wesentliche Vorteile bei fes- ten Sammelterminen sehen AWB und Verwaltung nicht. Die durch die Petentin problemati- sierte „Zu Verschenken“-Praxis würde auch durch die Einführung fester Sperrmülltermine nicht gelöst werden. Darüber hinaus haben bedürftige Personen auch bei dem derzeit gege- benen Sperrmüllsammelsystem die Möglichkeit, Einrichtungsgegenstände über die in Köln vorhandenen Gebrauchtwarenhäusern bzw. gemeinnützigen Initiativen zu beziehen. Als „Zu Verschenken“ deklarierte Gebrauchsgegenstände, die sich im öffentlichen Raum be- finden, werden durch die AWB im Rahmen der Beseitigung von wildem Müll entsorgt, wenn offensichtlich geworden ist, dass die Gebrauchsgegenstände nicht weiterverwendet werden bzw. nicht mehr weiterverwendbar (geworden) sind. Auf Privatflächen wie z. B. Grundstücken von Wohnungsunternehmen mit Mieterhaushalten sind die Eigentümer*innen bzw. die beauf- tragten Hausverwaltungen für die Sauberkeit des direkten Wohnumfeldes verantwortlich. 3 Gebrauchsgegenstände, die zum Verschenken gedacht sind, können auch über Tausch- schränke (erster dieser Art seit 2023 am „Eierplätzchen“ in der Kölner Südstadt) oder die Tauschbörse der AWB (https://www.awbkoeln.de/tauschboerse/) bereitgestellt werden. Im Rahmen der Umsetzung des Zero Waste-Konzeptes (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=114460) sollen u. a. Anreize zur besseren Verwertbarkeit von Bestandteilen des Sperrmülls sowie Angebote zur verbesserten Kreislaufführung von Ge- brauchsgegenständen geprüft und umgesetzt werden. Aus den oben genannten Gründen empfehlen die AWB und die Verwaltung übereinstimmend, den Vorschlag der Petentin zur Wiedereinführung fester Sperrmülltermine abzulehnen und das bisherige System der Sperrmüllsammlung beizubehalten. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0558/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 15.02.2024
- Erstellt
- 09.02.2024 09:14