AN/1175/2023
Handlungskonzepte und Kampagnen gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen in öffentlichen Einrichtungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Linke Anfrage nach § 4
4732 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
An die Ausschussvorsitzende
Frau Teresa De Bellis-Olinger
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:
AN/1175/2023
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 12.06.2023
Handlungskonzepte und Kampagnen gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen
in öffentlichen Einrichtungen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende De Bellis-Olinger,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgende Anfrage auf die
Tagesordnung des nächsten Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
nehmen.
Die von Deutschland erst im Jahre 2017 ratifizierte Istanbul Konvention besagt, dass es Pflicht der
einzelnen Staaten ist, „ die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen
[durchzuführen], um landesweit wirksame, umfassende und koordinierte politische Maßnahmen zu
beschließen und umzusetzen, die alle einschlägigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt umfasst, und
um eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben“.
Aus der Europäische n Gleichstellungscharta ergibt sich, dass Gleichstellung von Frauen und
Männern ein Grundrecht ist, welches auch auf kommunaler bzw. lokaler Ebene konsequent
garantiert werden muss.
Eine Problematik, welcher in besonderer Weise der Gleichstellung von Fra uen und Männern im
Wege steht, ist die der weiterhin stattfindenden Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind. In diese
Kategorie fallen auch unerwünschte und heimliche Video -Aufnahmen. Erst seit dem Jahr 2021
gelten Upskirting und Downblousing – das heißt heimliches Filmen unter den Rock oder in den
Ausschnitt – als Straftatbestand.
Es ist wichtig, Gewaltformen stets vor dem Hintergrund sich ändernder technologischer
Möglichkeiten zu betrachten. Während der letzten Jahre sind vermehrt Spannervideos in den Fokus
der Öffentlichkeit gerückt; bei welchen teilweise mit Handys, teilweise mit Mini -Kameras, Frauen
heimlich auf Toiletten gefilmt worden sind1. Solche Kameras sind kabellos und können die Größe
1 https://www.spiegel.de/kultur/musik/fusion-festival-monis-rache-und-spannervideos -das-ist-kein-porno-das-
ist-gewalt-a-88712a38-9193-4dec-9c2b-29928d37c6d5 ;
von Stecknadelköpfen besitzen. Im Kölner Agrippabad hat es beispielsweise einen Vorfall gegeben,
bei welchem mit einer Handykamera eine Frau während des Duschens heimlich gefilmt wurde2. Von
einer Anzahl an nicht entdeckten Vorgängen kann ausgegangen werden.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich Frauen und Mädchen in den Duschen, Toiletten und Umkleiden
beispielsweise der KölnBäder sicher fühlen können. Auch in anderen städtisch betriebenen
Einrichtungen, wie beispielsweise Museen, müssen sich diese in den Toiletteneinrichtungen sicher
und unbeobachtet fühlen können. Hierzu werden Konzepte benötigt.
Auch ist ein grundsätzliches Handlungskonzept vorzulegen bzw. sind Kampagnen zur Bekämpfung
von Upskirting und Downblousing in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erarbeiten.
Wir fragen daher:
1. Hat sich die Stadtverwal tung Köln – allgemein oder spezifisch bezüglich bestimmter
Einrichtungen – bereits mit der beschriebenen Problematik von heimlich angefertigten,
voyeuristischen Videos befasst?
2. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
3. Werden Umkleiden, Duschen und Toiletten der Köl nBäder regelmäßig nach solchen
Kameras abgesucht? Falls nein, wieso nicht bzw. ist dies in Planung?
4. Welche weiteren Maßnahmen sind – allgemein oder spezifisch bezüglich bestimmter
Einrichtungen – in Planung?
5. Wie weit vorangeschritten ist die Erarbeitung ei nes Handlungskonzepts bzw. von
Kampagnen zur Bekämpfung von Upskirting und Downblousing in Verkehrsmitteln der KVB?
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Michael Weisenstein, Geschäftsführer DIE LINKE
https://www.nordkurier.de/regional/demmin/mann -filmte-bei-festival-in-tutow -frauen-auf-der-toilette-1181638;
https://www.ostsee -zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/vorpommern -unbekannte -filmen-auf-damen-
toiletten-videos-landen-auf-porno-seite-W43PQWWMWLSKMHNST6UAT36HJ4.html
2 https://www.express.de/koeln/polizei -koeln-jagt-diesen-mann-frauen-beim-duschen -gefilmt-374885
Linke Anfrage nach § 4 Altfassung
4643 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
An die Ausschussvorsitzende
Frau Teresa De Bellis-Olinger
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.06.2023
AN/1175/2023
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 12.06.2023
Handlungskonzepte und Kampagnen gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen
in öffentlichen Einrichtungen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende De Bellis-Olinger,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgende Anfrage auf die
Tagesordnung des nächsten Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
nehmen.
Die von Deutschland erst im Jahre 2017 ratifizierte Istanbul Konvention besagt, dass es Pflicht der
einzelnen Staaten ist, „ die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen
[durchzuführen], um landesweit wirksame, umfassende und koordinierte politische Maßnahmen zu
beschließen und umzusetzen, die alle einschlägigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt umfasst, und
um eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben“.
Aus der Europäischen Gleichstellungscharta ergibt sich, dass Gleichstellung von Frauen und
Männern ein Grundrecht ist, welches auch auf kommunaler bzw. lokaler Ebene konsequent
garantiert werden muss.
Eine Problematik, welcher in besonderer Weise der Gleic hstellung von Frauen und Männern im
Wege steht, ist die der weiterhin stattfindenden Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind. In diese
Kategorie fallen auch unerwünschte und heimliche Video -Aufnahmen. Erst seit dem Jahr 2021
gelten Upskirting und Downblousing – das heißt heimliches Filmen unter den Rock oder in den
Ausschnitt – als Straftatbestand.
Es ist wichtig, Gewaltformen stets vor dem Hintergrund sich ändernder technologischer
Möglichkeiten zu betrachten. Während der letzten Jahre sind vermehrt Spannervideos in den Fokus
der Öffentlichkeit gerückt; bei welchen teilweise mit Handys, teilweise mit Mini -Kameras, Frauen
heimlich auf Toiletten gefilmt worden sind1. Solche Kameras sind kabellos und können die Größe
1 https://www.spiegel.de/kultur/musik/fusion -festival-monis-rache-und-spannervideos -das-ist-kein-porno-das-
ist-gewalt-a-88712a38-9193-4dec-9c2b-29928d37c6d5 ;
von Stecknadelköpfen besitzen. Im Kölner Agrippabad hat es beispielsweise einen Vorfall gegeben,
bei welchem mit einer Handykamera eine Frau während des Duschens heimlich gefilmt wurde2. Von
einer Anzahl an nicht entdeckten Vorgängen kann ausgegangen werden.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich Frauen und Mädchen in den Duschen, Toiletten und Umkleiden
beispielsweise der KölnBäder sicher fühlen können. Auch in anderen städtisch betriebenen
Einrichtungen, wie beispielsweise Museen, müssen sich diese in den Toiletteneinrichtungen sicher
und unbeobachtet fühlen können. Hierzu werden Konzepte benötigt.
Auch ist ein grundsätzliches Handlungskonzept vorzulegen bzw. sind Kampagnen zur Bekämpfung
von Upskirting und Downblousing in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erarbeiten.
Wir fragen daher:
1. Hat sich die Stadtverwaltung Köln bereits mit der beschriebenen Problematik von heimlich
angefertigten, voyeuristischen Videos befasst?
2. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
3. Werden Duschen und Toiletten in städtischen Betrieben, wie beispielsweise den
KölnBädern, regelmäßig nach solchen Kameras abgesucht? Falls nein, wieso nicht bzw. ist
dies in Planung?
4. Welche weiteren Maßnahmen sind in Planung?
5. Wie weit vorangeschritten ist die Erarbeitung eines Handlungskonzepts bzw. von
Kampagnen zur Bekämpfung von Upskirting und Downblousing in Verkehrsmitteln der KVB?
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Michael Weisenstein, Geschäftsführer DIE LINKE
https://www.nordkurier.de/regional/demmin/mann -filmte-bei-festival-in-tutow -frauen-auf-der-toilette-1181638;
https://www.ostsee -zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/vorpommern -unbekannte -filmen-auf-damen-
toiletten-videos-landen-auf-porno-seite-W43PQWWMWLSKMHNST6UAT36HJ4.html
2 https://www.express.de/koeln/polizei-koeln-jagt-diesen-mann-frauen-beim-duschen -gefilmt-374885
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1175/2023
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.06.2023
- Erstellt
- 01.06.2023 11:03