2120/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken in der Schleiermacherstraße, Aktenzeichen 40/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 40/24 18.06.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parken in der Schleiermacherstraße“, Aktenzei- chen 40/24 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2024, auf das ich nun zurück kommen kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst Stellungnahmen bei den Fachdienststellen einzuholen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen nun gerne das Prüfergebnis: „Es handelt sich bei der besagten Grünfläche um Straßenbegleitgrün, welches ebenso wie der Gehweg in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Radwegebau liegt. Zum Schutz gegen ein Befahren der Grünfläche wird kurzfristig das Aufstellen von Pollern oder alternativ das Setzen von Findlingen beauftragt. In diesem Zusammen- hang wird die Verwaltung ebenfalls eine Verschönerung der Grünfläche durch eine Bepflanzung prüfen und soweit möglich auch herstellen.“ Das Amt für öffentliche Ordnung hat Ihre Eingabe ebenfalls geprüft und teilt mit, dass „das Gehwegparken auf der Schleiermacherstraße toleriert wird. Es entspricht der Dienstanweisung des Verkehrsdienstes, dass aufgrund mangelnder Parkflächen geh- wegparkende Fahrzeuge in Außenbezirken toleriert werden können, sofern die Geh- wegnutzung hierdurch nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Das Gehwegparken wird dem- nach nicht geduldet, wenn hierdurch andere Verkehrsteilnehmende behindert werden. Rollstuhlfahrende sowie Fußgänger*innen mit Kinderwagen usw. müssen den Geh- weg ungehindert nutzen können. Bei Wiederherstellung der Grünfläche werden die dort parkenden Fahrzeuge ver- warnt. Seite 2/2 Verstöße im ruhenden Verkehr werden vom Verkehrsdienst verwarnt, Fehlverhalten im fließenden Verkehr kann nicht vom Verkehrsdienst geahndet werden, hierzu ist ausschließlich die Polizei berechtigt. Die Verkehrsproblematik an Schulen ist im gesamten Stadtgebiet vorhanden, häufig durch sogenannte „Elterntaxis“, die sowohl beim Parken als auch beim Fahrverhalten häufig auffällig sind. Es ist nicht möglich, jede Schule im Stadtgebiet zu den üblichen Bring- und Abholzeiten zu berücksichtigen, jedoch werden die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes die Schleiermacherstraße erneut für Kontrollen einplanen.“ Sollten Sie Parkverstöße melden wollen, können Sie dies gerne unter der Telefon- nummer: 0221/221-32000 (Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes) tun. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne unmittelbar an das Amt für Straßen und Radwegebau, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, in der Schleiermacherstraße Ecke Grünstraße in Mülheim herrscht seit langer Zeit ein Missstand. Hier wird täglich regelwidrig halb auf dem Bürgersteig und halb in einer Beetanlage geparkt. Die Grünanlage am Schulhof der “Katholischen Grundschule Horststraße” ist mittlerweile kaum noch als solche zu erkennen. Hiermit fordere ich, - die Gefährdung von FußgängerInnen, insbesondere Grundschulkindern, durch die eingeschränkte Sichtachse in diesem Kreuzungsbereich im unmittelbaren Schulumfeld zu unterbinden. - die permanente Nichteinhaltung von Verkehrsregeln im Schulumfeld zu unterbinden, aufgrund des negativen Vorbildcharakters. - die optische Verwahrlosung des unmittelbaren Schulumfeldes in einem Wohngebiet zu unterbinden. - die Grünanlage wiederherzustellen, bestenfalls durch Bepflanzung mit heimischen Sträuchern, um eine klimatische und optische Aufbesserung zu erhalten. Dies alles ist nur durch die Setzung von Pollern, Radnadeln, Findlingen oder Randsteinen zu erreichen, da das Ordnungsamt für regelmäßige Kontrollen zu überlastet ist. In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurden 116 vakanten Stellen genannt. Die Verkehrssicherung, die optische Aufwertung und pädagogische Gründe sollten es rechtfertigen, hier bauliche Maßnahmen umzusetzen. Anbei Fotos. Ich bitte um eine Antwort, wer mein Anliegen bearbeitet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2120/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parken in der Schleiermacherstraße, Aktenzeichen 40/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2120/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.06.2025
- Erstellt
- 25.06.2025 09:25