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1873/2020

RheinCargo GmbH & Co. KG: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.19

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4837 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1873/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
RheinCargo GmbH & Co. KG: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln schlägt der Häfen und Güterverkehr Köln AG vor, in den Aufsichtsrat der 
RheinCargo GmbH & Co. KG zu entsenden:  
 
 
1._William Wolfgramm, Amtsleiter im Amt der Oberbürgermeisterin  
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister bzw. oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r 
der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW)  
 
2.__________________________________  
 
3.__________________________________  
 
4.__________________________________  
 
5.__________________________________  
 
6.__________________________________  
 
II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt nach der 
Neuwahl, zu dem die Häfen und Güterverkehr Köln AG aufgrund der Vorschläge des Rates neue 
Aufsichtsratsmitglieder entsendet. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mit-
gliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürger-
meisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ ihm vorgeschlagenen Bediensteten der 
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmit-
gliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern 
zum Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt 
Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Rat 10.12.2020

2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Kommanditisten der RheinCargo GmbH & Co. KG sind:  
 
a) die Häfen und Güterverkehr Köln Aktiengesellschaft (HGK AG) und die  
b) die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH und Co. KG  
jeweils zu 50 %.  
 
Die Stadt Köln ist am Grundkapital der HGK AG unmittelbar mit 39,2 % und über die Stadtwerke Köln 
GmbH mittelbar mit 54,5 % beteiligt. Mitgesellschafter ist außerdem der Rhein-Erft-Kreis mit einer 
Anteilsquote von 6,3 %.  
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der  
RheinCargo GmbH & Co. KG folgendes: 
 
„Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder ent-
sandt, hiervon jeweils 3 Arbeitnehmervertreter. Die Arbeitnehmervertreter werden gemäß § 108 a 
Abs. 6 i.V.m. Abs.4 Satz 4 GO NRW aufgrund des durch die Gesellschafterversammlung zu erlas-
senden Organisationsstatuts (Wahlordnung) gewählt, von den Kommanditisten entsandt und abberu-
fen.“  
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt in Aufsichtsräten von juristischen 
Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter 
Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, muss die 
Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienste-
te der Gemeinde dazuzählen.  
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i.V.m. § 
50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober-
bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer 
Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-
Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertreter erfolgt mittels gesonderter 
Beschlussvorlage. 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsratsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, 
den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser 
Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). So-
fern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensfüh-
rung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.

4 
 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1873/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2020
Erstellt
18.06.2020 15:54