0796/2021
Veranstaltungen 1. Halbjahr auf dem Neumarkt
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Beschlussvorlage Ausschuss
3866 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 0796/2021 Freigabedatum 05.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Veranstaltungen 1. Halbjahr auf dem Neumarkt Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beauftragt die Verwaltung, den Neumarkt (Platzinnenfläche) antragsgemäß für den Antik- und Designmarkt vom 28.- 30.05.2021 der Fa. Coelln-Concept zur Verfügung zu stellen. Die Planung und Durchführung der Marktveranstaltung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die dann gültigen Einschränkungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie die Durchführung eines Spezial- marktes zulassen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 24.01.2021 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschlossen, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Nutzung des Neu- marktes vom 26. – 28.03.2021 in Form eines Antik- und Designmarktes (Session Nr. 3229/2020) nicht zuzustimmen. Vorangegangen war eine mündliche Aussprache darüber, ob zu diesem Zeitpunkt be- reits wieder Marktveranstaltungen in Einklang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) mög- lich sein könnten. Die Wahrscheinlichkeit wurde aufgrund der Ende Januar geltenden Einschränkun- gen nicht gesehen und dem Verwaltungsvorschlag wurde nicht zugestimmt. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen sind Spezialmärkte gem. § 69 GewO durch die CoronaSchVO bis einschließlich 07.03.2021 nach wie vor nicht zulässig und es wird bereits auf Bundes- und Landesebene öffentliche über eine Verlängerung von Corona-bedingten Beschränkungen diskutiert. Durch den fehlenden Beschluss ist eine Verlegung auf ein späteres Datum ohne eine weitere Ent- scheidung des Ausschusses nicht möglich. Da der Beschluss sich gegen das Datum und nicht gegen die Veranstaltung als solche richtete, hat die Verwaltung mit dem Veranstalter Gespräche über eine Verlegung des Termins geführt. Dieser wünscht eine Verlegung auf den Zeitraum 28. – 30.05.2021. Sollte auch zu diesem Zeitpunkt kein Antik- und Designmarkt möglich sein, ist ein erneuter Beschluss durch die zuständigen Gremien im Falle einer weiteren Terminverlegung nicht notwendig. Diese kann die Verwaltung mit dem Veranstal- ter in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Platzfläche auf Basis dieses Beschlusses vereinbaren. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 10.02.2021 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen / Vergabe / Internationales empfohlen, der Vergabe zuzustimmen. Da im Rahmen der Karnevalssession 2020/2021 keine Veranstaltungen auf dem Neumarkt stattge- funden haben, verbleibt unter Anrechnung der in der Vorlage 3229/2020 genannten Veranstaltungen ein Restkontingent von 1 Veranstaltung auf dem Neumarkt für 2021. Begründung der Dringlichkeit: Eine im Anschluss an die Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt initiierte Dringlichkeitsentschei- dung für den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales wurde aufgrund eines Verwaltungsversehens noch nicht freigegeben. Zur Vermeidung einer erneuten Dring- lichkeitsentscheidung und aus Gründen der Planungssicherheit für den Antragsteller ist eine Behand- lung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 08.03.2021 angezeigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0796/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.03.2021
- Erstellt
- 02.03.2021 12:32