0572/2026
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion betreffend:"Sicherheitsmaßnahmen im Stadtbezirk – Umsetzungsstand des BV-Beschlusses 2022 und aktueller Anlass" (AN/0118/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 0572/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion betreffend:"Sicherheitsmaßnahmen im Stadtbezirk – Umsetzungsstand des BV-Beschlusses 2022 und aktueller Anlass" (AN/0118/2026) Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion AN/0118/2026 „Sicherheitsmaßnahmen im Stadtbe- zirk – Umsetzungsstand des BV-Beschlusses 2022 (Prüfantrag) und aktueller Anlass“ wird fol- gendermaßen beantwortet: 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage auf Grün- flächen und in Parks im Stadtbezirk wurden seit dem Beschluss der Bezirksver- tretung aus dem Jahr 2022 tatsächlich umgesetzt oder existierten schon (bitte einzeln benennen)? Einsätze der Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes finden sowohl aufgrund von akuten Meldungen in der Leitstelle als auch bei eigenen Feststellungen im Rahmen von Präsenzstreifen statt. Hierbei steht neben der Prävention und Ahndung auch immer die Besei- tigung von Störungen/Gefahren/Verunreinigungen etc. im Fokus. Kontrollaufträge und gezielte Schwerpunktsetzungen werden darüber hinaus durch die Dienstgruppenleitung des Stadtbe- zirkes Lindenthal veranlasst. Beispielsweise wird der Beethovenpark im Rahmen des Dauer- auftrages zum Platz der Kinderrechte durch die Dienstgruppe Lindenthal regelmäßig bestreift. 2. Welche der damals beschlossenen oder in Aussicht gestellten Maßnahmen (u.a. ordnungsbehördliche Partnerschaft) befinden sich noch in Planung, wurden zu- rückgestellt oder bislang nicht umgesetzt, und aus welchen Gründen? 3. Wie bewertet die Verwaltung vor dem Hintergrund des aktuellen Vorfalls die Wirksamkeit der bislang ergriffenen oder existierenden Maßnahmen? Eine ordnungsbehördliche Partnerschaft o. Ä. für die Bestreifung von Grünflächen im Stadtbe- zirk Lindenthal existiert nicht. Für den Beethovenpark existiert darüber hinaus kein gesonder- ter Dauerauftrag mehr, da die Örtlichkeit zusammen mit dem Platz der Kinderrechte regelmä- ßig angefahren wird. Die Feststellungen der Außendienstkräfte im Beethovenpark sind insge- samt unauffällig, daher besteht seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes keine Dringlich- keit für eine Kooperationsstreife. Die Polizei Köln nimmt zu dem aktuellen Vorfall und zur grundsätzlichen Zusammenarbeit fol- gendermaßen Stellung: 2 Nach vorläufiger Festnahme des Haupttatverdächtigen konnte das zuständige Fachkommis- sariat im weiteren Verlauf der Ermittlungen die weiteren Tatverdächtigen identifizieren und entsprechenden strafprozessualen Maßnahmen unterziehen. Weitere Taten mit vergleichba- rem Modus Operandi wurden danach nicht mehr festgestellt. Das Verfahren wird nach Ab- schluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatanwaltschaft Köln zur weiteren Entschei- dung übermittelt Im Nachtdienst an Wochenenden und Wochenfeiertagen wird durch das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln und der Polizei Köln im Regelfall ein gemeinsames Einsatzmittel pri- mär zur Bewältigung von Ruhestörungseinsätzen eingesetzt. Sollten darüber hinaus weitere ordnungsbehördliche Einsatzanlässe zu bewältigen sein, wird dieses Einsatzmittel entsandt. Dieses Fahrzeug bestreift Schwerpunkte und Eingabestellen, die insbesondere auch ord- nungsbehördlicher Betreuung bedürfen, soweit dies die Einsatzbelastung zulässt. Dies trifft auch für den Bereich Beethovenpark zu. Darüber hinaus besteht keine vorgeplante, regelmäßige Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsdienst in dem in Rede stehenden Bereich. 4. In welcher Form erfolgt derzeit die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Ord- nungsdienst, Polizei und ggf. Sozialarbeit/Jugendhilfe (einschl. ordnungsbe- hördlichen Partnerschaften) im Stadtbezirk und im Bezug auf den Beethoven- park? Grundsätzlich werden die Polizei bzw. städtische Fachabteilungen seitens der Dienstgruppe informiert, wenn eine akute Situation durch die kommunalen Ordnungsdienstkräfte festgestellt wird, die in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fällt (z. B. Straftaten, wohnungslose Perso- nen etc.). 5. Sieht die Verwaltung angesichts der aktuellen Entwicklung zusätzlichen Hand- lungsbedarf und beabsichtigt Maßnahmen, z. B. durch verstärkte Präsenz von Ordnungsdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei, durch bauliche oder be- leuchtungstechnische Maßnahmen, oder durch präventive sozialpädagogische Angebote? 6. Welche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung oder hält sie für realistisch, um die Sicherheit im Beethovenpark zeitnah zu verbes- sern? Seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes liegen keine Erkenntnisse vor, die auf ein erhöh- tes Sicherheitsrisiko im Beethovenpark hinweisen. Die Jahnwiesen sind darüber hinaus als Örtlichkeit in Bezug auf die Zusammenkunft von Jugendlichen unauffällig. Für den Bereich lie- gen hauptsächlich Beschwerden zu freilaufenden Hunden vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0572/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 11:46