2615/2023
Informationen zur neuen Personalverordnung sowie zur Fortsetzung der Landesprogramme Kita-Helfer*innen und Sprach-Kitas in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 16.08.2023 2615/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Informationen zur neuen Personalverordnung sowie zur Fortsetzung der Landesprogramme Kita-Helfer*innen und Sprach-Kitas in Köln Mit Rundschreiben vom 21. Juni 2023 unterrichtete das Ministerium für Kinder, Jugend, Fami- lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) zur neuen Personalverordnung, der Fortsetzung des Kita-Helfer*innen-Programms und der Sprach-Kitas. Im Folgenden informiert die Verwaltung zur Umsetzung der betreffenden Programme in Köln und zu den Möglichkeiten der neuen Personalverordnung für Kindertageseinrichtungen in NRW. Sprach-Kitas In Köln nahmen 167 Kindertageseinrichtungen (97 städtische Kitas und 70 Kitas in freier Trä- gerschaft) am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Das Land führt das Bundesprogramm fort, die Finanzierung soll mit dem neuen Haushaltsplan für 2024 - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers - bis zum Ende des Kin- dergartenjahres 2024/ 2025 gesichert und darüber hinaus in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 enthalten sein (s. Informationsschreiben an die Jugendämter und freien Träger vom 21.6.2023). Im Nachgang informierte das Landesjugendamt Rheinland (LVR) über die Fördervorausset- zungen und das Antragverfahren (Rundschreiben 42/13/2023 - Förderung von Sprach-Kitas - Verfahren zur Antragstellung 2023): Förderberechtigt sind alle Träger, die im Jahr 2023 eine Bewilligung auf Grundlage der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ vom 2. November 2015 erhalten haben 158 Sprachförderkräfte und 17 Sprachfachberatungen, davon 96 Sprachfachkräfte und 7 Sprachfachberatung für städtische Sprach-Kitas, wurden zum 30.6.2023 zur Weiterförderung beim LVR durch das Jugendamt Köln beantragt. Das beantragte Gesamtfördervolumen be- trägt 2.250.000 Euro. Sprachbildung und Sprachförderung sind und bleiben zentrale Bildungsaufgaben der Kinder- tageseinrichtungen und ein zentraler Schlüssel für Teilhabe. Insbesondere aufgrund der Aus- wirkungen der Corona-Pandemie, die bereits bestehende Probleme in der Frühen Bildung (zum Beispiel Fachkräftemangel, psychische Belastungen von Fachkräften und Kindern, Kin- derarmut) potenziert hat, ist es wichtig, die fachliche Beratung der Fachkräfte qualitativ weiter in den Blick zu nehmen und zu unterstützen. Wie die zukünftige fachliche Begleitung des Landesprogramms erfolgen wird, wird noch von Seiten des Landesministeriums geprüft. 2 Verlängerung des Alltagshelfer-Programms Das Land NRW stellt mit dem Haushaltsplan 2024, vorbehaltlich der Zustimmung des Haus- haltsgesetzgebers, eine Finanzierung bis zum Ende des Kita-Jahres 24/25 sicher und berück- sichtigt die Bedarfe auch in der Mittelfristplanung bis 2027. Durch die Unterstützung der Alltagshelfer*innen hat sich die Arbeitszufriedenheit in den Teams erhöht, da sich die Fachkräfte auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren und dem Bil- dungs- und Betreuungsauftrag verstärkt nachgehen können. Der Aufgabenbereich der Alltags- helfer*innen schließt pädagogische Tätigkeiten aus und ist auf hauswirtschaftliche Belange ausgerichtet. Aktuell arbeiten 216 Alltagshelfer*innen mit unterschiedlicher Stundenzahl in den städtischen Kitas im Kölner Stadtgebiet. Die Beschäftigung als Alltagshelfer*in bietet Menschen ohne qualifizierten Schulabschluss die Möglichkeit, in den Arbeitsalltag einzusteigen und bei Bedarf und Eignung über die Qualifizie- rungsmaßnahme PIA –praxisintegrierte Ausbildung- einen Abschluss als Kinderpflegerin zu erwerben. Die neue Personalverordnung Zum 30.06.2023 ist die neue Personalverordnung in Kraft getreten. Hierin wurden die Möglich- keiten der Träger für einen flexiblen Personaleinsatz erweitert. So wurden beispielsweise be- fristete Sonderregelungen zum Personaleinsatz bereits vor Ablauf der Befristung weitreichend bis 2030 verlängert. Zulässige Personengruppen zum Einsatz auf Fachkraftstunden wurden um weitere Berufsgruppen erweitert und auch für den Einsatz von Personen als Ergänzungs- kräfte wurden den Trägern weitere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die aktualisierte Personalverordnung ist Teil des Maßnahmenpakets, welches das Land NRW aufgrund des anhaltenden Personalmangels auf den Weg gebracht hat. Gez. Voigtsberger
Anlage 1: RS_V4202_Informationsschreiben_MKJFGFI_Programme_PersonalVO
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Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Internet: www.staedtetag-nrw.de Städtetag NRW | Gereonstraße 18-32 | 50670 Köln Informationen des MKJFGFI zur neuen Personalverordnung, Fortset- zung des Kita-Helferinnen und -Helfer-Programms und Sprachkitas Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung zu unseren Rundschreiben vom 30. Mai 2023 und 31. Mai 2023 (Kita-Helferinnen und -Helfer) sowie vom 25. Mai 2023 und 5. Juni 2023 (Sprachkitas) übersenden wir Ihnen eine aktuelle Information vom 21. Juni 2023 des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) zur neuen Personalverord- nung, Fortsetzung des Kita-Helferinnen und -Helfer-Programms und Sprachkitas (Anlage). Die Details zu den einzelnen Punkten Fortsetzung des Kita-Helferinnen und -Helfer-Pro- gramms, den Sprachkitas sowie der Personalverordnung sind dem in der Anlage beigefüg- ten Informationsschreiben des MKJFGFI zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung des Haushaltsgebers bei der Fortsetzung des Kita- Helferinnen und -Helfer-Programms sowie bei den Sprachkitas über die Förderung Ende 2023 hinaus zwingend erforderlich ist. Die Geschäftsstelle hatte sich hier gemeinsam mit An die - Mitgliedsstädte - Mitglieder des Sozial- und Jugendausschusses - Mitglieder des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendhilfe“ nachrichtlich: - Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses - Mitglieder des Finanzausschusses - Mitglieder der Konferenz der Schulverwaltungsleiter/-innen des Städtetages Nordrhein-Westfalen 22.06.2023/we Kontakt Bianca Weber bianca.weber@staedtetag.de Gereonstraße 18-32 50670 Köln Telefon 0221 3771-450 Telefax 0221 3771-409 www.staedtetag-nrw.de Aktenzeichen 51.21.10 N 51.06.04 N Dokumenten-Nr. V 4202 V V V Kurzüberblick: Das Rundschreiben unterrichtet über eine aktuelle Information (Anlage) des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) zur neuen Personalverordnung, Fortsetzung des Kita-Helferinnen und -Hel- fer-Programms und Sprachkitas. Seite 2 / 2 den beiden anderen kommunalen Spitzenverbänden für mehr Kontinuität eingesetzt. Eine langfristige gesetzliche Verankerung beider Programme ist laut MKJFGFI beabsichtigt. Mit der neuen Personalverordnung im Bereich Kindertagesbetreuung soll die angespannte Situation in den Kindertageseinrichtungen spürbar verbessert werden. Die Personalverord- nung soll zum 29. Juni 2023 verkündet und zum 30. Juni 2023 in Kraft treten. Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung innerhalb der eigenen Strukturen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bianca Weber Anlage
Anlage 2: RS_V4202_Anlage_Informationsschreiben_MKJFGFI_Programme_PersonalVO
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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 21. Juni 2023 Seite 1 von 3 Aktenzeichen 223 - 01.12.03.01-000055 2023- 01004 bei Antwort bitte angeben Jan Lamontain Telefon 0211 837-2506 Telefax 0211 837-2200 jan.lamontain@mkffi.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Telefon 0211 837-2000 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mkjfgfi.nrw.de www.mkjfgfi.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 709 (HST Stadttor) 707 (HST Wupperstraße) An den/ die Jugendämter Freien Träger von Kindertageseinrichtungen Landeselternbeirat Informationen zur neuen Personalverordnung sowie zur Fortsetzung der Landesprogramme Kita-Helfer:innen und Sprachkitas Sehr geehrte Damen und Herren, gerne informiere ich Sie heute zu den im Betreff genannten Themen. Kita-Helfer:innen Programm Das Kita-Helfer:innen-Programm wird mit dem neuen Haushaltsplan für 2024 - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers - finanziell bis zum Ende des KGJ 2024/2025 gesichert und ist darüber hinaus in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 enthalten. Damit kommt NRW einer immer wieder gestellten Forderung nach und sichert das erfolgreiche Programm dauerhaft ab. Im Haushalt für 2024 sind dafür 140 Millionen Euro veranschlagt. Die Kita-Helferinnen und Kita- Helfer erhalten somit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive und können so das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen bei alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten weiterhin entlasten. Die Fördermodalitäten ab Januar 2024 werden derzeit noch abgestimmt. Ziel ist darüber hinaus, das Kita-Helfer:innen Programm langfristig im KiBiz gesetzlich zu verankern. Sprachkitas Das vormalige Bundesprogramm „Sprach-Kitas. Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist.“ wird nach der Überführung in ein gleichartiges Seite 2 von 3 Landesprogramm mit dem neuen Haushaltsplan für 2024 - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers - finanziell bis zum Ende des KGJ 2024/2025 gesichert und ist darüber hinaus in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 enthalten. Das Land kommt hier seiner Verantwortung in der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Land und Trägern nach und schließt die Lücke, die der Bund bei den Sprach-Kitas hinterlassen hat. Damit stellt das Land die erforderliche Verlässlichkeit für die Träger und Beschäftigten her. Knapp 38 Millionen Euro für 2024 sind dafür im Haushalt – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – vereinbart. Ziel ist darüber hinaus, das Sprach-Kita Programm langfristig im KiBiz gesetzlich zu verankern. Neue Personalverordnung Um die akute Situation in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, hat das MKJFGFI mit den kommunalen und freien Trägern sowie den Landesjugendämtern Anfang des Jahres in einem ersten Schritt ein Sofortmaßnahmenprogramm vereinbart. Vorgesehen sind hierin insbesondere auch Anpassungen der Personalverordnung. Auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen haben wir die 3. Verordnung zur Änderung der Personalverordnung auf den Weg gebracht, die wie angekündigt noch zum Ende des zweiten Quartals verkündet werden (29.06.) und in Kraft treten (30.06.) wird. Mit der Änderungsverordnung werden Möglichkeiten zum flexibleren Personaleinsatz nochmals erweitert. So wird die Geltung der befristeten Sonderregelungen zum Personaleinsatz mit Blick auf den Fachkräftemangel (Teil 2 der Personalverordnung) schon jetzt bis Ende 2030 verlängert. Zudem erhalten berufserfahrene Ergänzungskräfte (z.B. Kinderpfleger:innen), die derzeit nur befristet bis 2025 in allen Gruppen im Rahmen des Mindestpersonals eingesetzt werden können (es sei denn sie beginnen eine Qualifizierung z.B. zur/-m Erzieher:in), eine langfristige Perspektive für ihren Einsatz auch über 2030 hinaus. Diese können mit Inkrafttreten der Personalverordnung dauerhaft auf Fachkraftstunden eingesetzt werden. Seite 3 von 3 Mit Blick auf den andauernden Fachkräftemangel wird der Kreis der auf Fachkraftstunden einsetzbaren Personengruppen um weitere Berufe mit pädagogischer Ausbildung erweitert. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, berufserfahrene Kindertagespflegepersonen und Kindertagespflegepersonen mit QHB-Qualifizierung auf Ergänzungskraftstunden in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Ausführliche Informationen und Erläuterungen zu allen diesen und weiteren Änderungen und den sich hieraus insgesamt ergebenden Personaleinsatzmöglichkeiten werden Sie zum Inkrafttreten der Regelungen von den Landesjugendämtern erhalten. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für eine erholsame Sommerzeit Im Auftrag Dr. Thomas Weckelmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Wupperstraße
- Gereonstraße 18
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 2615/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.08.2023
- Erstellt
- 15.08.2023 13:30