0687/2018
Schulrechtliche Anpassung der Zügigkeit der Sekundarstufe II der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße 11, 50765 Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0687/2018 Freigabedatum 17.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Anpassung der Zügigkeit der Sekundarstufe II der Heinrich-Böll- Gesamtschule, Merianstraße 11, 50765 Köln an die bestehende Aufnahmesituation Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Heinrich-Böll- Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 Zügen auf 6 Züge. Die Kapazität der Sekundarstufe I bleibt unverändert bei 8 Zügen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Z iffer 4 Verwaltungsg e- richtsordnung angeordnet. Alternativen: Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit des der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit 5 Zügen in der Sekundarstufe II und 8 Zügen in der Sekundarstufe I. Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung 1. Sachstand Mit dem Bericht „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (Session 1906/2016 und 3801/2016) hat die Verwaltung dargestellt, dass es zur Deckung des rechnerisch erwarteten Gesamt- bedarfs im Stadtbezirk Chorweiler erforderlich ist, über die bestehenden Planungen hinaus in der Se- kundarstufe I und II zusätzliche Plätze zu schaffen (Planungsbericht S. 81). Die Erweiterung der Sekundarstufe II der Heinrich-Böll-Gesamtschule war bisher nicht Gegenstand dieser Planungen. Die Heinrich-Böll-Gesamtschule führt bereits seit mehreren Jahren eine höhere Schülerzahl als es nach der derzeit festgelegten Zügigkeit vorgesehen ist. Neben den eigenen Schüler*innen, die nach der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule wechseln, nimmt die Heinrich- Böll-Gesamtschule traditionell auch Schüler*innen insbesondere aus Haupt- und Realschulen im Stadtbezirk Chorweiler auf. Die Raumsituation lässt dies zu. Im Zuge der Generalinstandsetzung des Gebäudes muss nun eine Entscheidung über den Raumbe- darf und damit das Sanierungsziel getroffen werden. Um auch in der zukünftigen Raumsituation das bisherige Aufnahmepotential erhalten zu können, ist die schulrechtliche Anpassung der Aufnahmeka- pazität an die tatsächlichen Gegebenheiten vorzunehmen. Hierdurch kann der Raumbestand am Standort bestmöglich für schulische Zwecke gesichert werden. 2. Kapazität und erwartete Entwicklung der Schülerzahlen Die Kapazität der Heinrich-Böll-Gesamtschule beträgt in der Sekundarstufe I 8 Züge. Dies entspricht 216 Plätzen je Jahrgang. Die Aufnahmekapazität wird jährlich benötigt. Ihr gegenüber stehen jährlich um die 300 Anmeldungen. In der Sekundarstufe II ist die Zügigkeit derzeit mit 5 Zügen festgelegt. Dies entspricht rd. 100 Plätzen je Jahrgang. In den vergangenen Jahren wurden im 11 Schuljahr / in der Einführungsphase regelmä- ßig um die 120 Schüler*innen geführt. Diese Schüler*innen gehen sowohl aus der „eigenen“ Sekun- darstufe I in die gymnasiale Oberstufe über, als auch von den benachbarten Haupt- und Realschulen. Nach derzeitiger Einschätzung wird sich eine Nachfrage nach Schulplätzen in der Sekundarstufe II der Heinrich-Böll-Gesamtschule auch in Zukunft in der bisherigen Größenordnung ergeben. Sekretariat, Hausmeister und Schulsozialarbeit Durch den schulrechtlichen Beschluss zur Erweiterung der Zügigkeit (die faktisch bereits erreichte Schülerzahl wird nicht verändert) ergibt sich kein zusätzlicher Bedarf an Sekretariatsstellenanteilen. Auch die Reinigungsfläche im Gebäude ändert sich nicht durch den schulrechtlichen Beschluss, so dass es auch keine Veränderung in der Bewertungsgrundlage der Hausmeisterstelle(n) gibt. Auch ein zusätzlicher Bedarf an Schulsozialarbeit entsteht durch die schulrechtliche Anpassung nicht. Votum der Schulkonferenz Die Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule hat sich in Ihrer Sitzung am 01.02.2018 für die Erweiterung der gymnasialen Oberstufe von derzeit fünf auf zukünftig sechs Züge ausgesprochen (Anlage). 3. Fazit Daher ist eine Erhöhung der nominellen Kapazität der Sekundarstufe II zur Sicherung des vorhande- nen Raumbestands und der vorhandenen Kapazität der Schule folgerichtig und sollte schulrechtlich abgesichert werden. 3 Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Ge- samtschule Merianstraße 11, 50675 Köln in Köln-Chorweiler zu einem erheblichen finanziellen, per- sonellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristi- schen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot in der Sekundarstufe II zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage: Stellungnahme der Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule vom 01.02.2018
Stellungnahme der Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule zur Änderung Zügigkeit in der Sekundarstufe II vom 01.02.2018
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Schulen 3 Stadt Köln Heinrich-Böll-Gesamtschule Sekundarstufen I und Il Merianstr. 11-15 : 50765 Köln Tel: 0221 - 261070 - Fax: 0221 - 7087943 E-Mail: info@hbg-koeln.de Heinrich-Böll-Gesamtschule - Merianstr.11-15 - 50765 Köln Köln, den 05.02.2018 Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Stadthaus Deutz — Westgebäude z. Hd. Frau Dr. Agnes Klein W Willy-Brandt-Platz 2 —_ Z 50679 Köln 2. Betr.: Schulkonferenzbeschluss, Erweiterung der gymnasialen Oberstufe um I“ Sehr geehrte Frau Dr. Klein, die Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule hat auf ihrer Sitzung am Do, 01.02.2018 einstimmig (ohne Gegenstimmen und Enthaltungen) folgenden Beschluss gefasst: „Die Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule spricht sich für die Erweiterung der bislang fünfzügigen gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2018/19 um einen Zug aus und bittet den Schulträger um Genehmigung.“ Dieser Beschluss basiert auf folgendem Begründungskontext: Der Klassenfrequenzrichtwert für die gymnasiale Oberstufe liegt zur Zeit bei 19,5 SuS (Verordnung zur Ausführung des $ 93 Abs. 2 Schulgesetz). Das bedeutet für eine fünfzügige Oberstufe, dass 97,5 SuS im Jahrgang sind. In unserer Schule beginnen wir in der Einführungsphase der Oberstufe aber seit vielen Jahren mit wesentlich höheren Zahlen (bis zu 120 SuS). Dies ist dadurch begründet, dass a) der Bedarf an Stellen für Lehrkräfte nach der Anzahl der SuS berechnet wird und nicht nach der Zügigkeit b) wir allen SuS der Heinrich-Böll-Gesamtschule, die die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe erwerben (FOR-Q) einen Platz anbieten und auch SuS von außerhalb (Gustav- Heinemann-Hauptschule, Ursula-Kuhr-Hauptschule und Henry-Ford-Realschule) die Möglichkeit geben möchten, ihre Schullaufbahn an der Heinrich-Böll-Gesamtschule fortzusetzen. Der Wechsel zur gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums ist auch möglich, aber in der Regel für diese SuS erschwert. c) die gegenwärtig vorhandene räumliche Ausstattung ausreicht. Die Schule soll generalinstandgesetzt werden. Dies geschieht auf der Basis des Musterraumprogramms der Stadt Köln, das von der Zügigkeit ausgeht. Die Erhöhung der Zügigkeit in der gymnasialen Oberstufe um einen Zug legitimiert - so die Auskunft des Amts für Schulentwicklung - einen Raumbedarf von 296qm, der dringend erforderlich ist, damit wir die bestehende Aufnahmepraxis fortsetzen können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Rolf Grisard en [Ir
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0687/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.04.2018
- Erstellt
- 28.02.2018 16:22