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3317/2023

Baulicher, infrastruktureller und hygienisch-sanitärer Zustand der Flüchtlingsunterkunft Luzerner Weg 70a

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.10.2023, TOP 7.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2877 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 3317/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 
 
Baulicher, infrastruktureller und hygienisch-sanitärer Zustand der 
Flüchtlingsunterkunft Luzerner Weg 70a 
Mit AN/1777/2023 bitten die Fraktionen CDU, FDP und SPD der BV 9 um Auskunft zum aktu-
ellen Zustand der Flüchtlingsunterkunft am Luzerner Weg. 
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung den Sanierungsbedarf der Anlagen? 
2. Wie beurteilt sie insbesondere das Abwassersystem? 
3. Welche Renovierungsmaßnahmen plant die Verwaltung in der nächsten Zeit? 
4. Ist ein Weiterbetrieb des Flüchtlingsheims unter den genannten Umständen überhaupt 
vertretbar? 
5. Falls ja: Mit wie vielen Personen belegt? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Die Leichtbauhallen am Luzerner Weg wurden nach rund viermonatiger Bauzeit am 01. Sep-
tember 2016 erstmalig belegt. Nach einem Rückgang der unterzubringenden Geflüchteten in 
den Jahren 2017/2018 wurden die Leichtbauhallen zum 31. Juli 2018 wieder leergezogen. 
Der Standort diente fortan als Unterbringungsreserve. Zum 18. März 2022 erfolgte eine er-
neute Belegung mit aus der Ukraine geflüchteten Menschen. 
 
Die Behauptung, sauberes Trinkwasser wäre an dem Standort nicht verfügbar, ist unzutref-
fend. Das Trinkwasser wird regelmäßig gemäß den gesetzlichen Vorgaben überprüft. Die 
letzte und beanstandungsfreie Beprobung fand am 20. September 2023 statt. 
 
zu 1.) 
 
Derzeit besteht kein Sanierungsbedarf der Unterkunft für Geflüchtete am Luzerner Weg. 
 
zu 2.) 
 
Das Abwassersystem ist auf die Zahl der dort untergebrachten Personen ausgelegt und bei 
normaler Beanspruchung völlig in Ordnung. Es kommt allerdings durch unsachgemäße Ent-
sorgung z.B. von Textilien über die Toilette zu Verstopfungen der Hebeanlage. Das erklärt die 
Anwesenheit der Fachbetriebe zum Abpumpen der Verstopfung. Eine regelmäßige Wartung 
der Hebeanlage ist vorgesehen und wird vom Objektservice des Amtes für Wohnungswesen 
beauftragt. 
 
zu 3.)

2 
 
 
Der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen führt regelmäßig Instandhaltungsarbeiten 
im gesamten Objekt durch. Renovierungsarbeiten, die mit einem (teilweisen) Leerzug verbun-
den wären, sind aktuell nicht erforderlich und angesichts der dringend benötigten Unterbrin-
gungskapazität derzeit auch nicht geplant. 
 
zu 4.) 
 
Die Unterkunft ist betriebs- und verkehrssicher. Daher bestehen bezüglich einer Fortsetzung 
der Nutzung als Unterkunft keine Bedenken. 
 
zu 5.) 
 
Die Belegung liegt derzeit bei 370 Personen (Stand 15. Oktober 2023), wobei die Hallen für 
insgesamt maximal 400 Personen ausgelegt sind. Eine Aufgabe dieses Unterbringungsstand-
orts ist aufgrund der Notwendigkeit, derzeit weitere Zugänge von ca. 150 Personen pro Wo-
che unterzubringen, keine Option.

Beratungsverlauf (1)

30.10.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Luzerner Weg 70a

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Details

Aktenzeichen
3317/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.10.2023
Erstellt
17.10.2023 13:56