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Anfrage der SPD-Fraktion "Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1157/2025 vom 25.08.2025

Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Anfrage SPD - Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein

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    Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 23.08.2025 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2025 hier: Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: In den Sommermonaten häufen sich Beschwerden der Bürger*innen über laute Partyschiffe, die an die örtlichen Mandatsträger*innen herangetragen werden. Insbesondere im Bereich des Stadtteils Poll werden die Lärmimissionen durch die Eventschifffahrt bis in weit vom Rhein entfernt gelegene Wohngebiete wahrgenommen. Den Menschen ist bewusst, dass ein gewisses Maß an Lärm in einer Großstadt wie Köln akzeptiert und geduldet werden muss. Trotzdem sollte die Stadt dafür Sorge tragen, dass die Lebensqualität der Rheinanwohner geschützt wird. Es besteht der Eindruck, als würden einige Eventschiffe auf dem Rhein zwischen der Kölner Innenstadt und der Rodenkirchener Brücke hin und her pendeln und damit die Anlieger in dem betroffenen Bereich mehrfach beschallen. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: - Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Lärmbesch werden durch „Partyschiffe“ im Bereich des Porzer Rheinufers, hier insbesondere Poll, in den Jahren 2023 bis heute vor? - - Gibt es Auflagen zu Lautstärke, Fahrzeiten und Ro uten für die Eventschifffahrt in Köln; falls ja, welche existieren und gelten diese generell für das ganze Stadtgebiet oder nur eingeschränkt in unterschiedlichen Zonen? - Wird die Einhaltung der Auflagen seitens der Verw altung oder der Wasserschutzpolizei kontrolliert und sind Veranstalter in der Pflicht, die Lärmimissionen aufzuzeichnen und auf Nachfrage vorzuweisen? - An wen können die Bürger sich konkret im Falle vo n Beschwerden wenden? Jutta Komorowski Bettina Jureck Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2025

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.2.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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