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3415/2021

Forcierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.09.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.10.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5256 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer 28.09.2021 
 3415/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 
 
Forcierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Köln hier: zum 19. Statusbericht zum 
Ausbau der Kinderbetreuung in Köln (2484/2021) - Kinderbetreuungsangebote in Chorweiler 
und Porz 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.09.2021 wurden mit der AN/1859/2021 folgende 
Fragen an die Verwaltung gerichtet:  
 
1. Welche Faktoren haben dazu geführt, dass zum Kita-Jahr lediglich 6 neue Kindertagesstätten in 
Betrieb genommen werden konnten und so viele geplante Maßnahmen in die nächsten Jahre 
geschoben werden müssen?  
 
2. Welche Ergebnisse haben die Bemühungen zur ämterübergreifenden Forcierung des Kita-
Ausbaus erbracht, beispielsweise die von der Verwaltung geschilderten Abstimmungen mit den 
Bereichen Stadtplanung und Bauaufsicht?  
 
3. Welche Bemühungen sind zur verbesserten Flächenakquise, zur Umwidmung mindergenutzter 
Flächen oder Baulücken, zur Nutzung von Vorkaufs-rechten oder auch zur kreativen Zusam-
menarbeit mit Einzelhandelsketten und Wohnungsbauunternehmen erfolgt?  
 
4. Welche neuen Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die auffallende Versorgungslücke mit 
Plätzen für unter und über Dreijährige besonders in den Stadtbezirken Chorweiler und Porz 
schnellstmöglich zu schließen? 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu 1:   
Die Baubranche erfährt einen anhaltend hohe Auslastung und entsprechend sind auch die 
Handwerkerfirmen kontinuierlich maximal ausgelastet. Es kommt daher immer wieder zu zeit-
lichen Verzögerungen der Auftragsfirmen, so dass zeitliche Verschiebungen am Markt aktuell 
keine Seltenheit sind. Die Fertigstellung erfolgt abhängig der eintretenden Verzögerungen, so 
dass die gesicherten Standorte mit zeitlichem Verzug, aber im geplanten Umfang mit neuen 
Kindergartenplätzen in Betrieb gehen.  
Zu 2:  
Die ämterübergreifenden Abstimmungen haben bestehende Strukturen weiter gestärkt, die Abbildung 
von Kita-Bedarfen in Plangebieten ist fester Bestandteil der Stadtplanung und -entwicklung. Auch in 
der geplanten Anpassung des kooperativen Baulandmodells greift weiterhin die Berücksichtigung 
notwendiger Kita-Bedarfe in der gestalterischen Entwicklung der Bauvorhaben. Die Zusammenarbeit 
mit der Bauaufsicht konkretisiert sich in der priorisierten Bearbeitung der Anträge sowie der Vernet-

2 
 
zung des Investors durch 514 in  die jeweiligen Fachdienststellen der Verwaltung, soweit erforderlich. 
Die Geschwindigkeit der Bewilligung richtet sich neben der verwaltungsinternen Bearbeitungszeit 
auch nach der Qualität der vom Investor eingereichten Unterlagen sowie der Einhaltung bestehender 
planungsrechtlicher Belange. Hier kann es sowohl aufgrund der hohen Auslastung der Bearbeitung 
als auch der nicht immer ausreichenden Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu zeitli-
chen Verzögerungen kommen, mit entsprechender Auswirkung auf den avisierten Fertigstellungszeit-
punkt (Frage 1).  
 
 
 
Zu 3:  
 
Zwischen dem Jugend- und dem Liegenschaftsamt wurde ein regelmäßiger JF ins Leben gerufen, in 
dem  von 23 identifizierte Flächen besprochen und von 514 weiter geprüft werden, soweit sich eine 
grundsätzliche Eignung feststellen lässt. Bisher geprüfte städtische Flächen führten  allerdings bisher 
zu keiner neuen Standortakquise, einige Flächen wurden bereits in der Vergangenheit auf Ihre Eig-
nung hin negativ geprüft. Dies bestätigt noch einmal die Schwierigkeit und Endlichkeit zur Verfügung 
stehender Flächen im Kölner Stadtgebiet. Mit Einzelhandelsketten sind Projekte im Gespräch und der 
gemeinsamen Entwicklung, allerdings konnte hier noch kein Planungsvorhaben erfolgreich finalisiert 
werden.  
 
 
Zu 4:  
 
Ziel des Rates ist die stadtweite Versorgungsquote von 52% an U3 Plätzen. Die Verwaltung 
plant diese Zielerreichung bis spätestens 2025 und befindet sich auf einem guten Weg. 
Gleichwohl bildet sich diese Versorgungsquote aus dem Durchschnitt aller Versorgungsquo-
ten in den 86 Veedeln. Ungleichgewichte in den stadtteilbezogenen Versorgungsquoten gilt 
es zu vermeiden, können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Eine schnellstmögliche 
Schließung bezirklicher oder vielmehr stadtteilnaher Versorgungslücken kann nur erfolgen, 
wenn auch eine Versorgung im erweiterten 5km Radius erfolgen kann. Für eine ortsnahe 
Kita-Versorgung in jedem Stadtteil stehen schlicht nicht überall geeignete oder freie Grund-
stücke zur Verfügung. In neuen Plangebieten werden je nach Plangröße auch neue Kinderta-
gesstätten realisiert. Die Größe einer solchen Kita muss allerdings in einer gewissen Relation 
zum Plangebiet stehen und kann daher nicht immer alle bereits bestehenden Betreuungsbe-
darfe zusätzlich decken. Stadtteile mit einer starken Bedarfslage an Betreuungsplätzen ste-
hen bei der Flächenakquise generell besonders im Fokus, so auch die beiden Bezirke Chor-
weiler und Porz. Sollte die erforderliche Versorgungsquote im U3 Bereich weiter steigen, wird 
die Schwierigkeit eines gleichverteilten Betreuungsangebots in der Perspektive weiter zu-
nehmen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3415/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.09.2021
Erstellt
27.09.2021 06:26