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AN/1798/2021

städtische Grundstücke nicht verkaufen - Änderungsantrag zu "Städtische Grundstücksverkäufe im Bezirk Kalk nicht ohne eine Mitteilung an die Bezirksvertretung!"

Änderungsantrag BV8 (Linke) 31.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.10.2021

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

3903 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 30.08.2021 
AN/1798/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021, zu TOP 7.11 
 
Städtische Grundstücke nicht verkaufen - Änderungsantrag zu "Städtische 
Grundstücksverkäufe im Bezirk Kalk nicht ohne eine Mitteilung an die 
Bezirksvertretung!" 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 30.08.2021 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, den folgenden 
Änderungsantrag zu TOP 7.11 auf die Tagesordnung der kommenden 6. Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 02.09.2021 zu 
nehmen. 
 
Beschluss: 
Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: 
Die Bezirksvertretung Kalk bittet die zuständigen Ratsausschüsse darum, die Verwaltung zu 
verpflichten, dass im Stadtbezirk Kalk grundsätzlich keine städtischen Grundstücke mehr an 
Dritte veräußert werden dürfen.  
Grundstückstäusche sind hiervon ausgenommen. 
Bis zum Beschluss der zuständigen Ratsgremien und der Umsetzung durch die Verwaltung, 
wird letztere die Bezirksvertretung Kalk in Form von Mitteilungen noch vor Verhandlungsbeginn 
über den möglichen Verkauf von städtischen Liegenschaften im Bezirk Kalk informieren. 
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Begründung:  
Weder der Planet Erde noch die Stadt Köln sind beliebig erweiterbar. Der vorhandene Grund 
und Boden können im Grundsatz kein Eigentum sein. 
Sie gehören erst recht nicht in die Hände weniger privater Privilegierter oder Gewinnmaximierer.  
 
Gerne erinnern wir daran, was der Schweizer Philosoph, Schriftsteller und Staatstheoretiker 
Jean-Jacques Rousseau einst formulierte und so gerne von einem kommunistischen Känguru 
zitiert wird:  
Der erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu 
sagen »Dies gehört mir« und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, 
war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, 
Kriege, Morde, wieviel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart 
geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen 
hätte: »Hütet euch, dem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr 
vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört«.  
 
Auch die Stadt Köln steht vor Problemen durch fehlende Grundstücke, egal ob für 
Kindertagesstätten, Grund- oder Gesamtschulen oder sonstige Infrastruktur, wie beispielsweise 
ausreichende Grünanlagen, Spielplätze und Schwimmbäder. Gleichzeitig wird für die Stadt der 
Ankauf von Grundstücken immer teurer und anscheinend schwieriger, da sie seit Jahren, das 
dafür vorgesehene Budget nicht ausschöpft. Darüber hinaus ist der Einfluss auf die Art der 
Bebauung auf nichtveräußerten sondern verpachteten Grundstücken wesentlich größer.  
Angesichts der steigenden Grundstückspreise können auch zukünftige Bauherren vom 
Pachtmodell eher profitieren, da sie kein Kapital zum Grunderwerb mehr aufbringen müssen und 
das Bauen für sie somit billiger wird. Billigeres Bauen, kann wiederum zu niedrigeren Mieten 
führen, was die Menschen in der Stadt entlastete. 
Nicht zuletzt das Vorgehen der Verwaltung und der anschließende politische  Streit um den 
Verkauf des Grundstückes der Rheinischen Musikschule zeigt, dass es sich hier um ein 
stadtweites Problem handelt, dessen erste Lösungsschritte wir für den Stadtbezirk Kalk 
vorsehen.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/1798/2021
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
31.08.2021
Erstellt
30.08.2021 09:25