V/0031/2026
Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität
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Beschlussvorlage
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V/0031/2026 V/0031/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität Antrag A-R/0047/2025 der CDU-Fraktion vom 01.12.2025 Beratungsfolge 28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die Ausführungen in der Begründung dieser Vor- lage zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts in Kooperation mit der Stadtwerke Münster GmbH an bis zu fünf Standorten im Stadtgebiet Lademöglichkeiten für E -Fahrzeuge an Straßenlaternen zu installieren. 3. Der Antrag A-R/0047/2025 ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Stadt Münster ergeben sich durch das geplante Verfahren zunächst keine finanziellen Auswir- kungen. Etwaige anfallende Kosten, beispielsweise für einen Netzanschluss, eine entsprechende Beschilderung der Ladesäulen usw. werden von den jeweiligen Betreibern übernommen. Begründung: Die Elektromobilität gilt im Mobilitätssektor als zentraler Baustein hinsichtlich der nachhaltigen Etab- lierung von emissionsfreien Antrieben. Die Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen steigen daher stetig – auch in Münster: Während zu Beginn des Jahres 202 5 noch 7.122 batterieelektrische Fahrzeuge zugelassen waren, lag dieser Wert zu Beginn des Jahres 202 6 bereits bei 11.980 Fahrzeugen. Ten- denz weiter steigend. Folglich gilt es die hierfür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Zu nennen is t in diesem Zusammenhang insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau einer leistungsfähigen und öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. In den vergangenen Jahren und Mo- naten hat die Stadt Münster daher bereits mittels verschiedener Konzepte gezielt daran gearbeitet, den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es auf dem Stadtgebiet Amt für Mobilität und Tiefbau 15.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schulte Telefon: 492-7236 SchultePatrick@stadt - muenster.de - 2 - V/0031/2026 621 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Damit liegt die Stadt Münster auf einem ähnlichen Niveau wie Städte vergleichbarer Größe (z.B. Bielefeld, Karlsruhe, Augsburg oder Bonn). Zukünftig soll die Lad- einfrastruktur bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Zu den Inhalten des Antrags an den Rat Nr. A-R/0047/2025 bezieht die Verwaltung im Folgenden Stellung. Ausrüstung der Zufahrtsstraßen (P+R Parkflächen) mit Ladeinfrastruktur Die insgesamt 14 Park -and-Ride-Anlagen auf dem Stadtgebiet sind hinsichtlich der Ausrüstung mit Ladeinfrastruktur individuell zu betrachten. So gibt es zum jetzigen Zeitpunkt einige Standorte, an denen bereits Ladeinfrastruktur besteht. Hierzu zählen die P+R-Anlagen am Bahnhof Albachten, am Bahnhof Hiltrup und an der Nieberdingstraße. Während in Albachten und an der Nieberdingstraße zwei bzw. vier AC -Ladepunkte vorhanden sind (je 22kW), gibt es in Hiltrup neben zwei AC - Ladepunkten im halböffentlichen Raum auch ergänzende DC-Ladeinfrastruktur (2x 100kW). Darüber hinaus sind zahlreiche der P+R -Anlagen Bestandteil des bereits beschlossenen Mobilstati- onskonzepts, welches die dortige Errichtung von Ladeinfrastruktur vorsieht. In diesem Zuge ist die Installation von Ladeinfrastruktur beispielsweise am P+R Bahnhof Zentrum -Nord, am P+R Preu- ßenstadion, am P+R Bahnhof Roxel sowie am P+R Weseler Straße bereits eingeplant. An den übri- gen Anlagen wird die Verwaltung den Bedarf gezielt ermitteln und die Standorte gegebenenfalls im Rahmen zukünftiger Ausbaupläne berücksichtigen. Vereinfachte Freigabe von mehr öffentlichen Stellflächen für die Elektromobilität Durch den Beschluss der Vorlage V/0101/2023 haben seit Mitte 2023 neben den Stadtwerken Müns- ter auch private Anbieter die Möglichkeit, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu errichten. Im Rahmen der vergangenen Ausschreibungsrunde wurden in diesem Zuge zuletzt knapp 100 öffent- liche Ladepunkte errichtet und in Betrieb genommen. Die insgesamt 621 Ladepunkte auf dem Stadt- gebiet entsprechen einer Ladeleistung von insgesamt 17.978 kW. Vergleicht man dies mit den Emp- fehlungen der EU-Richtlinie AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) liegt der derzeitige Er- füllungsgrad in der Stadt Münster bei 162%. Vorgesehen ist dabei pro zugelassenem batteriebetrie- benen Fahrzeug (BEV) eine öffentliche Ladeleistung von 1,3 kW und pro zugelassenen Plug -In- Hybridfahrzeug (PHEV) eine öffentliche Ladeleistung von 0,8 kW. Zu Beginn des Jahres 2025 waren in Münster 7.122 BEV zugelassen und 3.894 PHEV. Da die Zulassungszahlen voraussichtlich zukünf- tig weiter steigen werden, wird die Verwaltung gezielt den perspektivischen Bedarf ergänzender Lad- einfrastruktur ermitteln. Dies geschieht insbesondere durch die Auswertung der Auslastungszahlen bestehender öffentlicher Ladepunkte sowie der Nutzung weiterer Planungsinstrumente. Zeitnah sollen dann bedarfsgerecht weitere Ausschreibungsrunden durchgeführt werden, in deren Rahmen die iden- tifizierten Standorte zur Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur ebenfalls gezielt an interessierte La- desäulen-Betreiber vergeben werden. Wie in der Vergangenheit wird dies auf Basis einer Konzessi- onsvergabe geschehen. Das konkrete Verfahren wird auf Basis der gemachten Erfahrungen gering- fügig überarbeitet. Barrierefreies Laden Barrierefreie Lademöglichkeiten erfordern neben zusätzlicher Planung und ergänzender Infrastruktu- ren vor allem ausgeprägte Flächenverfügbarkeiten. Im Bestand ist dies nur selten gegeben, sodass barrierefreie Lademöglichkeiten insbesondere bei ganzheitlichen Neuplanungen berücksichtigt wer- - 3 - V/0031/2026 den können. Bei den zukünftigen Lademöglichkeiten im Oxford -Quartier ist dies zum Teil bereits der Fall. Zukünftig sollen barrierefreie Lademöglichkeiten vermehrt in den Fokus rücken. Laternenlader Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass es sinnvoll ist, zukünftig eine Ladeinfrastruktur zu schaf- fen, die die optische und räumliche Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes reduziert. Ladepunkte an Straßenlaternen können dahingehend eine zielführende Lösung sein und insbesondere in dicht besiedelten Quartieren mit hohem Parkdruck eine geeignete Alternative zur herkömmlichen Lade- technik darstellen. Dieses Pilotprojekt wird die Verwaltung in Kooperation mit den Stadtwerken zeit- nah vorantreiben. Da die eingesetzte Ladetechnik nicht an sämtlichen Straßenlaternen installiert wer- den kann und hierzu zum Teil eine Modernisierung erforderlich ist, sollen in einem ersten Schritt bis zu fünf geeignete Standorte identifiziert werden. Sofern sich die Technik bewährt, wird zukünftig ein weiterer Ausbau angestrebt. Ladebordstein Seitens der Stadt Münster und auch seitens der Anbieter bestehen Zweifel am langfristigen Erfolg von Ladebordsteinen. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist diesbezüglich die fehlende Barrierefreiheit. Für zahl- reiche (mobilitätseingeschränkte) Personen ist ein Ladepunkt im Boden nicht bzw. nicht ohne erhebli- chen Aufwand nutzbar. Hinzu kommt, dass die Nutzerfreundlichkeit bei Regen bzw. Nässe weiter sinkt. So sind Nutzende bei entsprechenden Wetterlagen ggf. gezwungen auf dem nassen Boden zu knien, um ihr Fahrzeug an den Ladepunkt anzuschließen. Ebenso bestehen Unsicherheiten hinsicht- lich der Stör - bzw. Ausfallanfälligkeit bei Starkregen, Bodenfrost oder Schneefall. Unabhängig von den beschriebenen Kritikpunkten, spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle. So sind die Ladebord- steine zum jetzigen Zeitpunkt mit knapp 4.000 € pro Ladepunkt mehr als doppelt so teuer wie her- kömmliche Ladetechnik. Aus den beschriebenen Gründen hält die Verwaltung die Installation von Ladebordsteinen daher nicht für zielführend. Öffentlich-private Partnerschaften Mit den Stadtwerken, Stadtnetzen und zahlreichen weiteren Betreibern von Ladeinfrastruktur pflegt die Verwaltung bereits einen regelmäßigen und intensiven Austausch. Ebenso stand die Stadt Müns- ter in der Vergangenheit bereits im Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftsförde- rung, um Einzelhändler und Gewerbetreibende gezielt in den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur einzubeziehen. Lastmanagement und Smart Charging Ein Lastmanagement bzw. eine intelligente Steuerung der Ladeinfrastruktur findet bereits statt und spielt insbesondere an Standorten mit mehreren Ladesäulen und/oder DC-Ladeinfrastruktur eine Rol- le. Da diese sich größtenteils auf privaten bzw. halb -öffentlichen Flächen befinden, sind die Steue- rungsmöglichkeiten der Stadt Münster dahingehend begrenzt. Die Zuständigkeit hierzu liegt in erster Linie bei dem Netzbetreiber. Sämtliche Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum werden bereits jetzt ausnahmslos durch Strom aus regenerativen Energien betrieben. In den gängigen Apps der Ladeinfrastruktur -Betreiber sind zudem in vielen Fällen Echtzeit-Informationen hinsichtlich der Belegung zu finden. - 4 - V/0031/2026 Bürgerbeteiligung ermöglichen Der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur wird strategisch und gesamtstädtisch vorangetrieben. So werden beispielsweise auch bestehende Lademöglichkeiten auf halböffentlichen Flächen, (perspekti- vische) Ladeparks, der E-Fahrzeug-Bestand und die Auslastung bestehender Ladesäulen berücksich- tigt. Hinzu kommt, dass bei der konkreten Standortwahl zahlreiche weitere, individuelle Faktoren be- rücksichtigt werden müssen (Netzkapazitäten und -anschlüsse, Flächenverfügbarkeiten, Verkehrssi- cherheit, Baumbestand etc.). Konkrete Hinweise bzw. Wünsche aus der Bevölkerung könnten folglich kaum berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich stets initiativ an die Verwaltung wenden, sofern Sie in einem bestimmten Quartier oder einem Straßenzug den Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur sehen. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen. Förderprogramme und Drittmittel optimal ausschöpfen Da die Stadt Münster lediglich per Konzessionsvertrag die öffentlichen Flächen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur bereitstellt, jedoch nicht selbst als Ladesäulen -Betreiber fungiert, ergeben sich für die Stadt Münster bislang kaum finanzielle Aufwendungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auf aktuelle Förderprogramme von Bund und EU werden die jeweiligen Betreiber von der Stadt Münster hingewiesen. Abschaffung Blockiergebühr Im Rahmen des kürzlich veröffentlichten „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ schildert die Bundesre- gierung, dass Blockiergebühren an öffentlichen Ladepunkten „unverhältnismäßig und nicht verbrau- cherfreundlich sind, wenn sie an Normalladepunkten für das Laden von Pkw in einem Zeitraum zwi- schen 22 und 8 Uhr erhoben werden oder wenn eine Erhebung während noch laufender Ladevorgän- ge erfolgt.“ Die Bundesregierung möchte sich daher gegenüber der EU-Kommission im Rahmen der Überprüfung der AFIR für die Aufnahme einer entsprechenden Regelung einsetzen, die die Erhebung von Blockiergebühren verhindert. Da die Stadt Münster im Rahmen der geschlossenen Konzessions- verträge die Einhaltung sämtlicher AFIR-Richtlinien voraussetzt, beinhaltet dies auch sämtliche Rege- lungen bzgl. der Blockiergebühren. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag A-R/0047/2025
Anlage_1_A-R-0047-2025
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Ratsantrag Münster elektrisiert: Zukunftsoffensive für den Ausbau der E-Mobilität Die Stadt Münster treibt die Entwicklung von Lademöglichkeiten durch eine Kombination aus Infrastrukturmaßnahmen, Anreizen und innovativen Konzepten voran: Ausrüstung der Zufahrtsstraßen (P+R Parkflächen) mit Ladeinfrastruktur: Eine dafür notwendige Ausschreibung wird zeitnah vorbereitet. Vereinfachte Freigabe von mehr öffentlichen Stellflächen für die Elektromobilität: Aktuell sind noch nicht alle Stadtteile Münsters flächendeckend mit öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ausgestattet. Ein erhöhter Fokus zur Freigabe/Ausschreibung von öffentlichen Flächen fördert die E-Mobilität. Barrierefreies Laden: Bisher gibt es wenige barrierefreie Lademöglichkeiten in Münster. Um die E-Mobilität effizient unterbringen zu können, ist die Vergabe von barrierefreien Parkplätzen/Ladeplätzen ein Baustein Laternenlader: Die Laternen selbst werden ein Teil der Infrastruktur und eine Alternative insbesondere für Quartiere, in denen nur wenige private Parkflächen verfügbar sind Ladebordstein nach dem Vorbild der Stadtwerke Düsseldorf Öffentlich-private Partnerschaften (PPP): Kooperationen mit Energieversorgern, Einzelhändlern und Gewerbebetrieben werden geprüft, um den Ausbau von Ladepunkten finanziell zu erleichtern. Lastmanagement und Smart Charging: Die Stadt sorgt für eine intelligente Steuerung der Ladeinfrastruktur, um Netzüberlastungen zu vermeiden und erneuerbare Energien besser einzubinden, und Echtzeit-Informationen zu freien Ladestationen anzubieten. Bürgerbeteiligung ermöglichen: Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv in die Standortwahl neuer Ladepunkte einbezogen werden, z. B. über eine Online-Plattform zur Meldung von Bedarfen. Förderprogramme und Drittmittel optimal ausschöpfen: Stadt Münster nutzt verstärkt Fördermittel von Bund und EU, um die Kosten für den Ausbau zu reduzieren. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Ausschreibung und dem Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur (insbesondere bei Normalladepunkten im öffentlichen Straßenraum) sicherzustellen, dass die marktübliche Blockiergebühr in den Nachtstunden (z. B. zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr) ausgesetzt wird. Eine Zeitbegrenzung bis zum Einsetzen der Zusatzgebühr findet in diesem Zeitraum keine Anwendung. Begründung Urbane Elektromobilität hängt entscheidend von der Attraktivität der Ladeangebote für die Bürgerinnen und Bürger ab. Der Umstieg auf Elektromobilität ist einer der Bausteine zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Münster. Elektrofahrzeuge verursachen im Betrieb weniger CO₂ als Verbrenner – insbesondere, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Zudem können ihre Batterien als Energiespeicher dienen, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen, die durch die verstärkte Nutzung von Wind- und Sonnenenergie entstehen. Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2025 2 Das Elektroauto ist aufgrund der kurzen Wege ein ideales Fahrzeug für die Stadt. Zwar weist Münster im Verhältnis hohe Zulassungszahlen für Elektroautos auf, doch die Anzahl öffentlicher Ladepunkte bleibt hinter dem Bedarf zurück. Viele Fahrzeughalter haben nicht die Möglichkeit, ihr Auto über den Hausstrom hinaus in einer eigenen Garage zu laden. Dadurch steigen die Ladekosten, und insbesondere in innerstädtischen Bereichen gestaltet sich die Suche nach einem Parkplatz mit Ladesäule oft schwierig. In Großstädten wie Münster, wo zahlreiche Autobesitzer ihr Fahrzeug am Straßenrand parken, ist der Ausbau öffentlicher Ladepunkte umso wichtiger. Ein zentrales Problem im urbanen Raum ist der fehlende Platz. Eine gezielte Förderung des Ladesäulenausbaus kann Abhilfe schaffen. Eine Möglichkeit ist die Ausstattung bestehender Straßenlaternen mit Ladepunkten – nach dem Vorbild von Dortmund. Die dortige Ladeleistung liegt systemseitig bei 11 kW – ausreichend, um selbst Fahrzeuge mit großen Batterien über Nacht vollständig aufzuladen. Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladesäule erfolgt über ein herkömmliches Typ-2- Kabel, die Bezahlung über gängige Systeme per App, RFID oder Website. Beim sogenannten Ladebordstein (s. Düsseldorf) wird die Ladeelektronik in die Maße eines handelsüblichen Bordsteins integriert, um das Laden von Elektrofahrzeugen direkt am Fahrbahnrand zu ermöglichen – ohne störende Poller und ohne Eingriffe in den Gehwegbereich. Auch auf den P+R-Flächen, die eine einfache und sichere Verknüpfung von Pkw mit Bus oder Bahn ermöglichen und die Innenstadt vom Individualverkehr entlasten, fehlt bislang eine Ladeinfrastruktur. Ein schneller Ausbau dieser Standorte wäre ein wichtiger Schritt für die Elektromobilität. Dabei sollten Schnelllade-Hubs mit mehreren Ladepunkten bevorzugt werden, da sie die Kosten pro Ladepunkt senken. Die Stadt plant den Einsatz von Laternenladern und Ladebordsteinen als Alternative für Quartiere mit wenigen privaten Parkflächen. Die technische Auslegung dieser Systeme (z. B. 11 kW bei Laternenladern) ist explizit darauf ausgelegt, Fahrzeuge – auch solche mit großen Batterien – „über Nacht“ vollständig aufzuladen. Eine Blockiergebühr, die bereits nach vier Stunden greift, konterkariert das technische Konzept des „Overnight-Charging“ an diesen Standorten. Zudem kann das nächtliche Laden dazu beitragen, Batterien als Speicher zu nutzen, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. Kurzfristig ist ein umfassendes Ausbaukonzept für die Elektroladeinfrastruktur vorzulegen. Damit kann Münster die Elektromobilität deutlich attraktiver machen und einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung seiner Klimaziele leisten. 3 Grafik: WN vom 31.7.2024 Münster, 01. Dezember 2025 gez. Stefan Weber Mathias Kersting Carmen Greefrath Angela Stähler Marcus Bielefeld Olaf Bloch Andreas Bracht Meik Bruns Dr. Dietmar Erber Walter von Göwels Alf Rüdiger Kaßenbrock Stefan Leschniok Babette Lichtenstein van Lengerich Jutta Malik Martin Peitzmeier Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carolin Schwarz Jolanta Vogelberg Thomas Werth Peter Wolfgarten
Anlage A
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Anlage A zur V/0031/2026 Kurzüberblick Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Münster soll auch zukünftig mittels verschiede- ner Projekte vorangetrieben werden. Hierzu zählen beispielsweise die erneute Vergabe öffentli- cher Standorte zur Errichtung von Elektroladesäulen, die Installation von Lademöglichkeiten an Straßenlaternen und weitere Maßnahmen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Übergeordnete Ziele der Förderung bzw. des Ausbaus der Elektroladeinfrastruktur sind, neben der allgemeinen Förderung der Elektromobilität zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffimmissi- onen, die Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021) und des „Masterplan Mobilität 2035+“ (vgl. V/0164/2024). Dort ist unter anderem beschrieben, dass der Pkw-Verkehr in Münster nachhaltig reduziert werden soll und der verbleibende MIV klimaneutral bzw. elektrisch abgewickelt wird. Die Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zielt unmittelbar auf diese Zielsetzungen ab und fokussiert die weitergehende Elektrifizierung des Pkw-Bestands. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja Nein X Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja Nein X Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein X Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie dient der Realisierung einer um- weltgerechten Mobilität und ist damit ein Baustein im Masterplan Mobilität 2035+. Sie soll über die Ausweitung von Elektroladeinfrastruktur dafür sorgen, dass die Elektrifizierung der Pkw-Bestands voranschreitet und verkehrsbedingte Emissionen zukünftig reduziert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Nieberdingstraße
- Weseler Straße
- P+R Weseler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0031/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2026
- Erstellt
- 07.01.2026 15:50