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2079/2022

Dienstleistungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Bonn

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.11

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2, Auszug - Gesundheitsausschuss vom 07.03.2023

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Anlage 1: Vertrag MRE-Netz

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Beschlussvorlage Rat

9318 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2079/2022 
Freigabedatum 
 03.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Dienstleistungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Bonn über das Projekt mre-netz 
regio rhein-ahr.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Erweiterung zu der in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 un-
ter der Session-Nr. 2258/2015 beschlossenen dauerhaften Fortführung der Koordinati-
onsstelle für ein MRE-Netzwerk (Netzwerk zur Prävention und Bekämpfung multiresis-
tenter Erreger sowie Verbesserung der Schnittstellen zwischen den Einrichtungen der 
Gesundheitsversorgung für die Stadt Köln). 
2. Hinsichtlich der Finanzierung der zusätzlich anfallenden Sachaufwendungen in den 
Jahren 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 30.898 € im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, ermächtigt der Rat die 
Verwaltung, im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagte Mittel aus Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen in Teilplanzeile 13 – Sach- und Dienstaufwendungen umzu-
schichten. 
3. Das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die er-
forderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Gesundheitsausschuss 07.03.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 13.03.2023 
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  135.898 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    135.898 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die seit 2011 bestehende Mitarbeit des Gesundheitsamts Köln im mre-netz regio rhein-ahr 
sollte unbedingt fortgeführt werden. Durch den regelmäßigen Austausch mit den anderen Ge-
sundheitsämtern der umliegenden Kreise, die alle in dem Netzwerk vertreten sind, ergibt sich 
für alle infektionshygienischen Fragestellungen und darüber hinaus auch für viele weitere 
Themenfelder eine deutliche Arbeitserleichterung für das Gesundheitsamt Köln. Zudem hat 
die gute und effektive Zusammenarbeit im Netzwerk dazu geführt, dass es inzwischen in der 
gesamten Region gemeinsame Standards und Vorgehensweisen für den Umgang mit Infekti-
onserregern und die entsprechenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen gibt. 
Das Netzwerk, das jetzt im Zuge der Abschlüsse der neuen Verträge umbenannt werden soll, 
befasst sich schon lange nicht nur mit multiresistenten Erregern, sondern mit allen in Gesund-
heitseinrichtungen relevanten Krankheitserregern und den zu ihrer Eindämmung erforderli-
chen Vorgehensweisen. So stellte das Netzwerk für die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts 
Köln auch während der Corona-Pandemie, während der mit den umliegenden Gesundheits-
ämtern im Rahmen der Lenkungsgruppensitzungen über viele Monate hinweg im wöchentli-
chen Turnus mittels Videokonferenzen ein Austausch stattfand, eine sehr große Unterstüt-
zung dar. 
Über all die Jahre wurden immer wieder aus der Lenkungsgruppe gemeinsame Appelle und 
Bitten an die Politik gerichtet, die in vielen Fällen – zumindest teilweise – erfolgreich waren 
und in der Folge die Arbeit des Gesundheitsamtes Köln erleichtert haben.

3 
Von den hauptamtlich für das Netzwerk tätigen Koordinator*innen werden außerdem viele 
Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die v.a. für die bei der Stadt Köln ausgebildeten 
Fachärzt*innen in Weiterbildung, aber auch für alle weiteren im Bereich der Infektionshygiene 
des Gesundheitsamts tätigen Mitarbeitenden wichtig sind. 
Wahrscheinlich den wichtigsten Teil der Arbeit des Netzwerks stellt die Siegelung der Kran-
kenhäuser und Pflegeheime dar. Die eigens vom Netzwerk entwickelten Hygienesiegel wer-
den in allen beteiligten Kreisen vergeben und liefern somit auf dem Gebiet der Hygiene einen 
vergleichbaren Qualitätsstandard für die Einrichtungen. Um das Siegel, auf das sich die Ein-
richtungen freiwillig bewerben können, zu erlangen, werden sie zu Beginn und dann im jährli-
chen Turnus in Hinblick auf bestimmte Qualitätsziele überprüft. Dazu müssen bestimmte Un-
terlagen (Hygienepläne, Standardarbeitseinweisungen beim Umgang mit bestimmten Erre-
gern, etc.) eingereicht werden. Es ist aber auch jeweils eine Begehung, die in Kooperation von 
den Netzwerkkoordinator*innen und den Mitarbeitenden der Gesundheitsämter in den Kran-
kenhäusern und Pflegeeinrichtungen durchgeführt wird, erforderlich. Außerdem sind regelmä-
ßige Teilnahmen der Einrichtungen an vom Netzwerk organisierten Fortbildungsveranstaltun-
gen sowie der Nachweis, dass in den Häusern auch selber Hygieneschulungen durchgeführt 
werden, erforderlich. 
Diesen Siegelungsprozess, der inzwischen weit über unsere Region hinaus ein großes Anse-
hen erlangt hat, hätte das Gesundheitsamt Köln niemals alleine vornehmen können. In den 
Krankenhäusern, die inzwischen fast ausnahmslos gesiegelt sind, und in den vielen gesiegel-
ten Pflegeheimen haben sich die infektionshygienischen Bedingungen durch diesen fortlauf-
endenden Prozess maßgeblich verbessert. 
Als ein weiterer wichtiger Baustein der Netzwerktätigkeit sind insbesondere für die stationären 
und ambulanten Pflegeeinrichtungen und -dienste Qualitätszirkel in Kooperation der Netz-
werkkoordinator*innen und des Kölner Gesundheitsamts durchgeführt worden. Auch diese 
Treffen, die ein niedrigschwelliges Angebot für Pflegeeinrichtungen darstellen und bei denen 
die für sie wichtigen Hygiene-Fragestellungen besprochen werden, führten zu einer deutlichen 
Verbesserung der Infektionshygiene für die in diesen Einrichtungen betreuten besonders vul-
nerablen Personengruppen. 
Aus all diesen Gründen sollte der Vertrag zur Mitarbeit des Gesundheitsamts Köln im mre-
netz regio rhein-ahr fortgesetzt werden. Abschließend ist als die inhaltlich größte Änderung 
die Erweiterung um die Digitalisierungsmaßnahmen, insbesondere bei den Siegelungsprozes-
sen, zu nennen. Die Kostensteigerung ist eine Anpassung aufgrund der seit 2011 erfolgten 
Tariferhöhungen. 
 
Finanzierung 
 
Die für die dauerhafte Fortführung der Koordinationsstelle eines MRE-Netzwerkes erforderli-
chen Finanzmittel in Höhe von jährlich 105.000,- € gemäß Ratsbeschluss (2258/2015) vom 
12.11.2015 wurden im Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen bedarfsgerecht auch weiterhin in der Haushaltsplana-
nmeldung 2023/2024 ff. berücksichtigt.  
 
Da die konkrete Höhe für die Fortführung und die Erweiterung der Maßnahme aufgrund von 
Verhandlungsgesprächen und zum Zeitpunkt der Haushaltsplananmeldung noch nicht fest 
stand, konnten die zusätzlich benötigten Finanzmittel in Höhe von 30.898,- € für die Jahre 
2023 und 2024 nicht berücksichtigt werden.  
Zur Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen sollen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teil-
ergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste veran-
schlagte Mittel haushaltsneutral aus Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Teilplanzeile 
13 – Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet werden. 
 
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden Mittel für das Drogenhilfekonzept veranschlagt. 
Aufgrund dessen, dass keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden, kann der geplan-
te Drogenkonsumraum in Kalk nicht wie geplant errichtet werden. 
 
Das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit-
tel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

4 
Zur Dringlichkeit 
 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht 
fristgerecht in die Beratungsfolge eingebracht werden. Eine Entscheidung in der Sitzung des 
Rates am 23.03.2023 ist unbedingt erforderlich, damit die Zusammenarbeit mit der Uniklinik 
Bonn starten kann. Der Dienstleistungsvertrag wurde von der Uniklinik Bonn schon im April 
letzten Jahres unterschrieben und liegt der Stadt Köln seit Mai 2022 zur Unterschrift vor. Alle 
Städte und Kreise, die dem MRE Netzwerk Rhein Ahr angehören (LK Euskirchen, SK Lever-
kusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rein-Sieg-Kreis, 
SK Bonn, LK Neuwied, LK Ahrweiler) haben dem Finanzierungskonzept des MRE Netzwerkes 
bereits zugestimmt. Das Finanzierungskonzept wurde erstmals am 14.07.2021 vorgestellt und 
wird seitdem diskutiert. 
Von der Zustimmung ist die MRE Netzwerks Koordinationsstelle abhängig, die derzeit nicht 
ausreichend finanziert ist 
 
Anlage 
Vertrag MRE-Netz

Anlage 2, Auszug - Gesundheitsausschuss vom 07.03.2023

1805 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Frau Niemeyer 
Telefon:  (0221) 221 23820 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  Sabine.Niemeyer@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 22.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des 
Gesundheitsausschusses  vom 07.03.2023  
öffentlich 
5.3 Dienstleistungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Bonn über das 
Projekt mre-netz regio rhein-ahr. 
2079/2022 
 
Beschluss, ergänzt durch einen Beschluss zur Begründung (siehe Anmerkun-
gen):  
 
1. Der Rat beschließt die Erweiterung zu der in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 
unter der Session-Nr. 2258/2015 beschlossenen dauerhaften Fortführung der Koordi-
nationsstelle für ein MRE-Netzwerk (Netzwerk zur Prävention und Bekämpfung multi-
resistenter Erreger sowie Verbesserung der Schnittstellen zwischen den Einrichtun-
gen der Gesundheitsversorgung für die Stadt Köln).  
  
2. Hinsichtlich der Finanzierung der zusätzlich anfallenden Sachaufwendungen in den 
Jahren 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 30.898 € im Teilergebnisplan des Gesund-
heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, ermächtigt der Rat die 
Verwaltung, im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagte Mittel aus Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen in Teilplanzeile 13 – Sach- und Dienstaufwendungen umzu-
schichten.  
  
3. Das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets 
die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
Anmerkung: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig dazu folgende Begründung: Auf-
grund dessen, dass die Priorität auf der Inbetriebnahme der Drogenkonsumräume 
liegt, wurde das Beratungsangebot in Meschenich noch nicht ausgeweitet.

Anlage 1: Vertrag MRE-Netz

10044 Zeichen

Dienstleistungsvertrag 
 
zwischen 
 
der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin 
Gesundheitsamt 
Neumarkt 15-21 
50667 Köln 
 
-nachstehend Auftraggeber- 
 
und 
 
dem Universitätsklinikum Bonn 
Venusberg-Campus 1 
53127 Bonn 
Ausführende Stelle: Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, 
Projektleiter: Prof. Dr. med. Nico T. Mutters, MPH 
-nachfolgend Auftragnehmer- 
 
 
-gemeinsam die Parteien- 
 
§ 1 
Vertragsgegenstand 
 
(1) Dieser Vertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer 
als regionale Koordinierungsstelle für das Management multiresistenter Erreger (MRE) 
und anderer hygienisch relevanter Erreger in der Stadt Köln. Das Projekt wird „mre-netz regio 
rhein-ahr - Das Netzwerk für Infektionsschutz“  genannt und soll eine Netzwerkbildung 
innerhalb der Stadt Köln sowie mit den am „mre-netz regio rhein-ahr“ beteiligten Kreisen und 
Städten sicherstellen. 
(2) Das Ziel ist eine Koordination und hygienische Beratung hinsichtlich des 
infektionshygienischen Managements multiresistenter und anderer hygienisch relevanter 
Erreger in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Stadt Köln analog den am 
mre-netz regio rhein -ahr beteiligten Kreisen und Städten im Sinne des vorbeugenden 
Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung. Das Projekt bezweckt zudem die 
Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung von infektionshygienischen Vorgehensweisen und 
dient der Kontrolle/Reduktion der Ausbreitung multiresistenter und anderer hygienisch 
relevanter Erreger. Schließlich soll eine Verbesserung des Infektionsschutzes de r 
betroffenen Bevölkerung erreicht werden. Hierbei werden aktuelle wissenschaftliche 
Erkenntnisse unter Berücksichtigung evidenzbasierter Studien beachtet. 
 
 
§ 2 
Leistungsumfang 
 
(1)  Wesentliche Aufgaben des Auftragnehmers sind die Koordination des 
Umganges mit MRE und anderer hygienisch relevanter Erreger in Gesundheits- und

Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Verhinderung einer Ausbreitung von MRE und 
anderer hygienisch relevanter Erreger durch z.B. eine effektivere Kommunikation bzw. 
Informationsaustausch und Zertifizierungen. Zu diesem Zweck stellt der Auftragnehmer 
dem Auftraggeber einen MRE-Koordinator (im Folgenden „MRE-Koordinator“). 
Die Organisation und Moderation von Netzwerktreffen für und zwischen den 
Gesundheitsämtern sowie deren Partnern ist Aufgabe der Koordinierungsstelle. 
Des Weiteren sind eine hygienische Beratung der Gesundheitsämter zu MRE und anderen 
hygienisch relevanten Erregern  und direkt damit zusammenhängenden 
infektionshygienischen Fragen sowie die  Aufarbeitung von einschlägigen 
wissenschaftlichen Fragen aus dem ÖGD unter Nutzung der Infrastruktur des 
Universitätsklinikums Bonn Bestandteil des Leistungsumfangs. 
Die für den vorbeugenden Gesundheitsschutz notwendigen Informationen zur Infektiologie 
werden u.a. über eine Homepage zur Verfügung gestellt, die auch einen abgesicherten 
Bereich für die beteiligten Kommunen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen des 
Gesundheitswesens und Gemeinschaftseinrichtungen beinhaltet. 
 
(2) Ergänzend zu den Aufgaben in §2 Abschnitt (1) können weitere Tätigkeiten wie 
Informations- und Fortbildungsveranstaltungen (digital oder vor Ort) an 
Gesundheitsämtern, den Krankenhäusern und  anderen Einrichtungen des 
Gesundheitswesens in den beteiligten Kreisen und Städten durchgeführt werden. 
 
(3) Die Aufgabenanforderungen des Auftraggebers werden im Einvernehmen 
zwischen den beteiligten Kreisen und Städten und dem Auftragnehmer regelmäßig 
abgestimmt (Lenkungsgruppensitzung). 
 
(4)  Die konzeptionelle Gestaltung der Projekte der Stadt Köln wird vom MRE -
Koordinator in Kooperation mit den jeweiligen MRE-Koordinatoren der am „mre-netz regio 
rhein-ahr“ beteiligten Kreise und Städte erarbeitet mit dem unmittelbaren Ziel des 
vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. 
 
(5) Seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Köln werden dem oder der MRE -
Koordinator/in:  
- ein zusätzlicher Arbeitsplatz im Gesundheitsamt sowie ein Telearbeits- 
 platz der Stadt Köln zur Verfügung gestellt, 
- die Fahrtkosten und Reise - bzw. Sachkosten zur Wahrnehmung von 
Fortbildungsveranstaltungen zur Vertretung des Netzwerkes im Rahmen 
überregionaler Netzwerktreffen auf Nachweis erstattet, 
- die innerstädtische Koordination, Supervision und Unterstützung durch einen 
 Facharzt/-ärztin für Hygiene und Umweltmedizin gewährleistet. 
 
(6) Die Aufgaben des MRE-Koordinators werden durch eine Ärztin / einen Arzt mit 
folgenden Qualifikationen und Anforderungen wahrgenommen: 
- Qualifikation: mindestens ein Jahr klinische Erfahrung, 
- Interesse für öffentliches Gesundheitswesen, gutes organisatorisches Geschick, 
Kommunikations- und Moderat ionsfähigkeit, Interesse an der wissenschaftlichen 
Aufarbeitung konkreter Fragen, 
- Weiterbildung zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin angestrebt bzw. 
ermöglicht, ggf. zusätzlich zum FA/FÄ für Öffentliches Gesundheitswesen. 
- Ansiedlung: Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn. 
 
Die Auswahl des einzusetzenden MRE -Koordinators obliegt ausschließlich dem 
Auftragnehmer.

Die Parteien sind sich einig, dass zu keinem Zeitpunkt zwischen dem vom 
Auftragnehmer zu stellenden  MRE-Koordinator und dem Auftraggeber ein 
sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis entsteht. Der MRE -Koordinator handelt 
ausschließlich auf Weisung des Auftragnehmers und ist nur diesem gegenüber 
verpflichtet.  
 
§ 3 
Vergütung 
(1) Als Gegenleistung für die Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten 
Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 
135.897,57 EUR. Mit diesem Betrag sind sämtliche erbrachten Dienstleistungen abgegolten. 
Darüber hinaus gehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. 
 
(2) Der Auftraggeber entrichtet den zu tragenden jährlichen Kostenanteil in 12 Raten, 
die jeweils zum 1. eines Monats fällig werden oder in jährlicher Zahlung zu Beginn des 
jeweiligen Jahres. 
 
(3) Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt an die folgende 
Adresse des Auftraggebers:  
Gesundheitsamt 
Neumarkt 15-21 
50667 Köln 
 
§ 4 
Laufzeit 
(1) Der Vertrag beginnt mit dem 01.05.2022 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
 
 
§ 5 
Haftung 
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung der geschuldeten 
Dienstleistungen mit der bei ihm üblichen Sorgfalt vorzugehen und den ihm bekannten 
gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Darüber  
hinausgehende Gewährleistungsansprüche werden jedoch nicht übernommen. 
 
(2) Die Parteien haften einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die 
Haftung für Folge- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für Personenschäden 
haften die Parteien nach gesetzlichen Bestimmungen. 
. 
 
§ 6 
Geheimhaltung 
(1) Die Parteien werden die ihnen und ihren Mitarbeitern aufgrund dieses Vertrages 
übermittelten vertraulichen Informationen (insbesondere Kenntnisse, Unterlagen, 
Aufgabenstellungen und Geschäftsvorgänge) der jeweils anderen Partei vertraulich 
behandeln, keine m Dritten zugänglich machen und ausschließlich zum Zweck der 
Durchführung dieses Vertrages benutzen. Als vertrauliche Informationen gelten 
sämtliche Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder 
deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus der Natur der Sache ergibt. Diese 
Verpflichtungen enden nach einem Zeitraum von fünf Jahren ab Beendigung des 
Vertrages. Die Parteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Durchführung des Vertrages

hinzugezogenen Mitarbeiter und Dritte die vorsteh end beschriebene Vertraulichkeit 
wahren. 
 
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die 
betreffenden Informationen nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden 
der empfangenden Partei allgemein bekannt werden oder 
• rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden, oder 
• bei der empfangenden Partei bereits vorhanden sind oder unabhängig von der 
Zusammenarbeit entwickelt werden oder 
• offengelegt werden, nachdem die offenbarende Partei schriftlich auf die 
Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten verzichtet hat oder 
• aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ordnungsgemäß 
offengelegt wurden. 
 
§ 7 
Kündigung 
 
(1) Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund mit einer Frist von 
6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. 
 
(2) Der Vertrag kann vom Auftragnehmer jederzeit außerordentlich gekündigt 
werden, falls eine adäquate Besetzung oder Wiederbesetzung der Koordinationsstelle 
bzw. des MRE-Koordinators nicht möglich ist. 
 
 
§ 8 
In-Kraft-Treten 
(1) Dieser Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn neben dem Auftragnehmer auch der 
Auftraggeber unterschrieben hat. 
 
§ 9 
Schlussbestimmung 
 
(1) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und Erfüllungsort ist Bonn. 
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine 
Aufhebung der Schriftform. 
(3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird 
die Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Die 
Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem Ziel der 
nichtigen Regelung nahekommt. Der Vertrag ersetzt alle bisher getroffenen schriftlichen 
Vereinbarungen zwischen den beiden Vertragsparteien bezüglich des Vertragszweckes 
 
. 
 
-UNTERSCHRIFTENSEITE FOLGT-

Für den Auftraggeber: 
 
 
 
Köln, den  
 
 
 
 
 
 ____________________ 
 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin 
Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für den Auftragnehmer: 
 
   
 
 
Bonn, den     Bonn, den 
 
 
 
 
 
 
 _____________________   _____________________ 
 
 
i.A. Dr. Stephanie Schwedhelm   -Ausführende Stelle- 
Leiterin Stabsstelle Recht    Prof. Dr. med. N. T. Mutters                          
Direktor des Instituts für Hygiene 
und Öffentliche Gesundheit/Public 
Health 
Universitätsklinikum Bonn    Universitätsklinikum Bonn

Beratungsverlauf (4)

07.03.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neumarkt 15

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Details

Aktenzeichen
2079/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.03.2023
Erstellt
27.06.2022 16:31