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0980/2018

Standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen in städtischen Grünanlagen

Mitteilung BV 28.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.04.2018, TOP 11.2.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

18453 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 0980/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 
 
Standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen in städtischen Grünanlagen 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat folgende Anträge beschlossen. 
 
8.1.9 Rasenfläche in eine Blumenwiese umwandeln Antrag der SPD-Fraktion - AN/0282/2018 
 
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Rasenfläche vor der evangelischen Kirche in Weiden 
in eine Blumenwiese umzuwandeln. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 
 
8.1.10  Flächen im Grünzug- West in Blumenwiesen umwandeln Antrag der SPD - Fraktion - 
AN/0284/2018 
 
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Rasenflächen im Grünzug-West in Blumenwiesen zu ver-
wandeln. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann diese Beschlüsse nicht umsetzen, da die Fi-
nanzierung sowie die nachhaltige Pflege und Unterhaltung nicht gewährleistet sind. Darüber hinaus 
hat der Ausschuss Umwelt und Grün in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das Thema standortgerechte 
Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben für die Verwaltung beschlossen. 
 
Im Folgenden erfolgt eine weitergehende Begründung. 
 
Grundsatz 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt die städtischen Grünanlagen entspre-
chend ihrer Funktion und Lage im Stadtgebiet zu pflegen und zu unterhalten. Aufgrund sich verän-
dernder gesellschaftlicher, ökologischer und klimabezogener Rahmenbedingungen kommt den städti-
schen Grünflächen eine immer größere Bedeutung zu. Dieser Herausforderung stellt sich das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen. 
 
In Hinblick auf die ökologische Funktion erfüllen städtische Grünanlagen auch eine Ausgleichsfunkti-
on gegenüber den ausgeräumten und intensiv genutzten Agrarbereichen. Ziel muss es deshalb sein 
die Biodiversität in den Grünanlagen zu erhalten und auch weiterhin zu erhöhen. Vor dem Hinter-
grund des aktuell diskutierten Rückgangs von Insekten kann z.B. auch die Anlage von standortge-
rechten und artenreichen Blumenwiesen in Grünanlagen einen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität 
leisten.  
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird die Ausweisung und Anlage von standortge-
rechten Blumenwiesen aktiv betreiben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dies nach dem 
Grundsatz der Nachhaltigkeit geschieht.

2 
 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das Thema standortgerechte 
Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben beschlossen. 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Artenvielfalt von Wiesen in Kölner Parks durch 
gezielte Maßnahmen sukzessive zu erhöhen. 
 
Zwei Methoden sind dabei zu verfolgen: 
 
a. Ein an den jeweiligen Standort angepasstes Mahd- bzw. Beweidungsregime 
(Häufigkeit, Zeitpunkte, Maschineneinsatz, abschnittsweises Vorgehen, im Falle der Mahd 
auch Abtragung) bei Wiesen, die ein entwickelbares ökologisches Potenzial aufweisen 
(noch vorhandener Samenpool im Boden, noch vorhandene (Rest-)Bestände artenreicher 
Pflanzengesellschaften, vorhandene Vernetzung zu anderen naturnahen Wiesen).  
b. Die Anreicherung mit regionalem Saatgut von Wiesen, die besonders verarmte Pflanzen-
gesellschaften aufweisen und isoliert liegen, sowie die Gewährleistung einer naturschutz-
fachlich korrekten dauerhafte Pflege. 
 
2. Zur Umsetzung von Punkt 1 sind folgende konkrete Maßnahmen zu ergreifen: 
 
a. Für Punkt 1.a sind die Daten und Erkenntnisse der umfangreichen botanischen und faunis-
tischen Untersuchungen des NABU-Stadtverbandes Köln und der NABU-
Naturschutzstation Leverkusen - Köln heranzuziehen und die Mahd bzw. Beweidung der 
als entwickelbar eingeschätzten Wiesen anzupassen. 
 
b. Nutzung von Verbesserungspotentialen bei der Beweidung der Wiesen durch Wanderschä-
fer (z.B. bessere Vernetzung der Wiesen). 
 
c. Für Punkt 1 .b. sind in einem Zeitraum von drei Jahren jährlich mind. 0,25ha artenarme 
Wiesen im oben beschriebenen Sinne aufzuwerten. Es erfolgt kein großflächiger Umbruch 
von Grünflächen. 
 
d. Nach Ablauf von drei Jahren ist den politischen Gremien ein Evaluationsbericht vorzulegen 
und über Art und Umfang des weiteren Vorgehens zu befinden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, fehlende Kompetenzen zur naturschutzfachlich fundierten Betreu-
ung und Ausführung der oben beschriebenen Maßnahmen selbst oder zunächst durch Beauftra-
gung Dritter zu erwerben. 
 
4. Die Verwaltung möge außerdem Kooperationen mit den lokalen Naturschutzverbänden - die teil-
weise bereits Aufwertungen von Wiesen im Kölner Stadtgebiet ehrenamtlich durchführen - anstre-
ben, um Kosten zu senken und deren naturschutzfachliche Kompetenz und Erfahrung zu nutzen. 
 
5. Als Beitrag zur Deckung eventueller zusätzlicher Kosten sind Möglichkeiten einer Verwertung des 
Mahdguts (energetisch, zur Kompostierung, als Futtermittel etc.) zu prüfen. 
 
6. Die Nutzung der Wiesen durch die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen durch die Maßnahmen 
nicht eingeschränkt werden. 
 
Praktizierte Pflege der Rasen- und Wiesenflächen 
Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen erfolgt grundsätzlich sowohl nach ökonomischen als auch 
nach ökologischen Grundsätzen auf der Grundlage eines differenzierten Konzeptes und vor dem Hin-
tergrund der zur Verfügung stehenden knappen personellen, technischen und finanziellen Ressour-
cen.  
 
Öffentliche Grünflächen dienen ihrer Bestimmung, Anlage und Ausstattung nach vorrangig der Erho-
lung der Kölner Bevölkerung. Im Vordergrund der Erholungsnutzung stehen die traditionellen Nut-
zungsformen wie spazieren gehen, auf der Wiese liegen oder Ausruhen auf Bänken. In der jüngsten

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Vergangenheit haben sich diese Nutzungsformen zum Teil verändert bzw. neue Nutzungen sind hin-
zugekommen. Hierunter fallen vor allem auch Nutzungen, die der sportlichen Aktivität dienen wie 
Fußball spielen, Joggen, Slacklinen etc. Zum Teil nehmen diese neuen Nutzungsformen größere Ra-
senflächen in Anspruch. Aber auch für Nutzungsformen wie z.B. Grillen werden immer mehr Flächen 
genutzt. Hinzukommen weitere Flächeninanspruchnahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie z.B. 
die Ausweisung von Hundefreilaufflächen, die keine andere Nutzungsform gleichzeitig zulassen. 
 
Auf der anderen Seite steht diesen zunehmenden und flächenintensiven Nutzungsansprüchen zu-
mindest im innerstädtischen Bereich (begrenzt durch den Äußeren Grüngürtels) nur ein begrenztes 
Angebot an nutzbaren Flächen gegenüber. Einer Übernutzung der vorhandenen Flächen kann nur 
dann entgegengewirkt werden, wenn alle zur Verfügung stehenden Rasenflächen genutzt werden 
können und somit „Ausweichmöglichkeiten“ bestehen. Dies setzt jedoch voraus, dass durch regelmä-
ßige Mahd die Grasnarbe kurz gehalten wird. 
 
Der gesamte Äußere Grüngürtel weist neben den intensiv genutzten Bereichen um die Parkweiher 
dagegen auch weite Bereiche wie z.B. den Bereich Nüssenberger Busch oder den südlichen Ab-
schnitt des Grüngürtels auf, die nur in geringem Maße für intensive Erholungszwecke genutzt werden. 
Auf Grundlage dieser Erkenntnis wurde ein sehr differenziertes Pflegekonzept (extensiv und regel-
mäßig), dass sich auch stark an den Vorgaben des Landschaftsplans orientiert entwickelt. Eine detail-
lierte Ausdifferenzierung der Pflegeintensität wurde im Entwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel fest-
gelegt. 
 
In den Bereichen außerhalb des Äußeren Grüngürtels (stadtauswärts gerichtete Grünzüge) werden 
die Wiesenflächen ausschließlich extensiv gepflegt. Diese Bereiche umfassen die Kompensationsflä-
chenpools (z.B. Grünzug West, Grünzug Zündorf-Wahn) in denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-
men realisiert werden. 
 
Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen wird nach folgendem differenziertem Konzept durchge-
führt: 
 
1. Innerstädtische Grünanlagen 
 
In den Grünanlagen im innerstädtischen Bereich erfolgt eine regelmäßige Mahd der Rasenflä-
chen, um den vielfältigen Erholungs- und Nutzungsansprüchen der Kölner Bevölkerung ent-
gegenzukommen und Übernutzungen entgegenzuwirken. Die Mahd der Flächen umfasst in 
der Regel ca. 3-8 Schnitte/Jahr. Teilbereiche werden 1-2 im Jahr gemäht. 
 
2. Äußerer Grüngürtel 
 
Im Bereich des Äußeren Grüngürtels werden die Wiesenflächen aufgrund der großen Aus-
dehnung und des geringen Nutzungsdruckes nur extensiv gemäht bzw. unterhalten. Diese er-
folgt zum einen durch eine 2 malige Mahd, durch Beweidung mit Schafen oder durch Vergabe 
an Schäfer zur Heuernte. Lediglich die intensiv genutzten Bereiche werden regelmäßiger ge-
mäht (z.B. Decksteiner Weiher). 
 
3. Außerhalb Äußerer Grüngürtel 
 
In den stadtauswärts gerichteten Grünzügen (Kompensationsflächenpools) werden die im 
Rahmen von Kompensationsmaßnahmen angelegten Wiesenflächen grundsätzlich an Schäfer 
zur Beweidung verpachtet, so dass auch hier nur eine sehr extensive Heumahd bzw. Nutzung 
erfolgt. Insgesamt sind zurzeit in den diesen Bereichen 453 ha Kompensationsflächen ange-
legt. Der Anteil an angelegten Wiesenflächen beträgt 160 ha (insg. 320 ha festgesetzt). 
 
Eine extensive Pflege der Wiesen- und Offenlandflächen durch Schafbeweidung erfolgt auch auf den 
städtischen Biotopflächen mit einem hohen Anteil an Offenlandbiotopen (z.B. der Ossendorfer Bra-
che, Naturschutzgebiet Morslede). Die Gesamtfläche der Beweidung beträgt hier 357 ha. In dieser 
Flächenangabe sind auch Flächenanteile unter 2. enthalten.

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Durch das hier in Kürze vorgestellte Pflegekonzept wird gewährleistet, dass die Rasen- und Wiesen-
flächen in den städtischen Grün- und Freiflächen entsprechend ihrer jeweiligen Funktion gepflegt und 
unterhalten werden. Gleichzeitig werden sehr unterschiedliche Biotopstrukturen erhalten oder ge-
schaffen, die die Voraussetzung für eine hohe Biodiversität bilden. 
 
Vorgaben zur Anlage standortgerechter und artenreicher Blumenwiesen 
Leitbild für die Entwicklung von Langgraswiesen ist die zweischürige Glatthaferwiese oder die ein-
schürige Streuwiese der bäuerlichen Kulturlandschaft, wie sie zur Heu- und Streugewinnung früher in 
der freien Landschaft allgemein verbreitet waren, heute aber bis auf wenige Relikte von den landwirt-
schaftlichen Nutzflächen verschwunden sind. Die besonders auch für Bürger sichtbare Attraktivität 
dieser Vegetationsstrukturen gründet sich auf die potenzielle Artenvielfalt an Blütenpflanzen und Tie-
ren, die sich im Laufe mehrerer hundert Jahre an den bäuerlichen Nutzungsrhythmus anpassen konn-
ten. 
 
Der Erfolg bei der Umstellung von bisher regelmäßig gepflegten Rasenflächen zu standortgerechten 
Blumenwiesen hängt stark vom Ausgangs-Arteninventars ab. Wird lediglich die Mahdfrequenz verän-
dert, so führt dies vor allem zu einer Verschiebung der Anteile bestehender Grasarten, wogegen die 
Neueinwanderung von blühreichen krautigen Arten kaum eine Rolle spielt. Die typischen blühreichen 
krautigen Arten der zweischürigen Heuwiesen können heute meist nicht mehr aus benachbarten Flä-
chen einwandern, da solche Biotoptypen gerade im besiedelten Bereich fehlen. Wenn diese Arten 
nicht in der Grasnarbe oder in der Samenbank des Bodens überdauern konnten, führt die Umstellung 
eines Vielschnitt-Rasens auf ein- bis zweimalige Mahd nicht zu den erwünschten blütenreichen Blu-
menwiesen. 
 
Bei der Anreicherung vorhandener, artenarmer Wiesen mit typischen blühreichen und krautigen Wie-
senarten ist zu beachten, dass lange Zeiträume bis zum Erfolg einkalkuliert werden müssen und dass 
mittlere bis schlechte Nährstoffverhältnisse im Boden grundsätzlich von Vorteil sind. Dieser Aspekt 
stellt insbesondere im (linksrheinischen) Kölner Raum einen begrenzenden Faktor dar. Denn in der 
Regel handelt es sich bei den Böden in der Kölner Bucht um sehr nährstoffreiche und tiefgründige 
Lössböden, die zum Teil seit ca. 8.000 Jahren ackerbaulich genutzt wurden. 
 
Aus ökologischen Gründen und zur Entwicklung einer artenreichen Wiesenflora ist nach der Mahd 
eine Entfernung des Mähgutes notwendig. Das Abräumen des Mähgutes hat zum einen das Ziel, 
dass die Wiesennarbe nicht bedeckt bleibt und dass über die Zeit eine Abmagerung des Bodens er-
folgt. Eine Abmagerung ist in Köln nur in bestimmten Bereichen mit entsprechendem Bodenpotential 
zielführend. In der Regel wurden die Grünflächen nämlich auf ehemaligen ackerbaulich genutzten 
Böden mit einem sehr hohen natürlichen Nährstoffangebot angelegt. Auf diesen Flächen ist lediglich 
die Entwicklung von begrenzt artenreichen Weisen möglich. 
 
Die Entwicklung standortgerechter Blumenwiesen ist neben der Standortvoraussetzungen auch we-
sentlich von dem Zeitpunkt und der Art der Mahd abhängig. Wie oben aufgeführt ist es von großer 
Bedeutung, dass das Schnittgut nach Durchführung der Mahd von der Fläche entfernt wird, so dass 
mindestens ein weiterer Arbeitsgang erforderlich wird. Eine Aufnahme erfolgt bei der bisherigen Ra-
sen- und Wiesenfläche nicht. Das Schnittgut verbleibt als Mulch auf der Fläche. Hinzu kommen ggf. 
noch die Entsorgungskosten. Da das Gras durch die Nutzer der Grünanlagen stark verunreinigt wird, 
sei es durch Hundekot oder sonstige Abfälle. In der Regel kann es nicht von Landwirten verwertet 
sondern muss gebührenpflichtig der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.  
 
Für eine Umstellung der bisherigen Pflege und Unterhaltung der Rasenflächen auf eine zweimalige 
Mahd der standortgerechten Blumenwiesen mit Aufnahme und Abtransport des Schnittgutes verfügt 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weder über die erforderlichen Maschinen und Geräte 
noch über das für den höheren Arbeitsaufwand erforderliche zusätzliche Personal.  
 
Aus diesem Grunde werden zurzeit verschiedene Ansätze und Projekte erprobt um ein tragfähiges 
und nachhaltiges Konzept zur Anlage von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen zu er-
stellen. 
 
Pilotprojekt „Stadtwiesen statt Rasen“

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https://nabu-koeln.jimdo.com/projekte-1/wiesenprojekt/ 
In enger Zusammenarbeit und unter der Federführung des NABU Stadtverbands Köln wurden an der 
Inneren Kanalstraße Ecke Aachener Straße und im Bürgerpark Nord gezielt standortgerechte und 
artenreiche Blumenwiesen angelegt. Die Entwicklung dieser Wiesenflächen wird vom NABU begleitet.  
 
„An der Aachener Straße/Innere Kanalstraße, am Eingang zum Inneren Grüngürtel, wurde auf etwa 
2.200qm die „Aachener Wiese“ angelegt. Hier werden die Aktiven des NABU AK Park und Friedhof in 
den nächsten zwei Jahren die Initialpflege der Wiese übernehmen, um die ausgesäten Wildblumen zu 
fördern und die junge Pflanzengemeinschaft zu einer stabilen Wildblumenwiese zu entwickeln. Ein 
Schwerpunkt wird hier darauf liegen, die für die Wiesenentwicklung optimalen Mahdtermine zu be-
stimmen, die Mahd durchzuführen und das angetrocknete Schnittgut einige Tage später zusammen-
zurechen, damit die Mitarbeiter des Grünflächenamts es abtransportieren können. Hinweisschilder an 
der Fläche sowie eine Flyerbox halten für die Parkbesucher*innen erste Informationen zur Aachener 
Wiese und den Zielen des Stadtwiesen-Projekts bereit.“  
 
„Eine zweite Stadtwiese („Bürgerwiese “) ist auf etwa 4.500qm im Kölner Nordwesten im Bürgerpark 
Nord auf einer Grünfläche zwischen Ossendorf und Bilderstöckchen, die sich stadtauswärts an den 
Blücherpark und die nördlich davon liegenden Kleingartenanlagen anschließt, entstanden. Der 
Standort der Bürgerwiese liegt im Südbereich des Parkgeländes an einer sanft geneigten Hangfläche. 
Am Fuße des Hügels befindet sich eine staunasse Senke, die seltener gemäht wird und dadurch ei-
nen natürlichen Rahmen für die Wildblumenwiese darstellt. Durch das hangaufwärts ansteigende 
Bodenprofil der Fläche ergeben sich verschiedene Standortvoraussetzungen.“ 
 
Pilotprojekt „Grüne Infrastruktur“ 
Aufbauend auf dem Projekt Grüngürtel Impuls für den Äußeren Grüngürtel hat das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen ein Integriertes Handlungskonzept „Vielfalt vernetzen“ erarbeitet und 
dies als Grundlage für das EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur eingereicht. Das mittlerweile 
bewilligte Konzept enthält unter dem Stichwort „Grün vernetzten – Grün entwickeln“ auch ein Projekt 
zur Anlage standortgerechter und artenreicher Blumenwiesen. 
 
Es soll auf bisher oft gemähten Rasenflächen, in einer Größenordnung von 8-10 ha, durch unter-
schiedliche Entwicklung und Pflege von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen die öko-
logische Vielfalt gefördert und mit den umliegenden Grünflächen vernetzt werden. Ziel ist ein grünes 
Biotopverbundnetz im urbanen Raum. 
 
Die Entwicklung der artenreichen Blumenwiesen soll sich an den jeweiligen standörtlichen Bedingun-
gen (Bodenart, Exposition, Wasserverfügbarkeit) orientieren. Flächen sollen mit regionalen Saatgut-
mischungen neu eingesät werden. Auch die Pflege der Flächen soll an den jeweiligen Vegetationstyp 
angepasst werden. Mahdhäufigkeit und -zeitpunkt wechseln. So entstehen verschiedene Wiesenty-
pen und Säume mit unterschiedlichen Wuchshöhen, Blühaspekten und -zeiträumen. Die Erfahrungen 
aus der Entwicklung und der Pflege sollen in einem Leitfaden dokumentiert werden, um daraus Rück-
schlüsse für die Entwicklung weiterer Grünflächen in Köln zu gewinnen. 
 
Der Leitfaden sollte folgendes enthalten: 
 
 Darstellung potentieller städtischer Spenderflächen für Mahdgutübertragungen in Text und 
Karte inkl. der Standortverhältnisse sowie der Artenzusammensetzung, 
 Definition der angestrebten Zielbiotope/ Artenzusammensetzung, 
 Berücksichtigung der vorhandenen Arbeitsgeräte in der Umsetzung und Pflege standortge-
rechter und artenreicher Wiesen, 
 Beschreibung der notwendigen Arbeitsschritte zur Herstellung und dauerhaften Erhaltung ar-
tenreicher Wiesen und Wegsäume mit regionalem Saatgut (Bodenvorbereitung, Methoden zur 
Anreicherung, Nutzung, Pflege, Verwertung/ Entsorgung), 
 Beschreibung möglicher Probleme in der Umsetzung (Unkräuter etc.) und Lösungen, 
 
Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ 
In Hinblick auf das Ziel die biologische Vielfalt zu erhöhen hat der Rat der Stadt Köln den Rahmen 
vorgegeben. So hat die Stadt Köln im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“

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unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat sich als konsequente Fortführung dieser Zielvor-
gabe aktuell für das Label „Stadt Grün naturnah“ beworben. Vgl. www.stadtgrün-naturnah.de

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0980/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.03.2018
Erstellt
27.03.2018 14:37