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1656/2023

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2022 (AN/0419/2023 / 1204/2023) betr.: "Einsatz von Pferden im Karneval"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.06.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.08.2023, TOP 3.1

Anlage 1, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1, Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023

831 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 25.05.2023  
öffentlich 
9 Mündliche Anfragen 
9.2 Mündliche Anfrage der FDP-Fraktion betr.: "Einsatz von Pferden im Köl-
ner Karneval" 
 
Herr Dr. Albach bittet im Namen der FDP-Fraktion darum, dass alle Vorgänge zu dem 
Thema „Einsatz von Pferden im Karneval“ – wie hier jetzt unter TOP 8.2 (1656/2023) 
– um die Beratungfolge des Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Inter-
nationales (AVR) zu erweitern. 
 
Herr Beigeordneter Wolfgramm, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, 
merkt an, dass die Beantwortung um den AVR erweitert werde.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3631 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer  19.05.2023/ 
27.06.2023 
 1656/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/  
Internationales 28.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 
Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2022 (AN/0419/2023 / 
1204/2023) betr.: "Einsatz von Pferden im Karneval" 
Herr Schallehn weist auf die Berichterstattung der Presse hin, z. B. dass die Pferde eine lange 
Anreise, teilweise aus Bayern, hinter sich hatten. Er merkt an, dass die Antworten für seine 
Fraktion etwas schwierig gewesen seien, da die Einsatzzeiten der Pferde im Zug deutlich 
überschritten wurden. Er äußert, dass von Seiten der Verwaltung eine Genehmigung nicht 
erteilt werden dürfe, sofern davon auszugehen sei, dass die Einsatzzeit von 4 Stunden nicht 
eingehalten werden könne. Er bittet die Verwaltung um eine schriftliche Einschätzung. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Laut den Leitlinien soll die Gesamteinsatzzeit im Zug nicht länger als 8 Stunden betragen. 
Nach max. 4 Stunden soll eine Pause (Futter- und Wasseraufnahme) erfolgen.  
Die Startzeiten sowie die geplanten Durchlaufzeiten der einzelnen Gesellschaften (Pferde) 
wurden dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt vom Veranstalter vorab zur Verfügung ge-
stellt. Hierbei waren maximale Durchlaufzeiten von 3 Stunden und 50 Minuten angegeben.  
 
Die Durchlaufzeiten beim diesjährigen Zug wurden durch einen festgefahrenen Wagen bei 
einigen Pferden teilweise überschritten. Durch dieses unvorhersehbare Ereignis war eine 
Pause nach 4 Stunden nicht möglich. Eine Herausnahme der Pferde aus dem Zug hätte zu 
diesem Zeitpunkt zu Unruhe in den Pferdegruppen und damit zu mehr Stress für die Pferde 
geführt.  
 
Darüber hinaus gibt es in den Leitlinien keine Angaben zu den Zeiten der An-und Abreise. Die 
Empfehlung hierzu vom Umwelt-und Verbraucherschutzamt ist, dass bei einer mehr als 2 
Stunden dauernden regulären Anfahrt, die Pferde bereits am Vortag angeliefert werden sollen. 
An diese Empfehlung wurde sich von Seiten des Veranstalters gehalten, so dass Pferde die 
aus Bayern anreisten bereits am Vortag angeliefert wurden und in einem Stall auf der Renn-
bahn zur Übernachtung untergebracht waren.  
 
Die Leitlinien zum Umgang mit Pferden beim Einsatz in Brauchtumsumzügen des Landes 
NRW wurden bereits 2020 erstmalig in Köln umgesetzt und erprobt. Diese dienen als Hand-
lungsempfehlung für die zuständigen Behörden, um eine einheitliche Vorgehensweise in NRW 
sicherzustellen und so den Tierschutzanforderungen bei den eingesetzten Pferden gerecht zu 
werden.

2 
 
 
Die Überprüfung und Beurteilung der tierschutzrechtlichen Bedingungen ist Aufgabe der „Ve-
terinärbehörde“. Demnach hat die zuständige „Veterinärbehörde“ einzuschreiten, wenn es um 
die Beseitigung festgestellter Verstöße oder die Verhütung künftiger Verstöße geht. Auf dieser 
Grundlage sind die Leitlinien des Ministeriums als geeignetes Mittel hierzu anzusehen, auch 
wenn es sich bei den Leitlinien um keinen rechtsverbindlichen Erlass handelt. 
Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt ist auch zukünftig bestrebt die Leitlinien vollumfäng-
lich umzusetzen, um die Anforderungen an den Tierschutz beim Einsatz von Pferden im Ro-
senmontagszug zu gewährleisten. Hierzu finden im Nachgang zum Rosenmontagszug und in 
Vorbereitung der zukünftigen Session regelmäßige Gespräche mit dem Festkomitee Kölner 
Karneval statt.  
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1656/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.06.2023
Erstellt
15.05.2023 18:49