AN/0327/2019
Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (SPD BV5)
2375 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.03.2019 AN/0327/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße - Anfrage der SPD-Fraktion - Die bisherigen Konzepte zur Renovierung und zum Erhalt der bezeichneten Tribüne scheitern u. a. auch daran, dass diese Tribüne, obwohl sie lediglich die Bedachung eines Gebäudes darstellt und vormals auch anders genutzt wurde, als Tribüne auch genutzt werden muss. Dazu müssen natürlich Sportveranstaltungen auf der Fläche stattfinden. Das ist allerdings nicht möglich, weil der ehemalige Fußballplatz heute als Parkfläche bei Großveranstaltungen für den Rennverein dient und für diese Veranstaltungen vorgehalten werden muss. Aus Kreisen der Förderer Altes Stadion, der sich den Erhalt der Tribüne zum Ziel gesetzt hat, war allerdings zu hören, dass auf der Platzfläche mittlerweile Veranstaltungen aller Art stattfinden würden und diese Fläche lediglich 3 x im Jahr als Parkfläche genutzt wird. Dies sei ihnen auch vom Rennverein so bestätigt worden. Ebenso wurde behauptet, dass es einen starken Rückgang des PKW Aufkommens geben würde, wenn Rennveranstaltungen stattfinden. Diese Beobachtung können die Bewohner des Rennbahnviertels allerdings nicht teilen. Daher stellen wir folgende Fragen: 1. Ist es möglich, den ehemaligen Fußballplatz an Tagen, an denen er nicht als Parkplatz genutzt wird, für andere Zwecke, z. B. Ballsportarten, zu nutzen? - 2 - 2. Ist die Nutzung oder die Bereitstellung als Parkplatz bei Veranstaltungen des Rennvereins zwingend vorgeschrieben? 3. Ist eine Nutzung für Sportveranstaltungen prinzipiell möglich und unter welchen Bedingungen? 4. Wie steht der Denkmalschutz zu einer Renovierung der Tribüne durch Sponsoren und welche Nutzungen dürfen dann im Innern des Hauses getätigt werden, falls der Tribünenteil wieder als solcher genutzt wird? 5. Welche und wie viele Sportveranstaltungen müssen auf dem ehemaligen Fußballplatz stattfinden, damit eine Nutzung als Tribüne vom Amt f. Denkmalschutz anerkannt wird? Baumann Steinbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Rennbahnstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0327/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
- Datum
- 12.03.2019
- Erstellt
- 12.03.2019 13:50