V/0506/2024
Antrag A-R/0058/2023 der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP: Mehr Transparenz im Beirat für Stadtgestaltung
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Franktionsantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2023 Imtermallonale VOLL. DePARTEI © ODP im Rat der Stadt Münster Münster, den 31. Oktober 2023 Mehr Transparenz im Beirat für Stadigestaltung Antrag gem. $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates Der Rat möge beschließen: ®» 1. Der öffentliche Teil der Sitzungen des Beirats für Stadtgestaltung wird deutlich gestärkt. Die Zahl und der Umfang der dort behandelten Themen und Bauprojekte soll signifikant gesteigert werden. 2. Die Verwaltung erarbeitet hierzu unter Beteiligung des Beirates für Stadtgestaltung und des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorschläge und berichtet dem Rat. Begründung: Die Sitzungen des Beirates sind öffentlich, so steht es in $ 9 (1) der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster. In der Realität beinhaltet der öffentliche Sitzungsteilin nahezu allen Sitzungen keine Tagesordnungspunkte von größerer Bedeutung und istin wenigen Minuten abgehandelt. Die Beratungen im nicht-öffentlichen Sitzungsteil dauern hingegen regelmäßig mehrere Stunden. In $9 der oben benannten Satzung findet sich außerdem eine Differenzierung der Empfehlung zur öffentlichen Vorstellung von Bauvorhaben. Solche im Vorfeld bauaufsichtlicher Verfahren werden allgemein nicht-öffentlich beraten. Solche im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren werden, sofern kein berechtigtes Interesse der Stadt Münster oder der Vorhabenträger*innen dagegen besteht, öffentlich vorgestellt. In den Sitzungen dieser Ratsperiode standen 60 Tagesordnungspunkte zur Behandlung. von Bauvorhaben. Davon wurde jedoch nur ein einziges im öffentlichen Teil behandelt, prozentual gesprochen sind dies 1,67%. Inte eriomale VRREOHL. DePARTEI © ODP im Rat der Stadt Münster Unter den nicht-öffentlich behandelten Vorhaben befanden sich leider auch zahlreiche der öffentlichen Hand, Selbst die Bauvorhaben der Stadt Münster wurden hier in dieser Ratsperiode ausschließlich nicht-öffentlich besprochen. Negativer Höhepunkt war ein städtisches Bauvorhaben, dass in der gesamten Beschlussfassung zuvor und danach in allen Gremien öffentlich behandelt worden war. Die Gestaltung wichtiger und markanter Gebäude prägt das Stadtbild in besonderer Weise und beeinflusst damit, auch wenn wir es selten bewusst wahrnehmen, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in großem Maße. Es ist für die öffentliche Akzeptanz von Bauvorhaben und Denkmalschutz von großer Bedeutung, dass Debatten darüber, in welcher Stadt wir gestalterisch leben wollen, auch anhand von konkreten Ideen und Beispielen kritisch öffentlich geführt werden können. Natürlich kann man nicht alles öffentlich beraten, aber sicher deutlich mehr als bisher. gez. RH Lars Nowak RH Michael Krapp RH Dr. Georgios Tsakalidis Fraktionssprecher Planungspolitischer Sprecher Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP - Weseler Str. 19-21 - 48151 Münster 0251/13651766 - buero@fraktion-ms.de - Fraktionssprecher: Lars Nowak Seite2von2
Beschlussvorlage
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V/0506/2024 V/0506/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag A-R/0058/2023 der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP: Mehr Transparenz im Beirat für Stadtgestaltung Beratungsfolge 26.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Antrag A -R/0058/2023 „Mehr Transparenz im Beirat für Stadtgestaltung“ der Internationalen Fraktion, die /PARTEI/ÖDP wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Gem. § 9 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung sind die Sitzungen öffentlich. Bauvorhaben im Vorfeld bauaufsichtlicher Verfahren (Bauvoranfrage bzw. Bauantrag liegt noch nicht vor) werden im Allgemeinen im nichtöffentlichen Teil vorgestellt. Aber auch Bauvorhaben im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahre n können im nichtöffentlichen Teil vorgestellt werden, wenn die Vorstellung im öffentlichen Teil dem berichtigten Interesse der Stadt Münster, dem Bauherrn oder dem Entwurfsverfasser zuwiderlaufen würde. Bauordnungsamt 09.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Groß-Ophoff Telefon: 492-6352 Gross-Ophoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0506/2024 Die Diskussion mit den Entwurfsverfassern und Bauherrn sowie die Beratung mit der anschließenden Empfehlung des Beirats erfolgen gemäß den Bestimmungen der Satzung grundsätzlich im nichtöf- fentlichen Teil. Es ist somit nur möglich das Bauvorhaben im öffentlichen Teil vorzustellen, aber nicht im öffentlichen Teil zu behandeln bzw. zu beraten. Besonders Bauvorhaben im Bereich der Altstadt oder in anderen Gebieten mit Erhaltungssatzungen werden der Stadt Münster frühzeitig vorgestellt und im Vorfeld mit der Stadt Münster besprochen. So kommt es, dass diese Projekte im Beirat für Stadtgestaltung vor Einreichen eines Bauantrages be- handelt werden und der spätere Antrag bereits die Empfehlung des Beirats berücksichtigt. Eine Vor- stellung im öffentlichen Teil ist in so frühen Phasen der Planung gemäß der Satzung ausgeschlossen. Durch die frühzeitige Vorstellung kann das spätere Baugenehmigungsverfahren ohne zeitliche Verzö- gerung stattfinden. Der Bauherr/Architekt kann zum Zeitpunkt der Antragstellung schon konkret die weiteren Schritte für die Umsetzung des Bauvor habens einleiten. Die spätere Ablehnung des Antra- ges ist nicht zu befürchten. Es werden durch dieses Vorgehen unnötige Kosten für den Bauherrn wie z. B. für mehrmalige Umplanungen im laufenden Verfahren, die Ablehnung des Antrages oder die Rücknahme vermieden. Im Jahr 2023 wurden dem Beirat für Stadtgestaltung im nichtöffentlichen Teil insgesamt 12 größere Bauvorhaben vorgestellt. Drei von diesen Vorhaben waren städtische Projekte. Von den 9 Bauvorhaben der privaten Bauherrn lagen zum Zeitpunkt der Vorstellung im Beirat für Stadtgestaltung lediglich für eines ein Bauantrag und für zwei eine Bauvoranfrage vor. Für die städtischen Bauvorhaben lag weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage vor. Die Vorstel- lung der städtischen Projekte im nichtöffentlichen Teil entsprach den Regelungen der Satzung, wo- nach Bauvorhaben im Vorfeld bauaufsichtlicher Verfahren im Allgemeinen im nichtöffentlichen Teil vorgestellt werden. Es wird kein Unters chied zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Bauherrn macht. Im Jahr 2024 wurden bisher 9 Bauvorhaben dem Beirat für Stadtgestaltung zur Beratung vorgestellt. Zwei dieser Projekte wurden im öffentlichen Teil beraten. Für den Neubau des LWL lag zum Zeitpunkt der Beratung im öffentlichen Teil ein Bauantrag vor. Bzgl. dem Neubau einer Beachvolleyballhalle wurden die weiteren Beratungen und Diskussionen in nachfolgenden Gremien ebenfalls öffentlich geführt. Für die im nichtöffentlich Teil vorgestellten Bauvorhaben lag weder ein Bauantrag noch eine Bauvor- anfrage vor. Die Beratungen hierzu erfolgten, wie bereits oben ausgeführt, zu einem sehr frühen Sta- dium der Planungen um bereits in den späteren Bauvorlagen die richtungsgebenden Empfehlungen des Beirats einzuarbeiten. Die von der Fraktion gewünschte öffentliche Beratung und Behandlung von Bauvorhaben kann nur durch eine Änderung der Satzung herbeigeführt werden. Es ist von daher nicht möglich dem Antrag zuzustimmen ohne dass durch den Rat eine Änderung der Satzung beschlossen wird. Den Entwurfsverfassern und Bauherrn wird durch die Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Möglichkeit gegeben, ihr Bauvorhaben zu überdenken ohne dass dies mit einer negativen Reso- nanz nach außen hin geschi eht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Debatten über Bauvorha- ben könnte dem Zweck des Beirats zuwiderlaufen, da es grundsätzlich dem Eigentümer des Grund- stücks überlassen bleibt wie er es im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten nutzt. Ein e unsachliche Diskussion im öffentlichen Teil der Sitzung über Sinn und Zweck und Aussehen von - 3 - V/0506/2024 Bauvorhaben muss vermieden werden, da ausschließlich eine fachliche Beratung durch den Beirat stattfinden soll. Aus den o. g. Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag A-R/0058/2023 der Internationalen Frak- tion Die PARTEI/ÖDP nicht zu folgen. Die Verwaltung nimmt den Antrag A -R/0058/2023 jedoch zum Anlass, bei Vorhaben, bei denen ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage vorliegt, verstärkt das Interesse der Öffentlichkeit über Informati- onen zum Bauvorhaben gegen das berechtigte Interesse des Bauherrn, des Entwurfsverfassers oder der Stadt Münster auf Vorstellung im nichtöffentlichen Teil abzuwiegen. In Vertretung Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Antrag der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP vom 31.10.2023
Anlage A
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Anlage A zur V/0506/2024 Kurzüberblick Mit der Beschlussvorlage soll der Antrag der Internationalen Fraktion Die Partei/ÖDP auf mehr Transparenz im Beirat abgelehnt werden. Dem Antrag kann in dieser Form nur mit einer Ände- rung der Satzung des Beirats für Stadtgestaltung zugestimmt werden, da hierfür eine Änderung der Kriterien für die Beratungen im öffentlichen und nicht öffentlichen Teil erforderlich wäre. Dies stände jedoch nicht im Einklang mit dem Sinn und Zweck des Beirats. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Beirat für Stadtgestaltung ist u. a. als Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Bauherrn zu sehen. Durch die Einbindung der externen Fachexpertise bei größeren und stadtbildprä- genden Bauvorhaben ist eine neutrale Beratung gewährleistet. In Münster sollen auch weiterhin qualitativ anspruchsvolle Bauten, insbes. in Gebieten mit Erhal- tungssatzungen, entstehen. Durch die Einbeziehung des Beirats und dessen persönliche An- sprache an den Bauherrn ist dies möglich. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Weseler Straße 19
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Details
- Aktenzeichen
- V/0506/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.08.2024
- Erstellt
- 15.08.2024 10:01