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AN/0623/2022

Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten

SPD Anfrage nach § 4 16.03.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2022, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

1546 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2022 
 
AN/0623/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 21.03.2022 
 
Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von 
Geflüchteten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die KfW unterstützt ab sofort Städte und Gemeinden bei der Schaffung, Modernisierung und 
Ausstattung von Einrichtungen für Geflüchtete. Hierzu hat die KfW das „Sonderprogramm 
Flüchtlingseinrichtungen“ gestartet, in dem 250 Mio. Euro bereit stehen. Der maximale Kre-
ditbetrag beträgt 25 Mio. Euro pro Kommune, das Programm ist mit einem Signalzins von 
minus 0,75% ausgestattet. Gelder können ab sofort beantragt werden, es gilt das Prinzip 
„First come, first serve“.  
 
Vor dem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Hat die Verwaltung bereits einen Antrag auf KfW-Mittel zur kurzfristigen Finanzierung 
notwendiger Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Geflüchteten 
gestellt?  
2. Plant die Verwaltung, einen solchen Antrag zeitnah zu stellen?  
3. Welche kurzfristig notwendigen Investitionen könnten nach Einschätzung der Verwal-
tung aus diesem KfW-Programm getätigt werden?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.03.2022 Hauptausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0623/2022
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
16.03.2022
Erstellt
16.03.2022 12:50