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0421/2017

Absolutes Halteverbot auf der Escher Straße zwischen der Äußeren Kanalstraße und dem Fröscherweg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2617 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 0421/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
 
Absolutes Halteverbot auf der Escher Straße zwischen der Äußeren Kanalstraße und dem 
Fröscherweg 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 10.11.2016, 
TOP 7.2.3 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen 1-3: 
1. „Aus welchem Grund ist auf diesem Straßenabschnitt kein absolutes Halteverbot eingerichtet 
worden? 
2. Gemäß § 12 Abs. 3a Nr.1 und Nr.2 der Straßenverkehrsordnung StVO ist insbesondere das 
Parken von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen sowie 
Kraftfahrzeuganhängern über 2,5 Tonnen innerhalb von geschlossenen Ortschaften und 
Sondergebieten, die zur Erholung dienen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn- u. 
Feiertagen unzulässig. Warum wird von Seiten der Stadtverwaltung diese Regelung nicht 
stringenter kontrolliert? 
3. Welche Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung als geeignet an, um diesen Straßenabschnitt 
der Escher Straße wieder verkehrssicher und angstfrei zu gestalten?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Die Escher Straße ist zwischen „Äußere Kanalstraße“ und „Fröscherweg“ sehr breit und übersichtlich 
ausgebaut. Bezüglich der Fahrgeschwindigkeiten und der Unfallsituation ist der vorgenannte Stra-
ßenabschnitt unauffällig. Die dem Park zugewandte Straßenseite ist anbaufrei und wird lediglich ver-
einzelt zum Parken genutzt. Die Ausweisung eines Haltverbotes ist daher aus Sicht der Verwaltung 
unbegründet. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
 
Etwaige Parkverstöße im Stadtteil Bilderstöckchen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten 
regelmäßig durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln geahndet. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3: 
 
Durch die großzügige Fahrbahnbreite und die angrenzenden Senkrechtparkstände ist ein Abstand 
von mindestens. 20 m zu den Wohngebäuden auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegeben. 
Das Fußgängeraufkommen ist zu allen Zeiten sehr gering, da die Mehrheit der Passanten die Escher 
Straße in den Einmündungsbereichen „Am Bilderstöckchen“ und „Schiefersburger Weg“ quert. Die 
beschriebene Bildung sogenannter „Angsträume“ zwischen der Parkanlage und etwaiger größerer

2 
 
Fahrzeugen besteht daher aus Sicht der Verwaltung auch nach erneuter, gemeinsamer Prüfung mit 
der Polizei Köln nicht. Von einer Veränderung der Verkehrssituation wird die Verwaltung daher weiter 
absehen.“

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0421/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27