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2807/2023

Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene

Beschlussvorlage Ausschuss 14.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023, TOP 4.14

Anlage 2 BV 2807-2023 Übersicht Fördersummen

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Kriterien Interessenvertretungen

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Ansehen

Anlage 2 BV 2807-2023 Übersicht Fördersummen

547 Zeichen

Anlage 2
Betriebskostenzuschüsse für Interessenvertretungen 2024
Interessenvertretung Sparte Kriterien erfüllt Förderung
in 2023 Zuschuss 2024
Literaturszene Köln e.V. Literatur ja 25.000,00 € 25.000,00 €
Art Initiatives Cologne (AIC) BiKu ja 30.000,00 € 30.000,00 €
Verein für Darstellende Künste Köln (VDK) Theater/Tanz ja 50.000,00 € 50.000,00 €
KLUBKOMM e.V. Popkultur ja 50.000,00 € 50.000,00 €
KINOAktiv e.V. Filmkultur ja 20.000,00 € 20.000,00 €
KulturNetzKöln e.V.
Sparten-
übergreifend ja 25.000,00 € 25.000,00 €
200.000,00 € 200.000,00 €

Beschlussvorlage Ausschuss

21363 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 2807/2023 
Freigabedatum 14.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für die nachfolgenden Interessenvertretungen der 
freien Szene eine Bezuschussung als institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt 
200.000 € für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024: 
 
Interessenvertretung Zuschuss 2024 
Literaturszene Köln e.V. 25.000 € 
Art Initiatives Cologne (AIC) 
Kunstinitiativen Köln e.V. 
30.000 € 
Verein für darstellende 
Künste Köln e.V. 
50.000 € 
KLUBKOMM e.V. 50.000 € 
KINOAktiv e.V. 20.000 € 
KulturNetzKöln e.V.  25.000 € 
Gesamtsumme 200.000 € 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2024: 
200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mehrere politische Beschlüsse (vgl. Vorlagen Nr. 0492/2021 und 3338/2021) ermöglichten der 
Verwaltung die Vergabe einer dreijährigen institutionellen Förderung von Interessenvertretun-
gen der freien Szene; erstmals für den Zeitraum 2021 bis 2023. 
Mit Verabschiedung des städtischen Haushalts 2023/2024 am 10.11.2022 wurde das Budget 
für die institutionelle Förderung der Interessenvertretungen der freien Szene mit insgesamt bis 
zu 200.000 € fortgeschrieben. Für das Jahr 2023 sind die Mittel den bisherigen Fördermittel-
nehmenden konkret zugeordnet. Für 2024 enthält der Haushaltsplan eine (Sammel-)Position 
„Interessenvertretung“, welche nun neu aufzuteilen bzw. festzulegen ist. 
Die bisher bis 2023 geförderten Interessenvertretungen haben Evaluationen zur institutionel-
len Förderung bzw. ihrer in dem Förderzeitraum geleisteten Arbeit vorgelegt, welche verdeutli-
chen, dass die kulturpolitischen Ziele der Professionalisierung und Stärkung der Interessen-
vertretungen der freien Szene umgesetzt werden konnten. Mit dieser Beschlussvorlage soll 
das Förderinstrument fortgeführt und die institutionellen Förderungen für die Jahre 2024 bis 
2026 fachlich beschlossen werden.  
Die Kriterien für die Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der

3 
freien Szene sind im Anhang beigefügt. Auf die Beschlusshistorie zum Instrument der instituti-
onellen Förderung der Interessenvertretungen der freien Szene wird verwiesen (vgl.: Be-
schlüsse Ausschuss Kunst und Kultur: 2600/2016, AN/1846/2016, 1045/2020, AN/0801/2020; 
Beschluss Rat: 0492/2021) sowie auf die Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung des Aus-
schusses Kunst und Kultur am 26.10.2021 „Erhöhung der Mittel für Interessenvertretungen 
und Anpassung der Ausschreibungskriterien“ (3588/2021). 
Verfahren 
Mit Frist zum 06.08.2023 konnten sich Interessenvertretungen der freien Szene um eine er-
neute oder erstmalige institutionelle Förderung für den Zeitraum 2024 bis 2026 beim Kultur-
amt bewerben. Die eingegangenen Anträge wurden vom Kulturamt detailliert nach den vom 
Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Kriterien (siehe Anlage) sowie unter Bezugnahme 
auf die vorgelegten Evaluationen geprüft und bewertet. Dabei wurde gemäß den Kriterien be-
sonderer Wert auf folgende Unterlagen gelegt:  
 Darstellung der Jahresplanungen. Die Jahresplanungen müssen klar die Aufgaben und 
Tätigkeiten ausweisen, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer 
Sparte umsetzen wird. 
 Darstellung aller im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätig-
keiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, 
Miet-, Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.)  
 Darstellung, dass die Interessenvertretung anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur bei-
trägt, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mit-
gliedsbeiträgen 
 Darstellung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. 
Im Ergebnis liegen sechs förderfähige Anträge - ausschließlich von schon bislang geförderten 
Interessenvertretungen - der freien Kulturszene Kölns vor. 
Vorschlag der Verwaltung  
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurden noch keine Haushaltspläne für die Haushalts-
jahre 2025 bis 2026 verabschiedet. Daher bezieht sich diese Beschlussvorlage nur auf eine 
Verlängerung der institutionellen Förderung für das bereits beschlossene Haushaltsjahr 2024. 
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund folgende sechs Interessenvertretungen der 
freien Szene für eine institutionelle Förderung im Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 
2024 vor:  
„Literaturszene Köln e.V.“ mit 25.000 € in 2024 - Sparte Literatur 
Bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (0354/2022) vom 01. Januar 
2021 bis 31. Dezember 2023: 25.000 € 
Die Interessenvertretung der Literaturszene, der Literaturszene Köln e.V., hat sich seit seiner 
Gründung im Jahr 2018 etabliert und besitzt derzeit 121 Mitglieder. Der Verein betreibt eine 
Webseite und realisiert verschiedene Formate zur Sichtbarmachung und Vernetzung der Köl-
ner Literatur. Die Betrachtung der bisherigen Arbeit hat gezeigt, dass die institutionelle Förde-
rung die Professionalisierung der Interessenvertretung stark vorangetrieben hat. Personelle 
Ressourcen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Social Media, Förderberatung und 
zur Umsetzung thematischer Workshops und gemeinsamer Werbemaßnahmen konnten be-
reitgestellt werden. 
Um die solidarische Vernetzung innerhalb der Literaturszene und die Wahrnehmung der Lite-
ratur in Köln zu verbessern, sollen mit zugesetzten Mitteln folgende Projekte und Prozesse re-
alisiert werden:  
1. Der Verein will die Website literaturszene-koeln.de mitsamt dem Literaturkalender Köln 
weiter ausbauen. Künftig soll die Seite noch weiter bekannt gemacht werden. Parallel sol-
len die Social Media-Kanäle der Literaturszene weiterhin aktiv bespielt werden und für die

4 
Bekanntmachung der regen Arbeit in der Szene dienen. Die Website soll auch unter Be-
rücksichtigung der Aspekte der Barrierefreiheit weiterentwickelt werden.  
2. Durchführung von Get together und Austauschformaten zur Vernetzung der Akteur*in-
nen der Szene untereinander und mit den anderen Kultursparten der Stadt  
3. Durchführung des bisher sehr erfolgreichen Kinder- und Jugendbuchtages in 2024 und 
perspektivisch 2026. Entwicklung eines starken Projekts zur Vorstellung der Literatur für 
erwachsene Leser*innen in 2025  
4. Durchführung von Veranstaltungsformaten und Workshops für die Akteur*innen, um 
hierdurch Wissenstransfer sowie ein Forum für Austausch zu schaffen  
5. Literatur-relevante Orte im Kölner Stadtbild sollen auf künstlerische Weise sichtbar ge-
macht werden.  
„Art Initiatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 30.000 € in 2024 - Sparte Bildende 
Kunst 
Bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (0354/2022) vom 01. Januar 
2022 bis 31. Dezember 2023: 30.000 € 
AIC ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerzieller Kunst- und Projekt-
räume, Kunstinitiativen und Festivals in Köln. Art Initiatives Cologne (AIC) ist als Verein orga-
nisiert und versammelt als aktive Mitglieder derzeit (Stand Juni 2023) 48 Kölner Kunstinitiati-
ven. Der sich im Netzwerk des Vereins engagierende und davon vertretene Personenkreis ist 
jedoch weitaus größer, da die meisten Kunsträume/-initiativen von mehreren Personen betrie-
ben werden und darüber hinaus auch deren Mitarbeiter*innen und ausstellende Künstler*in-
nen bei AIC angedockt sind. Als Interessenvertretung der Sparte Bildende Kunst konnte AIC 
die Vernetzung untereinander durch kooperative Maßnahmen und Publikationen sowie eine 
gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. 
Die Evaluation der bisherigen Aktivitäten hat gezeigt, dass die institutionelle Förderung zur 
Verbesserung der Arbeit von AIC beigetragen hat (kontinuierlicher Ausbau des Netzwerkes, 
Beratung und Weiterbildung, Stärkung der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns durch AIC 
ON Festival u.a.) und deshalb fortgeführt werden muss. Die zugesetzten Mittel sollen zur Um-
setzung folgender weiterer Vorhaben bei AIC eingesetzt werden:  
1. Sammlung und Forschung – Kunsträume Köln. Timo Schmidt und Doris Frohnapfel do-
kumentieren und arbeiten die Geschichte der freien Kunsträume auf.  
2. Gemeinsame Vermittlung: AIC hat es sich seit der Gründungsversammlung 2015 unter 
dem Motto „Sichtbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit der freien Szene Bildende Kunst in Köln“ 
zur Aufgabe gemacht, ein jährliches gemeinsames Kunstwochenende zu veranstalten. 
Dies soll in zweijährigem Rhythmus fortgesetzt werden. Für 2024 ist geplant, die Aktivitäten 
zu entzerren und in drei bis vier gemeinsamen Terminen Kunsträume und Initiativen, die 
auf einer gemeinsamen Route liegen, in Clustern sowohl miteinander als auch in aktiven 
Nachbarschaften wie z.B. Urban-Gardening-Gruppen in geeigneten Vermittlungsformaten 
zu vernetzen.  
3. Jährliches öffentliches Symposium/Auseinandersetzung mit Gegenwartsdiskursen: Die 
intensive Beschäftigung mit einer kritischen Befragung der eigenen Arbeit, der Ausstel-
lungspraxis, des Kuratierens und Vermittelns, mit aktuellen Diskursen der Nachhaltigkeit, 
der Diversität und Inklusion, mit stadträumlichen Verdrängungsprozessen sowie mit sozio-
logischen und kulturpolitischen Fragen im Zuge der Arbeit als kollektive Gemeinschaft in 
Form einer Interessenvertretung begleiten AIC seit seiner Gründung. Der intensive Aus-
tausch mit Netzwerken in Hamburg und München dient hierbei für die Konzeption der jährli-
chen Symposien als Basis. Das Projekt wird von Heike Ander und Heidi Pfohl in Zusam-
menarbeit mit den Mitgliedern betreut. 
„Verein für darstellende Künste Köln (VDK) e.V.“ mit 50.000 €/p.a. in 2024 - Sparten Theater 
und Tanz, Zirkus 
Bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (0354/2022) vom 01. Januar 
2022 bis 31. Dezember 2023: 50.000 € 
Der Verein für darstellende Künste (VDK) wird durch einen siebenköpfigen, gleichberechtigten 
Vorstand aus den Sparten Theater, Tanz und Neuer Zirkus repräsentiert. Als Rechtsnachfol-

5 
ger der Kölner Theaterkonferenz vertritt der VDK die Interessen der freien Kölner Tanz-, The-
ater- und Zirkusszene. Die früheren Szenevertretungen Plattform Freier Theater und Tanz 
Jour Fixe sind inzwischen Teile des VDK. Insgesamt zählt der Verein 164 aktive Mitglieder, 
darunter die meisten Kölner Theaterhäuser und freien Gruppen sowie zahlreiche Einzelmit-
glieder. 
Der VDK konnte sich seit 2021 als Interessenvertretung der darstellenden Künste sehr gut po-
sitionieren. Dabei ist ihm sowohl die Zusammenführung der Teilszenen als auch die Verbes-
serung der öffentlichen Wahrnehmung sehr gut gelungen. Er begleitete relevante kulturpoliti-
sche Fragestellungen durch die Veröffentlichung eigener Statements sowie die Organisation 
von Veranstaltungen, wie z.B. der Podiumsdiskussion zur Intendant*innensuche an den Büh-
nen. Bewährte Formate wie die jährliche Theaternacht und der Szenetreff wurden fortgeführt. 
Intern wurden für die Mitglieder Workshops und Arbeitskreise zu szenespezifischen Themen 
angeboten. Als Interessenvertretung der darstellenden Künstler*innen wird der VDK sich zu-
künftig aktiv in die konzeptionellen Planungen zur Nachnutzung des Depots einbringen und 
Vertreter*innen in die Arbeitskreise entsenden. 
Der VDK erfüllt die notwendigen Kriterien zur Gewährung einer institutionellen Förderung im 
Bereich Interessenvertretung. Er verfügt über eine Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Leitung 
in Teilzeit und agiert auf einer breiten Mitgliederbasis. Er trägt durch die Erhebung von Mit-
gliedsbeiträgen und die Gewinnung von Sponsorengeldern und weiteren Drittmitteln anteilig 
zu Finanzierung seiner Strukturen bei. Informationen über die Vereinsarbeit, seine Mitglieder 
und Gremien und seine Satzung sind öffentlich zugänglich. Die Förderung des Vereins für 
darstellende Künste in Höhe von 50.000 € jährlich soll aus den genannten Gründen für die 
nächste Förderperiode unverändert fortgeführt werden. 
„KLUBKOMM e.V.“ mit 50.000 €/p.a. in 2024 - Sparte Popkultur 
Bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (0354/2022) vom 01. Januar 
2022 bis 31. Dezember 2023: 50.000 € 
Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 110 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der unabhängi-
gen Spielstätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der KLUBKOMM e.V. 
leistet kulturpolitische Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in überregionalen und bundes-
weiten Gremien und Arbeitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM e.V.). Die Evaluation der Akti-
vitäten aus der letzten Förderperiode hat gezeigt, dass es dem KLUBKOMM e.V. dank des 
Mittelzuwachses noch stärker gelungen ist, Beratungs- und Austauschformate zur Stärkung 
der Clubszene zu initiieren. Diese ergeben sich in gestiegenem Maße aus den veränderten 
Rahmenbedingungen für den Betrieb von Clubs und die Durchführung von Veranstaltungen 
mit Abklingen der Corona-Pandemie. Fach-Expertise zu den Themen Safer-Nightlife oder Op-
timierung von Betriebsabläufen muss fortlaufend generiert werden. 
Die eigene Schaufenster-Veranstaltung zur Präsentation der Vielfalt und kulturellen Bedeu-
tung der Clubszene - die Cologne Club Days - wird der Klubkomm e.V. in den kommenden 
Jahren weiter durchführen und profilieren. Positiv sind auch die Erfahrungen mit dem KLUB-
KOMM e.V. als Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der Sparte (Open Air, Tech-
nikförderung). Der Verein erfüllt alle Kriterien einer wirkungsvollen Szenevertretung. 
„KINOAktiv e.V.“ mit 20.000 € in 2024 - Sparte Filmkultur 
Bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (0354/2022) vom 01. Januar 
2022 bis 31. Dezember 2023: 20.000 € 
KINOAktiv e.V. ist das kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied in 
den Vorstand des KulturNetzKöln e.V. Der Verein hat zurzeit 18 Mitglieder. Laut Filmkulturför-
derkonzept hat KINOAktiv e.V. das Vorschlagsrecht zur Entsendung eines Mitglieds in den 
Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertretung werden erfüllt. Im Verein KINOAktiv e.V. 
sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. Sie realisieren den Großteil 
der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, Symposien, ganzjährigen Film-
reihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme Vielfalt und inhaltliche Band-
breite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. betreibt die Website filmszene-
koeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der Filmkultur angeboten wird und sich 
die Mitglieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird ergänzt durch filmpolitische Kommentare

6 
und einen eigenen Podcast. 
Die Evaluation der bisherigen Arbeit hat gezeigt, dass es wichtig ist, die Arbeit der Hono-
rarkräfte, die die Webseite mit Content befüllen, in den kommenden drei Jahren fortzuführen 
und auf den Social Media-Bereich zu erweitern. So kann über zeitgemäße Kanäle auf Veran-
staltungen hingewiesen und schnell auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden. Ein neuer 
Content-Bereich soll mit der Entwicklung einer Rubrik für die „cinephile Filmkritik“ geschaffen 
werden. Hier sollen Autor*innen Filme und Filmprogramme ausführlich vorstellen und bespre-
chen und dafür ein angemessenes Honorar erhalten. Um für dieses neue Modul und die Web-
seite insgesamt mehr Aufmerksamkeit zu schaffen, sollen Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und 
Werbung aufgestockt werden. Ein zweites Ziel der nächsten Jahre ist die Durchführung einer 
jährlichen Veranstaltung unter Federführung von KINOaktiv e.V., die sich filmspezifischen 
Themen oder filmpolitischen Fragen widmet. Diese Veranstaltungen sollen sich nicht nur an 
das Fachpublikum richten, sondern offen sein für jede*n. Auch hier hat die Reflexion der bis-
herigen Arbeit von KINOAktiv e.V. gezeigt, dass es Bedürfnisse nach solchen Veranstaltun-
gen zur Stärkung der Filmkultur gibt. Themen könnten unter anderem sein: die Lage und Zu-
kunft der Filmkritik, die aktuelle finanzielle Situation der Szene mit den Herausforderungen 
von Nachhaltigkeit, fairer Bezahlung sowie Inklusion und Teilhabe oder die neuen technischen 
Entwicklungen und Aufführungsmöglichkeiten und der Einfluss Künstlicher Intelligenz. Für 
diese oben genannten Schwerpunkte sollen die leicht erhöhten Fördermittel eingesetzt wer-
den. 
„KulturNetzKöln e.V.“ mit 25.000 € in 2024 - spartenübergreifend 
Bisherige Förderung gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (0354/2022) vom 01. Januar 
2022 bis 31. Dezember 2023: 25.000 € 
KulturNetzKöln e.V. (KNK) ist ein Verein mit 75 Mitgliedern (darunter z.T. Institutionen und 
Verbände), der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der freien Künste und Kultur in 
Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert sowie Forderungen und Konzepte zu deren Entwicklung 
formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende Spartenvertretungen, sondern arbeitet 
im Austausch mit diesen. Gerade diese spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der 
Kölner Kunst- und Kulturszene eine Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interes-
sen gebündelt vertreten kann. Eine entscheidende Rolle übernimmt der KulturNetzKöln e.V. 
zudem als festes Mitglied im Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in 
regelmäßigen Sitzungen die gesamte freie Kulturszene in Köln beispielhaft.  
Der Verein besitzt Vorstandsmitglieder aus acht künstlerischen Sparten sowie eine Diversi-
tätsbeauftragte. Der KNK hat sich mit dieser Struktur als wichtiger Ansprechpartner für Ak-
teur*innen der Szene ebenso wie für Kulturverwaltung und Kulturpolitik etabliert und eine bes-
sere Vernetzung initiiert. So setzt er sich z. B. bei Themen wie Förderstrukturen und Raumbe-
darfe der Kultur ein, er organisiert große Vernetzungsveranstaltungen der freien Szene (Get 
together des KNK im Juni 2022 und 2023), sorgt durch Plakatkampagnen (2021: „Ohne Kultur 
ist alles nichts“ – hier auch Postkarten, 2022: „Kultur gibt Energie. Kultur braucht Energie“) o-
der einen eigenen Podcast zu spartenübergreifenden Kulturthemen für mehr Sichtbarkeit der 
freien Kulturszene. Der KNK hat in der ersten Jahreshälfte 2023 einen Workshop zur Diskrimi-
nierungssensibilität organisiert und angeboten. Vergleichbare Angebote (auch mit mittendrin 
e.V.) sollen fortgesetzt werden. 
Die Erweiterung der Förderung ermöglicht dem KulturNetzKöln e.V. die weitere Professionali-
sierung der Struktur sowie den barrierefreien Ausbau der Internetpräsenz. Überdies sollen der 
Austausch mit den Akteur*innen der freien Szene zu wichtigen Themen (Räume, Förderstruk-
turen, Partizipationsprozesse u.a.) sowie auch das Weiterbildungsangebot ausgebaut werden. 
Als spartenübergreifende Interessenvertretung wird der KulturNetzKöln e.V. sich zukünftig ak-
tiv in die konzeptionellen Planungen zur Nachnutzung des Depots einbringen und Vertreter*in-
nen in die Arbeitskreise entsenden. 
 
Interessenvertretung der Sparte Musik: 
Der IFM e.V. (Initiative Freie Musik Köln) ist der Dachverband der freiberuflich, professionell 
tätigen Musiker*innen in Köln. In ihm haben sich die sechs Teilsparten Alte Musik, Elektronik 
& Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik und Neue Musik zusammengeschlossen. In seiner

7 
Gesamtheit vertritt der IFM e.V. über 500 Akteur*innen der freien Musik in Köln und ist damit 
einer der maßgeblichen Akteure der Musikstadt Köln.  
Seit 2021 erhält der IFM e.V. einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 100.000 € p.a., der 
in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben wird. Die Förderung an den IFM e.V. ist 
daher kein Bestandteil der aktuellen Beschlussfassung zur Vergabe der institutionellen Förde-
rung von Interessenvertretungen der freien Szene.  
 
Die Kulturverwaltung steht mit den Interessenvertretungen zu aktuellen Themen der einzelnen 
Sparten bzw. kulturpolitischen Themen im regelmäßigen Austausch. Durch die verstärkte För-
derung und organisatorische Stärkung kann dieser Austausch noch weiter intensiviert werden. 
Die Kulturverwaltung wird mit jeder Interessenvertretung passende Austauschformate verein-
baren. 
 
Finanzierung  
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind Aufwandsermächtigungen für 2024 in Höhe von 200.000 € 
im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan 15 
– Transferaufwendungen inklusive mittelfristiger Finanzplanung für die Interessenvertretungen 
der freien Szene veranschlagt. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Kriterien der Vergabe 
Anlage 2: Übersicht Fördersummen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

924 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/23 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2807/2023
Stand: 10.07.2024 
Sachstandsbericht  
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für die nachfolgenden Interessenvertretungen der 
freien Szene eine Bezuschussung als institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt 
200.000 € für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024: 
 
Interessenvertretung Zuschuss 2024 
Literaturszene Köln e.V. 25.000 € 
Art Initiatives Cologne (AIC) 
Kunstinitiativen Köln e.V. 
30.000 € 
Verein für darstellende 
Künste Köln e.V. 
50.000 € 
KLUBKOMM e.V. 50.000 € 
KINOAktiv e.V. 20.000 € 
KulturNetzKöln e.V.  25.000 € 
Gesamtsumme 200.000 € 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde bzw. wird in 2024 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend veraus-
gabt.

Anlage 1 Kriterien Interessenvertretungen

3302 Zeichen

Anlage 1 zu 2807/2023  
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene 
 
Kriterien gemäß Beschluss zu 1045/2020 - Förderung von Interessenvertretungen der 
freien Szene in Form von institutionellen Förderungen 
Mit der Änderung des Förderschwerpunkts Interessenvertretungen von einer Projekt- in eine 
institutionelle Förderung (dreijähriger Betriebskostenzuschuss) verfolgt die Kulturverwaltung 
das Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Diese 
Zielsetzung entspricht nicht zuletzt einer Idee, die bei den runden Tischen zur 
Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung Köln formuliert wurde (siehe 
Kulturentwicklungsplanung Köln, 2019: S. 149).  
Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den sogenannten 
Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteuren 
in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenvertretungen sind dadurch 
charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Entwicklungen, 
Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach 
außen kommunizieren und vertreten. 
Um eine Förderung erhalten zu können, muss eine Interessenvertretung die folgenden 
Kriterien erfüllen: 
 Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft 
muss aktiv erworben werden. 
 Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene 
vertreten. 
 Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre 
grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. 
 Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder 
öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. 
 Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus 
(z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). 
 Die Interessenvertretung trägt anteilig zu Finanzierung ihrer Struktur bei, z.B. durch 
das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. 
 Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer 
Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten 
aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte 
umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufgaben und Tätigkeiten zählen unter 
anderem: 
- Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in 
weiteren Gremien 
- Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional) 
- Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse) 
- PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Website, Flyer, etc.) 
- Beratung der Mitglieder 
- Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen 
- Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, 
Symposien, Kongresse, o.ä.) 
 
Alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur 
Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-,  Miet-, 
Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.) sind förderfähig. Die Förderung erfolgt 
anteilig. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil 
mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2807/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.11.2023
Erstellt
30.08.2023 15:26