0742/2021
Mündliche Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beantwortung der Anfrage Winterhilfe und Schlafstätten für Wohnungslose Menschen (AN/1487/2020)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4492 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 03.03.2021 0742/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Mündliche Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beantwortung der Anfrage Winterhilfe und Schlafstätten für Wohnungslose Menschen (AN/1487/2020) TOP 11.2 Anfrage der Ratsfraktion Volt Winterhilfe und Schlafstätten für wohnungslose Menschen (AN/1521/2020) Beantwortung der Anfrage Winterhilfe und Schlafstätten für Wohnungslose Menschen (AN/1487/2020) 0052/2021 Rd. 250-300 obdachlose Menschen ziehen einen Schlafplatz im öffentlichen Raum (auch bei starkem Frost) dem Übernachtungsangebot der Stadt Köln vor. Welche Gründe können die Streetworker*innen ausmachen? Antwort der Verwaltung: Die Zielgruppe der obdachlosen Menschen ist heterogen zusammengesetzt: Menschen in/nach prob- lematischen Lebensphasen wie beispielsweise Trennungs-/Scheidungsfolgen, Verlust des Arbeits- platzes, Schulden, Häusliche Gewalt, Arbeitslosigkeit, Strafvollzug, Ausscheiden aus dem Militär, Jugendliche, die den elterlichen Haushalt oder Jugendhilfeeinrichtungen verlassen haben (freiwillig und unfreiwillig). Es eint sie der Aspekt der sozialen Benachteiligung und individuellen Beeinträchti- gung. Dazu zählen insbesondere Benachteiligungen, die durch die ökonomische Situation, familiäre Rahmenbedingungen, defizitäre Bildung oder die ethnische oder kulturelle Herkunft, Behinderungen, physische und psychische Erkrankungen – insbesondere Suchterkrankungen - bedingt sein können. So differenziert die Auslöser und manifestierenden Faktoren für Obdachlosigkeit sind, so differenziert sind auch die Lebensentwürfe der Menschen auf der Straße. Die konkreten Erfahrungen „Kältewochen“ vom 05.02. bis 14.02.2021 zeigen bezüglich der Nichtinan- spruchnahme von Übernachtungsangeboten ein recht klares Bild und bestätigen die Erkenntnisse des Streetworks aus den vergangenen Jahren. Von insgesamt in diesem Zeitraum durch Bür- ger*innen gemeldeten 172 Menschen und den weiteren aufgesuchten Plätzen, an denen sich be- kanntermaßen wohnungslose Menschen aufhalten, waren über 95 % der Angetroffenen über die Übernachtungsangebote der Winterhilfe informiert, alle Angetroffenen lehnten diese jedoch ab. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der größeren Personengruppe, die eine Unterbringung in den Angeboten der Wohnungslosenhilfe grundsätzlich ablehnt, und jenen, die angeben, dass eine Annahme an den dortigen Bedingungen scheitere. Der bei weitem größte Teil der angetroffenen Menschen führt ein eher zurückgezogenes Leben, Ein- zelgänger*innen, denen geschlossene Räume und (indirekte) Nähe zu anderen Menschen Unbeha- gen verursachen. Es wurden gut ausgerüstete Menschen angetroffen, die über Matratzen, Iso- Matten, Schlafsäcke/ Zelte und Kocher verfügen und keinerlei Veranlassung sehen, ihre Lebensorte und ihr Hab und Gut zu verlassen. Auch gibt es Menschen, die (kulturell bedingt) in größeren Fami- lienverbänden ihr Leben außerhalb der Hilfesystems auf der Straße führen und sich nicht den Haus- ordnungen von Einrichtungen unterwerfen möchten oder die getrennte Unterbringung von Onkel / Cousin u.ä. nicht akzeptieren. 2 Vom anderen, kleineren Teil der angetroffenen Menschen wurden als bedeutende Hinderungsgründe die Geräuschkulisse in Einrichtungen und Häusern, in denen wohnungslose Menschen leben, ebenso eine subjektiv empfundene Reizüberflutung (zu viele Menschen) und auch Schlafmangel genannt. Zitat: „bis der Letzte im Haus Ruhe gibt, ist es oft schon 3 Uhr morgens, dann ist die Nacht auch vor- bei…“ Nicht zu verkennen ist außerdem als ein entscheidender Hinderungsgrund die Einhaltung auch niedrigschwelliger Vorgaben, insbesondere die Einhaltung einer Hausordnung, die dem individuellen Suchtdruck oftmals entgegensteht. Je nach Umfang der persönlichen Ausstattung und Habe ist diese auch nicht problemlos in eine Not- schlafstelle zu transportieren, zurücklassen möchte man diese auch nicht. Als weiterer Grund wurde das Fehlen einer Notschlafstelle für Menschen mit Hunden benannt. Aber auch nach Hinweis auf die im Rahmen der Winterhilfe vorhandene Unterbringungsmöglichkeit für Menschen mit Tieren und auf die Möglichkeit, die Tiere im Tierheim Zollstock abends abzugeben und morgens wieder abzuholen, führte zu keiner Bereitschaft die „Platte“ zu verlassen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0742/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 03.03.2021
- Erstellt
- 25.02.2021 13:41