0962/2020
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2019 im Stadtbezirk Nippes
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Anlage 1 - Unfallhäufungsstellen 2019
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Anlage 1 Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4* davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß Gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (SV - Schwerver- letzt, LV - Leicht- verletzt) Maß- nahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Emdener Straße/Geestemünder Straße Niehl 5 0 0 3 SV, 7 LV X Hohlgasse/Longericher Straße/Johannes-Rings- Straße Longerich 4 1 0 3 LV X Militärringstraße/Grethenstraße/Volkhovener Weg Longerich 6 0 1 3 SV, 7 LV X Weidenpescher Straße/Nesselrodestraße Niehl 3 0 1 2 LV X * Unfallkategorien 1 - Unfall mit einer getöteten Person 2 - Unfall mit einer schwer verletzten Person 3 - Unfall mit einer leicht verletzten Person 4 - Unfall mit erheblichem Sachschaden Unfallhäufungsstellen 2019 im Stadtbezirk Nippes
Anlage 2 - tödliche Verkehrsunfälle 2019
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Anlage 2 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 29.01.2019 02:00 Niehl Bremerhavener Straße/Sankt-Leonardus- Straße Pkw (18) 1 T (18) Pkw-Fahrer - ohne Fahrerlaubnis - liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei und kollidiert mit Mauer 25.02.2019 17:53 Riehl Stammheimer Straße 11 R (47) - B us (29) 1 T (47) - 1 LV (29) R biegt vor hinter ihr fahrendem Bus plötzlich nach links ab und wird erfasst R - Radfahrer T - Getöte/r LV - Leichtverletze/r SV - Schwerverletzte/r Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2019 im Stadtbezirk Nippes
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 0962/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2019 im Stadtbezirk Nippes In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2019 im Gebiet des Bezirks Nippes aufgeführt. In der Anlage 2 sind die tödlichen Verkehrsunfälle im Bezirk genannt. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrach- tung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Katego- rie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal- laufkommens geeignet sind. Neben den bisherigen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Knoten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Im Jahr 2019 wurden für den Stadtbezirk Nippes nach diesem System die Kreuzungen Mauenheimer Gürtel/Geldernstraße/Parkgürtel/Longericher Straße (Bilderstöckchen) und Riehler Stra- ße/Frohngasse (Riehl) gemeldet. Die Meldung erfolgte, da sich in beiden Kreuzungen in drei Jahren sechs Unfälle ereigneten, bei denen zu Fuß Gehende oder Radfahrende verletzt wurden. Die beiden Kreuzungen wurden durch die Unfallkommission Köln besichtigt und in der Unfallkommission mit ei- nem Vertreter des Fahrradbeauftragten besprochen. Für beide Kreuzungen erfolgt eine Prüfung, ob die frei fließenden Rechtsabbieger in die Signalisierung mit einbezogen werden können. Im Vorgriff 2 wurde bereits der Rechtsabbieger von der Geldernstraße auf den Mauenheimer Gürtel abgepollert. Weiter gehende zielgerichtete und angemessene Maßnahmen zur kurzfristigen Reduzierung der un- fallbegünstigenden Umstände waren nicht ersichtlich. Innerhalb der regulären Einjahresbetrachtung wurden vier Kreuzungen als Unfallhäufungsstelle ge- meldet. Im Bereich der Emdener Straße/Geestemünder Straße beruhte das Unfallgeschehen mehrheitlich darauf, dass Autofahrende auf der Emdener Straße in Fahrtrichtung Norden gegen die Rotsignalisie- rung verstießen und mit dem bevorrechtigten Querverkehr kollidierten. Für diese Kreuzung ist eine Sanierung der Fahrbahn mit einer Änderung der Spuraufteilung vorgesehen. Die ursprünglich für 2020 vorgesehene Maßnahme musste auf 2021 verschoben werden und erfolgt im Zuge der Gesamt- instandsetzung der Geestemünder Straße. Das Unfallgeschehen im Bereich der Militärringstraße/Volkhovener Weg/Grethenstraße verteilte sich auf den gesamten Knoten und beruhte auf unterschiedlichen Ursachen. Eine Konzentration war daher nicht zu erkennen. Die Prüfung der Kreuzung ergab, dass die Beschilderung und Markierung eindeu- tig und ausreichend sind. Im Hinblick auf die Signalisierung und unabhängig vom aufgetretenen Un- fallgeschehen prüfen die Straßen NRW und die Verwaltung, ob hier eine Erhöhung der Verkehrssi- cherheit der Linksabbieger in den Volkhovener Weg erfolgen kann. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung einer Umfahrt oder aber auch eine eigene grünpfeilgesicherte Grünphase. Kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit waren in dieser Kreuzung nicht ersichtlich. In der Kreuzung Hohlgasse/Longericher Straße/Johannes-Rings-Straße missachteten Pkw-fahrende, die von der Hohlgasse aus in die Longericher Str. (Richtung Militärringstr.) einbiegen wollten, bei zwei Unfällen den Vorrang des Gegenverkehrs. Die übrigen Unfälle ereigneten sich in anderen Abschnitten der Kreuzung und beruhten auf unterschiedlichen Ursachen. Eine deutliche Konzentration von Unfäl- len war damit nicht erkennbar. In der Kreuzung erfolgte in 2019 die Erneuerung der Ampeln. Die neu- en Anlagen wurden im Oktober 2019 in Betrieb genommen und entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Die Beschilderung und Markierung dieses Bereiches waren ebenfalls eindeutig und ausrei- chend. Zielgerichtete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit waren nicht ersicht- lich. Die Unfälle im Bereich der Weidenpescher Straße /Nesselrodestraße beruhten in zwei Fällen darauf, dass Pkw-Fahrende, die aus der Nesselrodestraße ausfuhren, mit vorfahrtsberechtigten Verkehrsteil- nehmenden auf der Weidenpescher Straße kollidierten. Hier ergab die Prüfung, dass die Beschilde- rung und Markierung eindeutig und ausreichend war. Möglicherweise ergaben sich aber Sichtbehin- derungen durch Fahrzeuge, die auf Höhe der Imbisszufahrt im Eckbereich Weidenpescher Stra- ße/Nesselrodestraße abgestellt wurden. Zur Verbesserung der Sicht ließ die Verwaltung hier Poller installieren, damit das sichtbehindernde Parken zukünftig nicht mehr möglich ist. Im Jahr 2019 ereigneten sich im Stadtbezirk Nippes zwei tödliche Verkehrsunfälle. Beide Unfälle wur- den in der Unfallkommission besprochen. Zu dem Unfall, der sich in der Bremerhavener Stra- ße/Sankt-Leonardus-Straße ereignete, kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass dieser allein auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen war. Die Stammheimer Straße wurde nach dem tödli- chen Verkehrsunfall vom 25.02.2019 besichtigt. Es konnten aber keine eindeutigen Maßnahmen er- kannt werden, durch die dieser Unfall hätte verhindert werden können. Anlagen: Anlage 1 – Auflistung der Unfallhäufungsstellen des Jahres 2019 im Stadtbezirk Nippes Anlage 2 – Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle des Jahres 2019 im Stadtbezirk Nippes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0962/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 31.03.2020
- Erstellt
- 25.03.2020 14:55