Mandari Insight

3526/2024

Fällung eines Naturdenkmals an der Berliner Str. gegenüber von Hs-Nr. 1017, 51069 Köln, Gemarkung: Dünnwald, Flur: 52, Flurstück: 219

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2024, TOP 3.2

NDI_907.02_Fotokatalog

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

NDI_907.02_Fotokatalog

137 Zeichen

vVerLverzlagaL.
plemuung IS Jouiag jeWyuapınye

Fr

a
N
N
(02)
3%
<:
N
oO
N
>
o)
=
©
re

x

Sauer L0G/0L/9L

pre MUune) S JeulNag erzB es

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4505 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 3526/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fällung eines Naturdenkmals an der Berliner Str. gegenüber von Hs-Nr. 1017, 51069 
Köln, Gemarkung: Dünnwald, Flur: 52, Flurstück: 219 
 
Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans (LP) gemäß § 67 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat ist damit einverstanden, dass die Linde gefällt wird. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung ge-
mäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Natur-
denkmalverordnung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Sachstand  
 
Die Linde auf dem Grundstück Berliner Str. gegenüber von Hs-Nr. 1017, 51069 Köln, Gemar-
kung: Dünnwald, Flur: 52, Flurstück: 219 ist durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über 
Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln (NDI-VO) vom 29.08.1994, geändert durch die 1. 
Änderungsordnung vom 03.02.2002, als Naturdenkmal geschützt. 
Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit hat der Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen zweimal pro Jahr Kontrollen durchgeführt. Erforderliche baumpflegerische 
Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit wurden von Fachfirmen im Auftrag dieses 
Amtes durchgeführt. 
 
In den letzten Jahren zeigte der Baum bei der Regelkontrolle folgende Schadsymptome auf: 
• Starkastausbruch mit einer großflächigen Wunde im Stammbereich 
• Nachlassende Vitalität 
• Vermehrte Totholzbildung 
• Kleinblättrigkeit 
• Braunfäule in den alten Ast- und Ausbruchswunden 
• Wenig bis keine Wundreaktion 
 
Durch die festgestellten Schadsymptome wurden in den letzten Jahren mehrmalige Maßnah-
men zum Erhalt der Linde und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt. 
Hierzu zählen neben Kronenpflege und Entnahme von Totholz auch Baumuntersuchungen 
nach dem neuesten Stand der Technik.  
In den letzten zwei Jahren hat die Vitalität des Naturdenkmals drastisch abgenommen. Bei der 
letzten Kontrolle am 16.10.2024 wurde der fortschreitende Vitalitätsverlust bestätigt und die 
vorhandenen Schadsymptome erfasst. 
Ein Zusammenspiel aus den Trockenjahren, der nachlassenden Vitalität des Baumes, sowie 
die Faulstellen im Stammbereich haben dazu geführt, dass das Naturdenkmal bruchgefährdet 
ist.  
 
Nach der Entfernung der Linde, müssen zudem die 2 Nachbarbäume, welche auch als Natur-
denkmäler gemäß der NDI-VO geschützt sind, zur Reduktion der Windangriffsfläche dement-
sprechend eingekürzt werden, um ein Umstürzen oder ausbrechen von Ästen zu verhindern. 
Die Ausmaße der Rückschnittmaßnahme bestimmt der Zuständige Baumkontrolleur vor Ort. 
Die Maßnahme wird auf das geringste Maß begrenzt.

3 
Eingriff /Kompensation 
Durch den geplanten Eingriff werden Kompensationsmaßnahmen notwendig. Es soll eine Er-
satzpflanzung durchgeführt werden.  
 
Artenschutz: 
Bei der Einhaltung folgender Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antragsteller 
gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungs-
relevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. Um 
auch die lediglich besonders geschützten Arten nicht zu gefährden, werden folgende Auflagen 
erteilt: 
 
• Die Fäll- und Rückschnittmaßnahmen erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 
01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit 
fallen, ist eine ökologische Baubegleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühes-
tens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu unter-
suchen.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Aufgrund des Erscheinungsbildes, muss hier eine Ersatzpflanzung durchgeführt werden, 
diese Maßnahmen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt 
Köln durchgeführt. 
Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG) erteilt werden. 
 
Anlagen 
 
Bilder und Karte vom NDI 907.02

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Berliner Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3526/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.11.2024
Erstellt
06.11.2024 17:15