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1849/2022

Neubewertung von Energiemaßnahmen im öffentlichen Raum, Anfrage aus der Sitzung am 19.05.2022, hier TOP 1 .4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 29.09.2022, TOP 1.2.1

Anlage 1 - Stellungnahme der Verwaltung

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Stellungnahme der Verwaltung

4299 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
Neubewertung von Energiemaßnahmen im öffentlichen Raum 
Hier: mündl. Anfrage in der Sitzung am 25.08.2022 des Ausschusses Klima, Umwelt 
und Grün 
Vorlagen-Nr.: 1849/2022 
 
Anfragentext: 
 
„Der Ausbau der LED Beleuchtung geschieht auf Basis des Lebenszyklus der bisherigen 
Beleuchtung. Besteht hier die Möglichkeit, Investitionen in LEDs vorzuziehen, also vor Ende 
des Lebenszyklus', um Energiekosten zu sparen? Meine Frage basiert auf der Annahme, 
dass unter Betrachtung aktueller Stromkosten die payback Zeit sicher schneller erreicht ist, 
als bei der letzten Investitionsrechnung.  
Wird zum Ausbau das Förderprogramm "Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung" in 
Anspruch genommen?“ 
 
Antwort der Verwaltung:: 
 
Der Ausbau der LED-Beleuchtung wird nach Wirtschaftlichkeit und Effizienz betrachtet. Bei 
den Leuchtenmasten wird von einem Lebenszyklus von 50 bis 60 Jahren ausgegangen, bei 
den Leuchten – in Abhängigkeit der Leuchtmittel – von 20 bis 25 Jahren. Mittlerweile finden 
sich im Kölner Straßenland ca. 20.000 LED-Leuchten. In den nächsten Jahren sind noch ca. 
60.000 Bestandsleuchten der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten. Die Anzahl 
an Natriumdampflampen mit 39.500 Stück macht hierbei den größten Anteil aus. Gefolgt von 
Leuchtstofflampen mit einer Anzahl von 18.500 Stück und Halogenmetalldampflampen mit 
2.000 Stück. Die Sanierungsrate für 2022 sieht über 3.000 LED-Erneuerungen vor. Eine 
Steigerung der Sanierungsrate wird weiterhin angestrebt, ist jedoch abhängig von den 
Investitionen, die bereitgestellt werden und den verfügbaren Kapazitäten der RE. Zusätzliche 
Investitionen würden den Umstellungsprozess auf LED zeitlich beschleunigen. Bei einer 
derzeitigen jährlichen Erneuerungsrate von ca. 3.000 Leuchten auf LED-Technik ist 
voraussichtlich in 2042 die Gesamtumstellung auf LED-Technik zu erwarten.  
Im Jahr 2018 wurden 1.900 Leuchten über das BMU-Förderprogramm gefördert. Alle neuen 
Leuchten sind über ein Lichtmanagementsystem flexibel steuerbar und sorgen für 
bedarfsgerechte Beleuchtungslösungen. Der digitale Lichtmasterplan wird für die 
kommenden Jahre das Lichtbild der Stadt Köln als übergeordnetes Planungstool 
beeinflussen. Zu den wesentlichen Zielen des Lichtmasterplans gehört die Stärkung der 
nächtlichen Identität der Stadt, die durch die Anwendung festgelegter 
Beleuchtungswerkzeuge bestimmt wird. Bestehende Beleuchtungskonzepte werden 
beibehalten, geschützt und durch eine effizienzsteigernde Modifizierung fortgesetzt.  
Derzeit werden von der RE die Voraussetzungen des Förderprogrammes „Sanierung von 
Aussen- und Straßenbeleuchtung“ zu einer möglichen Inanspruchnahme geprüft. 
Darüber wird dem Ausschuss in einer späteren Mitteilung berichtet. 
Ergänzende Informationen zur ursprünglichen Vorlage:  
Die am 24.08.22 verabschiedete Energiesparverordnung der Bundesregierung umfasste 
geänderte Rahmenbedingungen zur Handhabung mit Beleuchtungsanlagen. Die

2 
 
Beantwortung der Anfrage zur Sitzung am 25.08.22, Session-Nr. 1849/2022, hier: zu Frage 
1, beinhaltete diese veränderten Rahmenbedingungen aufgrund der Kürze der Zeit noch 
nicht. In § 8 der Energiesparverordnung werden die Anstrahlungen von Gebäuden und 
Baudenkmälern untersagt. Daraufhin erfolgten Abstimmungen zur kurzfristigen 
Maßnahmenumsetzung. An insgesamt 132 Illuminationsobjekten (wie Kölner Dom, 
Hohenzollernbrücke, Rathaus) konnten vom 01.09. bis zum 08.09.22 die 
Umprogrammierungen durch die RheinEnergie AG (RE) erfolgreich durchgeführt und mit 
dem Abschaltsignal eine Inbetriebnahme bis auf weiteres außer Kraft gesetzt werden. 
Hierdurch werden Einsparungen von rund 1.100 kWh pro Nacht erreicht. Ergänzend dazu 
erfolgt seit Mitte August dieses Jahres in der Straßenbeleuchtung an ca. 20.000 dafür 
ausgestalteten Lichtpunkten (LED-Technik) eine Dimmung auf 50 % in der Nacht um 23 Uhr, 
die um 5 Uhr morgens wieder zu 100 % zugeschaltet werden bis zum Abschaltsignal der 
Straßenbeleuchtung. Die gesamte Straßenbeleuchtung mit ca. 86.000 Lichtpunkten wird ca. 
zehn Minuten später ein- bzw. früher ausgeschaltet. Hierdurch werden Einsparungen von 
rund 5.000 kWh pro Nacht erreicht. Bereits vor der aktuellen Krisenlage wurden Dimmstufen 
in der Straßenbeleuchtung durchgeführt, um Stromkosten einzusparen.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6976 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/64/2 
 
Vorlagen-Nummer  24.08.2022 
 1849/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 
 
Neubewertung von Energiemaßnahmen im öffentlichen Raum, Anfrage aus der Sitzung am 
19.05.2022, hier TOP 1 .4 
Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, die CDU-Fraktion und die Volt-Fraktion bitten um die Beantwor-
tung folgender Fragen: 
1. „Welche Beleuchtung z.B. von Bauwerken oder öffentlichen Plätzen und in welchen Zeiträu-
men erfolgt nur zu ästhetischen Zwecken? 
2. Wie hoch ist der Anteil an LED-Lampen in der gesamten Straßenbeleuchtung der Stadt Köln?  
3. Falls nicht bereits 100% ausgebaut, wie lange wird es voraussichtlich dauern vollständig auf 
die LED-Technologie umzustellen?  
4. Werden seitens der Verwaltung Möglichkeit von digitalem und bedarfsorientiertem Wärmema-
nagement in allen öffentlichen Nichtwohngebäuden (wie z.B. Büros der Verwaltung, Museen, 
Schulen) betrachtet, um dort den Wärmeverbrauch, sowie die Kühlung von Gebäuden bzw. 
Räumen, zu senken?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Neben der funktionalen Straßenbeleuchtung sieht der Lichtmasterplan stadtgestalterische Aspekte 
vor, die die Beleuchtung von Objekten und Baudenkmälern umfassen und den Stadtraum ästhetisch 
aufwerten.  
Den Vorgaben entsprechend wird beispielsweise das kunsthistorische einmalige Erscheinungsbild 
der Kölner Innenstadt durch die Illuminierung der römischen Relikte, der romanischen Kirchen und 
des Doms hervorgehoben. Die nächtliche Abschaltung erfolgt regulär um 24 Uhr. Als Sonderregelung 
war der Dom über die gesamte Nacht angestrahlt. Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen zu Energie-
einsparungen erfolgen die Abschaltungen nunmehr um 23 Uhr und ab Herbst 2022 um 22 Uhr. Es 
kommen bei Neuanlagen Lichttechniken zum Einsatz, die den Anforderungen an Klima-/Umwelt- und 
Tierschutz entsprechen und individuell zugeschaltet/abgeschaltet werden können. Zudem werden bei 
Erneuerung und Anpassung der Anlagen diese durch den Einsatz energieeffizienter Beleuchtungs-
technik jeweils weiter verbessert. Im Zusammenhang mit den derzeitigen Überlegungen zu möglichen 
Energieeinsparungen auch innerhalb der Straßenbeleuchtung finden gegenwärtig Abstimmungen 
statt, die den zukünftigen Umgang mit den Schaltzeiten an den Bauwerken und Objekten ebenfalls 
umfassen. 
 
Öffentliche Plätze sind von besonderer Bedeutung im Stadtgefüge, die durch eine ansprechende 
Lichtgestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität erzielen und dadurch Dunkel- und Angsträumen entge-
genwirken. Hier überwiegt – neben den stadtgestalterischen Ansprüchen – das Sicherheitsempfinden 
der Bürger*innen. Weiterhin wird durch die Illumination besonderer Objekte Vandalismus, Zerstörung 
und Verschmutzung reduziert, deren Schadensbeseitigung gegenüber den Energiekosten für eine 
Illumination absehbar höhere Kosten erfordern. Bei der Gesamtbetrachtung innerhalb der Möglichkei-
ten zur Energieeinsparung sollte die Beleuchtung öffentlicher Plätze deshalb sensibel behandelt wer-

2 
 
den. 
 
Antworten der Verwaltung zu den Fragen 2 und 3: 
 
Im Jahr 2021 wurde die Anzahl an LED-Leuchten mit 17.675 beziffert, was einen Anteil von 20 % 
ausmacht. Derzeit befinden sich noch nahezu 60.000 Bestandsleuchten der Straßenbeleuchtung im 
Kölner Stadtgebiet, die auf LED-Technik umzurüsten sind. Der Zeitpunkt der vollständigen Umrüstung 
ist abhängig von der jährlichen Erneuerungsrate auf der Grundlage des Lebenszyklus der Leuchten. 
Diese wird derzeit auf 4.000 Leuchten pro Jahr anvisiert, so dass von einer endgültigen Fertigstellung 
voraussichtlich im Jahr 2036 ausgegangen werden kann. 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
In den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) bewirtschafteten Gebäuden wie Schulen, 
Verwaltungsgebäuden und Museen, die nicht als Wohngebäude genutzt werden, werden seit langem 
Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung eines effizienten Gebäudebetriebs vorge-
nommen, bei denen auch „digitale“ und bedarfsorientierte Anwendungen und Überlegungen eine gro-
ße Rolle spielen.  
 
Ein digitales Wärmemanagement ist als Teil der Gebäudeautomation (GA) zu verstehen, die in der 
Mehrheit der von der GW bewirtschafteten Liegenschaften eingesetzt wird, um einen zielgerichteten 
Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sicherzustellen. Das Ziel der GA ist hierbei eine 
Kombination aus Energieeffizienz, Verfügbarkeit, Sicherheit und Nutzungsbehaglichkeit. Dabei über-
nimmt sie Automatisierungsaufgaben, wie die automatische Messung, Steuerung und Regelung so-
wie Funktionen des Monitorings, der Optimierung und der Bedienung von TGA-Anlagen. Die Automa-
tionseinrichtungen in den Liegenschaften werden nach den durch das Energiemanagement der Ge-
bäudewirtschaft vorgegebenen Anforderungen programmiert und eingerichtet. Die Regelung von Sa-
nitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen erfolgt mit Hilfe gängiger Algorithmen und Optimierungspro-
grammen (zum Beispiel Stützbetrieb und Start-Stopp-Optimierung) unter Berücksichtigung der Bele-
gungszeiten sowie innerer und äußerer Störgrößen. Diese Regelung bildet die Grundlage, um ein 
zufriedenstellendes Raumklima bei hoher Akzeptanz durch die Nutzenden ressourcenschonend er-
reichen zu können. Um die Anlagen über eine Management- und Bedieneinrichtung zu überwachen, 
wurde ein digitales GA-Netzwerk geschaffen, das es ermöglicht, die Daten der daran angeschlosse-
nen Anlagen automatisiert bereitzustellen und somit Probleme frühzeitig diagnostizieren und beheben 
zu können. 
 
Die Gebäudewirtschaft ist bestrebt, in einem sich stetig weiterentwickelnden Anwendungsmarkt von 
Gebäudeeffizienzlösungen zu prüfen, inwieweit neue Angebote für die Ziele eines effizienten Betriebs 
ihrer Gebäude nutzbar sind. Pilotanwendungen können dann unter Beweis stellen, ob daraus weiterer 
Nutzen für die Stadt gezogen werden kann. 
So wurde beispielhaft eine derartige Anwendung zu digitalem und bedarfsorientiertem Wärmema-
nagement auf Basis automatisierter, selbstlernender, nur nach Bedarf heizender Thermostatventile 
für Büroräume bereits vor zwei Jahren vorbereitet und zwei Objekte als „Pilot“ ausgewählt. Sie konnte 
jedoch aufgrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender Einschränkungen bisher noch nicht 
in Gang gebracht werden.  
 
Vor der Anwendung steht auch ein weiteres Verfahren, bei dem alle für das Raumklima relevanten 
Einflussfaktoren wie Energie- und Leistungspreise, Nutzung, Wetter, Bauphysik und Gebäudetechnik 
in einem mathematischen Modell erfasst und daraus die optimalen Steuerdaten („Smart Data Lö-
sung“) berechnet werden. So soll nur so viel Wärme, Kälte und Frischluft in das Gebäudeinnere flie-
ßen, wie für das gewünschte Raumklima zum richtigen Zeitpunkt benötigt wird. Hier müssen noch ein 
passendes Pilotobjekt ausgesucht und die konkreten Abwicklungsbedingungen geklärt werden. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

29.09.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1849/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.08.2022
Erstellt
31.05.2022 13:44