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AN/1175/2023

Handlungskonzepte und Kampagnen gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen in öffentlichen Einrichtungen

Die Linke. Anfrage nach § 4 14.06.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 04.09.2023, TOP 1.4

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4 Altfassung

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Linke Anfrage nach § 4

4732 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/1175/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 12.06.2023 
 
Handlungskonzepte und Kampagnen gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen 
in öffentlichen Einrichtungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende De Bellis-Olinger, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung des nächsten Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu 
nehmen.  
 
Die von Deutschland erst im Jahre 2017 ratifizierte Istanbul Konvention besagt, dass es Pflicht der 
einzelnen Staaten ist, „ die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen 
[durchzuführen], um landesweit wirksame, umfassende und koordinierte politische Maßnahmen zu 
beschließen und umzusetzen, die alle einschlägigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung 
aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt umfasst, und 
um eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben“. 
 
Aus der Europäische n Gleichstellungscharta ergibt sich, dass Gleichstellung von Frauen und 
Männern ein Grundrecht ist, welches auch auf kommunaler bzw. lokaler Ebene konsequent 
garantiert werden muss.  
 
Eine Problematik, welcher in besonderer Weise der Gleichstellung von Fra uen und Männern im 
Wege steht, ist die der weiterhin stattfindenden Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind. In diese 
Kategorie fallen auch unerwünschte und heimliche Video -Aufnahmen. Erst seit dem Jahr 2021 
gelten Upskirting und Downblousing – das heißt heimliches Filmen unter den Rock oder in den 
Ausschnitt – als Straftatbestand.  
 
Es ist wichtig, Gewaltformen stets vor dem Hintergrund sich ändernder technologischer 
Möglichkeiten zu betrachten. Während der letzten Jahre sind vermehrt Spannervideos in den Fokus 
der Öffentlichkeit gerückt; bei welchen teilweise mit Handys, teilweise mit Mini -Kameras, Frauen 
heimlich auf Toiletten gefilmt worden sind1. Solche Kameras sind kabellos und können die Größe 
                                                 
1 https://www.spiegel.de/kultur/musik/fusion-festival-monis-rache-und-spannervideos -das-ist-kein-porno-das-
ist-gewalt-a-88712a38-9193-4dec-9c2b-29928d37c6d5 ;

von Stecknadelköpfen besitzen. Im Kölner Agrippabad hat es beispielsweise einen Vorfall gegeben, 
bei welchem mit einer Handykamera eine Frau während des Duschens heimlich gefilmt wurde2. Von 
einer Anzahl an nicht entdeckten Vorgängen kann ausgegangen werden.  
 
Es ist dafür zu sorgen, dass sich Frauen und Mädchen in den Duschen, Toiletten und Umkleiden 
beispielsweise der KölnBäder sicher fühlen können. Auch in anderen städtisch betriebenen 
Einrichtungen, wie beispielsweise Museen, müssen sich diese in den Toiletteneinrichtungen sicher 
und unbeobachtet fühlen können. Hierzu werden Konzepte benötigt.  
 
Auch ist ein grundsätzliches Handlungskonzept vorzulegen bzw. sind Kampagnen zur Bekämpfung 
von Upskirting und Downblousing in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erarbeiten.   
 
Wir fragen daher: 
 
1. Hat sich die Stadtverwal tung Köln – allgemein oder spezifisch bezüglich bestimmter 
Einrichtungen – bereits mit der beschriebenen Problematik von heimlich angefertigten, 
voyeuristischen Videos befasst? 
2. Falls ja, mit welchem Ergebnis? 
3. Werden Umkleiden, Duschen und Toiletten der Köl nBäder regelmäßig nach solchen 
Kameras abgesucht? Falls nein, wieso nicht bzw. ist dies in Planung? 
4. Welche weiteren Maßnahmen sind – allgemein oder spezifisch bezüglich bestimmter 
Einrichtungen – in Planung? 
5. Wie weit vorangeschritten ist die Erarbeitung ei nes Handlungskonzepts bzw. von 
Kampagnen zur Bekämpfung von Upskirting und Downblousing in Verkehrsmitteln der KVB? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein, Geschäftsführer DIE LINKE  
 
 
 
                                                 
https://www.nordkurier.de/regional/demmin/mann -filmte-bei-festival-in-tutow -frauen-auf-der-toilette-1181638;  
https://www.ostsee -zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/vorpommern -unbekannte -filmen-auf-damen-
toiletten-videos-landen-auf-porno-seite-W43PQWWMWLSKMHNST6UAT36HJ4.html  
2 https://www.express.de/koeln/polizei -koeln-jagt-diesen-mann-frauen-beim-duschen -gefilmt-374885

Linke Anfrage nach § 4 Altfassung

4643 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende 
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.06.2023 
AN/1175/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 12.06.2023 
 
Handlungskonzepte und Kampagnen gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen 
in öffentlichen Einrichtungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende De Bellis-Olinger, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung des nächsten Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu 
nehmen.  
 
Die von Deutschland erst im Jahre 2017 ratifizierte Istanbul Konvention besagt, dass es Pflicht der 
einzelnen Staaten ist, „ die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen 
[durchzuführen], um landesweit wirksame, umfassende und koordinierte politische Maßnahmen zu 
beschließen und umzusetzen, die alle einschlägigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung 
aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt umfasst, und 
um eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen zu geben“. 
 
Aus der Europäischen Gleichstellungscharta ergibt sich, dass Gleichstellung von Frauen und 
Männern ein Grundrecht ist, welches auch auf kommunaler bzw. lokaler Ebene konsequent 
garantiert werden muss.  
 
Eine Problematik, welcher in besonderer Weise der Gleic hstellung von Frauen und Männern im 
Wege steht, ist die der weiterhin stattfindenden Gewalt gegen Frauen, weil sie Frauen sind. In diese 
Kategorie fallen auch unerwünschte und heimliche Video -Aufnahmen. Erst seit dem Jahr 2021 
gelten Upskirting und Downblousing – das heißt heimliches Filmen unter den Rock oder in den 
Ausschnitt – als Straftatbestand.  
 
Es ist wichtig, Gewaltformen stets vor dem Hintergrund sich ändernder technologischer 
Möglichkeiten zu betrachten. Während der letzten Jahre sind vermehrt Spannervideos in den Fokus 
der Öffentlichkeit gerückt; bei welchen teilweise mit Handys, teilweise mit Mini -Kameras, Frauen 
heimlich auf Toiletten gefilmt worden sind1. Solche Kameras sind kabellos und können die Größe 
                                                 
1 https://www.spiegel.de/kultur/musik/fusion -festival-monis-rache-und-spannervideos -das-ist-kein-porno-das-
ist-gewalt-a-88712a38-9193-4dec-9c2b-29928d37c6d5 ;

von Stecknadelköpfen besitzen. Im Kölner Agrippabad hat es beispielsweise einen Vorfall gegeben, 
bei welchem mit einer Handykamera eine Frau während des Duschens heimlich gefilmt wurde2. Von 
einer Anzahl an nicht entdeckten Vorgängen kann ausgegangen werden.  
 
Es ist dafür zu sorgen, dass sich Frauen und Mädchen in den Duschen, Toiletten und Umkleiden 
beispielsweise der KölnBäder sicher fühlen können. Auch in anderen städtisch betriebenen 
Einrichtungen, wie beispielsweise Museen, müssen sich diese in den Toiletteneinrichtungen sicher 
und unbeobachtet fühlen können. Hierzu werden Konzepte benötigt.  
 
Auch ist ein grundsätzliches Handlungskonzept vorzulegen bzw. sind Kampagnen zur Bekämpfung 
von Upskirting und Downblousing in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erarbeiten.   
 
Wir fragen daher: 
 
1. Hat sich die Stadtverwaltung Köln bereits mit der beschriebenen Problematik von heimlich 
angefertigten, voyeuristischen Videos befasst? 
2. Falls ja, mit welchem Ergebnis? 
3. Werden Duschen und Toiletten in städtischen Betrieben, wie beispielsweise den 
KölnBädern, regelmäßig nach solchen Kameras abgesucht? Falls nein, wieso nicht bzw. ist 
dies in Planung? 
4. Welche weiteren Maßnahmen sind in Planung? 
5. Wie weit vorangeschritten ist die Erarbeitung eines Handlungskonzepts bzw. von 
Kampagnen zur Bekämpfung von Upskirting und Downblousing in Verkehrsmitteln der KVB? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein, Geschäftsführer DIE LINKE  
 
 
 
                                                 
https://www.nordkurier.de/regional/demmin/mann -filmte-bei-festival-in-tutow -frauen-auf-der-toilette-1181638;  
https://www.ostsee -zeitung.de/mecklenburg-vorpommern/vorpommern -unbekannte -filmen-auf-damen-
toiletten-videos-landen-auf-porno-seite-W43PQWWMWLSKMHNST6UAT36HJ4.html  
2 https://www.express.de/koeln/polizei-koeln-jagt-diesen-mann-frauen-beim-duschen -gefilmt-374885

Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1175/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
14.06.2023
Erstellt
01.06.2023 11:03