2079/2022
Dienstleistungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Bonn
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
9318 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2079/2022 Freigabedatum 03.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Dienstleistungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Bonn über das Projekt mre-netz regio rhein-ahr. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Erweiterung zu der in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 un- ter der Session-Nr. 2258/2015 beschlossenen dauerhaften Fortführung der Koordinati- onsstelle für ein MRE-Netzwerk (Netzwerk zur Prävention und Bekämpfung multiresis- tenter Erreger sowie Verbesserung der Schnittstellen zwischen den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung für die Stadt Köln). 2. Hinsichtlich der Finanzierung der zusätzlich anfallenden Sachaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 30.898 € im Teilergebnisplan des Gesund- heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, ermächtigt der Rat die Verwaltung, im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagte Mittel aus Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Teilplanzeile 13 – Sach- und Dienstaufwendungen umzu- schichten. 3. Das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die er- forderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Gesundheitsausschuss 07.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 135.898 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 135.898 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die seit 2011 bestehende Mitarbeit des Gesundheitsamts Köln im mre-netz regio rhein-ahr sollte unbedingt fortgeführt werden. Durch den regelmäßigen Austausch mit den anderen Ge- sundheitsämtern der umliegenden Kreise, die alle in dem Netzwerk vertreten sind, ergibt sich für alle infektionshygienischen Fragestellungen und darüber hinaus auch für viele weitere Themenfelder eine deutliche Arbeitserleichterung für das Gesundheitsamt Köln. Zudem hat die gute und effektive Zusammenarbeit im Netzwerk dazu geführt, dass es inzwischen in der gesamten Region gemeinsame Standards und Vorgehensweisen für den Umgang mit Infekti- onserregern und die entsprechenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen gibt. Das Netzwerk, das jetzt im Zuge der Abschlüsse der neuen Verträge umbenannt werden soll, befasst sich schon lange nicht nur mit multiresistenten Erregern, sondern mit allen in Gesund- heitseinrichtungen relevanten Krankheitserregern und den zu ihrer Eindämmung erforderli- chen Vorgehensweisen. So stellte das Netzwerk für die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts Köln auch während der Corona-Pandemie, während der mit den umliegenden Gesundheits- ämtern im Rahmen der Lenkungsgruppensitzungen über viele Monate hinweg im wöchentli- chen Turnus mittels Videokonferenzen ein Austausch stattfand, eine sehr große Unterstüt- zung dar. Über all die Jahre wurden immer wieder aus der Lenkungsgruppe gemeinsame Appelle und Bitten an die Politik gerichtet, die in vielen Fällen – zumindest teilweise – erfolgreich waren und in der Folge die Arbeit des Gesundheitsamtes Köln erleichtert haben. 3 Von den hauptamtlich für das Netzwerk tätigen Koordinator*innen werden außerdem viele Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die v.a. für die bei der Stadt Köln ausgebildeten Fachärzt*innen in Weiterbildung, aber auch für alle weiteren im Bereich der Infektionshygiene des Gesundheitsamts tätigen Mitarbeitenden wichtig sind. Wahrscheinlich den wichtigsten Teil der Arbeit des Netzwerks stellt die Siegelung der Kran- kenhäuser und Pflegeheime dar. Die eigens vom Netzwerk entwickelten Hygienesiegel wer- den in allen beteiligten Kreisen vergeben und liefern somit auf dem Gebiet der Hygiene einen vergleichbaren Qualitätsstandard für die Einrichtungen. Um das Siegel, auf das sich die Ein- richtungen freiwillig bewerben können, zu erlangen, werden sie zu Beginn und dann im jährli- chen Turnus in Hinblick auf bestimmte Qualitätsziele überprüft. Dazu müssen bestimmte Un- terlagen (Hygienepläne, Standardarbeitseinweisungen beim Umgang mit bestimmten Erre- gern, etc.) eingereicht werden. Es ist aber auch jeweils eine Begehung, die in Kooperation von den Netzwerkkoordinator*innen und den Mitarbeitenden der Gesundheitsämter in den Kran- kenhäusern und Pflegeeinrichtungen durchgeführt wird, erforderlich. Außerdem sind regelmä- ßige Teilnahmen der Einrichtungen an vom Netzwerk organisierten Fortbildungsveranstaltun- gen sowie der Nachweis, dass in den Häusern auch selber Hygieneschulungen durchgeführt werden, erforderlich. Diesen Siegelungsprozess, der inzwischen weit über unsere Region hinaus ein großes Anse- hen erlangt hat, hätte das Gesundheitsamt Köln niemals alleine vornehmen können. In den Krankenhäusern, die inzwischen fast ausnahmslos gesiegelt sind, und in den vielen gesiegel- ten Pflegeheimen haben sich die infektionshygienischen Bedingungen durch diesen fortlauf- endenden Prozess maßgeblich verbessert. Als ein weiterer wichtiger Baustein der Netzwerktätigkeit sind insbesondere für die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und -dienste Qualitätszirkel in Kooperation der Netz- werkkoordinator*innen und des Kölner Gesundheitsamts durchgeführt worden. Auch diese Treffen, die ein niedrigschwelliges Angebot für Pflegeeinrichtungen darstellen und bei denen die für sie wichtigen Hygiene-Fragestellungen besprochen werden, führten zu einer deutlichen Verbesserung der Infektionshygiene für die in diesen Einrichtungen betreuten besonders vul- nerablen Personengruppen. Aus all diesen Gründen sollte der Vertrag zur Mitarbeit des Gesundheitsamts Köln im mre- netz regio rhein-ahr fortgesetzt werden. Abschließend ist als die inhaltlich größte Änderung die Erweiterung um die Digitalisierungsmaßnahmen, insbesondere bei den Siegelungsprozes- sen, zu nennen. Die Kostensteigerung ist eine Anpassung aufgrund der seit 2011 erfolgten Tariferhöhungen. Finanzierung Die für die dauerhafte Fortführung der Koordinationsstelle eines MRE-Netzwerkes erforderli- chen Finanzmittel in Höhe von jährlich 105.000,- € gemäß Ratsbeschluss (2258/2015) vom 12.11.2015 wurden im Teilergebnisplan 0701 Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen bedarfsgerecht auch weiterhin in der Haushaltsplana- nmeldung 2023/2024 ff. berücksichtigt. Da die konkrete Höhe für die Fortführung und die Erweiterung der Maßnahme aufgrund von Verhandlungsgesprächen und zum Zeitpunkt der Haushaltsplananmeldung noch nicht fest stand, konnten die zusätzlich benötigten Finanzmittel in Höhe von 30.898,- € für die Jahre 2023 und 2024 nicht berücksichtigt werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen sollen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teil- ergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste veran- schlagte Mittel haushaltsneutral aus Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Teilplanzeile 13 – Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet werden. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden Mittel für das Drogenhilfekonzept veranschlagt. Aufgrund dessen, dass keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden, kann der geplan- te Drogenkonsumraum in Kalk nicht wie geplant errichtet werden. Das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mit- tel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 4 Zur Dringlichkeit Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht in die Beratungsfolge eingebracht werden. Eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 23.03.2023 ist unbedingt erforderlich, damit die Zusammenarbeit mit der Uniklinik Bonn starten kann. Der Dienstleistungsvertrag wurde von der Uniklinik Bonn schon im April letzten Jahres unterschrieben und liegt der Stadt Köln seit Mai 2022 zur Unterschrift vor. Alle Städte und Kreise, die dem MRE Netzwerk Rhein Ahr angehören (LK Euskirchen, SK Lever- kusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rein-Sieg-Kreis, SK Bonn, LK Neuwied, LK Ahrweiler) haben dem Finanzierungskonzept des MRE Netzwerkes bereits zugestimmt. Das Finanzierungskonzept wurde erstmals am 14.07.2021 vorgestellt und wird seitdem diskutiert. Von der Zustimmung ist die MRE Netzwerks Koordinationsstelle abhängig, die derzeit nicht ausreichend finanziert ist Anlage Vertrag MRE-Netz
Anlage 2, Auszug - Gesundheitsausschuss vom 07.03.2023
1805 Zeichen
Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Frau Niemeyer Telefon: (0221) 221 23820 Fax: (0221) E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT- KOELN.DE Datum: 22.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 07.03.2023 öffentlich 5.3 Dienstleistungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Bonn über das Projekt mre-netz regio rhein-ahr. 2079/2022 Beschluss, ergänzt durch einen Beschluss zur Begründung (siehe Anmerkun- gen): 1. Der Rat beschließt die Erweiterung zu der in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 unter der Session-Nr. 2258/2015 beschlossenen dauerhaften Fortführung der Koordi- nationsstelle für ein MRE-Netzwerk (Netzwerk zur Prävention und Bekämpfung multi- resistenter Erreger sowie Verbesserung der Schnittstellen zwischen den Einrichtun- gen der Gesundheitsversorgung für die Stadt Köln). 2. Hinsichtlich der Finanzierung der zusätzlich anfallenden Sachaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 30.898 € im Teilergebnisplan des Gesund- heitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, ermächtigt der Rat die Verwaltung, im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagte Mittel aus Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Teilplanzeile 13 – Sach- und Dienstaufwendungen umzu- schichten. 3. Das Dezernat V, Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haus- haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Anmerkung: Der Gesundheitsausschuss beschließt einstimmig dazu folgende Begründung: Auf- grund dessen, dass die Priorität auf der Inbetriebnahme der Drogenkonsumräume liegt, wurde das Beratungsangebot in Meschenich noch nicht ausgeweitet.
Anlage 1: Vertrag MRE-Netz
10044 Zeichen
Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin Gesundheitsamt Neumarkt 15-21 50667 Köln -nachstehend Auftraggeber- und dem Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1 53127 Bonn Ausführende Stelle: Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Projektleiter: Prof. Dr. med. Nico T. Mutters, MPH -nachfolgend Auftragnehmer- -gemeinsam die Parteien- § 1 Vertragsgegenstand (1) Dieser Vertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer als regionale Koordinierungsstelle für das Management multiresistenter Erreger (MRE) und anderer hygienisch relevanter Erreger in der Stadt Köln. Das Projekt wird „mre-netz regio rhein-ahr - Das Netzwerk für Infektionsschutz“ genannt und soll eine Netzwerkbildung innerhalb der Stadt Köln sowie mit den am „mre-netz regio rhein-ahr“ beteiligten Kreisen und Städten sicherstellen. (2) Das Ziel ist eine Koordination und hygienische Beratung hinsichtlich des infektionshygienischen Managements multiresistenter und anderer hygienisch relevanter Erreger in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Stadt Köln analog den am mre-netz regio rhein -ahr beteiligten Kreisen und Städten im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung. Das Projekt bezweckt zudem die Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung von infektionshygienischen Vorgehensweisen und dient der Kontrolle/Reduktion der Ausbreitung multiresistenter und anderer hygienisch relevanter Erreger. Schließlich soll eine Verbesserung des Infektionsschutzes de r betroffenen Bevölkerung erreicht werden. Hierbei werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse unter Berücksichtigung evidenzbasierter Studien beachtet. § 2 Leistungsumfang (1) Wesentliche Aufgaben des Auftragnehmers sind die Koordination des Umganges mit MRE und anderer hygienisch relevanter Erreger in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Verhinderung einer Ausbreitung von MRE und anderer hygienisch relevanter Erreger durch z.B. eine effektivere Kommunikation bzw. Informationsaustausch und Zertifizierungen. Zu diesem Zweck stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen MRE-Koordinator (im Folgenden „MRE-Koordinator“). Die Organisation und Moderation von Netzwerktreffen für und zwischen den Gesundheitsämtern sowie deren Partnern ist Aufgabe der Koordinierungsstelle. Des Weiteren sind eine hygienische Beratung der Gesundheitsämter zu MRE und anderen hygienisch relevanten Erregern und direkt damit zusammenhängenden infektionshygienischen Fragen sowie die Aufarbeitung von einschlägigen wissenschaftlichen Fragen aus dem ÖGD unter Nutzung der Infrastruktur des Universitätsklinikums Bonn Bestandteil des Leistungsumfangs. Die für den vorbeugenden Gesundheitsschutz notwendigen Informationen zur Infektiologie werden u.a. über eine Homepage zur Verfügung gestellt, die auch einen abgesicherten Bereich für die beteiligten Kommunen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens und Gemeinschaftseinrichtungen beinhaltet. (2) Ergänzend zu den Aufgaben in §2 Abschnitt (1) können weitere Tätigkeiten wie Informations- und Fortbildungsveranstaltungen (digital oder vor Ort) an Gesundheitsämtern, den Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens in den beteiligten Kreisen und Städten durchgeführt werden. (3) Die Aufgabenanforderungen des Auftraggebers werden im Einvernehmen zwischen den beteiligten Kreisen und Städten und dem Auftragnehmer regelmäßig abgestimmt (Lenkungsgruppensitzung). (4) Die konzeptionelle Gestaltung der Projekte der Stadt Köln wird vom MRE - Koordinator in Kooperation mit den jeweiligen MRE-Koordinatoren der am „mre-netz regio rhein-ahr“ beteiligten Kreise und Städte erarbeitet mit dem unmittelbaren Ziel des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. (5) Seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Köln werden dem oder der MRE - Koordinator/in: - ein zusätzlicher Arbeitsplatz im Gesundheitsamt sowie ein Telearbeits- platz der Stadt Köln zur Verfügung gestellt, - die Fahrtkosten und Reise - bzw. Sachkosten zur Wahrnehmung von Fortbildungsveranstaltungen zur Vertretung des Netzwerkes im Rahmen überregionaler Netzwerktreffen auf Nachweis erstattet, - die innerstädtische Koordination, Supervision und Unterstützung durch einen Facharzt/-ärztin für Hygiene und Umweltmedizin gewährleistet. (6) Die Aufgaben des MRE-Koordinators werden durch eine Ärztin / einen Arzt mit folgenden Qualifikationen und Anforderungen wahrgenommen: - Qualifikation: mindestens ein Jahr klinische Erfahrung, - Interesse für öffentliches Gesundheitswesen, gutes organisatorisches Geschick, Kommunikations- und Moderat ionsfähigkeit, Interesse an der wissenschaftlichen Aufarbeitung konkreter Fragen, - Weiterbildung zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin angestrebt bzw. ermöglicht, ggf. zusätzlich zum FA/FÄ für Öffentliches Gesundheitswesen. - Ansiedlung: Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn. Die Auswahl des einzusetzenden MRE -Koordinators obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Die Parteien sind sich einig, dass zu keinem Zeitpunkt zwischen dem vom Auftragnehmer zu stellenden MRE-Koordinator und dem Auftraggeber ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis entsteht. Der MRE -Koordinator handelt ausschließlich auf Weisung des Auftragnehmers und ist nur diesem gegenüber verpflichtet. § 3 Vergütung (1) Als Gegenleistung für die Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 135.897,57 EUR. Mit diesem Betrag sind sämtliche erbrachten Dienstleistungen abgegolten. Darüber hinaus gehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. (2) Der Auftraggeber entrichtet den zu tragenden jährlichen Kostenanteil in 12 Raten, die jeweils zum 1. eines Monats fällig werden oder in jährlicher Zahlung zu Beginn des jeweiligen Jahres. (3) Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt an die folgende Adresse des Auftraggebers: Gesundheitsamt Neumarkt 15-21 50667 Köln § 4 Laufzeit (1) Der Vertrag beginnt mit dem 01.05.2022 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. § 5 Haftung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung der geschuldeten Dienstleistungen mit der bei ihm üblichen Sorgfalt vorzugehen und den ihm bekannten gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche werden jedoch nicht übernommen. (2) Die Parteien haften einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für Personenschäden haften die Parteien nach gesetzlichen Bestimmungen. . § 6 Geheimhaltung (1) Die Parteien werden die ihnen und ihren Mitarbeitern aufgrund dieses Vertrages übermittelten vertraulichen Informationen (insbesondere Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen und Geschäftsvorgänge) der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln, keine m Dritten zugänglich machen und ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages benutzen. Als vertrauliche Informationen gelten sämtliche Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus der Natur der Sache ergibt. Diese Verpflichtungen enden nach einem Zeitraum von fünf Jahren ab Beendigung des Vertrages. Die Parteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Durchführung des Vertrages hinzugezogenen Mitarbeiter und Dritte die vorsteh end beschriebene Vertraulichkeit wahren. (2) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden oder • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden, oder • bei der empfangenden Partei bereits vorhanden sind oder unabhängig von der Zusammenarbeit entwickelt werden oder • offengelegt werden, nachdem die offenbarende Partei schriftlich auf die Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten verzichtet hat oder • aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ordnungsgemäß offengelegt wurden. § 7 Kündigung (1) Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. (2) Der Vertrag kann vom Auftragnehmer jederzeit außerordentlich gekündigt werden, falls eine adäquate Besetzung oder Wiederbesetzung der Koordinationsstelle bzw. des MRE-Koordinators nicht möglich ist. § 8 In-Kraft-Treten (1) Dieser Vertrag tritt erst dann in Kraft, wenn neben dem Auftragnehmer auch der Auftraggeber unterschrieben hat. § 9 Schlussbestimmung (1) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und Erfüllungsort ist Bonn. (2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftform. (3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird die Wirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem Ziel der nichtigen Regelung nahekommt. Der Vertrag ersetzt alle bisher getroffenen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den beiden Vertragsparteien bezüglich des Vertragszweckes . -UNTERSCHRIFTENSEITE FOLGT- Für den Auftraggeber: Köln, den ____________________ Henriette Reker Oberbürgermeisterin Stadt Köln Für den Auftragnehmer: Bonn, den Bonn, den _____________________ _____________________ i.A. Dr. Stephanie Schwedhelm -Ausführende Stelle- Leiterin Stabsstelle Recht Prof. Dr. med. N. T. Mutters Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit/Public Health Universitätsklinikum Bonn Universitätsklinikum Bonn
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Neumarkt 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2079/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.03.2023
- Erstellt
- 27.06.2022 16:31