0025/2020
Geschwindigkeitskontrolle am Stammheimer Ring
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2368 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 0025/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Geschwindigkeitskontrolle am Stammheimer Ring Die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 09.12.2019 unter TOP 7.2.6 eine Anfrage (AN/1694/2019) zu Geschwindigkeitskontrollen auf dem Stammheimer Ring eingereicht. Im Wortlaut: „Mitte November wurde in Stammheim ca. auf Höhe des Stammheimer Rings 115 eine fotounterstütz- te Verkehrskontrolle durchgeführt. Bereits in früheren Anfragen erkundigten wir uns nach verkehrs- mäßigen Auffälligkeiten in Köln-Stammheim. Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie hoch war die Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen 2. Gab es weitere Auffälligkeiten? 3. Was ist die Konsequenz aus den Ergebnissen?“ Stellungnahme der Verwaltung: In der Zeit vom 13.11.2019 bis 20.11.2019 wurde eine der semistationären Anlagen auf dem Stamm- heimer Ring eingesetzt, sie stand in Höhe Hausnummer 121-123. Die semistationären Anlagen wer- den im gesamten Stadtgebiet eingesetzt, um alle Bezirke/Stadtteile bei Kontrollen berücksichtigen zu können und die Verkehrssicherheit zu stärken. Bei einer semistationären Anlage handelt sich um ein Messsystem (zur Erfassung beider Fahrtrich- tungen) mit Lasertechnik, das in einem KfZ-Anhänger verbaut wird. Die Standortauswahl ist vielseitig und die Positionierung sehr flexibel. Bei einer Betriebsdauer von ca. 7 Tagen kann die Anlage varia- bel platziert werden und ist in der Lage mehrere Fahrzeuge und Fahrstreifen gleichzeitig zu erfassen und hierbei völlig eigenständig zu arbeiten. Zu 1.) In der o.a. kontrollierten Zeit auf dem Stammheimer Ring wurden 28.658 Durchfahrten gezählt, 516 Fahrzeuge waren zu schnell, das entspricht einer Verstoßquote von 1,8%. Zu 2.) Die Verstoßquote ist sehr niedrig, so dass hier keine akute Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt und es konnten auch keine sonstigen Auffälligkeiten festgestellt werden. Zu 3) 2 Köln-Stammheim wird auch zukünftig im Rahmen der Einsatzplanung bei Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt, weitere Konsequenzen sind aufgrund der Erkenntnisse nicht vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0025/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.01.2020
- Erstellt
- 08.01.2020 11:30