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V/0506/2024

Antrag A-R/0058/2023 der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP: Mehr Transparenz im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 19.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 26.09.2024, TOP 7.1

Franktionsantrag

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Anlage A

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Franktionsantrag

2936 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2023

Imtermallonale
VOLL.
DePARTEI © ODP

im Rat der Stadt Münster
Münster, den 31. Oktober 2023

Mehr Transparenz im Beirat für Stadigestaltung

Antrag gem. $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates

Der Rat möge beschließen: ®»

1. Der öffentliche Teil der Sitzungen des Beirats für Stadtgestaltung wird deutlich gestärkt. Die
Zahl und der Umfang der dort behandelten Themen und Bauprojekte soll signifikant gesteigert

werden.

2. Die Verwaltung erarbeitet hierzu unter Beteiligung des Beirates für Stadtgestaltung und des
Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorschläge und berichtet dem Rat.

Begründung:

Die Sitzungen des Beirates sind öffentlich, so steht es in $ 9 (1) der Satzung für den Beirat für
Stadtgestaltung der Stadt Münster. In der Realität beinhaltet der öffentliche Sitzungsteilin nahezu
allen Sitzungen keine Tagesordnungspunkte von größerer Bedeutung und istin wenigen Minuten
abgehandelt. Die Beratungen im nicht-öffentlichen Sitzungsteil dauern hingegen regelmäßig

mehrere Stunden.

In $9 der oben benannten Satzung findet sich außerdem eine Differenzierung der Empfehlung zur
öffentlichen Vorstellung von Bauvorhaben. Solche im Vorfeld bauaufsichtlicher Verfahren werden
allgemein nicht-öffentlich beraten. Solche im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren werden, sofern
kein berechtigtes Interesse der Stadt Münster oder der Vorhabenträger*innen dagegen besteht,
öffentlich vorgestellt. In den Sitzungen dieser Ratsperiode standen 60 Tagesordnungspunkte zur
Behandlung. von Bauvorhaben. Davon wurde jedoch nur ein einziges im öffentlichen Teil

behandelt, prozentual gesprochen sind dies 1,67%.

Inte eriomale
VRREOHL.
DePARTEI © ODP

im Rat der Stadt Münster

Unter den nicht-öffentlich behandelten Vorhaben befanden sich leider auch zahlreiche der
öffentlichen Hand, Selbst die Bauvorhaben der Stadt Münster wurden hier in dieser Ratsperiode
ausschließlich nicht-öffentlich besprochen. Negativer Höhepunkt war ein städtisches
Bauvorhaben, dass in der gesamten Beschlussfassung zuvor und danach in allen Gremien

öffentlich behandelt worden war.

Die Gestaltung wichtiger und markanter Gebäude prägt das Stadtbild in besonderer Weise und
beeinflusst damit, auch wenn wir es selten bewusst wahrnehmen, die Lebens- und
Aufenthaltsqualität in großem Maße. Es ist für die öffentliche Akzeptanz von Bauvorhaben und
Denkmalschutz von großer Bedeutung, dass Debatten darüber, in welcher Stadt wir gestalterisch
leben wollen, auch anhand von konkreten Ideen und Beispielen kritisch öffentlich geführt werden

können. Natürlich kann man nicht alles öffentlich beraten, aber sicher deutlich mehr als bisher.

gez.
RH Lars Nowak RH Michael Krapp RH Dr. Georgios Tsakalidis
Fraktionssprecher Planungspolitischer Sprecher

Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP - Weseler Str. 19-21 - 48151 Münster
0251/13651766 - buero@fraktion-ms.de - Fraktionssprecher: Lars Nowak

Seite2von2

Beschlussvorlage

5740 Zeichen

V/0506/2024 
V/0506/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag A-R/0058/2023 der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP: Mehr Transparenz im 
Beirat für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Dem Antrag A -R/0058/2023 „Mehr Transparenz im Beirat für Stadtgestaltung“ der Internationalen 
Fraktion, die /PARTEI/ÖDP wird nicht gefolgt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Keine 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Gem. § 9 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung  sind die Sitzungen öffentlich. Bauvorhaben 
im Vorfeld bauaufsichtlicher Verfahren (Bauvoranfrage bzw. Bauantrag liegt noch nicht vor) werden 
im Allgemeinen im nichtöffentlichen Teil vorgestellt. 
  
Aber auch Bauvorhaben im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahre n können im nichtöffentlichen Teil 
vorgestellt werden, wenn die Vorstellung im öffentlichen Teil dem berichtigten Interesse der Stadt 
Münster, dem Bauherrn oder dem Entwurfsverfasser zuwiderlaufen würde.  
 
Bauordnungsamt 
 
09.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Groß-Ophoff 
Telefon: 492-6352 
Gross-Ophoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0506/2024 
Die Diskussion mit den Entwurfsverfassern und Bauherrn sowie die Beratung mit der anschließenden 
Empfehlung des Beirats erfolgen gemäß den Bestimmungen der Satzung grundsätzlich im nichtöf-
fentlichen Teil. Es ist somit nur möglich das Bauvorhaben im öffentlichen Teil vorzustellen, aber nicht 
im öffentlichen Teil zu behandeln bzw. zu beraten.   
 
Besonders Bauvorhaben im Bereich der Altstadt oder in anderen Gebieten mit Erhaltungssatzungen 
werden der Stadt Münster frühzeitig vorgestellt und im Vorfeld mit der Stadt Münster besprochen. So 
kommt es, dass diese Projekte im Beirat für Stadtgestaltung vor Einreichen eines Bauantrages be-
handelt werden und der spätere Antrag bereits die Empfehlung des Beirats berücksichtigt. Eine Vor-
stellung im öffentlichen Teil ist in so frühen Phasen der Planung gemäß der Satzung ausgeschlossen. 
 
Durch die frühzeitige Vorstellung kann das spätere Baugenehmigungsverfahren ohne zeitliche Verzö-
gerung stattfinden. Der Bauherr/Architekt kann zum Zeitpunkt der Antragstellung schon konkret die 
weiteren Schritte für die Umsetzung des Bauvor habens einleiten. Die spätere Ablehnung des Antra-
ges ist nicht zu befürchten. Es werden durch dieses Vorgehen unnötige Kosten für den Bauherrn wie 
z. B. für mehrmalige Umplanungen im laufenden Verfahren, die Ablehnung des Antrages oder die 
Rücknahme vermieden. 
 
Im Jahr 2023 wurden dem Beirat für Stadtgestaltung im nichtöffentlichen Teil insgesamt 12 größere 
Bauvorhaben vorgestellt. Drei von diesen Vorhaben waren städtische Projekte.  
 
Von den 9 Bauvorhaben der privaten Bauherrn lagen zum Zeitpunkt der Vorstellung im Beirat für 
Stadtgestaltung lediglich für eines ein Bauantrag und für zwei eine Bauvoranfrage vor.   
 
Für die städtischen Bauvorhaben lag weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage vor. Die Vorstel-
lung der städtischen Projekte im nichtöffentlichen Teil entsprach den Regelungen der Satzung, wo-
nach Bauvorhaben im Vorfeld bauaufsichtlicher Verfahren im Allgemeinen im nichtöffentlichen Teil 
vorgestellt werden. Es wird kein Unters chied zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Bauherrn 
macht.  
 
Im Jahr 2024 wurden bisher 9 Bauvorhaben dem Beirat für Stadtgestaltung zur Beratung vorgestellt. 
 
Zwei dieser Projekte wurden im öffentlichen Teil beraten. Für den Neubau des LWL lag zum Zeitpunkt 
der Beratung im öffentlichen Teil ein Bauantrag vor. Bzgl. dem Neubau einer Beachvolleyballhalle 
wurden die weiteren Beratungen und Diskussionen in nachfolgenden Gremien ebenfalls öffentlich 
geführt. 
 
Für die im nichtöffentlich Teil vorgestellten Bauvorhaben lag weder ein Bauantrag noch eine Bauvor-
anfrage vor. Die Beratungen hierzu erfolgten, wie bereits oben ausgeführt, zu einem sehr frühen Sta-
dium der Planungen um bereits in den späteren Bauvorlagen die richtungsgebenden Empfehlungen 
des Beirats einzuarbeiten.  
 
 
 
 
Die von der Fraktion gewünschte öffentliche Beratung und Behandlung von Bauvorhaben kann nur 
durch eine Änderung der Satzung herbeigeführt werden. Es ist von daher nicht möglich dem Antrag 
zuzustimmen ohne dass durch den Rat eine Änderung der Satzung beschlossen wird.  
 
Den Entwurfsverfassern und Bauherrn wird durch die Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung 
die Möglichkeit gegeben, ihr Bauvorhaben zu überdenken ohne dass dies mit einer negativen Reso-
nanz nach außen hin geschi eht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Debatten über Bauvorha-
ben könnte dem Zweck des Beirats zuwiderlaufen, da es grundsätzlich dem Eigentümer des Grund-
stücks überlassen bleibt wie er es im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten nutzt. Ein e 
unsachliche Diskussion im öffentlichen Teil der Sitzung über Sinn und Zweck und Aussehen von

- 3 - 
V/0506/2024 
Bauvorhaben muss vermieden werden, da ausschließlich eine fachliche Beratung durch den Beirat 
stattfinden soll.   
 
Aus den o. g. Gründen empfiehlt die Verwaltung den Antrag A-R/0058/2023 der Internationalen Frak-
tion Die PARTEI/ÖDP nicht zu folgen.  
 
Die Verwaltung nimmt den Antrag A -R/0058/2023 jedoch zum Anlass, bei Vorhaben, bei denen ein 
Bauantrag oder eine Bauvoranfrage vorliegt, verstärkt das Interesse der Öffentlichkeit über Informati-
onen zum Bauvorhaben gegen das berechtigte Interesse des Bauherrn, des Entwurfsverfassers oder 
der Stadt Münster auf Vorstellung im nichtöffentlichen Teil abzuwiegen.  
 
 
In Vertretung 
Gez. 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Antrag der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP vom 31.10.2023

Anlage A

1701 Zeichen

Anlage A zur V/0506/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Beschlussvorlage soll der Antrag der Internationalen Fraktion Die Partei/ÖDP auf mehr 
Transparenz im Beirat abgelehnt werden. Dem Antrag kann in dieser Form nur mit einer Ände-
rung der Satzung des Beirats für Stadtgestaltung zugestimmt werden, da hierfür eine Änderung 
der Kriterien für die Beratungen im öffentlichen und nicht öffentlichen Teil erforderlich wäre. Dies 
stände jedoch nicht im Einklang mit dem Sinn und Zweck des Beirats.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Der Beirat für Stadtgestaltung ist u. a. als Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Bauherrn 
zu sehen. Durch die Einbindung der externen Fachexpertise bei größeren und stadtbildprä-
genden Bauvorhaben ist eine neutrale Beratung gewährleistet.  
 
In Münster sollen auch weiterhin qualitativ anspruchsvolle Bauten, insbes. in Gebieten mit Erhal-
tungssatzungen, entstehen. Durch die Einbeziehung des Beirats und dessen persönliche An-
sprache an den Bauherrn ist dies möglich.  
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

26.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Weseler Straße 19

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Details

Aktenzeichen
V/0506/2024
Typ
Vorlagen
Datum
19.08.2024
Erstellt
15.08.2024 10:01