1849/2022
Neubewertung von Energiemaßnahmen im öffentlichen Raum, Anfrage aus der Sitzung am 19.05.2022, hier TOP 1 .4
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Anlage 1 - Stellungnahme der Verwaltung
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1 Anlage Neubewertung von Energiemaßnahmen im öffentlichen Raum Hier: mündl. Anfrage in der Sitzung am 25.08.2022 des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Vorlagen-Nr.: 1849/2022 Anfragentext: „Der Ausbau der LED Beleuchtung geschieht auf Basis des Lebenszyklus der bisherigen Beleuchtung. Besteht hier die Möglichkeit, Investitionen in LEDs vorzuziehen, also vor Ende des Lebenszyklus', um Energiekosten zu sparen? Meine Frage basiert auf der Annahme, dass unter Betrachtung aktueller Stromkosten die payback Zeit sicher schneller erreicht ist, als bei der letzten Investitionsrechnung. Wird zum Ausbau das Förderprogramm "Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung" in Anspruch genommen?“ Antwort der Verwaltung:: Der Ausbau der LED-Beleuchtung wird nach Wirtschaftlichkeit und Effizienz betrachtet. Bei den Leuchtenmasten wird von einem Lebenszyklus von 50 bis 60 Jahren ausgegangen, bei den Leuchten – in Abhängigkeit der Leuchtmittel – von 20 bis 25 Jahren. Mittlerweile finden sich im Kölner Straßenland ca. 20.000 LED-Leuchten. In den nächsten Jahren sind noch ca. 60.000 Bestandsleuchten der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten. Die Anzahl an Natriumdampflampen mit 39.500 Stück macht hierbei den größten Anteil aus. Gefolgt von Leuchtstofflampen mit einer Anzahl von 18.500 Stück und Halogenmetalldampflampen mit 2.000 Stück. Die Sanierungsrate für 2022 sieht über 3.000 LED-Erneuerungen vor. Eine Steigerung der Sanierungsrate wird weiterhin angestrebt, ist jedoch abhängig von den Investitionen, die bereitgestellt werden und den verfügbaren Kapazitäten der RE. Zusätzliche Investitionen würden den Umstellungsprozess auf LED zeitlich beschleunigen. Bei einer derzeitigen jährlichen Erneuerungsrate von ca. 3.000 Leuchten auf LED-Technik ist voraussichtlich in 2042 die Gesamtumstellung auf LED-Technik zu erwarten. Im Jahr 2018 wurden 1.900 Leuchten über das BMU-Förderprogramm gefördert. Alle neuen Leuchten sind über ein Lichtmanagementsystem flexibel steuerbar und sorgen für bedarfsgerechte Beleuchtungslösungen. Der digitale Lichtmasterplan wird für die kommenden Jahre das Lichtbild der Stadt Köln als übergeordnetes Planungstool beeinflussen. Zu den wesentlichen Zielen des Lichtmasterplans gehört die Stärkung der nächtlichen Identität der Stadt, die durch die Anwendung festgelegter Beleuchtungswerkzeuge bestimmt wird. Bestehende Beleuchtungskonzepte werden beibehalten, geschützt und durch eine effizienzsteigernde Modifizierung fortgesetzt. Derzeit werden von der RE die Voraussetzungen des Förderprogrammes „Sanierung von Aussen- und Straßenbeleuchtung“ zu einer möglichen Inanspruchnahme geprüft. Darüber wird dem Ausschuss in einer späteren Mitteilung berichtet. Ergänzende Informationen zur ursprünglichen Vorlage: Die am 24.08.22 verabschiedete Energiesparverordnung der Bundesregierung umfasste geänderte Rahmenbedingungen zur Handhabung mit Beleuchtungsanlagen. Die 2 Beantwortung der Anfrage zur Sitzung am 25.08.22, Session-Nr. 1849/2022, hier: zu Frage 1, beinhaltete diese veränderten Rahmenbedingungen aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht. In § 8 der Energiesparverordnung werden die Anstrahlungen von Gebäuden und Baudenkmälern untersagt. Daraufhin erfolgten Abstimmungen zur kurzfristigen Maßnahmenumsetzung. An insgesamt 132 Illuminationsobjekten (wie Kölner Dom, Hohenzollernbrücke, Rathaus) konnten vom 01.09. bis zum 08.09.22 die Umprogrammierungen durch die RheinEnergie AG (RE) erfolgreich durchgeführt und mit dem Abschaltsignal eine Inbetriebnahme bis auf weiteres außer Kraft gesetzt werden. Hierdurch werden Einsparungen von rund 1.100 kWh pro Nacht erreicht. Ergänzend dazu erfolgt seit Mitte August dieses Jahres in der Straßenbeleuchtung an ca. 20.000 dafür ausgestalteten Lichtpunkten (LED-Technik) eine Dimmung auf 50 % in der Nacht um 23 Uhr, die um 5 Uhr morgens wieder zu 100 % zugeschaltet werden bis zum Abschaltsignal der Straßenbeleuchtung. Die gesamte Straßenbeleuchtung mit ca. 86.000 Lichtpunkten wird ca. zehn Minuten später ein- bzw. früher ausgeschaltet. Hierdurch werden Einsparungen von rund 5.000 kWh pro Nacht erreicht. Bereits vor der aktuellen Krisenlage wurden Dimmstufen in der Straßenbeleuchtung durchgeführt, um Stromkosten einzusparen.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/64/2 Vorlagen-Nummer 24.08.2022 1849/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Neubewertung von Energiemaßnahmen im öffentlichen Raum, Anfrage aus der Sitzung am 19.05.2022, hier TOP 1 .4 Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, die CDU-Fraktion und die Volt-Fraktion bitten um die Beantwor- tung folgender Fragen: 1. „Welche Beleuchtung z.B. von Bauwerken oder öffentlichen Plätzen und in welchen Zeiträu- men erfolgt nur zu ästhetischen Zwecken? 2. Wie hoch ist der Anteil an LED-Lampen in der gesamten Straßenbeleuchtung der Stadt Köln? 3. Falls nicht bereits 100% ausgebaut, wie lange wird es voraussichtlich dauern vollständig auf die LED-Technologie umzustellen? 4. Werden seitens der Verwaltung Möglichkeit von digitalem und bedarfsorientiertem Wärmema- nagement in allen öffentlichen Nichtwohngebäuden (wie z.B. Büros der Verwaltung, Museen, Schulen) betrachtet, um dort den Wärmeverbrauch, sowie die Kühlung von Gebäuden bzw. Räumen, zu senken?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Neben der funktionalen Straßenbeleuchtung sieht der Lichtmasterplan stadtgestalterische Aspekte vor, die die Beleuchtung von Objekten und Baudenkmälern umfassen und den Stadtraum ästhetisch aufwerten. Den Vorgaben entsprechend wird beispielsweise das kunsthistorische einmalige Erscheinungsbild der Kölner Innenstadt durch die Illuminierung der römischen Relikte, der romanischen Kirchen und des Doms hervorgehoben. Die nächtliche Abschaltung erfolgt regulär um 24 Uhr. Als Sonderregelung war der Dom über die gesamte Nacht angestrahlt. Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen zu Energie- einsparungen erfolgen die Abschaltungen nunmehr um 23 Uhr und ab Herbst 2022 um 22 Uhr. Es kommen bei Neuanlagen Lichttechniken zum Einsatz, die den Anforderungen an Klima-/Umwelt- und Tierschutz entsprechen und individuell zugeschaltet/abgeschaltet werden können. Zudem werden bei Erneuerung und Anpassung der Anlagen diese durch den Einsatz energieeffizienter Beleuchtungs- technik jeweils weiter verbessert. Im Zusammenhang mit den derzeitigen Überlegungen zu möglichen Energieeinsparungen auch innerhalb der Straßenbeleuchtung finden gegenwärtig Abstimmungen statt, die den zukünftigen Umgang mit den Schaltzeiten an den Bauwerken und Objekten ebenfalls umfassen. Öffentliche Plätze sind von besonderer Bedeutung im Stadtgefüge, die durch eine ansprechende Lichtgestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität erzielen und dadurch Dunkel- und Angsträumen entge- genwirken. Hier überwiegt – neben den stadtgestalterischen Ansprüchen – das Sicherheitsempfinden der Bürger*innen. Weiterhin wird durch die Illumination besonderer Objekte Vandalismus, Zerstörung und Verschmutzung reduziert, deren Schadensbeseitigung gegenüber den Energiekosten für eine Illumination absehbar höhere Kosten erfordern. Bei der Gesamtbetrachtung innerhalb der Möglichkei- ten zur Energieeinsparung sollte die Beleuchtung öffentlicher Plätze deshalb sensibel behandelt wer- 2 den. Antworten der Verwaltung zu den Fragen 2 und 3: Im Jahr 2021 wurde die Anzahl an LED-Leuchten mit 17.675 beziffert, was einen Anteil von 20 % ausmacht. Derzeit befinden sich noch nahezu 60.000 Bestandsleuchten der Straßenbeleuchtung im Kölner Stadtgebiet, die auf LED-Technik umzurüsten sind. Der Zeitpunkt der vollständigen Umrüstung ist abhängig von der jährlichen Erneuerungsrate auf der Grundlage des Lebenszyklus der Leuchten. Diese wird derzeit auf 4.000 Leuchten pro Jahr anvisiert, so dass von einer endgültigen Fertigstellung voraussichtlich im Jahr 2036 ausgegangen werden kann. Antwort der Verwaltung zu Frage 4: In den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) bewirtschafteten Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsgebäuden und Museen, die nicht als Wohngebäude genutzt werden, werden seit langem Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung eines effizienten Gebäudebetriebs vorge- nommen, bei denen auch „digitale“ und bedarfsorientierte Anwendungen und Überlegungen eine gro- ße Rolle spielen. Ein digitales Wärmemanagement ist als Teil der Gebäudeautomation (GA) zu verstehen, die in der Mehrheit der von der GW bewirtschafteten Liegenschaften eingesetzt wird, um einen zielgerichteten Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sicherzustellen. Das Ziel der GA ist hierbei eine Kombination aus Energieeffizienz, Verfügbarkeit, Sicherheit und Nutzungsbehaglichkeit. Dabei über- nimmt sie Automatisierungsaufgaben, wie die automatische Messung, Steuerung und Regelung so- wie Funktionen des Monitorings, der Optimierung und der Bedienung von TGA-Anlagen. Die Automa- tionseinrichtungen in den Liegenschaften werden nach den durch das Energiemanagement der Ge- bäudewirtschaft vorgegebenen Anforderungen programmiert und eingerichtet. Die Regelung von Sa- nitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen erfolgt mit Hilfe gängiger Algorithmen und Optimierungspro- grammen (zum Beispiel Stützbetrieb und Start-Stopp-Optimierung) unter Berücksichtigung der Bele- gungszeiten sowie innerer und äußerer Störgrößen. Diese Regelung bildet die Grundlage, um ein zufriedenstellendes Raumklima bei hoher Akzeptanz durch die Nutzenden ressourcenschonend er- reichen zu können. Um die Anlagen über eine Management- und Bedieneinrichtung zu überwachen, wurde ein digitales GA-Netzwerk geschaffen, das es ermöglicht, die Daten der daran angeschlosse- nen Anlagen automatisiert bereitzustellen und somit Probleme frühzeitig diagnostizieren und beheben zu können. Die Gebäudewirtschaft ist bestrebt, in einem sich stetig weiterentwickelnden Anwendungsmarkt von Gebäudeeffizienzlösungen zu prüfen, inwieweit neue Angebote für die Ziele eines effizienten Betriebs ihrer Gebäude nutzbar sind. Pilotanwendungen können dann unter Beweis stellen, ob daraus weiterer Nutzen für die Stadt gezogen werden kann. So wurde beispielhaft eine derartige Anwendung zu digitalem und bedarfsorientiertem Wärmema- nagement auf Basis automatisierter, selbstlernender, nur nach Bedarf heizender Thermostatventile für Büroräume bereits vor zwei Jahren vorbereitet und zwei Objekte als „Pilot“ ausgewählt. Sie konnte jedoch aufgrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender Einschränkungen bisher noch nicht in Gang gebracht werden. Vor der Anwendung steht auch ein weiteres Verfahren, bei dem alle für das Raumklima relevanten Einflussfaktoren wie Energie- und Leistungspreise, Nutzung, Wetter, Bauphysik und Gebäudetechnik in einem mathematischen Modell erfasst und daraus die optimalen Steuerdaten („Smart Data Lö- sung“) berechnet werden. So soll nur so viel Wärme, Kälte und Frischluft in das Gebäudeinnere flie- ßen, wie für das gewünschte Raumklima zum richtigen Zeitpunkt benötigt wird. Hier müssen noch ein passendes Pilotobjekt ausgesucht und die konkreten Abwicklungsbedingungen geklärt werden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1849/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.08.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 13:44