3415/2021
Forcierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 28.09.2021 3415/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 Forcierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Köln hier: zum 19. Statusbericht zum Ausbau der Kinderbetreuung in Köln (2484/2021) - Kinderbetreuungsangebote in Chorweiler und Porz In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.09.2021 wurden mit der AN/1859/2021 folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet: 1. Welche Faktoren haben dazu geführt, dass zum Kita-Jahr lediglich 6 neue Kindertagesstätten in Betrieb genommen werden konnten und so viele geplante Maßnahmen in die nächsten Jahre geschoben werden müssen? 2. Welche Ergebnisse haben die Bemühungen zur ämterübergreifenden Forcierung des Kita- Ausbaus erbracht, beispielsweise die von der Verwaltung geschilderten Abstimmungen mit den Bereichen Stadtplanung und Bauaufsicht? 3. Welche Bemühungen sind zur verbesserten Flächenakquise, zur Umwidmung mindergenutzter Flächen oder Baulücken, zur Nutzung von Vorkaufs-rechten oder auch zur kreativen Zusam- menarbeit mit Einzelhandelsketten und Wohnungsbauunternehmen erfolgt? 4. Welche neuen Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die auffallende Versorgungslücke mit Plätzen für unter und über Dreijährige besonders in den Stadtbezirken Chorweiler und Porz schnellstmöglich zu schließen? Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1: Die Baubranche erfährt einen anhaltend hohe Auslastung und entsprechend sind auch die Handwerkerfirmen kontinuierlich maximal ausgelastet. Es kommt daher immer wieder zu zeit- lichen Verzögerungen der Auftragsfirmen, so dass zeitliche Verschiebungen am Markt aktuell keine Seltenheit sind. Die Fertigstellung erfolgt abhängig der eintretenden Verzögerungen, so dass die gesicherten Standorte mit zeitlichem Verzug, aber im geplanten Umfang mit neuen Kindergartenplätzen in Betrieb gehen. Zu 2: Die ämterübergreifenden Abstimmungen haben bestehende Strukturen weiter gestärkt, die Abbildung von Kita-Bedarfen in Plangebieten ist fester Bestandteil der Stadtplanung und -entwicklung. Auch in der geplanten Anpassung des kooperativen Baulandmodells greift weiterhin die Berücksichtigung notwendiger Kita-Bedarfe in der gestalterischen Entwicklung der Bauvorhaben. Die Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht konkretisiert sich in der priorisierten Bearbeitung der Anträge sowie der Vernet- 2 zung des Investors durch 514 in die jeweiligen Fachdienststellen der Verwaltung, soweit erforderlich. Die Geschwindigkeit der Bewilligung richtet sich neben der verwaltungsinternen Bearbeitungszeit auch nach der Qualität der vom Investor eingereichten Unterlagen sowie der Einhaltung bestehender planungsrechtlicher Belange. Hier kann es sowohl aufgrund der hohen Auslastung der Bearbeitung als auch der nicht immer ausreichenden Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu zeitli- chen Verzögerungen kommen, mit entsprechender Auswirkung auf den avisierten Fertigstellungszeit- punkt (Frage 1). Zu 3: Zwischen dem Jugend- und dem Liegenschaftsamt wurde ein regelmäßiger JF ins Leben gerufen, in dem von 23 identifizierte Flächen besprochen und von 514 weiter geprüft werden, soweit sich eine grundsätzliche Eignung feststellen lässt. Bisher geprüfte städtische Flächen führten allerdings bisher zu keiner neuen Standortakquise, einige Flächen wurden bereits in der Vergangenheit auf Ihre Eig- nung hin negativ geprüft. Dies bestätigt noch einmal die Schwierigkeit und Endlichkeit zur Verfügung stehender Flächen im Kölner Stadtgebiet. Mit Einzelhandelsketten sind Projekte im Gespräch und der gemeinsamen Entwicklung, allerdings konnte hier noch kein Planungsvorhaben erfolgreich finalisiert werden. Zu 4: Ziel des Rates ist die stadtweite Versorgungsquote von 52% an U3 Plätzen. Die Verwaltung plant diese Zielerreichung bis spätestens 2025 und befindet sich auf einem guten Weg. Gleichwohl bildet sich diese Versorgungsquote aus dem Durchschnitt aller Versorgungsquo- ten in den 86 Veedeln. Ungleichgewichte in den stadtteilbezogenen Versorgungsquoten gilt es zu vermeiden, können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Eine schnellstmögliche Schließung bezirklicher oder vielmehr stadtteilnaher Versorgungslücken kann nur erfolgen, wenn auch eine Versorgung im erweiterten 5km Radius erfolgen kann. Für eine ortsnahe Kita-Versorgung in jedem Stadtteil stehen schlicht nicht überall geeignete oder freie Grund- stücke zur Verfügung. In neuen Plangebieten werden je nach Plangröße auch neue Kinderta- gesstätten realisiert. Die Größe einer solchen Kita muss allerdings in einer gewissen Relation zum Plangebiet stehen und kann daher nicht immer alle bereits bestehenden Betreuungsbe- darfe zusätzlich decken. Stadtteile mit einer starken Bedarfslage an Betreuungsplätzen ste- hen bei der Flächenakquise generell besonders im Fokus, so auch die beiden Bezirke Chor- weiler und Porz. Sollte die erforderliche Versorgungsquote im U3 Bereich weiter steigen, wird die Schwierigkeit eines gleichverteilten Betreuungsangebots in der Perspektive weiter zu- nehmen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3415/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.09.2021
- Erstellt
- 27.09.2021 06:26