3526/2024
Fällung eines Naturdenkmals an der Berliner Str. gegenüber von Hs-Nr. 1017, 51069 Köln, Gemarkung: Dünnwald, Flur: 52, Flurstück: 219
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 3526/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fällung eines Naturdenkmals an der Berliner Str. gegenüber von Hs-Nr. 1017, 51069 Köln, Gemarkung: Dünnwald, Flur: 52, Flurstück: 219 Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans (LP) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die Linde gefällt wird. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung ge- mäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Natur- denkmalverordnung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Sachstand Die Linde auf dem Grundstück Berliner Str. gegenüber von Hs-Nr. 1017, 51069 Köln, Gemar- kung: Dünnwald, Flur: 52, Flurstück: 219 ist durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln (NDI-VO) vom 29.08.1994, geändert durch die 1. Änderungsordnung vom 03.02.2002, als Naturdenkmal geschützt. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit hat der Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen zweimal pro Jahr Kontrollen durchgeführt. Erforderliche baumpflegerische Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit wurden von Fachfirmen im Auftrag dieses Amtes durchgeführt. In den letzten Jahren zeigte der Baum bei der Regelkontrolle folgende Schadsymptome auf: • Starkastausbruch mit einer großflächigen Wunde im Stammbereich • Nachlassende Vitalität • Vermehrte Totholzbildung • Kleinblättrigkeit • Braunfäule in den alten Ast- und Ausbruchswunden • Wenig bis keine Wundreaktion Durch die festgestellten Schadsymptome wurden in den letzten Jahren mehrmalige Maßnah- men zum Erhalt der Linde und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Hierzu zählen neben Kronenpflege und Entnahme von Totholz auch Baumuntersuchungen nach dem neuesten Stand der Technik. In den letzten zwei Jahren hat die Vitalität des Naturdenkmals drastisch abgenommen. Bei der letzten Kontrolle am 16.10.2024 wurde der fortschreitende Vitalitätsverlust bestätigt und die vorhandenen Schadsymptome erfasst. Ein Zusammenspiel aus den Trockenjahren, der nachlassenden Vitalität des Baumes, sowie die Faulstellen im Stammbereich haben dazu geführt, dass das Naturdenkmal bruchgefährdet ist. Nach der Entfernung der Linde, müssen zudem die 2 Nachbarbäume, welche auch als Natur- denkmäler gemäß der NDI-VO geschützt sind, zur Reduktion der Windangriffsfläche dement- sprechend eingekürzt werden, um ein Umstürzen oder ausbrechen von Ästen zu verhindern. Die Ausmaße der Rückschnittmaßnahme bestimmt der Zuständige Baumkontrolleur vor Ort. Die Maßnahme wird auf das geringste Maß begrenzt. 3 Eingriff /Kompensation Durch den geplanten Eingriff werden Kompensationsmaßnahmen notwendig. Es soll eine Er- satzpflanzung durchgeführt werden. Artenschutz: Bei der Einhaltung folgender Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungs- relevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. Um auch die lediglich besonders geschützten Arten nicht zu gefährden, werden folgende Auflagen erteilt: • Die Fäll- und Rückschnittmaßnahmen erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baubegleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühes- tens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu unter- suchen. Befreiungsvoraussetzungen: Aufgrund des Erscheinungsbildes, muss hier eine Ersatzpflanzung durchgeführt werden, diese Maßnahmen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln durchgeführt. Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) erteilt werden. Anlagen Bilder und Karte vom NDI 907.02
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Berliner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 3526/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.11.2024
- Erstellt
- 06.11.2024 17:15