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1143/2025

Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2, hier: Partizipatorische Neugestaltung Platz an St Adelheid in Neubrück

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 27.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

6058 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2025 
 1143/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025 
 
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2  
KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre  
2025 und 2026 
hier: Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. Adelheid in Neubrück 
 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Partizipatorische Neugestaltung Platz an 
St. Adelheid" in Neubrück in Höhe von rund 456.957,00 € brutto zur Kenntnis. Die Gesamt-
kosten für die Maßnahme betragen voraussichtlich rund 1.957.000,00 € statt rund 
1.500.043,00 €.  
 
Begründung 
Die Maßnahme „Partizipatorische Neugestaltung Platz an St. Adelheid“ ist Bestandteil des so-
zialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Ostheim und Neubrück 
im Rahmen des Gesamtprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“. 
 
Im Zentrum des Stadtteils Neubrück liegt der Platz „An Sankt Adelheid“, der gestalterische 
Defizite aufweist. Die großzügige zentrale Platzfläche ist untergenutzt und es mangelt an Auf-
enthaltsqualität. Die in der Umsetzung befindlichen Maßnahme sieht vor, den in die Jahre ge-
kommenen öffentlichen Raum im Stadtteilzentrum der vor ca. 50 Jahren geschaffenen Groß-
wohnsiedlung Neubrück zu modernisieren, gestalterisch aufzuwerten und den inzwischen ge-
änderten Bedürfnissen der örtlichen Bevölkerung anzupassen. Die Umgestaltungsplanung 
des öffentlichen Raumes ist darauf ausgerichtet, intakte Elemente und bewährte Grundstruk-
turen möglichst zu erhalten und weiterzuentwickeln. 
 
Der Beschluss zur Planung der Maßnahme in Form des Bedarfsfeststellungsbeschlusses er-
folgte am 7. Dezember 2017 durch die Bezirksvertretung Kalk. Der Baubeschluss zur Durch-
führung erfolgte am 9. Juli 2019 durch die den Rat der Stadt Köln sowie die Freigabe der fi-
nanziellen Mittel durch den Finanzausschuss (Vorlage Nr. 3075/2018). Mit Zuwendungsbe-
scheid vom 16.06.2021 wurden für die Fördermaßnahme Städtebaufördermittel in Höhe von 
1.050.030,00 € (70%- ige Förderquote) bewilligt. Damit wurden zuwendungsfähige Gesamt-
kosten in Höhe von 1.500.043,00 € anerkannt. Der Eigenanteil der Stadt Köln betrug 
450.013,00 €. 
 
Der Förderzeitraum der Maßnahme endet am 31. Dezember 2025.

2 
 
 
Die Folgen der Covid-Pandemie und des Ukraine-Krieges führten zu zeitlichen Verzögerung 
der baulichen Maßnahmen, sodass die Personalressourcen des ausführenden Fachamtes zu-
nächst fehlten und dann neu zugeordnet werden mussten. Diese Parameter haben mehr Zeit 
für die Vorbereitungen der Vergabe in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Das 
Vergabeverfahren wurde im Herbst 2023 begonnen, mussten jedoch auf Empfehlung des Am-
tes für Recht, Vergabe und Versicherungen zu Beginn der Jahres 2024 aufgehoben und nach 
Überarbeitung der Unterlagen neugestartet werden. 
 
Das Submissionsergebnis der Bauleistungen im Oktober 2024 von rund 1.957.000,00 € ergab 
eine Kostensteigerung von 456.957,00 €. 
 
Diese deutliche Kostensteigerung im Vergleich zum Planungszeitraum aus 2018 ergibt sich 
aus der dynamischen Marktsituation im Baugewerbe mit deutlich gestiegenen Baukosten auf 
Grund des Ukraine-Krieges, der Energiekrise und der Inflation. All diese Faktoren waren zum 
Planungszeitpunkt nicht absehbar. Die Kostensteigerung in Höhe von 30,45 Prozent liegt da-
bei noch unter dem im Vergleich der allgemeinen Baupreisindizes. Gemäß Landesbetrieb 
IT.NRW sind in NRW die Baupreise für bspw. Straßenbau (Tiefbau) von 08/2020 bis 05/2024 
um 44,1 Prozent gestiegen.  
 
Der Fördermittelgeber hat die Erhöhung der Gesamtkosten grundsätzlich anerkannt, eine Er-
höhung der Fördersumme aber ausgeschlossen. Die zusätzlichen Kosten müssen daher 
durch die Stadt Köln kompensiert werden. Damit erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Köln 
auf rd. 906.970,00 €. 
 
Der aktuelle Zeit-/Maßnahmenplan sieht die Durchführung der Umbaumaßnahme vom 
25.11.2024 bis 30.11.2025 vor. 
 
Finanzierung: 
Durch die Kostenerhöhung der Baumaßnahme von rund 456.957,00 € Brutto, sind die investi-
ven Kosten von 1.500.043,00 € auf rund 1.957.000,00 € gestiegen. 
 
Im Haushaltsjahr 2024 wurden bereits 239.868,91 € dieser ausstehenden Mittel verausgabt, 
sodass noch ein Restbetrag von rund 1.717.131,09 € zu finanzieren ist. 
 
Die zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Mittel stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im 
Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes Stadtentwicklung und Statistik in der Pro-
duktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei der Finanzstelle 1502-0902-8-1009 Starke Veedel-
Marktplatz Neubrück in Höhe von 1.600,000,00 € bereit. 
 
Die zusätzlich benötigten Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 117.131,00€ wird 
das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung 
(Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) im Zuge der flexiblen Haushaltsbe-
wirtschaftung mit einer Umschichtung mit Deckung der Finanzstelle 1502-0902-0-1200; Städ-
tebauförderung sicherstellen. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für bilanzielle Abschreibungen auf nunmehr 39.140,00 €. 
 
Für die in 2026 anfallenden Abschreibungen hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen 
Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwege-
bau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschrei-
bungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die 
bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haus-
haltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-
schichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - 
vorsehen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An St. Adelheid

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Details

Aktenzeichen
1143/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
27.06.2025
Erstellt
15.04.2025 12:43