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0742/2021

Mündliche Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beantwortung der Anfrage Winterhilfe und Schlafstätten für Wohnungslose Menschen (AN/1487/2020)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 03.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4492 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer  03.03.2021 
 0742/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Mündliche Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beantwortung der Anfrage 
Winterhilfe und Schlafstätten für Wohnungslose Menschen (AN/1487/2020) 
TOP 11.2 Anfrage der Ratsfraktion Volt Winterhilfe und Schlafstätten für wohnungslose Menschen 
(AN/1521/2020)  
Beantwortung der Anfrage Winterhilfe und Schlafstätten für Wohnungslose Menschen 
(AN/1487/2020) 0052/2021 
 
Rd. 250-300 obdachlose Menschen ziehen einen Schlafplatz im öffentlichen Raum (auch bei starkem 
Frost) dem Übernachtungsangebot der Stadt Köln vor. 
Welche Gründe können die Streetworker*innen ausmachen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Zielgruppe der obdachlosen Menschen ist heterogen zusammengesetzt: Menschen in/nach prob-
lematischen Lebensphasen wie beispielsweise Trennungs-/Scheidungsfolgen, Verlust des Arbeits-
platzes, Schulden, Häusliche Gewalt, Arbeitslosigkeit, Strafvollzug, Ausscheiden aus dem Militär, 
Jugendliche, die den elterlichen Haushalt oder Jugendhilfeeinrichtungen verlassen haben (freiwillig 
und unfreiwillig). Es eint sie der Aspekt der sozialen Benachteiligung und individuellen Beeinträchti-
gung. Dazu zählen insbesondere Benachteiligungen, die durch die ökonomische Situation, familiäre 
Rahmenbedingungen, defizitäre Bildung oder die ethnische oder kulturelle Herkunft, Behinderungen, 
physische und psychische Erkrankungen – insbesondere Suchterkrankungen - bedingt sein können. 
So differenziert die Auslöser und manifestierenden Faktoren für Obdachlosigkeit sind, so differenziert  
sind auch die Lebensentwürfe der Menschen auf der Straße.  
Die konkreten Erfahrungen „Kältewochen“ vom 05.02. bis 14.02.2021 zeigen bezüglich der Nichtinan-
spruchnahme  von Übernachtungsangeboten ein recht klares Bild und bestätigen die Erkenntnisse 
des Streetworks aus den vergangenen Jahren. Von insgesamt in diesem Zeitraum durch Bür-
ger*innen gemeldeten 172 Menschen und den weiteren aufgesuchten Plätzen, an denen sich be-
kanntermaßen wohnungslose Menschen aufhalten, waren über 95 % der Angetroffenen über die 
Übernachtungsangebote der Winterhilfe informiert, alle Angetroffenen lehnten diese jedoch ab.   
Zunächst ist  zu unterscheiden zwischen der größeren Personengruppe, die eine Unterbringung in 
den Angeboten der Wohnungslosenhilfe grundsätzlich ablehnt, und jenen, die angeben, dass eine 
Annahme an den dortigen Bedingungen scheitere. 
Der bei weitem größte Teil der angetroffenen Menschen führt ein eher zurückgezogenes Leben, Ein-
zelgänger*innen, denen geschlossene Räume und (indirekte) Nähe zu anderen Menschen Unbeha-
gen verursachen. Es wurden gut ausgerüstete Menschen angetroffen, die über Matratzen, Iso-
Matten, Schlafsäcke/ Zelte und Kocher verfügen und keinerlei Veranlassung sehen, ihre Lebensorte 
und ihr Hab und Gut zu verlassen. Auch gibt es Menschen, die (kulturell bedingt) in größeren Fami-
lienverbänden ihr Leben außerhalb der Hilfesystems auf der Straße führen und sich nicht den Haus-
ordnungen von Einrichtungen unterwerfen möchten oder die getrennte Unterbringung von Onkel / 
Cousin u.ä. nicht akzeptieren.

2 
 
Vom anderen, kleineren Teil der angetroffenen Menschen wurden als bedeutende Hinderungsgründe 
die Geräuschkulisse in Einrichtungen und Häusern, in denen wohnungslose Menschen leben, ebenso 
eine subjektiv empfundene Reizüberflutung (zu viele Menschen) und auch Schlafmangel genannt. 
Zitat: „bis der Letzte im Haus Ruhe gibt, ist es oft schon 3 Uhr morgens, dann ist die Nacht auch vor-
bei…“ Nicht zu verkennen ist außerdem als ein entscheidender Hinderungsgrund die Einhaltung auch 
niedrigschwelliger Vorgaben, insbesondere die Einhaltung einer Hausordnung, die dem individuellen 
Suchtdruck oftmals entgegensteht.  
Je nach Umfang der persönlichen Ausstattung und Habe ist diese auch nicht problemlos in eine Not-
schlafstelle zu transportieren, zurücklassen möchte man diese auch nicht. 
Als weiterer Grund wurde das Fehlen einer Notschlafstelle für Menschen mit Hunden benannt. Aber 
auch nach Hinweis auf die im Rahmen der Winterhilfe vorhandene Unterbringungsmöglichkeit für 
Menschen mit Tieren und auf die Möglichkeit, die Tiere im Tierheim Zollstock abends abzugeben und 
morgens wieder abzuholen, führte zu keiner Bereitschaft die „Platte“ zu verlassen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0742/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
03.03.2021
Erstellt
25.02.2021 13:41