0421/2017
Absolutes Halteverbot auf der Escher Straße zwischen der Äußeren Kanalstraße und dem Fröscherweg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2617 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 0421/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Absolutes Halteverbot auf der Escher Straße zwischen der Äußeren Kanalstraße und dem Fröscherweg hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 10.11.2016, TOP 7.2.3 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Fragen 1-3: 1. „Aus welchem Grund ist auf diesem Straßenabschnitt kein absolutes Halteverbot eingerichtet worden? 2. Gemäß § 12 Abs. 3a Nr.1 und Nr.2 der Straßenverkehrsordnung StVO ist insbesondere das Parken von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen sowie Kraftfahrzeuganhängern über 2,5 Tonnen innerhalb von geschlossenen Ortschaften und Sondergebieten, die zur Erholung dienen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn- u. Feiertagen unzulässig. Warum wird von Seiten der Stadtverwaltung diese Regelung nicht stringenter kontrolliert? 3. Welche Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung als geeignet an, um diesen Straßenabschnitt der Escher Straße wieder verkehrssicher und angstfrei zu gestalten?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Die Escher Straße ist zwischen „Äußere Kanalstraße“ und „Fröscherweg“ sehr breit und übersichtlich ausgebaut. Bezüglich der Fahrgeschwindigkeiten und der Unfallsituation ist der vorgenannte Stra- ßenabschnitt unauffällig. Die dem Park zugewandte Straßenseite ist anbaufrei und wird lediglich ver- einzelt zum Parken genutzt. Die Ausweisung eines Haltverbotes ist daher aus Sicht der Verwaltung unbegründet. Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Etwaige Parkverstöße im Stadtteil Bilderstöckchen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln geahndet. Antwort der Verwaltung zu Frage 3: Durch die großzügige Fahrbahnbreite und die angrenzenden Senkrechtparkstände ist ein Abstand von mindestens. 20 m zu den Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegeben. Das Fußgängeraufkommen ist zu allen Zeiten sehr gering, da die Mehrheit der Passanten die Escher Straße in den Einmündungsbereichen „Am Bilderstöckchen“ und „Schiefersburger Weg“ quert. Die beschriebene Bildung sogenannter „Angsträume“ zwischen der Parkanlage und etwaiger größerer 2 Fahrzeugen besteht daher aus Sicht der Verwaltung auch nach erneuter, gemeinsamer Prüfung mit der Polizei Köln nicht. Von einer Veränderung der Verkehrssituation wird die Verwaltung daher weiter absehen.“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0421/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27