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Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten

SPD Anfrage nach § 4 AN/0623/2022 vom 16.03.2022

Stand: Am 21.03.2022 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2022 AN/0623/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 21.03.2022 Mittel der KfW zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die KfW unterstützt ab sofort Städte und Gemeinden bei der Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen für Geflüchtete. Hierzu hat die KfW das „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ gestartet, in dem 250 Mio. Euro bereit stehen. Der maximale Kre- ditbetrag beträgt 25 Mio. Euro pro Kommune, das Programm ist mit einem Signalzins von minus 0,75% ausgestattet. Gelder können ab sofort beantragt werden, es gilt das Prinzip „First come, first serve“. Vor dem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Hat die Verwaltung bereits einen Antrag auf KfW-Mittel zur kurzfristigen Finanzierung notwendiger Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Geflüchteten gestellt? 2. Plant die Verwaltung, einen solchen Antrag zeitnah zu stellen? 3. Welche kurzfristig notwendigen Investitionen könnten nach Einschätzung der Verwal- tung aus diesem KfW-Programm getätigt werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2022

    Hauptausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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