Mandari Insight

3566/2022

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 06.02.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2023, TOP 2.1.1

Anlage 2 Päd. Konzept Afina e.V.

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Schutzkonzept Afina e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung Afina e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Päd. Konzept Afina e.V.

11021 Zeichen

Pädagogisches Konzept im
Bereich Inklusion/Integration

Der Verein Afina — Assoziation für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.
ist ein Ort der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung und internationaler
Begegnungen mit den Bildungsbereichen frühkindliche Entwicklung, sprachliche
Bildung, Verständnis globaler Zusammenhänge, Training sozialer Kompetenzen und
Demokratie-Lernen.

In unserer Funktion als kommunikative Schnittstelle zwischen jungen Ratsuchenden
und öffentlichen Institutionen beraten, begleiten und fördern wir Kinder, Jugendliche
und deren Familien mit Migrations- und Fluchtgeschichte in folgenden
Tätigkeitsfeldern und Bereichen:

Bildung und Erziehung

Arbeit mit den jüngsten Kindern

e Sprachliche Bildung für alle — auch die mehrsprachig aufwachsenden Kinder

e Vermittlung von Sprach- und Integrationskursen

e Aufklärung und Information über das (vor-) schulische und berufliche
Bildungssystem

e Berufsorientierung (bei den Schülern der weiterführenden Schulen)

e Entwicklung von Perspektiven und Zielen in Schule, Studium und Beruf

e Sprachsensibles Kommunikationstraining für Schule, Studium und Beruf

e Kommunikation mit potenziellen Kindergarteneinrichtungen, Schulen und anderen

Bildungseinrichtungen

Kultur und Freizeit

e Organisation und Durchführung eigener Kultur- und Freizeitangebote

e Organisation und Durchführung von Exkursionen und Museumführungen

e Vermittlung an geeignete Träger in den Bereichen Sport, Kunst, Musik usw.
e Information und Beratung zu individueller Freizeitgestaltung

e Vernetzung mit anderen Trägern und Organisationen

Unsere Arbeit fußt dabei stets auf den folgenden
pädagogischen Prinzipien:
Zusammenarbeit mit den Eltern

Kontaktaufnahme und -pflege gehören zu den wichtigsten Aufgaben unseres
Vereins. Kinder und Jugendliche sollen sich wohl fühlen und sich in ihrem eigenen
Tempo entwickeln. Unsere Pädagogen und Betreuen sind offen sowohl für
Unterstützung als auch für Kritik und Ratschläge seitens der Eltern. Es ist
ausdrücklich erwünscht, dass Eltern die Erfolge ihrer Kinder mitgestalten und —
erleben. Eine Arbeitsgruppe aus den aktiven Eltern wird in die Bildungs- und
Erziehungsfragen miteinbezogen.

Afiına e.V. — Pädagogisches Konzept

Inklusion

Kinder und Jugendlichen mit und ohne Entwicklungsstörungen j 8.
besuchen gemeinsam unsere Aktivitäten. Davon profitieren alle. Afına e.V.
Erfahrene Pädagogen betreuen Gruppen mit maximal 5 bis 7 Personen.

Es werden altersübergreifende Aktivitäten angeboten. Die Atmosphäre im Verein ist
ehe familiär. Dies ist besonders gut für die jüngeren Kinder geeignet.

Ergänzung familiärer Erziehung

Die Kinder haben das Recht, eigene Spielaktivitäten und Freunde zu suchen,
Rückzugsmöglichkeiten aus der Gruppensituation (räumlich und zeitlich) zu
nutzen, gemeinsame Tätigkeiten in der Gruppe zu wählen. Wichtig für die
Entwicklung der Kinder ist, dass die Grundbedürfnisse befriedigt werden. Gleichzeitig
beobachten die Bezugspersonen bzw. Pädagogen die Kinder aufmerksam und
leisten bei Bedarf ihre Unterstützung.

Kinder und Jugendliche werden durch die Erfahrung einer Gemeinschaft auf Zeit
sowie durch Angebote aus dem gesamten Spektrum der außerschulischen Kinder-
und Jugendbildung und der Begegnung mit Menschen aus anderen Ländern,
Kulturen und Religionen in ihrer persönlichen, sozialen und geistigen Entwicklung
begleitet.

Aufbau nachhaltiger und langfristiger Vertrauensbeziehungen

Als migrantische Organisation beschäftigen wir Menschen mit eigener Flucht- und
Migrationsgeschichte, die auf Basis ihrer eigenen Biografie und Erfahrungswelt
besonders befähigt sind, die Lebenssituation und Perspektive Ratsuchender zu
verstehen und so eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen und Vertrauen in
Institutionen schaffen können. Sie dienen als Vorbilder und wissen am besten, was
soziale und berufliche Integration bedeutet. Sie sprechen in vielen Fällen die
Erstsprache der Teilnehmenden und bieten so einen „sprachlichen Schutzraum“ in
dem Ratsuchende sich sicher fühlen.

Der Mensch steht bei unserer Arbeit im Mittelpunkt. Durch aktives Zuhören ermitteln
wir Bedarfe, Wünsche, Ziele und Methoden um einen positiven Entwicklungsprozess
zu unterstützen und beziehen die ratsuchenden Menschen von vornherein in
Entscheidungsprozesse mit ein und konzipieren unsere Projekte und Tätigkeiten auf
Basis der Bedarfe der Teilnehmenden. Dies schafft eine hohe Identifikation mit
unserer Arbeit und versetzt die jungen Menschen in eine aktive, gestaltende Rolle.
Sorgen und Bedürfnisse werden ernst genommen. Zukunftsperspektiven werden
gemeinsam entwickelt.

Partizipation und Teilhabe

Um diese Möglichkeiten der Partizipation und Teilhabe zu schaffen, orientieren wir
uns am Konzept der CLEAR Methode. Menschen können dann mitreden,
mitmachen und mitentscheiden, wenn einige grundlegende Voraussetzungen
beachtet werden.

C-Cando:

Haben Teilnehmende die Ressourcen und das Wissen aktiv teilzuhaben? Wie
müssen Maßnahmen angepasst werden um dies zu gewährleisten?

Afina e.V. — Pädagogisches Konzept

L - Like to:

Besteht eine Verbundenheit zum Vorhaben und die Motivation
mitzumachen? Gibt es einen konkreten Nutzen, eine Aussicht auf einen
positiven Verlauf?

E - Enabled to:
Werden Möglichkeiten und Ressourcen für eine Teilnahme zur Verfügung gestellt
und berücksichtigt?

A - Asked to:

Wurden die Menschen in die Gestaltung der Angebote miteinbezogen? Wurden sie
bei der Entscheidung über Inhalt und Form gefragt? Werden Änderungsvorschläge
berücksichtigt?

R - Responded to:
Gab es realistische Chancen Ziele zu verwirklichen? Woran können diese gemessen
werden? Wird das Angebot angenommen, weil es Erfolg verspricht?

Ressourcenorientierung

Junge Familien, die sich an uns wenden verfügen über einen großen Schatz an
Kompetenzen und Stärken, die ihnen leider oftmals selbst nicht bewusst sind. Wir
setzen deshalb auf eine Orientierung an Potentialen und positiven Ressourcen bei
den Menschen selbst, in ihrem familiären Umfeld und im Sozialraum.
Wir achten im Rahmen des Appreciative Inquiry Ansatzes auf eine Fokussierung
auf all dem was klappt, was gut ist und was funktioniert und entwickeln auf dieser
Basis Wünsche und Träume, die mit unserer Unterstützung individualisiert und
selbstbestimmt zu konkreten Maßnahmen und Handlungen führen, die wiederum
reflektiert und als Grundlage für weitere Zielsetzungen dienen.

Mehrperspektivität und Multiprofessionalität

Wir gehen in jedem individuellen Fall davon aus, dass konkrete Anliegen aus
unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden können und unterschiedliche
Menschen mit unterschiedlichen Motiven für ein und dieselbe Sache unterschiedliche
Gestaltungsmöglichkeiten und Methoden benötigen, um ihre Ziele zu verwirklichen.
Wir sind durch unser multiprofessionelles Team aus Mitarbeitenden verschiedenster
Fachbereiche in der Lage, eine Vielzahl an möglichen Perspektiven zu aktivieren und
fachliche Expertise einzubringen.

Nicht-Direktive Beratung

Wir sehen die Ratsuchenden in unseren Beratungsformaten als Expert*innen für sich
selbst. Nicht-direktive Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass Ratsuchende/
Lernende einen hohen Gesprächsanteil haben und bei der Entwicklung eigener
Lösungsansätze begleitet werden. Beratende hören aktiv zu, stellen konkrete Fragen
um Beratenen das Reden zu erleichtern, erteilen keine Ratschläge, erzeugen keine
Autorität, sondern erkennen die Einstellungen und die Verantwortung der Beratenden
für sich selbst an. Sie lenken Gespräche auf relevante Themenbereiche, diktieren
jedoch nicht den Verlauf. Sie zeichnen sich aus durch Empathie, Akzeptanz,
Kongruenz und Transparenz. Reden über Lösungen schafft Lösungen.

Afına e.V. — Pädagogisches Konzept

Handlungsorientierung

In allen Settings, in denen Ratsuchende zu Lernenden werden, 2 nr
orientieren wir uns am Grundsatz der Handlungsorientierung, der die Afına e.V.
zuvor beschriebene Ausrichtung auf die Entwicklung eigener
Zielperspektiven methodisch auch im Wissenstransfer zur Anwendung. bringt.
Handlungsorientierter Wissenstransfer ist interessegesteuert und orientiert sich an
konkreten, vertrauensvollen und authentischen Anlässen und Situationen. Da ein
Großteil unserer Arbeit immer auch in einen Sprach-erwerbskontext und die
Entwicklung bedarfsgerechter kommunikativer Kompetenzen eingebettet ist, achten
wir besonders darauf, dass Lernende und Ratsuchende relevante kommunikative
Rollen einnehmen, die sich nicht ausschließlich auf das Annehmen und die
Rezeption von Inhalten beschränken, sondern die Gelegenheit bieten, eigenes
Wissen und Interessen zu berücksichtigen und den Lernprozess interaktiv
mitzugestalten. Wir sind überzeugt, dass Lernen allgemein genau dann funktioniert,
wenn Inhalte unter Einbezug der Lernenden so gestaltet sind, dass deren
Bearbeitung oder Lösung eine reale Relevanz und einen konkreten Nutzen im Alltag
zur Folge hat. Wir sehen deshalb konkrete Anlässe und Bedarfe als Anlass zur
Entwicklung von Wissen und Kompetenzen und stellen ein ausreichendes Gerüst an
inhaltlicher und methodischer Unterstützung bereit, geben Ratsuchenden jedoch die
Chance, ihre Anliegen selbst und aktiv zu bearbeiten. Daraus folgt Anerkennung und
damit die Förderung von Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit
und Autonomie und motiviert junge Menschen zukünftige Situationen selbst in die
Hand zu nehmen und sich bei Bedarf geeignete Unterstützung einzuholen.

Mehrsprachigkeit und Sprachsensibilität

Wir leben Mehrsprachigkeit. Durch die unterschiedlichen Erstsprachen und Zweit-
und Fremdsprachenkenntnisse unserer Mitarbeitenden sind Herkunftssprachen
selbstverständlich hörbar, sichtbar und Teil unserer Organisationskultur. Dies schafft
eine Atmosphäre, in der die Bedeutung von Sprache hinsichtlich der Akzeptanz von
Identität und Kultur ernstgenommen und respektiert wird. Wir beraten, unterstützen,
begleiten und arbeiten auf Deutsch, bieten jedoch jederzeit Raum Herkunftssprachen
miteinzubeziehen, sie als wichtige Ressource zu nutzen und Ratsuchende Lehrende
werden zu lassen, in dem sich unsere Mitarbeitenden für die Sprachkenntnisse der
Ratsuchenden interessieren. In unserer Arbeit auf Deutsch achten wir insbesondere
auf Sprachsensibilität. Unsere pädagogischen Mitarbeitenden haben fundierte
Kenntnisse in der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache und sind so in der Lage,
die Komplexität und Variabilität der deutschen Sprache, beispielsweise durch die
Vermeidung hochkomplexer grammatischer Strukturen oder den bewussten Einsatz
von Pausen und Wiederholungen so anzupassen, dass Ratsuchende verstehen,
jedoch ohne dabei nicht-authentische oder künstliche Äußerungen zu produzieren.

Neutralität und Unabhängigkeit

Als gemeinnütziger Verein sind wir politisch, ethnisch und religiös neutral. Wir
agieren unabhängig von staatlichen Strukturen und orientieren uns, auf Basis der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ausschließlich an den Bedarfen,
Wünschen und Zielen der Menschen, die bei uns Rat suchen.

Afına e.V. — Pädagogisches Konzept

Beschlussvorlage Ausschuss

5219 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 3566/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Afina - 
Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V."  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den 
„Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.“, Bremsstr. 10, 
50969 Köln, gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der „Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.“, Standort: 
Bremsstr. 10, 50969 Köln-Zollstock, wurde am 02.12.2018 gegründet und beim Amtsgericht 
Köln unter VR-Nr. 19928 eingetragen. 
Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung der 
- Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen 
- Bildung von Erwachsenen 
- Kultur und Kunst in Köln und Umgebung. 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsmaßnahmen für benachteiligte 
Kinder, Jugendliche und Familien und deren Integration. Der Verein fördert soziale, kulturelle, 
sportliche und allgemeinbildende Maßnahmen. 
 
Der Verein fördert insbesondere die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen mit 
russischem und ukrainischem Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte. Die Angebote des 
Vereins stehen jedoch auch allen anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Auf 
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist der Verein seit dem 01.01.2019 
tätig. Er ist seit dem Jahr 2021 Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. 
 
Der Vereinsvorstand wird unter anderem durch Frau Tsallagova, einer Bilanzbuchhalterin und 
Frau Parhomenko, einer Kinderpflegerin vertreten. Im Verein sind weiterhin 11 Mitwirkende 
vertreten, unter anderem auch fünf Pädagoginnen. Der Verein hat den Status eines interkultu-
rellen Bildungszentrums und aktuell 61 Mitglieder. 
 
Der Wirkungsbereich von „Afina e.V.“ ist die Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwach-
senen und die Förderung von Kultur und Kunst. In Form von Seminaren, Vorträgen, Tagun-
gen, Förderprogrammen, Veranstaltungen, Workshops, Beratungen und Kursangeboten un-
terstützt „Afina e.V.“ Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, sowie deren Fami-
lien bei der sozialen, kulturellen und allgemeinbildenden Entwicklung.  
Schwerpunkt der Arbeit bildet die Hilfestellung bei der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder 
und Jugendlichen, sowie beim Ankommen der Familien in Deutschland mit Migrationshinter-
grund. 
 
Seit Mai 2022 fördert „Afina e.V.“ ein medienpädagogisches Projekt mit dem Namen „Digitale 
Welten für smarte Kids“ für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren. Das 
Projekt soll insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien im So-
zialraum Köln ermöglichen, kreativ, kompetent und altersgerecht mit sozialen und digitalen 
Medien umzugehen. Basis des Projektes ist ein regelmäßiger „Digitaler-Lese-Club“, in dem 
die Kinder und Jugendlichen einmal wöchentlich 1,5 Stunden die Möglichkeit erhalten durch 
digitale Medien ihre Lese- und Schreibkompetenz zu schulen. Es werden kreative YouTube-
Videos, Blogs und Hörbücher erstellt und genutzt. Mit den unterschiedlichen Medien können 
die Kinder und Jugendlichen experimentieren und das eigene Mediennutzungsverhalten, wie 
auch Dienste (z.B. YouTube, Twitter, Instagram…) kritisch reflektieren und die Vor- sowie 
Nachteile besprechen. Begleitet wird das Projekt von einem IT-Fachmann (Dipl. Physik Ing.

3 
und Physik Lehrer) und einer Pädagogin mit Abschluss Bachelor Arts in Erziehungswissen-
schaften. 
 
Das Finanzamt Köln-Porz hat mit Datum vom 07.06.2021 einen Freistellungsbescheid zur 
Körperschaftsteuer für das Jahr 2020 erteilt. 
 
Den Vereinsvorstand bilden: 
- Evgenia Parhomenko und 
- Veronika Tsallagova 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, 
die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung ist der Vereinsvorstand in der Lage, die entsprechenden 
Rahmenbedingungen einer dauerhaften Jugendarbeit zu leisten.  
„Afina e.V.“ erfüllt mit seiner Angebotsvielfalt die fachlichen und personellen Voraussetzungen 
zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe und trägt durch seine Jugendarbeit zur indi-
viduellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. 
Da der Verein bereits seit mehr als 3 Jahren auf dem Jugendhilfegebiet tätig ist, ist er gemäß 
§ 75 Absatz 2 als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Die Satzung, die Konzeption und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session -Nr. 3566/2022 
hinterlegt.

Anlage 3 Schutzkonzept Afina e.V.

29398 Zeichen

Schutzkonzept UER
Afına e.V.

(Darstellung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Schutzauftrags
bei Kindeswohlgefährdung)

für den Verein Afina — Assoziation für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.

Präambel

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen war und ist uns als migrantische Organisation ein
elementares Anliegen. Es ist unser Ziel, am Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwir-
ken, die das körperliche, geistige und seelische Wohl und die körperliche und psychische
Unversehrtheit der von uns Betreuten in den Mittelpunkt stellt.

Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauenden Men-
schen, die wir durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situati-
onen und Ermöglichen von Veränderungen zu deren Schutz vor (sexualisierter) Gewalt
wahrnehmen. Sowohl für die Führungskräfte als auch für die Fachkräfte aus allen Berufs-
gruppen ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Han-
delns.

Deshalb war es uns bei der Entwicklung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes wichtig,
die Auseinandersetzung mit Fragen des Schutzes von Minderjährigen sowie schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen in unseren Diensten, insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt,
anzuregen und die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen.

Uns ist bewusst, dass (sexuelle) Grenzverletzungen gegenüber Mitarbeitenden, Klientinnen
und Klienten, Patin, Angehörigen etc., aber auch (sexuelle) Grenzverletzungen innerhalb der
genannten Gruppen nicht ausgeklammert werden dürfen. Dies soll Beachtung in den Prä-
ventionsbemühungen finden.

Mit dem vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept möchten wir einen Entwicklungsprozess
auf allen Ebenen anstoßen. Mitarbeitende, Beratende sollen partizipativ einbezogen und
deren Selbstbildungsprozesse unterstützt werden.

Unser Schutzkonzept soll ferner dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und
uns dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag zu führen. Uns ist es
wichtig, dass mit dem Institutionellen Schutzkonzept die Kommunikation über Verbindlichkeit
und Achtsamkeit aufrechterhalten wird. Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung des
Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grund-
haltung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung getragen wird, die die Ver-
antwortung gegenüber allen Beteiligten ernst nimmt und in unseren Diensten und Einrichtun-
gen sichtbar wird.

Vor diesem Hintergrund verstehen wir das Institutionelle Schutzkonzept als ein Baustein zur
nachhaltigen Regelung der Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt in unserem Verein.
Neben konkreten Maßnahmen, die im Weiteren benannt werden, sind grundsätzliche Einstel-
lungen und Verhaltensweisen wichtig, um die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu
schützen.

Afina e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Dazu gehören u.a.: gr

oe aktive Umsetzung der eigenen und der Institutionellen Werthaltung in Afına e.V.
die Arbeit

e Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt

e  Achtender Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre der betreuten/behandelten Per-
sonen

e Fördern der Selbstkompetenzen der betreuten/behandelten Personen

e besonnenes, aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art

°  Reflektieren des eigenen Verhaltens gegenüber den betreuten/behandelten Personen

Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgt in unserem Ver-
ein beteiligungsorientiert in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen(gruppen).
Dazu gehören auch die uns anvertrauten Menschen, deren Angehörige etc.

Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes für unseren Verein sind nach der Präven-
tionsordnung:

Risiko- und Potenzialanalyse

Persönliche Eignung / Personalauswahl und Personalentwicklung
Selbstauskunftserklärung

Verhaltenskodex

Beschwerdewege

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Er-
wachsenen

oanpoan>

1. Risiko- und Potenzialanalyse

Das Ziel der Risiko- und Potenzialanalyse ist es, sich mit dem Gefährdungspotenzial und
den „Gelegenheitsstrukturen“ — aber auch mit den Schutz- und Potenzialfaktoren — in den
räumlichen Gegebenheiten, im pädagogischen Alltag, in den Arbeitsabläufen und in den or-
ganisatorischen Strukturen der Einrichtung auseinanderzusetzen. Auf dieser Weise sollen
die Risiken für Kinder von Übergriffen, Grenzverletzungen und Gewalt im Rahmen des Mög-
lichen minimiert und damit Prävention geleistet werden.

Es wird reflektiert, ob vorhandene Strukturen, Abläufe, Beziehungen und arbeitsfeldspezifi-
sche Voraussetzungen, wie auch besondere Vertrauens- und Machtverhältnisse, welche
Gewalt, Grenzüberschreitungen und Übergriffe gegen Kinder begünstigen, in der eigenen
Einrichtung bestehen.

Zu den besonders zu beachtenden Faktoren zählen die Arbeit mit Vorschulkindern und Kin-
dern mit keinen oder wenigen Kenntnisse der deutschen Sprache. Der Grund für eine explizi-
te Nennung dieser Gruppen ist deren Einschränkung der Beschwerde- und Beteiligungsmög-
lichkeiten im sprachlichen Bereich. Eine besondere Sensibilität für jeweils individuelle Aus-
drucksformen und -möglichkeiten der Kinder ist an dieser Stelle notwendig. Die Intention ist
das Erkennen möglicher Schwachstellen und die Sensibilisierung für Risiken und Gefähr-
dungspotentiale in Bezug auf Gewalt innerhalb der eigenen Einrichtung und der Aufbau einer
achtsamen, wertschätzenden und aufmerksamen Einrichtungskultur, die persönliche Gren-
zen und Rechte aller Kinder und Erwachsenen im täglichen Miteinander wahrt. Gewonnene
Erkenntnisse aus einer einrichtungsspezifischen Reflexion zur Identifizierung von Schwach-
stellen werden dokumentiert und mit entsprechenden Maßnahmen beantwortet.

Afına e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

2. Persönliche Eignung, Personalauswahl und -entwicklung i { j
Um den Schutz der sowohl uns anvertrauten schutz- und/oder hilfebedürfti- Be
gen Personen in unserem Verein als auch den Mitarbeitern untereinander zu Afına e.V.
optimieren und nachhaltig sicherstellen zu können, thematisieren die perso-
nalverantwortlichen Führungskräfte unseres Vereins die gelebte Prävention gegen (sexuali-
sierte) Gewalt. Der Prozess der Personaleignung, Personalauswahl und deren Weiterent-
wicklung gliedern sich in nachfolgende Bereiche:

e Sichtung der Bewerbungsunterlagen
e Vorstellungsgespräch und dessen Auswertung
e Nach der Einstellung

Sichtung der Bewerbungsunterlagen

Die durch den Bewerber eingereichten Unterlagen werden durch die personalverantwortli-
chen Mitarbeitenden sorgfältig auf folgende Kriterien in geprüft:

äußere Form und die Vollständigkeit der Unterlagen

lückenloser beruflicher Werdegang

Gibt es „Brüche" im Lebenslauf, Unplausibilitäten oder Widersprüche

nachgewiesene fachliche Kompetenz durch Ausbildung bzw. Zusatzqualifikationen

Arbeitszeugnisse: Enthalten die Arbeitszeugnisse auffällige Aussagen zu Verhalten in

Bezug auf Nähe, Distanz und Empathie?

e Handelt es sich um eine/n Bewerber/in, die/der ungewöhnlich häufig Stellen wechsel-
te? Welche Begründungen gibt es für den häufigen Wechsel?

e Hat der Bewerber häufig den Wohnort gewechselt?

e Gibt es Besonderheiten in der Vita (außergewöhnliche Ausbildungen, Auslandsauf-

enthalte, spezielle Hobbies, soziales Engagement oder Ehrenamt)?

Das Vorstellungsgespräch und dessen anschließende Auswertung

Ziel des Vorstellungsgespräches ist es, einen allgemeinen Eindruck über Sozialverhalten
und Fähigkeiten des Bewerbers zu bekommen.

Während des Vorstellungsgespräches sollen folgende Erkenntnisse über die Eigenschaften
des Bewerbers gewonnen werden:

Eigeninitiative

Belastbarkeit

Arbeitsbereitschaft

Teamfähigkeit

Problemlöseverhalten

Selbständigkeit

kommunikatives Vermögen

Nach der Einstellung

Nach dem erfolgreich durchgeführten Personalauswahlverfahren, sind die Personalverant-
wortlichen dazu angehalten, in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter-Vorgesetzten-
Gespräche und Teamsitzungen durchzuführen.

In den genannten Gesprächen sollen sie auch nachfolgende Aspekte ansprechen:

e ein respektvoller Umgang miteinander sowie wertschätzende Grundhaltung gegen-
über den (der) uns anvertrauten Personen, als auch den Mitarbeitenden untereinan-
der

3
Afina e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

e ein angemessenes und professionelles Verhalten gegenüber den
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und Minderjährigen, deren
Angehörigen, Kooperationspartnern und sonstigen Personen und Mit-

N

arbeitenden Afına eV.
e ein angemessenes professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz
zu den anvertrauten Personen und den Mitarbeitenden
e Fachwissen und eine entsprechende Grundhaltung zum grenzachtenden Um-
gang

3. Selbstauskunftsbogen

In der Selbstauskunftserklärung (Anlage 1) versichert der Mitarbeiter, dass er nicht wegen
einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt ist und
auch kein Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird, ver-
pflichtet er sich, dies seinem Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteilen. Die Selbstaus-
kunftserklärung wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen
in der Personalabteilung verwaltet und aufbewahrt.

4. Verhaltenskodex

Der Verein Afina e.V. bietet Menschen Unterstützung und Hilfeleistung in Fragen der Integra-
tion in die Mehrheitsgesellschaft. Die Lebensräume sollen geschützte Orte sein, an denen
sie angenommen und sicher sind.

Die Verantwortung für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisier-
ter Gewalt, liegt bei den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so-
wie den ehrenamtlich Tätigen, die in einem wertschätzenden Klima einander und den ihnen
anvertrauten Menschen begegnen sollen. Dabei finden sie in dem notwendigen Maß Unter-
stützung und Begleitung in allen Lebensbereichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4.1. Verhaltenskodex des Vereins

e Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich ach-
te ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperli-
che Unversehrtheit wirksam einzutreten.

e Ich setze mich für ein Klima ein, das von Achtsamkeit geprägt ist.

Ich setze mich dafür ein, dass unser Verein ein sicherer Ort für alle ist.

e Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respek-
tiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der in unserer Einrich-
tung/unserem Dienst betreuten/begleiteten/hier lebenden Menschen. Dies gilt auch
für den Umgang mit Bildern und Medien sowie für die Nutzung des Internets.

e Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anver-
trauten Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst.

e Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und
nutze keine Abhängigkeiten aus.

e Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes se-
xualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme
ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen
Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

e Ich kenne die Verfahrenswege und die Ansprechpartner bei einem Vorfall (sexuali-
sierter) Gewalt.

Afına e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder Hilfe zur Klärung be-
komme und werde sie bei Bedarf in Anspruch nehmen. =
e Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt ge- A Ar

8. =
genüber Schutzbefohlenen oder Hilfebedürftigen disziplinarische, ar- a e.V.
beitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

e Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen
Missbrauch und/oder Gewaltanwendung nahe legt, wende ich mich an einen vertrau-
ten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin (z. B. die benannte Präventionsfachkraft) und berate
mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen nach den Vorgaben des Vereins

e Der im Verein, in dem ich tätig bin, entwickelte und dort geltende Verhaltenskodex für
den Umgang miteinander ist mir bekannt und ich halte mich an diesen.

4.2. Verhaltenskodex für die Arbeit mit schutz- oder hilfebedürftigen Ju-
gendlichen und jungen Erwachsenen

4.2.1. Gestaltung von Nähe und Distanz

In der pädagogischen Arbeit mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und Jugend-
lichen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die
Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, ins-
besondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen
könnten.

e Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vor-
gesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zu-
gänglich sein.

e Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugsperso-
nen und Minderjährigen sind zu unterlassen, wie z. B. gemeinsame private Urlaube.

e Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfäl-
lig zu kommentieren. Grenzverletzungen müssen thematisiert und dürfen nicht über-
gangen werden.

4.2.2. Angemessenheit von Körperkontakt

Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurück-
haltung geboten, d. h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren.

e Körperliche Berührungen haben dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie
setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson voraus.

e Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.
B. Erste Hilfe, Trost erlaubt.

e Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung, insbesondere in Verbindung
mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe, sind nicht erlaubt.

4.2.3. Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt werden.
Verbale und nonverbale Interaktionen sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag ent-
sprechen und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.

e Kinder und Jugendliche werden mit ihrem Vornamen und nicht ohne ihr Einverständ-
nis mit Kose- oder Spitznamen angesprochen.

e In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache ver-
wendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen gedul-
det, auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.

Afina e.V. - Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

e Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und »
dem Auftrag entsprechen und an die Zielgruppe und deren Bedürfnis- 5 3. Ye
se angepasst sein. se.

e Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation muss in Yina e.V.
Sprache und Wortwahl durch Wertschätzung und einen an die Be-
dürfnisse und das Alter der Schutzperson angepassten Umgang geprägt sein.

e Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist es erklärte Aufgabe aller Beteiligten, einzu-
schreiten und Position zu beziehen.

e Sexualisierte Sprache von Seiten der Betreuungspersonen ist im Arbeitsumfeld nicht
erlaubt.

© Über sexualisierte Sprache von schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ist offen
mit diesen zu sprechen. Es macht Sinn, Aufklärungsgespräche bei Unwissenheit über
Begrifflichkeiten anzubieten Auf die Nutzung einer achtsamen und sachlichen Spra-
che in Bezug auf Sexualität ist hinzuweisen.

e Die verbale Wertschätzung und persönlichen Distanzwünsche der schutz- und hilfe-
bedürftigen Menschen müssen gewahrt sein. Es ist zu erfragen, wie schutz- und hil-
febedürftige Erwachsene angesprochen werden möchten. Im Zweifelsfall ist ein acht-
sames Siezen einem Duzen vorzuziehen.

%

4.2.4. Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Insbesondere Ver-
anstaltungen mit Übernachtung sind besondere Herausforderungen und Situationen, bei
denen man sich der damit verbundenen hohen Verantwortung bewusst sein muss.

4.2.5. Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke und Bevorzugungen stellen keine Maßnahme dar, um das Selbstbewusstsein
schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener und Jugendlicher zu stärken. Vielmehr können
exklusive Geschenke, insbesondere wenn sie nur ausgewählten Personen zuteilwerden,
deren emotionale Abhängigkeit fördern. Daher gehört es zu den Aufgaben der verant-
wortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent, gegebenen-
falls eher restriktiv zu handhaben.

Vielmehr können exklusive Geschenke, insbesondere wenn sie nur ausgewählten Kin-
dern zuteilwerden, deren emotionale Abhängigkeit fördern.

4.2.6. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien gehört in der heutigen Zeit
zum Alltag. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein umsichtiger Umgang damit unab-
lässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines
achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden.

e Das gemeinsame Ansehen von pornografischem und gewaltverherrlichendem Bild-
und Tonmaterial ist verboten.

e Der Austausch von privaten Daten mit Betreuungspersonen zwecks persönlicher
Kontaktaufnahme im privaten Bereich ist verboten. Anfreundungen in sozialen Netz-
werken sowie Austausch von privaten Adressen wie Telefon- und E-Maildaten
zwecks nichtberuflicher Aktivitäten und Informationsaustausch sind untersagt.

e Bei Veröffentlichungen von Foto- und Tonmaterial oder Texten ist das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.

e Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der

Afına e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

e Nutzung jeglicher der Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch 3
Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind > 8. Y
verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder vd
sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen. Afına eV.

5. Beschwerdewege

Nur gemeinsam können wir als Personen und Institution zum Schutz der sich uns anvertrau-
enden Menschen beitragen. Eine wichtige Säule ist dabei die Beteiligung der sich uns anver-
trauenden Menschen. Es ist wichtig, dass sie ihre Rechte kennen, von den von uns entwi-
ckelten schützenden Strukturen Kenntnis erhalten und sich angemessen bei der Entwicklung
von Beschwerdewegen einbringen können. In einem solchen Miteinander achten und fördern
wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachse-
nen, nehmen wir Grenzverletzungen wahr und ahnden diese unverzüglich und in konsequen-
ter

Alle ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitenden erhalten den in diesem Schutzkonzept
entwickelten Handlungsleitfaden (Anlage 2) gemeinsam mit dem Verhaltenskodex und Be-
schwerdeformular (Anlage 3) ausgehändigt.

6. Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen

Als migrantische Organisation verpflichten wir uns die Würde, Freiheit und Selbstbestim-
mung der Menschen, die sich uns anvertrauen oder uns anvertraut werden, zu wahren. Dies
bedeutet für uns auch, die Wahrnehmung, das Selbstbewusstsein und die Handlungsfähig-
keit der Menschen zu fördern bzw. zu erhalten.

Zur Stärkung der Selbstkompetenz der von uns Betreuten gehören die Information über ihre
Rechte und Pflichten, aber auch über die geltenden Verhaltensregeln in unseren jeweiligen
Einrichtungen für einen respektvollen und Grenzen achtenden Umgang in der Begegnung
miteinander.

Wir arbeiten präventiv mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Er-
wachsenen, in dem wir sie in ihrer Selbstbestimmung und Autonomie so weit wie möglich
stärken und bestrebt sind, sie entsprechend aktiv in Entscheidungen einzubeziehen (Partizi-
pation).

Das in unserem Verein tätige Personal begegnet den Menschen mit einer wertschätzenden
und ressourcenorientierten Haltung, die in Team- und Einzelgesprächen mit Vorgesetzten
gefördert wird.

Gleichzeitig unterstützen unsere Mitarbeiter/innen die zu betreuenden Personen, sich — in-
tern oder extern — mit Themen wie z. B. dem eigenen Körper (Sensibilisierung für physische
Integrität und Wohlbefinden), den eigenen Rechten (Schutz vor Gewalt / Vernachlässigung
und möglichen Anlaufstellen bei Hilfebedarf), ihrer Sexualität (Enttabuisierung, Sprachfähig-
keit schaffen), Förderung von Ich-Stärke (kreative Angebote oder auch Selbstbehauptungs-
kurse) zu beschäftigen.

Darüber hinaus werden die betreuten Menschen informiert, auf welchem Weg sie eine Be-
schwerde im Fall von Beeinträchtigung/Missachtung ihrer Rechte äußern können und wie
der daraus resultierende Verfahrensweg aufgebaut ist.

Afina e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Selbe Ana
Selbstverpflichtung

+ Im Verein ist die Selbstbestimmung der Kinder die wichtigste Richtschnur bei Körperkon-
takt und Zärtlichkeit. Der Wunsch nach Körperkontakt geht immer vom Kind aus. Die Er-
wachsenen sorgen dafür, dass unangemessener Körperkontakt unterbleibt.

e Mitarbeitende sollen keine Berührungen von Kindern zulassen, wenn sie ihnen unange-
nehm sind. Gezielte Berührungen im Genitalbereich und am Busen sind zurückzuweisen.

e Kinder können ihnen unangenehme Situationen jederzeit verlassen. Ihre Bewegungsfrei-
heit wird nicht eingeschränkt.

e Sollten aus Gründen des Selbst- oder Fremdverletzungsrisikos oder der Aufsichtspflicht
von Kindern Maßnahmen notwendig (geworden) sein, die dem Verhaltenskodex/der
Selbstverpflichtung widersprechen, werden diese umgehend mit der Leitung/dem Träger,
den Personensorgeberechtigten, dem Kind, unabhängigen Beratungsstellen und dem Ju-
gendamt reflektiert.

e Wir sprechen Kinder mit ihrem Namen an (keine Kosenamen).

+ Der Toilettengang wird nur auf Bitte der Kinder oder bei benötigter Unterstützung beglei-
tet.

« Wir benutzen eine korrekte Sprache zur Benennung der Geschlechtsorgane: Scheide,
Penis, Popo.

e Wir achten auf verbale, mimische oder körperliche Hinweise der Kinder, ablehnend oder
zustimmend und unterstützen uns dabei gegenseitig. Kollegiale Kritik wird erwartet und
reflektiert.

e Wir machen uns gegenseitig auf Fehler und grenzverletzendes Verhalten aufmerksam
und kontrollieren damit kollegial und gegenseitig das Einhalten von Regeln.

e Beabsichtigte Ausnahmen und Verstöße werden der Einrichtungsleitung zur Kenntnis
gebracht. Fehler passieren und werden aktiv angesprochen.

e Wir fordern die Kinder und Eltern immer wieder zu Rückmeldung auf und nehmen Kritik
an.

e Jeder ist mit seiner Arbeit für die anderen sichtbar und ansprechbar.

e Film- und Fotoaufnahmen entstehen ausschließlich mit den Medien der Einrichtung und
nur zu den über die Konzeption abgesicherten Zwecken, zu denen eine Zustimmung der
Personensorgeberechtigten und der Kinder vorliegt.

° Alle Angebote mit Kindern finden in jederzeit von außen zugänglichen, unverschlossenen
Räumen statt.

e In der Bring- und Abholzeit wird im Empfangsbereich durch einen „Flurdienst“ die Über-
sicht über Anwesende gewährleistet.

Datum, Unterschrift Mitarbeitende

Afina e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Anlage 2: I. 1a
Handlungsleitfaden bei Verdacht Mel.
auf sexualisierte Gewalt

Ruhe bewahren

Bei einem Verdacht sind die nächsten Schritte ohne Verzögerung und mit Bedacht zu pla-
nen. Auch wenn die Situation emotional belastend sein kann, ist ein besonnenes Vorgehen
wichtig. Durch überlegtes Handeln können Fehlentscheidungen vermieden werden.

Wenn sich eine Person Ihnen anvertraut: Zuhören, Glauben schenken und ermutigen, sich
mitzuteilen. Das Erzählte vertraulich behandeln, aber dem Opfer erklären, dass Sie sich Un-
terstützung holen müssen. Dem Opfer zusichern, über das weitere Vorgehen zu informieren.

Fachliche Hilfe einholen

Es ist wichtig, mit einem Verdacht oder einem unguten Gefühl nicht alleine zu bleiben, son-
dern in dieser Situation für die eigene Entlastung zu sorgen und das weitere Vorgehen zu
planen. Als Ansprechpartner/innen kommen dafür die Präventionsfachkraft, Leitungsperso-
nen oder Fachberatungsstellen in Frage. Gemeinsam sollte abgewogen werden, welche
nächsten Schritte zu tun sind.

Prüfen

Als erstes ist gemeinsam mit der Präventionsfachkraft zu prüfen und einzuschätzen, ob es
einen sofortigen Handlungsbedarf gibt, etwa wenn es zu weiteren gefährdenden Situationen
kommen kann. Dem Opferschutz ist höchste Priorität einzuräumen.

Informieren

Je nach Sachlage sind Leitungspersonen, weitere Fachkräfte, Beratungsstellen, bei betroffe-
nen minderjährigen Schutzbefohlenen das Jugendamt zu informieren. Grundsätzlich müssen
die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Dokumentieren

Der gesamte Prozess ist zwingend in allen Schritten sorgfältig zu dokumentieren. Das hilft
bei späterer externer Beratung und zur späteren abschließenden Reflektion. Außerdem kön-
nen Sie sich dann auch später noch an die Einzelheiten erinnern, was in einem möglichen
Strafverfahren hilfreich sein kann.

Achtung

In einer Situation, in der Sie mit einem Verdacht auf sexuelle Gewalt konfrontiert sind, sind
Sprachlosigkeit und das Gefühl hilflos zu sein normal und kein Zeichen von Versagen.

Reflexion

Es ist wichtig, den gesamten Prozess und die getroffenen Entscheidungen abschließend
gemeinsam im Team zu reflektieren. Hierbei ist auch der Handlungsleitfaden auf seine Um-
setzbarkeit hin zu evaluieren.

Afına e.V. - Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Auch das persönliche Befinden und die Situation in dem betroffenen Team = x
sind hier in den Blick zu nehmen. Sinnvoll kann es sein, dazu externe Hilfe in vi 8. +
Anspruch zu nehmen, wie z.B. Supervision. Art

Afüna e.V.

Ggfs. Rehabilitation

Bei eventuellen Falschbeschuldigungen ist eine aktive Rehabilitation Grundbedingung. Alle
am Prozess Beteiligten bzw. denen die Vorwürfe bekannt waren, sind durch die Leitungs-
ebene umgehend und schriftlich zu informieren, dass die geäußerten Verdachtsmomente
gegen bestimmte Personen vollkommen ausgeräumt sind. Sollten die Vorwürfe öffentlich
geworden sein, ist die Öffentlichkeit im angemessenen Rahmen zu informieren über die Re-
habilitation.

Diesen Personen und auch dem betroffenen Team sind durch die Leitungsebene Unterstüt-
zungsangebote (z.B. externe Supervision) zur Aufarbeitung zu unterbreiten.

10
Afına e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Anlage 3:
Beschwerdeformular

Beschwerdeaufnahme und -bearbeitung

Datum/Uhrzeit: .........uusausensenseenennnnene nen nennen nn nen nen ernennen

Beschwerdeführer*in

Name: .uuuensnnnsnssnsnnennennnenennnnnnnennenennnennnnnnnnnnenenenennennnnnnnensentnnnsnssennensnsenersntsnsnssnsnsnssnsnreen anna
Funktion (intern/extern): ..............2400ssssnnsssnnneeenunennnneennnnnen nennen nnn nennen nn nn nenn nnn man nennen
Telefon: zunanumananmmenenneunmenmmEmeNEeREELeRLUTREEEINTeRZETSETRNUTE Lernen RER
Mail: ....uueuseeeesesesessseessnesnennnneennnnnnnneenennennnunnnnnnn nenne nnnnnnnnnenn sn snnennnn rss nen enn nn nenn nn

Aufnehmende Person mit Name und Funktion: ....................#04s440044000n een snnenennnnnnnernannen

Eingang der Beschwerde

O Persönlich OD Erste Beschwerde

QO Telefonisch O  Folgebeschwerde zur Beschwerde vom

QO  PerMail een

O Brief (wenn das Kindeswohl gefährdet ist, greift

QO Sonstige ggf. sofort der „Verfahrensablauf bei Kindes-

wohlgefährdung innerhalb der Einrichtung“)

Sachverhalt der Beschwerde
— was ist passiert? Wer war daran beteiligt? Was wurde wahrgenommen, gehört, gesehen, vermutet, ...?

Beteiligung bei der Beschwerdebearbeitung - Was wird vom/von der Beschwerdeführer*in erwartet? Wer
soll zur Beschwerdebearbeitung intern hinzugezogen werden (z.B. Träger, Mitarbeitende, ...)? Ist externe Beteili-
gung gewünscht (z.B. Jugendamt, Fachberatung, unabhängige Beratungsstellen, ...)? Bis wann soll Rückmel-
dung erfolgen?

11
Afına e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Prüfung durch Leitung und Träger — Ist das Hinzuziehen - ggf. auch unabhängig ‘. AR .

vom Wunsch des/der Beschwerdeführer*in Afına e V.

co oo Do DD 0.0

der insofern erfahrenen Fachkraft

des Jugendamtes (Meldepflicht nach $ 47?), an wen: .......uuesesseeseeneessennennennnnnnnnenn nenn
der Fachberatung

externe, unabhängiger Beratung wer: .............usuuseeoensnnennessenensnnnsn nn en snn nennen
des Krisenteams

sonstige: Wan run unzeunnenn ueneaneineinennenn notwendig?

Nein

Zusage an die/den Beschwerdeführer*in — mit wem wird es besprochen? Wann gibt es eine Rückmeldung
durch wen in welcher Form?

Rückmeldung - ist Lösung erfolgt?

m}

stätigen = Ende des Verfahrens

jm|

Ja, in welcher Form? Dokumentation des Ergebnisses mit gemeinsamer Unterschrift/Datum be-

Nein; Weiteres Verfahren gemeinsam festlegen = Zusage an die Beschwerdeführer*in

Ende des Verfahrens - Welches Ergebnis wird gemeinsam festgestellt mit allen Beteiligten?

Datum/Unterschriften aller Beteiligten

Ablage der Dokumentation in der Kinder-/Familienakte

Datengeschützte Vernichtung; wann ........................ AUFCH WEN... aunaueenneeeneneenennnnnnnennnenn nennen

12

Afına e.V. — Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung

Anlage 1 Satzung Afina e.V.

10124 Zeichen

Satzung
& 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Afina - Assoziation Für Interkulturelle und
Nachbarschaftliche Arbeit e.V.“ und hat seinen Hauptsitz in Köln.

Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr,
Der Verein soll in das Vereinsregister Köln eingetragen werden.

8 2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

Zweck des Vereins i. S. d. 8 52 Abs. 2 AO ist:
Nr. 4 Förderung der Jugend- und Altenhilfe

Nr. 7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe

Nr. 10 Förderung der Hilfe u.a. für politische, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene

Nr. 13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Nr. 15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Nr. 18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Nr. 21 Förderung des Sports (speziell Schach)
Der Satzungsweck wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsmaßnahmen für
benachteilige Kinder, Jugendliche und Familien und deren Integration. Der Verein
fördert soziale, kulturelle, sportliche und allgemeinbildende Maßnahmen u.a.:
- Organisation von Seminaren
- Vorträgen und Tagungen

- Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten

- Im Rahmen der gesellschaftlichen Teilhabe die Organisation von Ausflügen
und Veranstaltungen für alle Zielgruppen

| Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit eV.

2

- Entwicklung und Durchführung von künstlerischen Workshops und Veranstal-
tungen, Theater- und Musikprojekten zur Förderung der Integration von Men-
schen mit Migrationshintergrund

- Konzeption, Organisation und Durchführung interkulturelle Projekte und Ver-
anstaltungen zur Förderung von internationalem Austausch und damit Tole-
ranz, Verständnis und sozialem Miteinander

Der Verein kann auch andere Maßnahmen durchführen, die zur Förderung des
Vereinswecks geeignet sind.

8 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden,

& 4 Mitgliedschaft
1. Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den
schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.

2. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch freiwilligen Austritt,
c) durch Streichung von der Mitgliederliste,
d) durch Ausschluss aus dem Verein,
e) bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied
des Vorstands. Er ist nur entweder zum 31. Dezember unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von vier Wochen zulässig.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen
werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im
Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftliche mitzuteilen.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,
durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen
werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich
persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen
ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.

$ 5 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge legt der Vorstand fest.

8 6 Vorstand

Der Vorstand im Sinne de 8 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und einem
Stellvertreter. j

Der Vorstand ist berechtigt, einen Geschäftsführer mit der Erledigung der laufenden
Vereinsgeschäfte zu betrauen und Mitarbeiter für den Verein einzustellen.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Mitglied des Vorstandes
vertreten. Der Geschäftsführer darf den Verein gerichtlich und außergerichtlich ver-
treten, sofern eine entsprechende Bevollmächtigung von einem Mitglied des Vor-
standes erteilt wurde.

Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch
auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Aufwendungen. Die
Mitgliederversammlung kann für einzelne oder alle Vorstandsmitglieder eine
angemessene Vergütung bis zu einer Höhe von 840 Euro jährlich beschließen.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine neue Wahl erfolgt ist.

Der Verein kann zur Erledigung seiner Aufgaben, soweit es die wirtschaftlichen
Verhältnisse zulassen, Hilfspersonen, auch gegen Entgelt, beschäftigen.

Der Vorstand lädt per Email, zwei Wochen im Voraus, mindestens einmal im Jahr, zur
Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung
mitzuteilen. Über jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Das
Ergebnisprotokoll haben der Vorstand und Protokollführer zu unterschreiben.

Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie eines
Beschlusses der Mitgliederversammlung nicht bedürfen. Er führt die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung aus.

Die Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder

fernmündlich gefasst werden, wenn Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung gegeben .

haben. Sie sind schriftlich niederzulegen und von den Vorsitzenden zu
unterzeichnen.

Zu den weiteren Aufgaben des Vorstands gehören:
1. Führung der Bücher und Erstellung eines Jahresberichts:
2. Entscheidung über die satzungsmäßige Verwendung der Mittel des Vereins;
3. Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der
Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte

| Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.

4

entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig
durchzuführen.

$ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird in der Regel von den Vorsitzenden geleitet. Sind
beide Vorsitzenden verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen’
Versammlungsleiter.

Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr per E-Mail
einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf
die Absendung des Einladungsschreibens per E-Mail folgenden Tag. Das
Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom
Mitglied bekannt gegebene Email-Adresse gerichtet ist,

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von sechs Wochen durch
den Vorstand einzuberufen, wenn die Vereinsinteressen es erfordern oder wenn die

Einberufung von einem Drittel der Mitglieder unter Angaben der Gründe schriftlich
verlangt wird.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen
wurde. :

Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von einem der Mitglieder
protokolliert, von einem Vorstandsmitglied oder bei deren Abwesenheit von dem
Versammlunggsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:
1. Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands

2. Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des
Vereins

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Auf Beschluss der
Mitgliederversammlung werden Gäste zu der Versammlung zugelassen.

Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder
beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung
nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem
Vorstand erklärt werden. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die
Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Satzungsänderungen, die die in $ 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen,
sind mit dem zuständigen Finanzamt vorab abzustimmen.

8 8 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter

! Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.

5

Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Paritätischen LV NRW e.V., welches es
ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecken zur verwenden hat.

& 9 Datenschutz im Verein

1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung
der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persön-
liche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vor-
liegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
b) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
c) das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO i
d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-
GVO
e) das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO
f) das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO

3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Täti-
gen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu andren als dem
jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu
geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht be-
steht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem
Verein hinaus.

18.09.2824

! Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.

Beratungsverlauf (2)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bremsstraße 10
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
3566/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.02.2023
Erstellt
24.10.2022 15:36