Mandari Insight

V/0433/2013

Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk 15 Münster - Hiltrup

Vorlagen 04.06.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 27.06.2013, TOP 4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2633 Zeichen

V/0433/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl und Wiederwahl der Schiedspersonen für den Bezirk 15 Münster - Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Als Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster – Hiltrup wird wiedergewählt 
 
Frau Annette Eckervogt 
 
Frau Eckervogt ist 60 Jahre alt und wohnt im Bezirk Hiltrup 
 
 
2. Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster – Hiltrup wird gewählt 
 
Herr Gerd Buschmeier 
68 Jahre alt 
 
oder 
 
Frau Ursula Loroch 
61 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Burkhard Müller 
59 Jahre alt 
 
Alle drei Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster – Hiltrup. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0433/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0433/2013 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Frau Eckervogt ist bereits seit 5 Jahren Schiedsfrau im Bezirk Münster - Hiltrup. Ihre Amtszeit 
läuft im August 2013 ab. Aus diesem Grund ist eine Wiederwahl erforderlich. 
 
Frau Eckervogt hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wiederwahl durch die Bezirksvertretung 
Hiltrup, ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsfrau für weitere 5 Jahre auszuüben. 
 
 
Zu 2. 
 
Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes Herrn Klaus Gottwald endet auch im August 2013. 
Aus Altersgründen kann sich Herr Gottwald leider für keine weitere Amtszeit mehr zur Verfügung 
stellen. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
Herr Buschmeier, Frau Loroch und Herr Müller haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl, das 
Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt i n Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsb e-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wieder gewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von allen Bewerbern erfüllt. 
 
 
I.  V. 
 
 
 
Paal

Beratungsverlauf (1)

27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0433/2013
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37