Mandari Insight

2615/2023

Informationen zur neuen Personalverordnung sowie zur Fortsetzung der Landesprogramme Kita-Helfer*innen und Sprach-Kitas in Köln

Mitteilung Ausschuss 16.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.08.2023, TOP 8.2.2

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: RS_V4202_Informationsschreiben_MKJFGFI_Programme_PersonalVO

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: RS_V4202_Anlage_Informationsschreiben_MKJFGFI_Programme_PersonalVO

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4526 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 16.08.2023 
 2615/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
 
Informationen zur neuen Personalverordnung sowie zur Fortsetzung der 
Landesprogramme Kita-Helfer*innen und Sprach-Kitas in Köln 
Mit Rundschreiben vom 21. Juni 2023 unterrichtete das Ministerium für Kinder, Jugend, Fami-
lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MKJFGFI) zur neuen Personalverordnung, der Fortsetzung des Kita-Helfer*innen-Programms 
und der Sprach-Kitas. 
Im Folgenden informiert die Verwaltung zur Umsetzung der betreffenden Programme in Köln 
und zu den Möglichkeiten der neuen Personalverordnung für Kindertageseinrichtungen in 
NRW. 
 
Sprach-Kitas 
 
In Köln nahmen 167 Kindertageseinrichtungen (97 städtische Kitas und 70 Kitas in freier Trä-
gerschaft) am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. 
Das Land führt das Bundesprogramm fort, die Finanzierung soll mit dem neuen Haushaltsplan 
für 2024 - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers - bis zum Ende des Kin-
dergartenjahres 2024/ 2025 gesichert und darüber hinaus in der mittelfristigen Finanzplanung 
bis 2027 enthalten sein (s. Informationsschreiben an die Jugendämter und freien Träger vom 
21.6.2023). 
Im Nachgang informierte das Landesjugendamt Rheinland (LVR) über die Fördervorausset-
zungen und das Antragverfahren (Rundschreiben 42/13/2023 - Förderung von Sprach-Kitas - 
Verfahren zur Antragstellung 2023): Förderberechtigt sind alle Träger, die im Jahr 2023 eine 
Bewilligung auf Grundlage der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil 
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ vom 2. November 2015 erhalten haben  
158 Sprachförderkräfte und 17 Sprachfachberatungen, davon 96 Sprachfachkräfte und 7 
Sprachfachberatung für städtische Sprach-Kitas, wurden zum 30.6.2023 zur Weiterförderung 
beim LVR durch das Jugendamt Köln beantragt. Das beantragte Gesamtfördervolumen be-
trägt 2.250.000 Euro. 
Sprachbildung und Sprachförderung sind und bleiben zentrale Bildungsaufgaben der Kinder-
tageseinrichtungen und ein zentraler Schlüssel für Teilhabe. Insbesondere aufgrund der Aus-
wirkungen der Corona-Pandemie, die bereits bestehende Probleme in der Frühen Bildung 
(zum Beispiel Fachkräftemangel, psychische Belastungen von Fachkräften und Kindern, Kin-
derarmut) potenziert hat, ist es wichtig, die fachliche Beratung der Fachkräfte qualitativ weiter 
in den Blick zu nehmen und zu unterstützen. 
Wie die zukünftige fachliche Begleitung des Landesprogramms erfolgen wird, wird noch von 
Seiten des Landesministeriums geprüft.

2 
 
Verlängerung des Alltagshelfer-Programms 
 
Das Land NRW stellt mit dem Haushaltsplan 2024, vorbehaltlich der Zustimmung des Haus-
haltsgesetzgebers, eine Finanzierung bis zum Ende des Kita-Jahres 24/25 sicher und berück-
sichtigt die Bedarfe auch in der Mittelfristplanung bis 2027.  
Durch die Unterstützung der Alltagshelfer*innen hat sich die Arbeitszufriedenheit in den 
Teams erhöht, da sich die Fachkräfte auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren und dem Bil-
dungs- und Betreuungsauftrag verstärkt nachgehen können. Der Aufgabenbereich der Alltags-
helfer*innen schließt pädagogische Tätigkeiten aus und ist auf hauswirtschaftliche Belange 
ausgerichtet.  
Aktuell arbeiten 216 Alltagshelfer*innen mit unterschiedlicher Stundenzahl in den städtischen 
Kitas im Kölner Stadtgebiet. 
Die Beschäftigung als Alltagshelfer*in bietet Menschen ohne qualifizierten Schulabschluss die 
Möglichkeit, in den Arbeitsalltag einzusteigen und bei Bedarf und Eignung über die Qualifizie-
rungsmaßnahme PIA –praxisintegrierte Ausbildung- einen Abschluss als Kinderpflegerin zu 
erwerben.  
 
Die neue Personalverordnung 
 
Zum 30.06.2023 ist die neue Personalverordnung in Kraft getreten. Hierin wurden die Möglich-
keiten der Träger für einen flexiblen Personaleinsatz erweitert. So wurden beispielsweise be-
fristete Sonderregelungen zum Personaleinsatz bereits vor Ablauf der Befristung weitreichend 
bis 2030 verlängert. Zulässige Personengruppen zum Einsatz auf Fachkraftstunden wurden 
um weitere Berufsgruppen erweitert und auch für den Einsatz von Personen als Ergänzungs-
kräfte wurden den Trägern weitere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 
 
Die aktualisierte Personalverordnung ist Teil des Maßnahmenpakets, welches das Land NRW 
aufgrund des anhaltenden Personalmangels auf den Weg gebracht hat.  
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage 1: RS_V4202_Informationsschreiben_MKJFGFI_Programme_PersonalVO

2792 Zeichen

Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln  Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 
Internet: www.staedtetag-nrw.de 
Städtetag NRW | Gereonstraße 18-32 | 50670 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
Informationen des MKJFGFI zur neuen Personalverordnung, Fortset-
zung des Kita-Helferinnen und -Helfer-Programms und Sprachkitas  
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
in Ergänzung zu unseren Rundschreiben vom 30. Mai 2023 und 31. Mai 2023 (Kita-Helferinnen 
und -Helfer) sowie vom 25. Mai 2023 und 5. Juni 2023 (Sprachkitas) übersenden wir Ihnen 
eine aktuelle Information vom 21. Juni 2023 des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) zur neuen Personalverord-
nung, Fortsetzung des Kita-Helferinnen und -Helfer-Programms und Sprachkitas (Anlage). 
 
Die Details zu den einzelnen Punkten Fortsetzung des Kita-Helferinnen und -Helfer-Pro-
gramms, den Sprachkitas sowie der Personalverordnung sind dem in der Anlage beigefüg-
ten Informationsschreiben des MKJFGFI zu entnehmen. 
 
Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung des Haushaltsgebers bei der Fortsetzung des Kita-
Helferinnen und -Helfer-Programms sowie bei den Sprachkitas über die Förderung Ende 
2023 hinaus zwingend erforderlich ist. Die Geschäftsstelle hatte sich hier gemeinsam mit 
An die 
 
- Mitgliedsstädte 
- Mitglieder des Sozial- und Jugendausschusses 
- Mitglieder des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendhilfe“  
 
nachrichtlich: 
 
- Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses 
- Mitglieder des Finanzausschusses  
- Mitglieder der Konferenz der Schulverwaltungsleiter/-innen 
 
des Städtetages Nordrhein-Westfalen 
22.06.2023/we 
 
 
Kontakt 
 
Bianca Weber 
bianca.weber@staedtetag.de 
Gereonstraße 18-32 
50670 Köln 
 
Telefon 0221 3771-450 
Telefax 0221 3771-409 
 
www.staedtetag-nrw.de 
 
Aktenzeichen 
51.21.10 N 
51.06.04 N 
 
Dokumenten-Nr. 
V 4202 
V 
V 
V  
 Kurzüberblick: Das Rundschreiben unterrichtet über eine aktuelle Information (Anlage) des 
Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes 
NRW (MKJFGFI) zur neuen Personalverordnung, Fortsetzung des Kita-Helferinnen und -Hel-
fer-Programms und Sprachkitas.

Seite 2 / 2 
 
den beiden anderen kommunalen Spitzenverbänden für mehr Kontinuität eingesetzt. Eine 
langfristige gesetzliche Verankerung beider Programme ist laut MKJFGFI beabsichtigt. 
 
Mit der neuen Personalverordnung im Bereich Kindertagesbetreuung soll die angespannte 
Situation in den Kindertageseinrichtungen spürbar verbessert werden. Die Personalverord-
nung soll zum 29. Juni 2023 verkündet und zum 30. Juni 2023 in Kraft treten. 
 
Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung innerhalb der eigenen Strukturen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
 
Bianca Weber 
 
Anlage

Anlage 2: RS_V4202_Anlage_Informationsschreiben_MKJFGFI_Programme_PersonalVO

5135 Zeichen

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
  
 
 
 
 
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
 
21. Juni 2023 
Seite 1 von 3 
 
Aktenzeichen 223 - 
01.12.03.01-000055 2023-
01004  
bei Antwort bitte angeben 
 
Jan Lamontain 
Telefon 0211 837-2506 
Telefax 0211 837-2200 
jan.lamontain@mkffi.nrw.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude und  
Lieferanschrift: 
Völklinger Straße 4 
40219 Düsseldorf 
Telefon 0211 837-2000 
Telefax 0211 837-2200 
poststelle@mkjfgfi.nrw.de 
www.mkjfgfi.nrw 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien 
706, 709 (HST Stadttor) 
707 (HST Wupperstraße) 
An den/ die  
 
Jugendämter 
 
Freien Träger von  
Kindertageseinrichtungen 
 
 
Landeselternbeirat 
 
 
 
Informationen zur neuen Personalverordnung sowie zur 
Fortsetzung der Landesprogramme Kita-Helfer:innen und 
Sprachkitas  
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gerne informiere ich Sie heute zu den im Betreff genannten Themen. 
 
Kita-Helfer:innen Programm 
Das Kita-Helfer:innen-Programm wird mit dem neuen Haushaltsplan für 
2024 - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers - 
finanziell bis zum Ende des KGJ 2024/2025 gesichert und ist darüber 
hinaus in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 enthalten. Damit 
kommt NRW einer immer wieder gestellten Forderung nach und sichert 
das erfolgreiche Programm dauerhaft ab. Im Haushalt für 2024 sind 
dafür 140 Millionen Euro veranschlagt. Die Kita-Helferinnen und Kita-
Helfer erhalten somit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive und 
können so das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen 
bei alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten weiterhin entlasten. Die 
Fördermodalitäten ab Januar 2024 werden derzeit noch abgestimmt. 
 
Ziel ist darüber hinaus, das Kita-Helfer:innen Programm langfristig im 
KiBiz gesetzlich zu verankern. 
 
Sprachkitas 
Das vormalige Bundesprogramm „Sprach-Kitas. Weil Sprache der 
Schlüssel zur Welt ist.“ wird nach der Überführung in ein gleichartiges

Seite 2 von 3 Landesprogramm mit dem neuen Haushaltsplan für 2024 - vorbehaltlich 
der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers - finanziell bis zum Ende 
des KGJ 2024/2025 gesichert und ist darüber hinaus in der 
Mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 enthalten. Das Land kommt hier 
seiner Verantwortung in der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, 
Land und Trägern nach und schließt die Lücke, die der Bund bei den 
Sprach-Kitas hinterlassen hat. Damit stellt das Land die erforderliche 
Verlässlichkeit für die Träger und Beschäftigten her. Knapp 38 Millionen 
Euro für 2024 sind dafür im Haushalt – vorbehaltlich der Zustimmung 
des Haushaltsgesetzgebers – vereinbart.  
 
Ziel ist darüber hinaus, das Sprach-Kita Programm langfristig im KiBiz 
gesetzlich zu verankern. 
 
Neue Personalverordnung 
Um die akute Situation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, hat 
das MKJFGFI mit den kommunalen und freien Trägern sowie den 
Landesjugendämtern Anfang des Jahres in einem ersten Schritt ein 
Sofortmaßnahmenprogramm vereinbart. Vorgesehen sind hierin 
insbesondere auch Anpassungen der Personalverordnung. 
  
Auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung mit den kommunalen 
Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege 
und den Kirchen haben wir die 3. Verordnung zur Änderung der 
Personalverordnung auf den Weg gebracht, die wie angekündigt noch 
zum Ende des zweiten Quartals verkündet werden (29.06.) und in Kraft 
treten (30.06.) wird. 
  
Mit der Änderungsverordnung werden Möglichkeiten zum flexibleren 
Personaleinsatz nochmals erweitert. So wird die Geltung der befristeten 
Sonderregelungen zum Personaleinsatz mit Blick auf den 
Fachkräftemangel (Teil 2 der Personalverordnung) schon jetzt bis Ende 
2030 verlängert. Zudem erhalten berufserfahrene Ergänzungskräfte 
(z.B. Kinderpfleger:innen), die derzeit nur befristet bis 2025 in allen 
Gruppen im Rahmen des Mindestpersonals eingesetzt werden können 
(es sei denn sie beginnen eine Qualifizierung z.B. zur/-m Erzieher:in), 
eine langfristige Perspektive für ihren Einsatz auch über 2030 hinaus. 
Diese können mit Inkrafttreten der Personalverordnung dauerhaft auf 
Fachkraftstunden eingesetzt werden.

Seite 3 von 3 
Mit Blick auf den andauernden Fachkräftemangel wird der Kreis der auf 
Fachkraftstunden einsetzbaren Personengruppen um weitere Berufe mit 
pädagogischer Ausbildung erweitert. Außerdem wird die Möglichkeit 
eröffnet, berufserfahrene Kindertagespflegepersonen und 
Kindertagespflegepersonen mit QHB-Qualifizierung auf 
Ergänzungskraftstunden in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. 
  
Ausführliche Informationen und Erläuterungen zu allen diesen und 
weiteren Änderungen und den sich hieraus insgesamt ergebenden 
Personaleinsatzmöglichkeiten werden Sie zum Inkrafttreten der 
Regelungen von den Landesjugendämtern erhalten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für eine erholsame 
Sommerzeit 
 
Im Auftrag 
 
 
 
Dr. Thomas Weckelmann

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wupperstraße
  • Gereonstraße 18
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2615/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.08.2023
Erstellt
15.08.2023 13:30