AN/1798/2021
städtische Grundstücke nicht verkaufen - Änderungsantrag zu "Städtische Grundstücksverkäufe im Bezirk Kalk nicht ohne eine Mitteilung an die Bezirksvertretung!"
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 30.08.2021 AN/1798/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021, zu TOP 7.11 Städtische Grundstücke nicht verkaufen - Änderungsantrag zu "Städtische Grundstücksverkäufe im Bezirk Kalk nicht ohne eine Mitteilung an die Bezirksvertretung!" Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 30.08.2021 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 7.11 auf die Tagesordnung der kommenden 6. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 02.09.2021 zu nehmen. Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: Die Bezirksvertretung Kalk bittet die zuständigen Ratsausschüsse darum, die Verwaltung zu verpflichten, dass im Stadtbezirk Kalk grundsätzlich keine städtischen Grundstücke mehr an Dritte veräußert werden dürfen. Grundstückstäusche sind hiervon ausgenommen. Bis zum Beschluss der zuständigen Ratsgremien und der Umsetzung durch die Verwaltung, wird letztere die Bezirksvertretung Kalk in Form von Mitteilungen noch vor Verhandlungsbeginn über den möglichen Verkauf von städtischen Liegenschaften im Bezirk Kalk informieren. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Begründung: Weder der Planet Erde noch die Stadt Köln sind beliebig erweiterbar. Der vorhandene Grund und Boden können im Grundsatz kein Eigentum sein. Sie gehören erst recht nicht in die Hände weniger privater Privilegierter oder Gewinnmaximierer. Gerne erinnern wir daran, was der Schweizer Philosoph, Schriftsteller und Staatstheoretiker Jean-Jacques Rousseau einst formulierte und so gerne von einem kommunistischen Känguru zitiert wird: Der erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu sagen »Dies gehört mir« und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wieviel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: »Hütet euch, dem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört«. Auch die Stadt Köln steht vor Problemen durch fehlende Grundstücke, egal ob für Kindertagesstätten, Grund- oder Gesamtschulen oder sonstige Infrastruktur, wie beispielsweise ausreichende Grünanlagen, Spielplätze und Schwimmbäder. Gleichzeitig wird für die Stadt der Ankauf von Grundstücken immer teurer und anscheinend schwieriger, da sie seit Jahren, das dafür vorgesehene Budget nicht ausschöpft. Darüber hinaus ist der Einfluss auf die Art der Bebauung auf nichtveräußerten sondern verpachteten Grundstücken wesentlich größer. Angesichts der steigenden Grundstückspreise können auch zukünftige Bauherren vom Pachtmodell eher profitieren, da sie kein Kapital zum Grunderwerb mehr aufbringen müssen und das Bauen für sie somit billiger wird. Billigeres Bauen, kann wiederum zu niedrigeren Mieten führen, was die Menschen in der Stadt entlastete. Nicht zuletzt das Vorgehen der Verwaltung und der anschließende politische Streit um den Verkauf des Grundstückes der Rheinischen Musikschule zeigt, dass es sich hier um ein stadtweites Problem handelt, dessen erste Lösungsschritte wir für den Stadtbezirk Kalk vorsehen. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1798/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 30.08.2021 09:25