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V/0673/2006

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen

Vorlage 29.08.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 19.09.2006, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage - Richtlinien

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Beschlussvorlage

2275 Zeichen

V/0673/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Dem Antrag der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde, einen Zuschuss für die kirchlich-
öffentliche Bücherei der Epiphaniaskirche nach dem Neubau zu gewähren, wird nicht gefolgt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde hat einen Zuschuss zu den Kosten der Neuanschaf-
fung von Büchern anlässlich des Umzugs/Neubaus der kirchlich-öffentlichen Bücherei an der E-
piphaniaskirche beantragt. Die Antragsteller begründen ihren Antrag zum einen mit der Möglichkeit 
das Medienangebot durch die nun wesentlich größere Fläche für die Bücherei auszuweiten. Zum 
anderen begründen Sie den Antrag mit der Notwendigkeit, den Anschaffungsrückstau abzubauen, 
der durch die ca. 10-monatige Bauzeit entstanden ist. 
 
Die Epiphaniaskirche gehört zum Büchereisystem „Nord-Ost“, das in diesem Jahr 8.000 € aus dem 
städtischen Haushalt erhalten hat. Davon sind – wie in den beiden vergangenen Jahren – 1.700 € 
an die Bücherei der Epiphaniaskirche weitergegeben worden. Der Anschaffungsrückstau ist nicht 
auf fehlende oder zurückgegangene städtische Zuschüsse zurückzuführen. Mögliche Ursachen 
sind der Verwaltung nicht bekannt, aber auch für die Entscheidung der Bezirksvertretung unmaß-
geblich. 
 
Nach Ziffer 2 Satz 4 der Richtlinien ist eine Förderung durch die Bezirksvertretung in der Regel 
ausgeschlossen, wenn von einer anderen städtischen Stelle für den gleichen Verwendungszweck 
Vorlagen-Nr.: 
V/0673/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Lembeck 
Ruf: 
492 60 41 
E-Mail: 
lembecka@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.08.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0673/2006 
ein Zuschuss gewährt wird. Die vom Antragsteller vorgetragenen Gründe rechtfertigen nach Ein-
schätzung der Verwaltung keine Ausnahme von dieser Regelung. 
 
 
 
gez. 
Dr. Berthold Tillmann 
 
 
Anlagen: 
 
Richtlinien

Anlage - Richtlinien

3759 Zeichen

1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Verei-
nigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahren s-
grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveran-
staltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der 
Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen 
und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Akt ivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und 
sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtli-
che Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Auslä n-
dern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei 
der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den 
gleichen Verwendungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Verei-
ne, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatverei-
ne, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das 
Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zu-
schuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Ein-
richtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karneval svereine 
(außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen 
Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivi-
täten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen der Vereine, Verbände und sons tigen Vereinigungen und Initiativen können auf 
Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jub i-
läums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat b e-
reitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewäh-
rung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Verein i-
gungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitä-
ten berücksichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 100,00 DM nicht unterschreiten und 1.000,00 DM nicht ü-
berschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der b e-
reitgestellten Haushaltsmittel.

2 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwal-
tung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geei gneter 
Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0673/2006
Typ
Vorlage
Datum
29.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37