Mandari Insight

1616/2017

Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung

Beschlussvorlage Ausschuss 15.09.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 19.09.2017, TOP 1.1

Anlage 01 Stadtplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 02 Aufteilung Baufelder

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11 Stellungnahme SPD-Antrag

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10 neue Bewertungsmatrix Baufeld 5

· application/pdf

Ansehen

Anlage 05 Bewertungsmatrix Baufeld 5

· application/pdf

Ansehen

Anlage 03 Bewertungsmatrix Baufeld 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 06 Auszug Liegenschaftsausschuss 04.07.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 08 Ergebnisse des Fachgesprächs vom 01.09.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 09 neue Bewertungsmatrix Baufeld 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 07 Präsentation mit Änderungsideen für das Fachgespräch am 01.09.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 04 Bewertungsmatrix Baufeld 3

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 01 Stadtplan

26 Zeichen

Jlätze
> I, f? eitanlage
S

Anlage 02 Aufteilung Baufelder

32 Zeichen

© Stadt Köln, Amt 23, 17.05.2017

Anlage 11 Stellungnahme SPD-Antrag

3958 Zeichen

Anlage 11 
 
Vorlage 1616/2017 
Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 
5 – Konzeptausschreibung 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungs - bzw. Zusatzantrag der SPD -
Fraktion AN/1340/2017  
 
 
Zum Änderungs - bzw. Zusatzantrag der SPD -Fraktion vom 19.09.2017 nimmt die 
Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
1. Unter Berücksichtigung der Vergabekriterien, dass auf dem Baufeld 1 
mindestens 30 % der Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau und 
30 % im preisgedämpften Wohnu ngsbau sowie auf dem Baufeld 3 zwischen 30 
und 40 % öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen, wird der 
jeweilige Mindestkaufpreis für diese Baufelder neu berechnet. Ziel ist es, über 
einen deutlich geringeren Kaufpreisansatz die Schaffung  bezahlbaren 
Wohnraums für einen breiten Kreis von Bietern zu ermöglichen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Gemäß § 90 Abs. ( 3) Gemeindeordnung NRW darf d ie Gemeinde 
Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem  vollen Wert veräußer n. Bei 
Grundstücken entspricht dieser „volle Wert“ dem Verkehrswert. Dieser wurde im 
vorliegenden Fall durch die Abteilung für Grundstückswertermittlung  im 
März/April 2017  auf der Grundlage der maximalen baulichen Ausnutzbarkeit 
gemäß dem rechtsverbindlichen  Bebauungsplan erm ittelt und beträgt für das 
Baufeld 1 insgesamt 6.890.150 Euro und 2.136.900 Euro für das Baufeld 3. 
 
Ferner ist zu beachten, dass der Rat der Stadt Köln im Nachgang zur Einführung 
des kooperativen Baulandmodells, bei dem Investoren verpflichtet sind, nach 
einer differenzierten stadtweiten Quote geförderten Wohnraum von mindestens 
30 % zu errichten, in seiner Sitzung am 08.04.2014 frühere Ratsbeschlüsse, mit 
denen Erwerbern von städtischen Grundstücken bei der Errichtung von öffentlich 
gefördertem Wohnraum e in Rabatt von 20 % auf den jeweiligen Verkehrswert 
eingeräumt worden ist, aufgehoben hat. 
 
Gemäß einer Untersuchung des (staatlichen) Gutachterausschusses  für 
Grundstückswerte in der Stadt Köln kann kein signifikanter Einfluss des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus auf den Bodenwert festgestellt werden. Daher würde 
eine Neubewertung keinen Preisnachlass für den Anteil des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus ergeben. 
 
Zudem beinhaltet das Baufeld 1 nicht nur den Anteil für den Mietwohnungsbau, 
sondern auch die Fläche für das Quartierscafé und Flächen für den Bau von Ein- 
oder Zweifamilienhäusern (8 Einzelhäuser und 10 Doppelhaushälften). Der Anteil 
für den Mietwohnungsbau umfasst voraussichtlich rd. 2.730 m² 
Bruttogeschossfläche. Diese wurde in der obigen Wertermittlung mit 520 €/m² 
bewertet, insgesamt also rd. 1.419.600 Euro.  Der übrige Kaufpreisanteil in Höhe 
von 5.470.550 Euro für das Baufeld 1 entfällt auf das Quartierscafé und den Bau

von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Dieser  überwiegende Kaufpreisanteil würde 
bei einer Neubewertung ohnehin unverändert bleiben. 
 
Im Baufeld 3  wird ausschließlich Mietwohnungsbau errichtet. Dieser  umfasst 
voraussichtlich rd. 4.190 m² Bruttogeschossfläche und  wurde mit 51 0 €/m² 
bewertet, insgesamt also rd. 2.136.900 Euro.  Auch hier würde eine 
Neubewertung aufgrund der obigen Erkenntnisse des Gutachterausschusses 
keinen Preisnachlass ergeben. 
 
Die im Beschlussentwurf genannten Kaufpreisansätze sollten daher 
unverändert bleiben. 
 
 
2. Die Bieter für alle Baufelder werden auf das Wärmeversorgungsangebot der 
RheinEnergie AG hingewiesen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Es ist ohnehin beabsichtigt, die Interessenten bereits im Exposé auf die 
Möglichkeit zur Nahwärmeversorgung hinzuweisen. Konkret ist unter der Rubrik 
„Angaben zum Grundstück“ folgende Formulierung vorgesehen: 
 
Blockheizkraftwerk 
 
Es besteht die Möglichkeit , das im Baugebiet Sürther Feld bereits vorhandene  
Blockheizkraftwerk für die Versorgung mit Nahwärme zu nutzen. Für weitere 
Fragen wenden Sie sich bitte an … [Ansprechpartner RheinEnergie]

Anlage 10 neue Bewertungsmatrix Baufeld 5

5773 Zeichen

Seite 1 von 4 
 
# 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
 
 
 
 
Ablauf bei der Vergabe des Grundstückes Sürther Feld,  
3. Bauabschnitt Baufeld 5 an Baugruppen  
 
1. Phase: Bewerbungsphase  
(Zeitraum: 6 Monate) 
 
In der 1. Phase, die mit Online Stellung eines Verkaufsexposés beginnen wird, muss ein 
Konzept erarbeitet und am Ende der Phase eingereicht werde n. Dieses gilt als Bewe r-
bung für das Grundstück. 
 
Neben dem Konzept müssen folgende formale Kriterien nachgewiesen werden: 
 
- Vorlage eines Gesellschaftsvertrages 
- 25% des Grundstückskaufpreises müssen als Eigenkapital nachgewiesen werden  
 
Die Baugruppen haben innerhalb der ersten 2 Monate der Bewerbungsfrist die Möglic h-
keit, ihre formalen Kriterien hinsichtlich ihrer Zulässigkeit durch das Liegenschaftsamt, 
Team Wohnungsbau, überprüfen zu lassen.  
Anlage 10

Seite 2 von 4 
           
 
Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Baufeld 5 
 
Für das Konzept „ Grundstücksvergabe an Baugruppen“ im Sürther Feld BA III, Baufeld 
5 werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben.  
 
I. Wohnungspolitische Kriterien             maximal 60 Punkte 
 
1. Fachliche Begleitung 
Die Baugruppen müssen nachweisen, dass sie sowohl für baurechtliche Fragen 
als auch zu Fragen rund um die Kalkulation und Umsetzung ihres Projektes ei-
nen Fachberater zu Seite stehen haben. Zudem wird seitens der Stadt Köln g e-
fordert, dass es eine Person gi bt, die die Gespräche untereinander moderiert 
und die Ideen und Überlegungen der Gruppe zusammenführt. 
Für folgende Bereiche werden Punkte vergeben: 
1.1 Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Architek-
ten 10 Punkte 
1.2 
Nachweis, dass es neben dem Architekten eine Per-
son gibt, die dem Bauvorhaben als Projektsteue-
rer/Moderator zur Seite steht 
10 Punkte 
1.3 
Der beauftragte Architekt kann ein erfolgreich bis zum 
Ende geführtes Baugruppenprojekt vorweisen 5 Punkte 
Der beauftragte Architekt kann zwei erfolgreich bis 
zum Ende geführte Baugruppenprojekte vorweisen 10 Punkte 
1.4 
Der beauftragte Projektsteuerer/Moderator weist die 
Begleitung eines erfolgreich bis zum Ende geführten 
Baugruppenprojektes nach 
5 Punkte 
Der beauftragte Projektsteuerer/Moderator weist die 
Begleitung zweier erfolgreich bis zum Ende geführten 
Baugruppenprojekte nach 
10 Punkte 
 maximal 40 Punkte

Seite 3 von 4 
2. Eigentumsverhältnisse und Bewohnerstruktur 
Da das Grundstück exklusiv für Baugruppen vorbehalten ist, ist es wichtig, dass 
dieses Konzept auch langfristig und nachhaltig umgesetzt wird.  
Daher werden für die folgenden Aspekte Punkte vergeben: 
 
2.1 Gesamtes Objekt wird als Eigentum gemeinschaftlich 
erworben 10 Punkte 
2.2 Das Projekt weist eine generationsübergreifende Be-
wohnerstruktur auf 10 Punkte 
 maximal 20 Punkte 
II. Quartiersbezogene Kriterien     maximal 15 Punkte 
 
Gemeinschaftsorientierung  
Die Baugruppe beschreibt, welchen Benefit sie hinsichtlich von Aktivitäten und 
Räumen für das ganze Quartier schafft.  
Für die unten aufgeführten Aspekte vergibt die Stadt Köln Punkte: 
 
1. Angebot von Aktivitäten/Veranstaltungen für Bewoh-
ner und Nachbarn   5 Punkte 
2. Angebot von Unterstützungsmaßnahmen für die 
Nachbarschaft   5 Punkte 
3. Gemeinschaftsflächen als Infrastruktur für das ganze 
Quartier (frei zugänglich für die Nachbarschaft) 5 Punkte 
 maximal15 Punkte 
III. Städtebauliche Kriterien     maximal 25 Punkte 
 
Bebauungskonzept 
Die Baugruppe legt in ihrem Konzept da r, wie sie im Rahmen der Bebauung e i-
nen Benefit für das Gemeinschaftsgefüge und für das umliegende Quartier 
schafft. 
Für die unten aufgeführten Aspekte vergibt die Stadt Köln Punkte: 
 
1. Gemeinschaftsräume für die Bewohner des Objektes 5 Punkte 
2. 
Grundrissvariabilität von Wohnungen (Single/ Familie/ 
Ältere Menschen können Wohnungen abwechselnd/ 
nacheinander nutzen) 
 15 Punkte 
3. Ökologisches Bauen / ökologischer Mehrwert für das 
ganze Quartier (z.B. Fassadenbegrünung) 5 Punkte 
 maximal 25 Punkte

Seite 4 von 4 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
I. Wohnungspolitische 
Kriterien 
Fachliche Begleitung 40 Punkte 
Eigentumsverhältnisse und Be-
wohnerstruktur 20 Punkte 
II. Quartiersbezogene 
Kriterien Gemeinschaftsorientierung 15 Punkte 
III. Städtebauliche 
Kriterien Bebauungskonzept 25 Punkte 
Punkte gesamt 100 Punkte 
 
 
 
 
 
 
 
2. Phase: Reservierungsphase (Erstandienungsrecht) und Verkauf 
(Zeitraum: 2 Monate für Einreichung des Bauantrages plus die Monate für Prüfung des 
Bauantrages und Erteilung der Baugenehmigung) 
 
Nach Einreichung aller Bewerbungen werden im ersten Schritt die formalen Kriterien 
überprüft. Nur bei den verbliebenden Konzepten findet eine Auswertung statt. Die Ba u-
gruppe, die das beste Konzept vorgelegt hat, wird über ihren ersten Rang informiert und 
anschließend wird ein Ratsbeschluss (Reservierung und Verkaufsbeschluss ) eingeholt. 
Die anderen Baugruppen bleiben entsprechend ihres Ranges au f einer Warteliste, falls 
die erstrangige Baugruppe von ihrem Kaufinteresse Abstand nimmt. 
 
Die Baugruppe erhält ein Erstandienungsrecht und muss nun die folgenden Punkte e r-
füllen (die Stadt Köln verhandelt in dieser Zeit mit keinem anderen Interessenten): 
 
- Finalisierung der Planung und anschließende Einreichung des Bauantrages 
 Einreichung des Bauantrages innerhalb von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Z u-
schlagserteilung 
 
- bei positivem Bescheid: 
Vertragsabschluss des Grundstückskaufvertrag es mit einer Bauverpflichtung s-
frist von 1,5 Jahren (das Konzept wird Bestandteil des Vertrages) 
 
- bei negativem Bescheid:  
Rücksprache mit dem Liegenschaftsamt, ob vom Interesse zurückgetreten wird 
 Verhandlung mit der nächsten Baugruppe aus der Rangfolge

Anlage 05 Bewertungsmatrix Baufeld 5

6149 Zeichen

Seite 1 von 4 
 
 
# 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
 
 
 
 
Ablauf bei der Vergabe des Grundstückes Sürther  Feld, 3. 
Bauabschnitt Baufeld 5 an Baugruppen  
 
Vorabinfo: Die Baugruppen werden durch eine Pressemitteilung auf die Beratungs -/ 
Beschlussvorlage im L iegenschafts- und St adtentwicklungsausschuss aufmerksam 
gemacht (Pressemitteilung, sobald die Vorlage Tagesordnungspunkt in beiden 
Sitzungen ist). 
 
1. Phase: Bewerbungsphase  
(Zeitraum: 6 Monate) 
 
In der 1. Phase, die mit Online Stellung eines Verkaufsexposés im September beginnen 
wird, muss ein Konzept erarbeitet und am Ende der Phase eingereicht werde n. Dieses 
gilt als Bewerbung für das Grundstück. 
 
Neben dem Konzept müssen folgende formale Kriterien nachgewiesen werden: 
 
- Vorlage eines Gesellschaftsvertrages 
- 25% des Grundstückskaufpreis es müssen als Eigenkapital nachgewiesen werden 
(kurzfristig verfügbare, liquide Mittel (Guthaben auf Giro-, Spar- und Bausparkonten, die 
kurzfristig kündbar sind; bei einer Bürgschaft sind dieselben Nachweise zu erbringen)) 
 
Die Baugruppen haben innerhalb der ersten 2 Monate der Bewerbungsfrist die 
Möglichkeit, ihre formalen Kriterien h insichtlich ihrer Zulässigkeit durch das 
Liegenschaftsamt, Team Wohnungsbau,  überprüfen zu lassen,  falls Unsicherheiten 
bestehen.  
Anlage 5

Seite 2 von 4 
 
           
 
Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Baufeld 5 
 
Für das Konzept „ Grundstücksvergabe an Baugruppen“ im Sürther Feld BA III, Baufeld 
5 werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben.  
 
I. Wohnungspolitische Kriterien             maximal 75 Punkte 
 
1. Fachliche Begleitung 
Die Baugruppen müssen nachweisen, dass sie sowohl für baurechtliche Fragen 
als auch zu Fragen rund um die Kalkulation und Umsetzung ihres Projektes 
einen Fachberater zu Seite stehen haben. Zudem wird seitens der Stadt Köln 
gefordert, dass es eine Person gibt, die die Gespräche untereinander moderiert 
und die Ideen und Überlegungen der Gruppe zusammenführt. 
Für folgende Bereiche werden Punkte vergeben: 
1.1 Nachweis über Zusammenarbeit mit einem 
Architekten 10 Punkte 
1.2 Nachweis über Zusammenarbeit mit einem 
Projektsteuerer/Moderator 10 Punkte 
1.3 Der beauftragte Architekt kann zwei erfolgreich 
umgesetzte Baugruppenprojekte vorweisen 20 Punkte 
1.4 
Der beauftragte Projektsteuerer/Moderator weißt die 
Begleitung zweier erfolgreich umgesetzer 
Baugruppenprojekte nach 
20 Punkte 
 maximal 60 Punkte 
 
2. Bauverpflichtung 
Nach einem positiven Baubescheid wird ein Kaufvertrag mit einer 
Bauverpflichtung geschlossen. Die Stadt Köln und auch die Anwohner haben ein 
Interesse daran,  dass die Grundstücke zeitnah bebaut und bezogen werden. 
Daher soll die Baugruppe darl egen, welchen Zeitraum sie für die Fertigstellung 
des Objektes nach Zustellung der Baugenehmigung garantiert. 
 
2.1 Garantiert eine Bezugsfertigkeit nach zwölf Monate 15 Punkte 
2.2 Garantiert eine Bezugsfertigkeit nach 15 Monaten 10 Punkte 
2.3 Benötigt 18 Monate für die bezugsfertige Herstellung 
des Objektes 
   5 Punkte 
 maximal 15 Punkte

Seite 3 von 4 
 
II. Quartiersbezogene Kriterien     maximal 15 Punkte 
 
Gemeinschaftsorientierung  
Die Baugruppe beschreibt, welchen Benefit sie für die Nachbarschaft 
beziehungsweise für die Bewohner des Objektes bietet. Für die unten 
aufgeführten Aspekte vergibt die Stadt Köln Punkte. 
 
1. Gemeinschaftsräume für die Bewohner des Objektes   5 Punkte 
2. Angebot von Aktivitäten/Veranstaltungen für 
Bewohner und Nachbarn   5 Punkte 
3. Angebot von Unterstützungsmaßnahmen für die 
Nachbarschaft   5 Punkte 
 maximal 15 Punkte 
III. Städtebauliche Kriterien     maximal 10 Punkte 
 
Bebauungskonzept 
Die Stadt Köln steht in der Pflicht zur Schaffung von Wohnraum. Daher sollten 
Baufelder entsprechend ausgenutzt werden, um keinen Wohnraum zu 
verschenken. Im Bebauungsplan ist eine GFZ von 1,2 ausgewiesen. In den 
textlichen Festsetzungen wird zusätzlich ein viertes Gesch oss ermöglicht, 
welches als Grundfläche nur 75 % des darunter liegenden dritten Geschosses 
aufweist. Dieses Geschoss zählt somit nicht als Vollgeschoss zur GFZ, aber 
faktisch ist auch dort eine Geschossflächenerrichtung möglich.  
Die Stadt Köln geht von einer maximalen Bruttogeschossfläche von 2.424 m² 
aus. 
 
1. Volle Ausnutzung der Bruttogeschossfläche. 10 Punkte 
2. Teilweise Ausnutzung    0 Punkte 
 maximal 10 Punkte 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
I. Wohnungspolitische 
Kriterien 
Fachliche Begleitung 60 Punkte 
Bauverpflichtung 15 Punkte 
II. Quartiersbezogene 
Kriterien Gemeinschaftsorientierung 15 Punkte 
III. Städtebauliche 
Kriterien Bebauungskonzept 10 Punkte 
Punkte gesamt 100 Punkte

Seite 4 von 4 
 
2. Phase: Reservierungsphase (Erstandienungsrecht) und Verkauf 
(Zeitraum: 2 Monate für Einreichung des Bauantrages plus die Monate für 
Prüfung des Bauantrages und Erteilung der Baugenehmigung) 
 
Nach Einreichung aller Bewerbungen werden im ersten Schritt die formalen Kriterien 
überprüft. Nur bei den verbliebenden Konzepten findet eine Auswertung statt. Die 
Baugruppe, die das beste Konzept vorgelegt hat, wird über ihren ersten Rang informiert 
und anschließend wird ein Ratsbeschluss (Reserv ierung und Verkaufsbeschluss ) 
eingeholt. Die anderen Baugruppen bleiben entsprechend ihres Ranges auf einer 
Warteliste, falls die erstrangige Baugruppe von ihrem Kaufinteresse Abstand nimmt. 
 
Die Baugruppe erhält ein Erstandienungsrecht und muss nun die fo lgenden Punkte 
erfüllen (die Stadt Köln verhandelt in dieser Zeit mit keinem anderen Interessenten): 
 
- Finalisierung der Planung und anschließende Einreichung des Bauantrages 
 Einreichung des Bauantrages innerhalb von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der 
Zuschlagserteilung 
 
- bei positivem Bescheid: 
Vertragsabschluss des Grundstückskaufvertrages (das Konzept wird Bestandteil 
des Vertrages inklusive der garantierten Bauverpflichtung) 
 
- bei negativem Bescheid:  
Rücksprache mit dem Liegenschaftsamt, ob vom Interesse zurückgetreten wird 
 Verhandlung mit der nächsten Baugruppe aus der Rangfolge

Anlage 03 Bewertungsmatrix Baufeld 1

8590 Zeichen

Seite 1 von 5 
 
 
# 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Baufeld 1 
 
Das Baufeld 1 des Bauabschnitts III im Sürther Feld gliedert sich in verschiedene 
Bereiche sowohl für die „Mehrfamilienhausbebauung“ (MFH) als auch für die Bebauung 
mit „Ein- oder Zweifamilienhäusern“ (EFH). Für das Konzept werden insgesamt maximal 
100 Punkte vergeben. 
 
I. Wohnungspolitische Kriterien             maximal 30 Punkte 
 
1. Zusätzliche Wohnraumförderung 
Die Stadt Köln strebt an, neben der Versorgungsfunktion für die 
Wohnbevölkerung einschließlich der Wohnungsbedarfsdeckung von Haushalten 
mit geringem Einkommen, auch Berufseinsteiger, Erwerbstätige und 
Familienhaushalte mit Kindern nachhaltig an den Wohnor t Köln zu binden. Der 
Beschluss zum Handlungskonzept „Preiswerter Wohnungsbau“ vom 2. Februar 
2010 sieht vor, dass auf städtischen Grundstücken mindestens 30 Prozent der 
Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau zu errichten sind. 
Im Rahmen der Wohnungsbauplanung soll im Sürther Feld neben 
freifinanziertem Wohnraum auch verstärkt preiswerter öffentlich geförderter 
Wohnraum entstehen und eine Quote von bis zu maximal 40 Prozent erreicht 
werden. 
Daher ist im Konzept die geplante Quote a n öffentlich geförderten Wohnungen 
anzugeben. Diese darf 30 Prozent nicht unterschreiten und nicht mehr als 40 
Prozent betragen.  Die öffentlich geförderten Wohnungen sind auf beide zu  
errichtenden Mehrfamilienhäuser gleichmäßig zu verteilen. 
 
Bei der Berechnung der Punktzahl werden 0 Punkte für eine Förderquote von 30 
Prozent sowie 10 Punkte für eine Förderquote von 40 Prozent vergeben. Die 
zwischen diesen beiden Werten angebotenen Förderquoten werden interpoliert 
und mit der dann errechneten Punktzahl versehen. 
Die zu vergebenden Punkte errechnen sich: 
angebotene Förderquote – 30 Prozent Förderquote 
 maximal 10 Punkte 
 
2. Preisgedämpfter Mietwohnungsbau 
Im Juni 2015 wurde beschlossen, dass für Neuvermietungen in mehreren 
nordrhein-westfälischen Städten, u.a. auch in Köln, eine Mietpreisbremse gelten 
soll. Nach der ab dem 1. Juli 2015 geltenden Verordnung darf in den betroffenen 
Städten, bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen , die zulässige 
Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 
zehn Prozent angehoben werden. Sie ist anzuwenden auf Mietverhältnisse, die 
nach dem Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen werden. Allerdings gilt 
gesetzlich die Mietpreisbremse nicht bei einem Neubau. Als Neubau gilt eine 
Anlage 3

Seite 2 von 5 
 
Wohnung bzw. ein Wohnhaus, das erstmals nach dem 01.10.2014 genutzt und 
vermietet wird. 
Um im Sürther Feld auch preiswerten freifinanzierten Wohnraum zu schaffen, ist 
ein Konzept gewünscht, in de m die Miete, analog der Mietpreisbremse, 
höchstens 10% über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. 
MFH 
2.1 
Die Miete richtet sich nicht nach der Mietpreisbremse, 
da erst bei einer Wiedervermietung die 
Wiedervermietungsmiete auf die ortsübliche 
Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent begrenzt ist. 
0 Punkte 
2.2 
Die Miete richtet sich nach der Mietpreisbremse, 
obwohl nur bei Wiedervermietung die Miete auf die 
ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent 
begrenzt ist. 
10 Punkte 
 maximal 10 Punkte 
 
3. Zielgruppe 
Im Baugebiet Sürther Feld soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle 
entwickelt werden. Dabei sollen in den Ein - oder Zweifamilienhäusern  
Möglichkeiten für Eigenleistungen des Endnutzers geboten werden. Der Bieter 
hat dafür ein abgestuftes Konzept vorzulegen. 
EFH 
3.1 
Es werden keine unterschiedlichen Ausbaustufen für 
den Endnutzer angeboten; die Häuser werden 
sämtlich im schlüsselfertigen/bezugsfertigen 
Ausbauzustand übergeben. 
  0 Punkte 
3.2 
Dem Endnutzer wird die Möglichkeit geboten, 
Tapezierarbeiten und Verlegung der Bodenbeläge in 
Eigenleistung zu erbringen. 
  5 Punkte 
3.3 
Dem Endnutzer werden über die Tapezierarbeiten 
und die Verlegung der Bodenbeläge hinaus weitere 
Arbeiten in Eigenleistung angeboten. 
10 Punkte 
 maximal 10 Punkte 
 
II. Ökologische Kriterien        maximal 5 Punkte 
 
Energieeinsparung 
Die letzte Novelle der Energiesparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in 
Kraft getreten ist, enthält unter anderem eine Anhebung der 
Neubauanforderungen, die zum 1. Januar 2016 wirksam geworden sind. Der 
erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25 
Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um 
durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Die energetischen Anforderungen an 
Neubauten sind somit seit dem 1. Ja nuar 2016 strenger und entsprechen etwa

Seite 3 von 5 
 
einem KfW -Effizienzhaus 70.  Konzeptionell ist zu berücksichtigen, dass auch 
Ein- oder Zweifamilienhäuser angeboten werden, deren Jahres -Primärbedarf 
und Mindestwärmedämmung den gesetzlich vorgesch riebenen Standard 
unterschreiten. 
EFH 
1. Es wird lediglich der gem. EnEV 2016 geforderte 
Mindeststandard eingehalten.    0 Punkte 
2. Es werden mindestens zwei Effizienzhäuser gem. 
KFW 55 erstellt. 2,5 Punkte 
3. Es werden mindestens zwei Effizienzhäuser über 
KFW 55 hinaus erstellt.    5 Punkte 
 maximal 5 Punkte 
 
III. Quartiersbezogene Kriterien    maximal 20 Punkte 
 
Integration in das Quartier 
Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches Begegnungsräume für 
nachbarschaftliche Kommunikation berücksichtigt. Es ist gewünscht im 
Erdgeschoss eines der beiden Mehrfamilienhäuser an der Sürther Feldallee ein 
Quartierscafé in Verbindung mit einer Bäckerei zu errichten. 
MFH 
1. Es wird kein Quartierscafé in Verbindung mit einer 
Bäckerei angeboten.   0 Punkte 
2. 
Es wird im Erdgeschoss eines der beiden 
Mehrfamilienhäuser ein Quartierscafé in Verbindung 
mit einer Bäckerei angeboten. 
20 Punkte 
 maximal 20 Punkte 
 
IV. Städtebauliche Kriterien     maximal 20 Punkte 
 
1. und 2. Konzeptvielfalt 
Der im Baugebiet Sürther  Feld geplante Wohnraum soll für unterschiedliche 
Lebensmodelle entwickelt werden. Dieser wird durch flexible und wandelbare 
Grundrisstypen geprägt, sodass einerseits in den Mehrfamilienhäusern 
Wohnungen unterschiedlicher Größe entstehen  und andererseits E in- oder 
Zweifamilienhäuser variabel gestaltet werden können.

Seite 4 von 5 
 
MFH 
1.1 Es werden nur Wohnungen mit einer Größe bis zu 
zwei Zimmern plus Küche, Diele, Bad angeboten.    0 Punkte 
1.2 Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe bis 
zu drei Zimmern plus Küche, Diele, Bad angeboten. 2,5 Punkte 
1.3 
Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe bis 
zu mindestens vier Zimmern plus Küche, Diele, Bad 
angeboten. 
   5 Punkte 
EFH 
2.1 
Der Endnutzer hat keine Möglichkeit auf den 
Grundriss seines Ein- oder Zweifamilienhauses 
Einfluss zu nehmen. 
   0 Punkte 
2.2 
Dem Endnutzer wird die Möglichkeit gegeben, den 
Grundriss seines Ein- oder Zweifamilienhauses ohne 
Aufpreis variabel zu gestalten. 
   5 Punkte 
 insgesamt maximal 10 Punkte 
 
3. Architektur und Gestaltungsqualität 
Zudem soll der Entwurf so gestaltet werden, dass unterschiedliche Elemente der 
Gestaltung als verbindende Wirkung zwischen dem Geschosswohnungsbau und 
der Ein- oder Zweifamilienhausbebauung eingesetzt werden, wie z.B. die gleiche 
Fassadengestaltung (z.B. Farbwahl, Teilverklinkerungen), gleiche 
Fensterrahmen etc. Dazu sind zwei unterschiedliche Angaben möglich. 
MFH / EFH 
3.1 Es wird ein verbindendes Element angeboten.   5 Punkte 
3.2 Es werden mindestens zwei verbindende Elemente 
angeboten. 10 Punkte 
 maximal 10 Punkte 
 
V. Preiswettbewerb      maximal 25 Punkte 
 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 25 
Punkten bewertet. Die gegenüber dem Bestbieter geringeren Gebote werden 
entsprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchsten Gebot interpoliert 
und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
 
Höchstgebot        maximal 25 Punkte 
 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: 
Gebot x 25 Punkte 
höchstes Gebot

Seite 5 von 5 
 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
I. Wohnungspolitische 
Kriterien 
Zusätzliche Wohnraumförderung 10 Punkte 
Preisgedämpfter Mietwohnungsbau 10 Punkte 
Zielgruppe 10 Punkte 
II. Ökologische Kriterien Energieeinsparung   5 Punkte 
III. Quartiersbezogene 
Kriterien Integration in das Quartier 20 Punkte 
IV. Städtebauliche 
Kriterien 
Konzeptvielfalt 10 Punkte 
Architektur und Gestaltungsqualität 10 Punkte 
V. Preiswettbewerb  25 Punkte 
Punkte gesamt 100 Punkte

Anlage 06 Auszug Liegenschaftsausschuss 04.07.2017

2557 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Lesser 
Telefon:  (0221) 221-23074  
Fax       :  (0221) 221-24500 
E-Mail:   gerhild.lesser@stadt-koeln.de 
Datum:  05.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses vom 04.07.2017 
öffentlich 
1.7 Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt,  
Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung  
230/21 
1616/2017 
Herr Fritz erläutert die Beschlussvorlage. 
RM Weisenstein stellt fest, dass es eine hohe Diskrepanz des Flächenverbrauchs 
bezüglich Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbau gibt und bittet hierzu um 
Erläuterung. 
RM Frank schlägt vor, die Grundstücksausnutzung durch die GFZ so vorzugeben, 
dass eine bessere Ausnutzung als Kriterium in der Konzeptvergabe erreicht werden 
kann. 
RM Struwe bittet darum, die vorgesehene Mietpreisbremse näher darzustellen. 
RM Sterck erklärt, dass die FDP-Fraktion der Konzeptvergabe kritisch gegenüber-
steht. 
Herr Fritz erklärt, dass der Bebauungsplan die Bebauung vorgibt. Eine stärkere Aus-
nutzung könnte jedoch ein weiteres Kriterium der Bewertungsmatrix sein. Hinsichtlich 
der „Mietpreisbremse“ ist die Verwaltung offen für Alternativen. 
RM Frank regt an, für preisgedämpften Wohnungsbau sich an den Kriterien eines 
Grundstücksverkaufs der Gesellschaft „moderne stadt“ auf dem Clouth-Gelände zu 
orientieren. Dort wurde dem Investor eine Kaltmiete von 10 Euro/qm limitiert auf 10 
Jahre aufgegeben. Analog sollen bei der hier vorliegenden Konzeptausschreibung 
Mietpreis und Zeitraum vereinbart werden. 
RM Weisenstein schlägt vor, dass die Verwaltung je nach Lage der Grundstücke die 
„Preisdämpfung“ definieren solle. 
RM Frank bittet die Verwaltung, die Kriterien für preisgedämpften Wohnungsbau be-
lastbar zu ermitteln und zur nächsten Sitzung nachzureichen.

RM Frenzel schlägt grundsätzlich für Beschlussvorlagen einer Konzeptvergabe einen 
Wiedervorlageverzicht unter der Voraussetzung der Zustimmung der mitberatenden 
Gremien vor, um das Verfahren nicht zu verzögern. 
RM De Bellis-Olinger und RM Pakulat erklären sich mit diesem Vorgehen nicht ein-
verstanden. 
Der Ausschussvorsitzende bittet darum, rechtzeitig vor der Septembersitzung des 
Liegenschaftsausschusses die Fragen hinsichtlich Ausnutzung und Preisdämpfung 
zu klären und dem Ausschuss im Zuge der Wiedervorlage darzustellen. 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Stadtentwick-
lungsausschuss und bittet um Wiedervorlage zur nächsten Sitzung. 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig

Anlage 08 Ergebnisse des Fachgesprächs vom 01.09.2017

12693 Zeichen

Seite 1 von 6 
Ergebnisse des Fachgespräches vom 01.09.2017 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 beschlossen, dass der 
Verwaltungsvorschlag und insbesondere die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge aus 
Politik und Stadtgesellschaft in einem Fachgespräch erörtert werden. Dieses Gespräch hat 
am 01.09.2017 stattgefunden. 
 
1. Fragen und Änderungsvorschläge für Baufeld 1: 
1.1  geförderter und preisgedämpfter Mietwohnungsbau (gilt nur für die Mehrfami-
lienhäuser in Baufeld 1) 
 
- Wieso nicht sogar eine Quote von 50 % oder mehr im geförderten Wohnungs-
bau? Schließlich hat in Köln jeder zweite Anspruch auf einen WBS. 
 
- Werden auch Folgevermietungen überprüft hinsichtlich der Preisdämpfung? 
 
- Es sollten auch Punkte vergeben werden für Mietpreise unter 9 €. 
 
- Wie gewährleistet die Verwaltung, dass die preisgedämpften Wohnungen auch 
nur an die Personen vermietet werden, die sich auf dem freifinanzierten Markt 
keine Wohnungen leisten können? 
 
1.2  Zielgruppe (gilt nur für Einfamilienhausbebauung in Baufeld 1) 
Es gab keine Änderungsvorschläge. 
 
1.3  Energieeinsparung (gilt nur für die Einfamilienhausbebauung in Baufeld 1) 
- Sind andere Kriterien denkbar?  
 
- KFW 55 soll gestrichen werden, da es dem gesetzlichen Standard entspricht. 
 
1.4  Preiswettbewerb (gilt für das gesamte Baufeld 1) 
- Ist ein Festpreis denkbar? Und somit ein Verkauf zum Verkehrswert und nicht 
zum Höchstgebot? 
 
- Ist eine variable Anpassung möglich? Wer eine höhere Förderquote bietet, be-
kommt Rabatt auf den Kaufpreis? Andernfalls werden die anderen Wohnungen 
zu teuer? 
 
- Kann der Kaufpreis nicht insgesamt herabgesetzt werden für eine höhere För-
derquote?  
 
Für die übrigen Punkte in der Bewertungsmatrix gab es keine Änderungsvorschläge. 
 
 
 
 
Anlage 8

Seite 2 von 6 
2. Bewertung durch die Verwaltung für Baufeld 1: 
 
2.1  geförderter und preisgedämpfter Mietwohnungsbau 
 
30 % oder mehr der Wohnungen müssen im preisgedämpftem Mietwohnungsbau 
abgebildet werden (Muss-Kriterium).  
Daneben werden Punkte vergeben, wenn bei Erstvermietung ein Mietpreis zw i-
schen 9,-- € und 10,-- € angeboten wird. Wer 9 € anbietet, erhält bei der Auswer-
tung die vollen 25 Punkte, wer 10 € oder mehr anbietet, erhält null  Punkte. Die 
Werte zwischen 9 und 10 € werden interpoliert. Eine Honorierung von Mietpre i-
sen unter 9 € ist nicht zielführend, da dies ange sichts der Herstellungskosten für 
Neubauten nur über eine Querfinanzierung, d.h. in diesem relativ kleinen Gebiet 
durch überproportional höhere Mieten im frei finanzierten Bereich und durch e r-
höhte Kaufpreise im Einfamilienhausbereich realisiert werden könnte. 
 
Bei Folgevermietungen und Mietanpassungen bestimmt sich die Erhöhung der 
Miete für die Dauer von 15 Jahren ab Erstvermietung nach § 557 (b) BG B i.V.m. 
dem Verbraucherpreisindex. Der Erwerber wird vertraglich verpflichtet, den Mi e-
terinnen und Mietern schriftlich die Mietobergrenzen offenzulegen, zu denen er 
sich gegenüber der Stadt Köln verpflichtet hat. Diese Verpflichtung wird über eine 
Vertragsstrafe bei Nicht-Erfüllung abgesichert. 
 
Durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch sollen diese Ve r-
pflichtungen gesichert werden. Hierauf können sich die jeweiligen Bewohneri n-
nen und Bewohner unmittelbar berufen (sog. „echter Vertrag zugunsten Dritter“).  
Die Frage, wie verhindert wird, dass Menschen, die sich durchaus auf dem al l-
gemeinen Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, die preisgedämp f-
ten Wohnungen anmieten, ist berechtigt. Bislang ging die Verwaltung davon aus, 
dass sich dies durch den Markt reguliere. Anzuerkennen ist jedoch, dass es 
durchaus zu einer „Trittbrettfahrer“ -Problematik bzw. zu „Mitnahmeeffekten“ 
kommen könnte.  
 
Intern wurde diskutiert, ob die Schaffung einer eigenen Berechtigungskategorie 
(z.B. Überschreitung der Einkommensgrenzen, die für einen Wohnberecht i-
gungsschein qualifizieren, um einen noch festzulegenden Prozentsatz ) ein ziel-
führender Ansatz sein könnte. Vorbild wäre insofern die Stadt München. Dag e-
gen spricht jedoch, dass eigens ein Verfahren eines „Wohnberechtigungsschein 
+ X%“ etabliert werden müsste. Der damit verbundene Aufwand steht in keinerlei 
Verhältnis zur Anzahl der betroffenen Wohneinheiten. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, entweder, die oben beschriebene Gefahr, dass 
es zu Mitnahmeeffekten kommt, hinzunehmen oder aber das Segment des preis-
gedämpften Wohnungsbaus den Menschen mit Wohnberechtigungsschein vo r-
zubehalten.  
 
Richtig ist, dass bei Letzterem das eigentliche Ziel, Menschen, die für eine gefö r-
derte Wohnung zu viel, für eine freifinanzierte Wohnung aber zu wenig verdi e-
nen, nicht erreicht wird. Da jedoch fast jeder zweite Haushalt in Köln Anspruch 
auf einen Wohnberechtigungsschein hat und  das Angebot an preisgünstigen

Seite 3 von 6 
Wohnungen die Nachfrage bei Weitem nicht deckt, könnten hierdurch die (relativ) 
besser Verdienenden WBS-Inhaber erreicht werden. 
 
2.2  Zielgruppe 
 
Es erfolgt lediglich die Reduzierung von 10 auf 5 Punkte, damit die Maximal-
punktzahl nicht überschritten wird. 
 
2.3  Energieeinsparung 
 
Das KFW 70 Förderprogramm wurde in 2016 eingestellt, weil dieses dem neuen 
gesetzlichen Standard (EnEV 2016) entspricht. Daher sollte das Kriterium beibe-
halten werden. Entgegen der im Fachgespräc h geäußerten Auffassung gibt es 
mit „KFW 55“ weiterhin einen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden 
Standard. Zudem ist der Punkt objektiv bewertbar.  
 
2.4  Preiswettbewerb 
 
Das Mindestgebot ist der Verkehrswert der Fläche. Eine variable Anpassung soll 
nicht erfolgen. Eine Querfinanzierung ist der Verw altung bewusst. Der Preiswett-
bewerb soll bleiben, er spielt eine geringe re Rolle als bei der Vergabe nach 
Höchstgebot. Dieses Kriterium wird zur weiteren Ausdifferenzierung der Konze p-
te führen, da grundsätzlich nur einer die Höchstpunktzahl erhält.  
 
 
3. Umsetzung der Änderungen für Baufeld 1: 
 
Die Verwaltung greift diese Änderungen auf und  erstellt eine neue Bewertungsmatrix. 
Für Baufeld 1 entspricht diese Matrix der Anlage 09, die die Anlage 03 dieser Beschluss-
vorlage ersetzen soll. 
 
 
4. Fragen und Änderungsvorschläge für Baufeld 3: 
 
Keine Änderungsvorschläge.  
 
Daher bleibt die Anlage 04 dieser Beschlussvorlage unverändert. 
 
 
5. Fragen und Änderungsvorschläge für Baufeld 5: 
 
5.1  zweistufiges Verfahren 
 
- Da viele Baugruppen in den Startlöchern stehen, sollte die 1. Phase auf 2 Mo-
nate verkürzt werden. 
 
- Die 2. Phase sollte dann zwischen 9 und 12 Monaten abgeschlossen sein.

Seite 4 von 6 
 
5.2  fachliche Begleitung 
 
- Die Gewichtung für diese Kriterium ist zu hoch, es sollte vielmehr d ie Selbstor-
ganisation (Gemeinschaft) im Vordergrund stehen. 
 
- Es sollte mehr Punkte für den Gedanken der Gruppe geben, ein offenes Kriteri-
um im Sinne von „Wohnidee/Wohnkonzept“. 
 
- „erfolgreich“ ist schwer greifbar und es besteht die Gefahr, dass „kleine, neue“ 
Architekten keine Chance haben. 
 
- Die geforderten Nachweise zu Referenzen solle ersetzt werden durch Nachwei-
se hinsichtlich des Zeitpunktes der  Gruppengründung und der derzeitigen 
Rechtsform. 
 
- Die Punkte sind gut wie sie sind, ein offenes Kriterium wie zum Beispiel Wohn-
idee, Wohnkonzept ist nicht bewertbar, unfaire Vergabe, nicht objektivierbar.  
 
 
5.3  Bauverpflichtung 
 
- Die Bauverpflichtung sollte ein Muss-Kriterium sein. 
 
- Ersetzt werden sollte dies es Kriterium durch „Eigentumsverhältnisse und B e-
wohnerstruktur“ und Punkte für gemeinschaftlichen Erwerb und Mehrgenerati o-
nenwohnen vergeben werden. 
 
5.4  Gemeinschaftsorientierung 
 
- Findet man hier nicht weitere Punkte?  
 
- Punkt 2 soll ergänzt werden mit „Integration in das Quartier“ und Punkt 3 mit 
„z.B. Oma/Opa Börse“ und 10 Punkte sollte es für Punkt 3 geben. 
 
- Große Veranstaltungen planen ist eine zu große Aufgabe, wer prüft das nach? 
 
5.5  Bebauungskonzept 
 
- Sollte ersetzt werden durch Nutzungsvielfalt, Grundrissvariabilität und ökologi-
sches Bauen. 
 
 
6. Bewertung der Verwaltung für Baufeld 5: 
 
6.1  zweistufiges Verfahren 
 
Hier erfolgt keine Änderung, da eine Verkürzung der 1. Phase kritisch zu beurtei-
len ist. Neue / „frische“ Baugruppen wären im Nachteil.

Seite 5 von 6 
Zudem erfolgt keine Angabe zum genauen Zeitraum der 2. Phase. Es wird je-
doch vereinbart, dass die Einreichung des Bauantrages innerhalb von 2 Monaten 
ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung  erfolgen muss. Des Weiteren verpflich-
tet sich die Baugruppe zu einer Bauverpflichtungsfrist von 1,5 Jahren. Diese ist 
Bestandteil des Kaufvertrages und läuft ab dem Tag der Beurkundung. Der Kauf-
vertrag wiederum wird erst geschlossen wird, wenn eine Baugenehmigung erteilt 
wurde. 
 
6.2  fachliche Begleitung 
 
Die Idee, vollständig auf den Punkt der fachlichen Begleitung zu verzichten und 
durch ein offenes Kriterium „Wohnidee/Wohnkonzept“ zu ersetzen, widerspräche 
der Vorgabe des Ratsbeschlusses aus September 2016. Im Grundsatz beschluss 
zur Konzeptvergabe wurde Wert auf transparente und berechenbare Kriterien ge-
legt. Dies ist bezüglich der unterschiedlichen Ideen, die sich im Zweifel mit der 
inneren Motivation der Mitglieder der Baugruppe befassen, nicht möglich. Sie 
sind nicht objektiv vergleichbar und daher auch nicht transparent und nachvol l-
ziehbar auszuwerten. 
 
Der Schwerpunkt bezüglich der fachlichen Begleitung ist für den Projekterfolg 
äußerst wichtig. Zugleich gewährt die differenzierte Punktevergabe, dass die 
Gruppen frei über den Umfang der Unterstützung entscheiden können. Es erfolgt 
jedoch eine genauere Definition, dass mit erfolgreichem Bauvorhaben ein Ba u-
vorhaben gemeint ist, welches bis zum Ende mit begleitet wurde. Zudem wird die 
Maximalpunktzahl von 60 auf 40 herabgesetzt. 
 
 
6.3  Bauverpflichtung wird ersetzt durch Eigentumsverhältnisse und Bewoh-
nerstruktur 
 
Das ursprüngliche Kriterium Bauverpflichtung wird ersetzt durch  dieses. Es wer-
den Punkte vergeben, wenn das Eigentum gemeinschaftlich erworben wird und 
wenn das  Projekt eine generationsübergreifende Bewohnerstruktur vorweist. 
Aufgrund der Punktereduzierung bei dem Kriterium „Fachliche Begleitung“ we r-
den hier jeweils 10 Punkte vergeben. 
 
Es empfiehlt sich , die Bauverpflichtung als Muss -Kriterium festzulegen, da die 
Bauverpflichtung ein wirksames und bewährtes Instrument gegen Spekulation en 
ist. Die Punkte des gemeinschaftlichen Erwerbs und des Mehrgenerationenwo h-
nens stellen dagegen ein sinnvolles Bewertungskriterium dar. 
 
 
6.4  Gemeinschaftsorientierung 
 
Neben Gemeinschaftsräumen für die Bewohner, Aktivitäten und Unterstützung s-
maßnahmen für Bewohner und Nachbarn werden weitere Punkte vergeben, 
wenn die Baugruppe auch Gemeinschaftsflächen anbietet, die frei zugänglich für 
die Bewohner und die Nachbarschaft sind und somit als Infrastruktur für das gan-

Seite 6 von 6 
ze Quartier dienen.  Für welchen genauen Zweck diese Flächen zur Verfügung 
gestellt werden, oder welche genauen Aktivitäten angeboten werden , kann die 
Baugruppe frei entscheiden. Die Aspekte werden nicht durch Beispiele eing e-
schränkt, damit die Auswertung dieses Kriteriums objektiv, transparent und nach-
vollziehbar ist. Punkte gibt es, sobald nachgewiesen ist, dass diese Aktivitäten 
angeboten werden. 
 
6.5  Bebauungskonzept 
 
Die volle Ausnutzung der Bruttogeschossfläche wird ersetzt durch die Punkte 
Grundrissvariabilität und ökologisches Bauen. Zudem wird für die Grundrissvar i-
abilität die Punktzahl auf 15 erhöht.  
 
Lediglich die Punktzahl des ökologischen Bauens wurde etwas reduziert, um eine 
Überschreitung der Maximalpunktzahl zu vermeiden.  
 
Die Kriterien aus den Punkten Gemeinschaftsorientierung und Bebauungsko n-
zept werden unter der passenderen Überschrift neu zusammengefügt. 
 
 
7.  Änderungen für das Baufeld 5: 
 
Die Verwaltung greift diese Änderungen auf und erstellt eine neue Bewertungsmatrix. 
Für Baufeld 5 entspricht diese Matrix der Anlage 10, die die Anlage 05 dieser Beschluss-
vorlage ersetzen soll. 
 
 
8.  Zusammenfassung für alle Baufelder: 
 
Die Verwaltung schlägt aufgrund der Ausführungen vor, dass der Liegenschaftsausschuss 
in seiner Sitzung am 19.9. 2017 die Vorlage 1616/2017 mit den neuen Anlagen 07 bis 10 
geändert beschließen kann. 
 
In diesem Fall würde  
 
1. die Ausschreibung des Baufeldes 1 entsprechend der Matrix in Anlage 09 erfolgen, die 
die Anlage 03 ersetzen würde, 
2. die Ausschreibung des Baufeldes 3 entsprechend der Matrix Anlage 04 erfolgen und 
3. die Ausschreibung des Baufeldes 5 entsprechend der Matrix in Anlage 10 erfolgen, die 
die Anlage 05 ersetzen würde.

Anlage 09 neue Bewertungsmatrix Baufeld 1

8596 Zeichen

Seite 1 von 5 
 
# 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III, Baufeld 1 
 
 
Das Baufeld 1 des Bauabschnitts III im Sürther Feld gliedert sich in verschiedene 
Bereiche sowohl für die „Mehrfamilienhausbebauung“ (MFH) als auch für die Bebauung 
mit „Ein- oder Zweifamilienhäusern“ (EFH). Für das Konzept werden insgesamt maximal 
100 Punkte vergeben. 
 
I. Wohnungspolitische Kriterien             maximal 30 Punkte 
 
1. Wohnraumförderung (gilt nur für die MFH) 
Die Stadt Köln strebt an, neben der Versorgungsfunktion für die 
Wohnbevölkerung einschließlich der Wohnungsbedarfsdeckung von Haushalten 
mit geringem Einkommen, auch Berufseinsteiger, Erwerbstätige und 
Familienhaushalte mit Kindern nachhaltig an den Wohnor t Köln zu binden. Der 
Beschluss zum Handlungskonzept „Preiswerter Wohnungsbau“ vom 2. Februar 
2010 sieht vor, dass auf städtischen Grundstücken mindestens 30 Prozent der 
Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau zu errichten sind.  
Um im Sürther  Feld auch preiswerten freifinanzierten Wohnraum zu schaffen 
sind zusätzlich  30 Prozent der Wohnungen im preisgedämpften 
Mietwohnungsbau anzubieten. 
Für den preisgedämpften Wohnungsbau ist im Konzept  die Nettokaltmiete bei 
Erstvermietung pro Quadratmeter W ohnfläche anzugeben. Sie darf nicht unter 
9,00 €/m² liegen und 10,00 €/m² nicht überschreiten. Bei der Berechnung der 
Punktzahl werden 0 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 10,00 €/m² und 
25 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 9,00 €/m² vergeben. Die zwischen 
diesen beiden Werten angebotene Nettokaltmiete wird interpoliert und mit der  
dann errechneten Punktzahl versehen. 
Die zu vergebenden Punkte errechnen sich wie folgt: 
(10 Euro – angebotene Nettokaltmiete) x 25 Punkte 
Für die Dauer von  15 Jahren kann die Miete dann jährlich gemäß § 557 b BGB 
(Bürgerliches Gesetzbuch) unter Berück sichtigung des Verbraucherpreis index 
für Deutschland, den das Statistische Bundesamt berechnet und veröffentlicht, 
angepasst werden. Startzeitpunkt zur Berechnung der Mietanpassung  ist der 
Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes im Monat des 
Erstbezugs. 
Der prozentuale Erhöhungsbetrag errechnet sich wie folgt: 
(neuer Indexstand  : alter Indexstand x 100) – 100 = prozentualer  
Erhöhungsbetrag 
  
Anlage 9

Seite 2 von 5 
Beispiel: 
Die im Konzept angebotene Miete zur Erstvermietung beträgt 9,50 €/m². 
Erstbezug ist im Januar 2016. Der Verbraucherpreisindex betrug zu diesem 
Zeitpunkt 106,1. Eine Miet anpassung ist ab Januar 2017 möglich. Der 
Verbraucherpreisindex beträgt nun 108,1. 
Berechnung: (108,1 : 106,1 x 100) – 100 = 1,89 prozentualer Erhöhungsbetrag 
Somit beträgt im Januar 2017 die angepasste Miete: 
9,50 €/m² + 1,89 Prozent = 9,68 €/m² 
Die indexierte Miete gilt auch bei Wiedervermietung. 
Die öffentlich geförderten Wohnungen sowie die Wohnungen im 
preisgedämpften Wohnungsbau sind auf beide zu errichtenden 
Mehrfamilienhäuser gleichmäßig zu verteilen.  Zudem verpflichtet sich der 
Erwerber, dass der preisgedämpfte Mietwohnungsraum nur Per sonen zur 
Verfügung gestellt wird, die sich im freifinanzierte n Segment keinen leisten 
können. Daher muss  zum Zeitpunkt der Anmietung die Vorlage eines 
Wohnberechtigungsscheins verlangt werden. 
 maximal 25 Punkte 
 
2. Zielgruppe (gilt nur für FH) 
Im Baugebiet Sürther Feld soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle 
entwickelt werden. Dabei sollen in den Ein - oder Zweifamilienhäusern  
Möglichkeiten für Eigenleistungen des Endnutzers geboten werden. Der Bieter 
hat dafür ein abgestuftes Konzept vorzulegen. 
EFH 
3.1 
Es werden keine unterschiedlichen Ausbaustufen für 
den Endnutzer angeboten; die Häuser werden 
sämtlich im schlüsselfertigen/bezugsfertigen 
Ausbauzustand übergeben. 
  0 Punkte 
3.2 
Dem Endnutzer wird die Möglichkeit geboten, 
Tapezierarbeiten und Verlegung der Bodenbeläge in 
Eigenleistung zu erbringen. 
2,5 Punkte 
3.3 
Dem Endnutzer werden über die Tapezierarbeiten 
und die Verlegung der Bodenbeläge hinaus weitere 
Arbeiten in Eigenleistung angeboten. 
  5 Punkte 
 maximal 5 Punkte 
 
II. Ökologische Kriterien        maximal 5 Punkte 
 
Energieeinsparung (gilt nur für EFH) 
Die letzte Novelle der Energiesparverordnung (EnEV ), die am 1. Mai 2014 in 
Kraft getreten ist, enthält unter anderem eine Anhebung der 
Neubauanforderungen, die zum 1. Januar 2016 wirksam geworden sind. Der 
erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25

Seite 3 von 5 
Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um 
durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Die energetischen Anforderungen an 
Neubauten sind somit seit dem 1. Ja nuar 2016 strenger und entsprechen etwa 
einem KfW -Effizienzhaus 70.  Konzeptionell ist zu berücksichti gen, dass auch 
Ein- oder Zweifamilienhäuser angeboten werden, deren Jahres -Primärbedarf 
und Mindestwärmedämmung den gesetzlich vorgesch riebenen Standard 
unterschreiten. 
EFH 
1. Es wird lediglich der gem. EnEV 2016 geforderte 
Mindeststandard eingehalten.   0 Punkte 
2. Es werden mindestens zwei Effizienzhäuser gem. 
KFW 55 erstellt. 2,5 Punkte 
3. Es werden mindestens zwei Effizienzhäuser über 
KFW 55 hinaus erstellt.    5 Punkte 
 maximal 5 Punkte 
 
III. Quartiersbezogene Kriterien    maximal 20 Punkte 
 
Integration in das Quartier (gilt nur für MFH) 
Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches Begegnungsräume für 
nachbarschaftliche Kommunikation berücksichtigt. Es ist gewünscht im 
Erdgeschoss eines der beiden Mehrfamilienhäuser an der Sürther  Feldallee ein 
Quartierscafé in Verbindung mit einer Bäckerei zu errichten. 
MFH 1. Es wird kein Quartierscafé in Verbindung mit einer 
Bäckerei angeboten.   0 Punkte 
2. 
Es wird im Erdgeschoss eines der beiden 
Mehrfamilienhäuser ein Quartierscafé in 
Verbindung mit einer Bäckerei angeboten. 
20 Punkte 
 maximal 20 Punkte 
 
IV. Städtebauliche Kriterien     maximal 20 Punkte 
 
1. und 2. Konzeptvielfalt 
Der im Baugebiet Sürther  Feld geplante Wohnraum soll für unterschiedliche 
Lebensmodelle entwickelt werden. Dieser wird durch flexible und wandelbare 
Grundrisstypen geprägt, sodass einerseits in den Mehrfamilienhäusern 
Wohnungen unterschiedlicher Größe entstehen  und andererseits E in- oder 
Zweifamilienhäuser variabel gestaltet werden können.

Seite 4 von 5 
MFH 
1.1 Es werden nur Wohnungen mit einer Größe bis zu 
zwei Zimmern plus Küche, Diele, Bad angeboten.    0 Punkte 
1.2 
Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe 
bis zu drei Zimmern plus Küche, Diele, Bad 
angeboten. 
2,5 Punkte 
1.3 
Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe 
bis zu mindestens vier Zimmern plus Küche, 
Diele, Bad angeboten. 
   5 Punkte 
EFH 2.1 
Der Endnutzer hat keine Möglichkeit auf den 
Grundriss seines Ein- oder Zweifamilienhauses 
Einfluss zu nehmen. 
   0 Punkte 
2.2 
Dem Endnutzer wird die Möglichkeit gegeben, 
den Grundriss seines Ein- oder 
Zweifamilienhauses ohne Aufpreis variabel zu 
gestalten. 
   5 Punkte 
 insgesamt maximal 10 Punkte 
 
3. Architektur und Gestaltungsqualität 
Zudem soll der Entwurf so gestaltet werden, dass unterschiedliche Elemente der 
Gestaltung als verbindende Wirkung zwischen dem Geschosswohnungsbau und 
der Ein- oder Zweifamilienhausbebauung eingesetzt werden, wie z.B. die gleiche 
Fassadengestaltung (z.B. Farbwahl, Teilverklinkerungen), gleiche 
Fensterrahmen etc. Dazu sind zwei unterschiedliche Angaben möglich. 
MFH / 
EFH 3.1 Es wird ein verbindendes Element angeboten.   5 Punkte 
3.2 Es werden mindestens zwei verbindende 
Elemente angeboten. 10 Punkte 
 maximal 10 Punkte 
 
V. Preiswettbewerb      maximal 25 Punkte 
 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 25 
Punkten bewertet. Die gegenüber dem Bestbieter geringeren Gebote werden 
entsprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchsten Gebot interpoliert 
und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
 
Höchstgebot        maximal 25 Punkte 
 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: 
 
Gebot x 25 Punkte 
höchstes Gebot

Seite 5 von 5 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
I. Wohnungspolitische 
Kriterien 
Wohnraumförderung 25 Punkte 
Zielgruppe 5 Punkte 
II. Ökologische Kriterien Energieeinsparung 5 Punkte 
III. Quartiersbezogene 
Kriterien Integration in das Quartier 20 Punkte 
IV. Städtebauliche 
Kriterien 
Konzeptvielfalt 10 Punkte 
Architektur und Gestaltungsqualität 10 Punkte 
V. Preiswettbewerb  25 Punkte 
Punkte gesamt 100 Punkte

Anlage 07 Präsentation mit Änderungsideen für das Fachgespräch am 01.09.

4314 Zeichen

Konzeptausschreibung Sürther Feld  
3. Bauabschnitt Baufelder 1, 3 und 5  
Fachgespräch 1 
01. September 2017 
Anlage 7

Sürther Feld, 3. BA 
Baufeld 1 
Einfamilienhäuser und 
Geschosswohnungsbau 
8.794 m²  
rund 6,9 Mio.€ Mindestkaufpreis  
Zielgruppe: Bauträger, 
Genossenschaften, 
Baugemeinschaften 
 
Baufeld 3 
Geschosswohnungsbau 
2.793 m² 
rund 2,2 Mio. € Mindestkaufpreis 
Zielgruppe: Genossenschaften 
 
Baufeld 5 
Geschosswohnungsbau 
1.616 m² 
rund 1,8 Mio. € Mindestkaufpreis 
Zielgruppe: Baugruppen 
Fachgespräch 2 
01. September 2017

Bisherige Bewertungsmatrix im Überblick 
01. September 2017 Fachgespräch 3 
Baufeld 1:

Änderungsideen 
4 
Baufeld 1: Quote geförderter Wohnungsbau 
Kriterien (bisheriger Entwurf) 
01. September 2017 Fachgespräch 
• mindestens 30 % (0 Punkte) 
• höchstens 40% (10 Punkte) 
• Zwischenwerte werden 
interpoliert 
• mindestens 30 % geförderter 
Wohnungsbau als Muss-
Kriterium  
• keine Honorierung einer 
darüber hinausgehenden 
Quote

Änderungsideen 
5 
Baufeld 1: preisgedämpfter Wohnungsbau 
Kriterien (bisheriger Entwurf) 
01. September 2017 Fachgespräch 
• 30 % preisgedämpfter Miet-
wohnungsbau 
• Erstvermietung 
– 9,-- € (25 Punkte)  und 
höchstens 10,-- € (0 Punkte) 
– Zwischenwerte werden 
interpoliert 
• Mietanpassung (auch 
Folgevermietung) gem. § 557 
(b) BGB für 15 Jahre nur nach 
Verbraucherpreisindex möglich 
• 40 % freifinanzierter Wohnraum                                                     
• Erstvermietung der restlichen, 
nicht geförderten Wohnungen  
– analog der Mietpreisbremse 
im freifinanzierten 
Wohnungsbau (10 Punkte) 
– ohne Anwendung der 
Mietpreisbremse (0 Punkte) 
      Problem:    
     Mietpreisbegrenzungsver- 
     ordnung soll aufgehoben werden

Bisherige Bewertungsmatrix 
im Überblick 
01. September 2017 Fachgespräch 6 
Baufeld 1:  
Änderung der 
Bewertungsmatrix

7 
Baufeld 3: 
Fachgespräch 01. September 2017 
Bisherige Bewertungsmatrix im Überblick

Änderungsideen 
• bisher nicht bekannt 
 
8 
Baufeld 3: Wohnungsbauförderung 
• mind. 30 %, max. 40 % 
geförderter Wohnungsbau 
(30% ergibt 0 Punkte, 40% 
ergibt 30 Punkte, 
Zwischenwerte werden 
interpoliert) 
• Rest freifinanziert, ohne 
Berücksichtigung sonstiger 
Preisdifferenzierung 
 
Kriterien (bisheriger Entwurf) 
01. September 2017 Fachgespräch

9 
Baufeld 5: 
Fachgespräch 01. September 2017 
1. Phase Bewerbung  
(6 Monate K.O. Kriterien plus Konzept) 
 
 
 
 
 
 
 
2. Phase Erstandienungsrecht 
(2 Monate Bauantrag plus Bauverpflichtung) 
Bisherige Bewertungsmatrix im Überblick

Änderungsideen 
• 1. Phase nur 2 Monate, da 
viele Baugruppen schon in 
den Startlöchern stünden und 
sofort loslegen könnten 
• 2. Phase 9 – 12 Monate 
 
 Bewertung:  
 kritisch, da neue / „frische“ 
Baugruppen im Nachteil 
10 
Baufeld 5: zweistufiges Verfahren 
Fachgespräch 01. September 2017 
1. Phase Bewerbung  
(6 Monate K.O. Kriterien 
 plus Konzept) 
 
2. Phase Erstandienungsrecht für 
Bestplatzierten aus Phase 1 
(2 Monate Bauantrag plus 
Bauverpflichtung) 
Kriterien (bisheriger Entwurf)

Änderungsideen 
• 1.3 und 1.4 ersetzen durch 
Nachweise „Zeitpunkt 
Gruppengründung“ und 
„derzeitige Rechtsform“ 
 
 Bewertung:  
 Benachteiligt neue Gruppen 
 Zeitpunkt müsste interpoliert 
werden 
 Rechtsform bereits K.O. 
Kriterium 
 
11 
Baufeld 5: Fachliche Begleitung 
Fachgespräch 01. September 2017 
Kriterien (bisheriger Entwurf)

Änderungsideen 
• Ersetzen durch 
Eigentumsverhältnisse und 
Bewohnerstruktur statt 
Bauverpflichtung 
 
 
 Bewertung:  
 o.g. Kriterien o.k. 
 Bauverpflichtung ist wirksames 
und bewährtes Instrument 
gegen Spekulation, sollte 
Vorgabe, aber nicht 
Wertungskriterium sein 
 
 
 
12 
Baufeld 5: Bauverpflichtung 
01. September 2017 
Kriterien (bisheriger Entwurf) 
Fachgespräch

Änderungsideen 
13 
Baufeld 5: Gemeinschaftsorientierung 
Fachgespräch 01. September 2017 
• Punkt 2 ergänzen mit 
„Integration in das Quartier“ 
und Punkt 3 mit „z.B. 
Oma/Opa Börse“ und 10 
Punkte für Punkt 3 
 
 Bewertung:  
 Kriterien müssen objektivierbar 
und offen formuliert werden 
 Gewichtung nach Ermessen 
des LA 
Kriterien (bisheriger Entwurf)

Änderungsideen 
14 
Baufeld 5: Bebauungskonzept 
Fachgespräch 01. September 2017 
• Ersetzen durch 
 
 
 
 
 
 
 Bewertung: 
 Keine Einwände 
 
Kriterien (bisheriger Entwurf)

Anlage 04 Bewertungsmatrix Baufeld 3

4310 Zeichen

# 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
Konzeptvergabe 
 
Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III Baufeld 3 
       
Für das Konzept „Grundstücksvergabe an Genossenschaften“ im Sürther Feld BA III, 
Baufeld 3 werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
I. Wohnungspolitische Kriterien:             maximal 30 Punkte 
 
Zusätzliche Wohnraumförderung 
Die Stadt Köln strebt an, neben der Versorgungsfunktion für die 
Wohnbevölkerung einschließlich der Wohnungsbedarfsdeckung von Haushalten 
mit geringem Einkommen, auch Berufseinsteiger, Erwerbstätige und 
Familienhaushalte mit Kindern nachhaltig an den Wohnort Köln zu binden. Der 
Beschluss zum Handlungskonzept „Preiswerter Wohnungsbau“ vom 2. Februar 
2010 sieht vor, dass auf städtischen Grundstücken mindestens 30 Prozent der 
Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau zu errichten sind. 
Im Rahmen der Wohnungsbauplanung soll im Sürther  Feld neben 
freifinanziertem Wohnraum auch verstärkt preiswerter öffentlich geförderter 
Wohnraum entstehen und  eine Quote von bis zu maximal 4 0 Prozent erreicht 
werden. Daher ist im Konzept die geplante Quote an öffentlich geförderten 
Wohnungen anzugeben. Diese darf 30 Prozent nicht unt erschreiten und nicht 
mehr als 4 0 Prozent betragen.  Die öffentlich geförderten Wohnungen sind auf 
beide zu errichtenden Mehrfamilienhäuser gleichmäßig zu verteilen. 
Bei der Berechnung der Punktzahl werden 0 Punkte für eine Fö rderquote von 
30 Prozent sowie 30 Punkte für eine Förderquote von 40 Prozent vergeben. Die 
zwischen diesen beiden Werten angebotenen Förderquoten werden interpoliert 
und mit der dann errechneten Punktzahl versehen.  
Die zu vergebenden Punkte errechnen sich: 
(angebotene Förderquote – 30 Prozent Förderquote) x 3 
         maximal 30 Punkte 
II. Ökologische Kriterien     maximal 40 Punkte 
 
1. Mobilität 
 
Im Sinne der strategischen Mobilitätsentwicklung sind Maßnahmen zur 
Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu entwickeln. Dazu ist die 
Stärkung des Radverkehrs sowie des Carsharings vorzusehen. Das Konzept 
des Bieters enthält folgende Maßnahmen: 
 
1.1 
Es werden mindestens drei Stellplätze für einen 
Carsharinganbieter eingerichtet und durch einen 
entsprechenden Optionsvertrag nachgewiesen 
10 Punkte 
1.2 Es werden mindestens 40 abgesicherte 
Fahrradstellplätze in der Tiefgarage eingerichtet 
10 Punkte 
 
1.3 
Es sind weder Carsharingplätze noch - zu den in der 
Baugenehmigung geforderten - zusätzliche 
Fahrradabstellplätze vorgesehen 
  0 Punkte 
 
 maximal 20 Punkte 
 
Seite 1 von 2 
Anlage 4

2. Anpassung an den Klimawandel 
 
Die Bebauung stellt einen Eingriff in das Stadtklima dar. Die dadurch 
verursachten Beeinträchtigungen können auch durch individuelle Maßnahmen 
wie eine intensive Dachbegrünung kompensiert werden. Sie hat positive Effekte 
hinsichtlich der  Rückhaltung von Niederschlagswasser, Verbesserung des 
Kleinklimas durch Befeuchtung der Luft und dadurch verursachte 
Abkühlungseffekte, Staub - und Schadstoffminderung  sowie Schaffung von 
zusätzlichem Lebensraum für Flora und Fauna . Nicht zuletzt ist ein begrüntes 
Flachdach visuell ansprechend.  
 
2.1 Dachflächen werden konventionell gedeckt 
beziehungsweise extensiv begrünt 0 Punkte 
2.2 Teile der Dachflächen werden in Sinne der 
Klimawandelanpassung intensiv begrünt 10 Punkte 
2.3 Im Sinne der Klimawandelanpassung werden alle 
Dachflächen intensiv begrünt 20 Punkte 
 
 maximal 20 Punkte 
 
III.  Preiswettbewerb:      maximal 30 Punkte 
 
Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 
Punkten bewertet. Die gegenüber dem Bestbieter geringeren Gebote werden 
entsprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchsten Gebot interpoliert 
und mit der entsprechenden Punktzahl versehen: 
 
Höchstgebot               maximal 30 Punkte 
 
Die zu vergebenden Punkte berechnen sich: 
Gebot x 30 Punkte 
höchstes Gebot 
 
 
Zusammenfassung: 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
I. Wohnungspolitische    
   Kriterien 
Zusätzliche Wohnraumförderung 30 Punkte 
II. Ökologische Kriterien Mobilität 20 Punkte 
Klimawandelanpassung 20 Punkte 
III. Preiswettbewerb   30 Punkte 
Punkte insgesamt 100 Punkte 
 
 
 
 
 
 
Seite 2 von 2

Beschlussvorlage Ausschuss

4068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
230/21 Konzeptvergabe Sürther Feld III. BA 
Vorlagen-Nummer 
 1616/2017 
Freigabedatum 09.06.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, 
Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung 
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) bis c) aufgeführ-
ten Baufelder im Sürther Feld 3. Bauabschnitt in Köln -Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 
17 (siehe Anlage 1 und 2) 
 
a) Baufeld 1 (Flurstücke 1866, 1867, 1868 und 1872) 
 
geplante Nutzung:  Geschosswohnungsbau (25 – 30 Wohneinheiten (WE)) mit integriertem Qua r-
tierscafé 
 10 Doppelhaushälften (DHH) 
 6 freistehende Einfamilienhäuser (EFH) 
 
Größe:   insgesamt 8.794 m²  
 
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis = 6.890.150,- Euro 
 
Bewertung aus 03 und 04/2017 
 
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren nach dem als Anlage 3 beigefügten Konzept. 
 
b) Baufeld 3 (Flurstück 2063) 
 
geplante Nutzung: Geschosswohnungsbau (30 – 35 WE) exklusiv für Genossenschaften 
 
Größe:   2.793 m²  
 
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis = 2.136.900,- Euro  
 
Bewertung aus 03/2017 
 
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren nach dem als Anlage 4 beigefügten Konzept. 
 
Liegenschaftsausschuss 04.07.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Liegenschaftsausschuss 19.09.2017

2 
c) Baufeld 5 (Flurstück 1873) 
 
Nutzung: Geschosswohnungsbau (20 WE) exklusiv für Baugruppen  
 
Größe:   1.616 m² 
 
Kaufpreis:  Festpreis = 1.818.000,-- Euro 
 
Es findet kein Preiswettbewerb statt. Der Verkauf erfolgt in einem speziell auf die Baugruppen abge-
stellten, zweiphasigen Verkaufsverfahren nach dem als Anlage 5 beigefügten Konzept.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (1775/2016) beschlossen, städtische Grundstücke zum 
Zwecke des Wohnungsbaus zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. Die Verwa l-
tung wurde beauftragt, jeweils  individuelle, grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren G e-
wichtung zu erarbeiten und dem Liegenschaftsausschuss nach Beteiligung des Stadtentwicklung s-
ausschusses zur Entscheidung vorzulegen. Aufgrund der Sommerpause e rfolgt im Juli 2017 eine 
Vorberatung in beiden Ausschüssen. Der Beschluss erfolgt in der Septembersitzung des Liege n-
schaftsausschusses. 
 
Das erste Pilot-Projekt im Rahmen der Konzeptausschreibung ist das Bauvorhaben Pater -Prinz-Weg 
in Köln -Rondorf mit 12 Einfamilienhausgrundstücken (518/ 2017). Die Ausschreibung läuft seit dem 
18.05.2017. Die Gebotsfrist endet am 12.09.2017. 
 
Weitere Pilot-Projekte sollten ursprünglich (Mitteilung 3282/2016) die Baufelder 3 und 8 im 3. Baua b-
schnitt Sürther Feld sein (Aufteilung der Baufelder siehe Anlage 2 ). Baufeld 8 kann mit 32 DHH oder 
aber 16 EFH bebaut werden. Für die reinen EFH/DHH Baufelder sind jedoch weitere Vorprüfungen 
notwendig, um letztlich die Bewertungskriterien festlegen zu können. Daher erfolgt die Vermarktung in 
einer späteren Tranche. 
 
Insgesamt sind drei Verkaufstranchen im 3. Bauabschnitt Sürther Feld geplant. Aufgrund der kompl e-
xen verwaltungsinternen Abstimmungen zur Erstellung der spezifischen Bewertungsma trizen schien 
eine Vermarktung in nur einer Tranche nicht sinnvoll. Ein zusätzli cher Vorteil der gestaffelten Ve r-
marktung ist das Profitieren von Erfahrungswerten aus den Pilotprojekten und die abgestufte Baut ä-
tigkeit im Sürther Feld. 
 
In der ersten Tranche werden somit die Konzepte für die Baufelder 1, 3 und 5 (siehe Anlagen 3 - 5) 
vorgestellt. Dabei werden, wie im Ratsbeschluss vom 22.09.2016 vorgesehen, zwei Baufelder exkl u-
siv für bestimmte Erwerber (Baufeld 3 für Genossenschaften und Baufeld 5 für Baugruppen) vorg e-
halten. 
 
In einer zweiten und dritten Tranche folgen die Konzepte fü r die Baufelder 2, 4, 7, 8 und 9. Ba ufeld 6 
wird separat im Rahmen eines Investorenmodells für den KiTa-Bau vermarktet.

Beratungsverlauf (3)

04.07.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.09.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1616/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27