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V/0732/2017

Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2018 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vorlagen 23.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 11.10.2017, TOP 15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

47899 Zeichen

V/0732/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2018 in der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförd erung 
der Stadt Mün ster nimmt die aktuell bestehenden sowie für das Jahr 2018  prognostizierten 
Eckwerte und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.  
 
2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Min isterium für Arbeit, Gesun dheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach  § 48b 
SGB II „Verbesserung der Inte grationsquote“ und „Reduzierung der Langzeitleistungsbezi e-
henden“ im Rahmen folgender Korridore 
 
Veränderung der Summe der Integrationen: 
                       von +6,0 % bis +12,5 % (+ 185 bis + 385)  
 
                                Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden: 
                          Von +4,0 % bis +7,5 % (+370 bis +700)  
 
und zu dem voraussichtlichen weiteren Ziel des MAGS NRW „ Integrationsquote der Langzeit-
leistungsbeziehenden“ im Rahmen des folgenden Korridors 
 
Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden:                
 von -2,0 % bis +1,5 % (+50 bis +105) 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0732/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Jürgensmeier 
Ruf: 
492-9003 
E-Mail: 
Juergensmeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0732/2017 
eine Zielvereinbarung abzuschließen. 
 
3. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster stimmt der kommunalen strategischen Ausrichtung und den Hand-
lungsfeldern des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2018 zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen  
Haushalt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen 
 
A) Überregionale Prognose für Wirtschaft und Arbeitsmarkt 
 
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft festigt sich trotz weltwirtschaftlicher Risiken und befi ndet 
sich bereits im fünften Jahr eines moderaten Aufschwungs. Für das Jahr 2017 sagt die Gemei n-
schaftsdiagnose Frühling 2017 der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute1 einen Anstieg des Brut-
toinlandsprodukts um 1,5 % und für das Jahr 2018 um 1,8 % voraus2.  
 
Die wirtschaftliche Entwicklung g eht voraussichtlich weiterhin mit einer kräftigen Beschäftigungsd y-
namik einher. Besonders hohe Beschäftigungsgewinne werden dabei für die Bereiche Öffentl iche 
Dienstleister, Erziehung und Gesundheit erwartet3.  
 
Für die gesamtdeutsche Arbeitslosenquote pro gnostiziert die Gemeinschaftsdiagnose nach 6,1 % im 
Jahr 2016 ein Absinken auf 5,7 % im Jahr 2017 und weiter auf 5,4 % im Jahr 2018.   
 
Dagegen ist das  IAB-Arbeitsmarktbarometer4 im August 2017 gegenüber dem Frühling sbarometer 
leicht gefallen und sagt – aufgrund des zunehmenden Übergangs von Geflüchteten aus den Integrati-
onskursen und anderen Fördermaßnahmen in die Arbeitsuche – kaum noch sinkende Arbeitslose n-
zahlen für die nächsten Monate voraus. Dennoch werden  auch durch dieses Progn oseinstrument 
weiterhin exzellente Perspektiven für die Beschäftigungsentwicklung erwartet. Auch im Hinblick auf 
Herausforderungen wie die Flüchtlingszuwanderung und den Veränderungen in der produzierenden 
Industrie ist der Arbeitsmarkt demnach gut aufgestellt. 
 
Gegenläufig zur zunehmenden Beschäftigung geht die Zahl der Auszubildenden in Deutschland z u-
rück5. In der Folge entwickeln sich Arbeits - und Ausbildungsmarkt auseinander. Besonders deu tlich 
ist der Rückgang der Ausbildungsquote bei den Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Mi tarbeitenden. Lag 
die Ausbildungsquote hier 1998 bei 7,0 %, waren es 2015 nur noch 4,9 %. Mit Blick in die Zukunft 
                                                
1 „Gemeinschaftsdiagnose # 1- 2017: Aufschwung festigt sich trotz weltwirtschaftlicher Risiken“.  Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im 
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Berlin, April 2017. 
2 Die prognostizierten Werte, auf die diese Vorlage sich bezieht, stellen in der Regel Mittelwerte innerhalb eines Prognoseintervalls dar, das 
die statistische Unsicherheit spiegelt. 
3 „IAB-Prognose 2017: Der Arbeitsmarkt stellt neue Rekorde auf“. Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung, IAB-Kurzbericht 9/2017, 
März 2017.   
4 Vgl. die entsprechende Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: www.iab.de/daten/arbeitsmarktbarometer.aspx 
5 „Entwicklung der Berufsausbildung in Klein - und Mittelbetrieben (KMU). Expertise im Rahmen des Ländermonitors beru fliche Bildung“. 
Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen, Juni 2017.

- 3 - 
V/0732/2017 
wird eine Fortsetzung des langfristigen Trends der Entkopplung von Beschäftigungsz uwachs und 
Ausbildungsplätzen erwartet.  
 
Um einen Fachkräftemangel zu verhindern, halten die Forscher eine Ausbildungsquote von 5,0 % für 
ausreichend. Unter anderem aufgrund des demographischen Wandels und der bereits langanhalte n-
den und sich fortführenden positiven Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
tritt in einigen Branchen ein Mangel an Arbeits- und insbesondere Fachkräften auf. Mit Blick auf einen 
moderat steigenden Bedarf an Erwerbstätigen in Kombination mit einer durch den demographischen 
Wandel bedingten Reduzierung des Arbeitskräfteangebots wird sich diese Entwicklung verschiedens-
ten Studien zufolge in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Je nach Modella nnahme wird dies 
unterschiedlich schnell und ausgeprägt erfolgen. Auch zum Grad der Abmilderung des Fachkräfteb e-
darfs durch den immigrationsbedingten Bevölkerungszuwachs sowie die zunehmende Digitalisierung 
der Arbeitswelt gibt es unterschiedliche Projektionen.6   
 
Festzuhalten ist darüber hinaus, dass die Arbeitswelt durch die steigende Globalisierung, Digitalisi e-
rung und Flexibilisierung einem großen Veränderungsprozess unterworfen ist und sich damit auch die 
Anforderungen insbesondere an die Qualifikation und die Kompetenzen der Beschäftigten stark ver-
ändern. Geschwindigkeit und Ausmaß der Veränderungsprozesse unterscheiden sic h dabei je nach 
Branche7.  
 
 
B) Der lokale Arbeitsmarkt 
 
a) Arbeitskräftenachfrage 
 
Zum Stichtag 31.12.2016 zählte die Stadt Münster 307.842 Einwohner*innen, die Tendenz ist weite r-
hin zunehmend. Parallel dazu nimmt auch die Anzahl der sozialversicherungspflichti g Beschäftigten 
in Münster fortlaufend zu. Zum Stichtag 31.12.2016 übten 164.098 Personen am Arbeitsort Münster 8 
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, das bedeutet eine Steigerung von 2,8 % g e-
genüber dem Vorjahresstichtag. Bundesweit beträg t die Zunahme 2,3 % und in Nor drhein-Westfalen 
2,1 %.  
 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist fast ausg e-
wogen: 49,7 % sind Frauen und 50,3 % sind Männer. Mit 11,6 % auffällig hoch im Vergleich zum Vor-
jahresstichtag ist die Zunahme der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit ausländ i-
scher Staatsangehörigkeit (10,6 % auf Bundesebene und 10,4 % in Nordrhein -Westfalen). Insgesamt 
machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländi scher Staatsangeh örigkeit aber 
nur einen Anteil von 7,1 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mün ster aus. Auch 
die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die 55 Jahre und älter sind, hat um 8,0 % 
stark zugenommen (6,7 % au f Bundesebene und 6,6 % in Nordrhein -Westfalen). Die detaillierten 
Werte lassen sich der Abbildung 1 entnehmen. 
 
                                                
6 Vgl. u. a.  „Fortschrittsbericht 2017 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung“,  Bundesministerium für Arbeit und Soziales, August  
2017, „Die Bevölkerung wächst – Engpässe bei fachlichen Tätigkeite n bleiben aber dennoch bestehen“, Bundesinstitut für Berufsbi ldung, 
BIBB Report, Heft 3/2016  (September) sowie „Der Untergang ist abgesagt. Wider die Mythen des demographischen Wandels“, Thomas 
Straubhaar, März 2016. 
7 Vgl. hierzu u.a. „Kompetenz- und Qualifizierungsbedarfe bis 2030. Ein gemeinsames Lagebild der Partnerschaft für Fachkräfte“, Bunde s-
ministerium für Arbeit und Soziales, August 2017. 
8 Zum Stichtag 31.12.2016 betrug  die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster 112.682 Personen, davon 
sind 50,6 % männlich und 49,4 % weiblich. 8,1 % haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

- 4 - 
V/0732/2017 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2016 
Anzahl Anteil  
(in %) 
Veränderung zum  
Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,0 2,8 
   - Männer 82.570 50,3 3,0 
   - Frauen 81.528 49,7 2,6 
   - unter 25 Jahre 17.328 10,6 2,9 
   - 25 bis unter 55 Jahre 117.344 71,5 1,6 
   - 55 Jahre und älter 29.426 17,9 8,0 
   - Deutsche 152.339 92,8 2,2 
   - Ausländer*innen 11.712 7,1 11,6 
   - in Vollzeit 113.872 69,4 2,2 
   - in Teilzeit 50.226 30,6 4,2 
   - Auszubildende 8.944 5,5 1,5 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleistungs - und 
Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versicherungsdienstleister, Fach - 
und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie 
Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung.  
 
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in Münster übt 
dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 31.12.2016 waren dies 86,6 % aller sozialve r-
sicherungspflichtig Beschäftigten. Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesun dheits- 
und Sozialwesen mit rund 19 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigu ngen und 
der Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (vgl. Abbildung 2). 
 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2016 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,0 2,8 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  658 0,4 3,0 
Produzierendes Gewerbe 21.307 13,0 1,3 
- Verarbeitendes Gewerbe 13.628 8,3 1,5 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 5.927 3,6 2,8 
- Baugewerbe 5.252 3,2 2,1 
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.766 2,9 - 0,7 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.935 1,8 1,5 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.427 1,5 3,0 
Dienstleistungsbereich 142.133 86,6 3,0 
- Gesundheit und Sozialwesen 31.551 19,2 3,6 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.6548 13,2 4,1

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V/0732/2017 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 14.091 8,6 4,6 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 13.205 8,0 3,8 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.426 7,0 - 0,8 
- Information und Kommunikation 10.138 6,2 2,9 
- Erziehung und Unterricht 9.282 5,7 1,8 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 8.852 5,4 2,6 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.547 4,6 0,3 
- Gastgewerbe 5.167 3,1 4,2 
- Arbeitnehmerüberlassung 4.884 3,0 6,8 
- Verkehr und Lagerei 4.336 2,6 0,3 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016 
 
 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 % der sozialversicherungspflichtig B e-
schäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Experte bzw. Expertin tätig und nur rund 15% als 
Helfer*in9. Auf dem münsterschen Arbeits markt ist diese Verteilung mit rund 87 % und 12 % sogar 
noch stärker ausgeprägt.   
 
Parallel hierzu haben nur rund 12 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Müns-
ter keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung. Fast 58 % verfügen ü ber einen anerkannten 
Berufsabschluss und rund 21 % haben einen akademischen Abschluss erlangt (vgl. Abbildung 3).  
 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2016 
Anzahl Anteil 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,00 
   - ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 21.528 13,1 
   - mit anerkanntem Berufsabschluss 94.768 57,8 
   - mit akademischem Abschluss 34.332 20,9 
   - Ausbildung unbekannt 13.470 8,2 
* davon sind rund 30 % Auszubildende 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016 
 
Eine Studie aus dem Jahr 2016 10 zeigt, dass die Beschäftigung von ungelernten Erwerbstät igen sich 
auf nur wenige Bran chen und Berufsfelder konzentriert. Der deutsche Arbeitsmarkt als Fachkräftea r-
beitsmarkt bietet viele Stellen für qualifizierte Arbeitskräfte, aber nur wenige für gering Qu alifizierte. 
Somit unterliegen Menschen ohne beruflichen Abschluss einem h ohen Risiko, arbeitslos zu werden 
oder zu bleiben. Hinzu kommt, dass auch bei vermeintlich leichten Helfertätigkeiten hohe Anforderun-
gen an die Beschäftigten gestellt werden, so z. B. im Bereich Lager und Logistik an die kognitiven 
Fähigkeiten (z. B. spezielle Softwarekenntnisse), die physische Leistungsfähigkeit (z. B. Akkordarbeit) 
und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselschichten). Eine große Anzahl von Leistungsberechtigten  im 
SGB II verfügt jedoch über keine oder nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland anerk annte Be-
                                                
9 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in: keine berufliche 
Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige Berufsausbildung, auch b erufsqua-
lifizierender Abschluss einer Berufsfach - oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister - oder Technikerausbildung bzw. ein glei chwertiger Ab-
schluss einer Fachschule, Hochschule, Fach - oder Berufsakademie oder ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expe rte/Expertin: 
mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.  
10 Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NR W), Statistik Kompakt 05/2016, „Chancen für Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt“. 
Basis für die Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 2005 und 2014.

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V/0732/2017 
rufsausbildung, infolge von (chronischen) Erkrankungen nicht über die körperlichen Voraussetzungen 
oder aufgrund von individuellen Rahmenbedingungen (z. B. Ki nderbetreuung) nicht über die zeitliche 
Flexibilität für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts (vgl. hierzu auch Abschnitt 1.4.).  
 
Auf der anderen Seite bleibt die Nachfrage nach Fachkräften auch weiterhin im Münsterland hoch. 
Bis zum Jahr 2030 wird ein Arbeitskräfteengpass von bis zu 49.000 Personen prognostiziert, d avon 
90 % beruflich qualifizierte Bewerber*innen.11 
 
Bis zum August 2017 wurden für das Ausbildungsjahr 2016/2017 in Münster insgesamt 2.337 betrieb-
liche Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 80 Stellen bzw. 3,3 % weniger als zum Vorjahre s-
zeitpunkt. Auf der anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.235 Bewerber*innen für eine B e-
rufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 138 Personen bzw. 10,1 % weniger als im Vorjahr. Aus den 
gemeldeten Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber*innen ergibt sich ein Quo tient 
von 1,89. Das heißt, dass in Münster auf eine*n Bewerber*in 1,89 gemeldete betriebliche Berufsau s-
bildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,76, im Jahr 2015 bei 1,51. In den umli e-
genden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient deutlich niedriger (Borken = 0,97, Coesfeld = 
0,93, Steinfurt = 0,97, Warendorf = 0,79, Land Nordrhein -Westfalen = 0,80). Damit sind die grun d-
sätzlichen Chancen auf einen Ausbildungsplatz für eine betriebliche Ausbildung in Münster zune h-
mend gut.  
 
Auf der anderen Seite haben laut Ausbildungsumfrage 2017 der Industrie- und Handelskammer Nord-
Westfalen12 insbesondere kleine Unternehmen Schwierigkeiten, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen. 
Eine Umfrage der Handwerkskammer hat ergeben, dass Ende August 2017 nur gut die Hälfte der 
handwerklichen Ausbildungsbetriebe im Münsterland und in der Emscher -Lippe-Region alle Ausbi l-
dungsstellen besetzen konnte und fast ein Viertel noch Auszubildende suchte. 13 Dies liegt zum einen 
am Mangel an geeigneten Bewerbungen, anderers eits an für junge Menschen tei lweise unattraktiven 
Ausbildungsstellen bzw. -berufen und einem deutlich gestiegenen Anforderungsprofil. I nsgesamt ver-
suchen die Betriebe, der veränderten Lage auf dem Ausbildungsmarkt mit verschiedenen Maßna h-
men entgegenzuwirken. Vor allem werden die Bemühungen verstärkt, frühzeitig mit potenziellen B e-
werber*innen in Kontakt zu kommen, z. B. über Praktika, sowie neue Zielgruppen wie Studienabbr e-
cher für eine Ausbildung zu gewinnen.  
 
Um wahrgenommene Diskrepanzen zwischen den Anforderungen der Betriebe und der Ausbildung s-
reife der Bewerber*innen aufzufangen, werden verschiedenste Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die 
Nutzung der Einstiegsqualifizierung, der assistierten Ausbildung und ausbildungsbegleite nden Hilfen 
mit Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. 
 
b) Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot 
 
Im August 2017 liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster bei  5,7 % und die 
Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 3,9 %. Im Vergleich zum La nd Nordrhein-Westfalen be-
findet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit auf einem konstant niedr igen Niveau. Die 
Jugendarbeitslosenquote beträgt in Münster im August  2017 4,8 % gesamt und 3,1 % im SGB II und 
liegt damit deutlich unter den Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 4). 
 
                                                
11 Vgl. Fachkräftereport 2017 für Nord-Westfalen. Ergebnis der IHK -Konjunkturumfrage und Prognose aus dem F achkräftemonitor NRW“. 
Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, Mai 2017. 
12 „Neue Bewerbergruppen erschließen. Ergebnisse der IHK-Ausbildungsumfrage 2017.“ IHK Nord -Westfalen, Juni 2017.  
13 Vgl. https://www.hwk-muenster.de/de/presse-medien/pressemitteilungen/oft-keine-bewerber-um-lehrstellen-im-handwerk-587.

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V/0732/2017 
 Münster NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote    
• gesamt 5,7 % 7,5 % 5,7 % 
• SGB II 3,9 % 5,3 % 3,8 % 
• SGB III 1,8 % 2,1 % 1,9 % 
Jugendarbeitslosenquote    
• gesamt 4,8 % 7,2 % 6,0 % 
• SGB II 3,1 % 4,5 % 3,4 % 
• SGB III 1,7 % 2,7 % 2,6 % 
Abbildung 4: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Stand August 2017 
 
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Pe rsonen in Münster auf die Rechtskreise ist in 
der Abbildung 5 dargestellt. Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Recht s-
kreis SGB II ist systembeding t. Darüber hinaus ist auffällig, dass auch der Anteil ausländischer A r-
beitsloser im SGB II deutlich höher ist als im SGB III. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Menschen 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationsvorgeschichte in vielen Fällen (noch) nicht 
die erforderlichen Sprachkenntnisse und Qualifikationen für die An forderungen des deutschen A r-
beitsmarkts aufweisen und damit einem größeren Risiko der längerfristigen Arbeitslosigkeit ausg e-
setzt sind.  
 
 SGB II SGB III 
 Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Bestand Arbeitsuchende  10.251  4.992  
Bestand Arbeitslose 6.487 100,0 % 2.970 100,0 % 
  Männer 3.725 57,4 % 1.578 53,1 % 
  Frauen 2.762 42,6 % 1.392 46,9 % 
  15 – 24 Jahre 654 10,1 % 345 11,6 % 
      darunter: 15 – 19 Jahre 166 2,6 % 30 1,0 % 
   50 Jahre und älter 1.860 28,7 % 884 29,8 % 
      darunter: 55 Jahre und älter 1.138 17,5 % 614 20,7 % 
  Ausländer(innen) 2.145 33,1 % 432 14,5 % 
  Menschen mit Schwerbehinderung 348 5,4 % 201 6,8 % 
  Langzeitarbeitslose 3.556 54,8 % 302 10,2 % 
Zugang an Arbeitslosen 1.221  1.153  
   seit Jahresbeginn 7.222  7.643  
Abgang an Arbeitslosen    963  869  
   seit Jahresbeginn 7.222  7.066  
Abbildung 5: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB II und SGB III)  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2017 
 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Bestand der arbeitslosen Menschen im SGB II insg esamt 
und über fast alle Personengruppen hinweg abgenommen. Eine Ausnahme stellen die A rbeitslosen 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit dar, deren Bestand um 21,7 % zugenomm en hat. Dies ist 
überwiegend auf den Rechtskreiswechsel geflüchteter Menschen bei Erteilung einer Aufenthaltse r-
laubnis zurückzuführen und korreliert mit der hohen Abnahme der ausländischen Arbeitslo sen im 
SGB III (vgl. Abbildung 6).

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V/0732/2017 
 
 SGB II SGB III 
  
Anzahl 
Veränderung 
zum  
Vorjahresmonat 
 
Anzahl 
Veränderung 
zum  
Vorjahresmonat 
Bestand Arbeitsuchende  10.251 2,5 % 4.992 -5,5 % 
Bestand Arbeitslose 6.487 -0,7 % 2.970 -6,3 % 
  Männer 3.725 0,9 % 1.578 -8,9 % 
  Frauen 2.762 -2,8 % 1.392 -3,1 % 
  15 – 24 Jahre 654 3,5 % 345 -16,7 % 
      darunter: 15 – 19 Jahre 166 -2,4 % 30 -16,7 % 
   50 Jahre und älter 1.860 -3,5 % 884 -4,0 % 
      darunter: 55 Jahre und älter 1.138 -0,6 % 614 -0,2 % 
  Ausländer(innen) 2.145 21,7 % 432 -29,5 % 
  Menschen mit Schwerbehinderung 348 -11,5 % 201 8,1 % 
  Langzeitarbeitslose 3.556 -0,8 % 302 -10,1 % 
Zugang an Arbeitslosen 1.221 19,8 % 1.153 19,7 % 
   seit Jahresbeginn 7.222 -0,3 % 7.643 1,7 % 
Abgang an Arbeitslosen    963 3,2 % 869 4,7 % 
   seit Jahresbeginn 7.222 -2,6 % 7.066 6,9 % 
Abbildung 6: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB III und SGB II) – Veränderung zum Vorjahr 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2017 
 
 
C) Strukturdaten SGB II 
 
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 22.300 Personen in 11.600 Bedarfsgemeinschaften 
Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 15.600 der Leistungsberechtigten 
sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbemühungen des 
Jobcenters, davon ist jeweils etwa die Hälfte männlich und weiblich. Knapp 60 % der erwerbsfäh igen 
Leistungsberechtigten und rund 40 % aller Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbeziehende14. 
Über 60 % aller Langzeitleistungsbeziehend en erhalten bereits seit mehr als 4 Jahren Leistungen. 
Knapp ein Fünftel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und immerhin gut ein Drittel der Lan g-
zeitleistungsbeziehenden beziehen ein Erwerbseinkommen, das jedoch für den Lebensunterhalt der 
Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht (vgl. Abbildung 7).  
 
  Anzahl Veränderung 
zum Vorjahr 
Bedarfsgemeinschaften 11.566 3,2 % 
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.750 11,5 % 
  Ausländer*innen 1.878 80,2 % 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 15.591 6,3 % 
   Männer 7.875 6,6 % 
   Frauen 7.715 6,0 % 
   15 bis 24 Jahre 3.131 11,9 % 
   25 bis 54 Jahre 10.234 5,4 % 
   55 Jahre und älter 2.226 3,2 % 
   Ausländer*innen 5.354 31,0 % 
   Alleinerziehende 2.067 2,6 % 
Langzeitleistungsbeziehende 9.180 1,7 % 
   Männer 4.317 2,0 % 
   Frauen 4.862 1,4 % 
   unter 25 Jahre 1.219 7,4 % 
                                                
14 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate h ilfe-
bedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleis-
tungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen.

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V/0732/2017 
   25 bis 49 Jahre 5.113 0,3 % 
   50 Jahre und älter 2.848 1,9 % 
   Ausländer*innen 2.356 18,9 % 
   Alleinerziehende 1.564 0,7 % 
   Mit Erwerbseinkommen 3.096 1,3 % 
   Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 816 - 1,2 %     
   Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.676 - 1,8 % 
   Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.565 1,4 % 
Abbildung 7  : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2017 
 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (3,2 %) und der nich t-
erwerbsfähigen (11,5 %) sowie der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (6,3 %) zugenommen. Dies 
ist in erster Linie auf die starke Zunahme der ausländischen Lei stungsberechtigten, konkret die Au s-
länder*innen mit Fluchthintergrund, zurückzuführen. Die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden ist 
mit 1,7 % nur leicht gestiegen.  Auch hier ist allerdings die hohe Zunahme der ausländischen Lan g-
zeitleistungsbeziehenden um 18,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat auffä llig. Diese resultiert in 
erster Linie aus dem sukzessiven Wechsel der leistungsberechtigten G eflüchteten, die seit dem  1. 
Quartal 2015 nach Münster migriert und in den SGB II -Leistungsbezug gelangt sind, in den Langzeit-
leistungsbezug.   
 
Aktuell befinden sich nach Auswertungen des Jobcenter Münster 2.774 Geflüchtete im Leistungsb e-
zug des SGB II. 15 Unter diesen befinden sic h 1.885 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nac hdem 
vor allem im 4. Quartal 2016 und im 1. Quartal 2017 eine Vielzahl von Zugängen an Geflüc hteten zu 
verzeichnen war, ist die Zahl der Zugänge in den darauffolgenden Monaten rückläufig. Aktuell treten 
monatlich rund 50 Geflüchtete in den Leistungsbezug nach dem SGB  II ein. Seitens des Jobcenters 
wird prognostiziert, dass bis zum 1. Quartal 2018 noch rund 300 weitere Geflücht ete (darunter rund 
200 Erwerbsfähige) Leistungen beim Jobcenter beziehen werden. Hierb ei handelt es sich vorneh m-
lich um Geflüchtete, über deren Asylverfahren noch durch das Bundesamt für Migration und Flüch t-
linge zu entscheiden ist.  
 
Zu berücksichtigen ist, dass Zuzüge aus und Fortzügen in anderen Städten bzw. Kreisen erwartet 
werden, da d iese Personen keine Wohnsitzauflage haben oder im Rahmen von Familiennachz ügen 
die Stadt wechseln. Wie groß die Effekte sein werden, lässt sich derzeit jedoch nicht abschätzen.  
 
Der weitere Leistungseintritt von Geflüchteten hat auch Auswirkungen auf den Bestand der Lei s-
tungsberechtigten: Der Jahresdurchschnitt dieser Personengruppe wird voraussichtlich von rund 
15.625 im Jahr 2017 auf rund 15.900 im Jahr 2018 ansteigen. Dies entspricht einer Steigerung von 
ca. 1,8 %. Hinsichtlich der betreuten Bedarfsgemeinschaften ist im Jahresdurchschnitt mit einer Ste i-
gerung von derzeit rund 11.600 auf 11.800 zu rechnen.  
 
Rund 40 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster haben keinen 
Schulabschluss, zwei Drittel verfügen darüber hinaus über keinen Berufsabschluss, rund weitere 7 % 
über keinen in Deutschland anerkannten Berufs - oder (Fach-)Hochschulabschluss. Damit verringern 
sich die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt, der insbesondere B e-
darf an gut ausgebildeten Arbeitskräften hat (s. o.).  
 
                                                
15 Um nur die Entwicklungen der aktuellen Fluchtmigration abzubilden , werden ausschließlich Geflüchtete berücksichtigt, deren Leistungs-
bezug ab dem 01.01.2015 begann. Stand: 14.08.2017

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V/0732/2017 
Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird im Jobcenter 
der Stadt Münster nach dem fa:z-Modell16 durchgeführt. Basierend auf einem umfangreichen Profiling 
wird dabei ein für d ie bzw. Leistungsberechtigten vorrangig zu verfolgendes Förderziel verei nbart (s. 
Anlage 2 für die Darstellung der Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell)17. Die Ve rteilung der 
Förderziele auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 8 ersichtlich.  
 
 
Abbildung 8: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen - gesamt                                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Mit 16 % der erw erbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Hilfeplan vereinbart wurde, wird 
die Direktvermittlung 18 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden z u-
nächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsm arkt herange-
führt.  
 
Anhand der Strukturdaten lässt sich festhalten: 
Die Menschen im Leistungsbezug der Jobcenter haben in den letzten Jahren leicht, j edoch nicht im 
wünschenswerten und erforderlichen Ausmaß von den positiven Entwicklungen des Arbeit smarktes 
und der zunehmenden Suche der Unternehmen nach Arbeits- und Fachkräften profitiert. Nach wie vor 
ist es schwierig, insbesondere Langzeita rbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, Menschen mit 
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen sowie Gefl üchtete und Menschen mit Migrat i-
onsvorgeschichte auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, aufgrund oftmals fehlender Qualifikationen und 
Deutschkenntnisse, schwierigen Rahmenbedingungen und einer eingeschränkten Lei stungsfähigkeit. 
In der Konsequenz werden mit 84 % der Leistungsberechtigten, mit denen eine Hilfeplanung verei n-
bart wurde, vorrangig andere Ziele als die kurz - oder mittelfristige Integration auf dem ersten Arbeit s-
markt verfolgt.  
                                                
16 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
17 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Grü nden (insbesondere die Absolvierung einer al l-
gemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Pflege eines/einer Angehö-
rigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich. Diese Personen sind bei den D arstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zie l-
gruppenspezifisch, nicht berücksichtigt. 
18 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration in Arbeit mö g-
lich. Mit vielen L eistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs - und Stellensuchverhalten, z. B. durch ein Bewerbungstra ining, 
gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, 
um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren.

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D) Finanzen 
 
Zu den Rahmenbedingungen zählt auch die finanzielle Ausstatt ung des Jobcenters. Aktuell sind vom 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hierzu  weder verlässliche Aussagen noch Prog-
nosen vorhanden. Die folgenden Planungen des Jobcenters sind darum vorläufig und ber uhen auf 
der Annahme der Vorjahreswerte: 
 
Verwaltungskostenbudget:  16.000 TEUR. Euro   
EGT (klassisch)   12.600 TEUR. Euro   
Gesamtbudget:   28.600 TEUR. Euro     
 
Hier sind noch keine weiteren Mittelverteilungen des BMAS aus Ausgaberesten 2017 berücksic htigt, 
da diese zum aktuellen Zeitpunkt nic ht planbar sind . Die Höhe der den Jobcentern zur Verf ügung 
gestellten Eingliederungsmittel wird erst mit Erlass der Eingliede rungsmittelverordnung 2018 endgül-
tig feststehen. Diese wiederum wird erst nach Entscheidung über den Bundeshaushalt erlassen. 
 
Die Aufteilung des Eingliederungstitels ist aktuell wie folgt geplant:  
 
Haushaltsposition Summe 
Eingliederungstitel 12.600.000 € 
Umschichtung in den Verwaltungshaushalt  - 2.700.000 € 
Vorbindungen für das Haushaltsjahr 2018 - 3.500.000 € 
Ausfinanzierung § 16e SGB II alte Fassung - 600.000 € 
Mittel für das Neugeschäft 5.800.000 € 
Abbildung 9 : Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Zu 2. Bundesziele gem. § 48b SGB II  
 
Zu den im Folgenden vorgeschlagenen Zielkorridoren für die Bundesziele gem. § 48b SGB II muss 
vorausgeschickt werden, dass der Planungsprozess des Bundes und  – in Abhängigkeit davon – des 
Landes Nordrhein-Westfalen im aktuellen Jahr im Vergleich zu den Vorjahren mit zeitlicher Verschi e-
bung und insgesamt gestrafft durchgeführt wird19. In der Konsequenz liegen dem Jobcenter der Stadt 
Münster, wie allen den anderen Jobcentern der Optionskommunen, zum Zeitpunkt der Erstellung die-
ser Vorlage noch keine Erwartungen und Plausibilitäten des Ministeriums für A rbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) zu den Zielwerten für das Jahr 2018 vor.  
Die nachfolgenden Zielkorridore, welche die Grundlage für die Verhandlu ngen mit dem MAGS NRW 
sind, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den controllingbasierten 
Prognosen des Jobcenters  (s. unter 1.). 
 
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings be o-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht. 
                                                
19 Nach Aussage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen ist diese zeitliche Straffung und 
Verschiebung des Planungsprozesses auch für die folgenden Jahre anvisiert.

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II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erw erbstätigkeit“ sind dem MAGS NRW für das Jahr 2018 
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln und ggf. zu verhandeln. 
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels durch die Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese setzt 
sich zusammen aus dem Quotienten der  Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den vora n-
gegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).  
Wie bereits in den beiden vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAGS NRW voraussichtlich 
auch im Jahr  2018 auf die Summe der Integrationen (Zähler) gerichtet sein. 
Die Ausgangslage, die sich aus den Integrationsergebnissen des Jobcenters der Stadt Münster im 
Jahr 2016 und dem bisherigen Zielerreichungsstand des laufenden Jahres ergibt, weist Steigerung s-
potenzial auf: 2016 wurde das Ziel hinsichtlich der Integrationen deutlich verfehlt, für den Berichtsmo-
nat Juli 2017 weist die Prognose des Jobcenters im Jahresfortschritt aktuell eine Z ielverfehlung von 
129 Integrationen aus (vgl. hierzu auch die Berichtsvorlage V/0730/2017 – Basisinformationen Job-
center).  
Die Gründe dafür sind in erster Linie in den hohen Stellenvakanzen des Jo bcenters im Jahr 2016 zu 
sehen. Fehlende Personalressourcen mindern zwangsläufig die Beratungsintensität und da rüber die 
Einmündung in stabilisierende und qualifizierende Maßnahmen des Jobcenters und in Folge in I n-
tegration. Die Personalsituation des Jobcenters hat sich mittlerweile durch ein vielfältiges Maßna h-
menpaket stabilisiert, aber erst in Folge eines sukzessiven Prozesses im Jahresverlauf 2017.  
Darüber hinaus hat auch die Umsetzung des Organisations- und Entwicklungsprozesses des Jobcen-
ters (OE-Prozess) in der ersten Jahreshälfte 2017 hohe Kapazitäten in allen Bereichen gebunden. Mit 
dem Übergang in die neuen Strukturen zum Juli 2017 ist die Umstrukturierung vollz ogen. Durch den 
OE-Prozess werden künftig positive Effekte für die operativen Ergebnisse des Jobcenters erwartet. 
 
Bei Errechnung eines realistischen Korridors für den Zielwert 2018 stehen des Weiteren die posit iven 
Prognosen für die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt im Fokus (vgl. unter 1.), von denen auch 
die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwar bei Weitem noch nicht im gewünschten und  erforder-
lichen Ausmaß, aber insgesamt leicht profitieren. Dagegen ist allerdings zu beachten, dass die erfolg-
te und weiterhin erwartete Zunahme der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der 
Stadt Münster in erster Linie auf den Zuwachs an gefl üchteten Menschen im Lei stungsbezug des 
SGB II zurückzuführen ist. Bislang bringen nur wenige der erwerbsfähigen leistungsberechtigten G e-
flüchteten die erforderlichen Sprachkenntnisse und schulischen sowie beru flichen Qualifikationen für 
eine Integration i n den Arbeitsmarkt mit . Der Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse und der g e-
forderten Qualifikationen erfordert in den meisten Fällen eine lange Zeitspanne 20. Das Jobcenter der 
Stadt Münster hat sich hinsichtlich der Förderung und Integration der leistungsberechtigten Geflüchte-
ten mit einer gesonderten Fachstelle und zielgerichteten Strategien und Maßnahmen sowie einer e n-
gen Kooperation mit den relevanten Netzwerkpartnern j edoch bereits frühzeitig gut aufgestellt (vgl. 
hierzu u. a. die Beschlussvorlage V/01 37/2016 – Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
(SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcenter der Stadt Münster / Förderung der beruflichen En t-
                                                
20 Laut einer Migrationsstichprobe belief sich in der Vergangenheit der Anteil der Flüchtlinge, die 5 Jahre nach Zuzug beschäftigt waren, auf 
knapp 50 %. Nach 10 Jahren war der Anteil auf 60 % und nach 15 Jahren auf knapp 70 % angestiegen („Ein e vorläufige Bilanz der Flucht-
migration nach Deutschland“, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Aktuelle Berichte 19/2016, August 2016).

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wicklung und Inklusion und das gemeinsam mit der Agentur für Arbeit erstellte Arbeitsmarkt - und In-
tegrationsprogramm für geflüchtete Menschen).  
 
Da sich die Voraussetzungen der leistungsberechtigten Geflüchteten für eine Einmündung in A rbeit 
insgesamt betrachtet also fortlaufend verbessern, wird sich die Integrationsarbeit des Jobce nters in 
Bezug auf diese Zielgruppe im Vergleich zu den bisherigen Möglichkeiten im Jahr 2018 leicht intensi-
vieren lassen. 
 
Auf Basis der genannten Gründe  wird daher vorgeschlagen, mit dem MA GS NRW eine Steigerung 
der Summe der Integrationen gegenüber dem Jahr 2017 
von +6,0 % bis +12,5 % 
(Steigerung von voraussichtlich etwa 3.085 auf 3.270 bis 3.470 Integrationen; Wartezeit T-3) zu ver-
einbaren. 
Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  im Jahre s-
durchschnitt 201 8 lässt sich hierdurch eine Veränderung der Int egrationsquote von +4,2 % bis 
+10,6 % errechnen. 
 
III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 
Das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ 21 ist ebenfalls mit konkreten Zielwerten zu 
planen. Ausgedrückt wird dieses Ziel d urch die Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an Lan g-
zeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeitleis tungsbeziehenden des aktuellen 
Jahres mit dem Bestand des Vorjahres in Relation. 
 
Seit Anfang 2015 treten  infolge der Fluchtmigration  vermehrt Personen in den Leistungsb ezug des 
SGB II ein. Auf die Herausforderungen bzw. den voraussichtlich längeren Prozess bei de r Arbeits-
marktintegration dieser Personengruppe ist bereits eingegangen worden. Auch im Falle einer A r-
beitsmarktintegration f ührt eine  Beschäftigungsaufnahme in Anbetracht des hohen Mietniveaus in 
Münster nicht in allen Fällen zur Hilfeunabhängigkeit. Nach eigenen Auswertungen  des Jobcenters 
befinden sich unter den im Leistungsbezug stehenden Geflüchteten knapp 1.100 erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte22, die bei ununterbrochenem Leistungsbezug im Laufe des Jahres 201 8 sukzessive 
in den Langzeitleistungsbezug gelangen werden. 
 
Hinzu kommt, dass etliche Geflüchtete bereits im Jahr 2017 unter den Langzeitleistungsbezug gefa l-
len sind. Hierdurch ist der Bestand im Laufe des Jahres stetig angewachsen und wird noch weiter 
zunehmen. Die Folge dieses kontinuierlichen Anstiegs ist, dass der erwartete Jahresendbestand 
2017 mit ca. 9.415 Langzeitleistungsbeziehenden deutlich über dem Durchschn ittsbestand des Ja h-
res 2017 (etwa 9.275 Langzeitleistungsbeziehende) liegen wird. Für die Planung des Jahres 2018 
bedeutet dies, dass bereits ab Beginn des Jahres mit einem hohen Ausgangswert zu rechnen ist. 23 
Um im Ja hresmittel diesen Anfangswert auszuglei chen, und um dieses Jahresmittel dann auf das 
                                                
21 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberec htigte in den vergangenen 24 
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit ei n-
zubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
22 Stand: 01.09.2017 
23 Statistischer Überhang bei der Verwendung von Jahresdurchschnittswerten

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Niveau des Vorjahres zu senken, muss infolgedessen im weiteren Jahresverlauf 2018 ein übermäß i-
ger Abbau des Bestands erfolgen.  
 
In Anbetracht dieser Gründe wird für die Veränderung des Bestands der Langzeitlei stungsbeziehen-
den ein Angebotswert  
von +4,0 % bis +7,5 % 
(Erhöhung von voraussichtlich etwa 9.275 auf 9.645 bis 9.975 Langzeitleistungsbeziehenden ; Warte-
zeit T-3) als realistisch eingestuft. Ohne den vermehrten Übergang von Geflüchteten in den Langzeit-
leistungsbezug wäre von einer Stagnation bzw. leichten Senkung des Bestands auszugehen. 
Zusätzlich zur Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden “ plant 
das MA GS NRW nach jetzigem Kenntnisstand auch für das Jahr 2018 für die  Ergänzungsgröße 
„K3E1 - Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“ einen konkreten Zielwert zu vereinb a-
ren. 
Die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden entspricht der Summe der Integrationen von 
Langzeitleistungsbeziehenden im Bezugsmonat un d den vorausgegangen elf Monaten (Zä hler) im 
Verhältnis zu dem durchschnittlichen Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden im Vo rmonat und 
den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). 
Obwohl auch im Jahr 2018 erneut ein Schwerpunkt auf die Reduzierung bzw. Ve rmeidung von Lang-
zeitleistungsbezug gelegt wird, ist eine solch deutliche Steigerung, wie sie bei der Gesam tzahl der 
Integrationen anvisiert wird, nicht realistisch. Im Jahr 2018 werden verstärkt leistungsberechtigte G e-
flüchtete in den Langzeitleistungsbezug eintreten. Wie bereits dargestellt, wird die Integration geflüch-
teter Menschen in den Arbeitsmarkt jedoch eher perspektivisch gelingen. Hinzu kommt, dass in den 
Jahren 2016 und 2017 verstärkt Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden über spezielle  Son-
derprogramme24 erfolgt sind, die Einmündungskorridore für diese Pr ogramme jedoch zur Jahresmitte 
2017 ausgelaufen sind. Aus diesem Grund wird für die Veränderung der Integrationsquote der Lan g-
zeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert  
von -2,0 % bis +1,5 % 
(Steigerung von voraussichtlich etwa 1.370 auf 1.420 bis 1.475  Integrationen; Wartezeit T-3) als rea-
listisch eingeschätzt25. Dabei ist zu beachten, dass die Steigerung der absoluten Zahl der Integrati o-
nen trotz der negativen Veränderungsrate positiv ist (zwischen 50 und 105 Integrationen). Dies ist auf 
den prognostizierten erheblichen Anstieg der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden als Nenner der 
Quote zurückzuführen.   
 
Zu 3. Strategische Ausrichtung und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder des Job centers 
der Stadt Münster 2018  
 
Auch im Jahr 2018 setzt das Jobcenter auf Kontinuität und führt seine strategische Grundausrichtung, 
soziale Teilhabe durch Beschäftigung  zu ermöglichen, fort. Innerhalb dieser Grundau srichtung 
werden vorrangig drei Wege - Stabilisierung, Aktivierung, Befähigung der Leistungsberechtigten, 
Erhöhung der Marktchancen sowie Integration der Leistungsberechtigten - verfolgt. 
 
                                                
24 Bundesprogramm zur Förderung von Langzeitarbeitslosen und Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt.   
25 Diese Berechnung basiert auf dem erwarteten Bestandes der Langzeitleistungsbeziehenden.

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V/0732/2017 
 
Die im Jahr 2017 verfolgten Handlungsfelder werden im Jahr 2018 fortgesetzt, bewährte Aktivit äten 
werden weitergeführt und ausgebaut bzw. etabliert und um einige neue Angebote ergänzt. Ei n-
schließlich der Kennzahlen nach § 48a SGB II bestehen für das Jahr 2018 insgesamt sechs Han d-
lungsfelder für das Jobcenter der Stadt Münster: 
 
 Marktchancen erhöhen und Integrationen erzielen 
 (Re-)Aktivierung von Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen für den Arbeit s-
markt 
 Integration und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen 
 Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt 
 Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Einschrän-
kungen 
 Sicherstellung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt 
 
Die gesetzlichen Ziele und arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters werden durch  
ergänzende Organisations- und Prozessziele unterstützt. Dies ist zum einen der flankierende, zielg e-
richtete Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. Zum anderen wird die 
optimierte Ausschöpfung der internen Potenziale des Jobcenters durch geeignete Maßnahmen (U m-
setzung des Organ isations- und Entwicklungsprozesses des Jobcenters sowie Steigerung der Ber a-
tungsqualität in der Leistungsgewährung) angestrebt. Die weitere Ausgestaltung der Handlungsfelder 
mit strategischen Zielen und konkreten Aktivitäten erfolgt mit dem Arbeitsmarkt - und Integrationspro-
gramm 2018 des Jobcenters.  
 
Bislang sind durch das Land Nordrhein -Westfalen noch keine konkreten arbeitsmarktpolitischen 
Schwerpunkte für die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2018 benannt worden. Nach bishe-
rigen Hinweisen liege n die strategische Grundausrichtung  und die Handlungsfelder  des Jobcenters 
aber im Konsens mit den geplanten Landesschwerpunkten. 
 
Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des 
örtlichen Beirates sowie den relevanten Fachämtern der Stadtverwaltung ist die Verteilung des Ei n-
gliederungstitel auf die verschiedenen Instrumente des SGB II bzw. SGB III wie folgt vorgesehen (vgl. 
Abbildung 9):

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V/0732/2017 
 
Abbildung 9: Aufteilung des Eingliederungstitels 2018 nach Instrumenten                                                                                                          
Quelle: Eigene Aufstellung 
In seiner Sitzung am 18.09.2018 hat der Beirat die geplante Verteilung und den Einsatz der Eingliede-
rungsmittel des Jobcenters zur Kenntnis genommen.  
 
Weiteres Vorgehen: 
Die Verwaltung wird auf der Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Werte den Abschluss einer 
Zielvereinbarung mit dem Land anstreben. Sollte dies ohne Abweichungen nicht mögli ch sein, wird 
die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Soziales, Stiftu n-
gen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mit modifizierten 
Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss 
wird über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet (Ratsbeschluss zur Vorlage V/0715/2012/1). 
 
 
In Vertretung 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0732/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37