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V/0031/2026

Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität

Vorlagen 12.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 04.03.2026, TOP 13.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_1_A-R-0047-2025

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

11422 Zeichen

V/0031/2026 
V/0031/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität 
Antrag A-R/0047/2025 der CDU-Fraktion vom 01.12.2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Ausführungen in der Begründung dieser Vor-
lage zur Kenntnis. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts in Kooperation mit der Stadtwerke 
Münster GmbH an bis zu fünf Standorten im Stadtgebiet Lademöglichkeiten für E -Fahrzeuge an 
Straßenlaternen zu installieren. 
3. Der Antrag A-R/0047/2025 ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Stadt Münster ergeben sich durch das geplante Verfahren zunächst keine finanziellen Auswir-
kungen. Etwaige anfallende Kosten, beispielsweise für einen Netzanschluss, eine entsprechende 
Beschilderung der Ladesäulen usw. werden von den jeweiligen Betreibern übernommen. 
 
 
Begründung: 
Die Elektromobilität gilt im Mobilitätssektor als zentraler Baustein hinsichtlich der nachhaltigen Etab-
lierung von emissionsfreien Antrieben. Die Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen steigen daher stetig 
– auch in Münster: Während zu Beginn des Jahres 202 5 noch 7.122 batterieelektrische Fahrzeuge 
zugelassen waren, lag dieser Wert zu Beginn des Jahres 202 6 bereits bei 11.980 Fahrzeugen. Ten-
denz weiter steigend. Folglich gilt es die hierfür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen zu 
schaffen. Zu nennen is t in diesem Zusammenhang insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau einer 
leistungsfähigen und öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. In den vergangenen Jahren und Mo-
naten hat die Stadt Münster daher bereits mittels verschiedener Konzepte gezielt daran gearbeitet, 
den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es auf dem Stadtgebiet 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schulte 
Telefon: 492-7236 
SchultePatrick@stadt -
muenster.de

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V/0031/2026 
621 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Damit liegt die Stadt Münster auf einem ähnlichen Niveau wie 
Städte vergleichbarer Größe (z.B. Bielefeld, Karlsruhe, Augsburg oder Bonn). Zukünftig soll die Lad-
einfrastruktur bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Zu den Inhalten des Antrags an den Rat Nr. 
A-R/0047/2025 bezieht die Verwaltung im Folgenden Stellung. 
 
 
Ausrüstung der Zufahrtsstraßen (P+R Parkflächen) mit Ladeinfrastruktur 
Die insgesamt 14 Park -and-Ride-Anlagen auf dem Stadtgebiet sind hinsichtlich der Ausrüstung mit 
Ladeinfrastruktur individuell zu betrachten. So gibt es zum jetzigen Zeitpunkt einige Standorte, an 
denen bereits Ladeinfrastruktur besteht. Hierzu zählen die P+R-Anlagen am Bahnhof Albachten, am 
Bahnhof Hiltrup und an der Nieberdingstraße. Während in Albachten und an der Nieberdingstraße 
zwei bzw. vier AC -Ladepunkte vorhanden sind (je 22kW), gibt es in Hiltrup neben zwei AC -
Ladepunkten im halböffentlichen Raum auch ergänzende DC-Ladeinfrastruktur (2x 100kW).   
Darüber hinaus sind zahlreiche der P+R -Anlagen Bestandteil des bereits beschlossenen Mobilstati-
onskonzepts, welches die dortige Errichtung von Ladeinfrastruktur vorsieht. In diesem Zuge ist die 
Installation von Ladeinfrastruktur beispielsweise am P+R Bahnhof Zentrum -Nord, am P+R Preu-
ßenstadion, am P+R Bahnhof Roxel sowie am P+R Weseler Straße bereits eingeplant. An den übri-
gen Anlagen wird die Verwaltung den Bedarf gezielt ermitteln und die Standorte gegebenenfalls im 
Rahmen zukünftiger Ausbaupläne berücksichtigen. 
  
 
Vereinfachte Freigabe von mehr öffentlichen Stellflächen für die Elektromobilität 
Durch den Beschluss der Vorlage V/0101/2023 haben seit Mitte 2023 neben den Stadtwerken Müns-
ter auch private Anbieter die Möglichkeit, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu errichten. 
Im Rahmen der vergangenen Ausschreibungsrunde wurden in diesem Zuge zuletzt knapp 100 öffent-
liche Ladepunkte errichtet und in Betrieb genommen. Die insgesamt 621 Ladepunkte auf dem Stadt-
gebiet entsprechen einer Ladeleistung von insgesamt 17.978 kW. Vergleicht man dies mit den Emp-
fehlungen der EU-Richtlinie AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) liegt der derzeitige Er-
füllungsgrad in der Stadt Münster bei 162%. Vorgesehen ist dabei pro zugelassenem batteriebetrie-
benen Fahrzeug (BEV) eine öffentliche Ladeleistung von 1,3 kW und pro zugelassenen Plug -In-
Hybridfahrzeug (PHEV) eine öffentliche Ladeleistung von 0,8 kW. Zu Beginn des Jahres 2025 waren 
in Münster 7.122 BEV zugelassen und 3.894 PHEV. Da die Zulassungszahlen voraussichtlich zukünf-
tig weiter steigen werden, wird die Verwaltung gezielt den perspektivischen Bedarf ergänzender Lad-
einfrastruktur ermitteln. Dies geschieht insbesondere durch die Auswertung der Auslastungszahlen 
bestehender öffentlicher Ladepunkte sowie der Nutzung weiterer Planungsinstrumente. Zeitnah sollen 
dann bedarfsgerecht weitere Ausschreibungsrunden durchgeführt werden, in deren Rahmen die iden-
tifizierten Standorte zur Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur ebenfalls gezielt an interessierte La-
desäulen-Betreiber vergeben werden. Wie in der Vergangenheit wird dies auf Basis einer Konzessi-
onsvergabe geschehen. Das konkrete Verfahren wird auf Basis der gemachten Erfahrungen gering-
fügig überarbeitet. 
 
 
Barrierefreies Laden 
Barrierefreie Lademöglichkeiten erfordern neben zusätzlicher Planung und ergänzender Infrastruktu-
ren vor allem ausgeprägte Flächenverfügbarkeiten. Im Bestand ist dies nur selten gegeben, sodass 
barrierefreie Lademöglichkeiten insbesondere bei ganzheitlichen Neuplanungen berücksichtigt wer-

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den können. Bei den zukünftigen Lademöglichkeiten im Oxford -Quartier ist dies zum Teil bereits der 
Fall. Zukünftig sollen barrierefreie Lademöglichkeiten vermehrt in den Fokus rücken. 
 
 
Laternenlader 
Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass es sinnvoll ist, zukünftig eine Ladeinfrastruktur zu schaf-
fen, die die optische und räumliche Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes reduziert. Ladepunkte 
an Straßenlaternen können dahingehend eine zielführende Lösung sein und insbesondere in dicht 
besiedelten Quartieren mit hohem Parkdruck eine geeignete Alternative zur herkömmlichen Lade-
technik darstellen. Dieses Pilotprojekt wird die Verwaltung in Kooperation mit den Stadtwerken zeit-
nah vorantreiben. Da die eingesetzte Ladetechnik nicht an sämtlichen Straßenlaternen installiert wer-
den kann und hierzu zum Teil eine Modernisierung erforderlich ist, sollen in einem ersten Schritt bis 
zu fünf geeignete Standorte identifiziert werden. Sofern sich die Technik bewährt, wird zukünftig ein 
weiterer Ausbau angestrebt. 
 
 
Ladebordstein 
Seitens der Stadt Münster und auch seitens der Anbieter bestehen Zweifel am langfristigen Erfolg von 
Ladebordsteinen. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist diesbezüglich die fehlende Barrierefreiheit. Für zahl-
reiche (mobilitätseingeschränkte) Personen ist ein Ladepunkt im Boden nicht bzw. nicht ohne erhebli-
chen Aufwand nutzbar. Hinzu kommt, dass die Nutzerfreundlichkeit bei Regen bzw. Nässe weiter 
sinkt. So sind Nutzende bei entsprechenden Wetterlagen ggf. gezwungen auf dem nassen Boden zu 
knien, um ihr Fahrzeug an den Ladepunkt anzuschließen. Ebenso bestehen Unsicherheiten hinsicht-
lich der Stör - bzw. Ausfallanfälligkeit bei Starkregen, Bodenfrost oder Schneefall. Unabhängig von 
den beschriebenen Kritikpunkten, spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle. So sind die Ladebord-
steine zum jetzigen Zeitpunkt mit knapp 4.000 € pro Ladepunkt mehr als doppelt so teuer wie her-
kömmliche Ladetechnik. Aus den beschriebenen Gründen hält die Verwaltung die Installation von 
Ladebordsteinen daher nicht für zielführend. 
 
 
Öffentlich-private Partnerschaften 
Mit den Stadtwerken, Stadtnetzen und zahlreichen weiteren Betreibern von Ladeinfrastruktur pflegt 
die Verwaltung bereits einen regelmäßigen und intensiven Austausch. Ebenso stand die Stadt Müns-
ter in der Vergangenheit bereits im Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftsförde-
rung, um Einzelhändler und Gewerbetreibende gezielt in den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur 
einzubeziehen. 
 
 
Lastmanagement und Smart Charging 
Ein Lastmanagement bzw. eine intelligente Steuerung der Ladeinfrastruktur findet bereits statt und 
spielt insbesondere an Standorten mit mehreren Ladesäulen und/oder DC-Ladeinfrastruktur eine Rol-
le. Da diese sich größtenteils auf privaten bzw. halb -öffentlichen Flächen befinden, sind die Steue-
rungsmöglichkeiten der Stadt Münster dahingehend begrenzt. Die Zuständigkeit hierzu liegt in erster 
Linie bei dem Netzbetreiber. 
Sämtliche Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum werden bereits jetzt ausnahmslos durch Strom 
aus regenerativen Energien betrieben. In den gängigen Apps der Ladeinfrastruktur -Betreiber sind 
zudem in vielen Fällen Echtzeit-Informationen hinsichtlich der Belegung zu finden.

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V/0031/2026 
 
 
Bürgerbeteiligung ermöglichen 
Der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur wird strategisch und gesamtstädtisch vorangetrieben. So 
werden beispielsweise auch bestehende Lademöglichkeiten auf halböffentlichen Flächen, (perspekti-
vische) Ladeparks, der E-Fahrzeug-Bestand und die Auslastung bestehender Ladesäulen berücksich-
tigt. Hinzu kommt, dass bei  der konkreten Standortwahl zahlreiche weitere, individuelle Faktoren be-
rücksichtigt werden müssen (Netzkapazitäten und -anschlüsse, Flächenverfügbarkeiten, Verkehrssi-
cherheit, Baumbestand etc.). Konkrete Hinweise bzw. Wünsche aus der Bevölkerung könnten folglich 
kaum berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich stets initiativ an die Verwaltung 
wenden, sofern Sie in einem bestimmten Quartier oder einem Straßenzug den Bedarf an öffentlicher 
Ladeinfrastruktur sehen. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen.     
 
 
Förderprogramme und Drittmittel optimal ausschöpfen 
Da die Stadt Münster lediglich per Konzessionsvertrag die öffentlichen Flächen zur Errichtung von 
Ladeinfrastruktur bereitstellt, jedoch nicht selbst als Ladesäulen -Betreiber fungiert, ergeben sich für 
die Stadt Münster bislang kaum finanzielle Aufwendungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auf 
aktuelle Förderprogramme von Bund und EU werden die jeweiligen Betreiber von der Stadt Münster 
hingewiesen.  
 
 
Abschaffung Blockiergebühr 
Im Rahmen des kürzlich veröffentlichten „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ schildert die Bundesre-
gierung, dass Blockiergebühren an öffentlichen Ladepunkten „unverhältnismäßig und nicht verbrau-
cherfreundlich sind, wenn sie an Normalladepunkten für das Laden von Pkw in einem Zeitraum zwi-
schen 22 und 8 Uhr erhoben werden oder wenn eine Erhebung während noch laufender Ladevorgän-
ge erfolgt.“ Die Bundesregierung möchte sich daher gegenüber der EU-Kommission im Rahmen der 
Überprüfung der AFIR für die Aufnahme einer entsprechenden Regelung einsetzen, die die Erhebung 
von Blockiergebühren verhindert. Da die Stadt Münster im Rahmen der geschlossenen Konzessions-
verträge die Einhaltung sämtlicher AFIR-Richtlinien voraussetzt, beinhaltet dies auch sämtliche Rege-
lungen bzgl. der Blockiergebühren. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1: Antrag A-R/0047/2025

Anlage_1_A-R-0047-2025

6114 Zeichen

Ratsantrag 
Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität 
 
Die Stadt Münster treibt die Entwicklung von Lademöglichkeiten durch eine Kombination aus 
Infrastrukturmaßnahmen, Anreizen und innovativen Konzepten voran: 
 
Ausrüstung der Zufahrtsstraßen (P+R Parkflächen) mit Ladeinfrastruktur: Eine dafür 
notwendige Ausschreibung wird zeitnah vorbereitet. 
Vereinfachte Freigabe von mehr öffentlichen Stellflächen für die Elektromobilität: Aktuell 
sind noch nicht alle Stadtteile Münsters flächendeckend mit öffentlich zugänglicher 
Ladeinfrastruktur ausgestattet. Ein erhöhter Fokus zur Freigabe/Ausschreibung von 
öffentlichen Flächen fördert die E-Mobilität. 
Barrierefreies Laden: Bisher gibt es wenige barrierefreie Lademöglichkeiten in Münster. Um 
die E-Mobilität effizient unterbringen zu können, ist die Vergabe von barrierefreien 
Parkplätzen/Ladeplätzen ein Baustein 
Laternenlader: Die Laternen selbst werden ein Teil der Infrastruktur und eine Alternative 
insbesondere für Quartiere, in denen nur wenige private Parkflächen verfügbar sind 
Ladebordstein nach dem Vorbild der Stadtwerke Düsseldorf 
Öffentlich-private Partnerschaften (PPP): Kooperationen mit Energieversorgern, 
Einzelhändlern und Gewerbebetrieben werden geprüft, um den Ausbau von Ladepunkten 
finanziell zu erleichtern. 
Lastmanagement und Smart Charging: Die Stadt sorgt für eine intelligente Steuerung der 
Ladeinfrastruktur, um Netzüberlastungen zu vermeiden und erneuerbare Energien besser 
einzubinden, und Echtzeit-Informationen zu freien Ladestationen anzubieten. 
Bürgerbeteiligung ermöglichen: Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv in die Standortwahl 
neuer Ladepunkte einbezogen werden, z. B. über eine Online-Plattform zur Meldung von 
Bedarfen. 
Förderprogramme und Drittmittel optimal ausschöpfen: Stadt Münster nutzt verstärkt 
Fördermittel von Bund und EU, um die Kosten für den Ausbau zu reduzieren. 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Ausschreibung und dem Betrieb von öffentlicher 
Ladeinfrastruktur (insbesondere bei Normalladepunkten im öffentlichen Straßenraum) 
sicherzustellen, dass die marktübliche Blockiergebühr in den Nachtstunden (z. B. zwischen 
22:00 Uhr und 08:00 Uhr) ausgesetzt wird. Eine Zeitbegrenzung bis zum Einsetzen der 
Zusatzgebühr findet in diesem Zeitraum keine Anwendung. 
Begründung 
Urbane Elektromobilität hängt entscheidend von der Attraktivität der Ladeangebote für die 
Bürgerinnen und Bürger ab. Der Umstieg auf Elektromobilität ist einer der Bausteine zur 
Erreichung der Klimaziele der Stadt Münster. Elektrofahrzeuge verursachen im Betrieb weniger 
CO₂ als Verbrenner – insbesondere, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen 
werden. Zudem können ihre Batterien als Energiespeicher dienen, um Schwankungen im 
Stromnetz auszugleichen, die durch die verstärkte Nutzung von Wind- und Sonnenenergie 
entstehen. 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2025

2 
 
Das Elektroauto ist aufgrund der kurzen Wege ein ideales Fahrzeug für die Stadt. Zwar weist 
Münster im Verhältnis hohe Zulassungszahlen für Elektroautos auf, doch die Anzahl 
öffentlicher Ladepunkte bleibt hinter dem Bedarf zurück. Viele Fahrzeughalter haben nicht die 
Möglichkeit, ihr Auto über den Hausstrom hinaus in einer eigenen Garage zu laden. Dadurch 
steigen die Ladekosten, und insbesondere in innerstädtischen Bereichen gestaltet sich die 
Suche nach einem Parkplatz mit Ladesäule oft schwierig. 
 
In Großstädten wie Münster, wo zahlreiche Autobesitzer ihr Fahrzeug am Straßenrand parken, 
ist der Ausbau öffentlicher Ladepunkte umso wichtiger. Ein zentrales Problem im urbanen 
Raum ist der fehlende Platz. Eine gezielte Förderung des Ladesäulenausbaus kann Abhilfe 
schaffen. Eine Möglichkeit ist die Ausstattung bestehender Straßenlaternen mit Ladepunkten – 
nach dem Vorbild von Dortmund. Die dortige Ladeleistung liegt systemseitig bei 11 kW – 
ausreichend, um selbst Fahrzeuge mit großen Batterien über Nacht vollständig aufzuladen. 
Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladesäule erfolgt über ein herkömmliches Typ-2-
Kabel, die Bezahlung über gängige Systeme per App, RFID oder Website. Beim sogenannten 
Ladebordstein (s. Düsseldorf) wird die Ladeelektronik in die Maße eines handelsüblichen 
Bordsteins integriert, um das Laden von Elektrofahrzeugen direkt am Fahrbahnrand zu 
ermöglichen – ohne störende Poller und ohne Eingriffe in den Gehwegbereich.  
 
Auch auf den P+R-Flächen, die eine einfache und sichere Verknüpfung von Pkw mit Bus oder 
Bahn ermöglichen und die Innenstadt vom Individualverkehr entlasten, fehlt bislang eine 
Ladeinfrastruktur. Ein schneller Ausbau dieser Standorte wäre ein wichtiger Schritt für die 
Elektromobilität. Dabei sollten Schnelllade-Hubs mit mehreren Ladepunkten bevorzugt 
werden, da sie die Kosten pro Ladepunkt senken. 
 
Die Stadt plant den Einsatz von Laternenladern und Ladebordsteinen als Alternative für 
Quartiere mit wenigen privaten Parkflächen. Die technische Auslegung dieser Systeme (z. B. 
11 kW bei Laternenladern) ist explizit darauf ausgelegt, Fahrzeuge – auch solche mit großen 
Batterien – „über Nacht“ vollständig aufzuladen. Eine Blockiergebühr, die bereits nach vier 
Stunden greift, konterkariert das technische Konzept des „Overnight-Charging“ an diesen 
Standorten. Zudem kann das nächtliche Laden dazu beitragen, Batterien als Speicher zu 
nutzen, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. 
 
Kurzfristig ist ein umfassendes Ausbaukonzept für die Elektroladeinfrastruktur vorzulegen. 
Damit kann Münster die Elektromobilität deutlich attraktiver machen und einen 
entscheidenden Beitrag zur Erreichung seiner Klimaziele leisten.

3 
 
 
Grafik: WN vom 31.7.2024 
 
Münster, 01. Dezember 2025 
 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau 
von Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten

Anlage A

2151 Zeichen

Anlage A zur V/0031/2026 
Kurzüberblick 
Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Münster soll auch zukünftig mittels verschiede-
ner Projekte vorangetrieben werden. Hierzu zählen beispielsweise die erneute Vergabe öffentli-
cher Standorte zur Errichtung von Elektroladesäulen, die Installation von Lademöglichkeiten an 
Straßenlaternen und weitere Maßnahmen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Übergeordnete Ziele der Förderung bzw. des Ausbaus der Elektroladeinfrastruktur sind, neben 
der allgemeinen Förderung der Elektromobilität zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffimmissi-
onen, die Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021) und des 
„Masterplan Mobilität 2035+“ (vgl. V/0164/2024). Dort ist unter anderem beschrieben, dass der 
Pkw-Verkehr in Münster nachhaltig reduziert werden soll und der verbleibende MIV klimaneutral 
bzw. elektrisch abgewickelt wird. Die Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zielt 
unmittelbar auf diese Zielsetzungen ab und fokussiert die weitergehende Elektrifizierung des 
Pkw-Bestands.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2026 enthalten?  Ja  Nein X  
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2026 enthalten?  Ja  Nein X  
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie dient der Realisierung einer um-
weltgerechten Mobilität und ist damit ein Baustein im Masterplan Mobilität 2035+. Sie soll über die 
Ausweitung von Elektroladeinfrastruktur dafür sorgen, dass die Elektrifizierung der Pkw-Bestands 
voranschreitet und verkehrsbedingte Emissionen zukünftig reduziert werden.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Nieberdingstraße
  • Weseler Straße
  • P+R Weseler Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0031/2026
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2026
Erstellt
07.01.2026 15:50