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AN/0327/2019

Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 12.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.03.2019, TOP 7.2.1

Anfrage (SPD BV5)

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Anfrage (SPD BV5)

2375 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.03.2019 
AN/0327/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
 
Platzfläche vor der verwaisten ehem. VfL 99 Tribüne an der Rennbahnstraße 
- Anfrage der SPD-Fraktion - 
Die bisherigen Konzepte zur Renovierung und zum Erhalt der bezeichneten Tribüne scheitern u. a. 
auch daran, dass diese Tribüne, obwohl sie lediglich die Bedachung eines Gebäudes darstellt und 
vormals auch anders genutzt wurde, als Tribüne auch genutzt werden muss. Dazu müssen 
natürlich Sportveranstaltungen auf der Fläche stattfinden. Das ist allerdings nicht möglich, weil der 
ehemalige Fußballplatz heute als Parkfläche bei Großveranstaltungen für den Rennverein dient 
und für diese Veranstaltungen vorgehalten werden muss. Aus Kreisen der Förderer Altes Stadion, 
der sich den Erhalt der Tribüne zum Ziel gesetzt hat, war allerdings zu hören, dass auf der 
Platzfläche mittlerweile Veranstaltungen aller Art stattfinden würden und diese Fläche lediglich 3 x 
im Jahr als Parkfläche genutzt wird. Dies sei ihnen auch vom Rennverein so bestätigt worden. 
Ebenso wurde behauptet, dass es einen starken Rückgang des PKW Aufkommens geben würde, 
wenn Rennveranstaltungen stattfinden. Diese Beobachtung können die Bewohner des 
Rennbahnviertels allerdings nicht teilen. 
 
 
Daher stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Ist es möglich, den ehemaligen Fußballplatz an Tagen, an denen er nicht als Parkplatz 
genutzt wird, für andere Zwecke, z. B. Ballsportarten, zu nutzen?

- 2 - 
2. Ist die Nutzung oder die Bereitstellung als Parkplatz bei Veranstaltungen des Rennvereins 
zwingend vorgeschrieben? 
3. Ist eine Nutzung für Sportveranstaltungen prinzipiell möglich und unter welchen 
Bedingungen? 
4. Wie steht der Denkmalschutz zu einer Renovierung der Tribüne durch Sponsoren und 
welche Nutzungen dürfen dann im Innern des Hauses getätigt werden, falls der Tribünenteil 
wieder als solcher genutzt wird? 
5. Welche und wie viele Sportveranstaltungen müssen auf dem ehemaligen Fußballplatz 
stattfinden, damit eine Nutzung als Tribüne vom Amt f. Denkmalschutz anerkannt wird? 
 
 
 
Baumann                                                                                                      Steinbach

Beratungsverlauf (1)

28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rennbahnstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0327/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
12.03.2019
Erstellt
12.03.2019 13:50