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2120/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken in der Schleiermacherstraße, Aktenzeichen 40/24

Mitteilung BV 25.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.8

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

3717 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 40/24 18.06.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parken in der Schleiermacherstraße“, Aktenzei-
chen 40/24 S 
Sehr geehrter Herr  , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2024, auf das ich nun zurück kommen kann. 
Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst 
Stellungnahmen bei den Fachdienststellen einzuholen. Nachfolgend übermittle ich 
Ihnen nun gerne das Prüfergebnis: 
„Es handelt sich bei der besagten Grünfläche um Straßenbegleitgrün, welches ebenso 
wie der Gehweg in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Radwegebau liegt. 
Zum Schutz gegen ein Befahren der Grünfläche wird kurzfristig das Aufstellen von 
Pollern oder alternativ das Setzen von Findlingen beauftragt. In diesem Zusammen-
hang wird die Verwaltung ebenfalls eine Verschönerung der Grünfläche durch eine 
Bepflanzung prüfen und soweit möglich auch herstellen.“ 
Das Amt für öffentliche Ordnung hat Ihre Eingabe ebenfalls geprüft und teilt mit, dass 
„das Gehwegparken auf der Schleiermacherstraße toleriert wird. Es entspricht der 
Dienstanweisung des Verkehrsdienstes, dass aufgrund mangelnder Parkflächen geh-
wegparkende Fahrzeuge in Außenbezirken toleriert werden können, sofern die Geh-
wegnutzung hierdurch nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Das Gehwegparken wird dem-
nach nicht geduldet, wenn hierdurch andere Verkehrsteilnehmende behindert werden. 
Rollstuhlfahrende sowie Fußgänger*innen mit Kinderwagen usw. müssen den Geh-
weg ungehindert nutzen können. 
Bei Wiederherstellung der Grünfläche werden die dort parkenden Fahrzeuge ver-
warnt.

Seite 2/2 
Verstöße im ruhenden Verkehr werden vom Verkehrsdienst verwarnt, Fehlverhalten 
im fließenden Verkehr kann nicht vom Verkehrsdienst geahndet werden, hierzu ist 
ausschließlich die Polizei berechtigt. 
Die Verkehrsproblematik an Schulen ist im gesamten Stadtgebiet vorhanden, häufig 
durch sogenannte „Elterntaxis“, die sowohl beim Parken als auch beim Fahrverhalten 
häufig auffällig sind. Es ist nicht möglich, jede Schule im Stadtgebiet zu den üblichen 
Bring- und Abholzeiten zu berücksichtigen, jedoch werden die Mitarbeitenden des 
Verkehrsdienstes die Schleiermacherstraße erneut für Kontrollen einplanen.“ 
Sollten Sie Parkverstöße melden wollen, können Sie dies gerne unter der Telefon-
nummer: 0221/221-32000 (Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes) tun. 
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne unmittelbar an das Amt für Straßen und 
Radwegebau, Herrn              unter Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: 
strassen-radwegebau@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

1445 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
in der Schleiermacherstraße Ecke Grünstraße in Mülheim herrscht seit langer Zeit ein 
Missstand. Hier wird täglich regelwidrig halb auf dem Bürgersteig und halb in einer 
Beetanlage geparkt. Die Grünanlage am Schulhof der “Katholischen Grundschule 
Horststraße” ist mittlerweile kaum noch als solche zu erkennen.  
 
Hiermit fordere ich, 
 
- die Gefährdung von FußgängerInnen, insbesondere Grundschulkindern, durch die 
eingeschränkte Sichtachse in diesem Kreuzungsbereich im unmittelbaren 
Schulumfeld zu unterbinden. 
- die permanente Nichteinhaltung von Verkehrsregeln im Schulumfeld zu unterbinden, 
aufgrund des negativen Vorbildcharakters.  
- die optische Verwahrlosung des unmittelbaren Schulumfeldes in einem Wohngebiet 
zu unterbinden. 
- die Grünanlage wiederherzustellen, bestenfalls durch Bepflanzung mit heimischen 
Sträuchern, um eine klimatische und optische Aufbesserung zu erhalten. 
 
Dies alles ist nur durch die Setzung von Pollern, Radnadeln, Findlingen oder Randsteinen zu 
erreichen, da das Ordnungsamt für regelmäßige Kontrollen zu überlastet ist. In der letzten 
Sitzung der Bezirksvertretung wurden 116 vakanten Stellen genannt. 
Die Verkehrssicherung, die optische Aufwertung und pädagogische Gründe sollten es 
rechtfertigen, hier bauliche Maßnahmen umzusetzen. 
 
Anbei Fotos. 
 
Ich bitte um eine Antwort, wer mein Anliegen bearbeitet.  
 
Vielen Dank. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

877 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2120/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken in der Schleiermacherstraße, 
Aktenzeichen 40/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2120/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.06.2025
Erstellt
25.06.2025 09:25