AN/1157/2025
Anfrage der SPD-Fraktion "Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein"
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Anfrage SPD - Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein
2319 Zeichen
Gleichlautend:
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
SPD -Fraktion in der
Bezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln-Porz
fon 0221. 221 97303
fax 0221. 221 97304
mail
SPD-BV7@stadt-koeln.de
web www.porzspd.de
Köln-Porz, 23.08.2025
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2025
hier: Lärm durch Eventschifffahrt auf dem Rhein
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung Porz:
In den Sommermonaten häufen sich Beschwerden der Bürger*innen über laute
Partyschiffe, die an die örtlichen Mandatsträger*innen herangetragen werden.
Insbesondere im Bereich des Stadtteils Poll werden die Lärmimissionen durch die
Eventschifffahrt bis in weit vom Rhein entfernt gelegene Wohngebiete wahrgenommen.
Den Menschen ist bewusst, dass ein gewisses Maß an Lärm in einer Großstadt wie Köln
akzeptiert und geduldet werden muss. Trotzdem sollte die Stadt dafür Sorge tragen, dass
die Lebensqualität der Rheinanwohner geschützt wird.
Es besteht der Eindruck, als würden einige Eventschiffe auf dem Rhein zwischen der
Kölner Innenstadt und der Rodenkirchener Brücke hin und her pendeln und damit die
Anlieger in dem betroffenen Bereich mehrfach beschallen.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden
Fragen:
- Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über Lärmbesch werden durch „Partyschiffe“ im
Bereich des Porzer Rheinufers, hier insbesondere Poll, in den Jahren 2023 bis
heute vor?
-
- Gibt es Auflagen zu Lautstärke, Fahrzeiten und Ro uten für die Eventschifffahrt in
Köln; falls ja, welche existieren und gelten diese generell für das ganze Stadtgebiet
oder nur eingeschränkt in unterschiedlichen Zonen?
- Wird die Einhaltung der Auflagen seitens der Verw altung oder der
Wasserschutzpolizei kontrolliert und sind Veranstalter in der Pflicht, die
Lärmimissionen aufzuzeichnen und auf Nachfrage vorzuweisen?
- An wen können die Bürger sich konkret im Falle vo n Beschwerden wenden?
Jutta Komorowski Bettina Jureck
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1157/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.08.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 07:57