1143/2025
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2, hier: Partizipatorische Neugestaltung Platz an St Adelheid in Neubrück
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
6058 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 26.06.2025 1143/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. Adelheid in Neubrück Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. Adelheid" in Neubrück in Höhe von rund 456.957,00 € brutto zur Kenntnis. Die Gesamt- kosten für die Maßnahme betragen voraussichtlich rund 1.957.000,00 € statt rund 1.500.043,00 €. Begründung Die Maßnahme „Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. Adelheid“ ist Bestandteil des so- zialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Ostheim und Neubrück im Rahmen des Gesamtprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Im Zentrum des Stadtteils Neubrück liegt der Platz „An Sankt Adelheid“, der gestalterische Defizite aufweist. Die großzügige zentrale Platzfläche ist untergenutzt und es mangelt an Auf- enthaltsqualität. Die in der Umsetzung befindlichen Maßnahme sieht vor, den in die Jahre ge- kommenen öffentlichen Raum im Stadtteilzentrum der vor ca. 50 Jahren geschaffenen Groß- wohnsiedlung Neubrück zu modernisieren, gestalterisch aufzuwerten und den inzwischen ge- änderten Bedürfnissen der örtlichen Bevölkerung anzupassen. Die Umgestaltungsplanung des öffentlichen Raumes ist darauf ausgerichtet, intakte Elemente und bewährte Grundstruk- turen möglichst zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Beschluss zur Planung der Maßnahme in Form des Bedarfsfeststellungsbeschlusses er- folgte am 7. Dezember 2017 durch die Bezirksvertretung Kalk. Der Baubeschluss zur Durch- führung erfolgte am 9. Juli 2019 durch die den Rat der Stadt Köln sowie die Freigabe der fi- nanziellen Mittel durch den Finanzausschuss (Vorlage Nr. 3075/2018). Mit Zuwendungsbe- scheid vom 16.06.2021 wurden für die Fördermaßnahme Städtebaufördermittel in Höhe von 1.050.030,00 € (70%- ige Förderquote) bewilligt. Damit wurden zuwendungsfähige Gesamt- kosten in Höhe von 1.500.043,00 € anerkannt. Der Eigenanteil der Stadt Köln betrug 450.013,00 €. Der Förderzeitraum der Maßnahme endet am 31. Dezember 2025. 2 Die Folgen der Covid-Pandemie und des Ukraine-Krieges führten zu zeitlichen Verzögerung der baulichen Maßnahmen, sodass die Personalressourcen des ausführenden Fachamtes zu- nächst fehlten und dann neu zugeordnet werden mussten. Diese Parameter haben mehr Zeit für die Vorbereitungen der Vergabe in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Das Vergabeverfahren wurde im Herbst 2023 begonnen, mussten jedoch auf Empfehlung des Am- tes für Recht, Vergabe und Versicherungen zu Beginn der Jahres 2024 aufgehoben und nach Überarbeitung der Unterlagen neugestartet werden. Das Submissionsergebnis der Bauleistungen im Oktober 2024 von rund 1.957.000,00 € ergab eine Kostensteigerung von 456.957,00 €. Diese deutliche Kostensteigerung im Vergleich zum Planungszeitraum aus 2018 ergibt sich aus der dynamischen Marktsituation im Baugewerbe mit deutlich gestiegenen Baukosten auf Grund des Ukraine-Krieges, der Energiekrise und der Inflation. All diese Faktoren waren zum Planungszeitpunkt nicht absehbar. Die Kostensteigerung in Höhe von 30,45 Prozent liegt da- bei noch unter dem im Vergleich der allgemeinen Baupreisindizes. Gemäß Landesbetrieb IT.NRW sind in NRW die Baupreise für bspw. Straßenbau (Tiefbau) von 08/2020 bis 05/2024 um 44,1 Prozent gestiegen. Der Fördermittelgeber hat die Erhöhung der Gesamtkosten grundsätzlich anerkannt, eine Er- höhung der Fördersumme aber ausgeschlossen. Die zusätzlichen Kosten müssen daher durch die Stadt Köln kompensiert werden. Damit erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Köln auf rd. 906.970,00 €. Der aktuelle Zeit-/Maßnahmenplan sieht die Durchführung der Umbaumaßnahme vom 25.11.2024 bis 30.11.2025 vor. Finanzierung: Durch die Kostenerhöhung der Baumaßnahme von rund 456.957,00 € Brutto, sind die investi- ven Kosten von 1.500.043,00 € auf rund 1.957.000,00 € gestiegen. Im Haushaltsjahr 2024 wurden bereits 239.868,91 € dieser ausstehenden Mittel verausgabt, sodass noch ein Restbetrag von rund 1.717.131,09 € zu finanzieren ist. Die zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Mittel stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes Stadtentwicklung und Statistik in der Pro- duktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei der Finanzstelle 1502-0902-8-1009 Starke Veedel- Marktplatz Neubrück in Höhe von 1.600,000,00 € bereit. Die zusätzlich benötigten Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 117.131,00€ wird das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung (Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) im Zuge der flexiblen Haushaltsbe- wirtschaftung mit einer Umschichtung mit Deckung der Finanzstelle 1502-0902-0-1200; Städ- tebauförderung sicherstellen. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für bilanzielle Abschreibungen auf nunmehr 39.140,00 €. Für die in 2026 anfallenden Abschreibungen hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwege- bau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschrei- bungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haus- haltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- An St. Adelheid
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1143/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 15.04.2025 12:43