3388/2024
Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan-Entwurf Nummer 60537/02, Arbeitstitel: "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler
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Anlage 4 VEP Offenlageplan
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Anlage 4 Bermamunemona u == == = unypaıs AB varremnoenu [BE ummnerneo umso enteo De ER — Pe armen ne wu snsmmammerumen um 008: geısyen eemmues ma — ame ——— Sbeuayo unea-unma u zuon zueig u PR uonomamueee | _ vomosoor turpunsse m osrre FONamnyjyos3-UIpy U! vunsooen, Venen unsre aJeng Jeusnoyylon “ m erraten turn z0/LES09 | Umso um um Jinmyug uejdsßunnegag voyeur, [EEE] ee “ wen Bass mn nenn ou ususßozsqusgeyuon Pe | Wuemana ---- wınz uunmyug eteeunusenyununi) EEE BunSannz = upon. 2 Hausen uejdsßunyaly9s.13 pun -uageyson Bunsemouaysısz] een hps -WPIRYOLNSEU AnU = Q0OJL N ORIUNDS / UOyOISUY LpSReWoyas Marsa) -WPIRYSUNSEU AnU > 008: W UOSIELIOYOS ORIUNDS | URyaISUy 1S0-PnS zz warsuy iso mrBIoN Buedurg 1z woIsuy FEN TEEN HF mon m m arm nm |: STERTENERRTER 15OMPION BL WOISUV_150-PIoN BueBug 1 wpısuy STeBTTsQ 150-P08 uaueo 1 warsuv. 1SoMPIoN BueBura yı MorsUuv. 159 M-PIoN uOWeO €} WoIsuV. 150-Pns BueBurg zı warsuv. 150-PIoN AS M-PnS Li WoIsuV zus uunag 1SOMrPnS uane9 01 WIasuy 1SOM-RION Go woIsuy 1SO-BIoN BueBura 80 npısuy 1SOMrPNS uEEO 91AISUy __1S9M-PION 50 WoLsuy Ins ans 1SO-PnS zo worsuy 10S3 Bunyueweg VAR emeUSHEE
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Geltungsbereich des BebauungsplanesVolkhovener Straßein Köln - Esch / Auweiler
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 27.11.2024 3388/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan-Entwurf Nummer 60537/02, Arbeitstitel: "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler Anlass der Planung Die Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Euskirchen (Vorha- benträgerin) beabsichtigt am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Esch eine Wohn- bebauung mit 57 Wohneinheiten zu errichten. Das 1,6 ha große Plangebiet erstreckt sich zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße im Nahbereich der Bundesautobahn A 57. Auf der Grundlage eines städtebau- lichen Konzeptes, das eine Mischung von Reihen-, Doppel - und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus vorsieht, soll die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnnutzung zugeführt werden. Für die Realisierung dieses städtebaulichen Konzeptes ist die Aufstellung eines Be- bauungsplans erforderlich. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit seitens der Vorha- benträgerin soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Planung Ziel der Planung ist, eine zweigeschossige Wohnbebauung zu ermöglichen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Diese Zielsetzung steht in Überein- stimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlos- senen Lagen der Stadt zu decken. Städtebaulich trägt der vorhabenbezogene Be- bauungsplan zur nordöstlichen Ortsabrundung von Esch nördlich der Volkhovener Straße bei. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Köln, in Stadtrandlage zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und dem aktuellen Kölner Wohnraumbedarf von 66.000 Woh- nungen bis Ende 2029 in vielfältiger und finanzierbarer Form gerecht zu werden. Das Vorhaben soll Mietwohnungen verschiedener Größe und ein Angebot für Haushalte, die in Köln Eigentum erwerben wollen, schaffen. Das Neubauvorhaben soll im Hinblick auf die Wohnumfeldgestaltung zu einer weiteren Steigerung der Attraktivität des Wohnstandortes Köln beitragen. 2 Verfahren Auf Antrag der ARGE Rolf Kloubert/ Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH vom 03.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 26.04.2018 den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB mit dem Arbeitstitel „Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler“ gefasst. Im weiteren Verfahren fand 2023 ein Wechsel zur Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH als alleinige Vorhabenträgerin statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 durchgeführt. Die Planunterlagen wa- ren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abrufbar. Aus der Öffentlich- keit sind 86 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit setzten sich im Wesentlichen mit Erschlie- ßungsalternativen für das Plangebiet und dem ruhenden Verkehr auseinander. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur Veröffentlichung durchgeführt. Gez. Greitemann Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlage 3 Bebauungsplan-Entwurf Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 2 Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
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Anlage 2
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60537/02
Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler
1 Anlass und Ziel der Planung
1.1 Anlass der Planung
Die Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Euskirchen (Vorhabenträ-
gerin) beabsichtigt am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Esch eine Wohnbebauung mit 57
Wohneinheiten zu errichten.
Das 1,6 ha große Plangebiet erstreckt sich zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße
im Nahbereich der Bundesautobahn A 57. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzep-
tes, das eine Mischung von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus
vorsieht, soll die derzeit land wirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnnutzung zugeführt wer-
den.
Für die Realisierung dieses städtebaulichen Konzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungs-
plans erforderlich. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit seitens der Vorhabenträgerin soll
der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt
werden.
1.2 Ziel der Planung
Ziel der Planung ist , eine zweigeschossige Wohnbebauung zu ermöglichen, um dem aktuellen
Wohnraumbedarf gerecht zu werden . Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der
Kölner Wohnungspolitik , den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohn-
bauflächen im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken.
Städtebaulich trägt der vorhab enbezogene Bebauungsplan zur nordöstlichen Ortsabrundung
von Esch nördlich der Volkhovener Straße bei.
Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Köln , in Stadtrandlage zusätzlichen Wohnraum
zu schaffen und dem aktuellen Kölner Wohnraumbedarf von 66.000 Wo hnungen bis Ende
2029 in vielfältiger und finanzierbarer Form gerecht zu werden. Das Vorhaben soll Mietwoh-
nungen verschiedener Größe und ein Angebot für Haushalte, die in Köln Eigentum erwerben
wollen, schaffen. Das Neubauvorhaben soll im Hinblick auf die Wohnumfeldgestaltung zu ei-
ner weiteren Steigerung der Attraktivität des Wohnstandortes Köln beitragen.
2 Verfahren
Auf Antrag der ARGE Rolf Kloubert/ Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH vom
03.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung
am 26.04.2018 den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanve r-
fahrens gemäß § 12 BauGB mit dem Arbeitstitel „Volkhovener Straße in Köln -Esch/ Auweiler“
gefasst. Im weiteren Verfahren fand 2023 ein Wechsel zur Bohsem, Bauträger und Ingenieur-
gesellschaft mbH als alleinige Vorhabenträgerin statt.
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2.1 Beteiligung de r Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde im Zeitr aum
vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 durch Aushang des städtebaulichen Planungskonzeptes
einschließlich der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bezirksrathaus Chorweiler
sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz durchgefü hrt. Die
Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abrufbar. Aus der
Öffentlichkeit sind 86 Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit setzten sich im Wesentlichen mit Erschließungsal-
ternativen für das Plangebi et und dem ruhenden Verkehr auseinander. Bedenken richteten
sich gegen die Erschließung des Plangebietes über die Volkhovener Straße , insbesondere
vor dem Hintergrund der zu erwartenden verkehrlichen Mehrbelastung . Der Anregung wurde
gefolgt, die Wohnbebauung über die Weilerstraße zu erschließen. Die äußere Erschließung
des Plangebietes, die zunächst von der Volkhovener Straße mit Notzufahrt zur Weilerstraße
vorgesehen war, soll ausschließlich über die Weilerstraße von Norden ohne Durchfahrt üb er
die Planstraße z ur Volkhovener Straße erfolgen.
Der Anregung zum ruhenden Verkehr, den Stellplatzschlüssel von einem Stellplatz je
Wohneinheit im Plangebiet zu erhöhen, wurde aufgrund d er seit dem 22.06.2022 geltenden
Stellplatzsatzung der Stadt Köln ni cht gefolgt. Bei der Ausarbeitung und Detaillierung der Pla-
nung fanden die übrigen vorgebrachten Anregungen und Bedenken Berücksichtigung. Ohne
Thematisierung im Vorgabenbeschluss vom 17.06.2021 wurde der Vorhabenträgerin empfoh-
len, das städtebauliche Plan ungskonzept dahingehend zu verdichten, der weiteren Planung
mindestens zwei Vollgeschosse zugrunde zu legen.
2.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem äß § 4 (1)
BauGB erfolgte im Zeitraum vom 31.10. bis 06.12.2018. Aufgrund der Lage des Plangebietes
im Nahbereich der Bundesautobahn A 57 wurde eine Luftschadstoffuntersuchung veranlasst,
um die Einhaltung der Grenzwerte aus der 39. Bundesimmissionsschutzv erordnung zu prüfen.
Aus der Prüfung in Form einer Screening -Ausbreitungsrechnung ergab sich kein Änderungs-
bedarf für die geplante Wohnbebauung , da die Luftschadstoffimmissionsrichtwerte eingehal-
ten werden.
Hinsichtlich der vollständigen Lage des Plangebie tes im Landschaftsschutzgebiet L 7 „Erho-
lungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/ Auweiler“ war eine Flächennutzungsplanän-
derung im Parallelverfahren erforderlich. Gegenstand der 230. Ände rung des Flächennut-
zungsplanes „ Volkhovener Straße in Köln-Esch“ war der Bereich, für den Wohngebäude im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt werden sollen und der im Flächennutzungs-
plan bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt war.
Weiterer Änderungsbedarf best and im Hinblick auf den nat urschutzrechtlichen Ausgleich –
dieser soll sowohl innerhalb, aber auch außerhalb des Plangebietes durch die Anlage einer
artenreichen Mähwiese südwestlich des Ortsteils Es ch (in einer Entfernung von 600 m zum
Plangebiet) hergestellt werden.
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2.3 Anpassung de s städtebaulichen Planungskonzeptes
Im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes für die Beteiligung nach § 4 Ab-
satz 2 BauGB ging aus Lärmberechnungen auf der Grundlage des bisherigen Planungskon-
zeptes hervor, dass hinsichtlich des Straßenverkehrslärms der Bundesautobahn ( BAB) 57
und der angrenzenden Weilerstraße Immissionsschutzmaßnahmen auf städtebaulicher
Ebene erforderlich werden. Zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse im Sinne des § 1
Absatz 6 Nummer 1 BauGB und i m Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes erfolgte
eine Anpassung des städtebaulichen Planungskonzeptes mit dem Ziel, für die östliche Bebau-
ung des Plangebietes mittels einer Riegelbebauung mit Reihenhäusern lärmabgewandte Auf-
enthaltsräume für jede Wohnung und zudem lärmabgeschi rmte Außenwohnbereiche zu
schaffen.
Mit dem geänderten städtebaulichen Konzept wurde der Empfehlung gefolgt, die städtebauli-
che Dichte ortsangemessen auf 57 Wohneinheiten vorwiegend als Reihenhausbebauung zu
erhöhen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.05.2023 das angepasste städ-
tebauliche Planungskonzept zur Kenntnis genommen.
3 Erläuterungen zum Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Esch-Auweiler des Stadtbezirkes Chor-
weiler zwischen Weilerstraße und Volkh ovener Straße – parallel zum Verlauf der BAB 57 in
unmittelbarer N ähe zum Ortskern um die Kirche St. Martinus .
3.1 Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Planungskonzeptes ist identisch mit dem Geltungs-
bereich des Vorhaben - und Erschli eßungsplanes. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an
die Weilerstraße K 7, im Süden wird es von der Volkhovener Straße und im Südwesten vom
Offermannshof (Weilerstraße 48) und der Wohnbebauung Volkhovener Straße 5 begrenzt.
Das Plangebiet des vorhabenbezog enen Planungskonzeptes erstreckt sich über Teilflächen
der Flurstücke 511, 527 und 528 der Gemarkung Esch, Flur 2.
Die Fläche des Plangebietes beträgt 16.516 m2.
3.2 Vorhandene Struktur
Der Stadtteil Esch -Auweiler ist dörflich -suburban geprägt. Das Plangebiet liegt sowohl in un-
mittelbarer Nachbarschaft zu historischen Gehöften des Escher Ortskerns, zu Wohnungsbau-
vorhaben der Nachkriegszeit und zu Wohnungsbauvorhaben der städtebaulichen Nachver-
dichtung jüngster Entstehungszeit. Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv
landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Die Höhe nlage des Plangebietes bewegt sich zwi-
schen 45,4 m und 46,4 m über Normalhöhennull ( NHN); die Geländeoberfläche fällt im südli-
chen bis südwestlichen Bereich nach Norden bis Nordosten um circa 1,0 m ab.
Im Nordosten grenzt an das Plangebiet eine Ackerfläche, die bis zur BAB 57 in einer Entfer-
nung von circa 200 m zum Plangebiet reicht. Die BAB 57 verläuft parallel zum Plangebiet in
erhöhter Lage auf einem Damm. Die Volkhovener Straße bildet die s üdliche Grenze des Plan-
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gebietes; südlich der Volkhovener Straße liegt die Siedlung „Am Kölner Weg“ , eine zweige-
schossige Reihenhausbebauung mit Backsteinfassaden . Am Siedlungsrand geht die Volk-
hovener Straße in östlicher Richtung zur freien Landschaft in e inen Feldweg über. Die Bebau-
ung s üdwestlich des Plangebietes zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße geht auf
das ehemalige Offermannsgut zurück, eine vom Fronhof abhängige Gutsanlage mit drei Hof-
stätten im 18. Jahrhundert – noch erhalten in der Hof anlage Weilerstraße 48. Entlang der
südwestlichen Plangebietsgrenze säumt eine unregelmäßige Baumreihe den ehemaligen E-
scher Siedlungsrand. Sowohl unmittelbar an der Weilerstraße als auch der Volkhovener
Straße fand in den letzten Jahren eine Nachverdichtung durch eine zweigeschossige Wohn-
hausbebauung statt. Westlich des Plangebietes liegt der historische Ortskern von Esch mit
der vom Plangebiet sichtbaren Kirche St. Martinus .
Im Nahbereich des Plangebietes befinden sich Kindergärten und eine Grundschule (GGS Mar-
tinusstraße 28), jedoch kein öffentlicher Kinderspielplatz. Einzelhandelseinrichtungen für Wa-
ren des täglichen Bedarfs sind an der Weilerstraße/ Ecke Frohnhofstraße in fußläufiger Nähe
zum Plangebiet vorhanden.
3.3 Bestehende Verkehrserschließung
3. 3.1 Fußve rke hr
An der Volkhovener Straße verläuft ein Gehweg auf der südlichen Straßenseite, der in westli-
cher Richtung im Bereich des Lebensmittelvollsortimenters endet ohne baulich-räumlich eine
fußläufige Verbindung zur Weilerstraße herzustellen. Die Weilerstraße ist beidseitig mit Geh-
wegen ausgestattet ; auf der östlichen Straßenseite endet der Gehweg im Bereich der Bushal-
testelle – vor dem Geltungsbereich des Plangebie tes. Die Frohnhofstraße ist in ihrem Verlauf
westlich der Weilerstraße einseitig und südlich der Volkhovener Straße beidseitig mit Gehwe-
gen ausgestattet.
3. 3.2 Ra dve rke hr
Das Radverkehrsnetz NRW führt von Chorweiler im Norden kommend über die Blockstraße,
An der Dränks und Auf dem Driesch in Fahrtrichtung Nordwesten nach Sinnersdorf und in
Fahrtrichtung Südwesten nach Pulheim. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu diesem
überörtlichen Radverkehrsnetz.
Innerhalb der Ortslage Esch gibt es wenige Radverkehrsanlagen – die Mitbenutzung des Stra-
ßennetzes durch den Radverkehr dominiert. Die Weilerstraße ist als Verbindungsstraße nörd-
lich der Chorbuschstraße als Radroute in beide Richtungen ohne Radverkehrsanlagen aus-
gestattet. Das Angebot des Fahrradverleihsystems „KVB -Rad“ wurde seit 2021 im gesamten
Stadtgebiet ausgebaut. Dabei war d ie Ortslage Esch bisher nicht für die Einrichtung von orts-
festen Leihstationen vorgesehen.
3. 3.3 Öffe ntliche r Pe rsone nna hve r ke h r
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der nächstgelegenen Haltestelle „Esch Friedhof“ der
Buslinie 126 an der Weilerstraße . Die Buslinie 126 verkehrt werktags im 30-Minuten-Takt zwi-
schen Chorweiler (mit Anschluss an das S -Bahnnetz und die Stadtbahnlinie 15) und Bock-
lemünd (mit Anschluss an die Stadtbahnlinien 3 und 4). Chorweiler ist innerhalb von 15 Minu-
ten erreichbar, die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über Bocklemünd in 45 Minuten.
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An der Haltestelle Chorbuschstraße verkehrt werktags im 30-Minuten-Takt die Buslinie 125
zwischen Sinnersdorf Kirche und Weiler mit Umsteigemöglichkeit zum S -Bahn-Netz in Lon ge-
rich.
3. 3.4 Stra ße nve rke hr
Die äußere Erschließung des Plangebietes kann sowohl über die Weilerstraße als auch über
die Volkhovener Straße erfolgen. Über diese S traßen ist das Plangebiet an das örtliche und
überörtliche Straßenverkehrsnetz (Anschlüsse Köln -Worringen und -Chorweiler der BAB 57)
angebunden.
Die Weilerstraße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes mit Buslinienverkehr des ÖPNV;
als Kreisstraße K 7 stellt die Weilerstraße die Verbindung zu den benachbarten Stadtteilen
Chorweiler im Norden und Auweiler im Süden her. Die Weilerstraße lässt sich als Verbin-
dungsstraße charakterisieren. Die Volkhovener Straße und der östlich der Weilerstraße gele-
gene Teil der Frohnhofstraße sind als Erschließungsstraßen innerhalb bebauter Gebiete ein-
zustufen und als Wohnstraßen zu charakterisieren.
3.4 Naturraum und Klima
Der Stadtteil Esch -Auweiler liegt auf einer ausgedehnten Niederterrassenfläche, die der Rhein
vor mehr als 20.000 Jahren geschaffen hat. Esch wird von einer in Nordost-Südwest-Richtung
verlaufenden größeren Altarmrinne durchzogen.
Beim Plangebiet handelt es sich um eine aktuell landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche mit
einem schmalen Streifen einer Ruderalflur mit sechs standorttypischen Bäumen (Walnuss,
Vogelkirsche, Wildpflaume, Esche und Hartriegel).
Nach der Planungshinweiskarte – als synthetische Klimaanalysekarte, welche die zukünftig
zu erwartenden stadtklimatischen Gegebenheiten in Köln darstellt – ist das Plangebiet der
Klasse 4 „klimaaktive Freifläche“ zuzuordnen. Klimaaktive Freiflächen sind stadtklimatisch
wichtige Freiflächen mit ausgeprägtem Tagesgang von Temperatur und Feuchte . Sie sind
windoffen und weisen eine starke Frisch- und Kaltluftproduktion auf. Gegenüber angrenzender
stadtklimatisch belasteter Siedlungsflächen wirken klimaaktive Freiflächen als klimatische
Ausgleichsflächen.
3.5 Boden und Grundwasser
Aus der Baugrunduntersuchung ( Kramm Ingenieure GmbH, Aachen , Stand 1 2.08.2019) mit-
tels sieben Rammkernbohrungen geht hervor, dass im Plangebiet unter dem umgelagerten
Oberboden nur natürlich gewachsene Böden in der geologischen Form von Löß und Lößlehm
und natürliche Terrassensande/ Terrassenkiese als eiszeitliche Ablagerungen vorzufinden
sind. Nach den Bohrbefunden liegen keine organoleptischen Hinweise auf schädliche Kon-
zentrationen an umweltrelevanten Inhaltsstoffen vor. Auf dieser Grundlage besteht für das
Plangebiet kein Verdacht auf schädliche Bodenverunreinigungen und/ oder Altlasten.
Boden
Die Baugrundoberseite besteht aus einer zwischen ca. 0,5 m und 0,7 m, im Mittel rd. 0,6 m
dicken Schicht aus „lehmigem“ Mutterboden (Ackerboden). Unter dem Oberboden steht die
gewachsene Baugrundoberseite als durchgehend lehmige Deckschicht (Löß/ Lößlehm) an,
die bis 1,2 und 1,6 m unter Flur reicht. Der Boden verhält sich bei stärkerem Wasserandrang
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(z. B. Starkregenereignis) zeitweise nahezu wie ein Wasserstauer. Im Winter bis Frühjahr ist
nach intensiven Niederschlagsphasen die Oberseite der lehmigen Deck schicht nahezu voll-
ständig mit Kapillarwasser gesättigt, d.h. der Boden ist „vernässt“ und kann kein zusätzliches
Wasser aufnehmen. Aufgrund dieser Eigenschaft bildet sich nach Niederschlägen über dem
Erdplanum zeitweise Stauwasser.
Ab Tiefen von 1,2 m bis 1,6 m unter Flur steigt die Baugrundfestigkeit an, indem mitteldicht
gelagerte, wechselnd kiesige Sande und sandige Kiese eiszeitlicher Terrassenablagerung en
anstehen, die bis etwa 20 bis 30 m unter Gelände anhalten.
Versickerung von Niederschlagswasser
Die „Terrassensande“ und „Terrassenkiese“, die ab circa 1,2 bis 1,6 m unter Flur erbohrt wur-
den, sind gut wasserdurchlässig und für eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser
geeignet. Aus den Versickerungsversuchen geht hervor, dass die ermittelten Durchlässig-
keitsbeiwerte sowohl die technischen Anforderungen (z. B. n. Arbeitsblatt DWA -A 138) als
auch die wasserrechtlichen Forderungen nach § 51a LWG erfüllen. Eine Versickerung von
Niederschlagswasser ist im Plangebiet grundsätzlich möglich.
Grundwasser
Im Plangebiet schwankt der natürliche Grundwasserspiegel zwischen +35,1 m und +38,3 m
NN (Grundwassermessstelle „WEIL 533“ Nr. 073309217). Der Grundwasserflurabstand be-
trägt circa 7,1 bis 11,3 m.
3.6 Schallimmissionen
Das Plangebiet ist erheblich durch Sch allimmissionen aus dem Straßen verkehr der BAB 57
vorbelastet, die in einer Entfernung von circa 200 m zum Plangebiet in erhöhter Lage verläuft
Eine weitere Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm besteht durch die Weilerstraße .
3.7 Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rhei ns.
3.8 Starkregen
Aus der Starkregengefahrenkarte der StEB Köln ist für das Plangebiet eine überwiegend ge-
ringe und unmittelbar an der Weilerstraße eine mäßige Überflutungsgefährdung bei Starkre-
genereignissen ableitbar.
4 Planungsvorgaben
4.1 Regionalplan
Der seit dem 21.05.2001 wirksame Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Köln legt das gesamte Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) mit d er
Überlagerung des Bereiches für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) fest. In Be-
reichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz sollen Nutzungen nicht zu Beeinträchti-
gungen oder Gefährdungen der Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) und
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damit ihrer Nutzbarkeit für die öffentliche Wasserversorgung führen . Von der geplanten wohn-
baulichen Nutzung ist keine dauerhafte Beeinträchtigung des Gewässerschutzes zu erwarten.
Der in Neuaufstellung befindliche Regionalplan Köln, für den die Auslegung v om 07.02. bis
31.08.2022 erfolgte, legt das Plangebiet unverändert als „Allgemeinen Siedlungsbereich “ mit
der Überlagerung des Bereiches für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) fest.
Die vorliegende Planung befindet sich mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang. Die in
Aufstellung befindlichen Ziele de r Raumordnung werden berücksichtigt.
4.2 Flächennutzungsplan
Der seit 1982 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt e den südwestlichen Teil
des Plangebietes als „Wohnbaufläche“ (W) und den nordöstlichen Teil als „ Fläche für die
Landwirtschaft“ dar. Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße
in Köln-Esch“ im Parallelverfahren wurde dieWohnbaufläche am n ordöstlichen Escher Orts-
rand erweitert, um den Ortsrand maßvoll zu arrondieren und einen Beitrag zur Bewältigung
des hohen Wohnraumbedarfs in Köln zu leisten. Die 230. Änderung des Flächennutzungs-
plans erfolgte in Übereinstimmung mit der städtebaulichen Zielsetzung des in Aufstellung be-
findlichen vorhabenbezogenen Bebauu ngsplanes „Volkhovener Straße“. Der Rat der Stadt
Köln hat die 230. Änderung des Flächennutzungsplans am 07.09.2023 beschlossen (Feststel-
lungsbeschluss); die Flächennutzungsplanänderung wurde mit der öffentlichen Bekanntma-
chung am 14.02.2024 wirksam .
Der für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehene planinterne
Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts soll auf der im Flächennutzungspl an
dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ erfolgen, die sich östlich an die „Wohnbaufläche“
anschließt. Darüber hinaus sind Ausgleichsmaßnahmen auf einer externen Ausgleichsfläche
erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „ Volkhovener Straße “ wird gemäß § 8 Absatz 2
BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
4.3 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+ “
Das Stadtentwicklungskonzept „Kölner Perspektiven 2030+ “ zeigt die zukünftigen Herausfor-
derungen Kölns als wachsende Metropole auf, identifiziert zentrale Handlungserfordernisse
der Stadtentwicklung und stellt den konzeptionellen Rahmen für eine strategische und nach-
haltige Stadtentwicklung dar.
Zum Ziel 3.2 „Köln sorgt für bezahlbaren Wohnraum und vielfältige Wohnformen“ konkretisiert
die Sta dtstrategie: „ Dies bedeutet, Wohnungen in ausreichender Zahl, in vielfältigen und f i-
nanzierbaren Formen und verschiedenen Größen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppe n,
inklusive konkreter Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen und Ferne zum Woh-
nungsmarkt, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. “ (Stadt Köln, Kölner Perspektiven
2030+, S. 99)
Als räumlicher Entwicklungsansatz wird die Realisierung von angemessenen Dichten, Nut-
zungs- und Typologiemischungen vorgegeben, um dem Bevölkerungswachstum f lächenspa-
rend zu begegnen und gleichzeitig lebendige und nachhaltige Quartiere entwickeln zu können .
Der Escher Stadtraum ist der äußeren Stadt, das heißt dem Bereich außerhalb des Äußeren
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Grüngürtels zuzuordnen. Für die äußere Stadt wird eine „mittlere Dichte“ mit einem Dichtewert
(Verhältnis zwischen Siedlungsfläche und gebauter Geschossfläche) von größer als 0,8 vor-
gegeben.
Ein weiterer räumlicher Entwicklungsansatz ist die „Stärkung der sozialen, kulturellen und Bil-
dungsinfrastrukturen in bestehenden un d zukünftigen Quartieren“. Der Fokus liegt hier auf den
dezentral verorteten Kölner Versorgungszentren , die Anker für soziale, kulturelle und Bil-
dungsangebote in den Stadtteilen sind. Für den Stadtteil Esch als Teil der äußeren Stadt be-
deutet dieser Entwic klungsansatz, die Tragfähigkeit von Infrastruktureinrichtungen durch
Nachverdichtungen zu erhalten oder auszubauen.
4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK
Wohnen) mit Zielen und Leitlinien der Kölner Wohnungspolitik beschlossen. Der im StEK Woh-
nen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010 -2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen ba-
siert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. Nach aktualisiert er Bevölkerungspro g-
nose werden Ende 2029 rund 1.161.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Köln leben. Die
Zahl der Haushalte wird auf 609.900 anwachsen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich
danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen bis Ende 2029.
Die Stadt Köln hat sich gemäß den Vorgaben des StEK Wohnen – Schaffung von ausreichend
Wohnungen – zum Ziel gesetzt, auch den qualitativen Ansprüchen an den Wohnraum gerecht
zu werden. Zudem wird für Haushalte, die auf mietpreisgünstige Wohnungen angewiesen
sind, der Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen angestrebt. Des Weiteren
sollen bei der Inanspruchnahme von Flächen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an
den Raum in Einklang mit seinen ökologischen Funktionen gebracht werden. Vorrangige Auf-
gabe der Kölner Wohn ungspolitik ist, für alle Bevölkerungsschichten Wohnraum in ausrei-
chender, vielfältiger und finanzierbarer Form bereitzustellen. Dies schließt eine ausreichende
Zahl von Mietwohnungen verschiedener Größe und Lage als auch Angebote für Haushalte
ein, die in Köln Eigentum erwerben wollen.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen circa 57 Wohnungen für unterschied-
liche Zielgruppen geschaffen werden. Hierbei sollen mindestens 30 % der Geschossfläche
Wohnen öffentlich gefördert werden .
4.5 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln, der
hier das Landschaftsschutzgebiet L 7 „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch -
Auweiler“ festsetzt.
Schutzzwecke des LSG „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof u nd Freiraum Esch -Auweiler“ sind
– die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, ins-
besondere die Erhaltung der noch nicht durch Kiesabbau geschädigten Landschafts-
teile sowie die Sicherung wertvoller Sekundär -Biotope als Lebe nsraum gefährdeter
Tier- und Pflanzenarten,
– die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich nördlich
des Stöckheimer Hofes und
– die besondere Bedeutung für die Erholung.
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Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist mit dem Entwicklungsziel
EZ 3 „Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und glie-
dernden und belebenden Elementen“ belegt. Aus den Erläuterungen des Landschaftsplanes
geht hervor, dass das Entwicklungsziel EZ 3 insbesondere Landschaftsräume im Randbereich
der Stadt umfasst, in denen das Landschaftsbild und der Landschaftshaushalt aufgrund der
vorhandenen Nutzungen verarmt ist und eine Verbesserung ökologischer Verhältnisse Vor-
rang genießt. Unter Berücksichtigung der landwirts chaftlichen Nutzflächen und bestehender
Strukturen soll die Landschaft mit natürlichen Landschaftselementen erlebnisreich gegliedert
und naturnah ausgestaltet werden. Dabei soll in Teilräumen der verarmten Landschafts - und
Naturräume der Entwicklung besond erer Lebensstätten für die Pflanzen - und Tierwelt Vorrang
eingeräumt werden.
Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Landschaftspla-
nes treten gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) „widersprechende Dar-
stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechen-
den Bebauungsplans (…) außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im
Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat “. Im Verfahren
zur Änderung d es Flächennutzungsplans hat te der Träger der Landschaftsplanung der Pla-
nung nicht widersprochen.
4.6 Wasserschutz
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III A des Wasser einzugsgebietes des WWK
Weiler. Gemäß § 4 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Fes tsetzung des Wasser-
schutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/ Langel vom 21.10.1991 besteht in der Zone III A eine Genehmigungspflicht
u.a. für das Errichten baulicher Anlagen und das Bauen neuer Stra ßen und Wege .
4.7 Hochwasserschutz
Das Plangebiet ist a ufgrund der örtlichen Hochwasserschutzwände am Rhein bis einschließ-
lich eines extremen Hochwasserereignisses (HQextrem) vor oberflächlichen Überflutungen
geschützt.
4.8 Bestehendes Planungsrecht
Für den Geltungsbereich besteht kein Bebauungsplan. Das Plangebiet ist dem Außenbereich
gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
4.9 Kooperatives Baulandmodell
Ziel des Kooperativen Baulandmodells ist es, den Anteil des öffentlich geförderten Wohnungs-
baus am gesamtstädtis chen Wohnungsneubau zu erhöhen und die Planbegünstigten ange-
messen an den erzeu gten Infrastruktur- und Planungsfolgekosten zu beteiligen .
Anwendungszustimmung
Die Voraussetzungen zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells liegen für das beab-
sichtigte Wo hnungsbauvorhaben mit 57 Wohnungen vor. Die Vorhabenträgerin hat den Ver-
fahrensgrundsätzen des „Kooperativen Baulandmodells Köln“ in der Fassung vom 10.05.2017
mit Schreiben vom 21.12.2017 zugestimmt.
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Eingangsgrößen
Nach derzeitigem Planungsstand sind 5 7 Wohneinheiten (RH 32 WE, DH 8 WE, EFH 1 WE,
MFH 16 WE) mit einer Geschossfläche Wohnen von 7.050 m² (in Vollgeschossen gemäß § 20
Absatz 3 BauNVO) vorgesehen.
Eine Normwohnung gemäß Kooperativen Baulandmodell Köln wird mit 2,3 Personen be-
wohnt. Für das V orhaben Volkhovener Straße ergeben sich daraus rund 78 Wohneinheiten
mit 180 Einwohnern. Diese Zahl dient zur Ermittlung der Bedarfe für Betreuungsplätze, Spiel-
fläche und Grünflächen.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Nach den Vorgaben des Kooperativen Ba ulandmodells Köln sind Planbegünstigte verpflichtet,
30 % der durch Planungsrecht neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffentlich ge-
förderten Wohnungsbau zu errichten und für diesen zu binden. Im Plangebiet sollen 2.115 m²
Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsprechend den aktuellen
Förderbestimmungen des Landes NRW entstehen.
Im Mehrfamilienhaus an der Weilerstraße sind ausschließlich öffentlich geförderte Wohnun-
gen geplant. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll über Ve reinbarungen im Durchfüh-
rungsvertrag zum vorhabenbezogenen B ebauungsplan und durch die Eintragung einer be-
schränkt persönlichen Dienstbarkeit gesichert werden.
Soziale Infrastruktur
Die geringe Anzahl der geplanten Wohneinheiten begründet keinen ursächlichen Mehrbedarf
von Betreuungsangeboten für U3 - und Ü3 -jährige Kinder innerhalb des Plangebietes. Der
rechnerisch ermittelte Mehrbedarf im Angebotssegment der Betreuung von U3 - und Ü3-jähri-
gen Kindern kann vom bestehenden Betreuungsplatzangebot gedeckt werde n.
Öffentliche Spielflächen
Planbegünstigte sind nach dem „Kooperativen Baulandmodell Köln“ verpflichtet, einen durch
die Planung verursachten Mehrbedarf an öffentlichen Spielplätzen herzustellen. Auf der
Grundlage von 78 WEKoopBLM und 180 EinwohnernKoopBLM ist der ursächliche Mehrbedarf mit
circa 360 m² Spielplatzfläche zu beziffern. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplatzes,
der zweckmäßig zu gestalten ist und adäquate Spielangebote bereithält , beträgt mindestens
500 m². Da der rechnerisch er mittelte Mehrbedarf öffentlicher Spielplatzfläche unterhalb der
Mindestflächengröße von 500 m² liegt, steht es dem Planbegünstigten frei, einen öffentlichen
Spielplatz unter Beachtung der Mindestgröße zu errichten und an die Stadt Köln unentgeltlich,
kosten- und lastenfrei zu übertragen oder einen Ablösebetrag zu zahlen.
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Herstellung einer 500 m² großen öffentlichen Spiel-
platzfläche innerhalb des Plangebietes und zur unentgeltlichen, kosten- und lastenfreien Über-
tragung an die Stadt Köln. Die Sicherung der Verpflichtung erfolgt im Rahmen des Durchfüh-
rungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
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Öffentliche Grünflächen
Der aus der vorhabenbezogenen Planung resultierende Mehrbedarf öffentlicher Grünflächen
beträgt bei 10 m² je Einwohner*in1.800 m². Da der Schwellenwert einer verpflichtend zu er-
richtenden Grünfläche im Kooperativen Baulandmodell 2017 bei 5.000 m² liegt, ist der Bedarf
abzulösen.
Im Stadtteil Esch -Auweiler nehmen Erholungsflächen mit einer Gesamt größe von 34,2 ha ei-
nen Flächenanteil von 4,5 % an der Stadteilfläche Esch -Auweilers (7,61 km²) ein (vgl. Kölner
Stadtteilinformationen 202 2). Bei einer Einwohnerzahl von 6.964 (Stand 31.12.2022) steht im
Stadtteil Esch -Auweiler jeder Einwohnerin/ jedem Einwohner rechnerisch eine Erholungsflä-
che von 49,1 m² zur Verfügung. Die einwohnerbezogene Erholungsfläche beträgt im Stadtbe-
zirk Chorweiler 64,5 m² und auf gesamtstädtischer Ebene 4 2,6 m². Außerhalb des Erholungs-
gebietes „Stöckheimer Höfe“ ist die Ortsla ge Esch überwiegend von intensiv genutzten
Agrarflächen umgeben. Das bestehende Grünflächenangebot ist als gut zu bewerten. (vgl.
Kölner Stadtteilinformationen 202 2)
Die Vorhabenträgerin regt eine plangebietsangepasste Bewertung des Grünflächenmehrb e-
darfs für eine Wohnbebauung mit einem hohen Anteil privater Hausgärten und unter Berück-
sichtigung der Überkompensation des Bedarfs einer öffentlichen Spielplatzfläche an.
Ausgleichsmaßnahmen und ursächliche Erschließungsmaßnahmen
Der ermittelte Ausgleichsbedarf voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land-
schaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts beziehungs-
weise die Durchführung der Maßnahmen zum Ausgleich der planbedingten Eingriffe sind
durch die Planbegünstigte zu übernehmen oder abzulösen.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll sowohl plangebietsintern als auch außerhalb des
Plangebietes umgesetzt werden. S üdöstlich von Esch, in einer Entfernung von etwa 600 m
zum Plangebiet, soll als Ausgleichsmaßnahme angrenzend an den Gehölzbestand des Kies-
grubengewässers eine Ackerfläche extensiviert und eine artenreiche Mähwiese entwickelt und
dauerhaft gepflegt werden.
Qualifizierungsverfahren
Die Verpflichtung zur Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens bei Vorhaben, be i denen
Baurecht für mehr als 75 WE oder unabhängig von der Anzahl der WE eine Geschossfläche
für Wohnzwecke von 6.750 m² geschaffen werden, fand keine Anwendung. Nach Durchfüh-
rung der frühzeitigen Beteiligungen wurde im R ahmen des Vorgabenbeschlusses di e ur-
sprünglich geplante Geschossigkeit von ein bis maximal zwei Vollgeschossen diskutiert, so
dass die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufgefordert hat, eine höhere städtebauliche Dichte
mit einem zweigeschossigen Wohnungsbau zu prüfen . Die Baulandfläche sol lte effektiver ge-
nutzt und mehr Wohnraum ge schaffen werden.
4.10 Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorha-
ben
Um den Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht -städti-
scher Neubauvorhaben in Köln zu berücksichtigen, wurden vom Rat der Stadt Köln am
17.03.2022 die Leitlinien zum Klimaschutz beschlossen.
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Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO 2-Emissionen im gesamten Gebäu-
debereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise er höhten Emissionen im
Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine positive Energiebilanz
aufweisen. Das bedeutet, Gebäude sind so zu planen, dass ein möglichst geringer Energie-
bedarf entsteht, der zu möglichst hohen Anteilen durch erneue rbare Energien gedeckt wird,
oder dass diese gar Energieüberschüsse erzielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche
Vorgaben und Empfehlungen zum energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Be-
bauungsplänen sowie bei der Veräußerung und Erbbaurec htsbestellung kommunaler Flächen
vor.
Der Bebauungsplan Nr. 60537/02, Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln -Esch/ Auweiler un-
terliegt den Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhab en
in Köln . Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung der Klima-
schutzleitlinien Köln am 23.03.2023 unterzeichnet.
4.11 Denkmalschutz
Das Plangebiet liegt unmittelbar westlich des historischen Ortskerns von Esch, dessen Erster-
wähnung als „villa ascha“ in einer Schenkungsurkunde de s Erzbischofs Everger im Jahr 989
erfolgte. Die Baugeschichte der Ortskirche St. Martinus lässt sich bis in das Mitte lalter zurück-
verfolgen. Der Standort der Kirche nimmt Bezug auf einen ausgedehnten römischen Sied-
lungsplatz, der auf einen römischen Gutsho f an gleicher Stelle schließen lässt. Aus den um-
liegenden Freiflächen um die heutige Ortslage Esch sind zahlreiche vorgeschichtliche sowie
römische Fundstellen bekannt, die eine intensive Besiedlung und Landnutzung seit der Jung-
steinzeit belegen.
Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Plangebietes wurde bisher keine Erfassung
des Bodendenkmalbestandes durchgeführt. Aufgrund der Lage im Nahbereich des histori-
schen Ortskerns und der Verteilung der im unmittelbaren Umfeld bekannten archäologischen
Fundstellen ist im Plangebiet mit Bodendenkmälern und archäologischen Fundstellen zu rech-
nen.
5 Städtebauliches Konzept
Das dem vorhabenbezogenen Be bauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Planungs-
konzept sieht als städtebauliche Ortsabrundung zwischen Weilerstraße und Volkhovener
Straße eine Wohnnutzung vor. Im Planungskonzept werden die städtebauliche Struktur und
Dichte sowie die Haustypologien der umgebenden Bestandsbebung aufgenommen und sollen
überwiegend zweigeschossige Wohngebäude sowohl mit geneigten als auch flach geneigten
Dächern umgesetzt werden. Aufgrund der Stadtrandlage und Ortskernnähe des Plangebietes
soll ein überwiegendes Wohnangebot im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser und un-
tergeordnet im Segment Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.
Das Plangebiet wird durch eine Planstraße erschlossen, die sich zwischen Weilerstraße und
Volkhovener Straße erstreckt und das Plangebiet in einen westlichen und einen östlichen Be-
reich teilt . Westlich der Planstraße ist eine Mischung aus Einfamilien -, Doppel - und Reihen-
häusern sowie ein mindestens 500 m² großer öffentlicher S pielplatz vorgesehen. D ie Doppel-
häuser, das Einfamilienhaus und die Gruppe der acht Reihenhäuser werden jeweils
unmittelbar von d er Planstraße erschlossen. Die Doppelhäuser und das Einfamilienhaus sol-
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len jeweils mit geneigten Dächern errichtet werden ; jeder Wohneinheit sind sowohl eine Ga-
rage als auch ein südwestlich ausgerichteter Hausgarten zugeordnet. Der Gruppe der acht
Reihenhäuser liegt ein zweigeschossiger Bautyp mit einem Nicht -Vollgeschoss und Flach-
dach zugrunde (Typ B).
Im östlichen Plangebiet soll an der Weilerstraße ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit
Flachdach und 16 Wohneinheiten entstehen. An das Mehrfamilienhaus schließt sich eine Rei-
henhauszeilenbebauung an. Aufgrund der Straßenverkehrslärmbelastung, die von der circa
200 m nahen BAB 57 ausgeht, wurden die Reihenhäuser östlich der Planstraße so angeord-
net, dass jeweils eine lärmabgewandte Gebäudeseite und lärmabgeschirmte Hausgärten ge-
schaffen werden. Die mit ihren Fassaden nach Osten und Westen orientierten Reihenhäuser
sind zu Gruppen von 1 1, 10 und 5 Häusern zusammengefasst. Die Reihenhäuser der 11er
und der 10er Gruppe werden zweigeschossig zuzüglich eines Ni cht-Vollgeschosses errichtet;
der Dachfirst des Pultdachs orientiert sich zur BAB 57 (Typ A). Die Gruppe mit den fünf ver-
setzten Reihenhäusern soll mit dem Reihenhaustyp B errichtet werden. Über ein Fußwege-
netz werden d ie an der östlichen Gebäudeseite gelegenen Hauseingänge der Reihenhäuser
erreicht. Der parallel zu r Reihenhauszeile geführte Fußweg wird in Richtung Süden bis zur
Volkhovener Straße geführt. An der Planstraße sind d en einzelnen R eihenhäusern jeweils
Garagen und eine Multifunktionsfläche zur N utzung als Abstellplatz für Fahrräder, Geräte-
schuppen oder Aufstellfläche für Abfallbehälter zugeordnet.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Weilerstraße mit einer neu
herzustellenden Einmündung nördlich der bestehenden Bushaltes telle. Die Planstraße soll als
verkehrsberuhigter Bereich ohne Durchbindung zur Volkhovener Straße gestaltet werden.
Die Zufahrten/ Stellplätze der Baugrundstücke liegen für die Reihen -, Doppel - und Einfamili-
enhäuser jeweils unmittelbar an der Planstraße, lediglich die Stellplatzanlage des Mehrfamili-
enhauses soll über einen Stichweg erschlossen werden. Besucherstellplätze sind im Bereich
der westlichen Reihenhausgruppe vorgesehen. Die Durchfahrt zur Volkhovener Straße ist
ausschließlich für Rettungsfahrzeug e und Fahrzeuge der Ver - und Entsorgungsträger mög-
lich. Um Mehrverkehr auf der Volkhovener Straße zu verhindern , wird durch Poller die Kfz-
Durchfahrt zur Volkhovener Straße für die Anwohner des Plangebietes unterbunden. Für den
Fuß- und Radverkehr wird eine Durchbindung zur Volkhovener Straße hergestellt. Ein stra-
ßenbegleitender Gehweg wird an der Volkhovener Straße hergestellt.
Zum Zweck eines planinternen Ausgleichs voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die An-
lage einer Strauchhecke mit Einzelbäumen vorgesehen, die an die erweiterte „Wohnbauflä-
che“ anschließt , das Landschaftsbild gliedern und zudem eine Eingrünung der Wohnbebau-
ung zur Ackerfläche herstellen so ll.
6 Planinhalte
Den vorgenannten Planungszielen folgend best ehen die Grundzüge der Plan ung insbeson-
dere in der Art und des Maßes der baulichen Nutzung , das Wohnungsbauvorhaben in die
Eigenart seiner Umgebung städtebaulich zu integrieren sowie der Festsetzung geeigneter Im-
missionsschutzmaßnahmen. Diesen Grundzügen folgend soll en folgende Festsetzungen ge-
troffen werden:
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6.1 Art der baulichen Nutzung
Für die bebaubaren Teile des Plangebiets des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als
Art der baulichen Nutzung „Wohnen“ festgesetzt werden. Zulässig sollen Wohngebäude sowie
Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sein. Damit soll das
dem Bebauungsplan-Entwurf zugrundeliegende Vorhaben eind eutig definiert und das maß-
gebliche städtebauliche Ziel umgesetzt werden, einen Beitrag zur Deckung des Wohnungs-
bedarfs im Kölner Stadtgebiet zu leisten . Gleichzeitig sollen mit dem erweiterten Spektrum
baulicher Nutzungen die Möglichkeiten für Kombinationen von Wohnen und Arbeiten sowie
Umnutzungen offengehalten werden, ohne dass es einer Änderung des vorhabenbezogen en
Bebauungsplanes bedarf.
Klarstellend soll festgesetzt werden, dass zu den zulässigen Wohngebäuden auch solche ge-
hören, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.
Innerhalb der mit „Wohnen“ festgesetzten Bereich e soll die Berufsausübung freiberuflich Tä-
tiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zugelassen
werden, da dies e die Wohnnutzung nicht stören. Festgesetzt werden soll, dass Räume für
freie Berufe im Sinne des § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in den Wohngebäuden
zulässig sind.
Die festgesetzte Art der baulichen Nutzung fügt sich in die Nutzung der bestehenden Woh n-
quartiere an der Weilerstraße und der Volkhovener Straße ein.
6.2 Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Allgemeinen Wohn gebiet mit einer Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,4 und einer Geschossfläche nzahl (GFZ) von 0,8 beziehungsweise 1,2 für das
geplante Mehrfamilienhaus an der Weilerstraße festgesetzt. Die vorgesehene städtebauliche
Dichte entspricht der maßvollen Dichte einer Wohnbebauung in Stadtrandlage mit überwie-
gend bis zu zwei Vollgeschossen. Diese städtebauliche Dichte befindet sich in Übereinstim-
mung mit dem Stadtentwicklungskonzept „Kölner Perspektiven 2030+ “ (siehe Kapitel 4.3) mit
einer vorgegebenen „mittleren Dichte“ für die äußere Stadt von größer als 0,8 (Verhältnis zwi-
schen Siedlungsfläche und gebauter Geschossfläche).
Dabei werden die Orientierungswerte für das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17
BauNVO eingehalten.
Zahl der Vollgeschosse
Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse soll der Steuerung des
Maßes der baulichen Nutzung dienen. Die getroffenen Höhenfestsetzungen orientierten sich
unmittelbar an dem zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept und spiegeln sowohl eine
ortsangemessene Dichte als auch ortsangemessene Wohntypologien wider. Im unmittelbaren
Umfeld des Plangebietes ist entlang der Weilerstraße und Volkhovener S traße eine ein- und
zweigeschossige Bebauung – zuzüglich maximal eines Nicht -Vollgeschosses – anzutreffen.
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll im Einklang mit der bereits bestehenden Wohn-
bebauung im unmittelbaren Umfeld mit der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse ( II) eine
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maximal dreigeschossige Bebauung mit zwei Vollgeschossen zuzüglich eines Nicht -Vollge-
schosses e rzielt werden. Das dritte Geschoss trä gt als oberstes Geschoss (Nicht -Vollge-
schoss) wesentlich zur Gestaltung des Gebäudeabschlusses, der G ebäudegliederung und der
räumlichen Wirkung der Bebauung auf seine Umgebung bei. Lediglich für das Mehrfamilien-
haus soll die Festsetzung der Zahl der Vollg eschosse (III) erfolgen – ohne Zulässigkeit für ein
Nicht-Vollgeschoss. Somit wird eine maximale Dreigeschossigkeit im Escher Ortskern ge-
wahrt.
Gebäudehöhen
Für die Wohngebäude wurden Gebäudehöhen als Mindest - und Höchstmaß über NHN inner-
halb der einzelnen Baufelder festgesetzt, um das konkrete Vorhaben nach § 29 BauGB zu
sichern. Dabei berücksichtigt die Gebäudehöhenfestsetzung einheitlich eine maximale Drei-
geschossigkeit einschließlich eines möglichen Nicht -Vollgeschosses .
Technische Dachaufbauten und Dac hgauben
Gebäudedächer dienen auch der Unterbringung einer Vielzahl von baulichen und technischen
Anlagen wie beispielsweise Lüftungs - und Kühlanlagen, Antennen, Treppenhäusern, Anlagen
zur Nutzung von Solarenergie und/ oder Photovoltaik (PV). Diese Anlagen sollen auf flachge-
neigten Dächern grundsätzlich zulässig sein, ohne das städtebauliche Erscheinungsbild nach-
haltig zu stören. Daher soll für flachgeneigte Dächer festgesetzt werden, dass durch techni-
sche Dachaufbauten die festgesetzten maximalen Gebäudehö hen über NHN bis zu einer
Höhe von 2,0 m überschritten werden dürfen, wenn d ie Dachaufbauten dabei mindestens um
das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante des jeweiligen zugeordneten Geschosses
zurücktreten.
6.3 Bauweise , überbaubare Grundstücksflächen
Im Plangebiet sollen die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Bau-
grenzen definiert werden. Die festgesetzten Baufelder westlich und östlich der Planstraße
spiegeln in ihrer Anordnung das städtebauliche Planungskonzept wider, das heißt die Lage
der Baukörper im Verhältnis zur Planstraße und zu den Freiflächen sowie unter Berücksichti-
gung eines städtebaulichen Lärmschutzes .
Bauweise
Im westlichen Bereich des Plangebiets werden als Bauweise „nur Einzel - und Doppelhäuser
zulässig“ und für die vorgesehene Reihenhausgruppe „nur Hausgruppen zulässig“ festgesetzt,
um eine aufgelockerte suburbane Bebauungsstruktur zu erzielen. Für die östliche Bebauung
des Plangebietes soll z ur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse ein wirksamer Ver-
kehrslärmschutz bereits auf städtebaulicher Ebene mittels einer Riegelbebauung von Reihen-
häusern zu Gruppen von 1 1, 10 und 5 Häusern erzielt werden. Daher soll für die Baufelder
östlich der Planstraße eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden, um für jede Wohnung
der Reihenhauszeilenbebauung eine lärmabgewandte Gebäudeseite und lärmabgeschirmte
Außenwohnbereiche zu schaffen. Von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise ist das
Mehrfamilienhaus an der Weilerstraße ausgenommen.
Terrassen
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Terrassen sollen außerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücks-
flächen zugelassen werden. Daher soll klarstellend festgesetzt werden, dass Terrassen die
Baugrenze bis zu 4,0 m überschreiten dürfen. Eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Ord-
nung ist nic ht zu befürchten.
6.4 Erschließung
6. 4.1 Äuße re Erschlie ß un g
Das Plangebiet ist verkehrlich über die BAB 57, die Volkhovener Straße und die Weilers traße
(Kreisstraße K 7) an das örtliche und überörtliche Straßennetz angebunden. Als ein Ergebnis
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die äußere Erschließung des Plangebietes
geändert. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen südlichen Erschließung des Plangebietes
über die Volkhovener Straße soll die Erschließung des Wohngebietes ausschließlich von der
Weilerstraße (und ohne Durchbindung zur Volkhovener Straße) erfolgen.
Anbindung des Plangebietes an die Weilerstraße
Im Bauleitplanverfahren wurde die verkehrliche Anbindung des Plangebietes an die Weiler-
straße in drei konzeptionellen Varianten – nichtsignalisierter Knotenpunkt, signalisierter Kno-
tenpunkt und Kreisverkehrsplatz – geprüft. Die verkehrsbezogenen Fachämter der Verwaltung
haben die nichtsignalisierte Einmündung als Vorzugsvariante identifiziert. Diese Erschlie-
ßungsvariante wird den Fes tsetzungen des Bebauungsplanes zugrunde gelegt.
Die äußere Erschließung des Plangebietes schließt zudem ein :
a) die Erweiterung des bestehenden Gehwegs auf der östlichen Seite der Weilerstraße
bis zur Einmündung in die Planstraße (außerhalb des Plangebietes a uf Flächen im
Eigentum der Stadt Köln)
b) die Markierung eines Fußgängerüberwegs auf der Weilerstraße zur sicheren Erreich-
barkeit der Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite des Plangebietes sowie
c) die Ausschleusung des Radverkehrs in den Mischverkehr aus Richtung Chorweiler in
Richtung Auweiler.
Freizuhaltende Sichtweiten der nichtsignalisierten Einmündung
Bei zulässige r Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit benötigten Sichtweiten von 70 m aus
dem Plangebiet auf die Weilerstraße/Blockstraße überlagern die Sichtfelder der Anfahrsicht in
beide Richtungen die äußersten Baugrundstücke des Plangebietes. Das erforderliche Sicht-
feld in Richtung Ortsausgang kann freigehalten werden . D ie Sicht auf die übergeordnete Wei-
lerstraße in südlicher Richtung wäre durch die 2 m hohe Lärmschutzwand eingeschränkt wor-
den. Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt -06) sind flankierende
Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, wenn sich die erforderlichen Si chtfelder für die Anfahr-
sicht nicht erreichen lassen.
Für die aus der Planstraße ausfahrenden Fahrzeuge wurde die Anfahrsicht in den südlichen
Teil der Weilerstraße durch die Lageverschiebung der Lärmschutzwand im Bereich der Wei-
lerstraße vergrößert. Zudem kann ergänzend die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Erwä-
gung gezogen werden, ohne die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu beschrän-
ken.
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6. 4.2 Ve rke hrsun te r su ch un g
Für eine Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen d er geplanten Wohnbebauung wurden
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens am 09.05.2019 Verkehrserhebungen im näheren
Umfeld des Plangebietes durchgeführt, das Verkehrsaufkommen differenziert nach tageszeit-
licher und räumlicher Verteil ung für den Bestand ermittelt sowie das planbedingte Ve rkehrs-
aufkommen für das Prognosejahr 2030 abgeschätzt (DTV-Verkehrsconsult GmbH, Aachen,
Oktober 2022).
Verkehrsaufkommen
Auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes für eine Wohnbebauung mit circa
54 Wohneinheiten, das der Aufstellung des Bebauungsplanes zugrunde liegt, wurde das Ver-
kehrsaufkommen im Planfall für den Prognosehorizont 2030 mit circa 148 Kfz-Fahrten/ 24 h
je Werktag abgeschätzt. Dies entspricht 2 1 Kfz-Fahrten in der Spitzenstunde morgens ( 6 – 7
Uhr).
Prognosebelastungen Durchschnittlicher Tagesverkehr
Der aus der Verkehrserhebung ermittelte Durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) im Bestand
wird in der folgenden Tabelle den prognostizierten Belastungen im Planfall gegenübergestellt.
Die DTV-Belastungen i m Planfall setzten sich dabei aus den Bestandsbelastungen im DTV
zuzüglich des Zusatzverkehres aus dem Plangebiet an einem Werktag zusammen. Dies ent-
spricht dem ungünstigsten Belastungsfall.
Straßenabschnitt DTV Bestand
2019
Kfz/24 h
DTV Planfall
2030
Kfz/24 h
Weilers traße, Ortsausgang 4.848 4.913
Volkhovener Straße, Kölner Weg – Weilerstraße 342 245
A 57, AS Chorweiler – Worringen 82.194 84.912
Tabelle 1 Durchschnittlicher täglicher Verkehr im Bestand und Planfall
Leistungsfähigkeit de r Knotenpunkte
Auf der Grundlage der morgendlichen und abendlichen Spitzenstundenbelastung wurden für
die Knotenpunkte
– Weilerstraße/ Frohnhofstraße (Knotenpunkt 1) und
– Frohnhofstraße/ Volkhovener Straße (Knotenpunkt 2)
Leistungsfähigkeitsnachweise gemäß Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsan-
lagen (HBS) für den Bestandsfall und Planfall durchgeführt.
Knotenpunkt 1 Weilerstraße/ Frohnhofstraße
Für die maßgebende abendliche Spitzenstunde zwischen 15:45 –16:45Uhr konnte für den Be-
standsfall die Qualitätsstufe B ermittelt werden, das bedeutet, dass die Abflussmöglichkeiten
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der wartepflichtigen Verkehrsströme vom bevorrechtigten Verkehr beeinflusst werden. Die da-
bei entstehenden Wartezeiten sind gering. Die Anforderungen der Leistungsfähigkeit dieses
Knotenpunktes sind ausreichend erfüllt (gefordert wird allgemein die Qualitätsstufe D).
Dem Prognosefall liegen die Annahmen zugrunde, dass alle Verkehre über die Planstraße in
Richtung Weilerstraße ausfahren und dass ein größerer räumlicher Bezug in Richtung Süden
im Gegensatz zur Richtung Norden (Chorweiler) bestehen wird. Die im Bestandsfall ermittelte
Qualitätsstufe B bleibt für diesen Knotenpunkt auch dann bestehen, wenn zusätzlich die hin-
zukommenden Neuverkehre des Plangebietes betrachtet werden.
Daraus kann geschlussfolgert werden, dass der Knotenpunkt Weilerstraße / Planstraße eben-
falls leistungsfähig ist und eine ähnliche Qulitätsstufe wie der K notenpunkt 1 aufweist, da auf
der Weilerstraße in etwa die gleichen Ve rkehrsmengen vorhanden sind und die Planstraße
ausschließlich mit den Neuverkehren belastet ist, wohingegen diese am K notenpunkt 1 zu-
sätzlich auf die Bestandsverkehre aufgeschlagen wurden ohne dass dies einen signifikanten
Einfluss auf die Verkehrsqualität zur Folge hatte. Die gegenüber der Planstraße liegende
Straße „An der Dränk“ ist nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, sodass ange-
nommen werden kann, dass die Verkehrsmengen gering er sind als die der Frohnhofstraß e
auf der westlichen Seite des Knotenpunktes 1. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit ist ge-
geben.
Knotenpunkt 2 Frohnhofstraße/ Volkhovener Straße
Mittels Leistungsfähigkeitsnachweis konnte für den Bestandsfall die Qualitätsstufe B ermittelt
werden,
Fazit: Aufgrund des planbedingten Meh rverkehrs ergeben sich Mehrbelastungen, die den Ver-
kehrsablauf de r betrachteten Knotenpunkte im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes nicht
nachteilig beeinträchtigen. Der planbedingte Mehrverkehr kann vom vorhandenen Straßen-
netz aufgenommen werden.
6. 4.3 Inne re Erschlie ß un g und ruhe nde r Ve rke hr
Die innere Erschließung des mit „Wohn en“ festgesetzten Bereichs erfolgt über eine Erschlie-
ßungsstraße (Planstraße), die mittig des Plangebietes zwischen Weilerstraße in Norden und
der Volkhovener Straße im Süden geführt wird . E ine Durchbindung nach Süden an die Volk-
hovener Straße soll ausschließlich für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge möglich
sein. Alle weiteren motorisierten Verkehre können die Planstraße aufgrund von vorgesehenen
Pollern nicht in Richtung Volkhovener Straße passieren. Für den Fuß- und Radverkehr schafft
diese Verbindung jedoch einen wichtigen Zugang zu den umliegenden Bestandsquartieren
und dem benachbarten Nahversorgungsmarkt.
Straßenverkehrsfläche
Aufgrund der geplanten Bebauung überwiegend mit Reihen -, Doppel- und Einzel-häusern, der
ausschließlichen Wohnnutzung, des vergleichsweise geringen Erschließungsbereichs (< 200
m Nord-Süd-Ausdehnung) und einer prognostizierten Verkehrsstärke weit unter 150 Kfz/h ist
die Planstraße gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als Wohnweg ein-
zuordnen. Dem verkehrlich gering frequentierten Wohnweg sollen Aufenthaltsfunktionen als
Begegnungsraum und Bewegungsspielfläche zukommen. Insofern bietet sich eine Gestaltung
Seite 19 von 72
des Wohnweges an, die sich am Prinzip der Mischflächen orientiert und zudem auf Entschleu-
nigung und die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer – Kfz-Verkehr, Zufuß -
gehende und Radverkehr – sowie eine hohe Aufenthaltsqualität zielt.
Die Planstraße soll als öffentl iche Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung,
Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden. Zur Verkehrsberuhigung
wird im Bereich des öffentlichen Spielplatzes die Fahrbahn verschwenkt.
Innerhalb des verkehrsberuhigten B ereichs, der durch die Richtzeichen der Straßenverkehrs -
Ordnung 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches) und Zeichen 325.2 (Ende eines
verkehrsberuhigten Bereiches) gekennzeichnet ist,
müssen Fahrzeugführende mit Schrittgeschwindigkeit fahren;
dürfen Fahrzeugführende Zufußgehende weder gefährden noch behindern; wenn nö-
tig, müssen Fahrzeugführende warten;
dürfen Zufußgehende die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind
überall erlaubt;
dürfen Zufußgehende den Fahrverkehr nicht u nnötig behindern;
dürfen Fahrzeugführende außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht par-
ken, ausgenommen zum Ein - oder Aussteigen und zum Be - oder Entladen.
Einfahrtsbereich Abfallfahrzeuge
Zur Vermeidung von Durchgangsverkehren sollen Zufahrten von der Volkhovener Straße zur
Planstraße ausschließlich für Abfallfahrzeuge zulässig ein. Planungsrechtlich soll die zeichne-
rische Festsetzung eines „Einfahrtsbereichs Abfallfahrzeuge“ in Kombination mit einer textli-
chen Festsetzung zur ausschließlichen Nu tzung für Abfallfahrzeuge dieses städtebauliche Ziel
sicherstellen.
Im Einfahrtsbereich sind herausnehmbare Poller vorgesehen (Verriegelung mittels Dreikant-
schloss).
Öffentliche Parkflächen
Aufgrund der stadträumlichen Lage des Plangebietes innerhalb eines weniger verdichteten
Stadtraumes soll te für den Besucherverkehr des Plangebietes ein Anteil von mindestens 10 %
bezogen auf die Anzahl der geplanten Wohneinhei -ten berücksichtigt werden. Bei 5 7
Wohneinheiten entspricht dies mindestens 6 Besucherstellplätzen. Die Verkehrsflächen für
den ruhenden Verkehr sollen als öffentliche Parkplätze zentral im Bereich der westlichen Rei-
henhausgruppe festgesetzt werden.
Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen
Die Errichtung von Stellplätzen, Carports und Garagen soll innerhalb des Plangebietes aus-
schließlich innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen – St/Ga und Ga – und innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein . Mit dieser Festsetzung wird das städtebau-
liche Ziel verbunden, eine möglichst hohe wohnbezogene Freiraumqualität zu erzielen.
An der Planstraße sind der östlichen Riegelbebauung von Reihenhäusern jeweils Flächen für
Stellplätze, Garagen und Nebengebäude zugeordnet.
Seite 20 von 72
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Für die Reihenausgruppe westlich der Planstraße und die Reihenhausbebauung im östlichen
Plangebiet soll die Festsetzung eines Geh - und Leitungsrechts GL als Geh - und Radfahrrecht
zugunsten der Anlieger und Leitungsrecht zugunsten der Ver - und Entsorgungsträger di e ge-
meinsame Erschließung gewährleisten und sichern.
6. 4.4 Sozia le Infra stru k tu r
Kindergartenbedarfsplanung
Die Planung von circa 5 7 Wohneinheiten begründet nicht den Bedarf einer neuen Kinderta-
geseinrichtung, die aus wirtschaftlichen Gründen mit mindestens drei Gruppen betrieben wer-
den sollte.
Die geringe Anzahl der geplanten Wohneinheiten begründet zudem keinen ursächlichen
Mehrbedarf von Betreuungsangeboten für U3 - und Ü3-jährige Kinder innerhalb des Plange-
bietes.
Schulentwicklungsplanung
Der durch die Planung ausgelöste Bedarf an Plätzen in Schulen kann durch die vorhanden en
Infrastruktureinrichtungen gedeckt werden.
Die dem Plangebiet am nächsten gelegenen Grundschulen sind die Gemeinschaftsgrund-
schule (GGS) Martiniusstraße 28 (Entfernung 1,0 km), die GGS Schulstraße 16 (Entfernung
2,4 km), die GGS Soldiner Straße 68 (Entfernung 4,0 km), die Katholische Grundschule (KGS)
Gutnickstraße 37 (Entfernung 4,0 km), die KGS Lebensbaumweg 51 (Entfernung 4,5 km) und
die KGS Longericher Hauptstraße 83 -85 (Entfernung 4,5 km). Im Umfeld des Plangebietes
sind an den Grundschulen ausreichend Kapazitäten vorhanden, um den zusätzlichen Bedarf
an Grundschulplätzen für das neu entstehende Wohnquartier decken zu können.
Spielplatzbedarf
Infolge der Planung von 57 Wohneinheiten entsteht nach der Berechnungsgrundlage des Ko-
operativen Baulandmodells ein ursächlicher Mehrbedarf an öffentlicher Spielplatzfläche von
insgesamt 360 m². Da im Stadtteil Esch -Auweiler nach der Spielplatzbedar fsanalyse bereits
ein erheblicher Mangel an öffentlichen Spielplätzen besteht und zur Herrichtung eines adä-
quaten Spielangebotes die Fläche eine Größe von 500 m² nicht unterschreiten sollte, ist im
Plangebiet ein öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Die Spi elplatzfläche wird als öffentliche
Grünfläche, Zweckbestimmung „Spielplatz“ westlich der Planstraße festgesetzt (siehe Kapitel
6.5).
6. 4.5 Te chnische Infra stru ktur
Versorgung
Die erforderlichen Leitungstrassen zur Versorgung des Plangebietes mit Strom , Gas und Was-
ser sind über das vorhandene Leitungsnetz in der Weilerstraße und Volkhovener Straße ge-
sichert.
Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird im Plangebiet der Betrieb mindestens einer
Transformatorenstation notwendig, die zwischen der öffentlichen Grünflä che und Planstraße
als Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Elektrizität, festgesetzt werden soll.
Seite 21 von 72
Entsorgung
In der Volkhovener Straße befindet sich ein Sammelkanal, der das anfallende Schmu tzwasser
des Plangebietes aufnehmen kann, so dass die E ntsorgung des anfallenden Schmutz - und
teilweise Niederschlagswassers gesichert ist.
Entwässerungssysteme
1. Mischwassersystem für Schmutzwasser und belastetes Niederschlagswasser der öffentli-
chen Straßenverkehrsfläche,
2. unbelastetes Niederschlagswasser der Baugrundstücke.
Das Schmutzwasser und belastetes Niederschlagswasser werden zusammengeführt und als
Mischwasser an die öffentliche Vorflut angeschlossen. Das Niederschlagswasser der öffentli-
chen Straßenverkehrsfläche mit geringer Belastung wird eingeleitet , da das Plangebiet in der
Wasserschutzzone III liegt.
Niederschlagswasser
Mit Ausnahme des Einfamilienhauses und der Doppelhäuser sind die Dachflächen der Rei-
henhäuser und des Mehrfamilienhauses als Gründächer mit extensiver Begrünung geplant.
Auf den Dächern sind Photovoltaik -Anlagen geplant; das Regenwasser im Bereich der Pho-
tovoltaik-Anlagen soll über die Gründächer abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser der
Baugrundstücke soll auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Die Wasserführung von
den befestigten Flächen (D ächer, Terrasse n, Stellpl ätze) erfolgt über die Hausgärten
durch Pflasterrinnen o.ä. über die belebte Bodenzone in die Rigole n.
Die ermittelten Durchlässigkeitsbeiwerte erfüll ten sowohl die technischen Anforderungen (z.
B. n. Arbeitsb latt DWA-A 138) als auch die wasserrechtlichen Forderungen nach § 51a LWG
für eine Versickerung in der „unverlehmten“ Schicht 3 der feinkornarmen Sande und Kiese ab
ca. 1,2 m bis 1,6 m unter Flur .
Flächen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
Innerhalb im mit „Wohnen“ festgesetzten Bereich östlich der Planstraße soll das Nieder-
schlagswasser der geschlossenen Bebauung mit Reihenhauszeilen versickert werden. Das
Niederschlagswasser soll über die belebte Bodenzone Rigolen inner halb der Hausgärten zu-
geführt werden. Eine textliche Festsetzung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 14 BauGB dient der Si-
cherstellung der Niederschlagswasser-Entwässerung über Rigolen innerhalb der Hausgärten.
6. 4.6 Mülle ntsorg un g
Standplätze für Abfallbehälter sind grundsä tzlich auf den privaten Grundstücken einzurichten.
Für das Mehrfamilienhaus und die westliche Reihenhausgruppe sollen Flächen für Abfallsam-
melanlagen/Müll zeichnerisch festgesetzt werden.
6. 4.7 Bra ndsch utz
Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist von ein er erforderlichen Wassermenge von
84 m3/h über einen Zeitraum von 2 Stunden auszugehen.
Seite 22 von 72
6.5 Öffentliche Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft
Zur Sicherung freiraumplanerischer Qualitäten sollen im Plangebiet durch Vermeidungs - so-
wie Minderungsmaßnahme n die Eingriffswirkungen in Natur und Landschaft minimiert und
durch Ausgleichsmaßnahmen mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt so gering wie
möglich gestaltet werden.
Öffentliche Grünfläche, Spielplatz
Westlich der Planstraße soll eine öffentliche Gr ünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz
festgesetzt werden. Die Gestaltung der mindestens 500 m² großen Spielplatzfläche für Kinder
und Jugendliche (6 bis 18 Jahren) wird in Abstimmung mit den Fachdienststellen erfolgen. Ein
Vorentwurf zur Gestaltung des Spielplatzes mit Spielgeräten, Freiflächen und Bepflanzung
liegt vor (Viva Verde. Dirk Dahlen, Euskirchen, Stand 21.09.2023). Zur Beschattung und Be-
grünung sind zwei Laubbäume vorgesehen.
Die Sicherung der Herstellung der Spielplatzflächen soll im Durchführungs- und im Erschlie-
ßungsvertrag geregelt werden.
Fläche für die Landwirtschaft
Entlang des mit „Wohnen“ festgesetzten Bereichs im östlichen Teil des Plangebietes soll eine
mindestens 9 m tiefe Fläche für die Landwirtsch aft festgesetzt werden. Die Fläche für die
Landwirtschaft soll in Übereinstimmung mit dem Entwicklungsziel EZ 3 des Kölner Land-
schaftsplanes – „Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräu-
men und gliedernden und belebenden Elemente n“ – mit einer Ausgleichsfestsetzung überla-
gert werden.
Die auf der Fläche für die Landwirtschaft vorgesehene Strauchhecke soll die Landschaft und
zugleich den neuen Escher Ortsrand mit diesem natürlichen Landschaftselement glieder n und
zudem naturnah ausgestalten. Dabei soll in diesem durch intensive Landwirtschaft verarmten
Landschafts- und Naturraum eine besondere Lebensstätte für die Pflanzen - und Tierwelt ent-
wickelt und die ökologischen Verhältnisse verbessert werden.
6.6 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan w erden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Die Festsetzungen dienen der Berücksich-
tigung der Belange von Natur und Landschaft.
Baumerhalt
Die vorhandene Vogel-Kirsche an der westlichen Plangebietsgrenze kann in die Gestaltung
der Freiflächen einbezogen werden und soll als dauerhaft zu erhalten festgesetzt werden.
Pflanzmaßnahmen
Innerhalb der Planstraße, die als öffentliche Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestim-
mung, Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich, festgesetzt wird, sollen zur Gestaltung
und Stärkung der Aufenthaltsfunktion im Verschwenkungsbereich der Straße und im Bereich
der öffentlichen Parkplätze jeweils 2 Bäume gepflanzt und dauerhaft erhalten werden.
Zur Verschattung und Begrünung der öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung Spielplatz,
sollen 2 Bäume gepflanzt und dauerhaft erhalten werden.
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Extensive Dachbegrünung
Aus Gesichtspunkten des Wasserhaushalts und des Klimas chutzes wird festgesetzt, d ass die
flachgeneigten D ächer der Wohngebäude (MFH, RH) in größtmöglichem Flächenumfang ex-
tensiv zu begrünen sind. Die Dachbegrünungen wirken sich positiv auf das Umgebungsklima
und die Rückhaltung von Niederschlagswassern aus.
6. 6.1 Eingriff/ Ausgle ich
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung der zu erwar-
tenden Eingriffe in Natur und Landschaft und die Festsetzung von notwendigen Kompensati-
onsmaßnahmen erforderlich, da das Plangebiet als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu be-
urteilen ist.
Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft, die mit der Umsetzung des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans einhergehen, können innerhalb des Plangebietes in Teilen aus-
geglichen werden. Die festgesetzte Fläche für die Landwirtschaft wird vollständig mit einer
Fläche für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land-
schaft“ überlagert. Innerhalb dieser festgesetzten Fläche sollen als Ausgleichsmaßnahme
dorn- und fruchttragende, einheimische und standortgerechte Strauchgruppen mit einer Min-
destbreite von 7 m und mindestens 8 Obstbäume in den Lücken zwischen den Strauchgrup-
pen angepflanzt und dauerhaft erhalten werden. Zudem soll ein Gras- und Krautsaum durch
Einsaat einer blütenreichen Regio -Saatmischung die Strauchpflanzung ergänzen.
Innerhalb des Plangebietes kann kein vollständiger Ausgleich für Eingriffe in Natur und Land-
schaft erreicht werden. Das verbleibende Kompensationsdefizit von 29.705 Biotopwertpunk-
ten soll durch naturschutzfachlich geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb
des Plangebietes im Stadtteil Esch -Auweiler ausgeglichen werden. Für die externe Aus-
gleichsmaßnahme auf einer Ackerfläche circa 600 m südöstlich des Plangebietes in unmittel-
barer Nachbarschaft zu Gehölzbestand eines Kiesgrubengewässers ist die Entwicklung einer
Glatthaferwiese auf 2.300 m² des Flurstücks 1641, Flur 3, Gemarkung Esch vorgesehen.
Diese Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft wird dem Plan-
gebiet zum Ausgleich zugeordnet. Die Durchführung und Kostentragung der externen Aus-
gleichsmaßnahme werden im Durchführungsvertrag geregelt .
Der mit den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes verbundene Eingriff in Natur
und Landschaft kann somit als vollständig ausgeglichen betrachtet werden.
6. 6.2 Arte nsch u tz
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht für Bebauungsplanverfahren die
Verpflichtung einer artenschutzrechtlichen Prüfung, wenn nicht auszuschließen ist, dass in
Folge der Planung nach europäischem Recht geschützte Tier - und Pflanzenarten beeinträch-
tigt werden können. Die artenschutzrechtliche Prüfung klärt die Frage, ob durch das geplante
Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG eintreten.
Die artenschutzrechtliche Prüfung ( RMPSL Landschaftsarchitekten, Bonn, Stand 23.03.2020)
basiert auf einer Auswertung verfügbarer Daten zur Beurteilung der Betroffenheit planungsre-
levanter Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV),
des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ (@LINFOS) und des Fundortkatas-
ters NRW. Die Betroffenheiten der im Plangebiet möglicherweise vorkommenden artenschutz-
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rechtlich relevanten Säugetiere (streng geschützte Fledermäuse) wurden in Kenntnis der Orts-
begehungen beurteilt (Potenzialeinschätzung). Die Beurteilung der Betroffenheit der Vogelar-
ten erfolgte auf der Basis von Brutvogelkartierungen.
Artenschutzrechtliche Beurteilung Fledermäuse
Aus der Artenschutzprüfung geht hervor, dass i n Folge der geplanten Bebauung sich keine
relevanten Einschränkungen des Jagdlebensraumes für die hier vorkommenden Fledermaus-
arten ergeben. Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterer artenschutzrechtlich relevanter Säu-
getierarten sind nach fachlicher Einschätzung nicht vorhanden.
Artenschutzrechtliche Beurteilung Amphibien
Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der Entfernung von ca. 600 m vom
nächstliegenden Gewässer liegt eine Eignung des Plangebiets als Land - bzw. Winterlebens-
raum für Amphibien nicht vor.
Artenschutzrechtliche Beurteilung Schmetterlinge
Aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung des Plangebiet es und des Fehlens der oben
genannten Nektar - und Larvenfutterpflanzen kann ein Vorkommen der artenschutzrechtlich
geschützten Schmetterlingsart mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Vertiefende Artenschutzprüfung
Da für das Plangebiet ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten – insbesondere Feld-
vögel – nicht vollständig auszuschließen war, wurde im Zeitraum von Mi tte März bis Anfang
Juli 2019 eine Brutvogelkartierung im Plangebiet und seiner Umgebung durchgeführt.
Fazit
Die Artenschutzprüfung kommt zum Ergebnis, dass insgesamt von keinem Eintreten von Ver-
botstatbeständen nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 -3 BNatSchG auszugehen ist. Vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen (CEF -Maßnahmen/ Continous Ecological Functionality-measures) sind
nicht erforderlich.
6.7 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Volkhovener Straße “ wurde eine schalltechnische
Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen ( Kramer Schalltechnik GmbH, St.
Augustin, Stand 31.10.2024) durchgeführt. Als maßgebliche Emittent en waren ausschließlich
Verkehrslärmimmissionen des Straß enverkehrs zu berücksichtigen. Aufgrund des 1.400 m
großen Abstandes des Plangebietes zu Bahnanlagen des S -Bahn- und Regionalbahnverkeh rs
sowie der Lage des Schienenweges zwischen Plangebiet und A 57 war keine Einzelbetrach-
tung der Schienenverkehrsgeräusche erforderlich. Auch eine Einzelbetrachtung von Flug ver-
kehrsgeräuschen wurde nicht erforderlich.
Gegenstand der Untersuchung war daher die Ermittlung und Beurteilung der Straßenver-
kehrslärmimmissionen auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen der vorliegenden Planung
auf die Umgebung infolge des planbedingten Mehrverkehrs.
Seite 25 von 72
Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für den auf die Planung einwirkenden Verkehrslärm stel-
len die schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung der DIN 18005
„Schallschutz im Städtebau“ dar.
Gebietsbezeichnung DIN 18005 Teil 1, Beiblatt 1
Orientierungswerte in dB(A)
Klammerwert gilt für Industrie -/ Gewerbe-, Freizeit-
lärm
Tag Nacht
Reine Wohngebiete (WR) 50 40 (35)
Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 (40)
Mischgebiete (MI) 60 50 (45)
Urbane Gebiete (MU) 60 50 (45)
Tabelle 2 Orientierungswerte DIN 18005
Für die Beurteilung der auf die Wohngebäude einwirkenden Lärmimmissionen im Plangebiet
werden in Übereinstimmung mit der festgesetzten Art der baulichen Nutzung die Orientie-
rungswerte der DIN 18005 für „Allgemeine Woh ngebiete“ gemäß § 4 BauNVO herangezogen.
Das Plangebiet soll wie ein „Allgemeines Wohngebiet “ gemäß § 4 BauNVO vorwiegend dem
Wohnen dienen. In den mit „Wohnen“ festgesetzten Bereichen sind zudem Anlagen für kultu-
relle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.
Für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Volkhovener Straße“ wird die
Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO angenommen.
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmimmissionen des Straßenverkehrs erheblich vorbelas-
tet. Aus den schalltechnischen Voruntersuchungen wurde bereits ersichtlich, dass an der Wei-
lerstraße aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. In der schalltechnischen Untersu-
chung (Stand 20.09. 2023) wurde die erforderliche Errichtung eine 2 m hohen und insgesamt
68,5 m langen Lärmschutzwand entlang der nördlichen bzw. nordwestlichen Plangebiets-
grenze als Vorbedingung vorausgesetzt.
6. 7.1 Einw irkunge n a us de r Umge bung a uf da s Pla nge bie t
Die Lärmsituation im Plangebiet wird durch den Verkehrslärm auf den relevanten Abschnitten
der A 57, der Weilers traße und der Volkhovener Straße bestimmt. In die Berechnung des
Straßenverkehrslärms nach RLS-19 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen “ wurden die
Daten aus dem Verkehrsgutachten von DTV-Verkehrsconsult GmbH, Aachen, Stand Oktober
2022 eingestellt. Im Sinne einer Lärmvorsorge wurde der verkehrsstärkere Prognosehorizont
2030 den Untersuchungen zugrunde gelegt.
Seite 26 von 72
Die Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen erfolgte auf Höhe von 2 m für den wohnbezo-
genen Außenbereich, 2,8 m (Erdgeschoss), 5,6 m (1. Obergeschoss) und 8,4 m (2. Oberge-
schoss/Dachgeschoss bzw. Nichtvollgeschoss ) für den Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) und
den Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) a uf die Einhaltung der schalltechnischen Orientie-
rungswerte der DIN 18005 und mittels einer Ausweisung der maßgeblichen Außenlärmpegel
nach der DIN 4109 an den Fassaden im Plangebiet für den Plan -Fall.
Straßenabschnitt DTV
[Kfz/24 h]
Zulässige Höchstge-
schwindigkeit
[km/h]
Anteiliger längenbezo-
gener Scha llleistungs-
pegel Lw‘
Tag/ Nacht
[dB(A)]
Weilerstraße 4.913 50
70
100
79,3/ 71,8
82,3/ 74,8
85,1/ 77,6
Volkhovener Straße 345 30 65,1/ 58,1
A 57 84.912 120
130
100,5/ 93,9
101,4/ 94,9
Tabelle 3 Schallleistungspegel L w‘ unter Berücksichtigung der Verkehrsdaten und Höchstgeschwindig-
keiten – Straßenverkehr nach RLS-19
6. 7.2 Be urte ilung de r Ve rke hrsge rä u sch si tua tio n Stra ße nve rke hr slä rm
Innerhalb des Plangebietes werden durch Straßenverkehrslärm die Orientierungswerte der
DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) im Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr)
und 45 dB(A) zur Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) sowohl tags als auch nachts übersch ritten;
ausschließlich an den lärmabgewandten Gebäudefassaden können die Orientierungswerte
der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete in Höhe des Erdgeschosses und des 1. Oberge-
schosses tags und nachts eingehalten werden.
Im nördlichen Plangebiet an der Weilerstraße sowie entlang der zur Autobahn A 57 orientier-
ten Fassaden des Mehrfamilienhauses und der Reihenhauszeilen werden Beurteilungspegel
von bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 63 dB(A) nachts erreicht. Die Überschreitung des Orien-
tierungswertes der DIN 18005 beträgt im Tagzeitraum bis zu 15 dB(A) und im Nachtzeitraum
bis zu 18 dB(A).
Die höher liegenden und im Rahmen der Abwägung noch als zulässig erachteten Immissions-
grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) von 59 dB(A) tags und
49 dB(A) nachts für die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes würden im Tag -
und Nachtzeitraum durch den Straßenverkehrslärm um bis zu 11 dB(A) und nachts bis zu 14
dB(A) überschritten.
Grenzbereich der Gesundheitsgefährdung
Als Grenze für die Gesundhe itsgefährdung werden nach der Rechtsprechung des BVerwG
Beurteilungspegel von tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) angesehen. Innerhalb des Tages-
zeitraums werden die Beurteilungspegel von 70 dB(A) im Plangebiet erreicht, jedoch aus-
schließlich an einem der A 57 zugewandten Fassadenstück des Mehrfamilienhauses in Höhe
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des 1. und 2. Obergeschosses. Im Nachtzeitraum werden 60 dB(A) in allen untersuchten Im-
missionshöhen an den Westfassaden des Mehrfamilienhauses und den östlichen Reihen-
hauszeilen überschritten – bis maximal 63 dB(A). In der Immissionshöhe des 2. Obergeschos-
ses werden nahezu an allen zur A 57 orientierten Fassadenseiten des Plangebietes 60 dB(A)
erreicht beziehungsweise überschritten.
Nachtzeitraum
Im Plangebiet sind im Nachtzeitraum Beurteilungspeg el von mindestens 41 dB(A) in der Im-
missionshöhe des Erdgeschosses und von mindestens 43 dB(A) in Höhe des 1. Obergeschos-
ses zu erwarten. Alle übrigen Fassadenbereiche werden durch die einwirkenden Straßenver-
kehrsgeräusche mit Beurteilungspegeln größer als 45 dB(A) belastet sein. Werden mögliche
Schienenverkehrsgeräusche von ≤ 45 dB(A) sowie auf das Plangebiet einwirkende Flugver-
kehrsgeräusche berücksichtigt, wären bei einer Gesamtlärmbetrachtung an allen Fassaden-
bereichen Gesamt-Beurteilungspegel > 45 dB(A) zu erwarten.
Außenwohnbereiche
In lärmbelasteten Stadträumen sind bei Beurteilungspegeln von bis zu maximal 62 dB(A) die
Voraussetzungen für eine ungestörte Kommunikation im Außenwohnbereich (Terrasse, Bal-
kon, Loggia) als gegeben anzusehen. Im Plangebiet werden ausschließlich i n den lärmexpo-
nierten Außenwohnbereichen, die entlang der westlichen Plangebietsgrenze zur A 57 orien-
tiert sind und die unmittelbar an die Weilerstraße angrenzen (Doppel- und des
Mehrfamilienhauses), Beurteilungspegel von mehr als 6 2 dB(A) im Tagzeitraum erreicht. Mit
Ausnahme des Mehrfamilienhauses wird in allen Hausgärten der maximal e Beurteilungspegel
von 62 dB(A) unterschritten.
Für mögliche Balkon- bzw. Außenwohnbereiche auf Höhe des 1. und 2. Obergeschosses kann
an den lärmabge wandten Fassaden der Orientierungswert der DIN 18005 für „Allgemeine
Wohngebiete“ von 55 dB(A) vornehmlich eingehalten oder vorwiegend der Beurteilungspegel
von 62 dB(A) unterschritten werden. Da sich die S traßenverkehrsgeräusch-Einwirkungen mit
steigender Immissionshöhe gegenüber der Erdgeschosshöhe erhöhen, nimmt der Anteil be-
troffener Fassadenbereiche über 62 dB(A) mit steigender Immissionshöhe zu.
Öffentlicher Spielplatz
Im Bereich des geplanten öffentlichen Spielplatzes sind überwiegend 55 dB(A) bis zu 60 dB(A)
im maßgeblichen Tagzeitraum zu erwarten. I n vereinzelten Bereichen werden Pegel von bis
zu 61 dB(A) erreicht . Der Orientierungswert der DIN 18005 wird damit um bis zu 6 dB über-
schritten.
6. 7.3 Scha llminde rung sma ß na hme n – Ve rke hrslä rm
Auf der Grundlage der schalltechnischen Voruntersuchungen wurde das städtebauliche Pla-
nungskonzept geändert, mittels einer Riegelbebauung mit Reihenhäusern im östlichen Plan-
gebiet lärmabgewandte Aufenthaltsräume für jede Wohnung und zudem lärmabgeschirmte
Außenwohnbereiche zu erzielen. Die städtebauliche Anpassung erfolgte im Sinne des vor-
beugenden Immissionsschutzes zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse und wurde
der schalltechnischen Untersuchung zugrunde gelegt.
Obgleich Immissionsschutzmaßnahmen auf städtebauliche r Ebene erfolgten, werden im Plan-
gebiet Schallminderungsmaßnahmen erforderlich , da die Orientierungswerte der DIN 18005
Seite 28 von 72
für Allgemeine Wohngebiete erheblich überschritten werden. Für Schallminderungsmaßnah-
men stehen grundsätzlich die folgenden Möglichkeite n zur Verfügung:
das Einhalten von Mindestabständen,
die differenzierte Ausweisung von Baugebieten,
die Durchführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen und
Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen.
Grundsätzlich sollten zwischen schutzbedürftigen Wohngebieten und lauten Schallquellen wie
einer Bundesautobahn ausreichende Abstände eingehalten werden. Nach Tabelle 1 der
DIN 18005 wäre ein Abstand von 1.400 m von der Achse der A 57 ohne Schallschutzmaß-
nahmen bei ungehinderter Schallausbreitung erforderlich, um den Beurteilungspegel für ein
„Allgemeines Wohngebiet“ von 45 dB(A) im Nachtzeitraum nicht zu überschreiten. Das Plan-
gebiet befindet sich in Ortskernnähe um die Kirche St. Martinus. Die nächstgelegenen beste-
henden Wohngebäude weisen einen Abstand von 240 m (Weilerstraße 59), 255 m (Volkhove-
ner Straße 28) bzw. circa 300 m (Weilerstraße 48, Volkhovener Straße 5) zur Achse der A 57
auf. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist eine städtebaulichen Ortsabrundung be-
absichtigt. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen, um dem Wohnraumbedarf
gerecht zu werden . Dabei entspricht d iese Zielsetzung der Kölner Wohnungspolitik , den
Wohnraumbedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im Flä-
chennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Aus städtebau-
lichen und wohnungspolitischen Gründen wurde das Einhalten von Mindestabständen nicht
bevorzugt, um schädliche Umwelteinwirkungen auf die mit „ Wohnen“ festgesetzten Bereiche
soweit wie möglich zu vermeiden. Die vorgesehene Bebauung sstruktur der östlichen Reihen-
hausriegel wird sowohl die diesen Reihenhäusern zugeordneten Außenwohnbereiche als
auch die Wohnbebauung westlich der Planstraße vor Straßenverkehrslärm abschirmen.
Das Plangebiet soll vorwiegend einer Wohnnutzung zugeführt werden , daher sollen keine dif-
ferenzierte n Ausweisungen von Baugebieten vorgenommen werden. Ziel der Planung ist
eine städtebauliche Ortsabrundung nördlich der Volkhovener Straße durch Fortsetzung einer
Wohnbebauung m ittlerer Dichte. Obgleich eine erhebliche Vorbelastung durch Straßenver-
kehrslärmimmissionen besteht, wurde dem räumlichen Entwicklungsansatz gefolgt, durch
Fortentwicklung des vorhandenen Ortsteils Esch die Tragfähigkeit von vorhandenen Infra-
struktureinrichtungen zu erhalten.
Aufgrund der bestehenden Distanz zwischen der maßgeblichen Straßenverkehrslärmquelle
A 57 und den Immissionsorten im Plangebiet stellen aktive Schallschutzmaßnahmen in
Form von mindestens wohngebäudehohen Lärmschutzwänden entlang der östlichen Plange-
bietsgrenze keine geeignete Schallschutzmaßnahme zur Einhaltung der Orientierungswerte
für die Wohngebäude dar . Die Lärmschutzwände würden das Wohnquartier von der freien
Landschaft abschotten und im städtebaulichen Sinne einen gefängnishofähnlichen Eindruck
erzeugen. Wegen der notwendigen Dimensionierung einer solchen Schallschutzmaßnahme
ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis gemessen am verfolgten Planungsziel unverhältnismäßig.
Als wirksame Abschirmung ist die gewählte geschlossene dreigeschos sige Bebauungsstruk-
tur entlang der östlichen Plangebietsgrenze für die Innenbereiche dahinter zu werten. Für die
Riegelbebauung der Reihenhaus-Gruppen selbst wird eine Gebäudeseite geschaffen, die
durch die Eigenabschirmung deutlich abgesenkte Geräuscheinw irkungen au fweist.
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Bereits aus den Straßenverkehrslärm -Voruntersuchungen war hervorgegangen, dass zum
Schutz der Außenwohnbereiche unmittelbar an der Weilerstraße aktive Schallschutzmaß-
nahme n wie eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/ h gemäß
§ 45 Absatz 1b Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO) oder Lärmschutzwände erforderlich
werden. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung der derzeitig zulässigen Höchstgeschwindigkei-
ten der im Einwirkungsbereich des Plangebietes befindlichen Weilerstraße würde zu einer
Reduzierung der Verkehrsgeräuschsituation in den straßennahen Wohnbereichen führen. Er-
mittelt wurde eine potenzielle Emissionsreduzierung um circa 3 dB(A) bei einer Geschwindig-
keitsbeschränkung von 50 km/h auf 30 km/h beziehungsweise von 70 km/h auf 50 km/h in den
maßgeblichen Abschnitten der Weilerstraße . Die Vorhabenträgerin beantragte am 02.05.2023
die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gemäß
§ 45 Absatz 1b Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf der Weilerstraße – zur Erhöhung
der Wohnqualität für die unmittelbar an der Weilerstraße gelegenen Außenwohnbereiche. Da
die Straßenverkehrsbehörde die Voraussetzungen für eine Anordnung einer Geschwindig-
keitsbeschränkung „zum Schu tz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstüt-
zung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ als nicht gegeben bewertete, soll eine
Lärmschutzwand zum Schutz der Außenwohnbereiche an der Weilerstraße errichtet werden.
Eine circa 2 m hohe Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 48 m ü. NHN soll im Bereich
der südwestlichen und nordwestlichen Plangebietsgrenze im Nahbereich der Weilerstraße
festgesetzt werden. Die Aufnahme der Wohnnutzung im Plangebiet soll erst zulässig sein,
wenn diese Lärm schutzwand wirksam hergestellt ist. Zu diesem Zweck soll eine Baureihen-
folge festgesetzt werden.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes kommen für das Plangebiet passive
Schallschutzmaßnahmen in Betracht – wie eine immissionsschutzbezogene O rientierung
der Gebäude durch Gebäudestellung und -form, eine Orientierung der Wohnräume zur lärm-
abgewandten Seite, schallgedämmte Fenster, die Erhöhung der Schalldämmung der Fas-
sade, die Zuordnung der wohnbezogenen Freibereiche (Gemeinschaftsanlagen, Terr assen,
Balkone) zu jeweils lärmabgewandten Seiten bzw. Bereichen.
Zum Schutz der Innenwohnbereiche, die städtebaulich durch die geschlossene dreigeschos-
sige Bebauungsstruktur entlang der östlichen Plangebietsgrenze abgeschirmt werden, soll
eine Baureihenfolge festgesetzt werden. Eine bedingte Festsetzung soll regeln, dass zunächst
die lärmabschirmende Wirkung de s mit „Wohngebäude“ festgesetzten Bereichs östlich der
Planstraße hergestellt sein muss, bevor Wohnungen im mit „Wohngebäude“ festgesetzten
Bereich westlich der Planstraße bezogen werden können.
Aufgrund der vorliegenden Straßenverkehrslärmbelastung sollten schutzbedürftige Räume,
das heißt insbesondere Schlafräume und Kinderzimmer in den lärmexponierten Plangebiets-
bereichen grundsätzlich den lärmabgewandten bzw. lärmabgeschirmten Gebäudeseiten zu-
geordnet werden. Von einem Ausschluss der Anordnung schutzbedürftiger Nutzungen unmit-
telbar der dem Straßenverkehrslärm zugewandten Gebäudeseiten wurde jedoch abgesehen,
da sowohl die Gr undrissgestaltungsmöglichkeiten der Bautypen Mehrfamilienhaus und Rei-
henhaus diesen Ausschluss nicht zulassen.
Zur Festlegung von passiven Lärmschutzmaßnahmen nach DIN 4109 sind die „maßgeblichen
Außenlärmpegel“ heranzuziehen. Für alle Räume, die regelmäßi g zum Schlafen genutzt wer-
den könnten, ist die Schalldämmung der Außenbauteile auf den jeweils höheren Wert des
maßgeblichen Außenlärmpegels (Tag -/ Nachzeitraum) zu dimensionieren. Der für die Ermitt-
lung der Lärmpegelbereiche maßgebliche Außenlärmpegel err echnet sich gemäß DIN 4109 -
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2018 (Schallschutz im Hochbau) aus der Summe der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich
auf die Planbebauung einwirkenden Emittentenarten. Auf der Basis einer Summenbetrach-
tung wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel ermittelt un d Lärmpegelbereichen zugeord-
net, die im Bebauungsplan festgesetzt werden sollen. Die Differenz zwischen Tages - und
Nachtbeurteilungspegel beträgt unter 10 dB; zum Schutz des Nachtschlafes gibt die DIN 4109
einen 10 dB-Zuschlag für die „Räume, die überwiege nd zum Schlafen genutzt werden kön-
nen“ vor. Daraus folgt für das Plangebiet die maßgebende Beurteilung für den Nachtzeitraum.
Die Darstellung der Lärmpegelbereiche erfolgt bei freier Schallausbreitung.
Zur Sicherung des ausreichenden Lärmschutzes werden pa ssive Schallschutzmaßnahmen
gemäß der Darstellung der Lärmpegelbereiche (LPB) V bis V I in der Planzeichnung festge-
setzt.
Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel L a in
dB
I 55
II 60
III 65
IV 70
V 75
VI 80
VII > 80*
a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 4 Lärmpegelbereich und maßgeblicher Außenlärmpegel der DIN 4109-1
Aus den Lärmpegelbereichen ergeben sich jeweils die Mindestanforderungen an die Luft-
schalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände, Dächer ausgebauter Dachgeschosse)
für den erforderlichen Nachweis im Baugenehmigungsverfahren. Ohne konkrete Planung
kann daraus nicht ohne weiteres auf das erforderliche Bau schalldämmmaß für einzelne Au-
ßenbauteile von Gebäuden und demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für Fenster
geschlossen werden. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen Raumnutzung, Raumgröß e
sowie der Fassadengestaltung, die üblicherweise ers t im Baugenehmigungsverfahren be-
kannt werden.
Im Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) werden aufgrund der hohen Verkehrslärmimmissionen vor
den Fassaden des gesamten Plangebietes Beurteilungspegel größer als 45 dB(A) erreicht.
Zur Sicherstellung eines Innenpegels von 30 dB(A) im Nachtzeitraum, d.h. um eine zumutbare
Schlafruhe in den Wohngebäuden zu erzielen, soll als Maßnahme des passiven Schallschut-
zes eine fensterunabhängige Belüftung bei Schlaf - und Kinderzimmern festgesetzt werden.
Bei Schlaf- und Kinderzimmern wird damit durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder
durch gleichwertige Maßnahmen sichergestellt, dass die Fenster nachts geschlossen bleiben
können und ein wirksamer Lärmschutz erzielt wird.
Zum Wohnen gehört die Nutzung einer Terrasse, eines Bal kons, einer Loggia oder eines Gar-
tens. Diese sind als Außenwohnbereiche innerhalb des Tageszeitraums vor Lärm zu schüt-
zen. Zum Schutz d ieser Außenwohnbereiche sind im Plangebiet aufgrund der Verkehrslärm-
belastung Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Beurteilu ngspegel von > 62 dB(A) markieren
die Schwelle, bei der merkliche Störungen der Kommunikation und der Erholung zu erwarten
sind.
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Im Plangebiet können durch die Lärmschutzwand im Bereich der Weilerstraße und die vorge-
sehenen Gebäudestellungen und die festge legte Baureihenfolge die Außenwohnbereiche
weitgehend vom Straßenverkehrslärm der A 57 und Kreisstraße K 7 abgeschirmt werden, so
dass im maßgeblichen Tagzeitraum (6 bis 22 Uhr) Beurteilungspegel unter 6 2 dB(A) mindes-
tens an den lärmabgewandten Fassaden un d Außenwohnbereichen erreicht werden können.
Ausschließlich in den lärmexponierten Außenwohnbereichen, die entlang der westlichen Plan-
gebietsgrenze zur A 57 orientiert sind und die unmittelbar an die Weilerstraße angrenzen
(Doppel- und Mehrfamilienhaus), werden Beurteilungspegel von mehr als 62 dB(A) im Tag-
zeitraum erreicht. Mit Ausnahme des Mehrfamilienhauses wird in allen Hausgärten der maxi-
male Beurteilungspegel von 62 dB(A) unterschritten.
Durch Schallschutzmaßnahmen an Balkonen und Loggien – wie beispi elsweise entspre-
chende Verglasungen mit schallabschirmender Wirkung – soll sichergestellt werden, dass der
Beurteilungspegel von 62 dB(A) nicht überschritten wird.
Fazit
Die Festsetzungen aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen stellen sicher, dass den
schallimmissionsschutzrechtlichen Anforderungen an die geplante Wohnbebauung zur Erzie-
lung gesunder Wohnverhältnisse sowohl im Tag - als auch Nachtzeitraum Rechnung getragen
werden kann sowie zudem die lärmgeschützte Nutzung der Außenwohnbereiche.
6.8 Auswirkungen auf die Umgebung – Zunahme des öffentlichen Straßenverkehrs-
lärms
Die schalltechnische Untersuchung ( Kramer Schalltechnik GmbH, St. Augustin, Stand
31.10.2024) betrachtet die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Stra-
ßen – hier den Straßenneubau der Planstraße sowie die Weilerstraße – durch den zusätzli-
chen Quell- und Zielverkehr des Planvorhabens.
Die Wohnnachbarschaft an der Weilerstraße ist bereits erheblich durch Straßenverkehrslärm-
immissionen vorbelastet. Infolge der Planung wir d gegenüber der Bestandssituation auf der
Weilerstraße ein Mehrverkehr von circa 65 Kfz-Fahrten/ 24 h erzeugt. Als Ziel- und Quellver-
kehr für die Planstraße ist von 130 Kfz-Fahrten/ 24 h auszugehen.
6. 8.1 Ne uba u Erschlie ß ung s s tra ße ge mä ß 16. BImSchV
Die geplante Haupterschließungsstraße innerhalb des Plangebiets wird aufgrund der geringen
Verkehrsmenge die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eines Allgemeinen Wohngebie-
tes von 59 dB(A) im Tagzeitraum und 49 dB(A) im Nachtzeitraum sicher einhalten. Auch an
den bet rachteten Immissionsorten im Umfeld (Weilerstraße 51, 57 und 59, Volkhovener
Straße 18) werden die infolge des Neubaus der Planstraße erzeugten Straßenverkehrsgerä u-
sche die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sicher einhalten. Dabei wurden Unterschrei-
tungen der Immissionsgrenzwerte eines WA -Gebiets um mindestens 22 dB tags sowie um
mindestens 18 dB nachts festgestellt.
6. 8.2 Ve rä nde rung de r Ve rke hrsge rä u s che a uf be ste he nde n öffe ntlic h e n
Stra ße n
Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffent-
lichen Straßen durch den Ziel - und Quellverkehr des Planvorhabens wird in Anlehnung an die
16. BImSchV beurteilt.
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Bezüglich der zu erwartenden Verkehrszunahme wird der Prognose -Plan-Fall (= zu erwar-
tende Situation mit Plangebiet bzw. mit Zusatzverkehr des Plangebiets) dem Prognose -Null -
Fall (= zu erwartende Situation ohne Plangebiet bzw. ohne Zusatzverkehr des Plangebiets)
gegenübergestellt.
Pegelerhöhungen von deutlich weniger als 1 dB(A) sind vom menschlichen Ohr nicht wahr-
nehmbar. Eine erhebliche Verkehrszunahme würde bei einem Anstieg der Emissionspegel um
mindestens 3 dB(A) vorliegen. Ein Emissionspegel-Anstieg um 3 dB infolge des planbeding-
ten Mehrverkehrs ist jedoch sicher auszuschließen.
Eine Einhaltung der schalltechnischen Grenzwerte ist bereits im Prognose -Null-Fall nicht ge-
geben. Trotz des Anstiegs der Verkehrsbelastung ist insgesamt keine erhebliche Veränderung
der Verkehrsgeräuschsituation im Umfeld der Planung zu erwarten . Aufgrund der geringen
Zunahme des planbedingten Mehrv erkehrs ist auch bei bestehender hoher Verkehrsge-
räuschbelastung die künftige Verkehrsgeräuschsituation als zumutbar für die Nachbarbebau-
ung einzustufen.
6.9 Klimaschutz und Klimaanpassung
Aufgrund der Erklärung des Klimanotstands durch den Rat der Stadt Köln am 09.07.2019 und
des Ratsbeschlusses vom 24.06.2021 zur Klimaneutralität der Stadt Köln bis zum Jahr 2035,
soll die Aufstellung des Bebauungsplans dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaan-
passung zu fördern. Die vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 beschlossenen Leitlinien zum
Klimaschutz für nicht-städtische Neubauvorhaben finden Anwendung (siehe Kapitel 4.10).
Siedlungsentwicklung und Freiraumplanung
Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, der bisher als Freifläche
eine klim aaktive Fläche (Klasse 4) bzw. stark klimaaktive Fläche (Klasse 5) darstellte (vgl.
Planungshinweiskarte Hitze der Stadt Köln) , soll erstmalig einer Bebauung zugeführt werden.
Durch den Verlust von Vegetationsflächen mit geringem Baumbestand und die Wärmer ück-
strahlung von Gebäuden und befestigte n Erschließungsflächen ist somit lokal mit einer leich-
ten Erhöhung der Durchschnittstemperatur zu rechnen.
Zur Minderung der stadtklimatischen Nachteile soll das Plangebiet – entsprechend seiner
Stadtrandlage – eine lockere Bebauung mit Durchgrünung aufweisen.
Im Bebauungsplan sollen als Maßnahmen zur Klimavorsorge und zur Klimaanpassung sowie
zur Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse d ie Neupflanzungen von Gehölzflächen
und Bäumen sowie Dächer mit extensiver Begrünung festgesetzt werden. Zudem soll im Plan-
gebiet das Niederschlagswasser der mit „Wohnen“ festgesetzten Bereiche zur Versickerung
gebracht werden. Diese Maßnahmen sollen einer intensiven Aufheizung und mangelnden
nächtlichen Abkühlung entgegenwirken .
Kompakte Bauweise
Vor dem Hintergrund der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie soll die wärmeab-
gebende Oberfläche der geplanten Gebäude im Verhältnis zum umschlossenen Volumen
möglichst niedrig sein. Das A/V -Verhältnis beschreibt die Oberfläche der thermischen Gebäu-
dehülle dividiert durch beheiztes Volumen. Das heißt, die Wärmeverluste über die Gebäude-
hülle fallen umso geringer aus, je niedriger das erzielte A/V -Verhältnis ist. Und je niedriger das
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A/V-Verhältnis ist, desto geringer ist der spezi fische Energiebedarf pro m³ beheiztem Raum
bei sonst gleichen Bedingungen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt für die vorgesehenen Wohngebäudetypen zur Siedlungser-
weiterung im suburbanen Umfeld beispielhaft und vereinfacht, dass im Plangebiet voraus-
sichtlich A/V-Verhältnisse von 0,44 bis 0,59 1/m erreicht werden können. Es ist davon auszu-
gehen, dass mit den geplanten Baukörpern des Wohnungsbaus städtebaulich vertretbare
Voraussetzungen für eine hohe wärmeseitige Energieeffizienz geschaffen werden können.
Anzahl
Vollge-
schosse
Gebäude-
typ
Grundflä-
che
Hüllfläche A
[in m²]
Volumen
V
[in m³]
A/V-Ver-
hältnis
[in 1/m]
II EFH 10x12 m 597 1.019 0,59
II DH 14x12 m 752 1.427 0,53
II RHkurz 23x12 1.201 2.387 0,50
II RHlang 57,7x12 m 2.701 5.988 0,45
II MFH 28x20,5 2.176 4.994 0,44
Tabelle 4 Vereinfachte Darstellung des A/V-Verhältnisses, Stand 0 8/2023
Energiebedarf
Zur Senkung des Endenergieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen soll der Einsatz
von Energie in Gebäuden möglichst sparsam sein und zunehmend erneuerbare Energien zur
Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb genutzt werden (vgl. Ge-
bäudeenergiegesetz GEG). Nach den Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln sollen die neu zu
errichtenden Wohngebäude im Plangebiet mindestens nach dem Standard des KfW-Effizienz-
hauses 40 EE errichtet werden . I m Vergleich zum Referenzgebäude des GEG benötigt das
Effizienzhaus 40 nur 40 % der Primärenergie (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung
und Kühlung) und der Transmissionswärmeverlust liegt bei nur 55 % des GEG -Referenzge-
bäudes.
Der KfW -Effizienzhausstandard 40 EE soll über Regelungen im Durchführungsvertrag als
Mindestanforderung für Neubauten gesichert werden.
Nutzung erneuerbarer Energien
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird mit der Verpflichtung, Neubauten mindestens nach
dem KfW-Effizienzhausstandard 40 EE zu errichten, erzielt. Das Erreichen des E rneuerbare-
Energien-Standards EE der KfW bedeutet, dass ein Mindestanteil des Wärme - und Kältebe-
darfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird . Im Plangebiet sind Geothermie -Flächenkolle-
ktoren in Verbindung mit Kaltwasser-Wärmepumpen vorgesehen.
Daneben soll en Photovoltaikanlagen mit einer Anlagengröße von mindestens 1 kWp pro Ge-
bäude zum Einsatz kommen und über Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert wer-
den. Photovoltaikanlagen, die in Verbindung mit der festgesetzten Dachbegrünung auf den
Dachflächen e rrichtet werden, sollen als Dachaufbauten planungsrechtlich zulässig sein.
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7 Umweltbe richt
A Einleitung
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetz-
buch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt.
Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum
BauGB dargestellt.
7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bebauungsplanes
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 60537/02 'Volkhovener Straße in Köln -Esch/Au-
weiler' liegt am östlichen Ortsrand von Köln -Esch und umfasst eine derzeitig ackerbaulich ge-
nutzte Fläche zwischen der Volkhovener Straße und der Weiler Straße (K 7). Der Ge ltungs-
bereich des Vorhaben - und Erschließungsplanes (VEP) umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha
(Gemarkung Esch, Flur 2, Flurstück: 528).
Die Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Euskirchen (Vorhabenträ-
gerin) beabsichtigt innerhalb des Plangebiets eine zweigeschossige Wohnbebauung mit 57
Wohneinheiten zu errichten. Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der Kölner Woh-
nungspolitik den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im
Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Ziel der Pla-
nung ist, eine zweigeschossige Wohnbebauung zu ermöglichen, um dem aktuellen Wohn-
raumbedarf gerecht zu werden. Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der Kölner
Wohnungspolitik, den Beda rf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen
im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Städte-
baulich trägt der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur nordöstlichen Ortsabrundung von
Esch nördlich der Volk hovener Straße bei. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Köln,
in Stadtrandlage zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und dem aktuellen Wohnraumbedarf in
vielfältiger und finanzierbarer Form gerecht zu werden. Das Vorhaben soll Mitwohnungen ver-
schiedener Größe und ein Angebot für Haushalte, die in Köln Eigentum erwerben wollen,
schaffen. Das Neubauvorhaben soll im Hinblick auf die Wohnumfeldgestaltung zu einer wei-
teren Steigerung der Attraktivität des Wohnstandortes Köln beitragen.
7.2 Bedarf an Grund und Bod en
Die Größe des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beträgt ca. 1,6
ha. Insgesamt sind folgende Flächennutzungen und -anteile vorgesehen:
Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben in m²
Acker 12.244 Bereich „Wohngebäude“ 12.244
Acker 1.649 Straßenverkehrsfläche 1.649
Acker 534 Öffentliche Grünfläche, Spielplatz 534
Acker 2.087 Fläche für Landwirtschaft 2.087
Acker 3 Fläche für Versorgungsträger 3
Gesamtfläche 16.516 Gesamtfläche 16.516
Tabelle 5 Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 60537/02
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7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgeleg ten
Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und 'Technischen Anleitungen ' zugrunde gelegt, die für die je-
weiligen Schutzgüter in Bauleitplan -Verfahren anzuwenden sind.
Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissions-
schutzgesetz (BImSchG, Luftreinhaltepla nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen,
dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Arten-, Landschafts - und Biotopschutz), dem
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schäd-
lichen Bodenveränderungen) und seiner Verordn ung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz Nordrhein -West-
falen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der
Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen -Verordnungen und der Luftreinhalteplan.
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt
Köln berücksichtigt.
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 6.
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH -
RL, VRL, LNatSchG NRW
Vermeidung Verschlechterung
Erhaltungszustand; Schutz wild -
lebender Tiere und Lebensge-
meinschaften, Vermeidung Tö-
tung (Tötungsverbot)
Pflanzen BauGB, BNatSchG,
LNatSchG NRW, Baum-
schutzsatzung Stadt Köln
Schutz, Erhalt und Weiterent-
wicklung geschützter Biotope
und Naturbestände, Vermeidung
von Eingriffen;
Fläche BauGB Schonender Umgang mit Boden,
Innenentwicklung vor Außenent-
wicklung, Revitalisierung von
vorgenutzten Flächen
Boden und Altlasten
Boden
BauGB; BBoDSchG,
BBoDSchV, LBoDSchG
NRW
sparsamer Umgang mit Grund
und Boden, Innenentwicklung;
Entsiegelung; Sicherung und
Entwicklung von Bodenfunktio-
nen, Abwendung schädlicher
Bodenveränderungen und Ein-
träge
Altlasten BauGB; BBoDSchG,
BBoDSchV, LBoDSchG
NRW, LAWA -Richtlinie,
LAGA Anforderungen
Vermeidung von Gefährdung
durch die Wirkpfade Boden -
Mensch, Boden-Luft, Boden -
Grundwasser; Sanierung;
Wasser
Oberflächenwasser
WHG, LWG NRW, WRRL,
HWRM-RL, HWSGII
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermei-
dung negativer Veränderungen;
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Sanierung; naturnaher Aus -
bzw. Rückbau
Grundwasser WHG, LWG NRW, Wasser-
schutzzonen-Verordnung
der jeweiligen Wasserge-
winnungsanlagen
Grundwasserneubildung erhal-
ten und verbessern, Berücksich-
tigung der Ge- und Verbote;
Vermeidung von Einträgen;
Umgang mit Nieder-
schlagswasser und
Starkregenvorsorge
WHG, LWG NRW
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Hinweis auf
Starkregenbetroffenheit; Ablei-
tung von Niederschlagswasser;
Verhindern von Starkregenge-
fahren
Hochwasserbelange WHG, LWG NRW, HWRW -
RL; HWSG II
Hochwassersichere Baugebiete,
Hinweis auf Hochwasserrisiko-
gebiete; Hochwasserrisikopro-
phylaxe
Luft
Luftschadstoffe – Emis-
sionen/Immissionen
BImSchG; BauGB, 39.
BImSchV, TA Luft; Ziel-
werte der LAI
Schaffung und Erhalt gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
Vermeiden von Emissionen und
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung
Grenzwerte der 39 . BImSchV
Klima
Kaltluft/ Ventilation
KlAnG NRW; BNatSchG,
LNatSchG, BWaldG, LFoG
NRW
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikro-
klimas durch Baumpflanzungen
und Grünflächen; Maßnahmen
zur Klimawandelanpassung
Landschaft/ Ortsbild BauGB, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das
Landschaftsbild; Wahrung und
Entwicklung der Vielfalt, Eigen-
art, Schönheit und dem Erho-
lungswert von Landschaft- und
Ortsbild; Wahrung des Charak-
ters der Kulturlandschaft
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH -
RL, VRL, LNatSchG NRW
Erhalt wildlebender Tier- und
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der B io-
topvernetzung, Entwicklung und
Wiederherstellung der Tier - und
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen;
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen
Seite 37 von 72
Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeu-
tung / europäische Vo-
gelschutzgebiete
BNatSchG, FFH-RL; VRL Schutz prioritärer A rten, Beach-
tung der Schutzziele
Mensch, Gesundheit,
Bevölkerung
Lärm
BImSchG; TA Lärm; DIN
4109; DIN 18005; DIN
45691; 16. BImSchV; Frei-
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB; Lärmakti-
onsplan Stufe III und IV
Einhaltung der Orientierungs-,
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung;
Trennungsgrundsatz;
Einhalt und Sicherung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Erschütterungen BImSchG; Abstandserlass;
DIN 4150 Teil 1 und 2
Einhaltung der Werte der DIN
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung
sonstige Gesundheits-
belange / Risiken
- Störfallrecht
- Magnetfeldbelastung
Seveso-III-Richtlinie; KAS -
18, BImSchG; 12. BImSchV
Bundesimmissionsschutz -
gesetz, Abstandserlass
NW, städtischer Vorsorge-
wert
Einhaltung von Achtungs - und
angemessenen Sicherheitsab-
ständen
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen
Besonnung/ Belichtung BauGB, BauO NW, DIN
5034:2011 Positionspapier
„Versorgung mit Tageslicht
/ Besonnung“ im Stadtpla-
nungsamt Köln, 10/2021
Sicherung gesunder Wohnver-
hältnisse
Kultur- und sonstige
Sachgüter
BauGB, Denkmalschutzge-
setz; BNatSchG
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Bau, - Klein und Bo-
dendenkmälern; Naturdenkma-
len, Resten historischer
Kulturlandschaften oder deren
Bestandteilen
Vermeidung von Emis-
sionen (insbesondere
Licht, Gerüche), sach-
gerechter Umgang mit
Abfällen und Abwäs-
sern
Bundesimmissionsschutz -
gesetz; Lichterlass NW; LAI
Hinweise; TA-Luft, Anhang
7, LWG NRW;
Vermeidung von Emissionen;
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach - und fachgerech-
ten Entsorgung
Nutzung erneuerbare
Energien/ sparsame
und effiziente Nutzung
von Energie
KSG; KSG NRW
BauGB; EEG, GEG, Ener-
gieeinsparVO, Beschluss
des Rates der Stadt Köln
zur Klimaneutralität bis
2035 (06/2021), Leitlinien
Klimaschutz der Stadt Köln
(03/2022)
Energieeffizient Planen, Verrin-
gerung / Vermeidung von Klima-
gas-Emissionen, energetisch
optimierte Baustandards
Darstellung von Land-
schaftsplänen und
BauGB, BNatSchG,
DSchG; LNatSchG NRW,
Schutzziele der LP -Schutzaus-
weisung, Entwicklungsziele um-
setzen;
Seite 38 von 72
sonstigen Plänen, ins-
besondere des Was-
ser- Abfall-, Immissi-
onsschutzrecht
Wasserschutzzonen -Ver-
ordnung der jeweiligen
Wassergewinnungsanla-
gen, Luftreinhalteplan Köln
2021
Schutz, Pflege und Entwicklung
der Vielfalt, Eigenart, S chönheit
und Erholungswert von Natur
und Landschaft
Erhaltung der best-
möglichen Luftqualität
in Gebieten, in denen
die durch Rechtsver-
ordnung zur Er -füllung
von bindenden Be-
schlüssen der Europä-
ischen Gemeinschaft
festgelegten Immissi-
onsgrenzwerte nicht
überschritten werden
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz; Luftrein-
halteplan Köln 2021
Einhaltung Grenzwerte der 39.
BImSchV
Anfälligkeit für die
Auswirkungen schwe-
rer Unfälle und Kata-
strophen auf die Be-
lange des
Umweltschutzes nach
den Buchstaben a bis
d und i des § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB - Tiere,
Pflanzen, Fläche, Bo-
den, Wasser, Luft,
Klima, Landschaft, bi-
ologische Vielfalt, Na-
tura 2000-Gebiete,
Mensch, Gesundheit
und Bevölkerung, Kul-
tur- und Sachgüter,
Wechselwirkungen
BauGB Vermeidung von Planungen mit
einer hohen Anfälligkeit für die
Auswirkungen von Katastrophen
oder schweren Unfällen.
Eingriff/Ausgleich BauGB, BNatSchG,
LNatSchG
Ausgleich von Eingriffen in den
Naturhaushalt; Ausgleich bzw.
Ersatzmaßnahmen nachhaltig
und standortgerecht
Tabelle 6 Ziele des Umweltschutzes
Abkürzungen: FFH-RL = Flora -Fauna-Habitat-Richtline, VRL = Vogelschutzrichtlinie,
LNatSchG NRW = Landes -naturschutzgesetz Nordrhein Westfalen, BBodSchV = Bundesbo-
denschutzverordnung, LAWA = Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser , LAGA =
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, WRRL = Wasserrahmenrichtlinie, HWRM -RL =
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWSG II = Hochwasserschutzgesetz 2 , TA Luft =
Technische Anleitung Lärm, LAI = Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, KlAnG
NRW = Klimaanpassungsgesetz Nordrhein Westfalen, BWaldG = Bundes -waldgesetz, LFoG
NRW = Landesforstgesetz Nordrhein Westfalen, TA Lärm = Technische Anleitung Lärm, KAS -
18 = Kommission für Anlagens icherheit, Leitfaden 18, BauO NW = Bauordnung Nordrhein
Westfalen, KSG = .Bundesklimaschutz , KSG NRW = Klimaschutzgesetz Nordrhein Westfalen,
EEG = Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien , GEG = Gesetz zur Einsparung von
Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme - und Kälteerzeugung in Gebäu-
den (Gebäudeenergiegesetz)
Seite 39 von 72
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
7.4 Grundlagen
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formu-
lierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Nr. 60537/02 'Volkhovener Straße in Köln -Esch/Auweiler'.
Geprüft wird, we lche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplans
auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nut-
zungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden
vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen ge-
prüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse.
Für das konkrete Vorhaben werden Regelungen zur Bauphase gemäß den einschlägigen Vor-
schriften und Normen im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren getroffen. Entsprechend
beinhaltet diese Prüfung nicht die Untersuchung von Auswirkungen der Bauphase.
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und
verwendet, die zu erheblichen nachteili gen Umweltauswirkungen führen werden.
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Um-
weltauswirkungen beschrieben.
Für die jeweiligen Schutzgüter wird folgende Gliederung verwendet:
Beschreibung derzeitiger Umweltzustan d (Basisszenario)
=> Nutzungen im Bestand, derzeitige planungsrechtliche Situation .
Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
=> u. a. Prüfung, ob auch ohne Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ein-
griffe / Auswirkungen entstehen können .
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
=> kurze Beschreibung der Veränderungen im Plangebiet durch die Umsetzung der Planung .
Bewertung:
=> Bewertung der zu erwartenden Umweltauswi rkungen in Folge der Umsetzung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans an der Volkhovener Straße unter Beachtung der Vermei-
dungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Seite 40 von 72
7.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a BauGB
7.5.1 Tiere
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Bebauungsplangebiet am östlichen Rand von Köln -Esch wird derzeitig konventionell,
landwirtschaftlich genutzt. Auf der bis zur Autobahn A 57 bewirtschafteten Ackerfläche werden
Zuckerrübe und Getreide im Wechsel angebaut. Im Plangebiet und der näheren U mgebung
wurden im Jahr 2019 avifaunistische Kartierungen durchgeführt (Artenschutzprüfung, RMP
Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, 2020). Die Untersuchungen ergaben den Nachweis
von insgesamt 23 Vogelarten, die aber nicht im Plangebiet brüten.
Mehlschwalbe und Haussperling brüten in den Gebäuden an der Weilerstraße und der Volk-
hovener Straße. Innerhalb des eigentlichen Plangebietes wurden keine Niststätten typischer
Feldvögel, wie die Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn, festgestellt. Auch auf den angrenze nden
Ackerflächen, südlich und nördlich der Vorhabenfläche liegen keine Bruten dieser Vö gel vor.
Die geringe Artenvielfalt ist auf die intensive Nutzung als Acker und auf die Lärmemission
durch den Straßenverkehr zurückzuführen. Die Fläche weist keine Hab itateigenschaften für
Amphibien und Reptilien auf. Die Artenvielfalt der Insekten ist aufgrund der intensiven Bewirt-
schaftung und der schmalen Randstreifen mit wenigen krautigen Pflanzen stark einge-
schränkt. Während der faunistischen Untersuchungen wurden keine Feldhasen festgestellt.
Die Dichte von Feldmausbauten und Insektenarten an den Ackerrändern war sehr gering. Ins-
gesamt betrachtet weist das Plangebiet keine wertgebenden Tierlebensräume auf.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich bei Beibehaltung der intensiven landwirtschaft-
lichen Nutzung keine Änderung des derzeitigen geringen Tierbestands ergeben. Der Zustand
der Tierlebensräume würde sich nur durch eine Strukturierung der Acker ränder verbessern.
Die Anlage von entsprechend dimensionierten Ackerrandstreifen könnte zu einer Erhöhung
des Nahrungsangebots für Insekten bzw. Feldvögel führen.
Auf der Fläche sind keine Maßnahmen nach dem Landschaftsplan der Stadt Köln oder sons-
tigen Verbesserungen des Naturschutzes geplant. Nach der Entwicklungskarte wird das Ent-
wicklungsziel 'Ausgestaltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen
und gliedernden und belebenden Elementen' im Landschaftsschutzgebiet 'Erholungsgebiet
Stöckheimer Hof und Freiraum Esch / Auweiler'). Eine Konkretisierung dieser Ziele innerhalb
des Plangebiets liegt nicht vor.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
In Folge der geplanten Bebauung der Fläche des Plangebietes gehen nach den Erk enntnissen
der faunistischen Untersuchungen keine Lebensräume wertgebender Tierarten verloren. Es
werden weder Brutreviere von Feldvögeln zerstört, noch sind Störwirkungen erkennbar. Die
in der Umgebung vorkommenden Vogelarten des Siedlungsraumes, wie z.B. Mehlschwalbe
und Haussperling, werden durch die Erweiterung der Wohnbebauung voraussichtlich nicht
beeinträchtigt.
Die Nahrungslebensräume für diese Arten bleiben in der Umgebung grundsätzlich bestehen.
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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen er heblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:
Die Rodung von Gehölzen in der Nachbarschaft (außerhalb des Plangebietes) ist gemäß den
Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere) grund-
sätzlich in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Zur Vermeidung
des Vogelschlagrisikos an den Neubauten ist der von der Schweizerischen Vogelwarte Sem-
pach herausgegebene Leitfaden 'Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht' (Schmid, Dopp-
ler, Heynen & Rössler, 2012) zu bea chten.
Zur Stärkung des Tierbestandes und als naturschutzrechtlicher Ausgleich wird, angrenzend
an den artenreichen Gehölzbestand des Kiesgrubengewässers südöstlich von Esch (Entfer-
nung ca. 600 m) eine ca. 0,4 ha große, artenreiche Mähwiese auf der Ackerf läche angelegt
und dauerhaft gepflegt. Die Lage der Kompensationsfläche erscheint ideal, da dort keine Spa-
zierwege vorhanden sind. Eine Pflanzung von Gehölzen ist aufgrund des hohen Anteils auf
dem Kiesgrubengelände nicht erforderlich.
Bewertung:
Nach den Erkenntnissen der Untersuchungen des Tierbestandes und der Beurteilung der Wir-
kungen sind in Folge der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans an der Volk-
hovener Straße keine erheblichen Umweltauswirkungen auf Tierlebensräume zu erwarten.
7.5.2 Pflanzen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet besteht aus einer intensiv genutzten Ackerfläche und einem schmalen Streifen
einer Ruderalflur. In diesem Streifen stehen an der Grundstücksgrenze sechs Bäume inner-
halb der Plangebietsgrenze, davon drei standorttypische Bäume (Walnuss, Vogelkirsche) mit
mittlerem Baumholz und drei standorttypische Bäume (Wildpflaume, Esche, Hartriegel) mit
geringem Baumholz. Die Artenvielfalt an Pflanzen ist aufgrund der intensiven Bewirtscha ftung
in Randlage zur Bebauung gering. Die Ackerparzelle grenzt im Westen an den Siedlungsraum
von Köln-Esch. Es handelt sich hierbei um eine neue Wohnbebauung und einem Gehöft mit
Lagerflächen (Schuppen). Am Zaun auf dem Nachbargrundstück befinden sich zw ei große
Hybridpappeln.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Ohne die derzeitige Planung würde die Fläche weiterhin intensiv landwirtschaftlich bewirt-
schaftet. Im Landschaftsplan sind auf der unter Landschaftsschutz stehenden Pla ngebietsflä-
che nach der Festsetzungskarte keine Entwicklungs -, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
vorgesehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geplante Wohnbebauung führt zu einem Verlust geringwertiger und einförmiger Biotop-
strukturen, wie Acker, ausdauernde Krautflur mit Brennnessel. Darüber hinaus müssen fünf
von sechs Bestandsbäumen gerodet werden.
Seite 42 von 72
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Die im Folgenden beschri ebenen Begrünungs - und Ausgleichsmaßnahmen erfüllen die An-
forderungen an multifunktionale Kompensationsmaßnahmen, da sie bei mehreren Schutzgü-
tern, hier den Schutzgütern Boden / Wasser, Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt, Klima und
Landschaftsbild zu einer Aufwertung führen.
M1: Pflanzung von Straßenbäumen
Innerhalb der festgesetzten 'Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung' sollen mind es-
tens 4 standortgerechte Straßenbäume gepflanzt werden.
M2: Eingrünung der östlichen Plangebietsgrenze
Im Plangebiet ist innerhalb der festgesetzten Fläche für Anpflanzungen nach § 9 (1) Nr. 20
und Abs. 6 BauGB die Anlage eines mindestens 7 m breiten Streifens mit dorn - und fruchttra-
genden, einheimischen und standortgerechten Strauchgruppen, die Anpflanzung von mindes-
tens 8 Hochstamm-Obstbäumen sowie die Anlage eines Gras - und Krautsaumes zur Eingrü-
nung des Plangebiets zur landwirtschaftlichen Nutzfläche anzupflanzen und dauerhaft zu
erhalten.
M3: Extensive Dachbegrünung
Eine extensive Dachbegrünung der Flac hdächer (Reihenhäuser Typ A: 11er/10er Reihen-
hauszeilen, Typ B: Reihenhausgruppe westlich der Planstraße und 5er Gruppe östlich der
Planstraße) ist vorgesehen.
M4: Erhalt Einzelbaum
An der westlichen Grundstücksgrenze kann ein Bestandsbaum (Vogelkirsche) i m Plangebiet
erhalten werden. Der Schutz des zu erhaltenden Gehölzbestands außerhalb des Baufeldes
ist während der baulichen Umsetzung zu gewährleisten.
MG: Spielplatz mit Baumpflanzungen
Auf der Fläche des öffentlichen Spielplatzes an der westlichen Plang ebietsgrenze ist die Pflan-
zung von zwei Bäumen zur Beschattung und Begrünung als Gestaltungsmaßnahme vorgese-
hen.
Externe Ausgleichsmaßnahme:
Um einen vollständigen Ausgleich zu gewährleisten, ist die Inanspruchnahme einer externen
Ausgleichsmaßnahme erfor derlich.
Für die externe Ausgleichsmaßnahme gilt der Grundsatz der Multifunktionalität, um auch die
erheblichen Beeinträchtigungen in Böden (hinsichtlich der Regelungs - und Pufferfunktion und
natürlichen Bodenfruchtbarkeit) funktionsbezogen zu kompensiere n.
Angrenzend an den ca. 600 m entfernten Gehölzbestand des Kiesgrubengewässers südöst-
lich von Esch, soll eine extensiv genutzte, artenreiche Mähwiese auf der Ackerfläche angelegt
und dauerhaft gepflegt werden. Die Ausgleichsfläche soll wegen der Störwirku ngen weder an
die Autobahn noch an die westlich anschließende Straße 'Am Baggerfeld' anschließen. Spa-
zierwege sind im näheren Umfeld nicht vorhanden. Die Maßnahme befindet sich auf dem
Grundstück der Gemarkung Esch, der Flur 003, des Flurstücks 1641.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine intensiv genutzte Ackerfläche. Die Fläche liegt
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum
Seite 43 von 72
Esch/Auweiler' und grenzt südlich an die Biotopverbundfläche 'Abgrabungsgewässer -Ko m-
plex bei Pesch und Bocklemünd' an.
Die dauerhafte Pflege der extensiv genutzten Wiese erfolgt durch eine regelmäßige Mahd im
Abstand von 2 Jahren. Die Mahd erfolgt zwischen Mitte September und Februar. Zur Vermei-
dung ungewollter Düngeeffekte ist das Mahd gut abzutransportieren. Der Abtransport des
Mähguts erfolgt erst nach 1 bis 2 Tagen, damit Kleintiere abwandern können.
Zur weiteren Schonung der Tierwelt sollten die Mäharbeiten mit hoch eingestelltem Mähbal-
ken durchgeführt werden. Der Schnitt mit einem S chlegelmähwerk bzw. schnell drehenden
Maschinen ist nicht erlaubt. Eine Mulchung oder Düngung der Fläche sowie die Verwendung
von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist ebenfalls verboten. Ein Pflegeumbruch
oder eine Nachsaat ist nicht erlaubt.
Biotoptyp Biotopwertpunkte (nach Ludwig
1991, Naturraum 3)
Bestandsbiotoptyp:
LW1 (HA0) Acker
6
Zielbiotoptyp:
LW41111 (EA1) Glatthaferwiese (planar - kollin)
19
Aufwertungspotenzial pro m² 13
ergibt für die Fläche von 2.300 m² 29.900 BWP
Tabelle 7 Aufwertungspotenzial der externen Ausgleichsmaßnahme
Mit dieser Maßnahme wird pro m² eine Aufwertung von 13 Biotopwertpunkten entsprechend
dem Bewertungsverfahren nach Sporbeck erzielt. Entsprechend des vorliegenden Aus-
gleichsdefizits von 29.705 Punkten mü ssen demnach rund 2.300 m² Ausgleichfläche zugeord-
net werden, damit der gesamte Eingriff des Bebauungsplanes vollständig ausgeglichen wird.
Die Fläche dient zudem der Stärkung der Biotopverbundfläche am Abgrabungsgewässer -
Komplex bei Pesch und Bocklemünd ( VB-K-4907-009) und der Erhöhung des Artenreichtums
durch das Angebot lebensraumtypischer Blütenpflanzen, die insbesondere den Insekten zu-
gutekommen.
Die durch die Planung verursachten Eingriffe in die Biotoptypen und den Boden können durch
die ökologische Aufwertung der externen Kompensationsfläche vollständig und funktionsge-
recht ausgeglichen werden.
Bewertung:
In Folge der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 60537/02 Volkhovener
Straße in Köln Esch / Auweiler werden geringwertige Biotope, wie Ackerfläche, ausdauernde
Ruderalflur sowie Einzelbäume in Anspruch genommen. Die Auswirkungen in Natur und Land-
schaft und der damit einhergehende Biotopverlust kann durch die oben beschriebenen Maß-
nahmen ausgeglichen / kom pensiert werden.
7.5.3 Fläche
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Seite 44 von 72
Die Ortslage Köln -Esch (Stadtbezirk Chorweiler) liegt in einem gering besiedelten Teil des
Kölner Stadtgebietes (LANUV, 2013). Die Dichte beträgt 1.000 bis 1.900 Einwohner/ km² (der
Höchstwert in Köln wird in den Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes erreicht und liegt bei 8.000
Einwohner/ km²). Die prognostizierte Einwohnerentwicklung im Stadtbezirk Chorweiler ist
rückläufig. Das Plangebiet am östlichen Ortsrand von Köln-Esch zwischen Weilerstraße und
Volkhovener Straße ist unversiegelt und wird ackerbaulich genutzt. Der Feldweg in Verlänge-
rung der Volkhovener Straße östlich der Bebauung ist als unbefestigter Grasweg ausgebildet.
Nordöstlich grenzt das Plangebiet an e ine Ackerfläche, die bis zur Bundesautobahn A 57 in
einer Entfernung von ca. 200 m zum Plangebiet reicht. Die Bundesautobahn A 57 verläuft
parallel zum Plangebiet in erhöhter Lage auf einem Damm.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Neuversiegelungen, da die landwirt-
schaftliche Nutzung beibehalten wird. Eine Erhöhung des Versiegelungsanteils in der Umge-
bung von Köln -Esch ist aufgrund fehlender Planungen nicht zu erwarten.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Der Flächenversiegelungsanteil wird sich bei Umsetzung der Planung um bis zu 57 % der
Gesamtfläche erhöhen. Durch die geplante Siedlungserweiterung ergibt sich eine Abrundung
des östlichen Ortsrandes von Köl n-Esch. Die Bebauung endet auf der Höhe der bereits vor-
handenen Wohnbebauung Am Kölner Weg. Die Siedlungserweiterung des vorliegenden Bau-
vorhabens ist bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Köln dargestellt.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßna hmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Das Schutzgut Fläche zielt insbesondere auf die Reduzierung von Flächeninanspruchnahme
für Siedlungs - und Verkehrsflächen ab. Bei der Aufstellung des Bauleitplans ist nach § 1a
Absatz 2 BauGB auf einen spar samen und schonenden Umgang mit Boden zu achten (siehe
Vermeidungsmaßnahmen im nachfolgenden Kapitel zum ‘Schutzgut Boden‘). Eine zusätzliche
Versiegelung der Vorgärten (vegetationsfreie, geschotterte Gärten) ist zu vermeiden.
Bewertung:
Die Flächeninanspruchnahme für die geplante Siedlungsfläche ist irreversibel und verbraucht
Fläche im bisher unbebauten Landschaftsraum. Produktionsfläche für die regionale Nah-
rungsmittelproduktion geht dauerhaft verloren. Der Versiegelungsgrad steigt von 0 % auf bis
zu 57 % im Plangebiet.
7.5.4 Boden und Altlasten
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c, e BauGB)
7.5.4.1 Boden
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet ist Teil der linksrheinischen Niederterrasse der Köln -Bonner-Rheinebene. Die
Rheinebene weist eiszeitliche Ablagerungen von Kiesen und Sanden auf, die von Hochflut-
lehmen überlagert sind. Letztere haben sich nach der Bodenkarte von Nordrhein -Westfalen
Seite 45 von 72
(1: 50.000, Blatt L 4906 Neuss, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 1972)
zu sogenannten Parabraunerden (L 4) entwickelt. Der Lehmboden kommt in der Rheinebene
großflächig vor und wird aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit seit J ahrhunderten ackerbau-
lich genutzt. Typisch für die Parabraunerden sind die hohe Sorptionsfähigkeit und hohe bis
mittlere nutzbare Wasserkapazität.
Der Boden wird hinsichtlich seiner Schutzwürdigkeit vom Geologischen Dienst Nordrhein -
Westfalen nicht bewertet. Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen können durch Dünger-
gaben, Herbizide und Pestizide mit bodenbelastenden Stoffen angereichert sein. Im Plange-
biet kommen keine versiegelten Flächen vor.
Der Bodenaufbau des Plangebiets wird im Geotechnischen Bericht (Kramm Ingenieure GmbH
& Co. KG, 2019) nach den Erkenntnissen der Rammkern -Sondierungen wie folgt charakteri-
siert: Der Oberboden (Ackerboden, Homogenbereich A) besteht aus einer zwischen ca. 0,5 m
und 0,7 m mächtigen lehmigen Schicht, die infolge der landwirtschaftlichen Bearbeitung durch-
mischt ist. Darunter schließt sich eine ca. 0,6 m und 1,0 m dicke und durchgehend 'lehmige'
Deckschicht an, die bis 1,2 m und 1,6 m unter Flur reicht (Homogenbereich B). Geologisch
handelt es sich um Löß, der örtli ch mehr oder weniger stark zu Lößlehm verwittert ist. Der
Löß/ Lößlehm ist an seiner freigelegten Oberseite sehr wasser -, frost - und erosionsempfind-
lich. Aufgrund des engen Bodenporenraums ist der Löß/ Lößlehm nur schwach durchlässig.
D. h. der Boden verhä lt sich bei stärkerem Wasserandrang (z. B. Starkregenereignis) zeit-
weise nahezu wie ein Wasserstauer. Ab Tiefen von circa 1,2 m bis 1,6 m unter Flur stehen
mitteldicht gelagerte, wechselnd kiesige Sande und sandige Kiese eiszeitlicher Terrassenab-
lagerungen an. Diese sind ca. 20 m bis 30 m mächtig. Diese Terrassensande und - kiese sind
gut wasserdurchlässig und damit für eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser ge-
eignet (Homogenbereich C).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Durch die Beibehaltung der ackerbaulichen Nutzung werden der natürliche Schichtaufbau, als
auch die Bodenfunktionen beibehalten. Erosionen sind bei starken Niederschlägen außerhalb
der Vegetationszeit möglich. Die Aufnahme von Niederschlagswasser, das sowohl der Grund-
wasserspende dient als auch für das Pflanzenwachstum von Bedeutung ist, ist durch diese
Bewirtschaftung uneingeschränkt möglich.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Durch die geplante Bebauung werden sowohl der Schichtau fbau als auch die natürlichen Bo-
denfunktionen verändert.
Da die im Plangebiet vorkommende Parabraunerde zu Erosion und Bodenverdichtung en
neigt, sind gemäß Geotechnischem Bericht bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. So ist der
Oberboden (Homogenbereich A und B) für einen sicheren Baugrund aufgrund seiner organi-
schen Bestandteile im Bereich der künftigen Straßen, Wege und Gebäude vollständig abzu-
tragen, da sie nicht verdichtet werden können und für den standfesten Wiedereinbau unge-
eignet sind. Die Lage des Erd planums bestimmt den verdichtungsfähigen Horizont. Der
Homogenbereich C (Terrassenkiese und -sande) ist sehr gut für einen Wiedereinbau geeig-
net.
Durch die nicht reversible Veränderung der natürlichen Bodenschichtung gehen grundlegende
Bodenfunktionen auf einer Fläche von circa 1,65 ha verloren. Das Maß der baulichen Nutzung
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wird im Allgemeinen Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt zzgl. 0,2 (nach § 19
BauNVO). In Folge der geplanten Bebauung wird sich der Flächenversiegelungsanteil von
aktuell 0 % auf bis zu 57 % erhöhen.
Die Parabraunerden im Änderungsbereich zählen zu den weitest verbreiteten Böden in der
Köln-Bonner-Rheinebene. Nach Angaben des Geologischen Dienstes NRW liegt trotz der ho-
hen natürlichen Bodenfruchtbarkeit keine besondere Schutzw ürdigkeit vor. Die Auswirkungen
auf das Schutzgut Boden im Bebauungsplangebiet werden aufgrund der Versiegelung und
Veränderung der natürlichen Schichtung als erheblich eingestuft. Durch die Vermeidungs-
maßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen des Sch utzguts Boden minimiert.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:
Die Bestimmungen des Bundes -Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes -Boden-
schutzverordnung (BBodSchV) sind zu beachten und werden ve rbindlich im Bebauungsplan
Nr. 60537/02 'Volkhovener Straße in Köln -Esch/Auweiler' festgesetzt.
Bei Erdarbeiten wird die Anwendung der DIN 18915 und 19639 empfohlen. Bei der Einrichtung
der Baustelle ist auf einen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten . Abgetragener
Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu
schützen (§ 202 BauGB). Der Oberboden - und Erdabtrag muss grundsätzlich rückschreitend
erfolgen, wobei das freigelegte Erdplanum mit Baustraßen aus grobs tückigem, kantigem Ma-
terial in vor-Kopf-Bauweise befestigt werden muss. Aus geotechnischer Sicht ist aufgrund der
organischen Bestandteile eine Wiederverwendung des Oberbodens als Erdbaustoff nicht
möglich.
Der darunterliegende Boden ist an seiner freigel egten Oberseite sehr wasser -, frost- und ero-
sionsempfindlich. Während der Bauzeit ist daher witterungsbedingt (vor allem im Winter und
Frühjahr) mit Bauunterbrechungen oder Änderungen des Bauablaufes zu rechnen. Nach An-
gaben des Geotechnischen Berichts mus s die Mindestdicke der Baustraßen mindestens 0,6
m betragen und über die Bauzeit unterhalten werden. Grundsätzlich gilt es, dass Maß der
Versiegelung so gering wie möglich zu halten. Auf wenig genutzten Zuwegungen oder Platz-
flächen sind versickerungsfähige Beläge zu bevorzugen. Die einschlägigen Vorgaben für Ret-
tungswege sind ungeachtet dessen einzuhalten.
Die privaten Grünflächen sind während der Bauzeit vor Überfahren und somit vor Verdichtung
zu schützen. Es sind auch keine Baustelleneinrichtungen oder Lagerflächen in diesem Bereich
vorzunehmen. Baustraßen sind möglichst im Bereich der geplanten Straße oder Wege anzu-
legen. Nach Ende der Bauarbeiten ist der Boden im Bereich von Baulagerflächen und Fahr-
gassen mindestens 40 cm tief zu lockern. Des Weiteren ist eine extensive Nutzung ohne Dün-
gemittel- oder Biozideinsatz vorgesehen. Auf den Flächen aller Begrünungsmaßnahmen
werden durch die Extensivierung der Bodennutzung die Bodenfunktionen deutlich verbessert.
Der Baustellenbetrieb hat alle einschlägigen Vo rgaben im Umgang mit wasser - und bodenge-
fährdenden Stoffen einzuhalten. Dabei sind gefährdende Stoffe ordnungsgemäß zu lagern, zu
verarbeiten und zu entsorgen. Abfallstoffe und Baureste sind ebenfalls kontrolliert zu entsor-
gen.
Bewertung:
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Die Parabraunerden im Plangebiet zählen zu den weitest verbreiteten Böden in der Köln -Bon-
ner-Rheinebene. Nach Angaben des Geologischen Dienstes NRW liegt trotz der hohen natür-
lichen Bodenfruchtbarkeit keine besondere Schutzwürdigkeit vor. Die Auswirkungen auf das
Schutzgut Boden im Plangebiet werden aufgrund der Versiegelung und Veränderung der na-
türlichen Schichtung als erheblich eingestuft.
Ein Ausgleich des Verlustes von Bodenfunktionen wird im Rahmen der multifunktionalen Ge-
samtkompensation durch Extensivierung von int ensiv genutzten Ackerflächen innerhalb des
Plangebietes und auf der externen Ausgleichsfläche erreicht. Die innerhalb des Plangebietes
geplante Eingrünung der östlichen Plangebietsgrenze (ca. 2.087 m²) zur landwirtschaftlichen
Fläche führt zu einer Verbess erung der natürlichen Funktionen des Bodenhaushalts. Durch
die externe Ausgleichsmaßnahme am Rande der Kiesabgrabung von Köln -Esch, bei der die
Anlage einer ca. 0, 23 ha großen Wiese mit extensiver Nutzung, ohne Einsatz von Düngung
und Pestiziden, führt zu einer Verbesserung der natürlichen Funktionen des Bodenhaushalts.
7.5.4.2 Altlasten
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Nach dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse zu Bodenbelastungen,
Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen innerhalb oder im Umfeld des Änderungsgebie-
tes vor.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante entspricht dem Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Bodenbelastungen sind durch die Planung nic ht zu erwarten.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:
Vermeidungs-/ Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich nicht.
Bewertung:
Eine Bewertung ist nicht erforderlich.
7.5.5 Wasser
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c BauGB)
7.5.5.1 Oberflächenwasser
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Im Plangebiet und in der näheren Umgebung sind keine Fließ - und Stillgewässer vorhanden.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante entspricht dem Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
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Eine Anlage von Oberflächengewässern im Rahmen dieses vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans ist nicht vorgesehen.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachte iliger Umweltaus-
wirkungen:
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da Ober-
flächengewässer nicht betroffen sind.
Bewertung:
Eine Bewertung der Umweltauswirkungen in Hinblick auf Oberflächengewässer ist nicht erfor-
derlich.
7.5.5.2 Grundwasser
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Nach dem geotechnischen Bericht (Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG, 2019) bilden die
Kiese und Sande ab ca. 1,2 bis 1,6 m unter Flur im Untergrund des Plangebietes ein bedeut-
sames Grundwasserreservoir. Der natürliche Grundwasserspiegel liegt bei ca. 7,1 m bis 11,3
m unter Flur. Aufgrund der Rheinnähe korreliert die Grundwasserhöhe mit dem Rheinpegel.
Das Grundwasser fließt in nordöstliche Richtung dem Rhein zu.
Das Plangebiet liegt außerhalb nitrataustraggefährdeter Gebiete nach der Düngemittelverord-
nung (§ 13 DÜV 2020).
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIA des Wassereinzugsgebietes des
Wasserwerks Weiler der Gas -, Elektrizitäts - und Wasserwe rke Köln AG (Bezirksregierung
Köln, o.J.).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer Nichtdurchführung der Planung und Beibehaltung der ordnungsgemäßen ackerbau-
lichen Nutzung des Plangebietes ergeben sich bis auf die Nitrate inträge durch die landwirt-
schaftliche Nutzung keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser. Die Grundwasser-
spende ist uneingeschränkt gegeben.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Ausnutzung der maximalen Grundfläche (§19 Abs atz 4 Baunutzungsverordnung) führt zu
einer Neuversiegelung von 60 % der bisher offenen, landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Durch die Versiegelung entfallen Flächen für die Grundwasserneubildung. Es ist vorgesehen,
dass auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser einer Versickerungsan-
lage zu zuführen. Die Wasserführung von den befestigten Flächen (Dach, Terrasse, Stellplatz)
erfolgt über die Grünflächen durch Pflasterrinnen o. ä., über die belebte Bodenzone in die
Rigole. Das anfallende Schmutzw asser, sowie das auf der öffentlichen Verkehrsfläche anfal-
lende Oberflächenwasser, wird dem gepl. Mischwassersammler in den Erschließungsstraßen
zugeführt. Da das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungs-
anlage Weiler liegt, sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung einzuhalten.
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Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteili ger Umwelt-
auswirkungen:
Ein wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Bodenerosionen durch Starkniederschlagsereig-
nisse sowi e der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen. Der Baustellenbetrieb hat
alle einschlägigen Vorgaben im Umgang mit Wasser - und bodengefährdenden Stoffen einzu-
halten. Dabei sind gefährdende Stoffe ordnungsgemäß zu lagern, zu verarbeiten und zu ent-
sorgen. Abfallstoffe und Baureste sind ebenfalls kontrolliert zu entsorgen. Baufahrzeuge und
Baumaschinen sind arbeitstäglich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere im Hin-
blick auf den möglichen Austritt wassergefährdender Stoffe, zu überprüfen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Wei-
ler, daher sind die entsprechenden Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung einzuhal-
ten.
Bewertung:
Das Bauvorhaben führt zu einer Versiegelung von bis zu 57 % der Plangebietsfläche und einer
dadurch bedingten Minderung der Grundwasserspende. Durch die Dachwässer und der Ver-
sickerung des unbelasteten Niederschlagswassers in einer Versickerungsanlage kann ein
Großteil des anfallenden Wassers dem Grundwasser wieder zugeführt w erden.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers sind durch die geplante Wohnbebauung
unter Beachtung der Vorsorgemaßnahmen. Durch die Versickerung des auf den privaten
Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers bleibt die natürliche Grundwasserspende
weitgehend erhalten. Die Wasserführung von den befestigten Flächen erfolgt über die Grün-
flächen durch Pflasterrinnen o. ä., über die belebte Bodenzone in die Rigole.
7.5.5.3 Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die Kiese und Sande sind aufgrund ihrer Durchlässigkeit für eine gezielte Versickerung von
Niederschlagswasser geeignet. Aus den Versickerungsversuchen geht hervor, dass die ermit-
telten Durchlässigkeitsbeiwerte sowohl die techni schen als auch die wasserrechtlichen Anfor-
derungen erfüllen. Eine Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet ist daher grund-
sätzlich möglich.
Bei Niederschlägen kann es innerhalb der Lehmschichten der Homogenbereiche A und B zur
Bildung von Schich tenwasser kommen. Vor allem nach intensiven Niederschlagsphasen im
Winter bis Frühjahr kann der anstehende Lehm vollständig mit Kapillarwasser gesättigt sein
und kein zusätzliches Niederschlagswasser aufnehmen.
Nach der Starkregengefahrenkarte der StEB Kö ln ist für das Plangebiet eine geringe Überflu-
tungsgefährdung bei einem statistisch 30 -jährigen Starkregenereignis ableitbar.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer Nichtdurchführung der Planung und Beibehaltung der ord nungsgemäßen ackerbau-
lichen Nutzung des Plangebietes ergeben keine Beeinträchtigungen in Bezug auf Nieder-
schlagswasser und Starkregenvorsorge.
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Es ist vorgesehen, dass auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser einer
Versickerungsanlage zuzuführen. Die Wasserführung von den befestigten Flächen (Dächer,
Terrassen, Stellplätze) erfolgt über die Gärten durch Pflasterrinnen o. ä., über die belebte Bo-
denzone in die Rigole. Das anfallende Sc hmutzwasser, sowie das auf der öffentlichen Ver-
kehrsfläche anfallende Oberflächenwasser, wird dem gepl. Mischwassersammler in den Er-
schließungsstraßen zugeführt. Zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers ist
eine Dachbegrünung der Flachdächer un d leicht geneigten Dächer vorgesehen. Die Wohn-
wege, Terrassenflächen und die Zuwegungen auf den Baugrundstücken sollen über die seit-
lich angrenzenden Grünflächen entwässern.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltau s-
wirkungen:
Grundsätzlich gilt es, das Maß der Versiegelung so gering wie möglich zu halten. Auf wenig
genutzten Zuwegungen oder Platzflächen sind versickerungsfähige Beläge zu bevorzugen.
Flachdächer und leicht geneigte Dächer sind zu begrünen. Die Dachbegrünung bewirkt eine
dauerhafte oder zumindest verzögerte Rückhaltung von Niederschlagswasser.
Bewertung:
In Hinblick auf die Starkregenvorsorge ergeben sich unter Beachtung der oben genannten
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung keine Hinweise auf eine Überflutungsgefäh r-
dung.
7.5.5.4 Hochwasserbelange
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet liegt außerhalb hochwassergefährdeter Bereiche.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die Nullvariante entspricht dem B estand. Eine Hochwassergefährdung liegt nicht vor.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Umsetzung des Bebauungsplanes führt zu keinen Veränderungen in Bezug auf die Hoch-
wasserbelange.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:
Es sind keine Vermeidungs -, Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da das
Plangebiet außerhalb von hochwassergefährdeten Bereichen liegt.
Bewertung:
Da das Plangebiet außerhalb hochwassergefährdet er Bereiche, ergeben sich auch keine er-
heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch die Planung.
Seite 51 von 72
7.5.6 Luft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Emissionsquellen innerhalb des Plangebiets und der näheren Umgebung liegen nicht vor.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung werden zukünftig keine Emissionen innerhalb des Plan-
gebiets generiert.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
In Folge der Planung wird keine Zunahme an erheblichen Emissionen erwartet.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:
Im vorliegenden Fall sind aufgrund des Fehlens an Schadstoffemittenten keine grundlegenden
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von luftbelasteten Stoffen erforderlich.
Bewertung:
Aufgrund der Nutzung von energieeffizienten Heizanlagen ergeben sich grundsätzlich keine
erheblichen Umweltauswirkungen durch Emissionen. Der Fahrzeugverkehr innerhalb des
Plangebiets ist nicht bewertungsrelevant.
7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet an der Volkhovener Straße befindet sich in einem ländlichen Umfeld innerhalb
des Stadtgebietes von Köln. Schadstoffemittenten, wie Industrieanlagen, liegen in der nähe-
ren Umgebung nicht vor.
Die Luftgüte im Bebauungsplangebiet ist abhängig von der Windrichtung und kann durch den
Eintrag von Partikeln weit entfernter Industrieanlagen (z.B. Bayer -Werke in Leverkusen) ne-
gativ beeinflusst werden. Östlich des Plangebiets befindet sich die stark befahrene Bu ndesau-
tobahn A 57.
Nach der Immissionsprognose (IMA cologne GmbH, 2019) ergeben sich im Bereich der ge-
planten Bebauung maximale Gesamt -Immissionswerte gemäß 31. BImSchV im Prognosejahr
2023 von 30,5 µg/m³ im Jahresmittel für NO 2 bei einem Hintergrundwert von 28 µg/m³. 20,1
µg/m³ im Jahresmittel für PM10 bei einem Hintergrundwert von 19 µg/m³ und 14,4 µg/m³ im
Jahresmittel für PM2,5 bei einem Hintergrundwert von 14 µg/m³. Der ab dem Jahr 2010 gültige
Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jahresmittel wert) wurde laut Luftreinhalteplan
Köln (Bezirksregierung Köln, 2019) im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten.
Die Messstation am Fühlinger Weg (CHOR) lag dabei in der Nähe des Bebauungsplangebi e-
tes in ca. 2 km Entfernung. Die Ergebnisse sin d allerdings aufgrund der Entfernung und der
unterschiedlichen Bebauungssituationen nicht direkt auf das Untersuchungsgebiet übertrag-
bar.
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Nach der Stellungnahme zur Verkehrsbedingten Luftschadstoffsituation werden die Grenz-
werte der 39. BImSchV von 40 µ/m ³ im Jahresmittel für NO 2 und PM10 sowie 25 µ/m³ für
PM2,5 im Plangebiet eingehalten. Gleiches gilt aufgrund von statistischen Zusammenhängen
auch für die Grenzwerte der 39. BImSchV für die relevanten Kurzzeitwerte für NO 2 bzw.
PM10.
Umweltzustand bei Nich tdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen der
bisherigen Grenz- und Richtwerte und damit zur Aufrechterhaltung der Gesundheit des Men-
schen.
Prognose Umweltzustand nach Durc hführung der Planung:
Eine Zunahme schädigender Immissionen in der Luft wird nach Durchführung der Planung
nicht erwartet. Gemäß den vorliegenden Untersuchungen zu Luftschadstoffen und Bodenbe-
lastungen ergeben sich durch die geplante Wohnbebauung keine Üb erschreitungen oder Ver-
letzungen geltender Grenz - und Richtwerte zur Gesunderhaltung des Menschen.
Die lufthygienischen Parameter werden sich durch das Vorhaben im Änderungsgebiet voraus-
sichtlich nicht erheblich verändern. Die Wohnbebauung führt zu keinen wesentlichen Schad-
stoffemissionen. In der verkehrlichen Stellungnahme (DTV -Verkehrsconsult GmbH, 2022)
zum Bauvorhaben, wird die Belastung durch die Zunahme des Quellverkehrs als gering ein-
gestuft.
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblic her nachteiliger Umweltaus-
wirkungen:
Aufgrund der Nutzung von energieeffizienten Heizanlagen sind keine grundlegenden Maß-
nahmen zur Vermeidung und Minderung von luftbelasteten Stoffen erforderlich. Im Plangebiet
werden keine umweltbelastenden Schadstoffe emittiert.
Bewertung:
Nach dem Simulationsverfahren zur Berechnung der verkehrsbedingten Luftschadstoffsitua-
tion werden für den Prognose-Fall die Grenzwerte der 39. BImSchV für NO 2, sowie Feinstaub
PM10 und PM2,5 an allen beurteilungsrelevanten Stellen im Plangebiet eingehalten.
7.5.7 Klima
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Gelände östlich der Ortsteiles Köln -Esch wird nach dem Fachinformationssystem Klima-
anpassung des LANUV (2024) und der klimatologischen Untersuchung der Stadt Köln aktuell
dem Klimatoptyp 'Freilandklima' zugeordnet. Dieses ist durch einen ungestörten, a usgepräg-
ten Tagesgang von Temperatur und Feuchte bei windoffener Lage gekennzeichnet. Nach der
Klimaanalysekarte handelt es sich bei dem Plangebiet um eine Grünfläche mit einem geringen
Kaltluftvolumenstrom KSV <=300 m³/s in der Nacht. Die Kaltluftströme w erden im Rheintal
kanalisiert und strömen aus südöstlicher Richtung. An heißen Sommertagen kann es in der
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angrenzenden Wohnbebauung an der Volkhovener Straße zu Wärmebelastungen kommen,
die jedoch durch nächtliche Kaltluftströme meist gemindert werden. In der Gesamtbeurteilung
wird der Ackerfläche im Plangebiet eine hohe thermische Ausgleichsfunktion zugerechnet.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Die klimatischen Verhältnisse im Plangebiet werden sich bei Nichtdurchführung der Planung
nicht wesentlich ändern. Entsprechend den Prognosen des Klimawandels ergeben sich in Zu-
kunft zwar höhere Wärmebelastungen während des Sommers, diese werden aber durch die
offenen Flächen gut abgepuffert.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geplante Bebauung führt zu einer Änderung des Klimatoptyps. Das derzeitige 'Freiland-
klima' wird sich in ein 'Stadtrandklima' (Stadtklima I) mit entsprechenden Auswirkungen wan-
deln. Die Wärmebelastung des Siedlungsraumes von Köln -Esch wird dadurch tendenziell zu-
nehmen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Zur Minderung der sommerlichen Wärmebelastungen ist grundsätzlich auf einen hohen Anteil
an Grünstrukturen zu achten Die in Kapitel Pflanzen beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen
haben einen positiven Einfluss auf die lokalen klimatischen Bedingungen.
Bewertung:
Mit Umsetzung des Bebauungsplans wird sich die klimatische Ausgangssituation geringfügig
ändern. Der Anteil an klimaaktiven Freifl ächen wird durch die vorgesehene Planung zwar re-
duziert, doch sind die Umweltauswirkungen aufgrund der unbelasteten Lage, der geringen
Größe der Wohnbebauung und der Nähe zu den klimaausgleichenden Freiflächen als nicht
erheblich einzustufen. Natürliche Ka ltluftströme, die in strahlungsreichen Sommernächten
Überwärmungen verhindern, werden durch die geplante Bebauung nicht negativ beeinflusst.
Die Erweiterung des Ortsrandes durch die geplante Bebauung wird nach fachlicher Einschät-
zung zu keiner erkennbaren Mehrbelastung des Siedlungsraums von Köln -Esch führen.
7.5.8 Wirkungsgefüge
zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Für das Plangebiet ist das Wirkungsgefüge zwischen der derzeitigen Nutzung der ertragrei-
chen Böden durch eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, der ungehinderten
Grundwasserspende aufgrund der fehlenden Versiegelungen und der lufthygienischen und
klimatischen Bedingungen im ländlichen Raum von Belang . Besondere Wirkungszusammen-
hänge sind nicht vorhanden. Es liegen keine Sonderbiotope vor, die durch spezielle Böden,
hochanstehendem Grundwasser oder besonderen klimatischen Bedingungen beeinflusst
sind.
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Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Fortführung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung ergeben sich keine er-
kennbaren Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen Faktoren Tier,
Pflanzen, Fläche Boden, Wasser, Luft und Klima.
Prognose Umweltzustan d nach Durchführung der Planung:
In Folge der geplanten Bebauung der Fläche des Plangebietes gehen keine Lebensräume
wertgebender Tierarten verloren. Die geplante Wohnbebauung führt zu einem Verlust von ge-
ringwertigen Biotoptypen, wie Acker, ausdauernde Kr autflur und wenigen Bestandsbäumen.
In Folge der geplanten Bebauung wird der Flächenversiegelungsanteil auf 57 % erhöht. Es
werden unversiegelte Böden mit natürlicher Grundwasserspende bebaut. Hierdurch wird die
Grundwasserneubildung reduziert. Eine Zunahme schädigender Immissionen in der Luft wird
nach Durchführung der Planung nicht erwartet. Gemäß den vorliegenden Untersuchungen zu
Luftschadstoffen und Bodenbelastungen ergeben sich durch die geplante Wohnbebauung
keine Überschreitungen oder Verletzungen g eltender Grenz - und Richtwerte zur Gesunder-
haltung des Menschen. Die geplante Bebauung führt zu einer Änderung des Klimatoptyps.
Das derzeitige 'Freilandklima' wird sich in ein 'Stadtrandklima' (Stadtklima I) mit entsprechen-
den Auswirkungen wandeln. Die Wä rmebelastung des Siedlungsraumes von Köln -Esch wird
dadurch tendenziell zunehmen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Die Beachtung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen zu den Schutzgütern Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima führen zu einer erheblichen Minderung der Umwelt-
auswirkungen auf das Wirkungsgefüge.
Bewertung:
In Hinblick auf das Wirkungsgefüge der biotischen und abiotischen Schutzgüter ergeben sich
geringfügige Umweltaus wirkungen. Die Grundwasserspende wird durch die Möglichkeit der
Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers reduziert. Die klimatischen Verhältnisse
werden durch die geringe Größe des Bebauungsgebiets am Ortsrand von Köln -Esch wenig
beeinflusst.
7.5.9 Landschaft
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet befindet sich im Naturraum der linksrheinischen Niederterrassenplatte der
Köln-Bonner-Rheinebene. Das weitgehend ebene Flusstalgelände mit seinen fruchtbaren Au-
enlehmböden wird seit Jahrhunderten ackerbaulich genutzt. Waldflächen sind in die sem Na-
turraum im geringen Maße vorhanden und beschränken sich auf die unwirtschaftlichen Stand-
orte. Das Plangebiet stellt einen typischen Ausschnitt des ländlichen Raums der Kölner
Rheinebene dar. Der Raum weist bis auf die in Dammlage befindliche Autobahn A 57 keine
störenden Elemente auf.
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Der östliche Ortsrand von Köln -Esch entspricht in Teilen der historischen Bebauung mit Hof-
anlagen und Wohnhäusern aus der Zeit des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Das Plangebiet
grenzt im Westen an den historischen Ortske rn von Esch an. So bildet der Friedhof der Kirche
St. Martinus immer noch die Grenze zum Außenbereich. Sowohl an der Weilerstraße Ecke
'An der Dränk' als auch an der Volkhovener Straße befinden sich Bauten neueren Datums.
Die neue Bebauung an der Volkhovener Straße befindet sich auf den Flächen des ehemaligen
Offermannsgut, eine vom Fronhof abhängige Gutsanlage mit drei Hofstätten im 18. Jahrhun-
dert (Weilerstraße 48).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige ländliche Charakter mit dem teilweise
historischen Siedlungsrand erhalten. Nach einer Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH
(Schreiben vom 20.12.2018) sollte der Korridor zwischen der A 57 und dem Ortsrand von
Köln-Esch langfristig für eine Straßenbahntrasse freigehalten werden.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Bebauung mit modernen Wohnhäusern führt zu einer Änderung des bisherigen Siedlungs-
randes im ländlich geprägten Raum des Stadtgebietes von Köln. Durch die Ausnutzung einer
vorhandenen Bucht zwischen der Bebauung an der Weiler - und der Volkhovener Straße führt
die Bebauung zu einer Abrundung der Siedlungsgrenze. Der landwirtschaftlich genutzte Frei-
raum zwischen der Siedlung und der A 57 bleibt im W esentlichen erhalten.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Zur Einbindung der geplanten Wohnbebauung in die Landschaft ist eine Eingrünung des
neuen Siedlungsrandes erforderlich. Als plangebietsint erne Ausgleichsmaßnahme ist auf ei-
nem ca. 9 m breiten Grünstreifen ab der östlichen Plangebietsgrenze die Anpflanzung von
dorn- und fruchttragende, einheimische und standortgerechte Strauchgruppen, Hochstamm -
Obstbäumen und einer blütenreichen Mähwiese vorg esehen.
Bewertung:
Das Ortsbild wird sich durch die geplante Bebauung am Ortsrand verändern. Die Landschaft
in Form der ackerbaulich genutzten Fläche weicht zugunsten der Siedlungsfläche.
Positive Veränderungen ergeben sich durch die geplanten Begrünungsma ßnahmen Pflan-
zung von Straßenbäumen (M1), Eingrünung der östlichen Plangebietsgrenze (M2), extensive
Dachbegrünung (M3), Erhalt Einzelbaum (M4), den Spielplatz mit Baumpflanzungen (MG) so-
wie die geplante externe Ausgleichsmaßnahme.
7.5.10 Biologische Vielfalt
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist gering. Die Ackerflächen weisen durch die Verwen-
dung einer Kulturfrucht pro Jahr und der intensiven Nutzung keine besonderen Lebensräume
bzw. Habitatbedingungen von entsprechenden Arten des Offenlandes auf. Auf der Ackerflä-
che wurden keine Brutvögel nachgewiesen
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Die Randzonen entlang der Feldwege, der Weilerstraße und dem Siedlungsrand setzen sich
meist aus wenigen Pflanzenarten nährstoffreicher Sta ndorte zusammen. Es dominieren typi-
sche Gräser mit einem sehr geringen Anteil an blühenden, krautigen Pflanzen.
In der weiteren Umgebung des Plangebietes liegen keine Schutzgebiete mit wertvollen Le-
bensräumen und einer hohen Artenvielfalt vor.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Beibehaltung der intensiven ackerbaulichen Nutzung ergibt sich auch in Zukunft keine
Verbesserung der im Plangebiet vorhandenen, geringen biologischen Vielfalt. Eine Verbreite-
rung der Saum strukturen entlang der Ackerränder mit einhergehenden extensiven Ackernut-
zung mit verminderter Düngung oder Spritzung von Pestiziden würde zu einer deutlichen Er-
höhung der Biodiversität führen und den Artbestand der offenen Kulturlandschaft fördern.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Nach fachlicher Einschätzung führt die geplante Bebauung des Grundstücks zu keiner we-
sentlichen Änderung der biologischen Vielfalt in der Umgebung. Aufgrund der intensiven land-
wirtschaftlichen Nutzung der Flä che ist die Diversität in Bezug auf Tiere und Pflanzen bereits
deutlich eingeschränkt. Eine Beeinträchtigung der in der Nachbarschaft vorkommenden Nist-
stätten von Mehlschwalbe und Haussperling wird ausgeschlossen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsm aßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Durch die Begrünung des neuen Siedlungsrandes mit Strauchgruppen einheimischer und
standortgerechter Gehölze und Hochstamm -Obstbäumen innerhalb einer artenreichen Mäh-
wiese können sich dort entsprechende Tier- und Pflanzengemeinschaften einstellen. Die
Schaffung von Nistmöglichkeiten an den Hausfassaden der neuen Wohngebäude trägt zur
Aufrechterhaltung, bzw. Stärkung des derzeitigen Bestandes an Mehlschwalben und
Haussperlingen bei.
Bewertung:
Die geplante Bebauung führt zu keinen erkennbaren negativen Auswirkungen auf die Arten-
vielfalt bzw. Biodiversität.
7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete (Gebiete von ge-
meinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete)
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich in ca. 3 km Entfernung. Es handelt sich
um das FFH-Gebiet 'Worringer Bruch' (DE 4907 -301).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei einer Weiterführung der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben sich keine erheblichen Be-
einträchtigungen zum nächstgelegenen Natura -2000-Gebiet. Wirkungsbeziehungen bestehen
nicht.
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Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Das nächstgelegene Natura 2000 -Gebiet befindet sich in ca. 3 km Entfernung. Erhebliche
Umweltauswirkungen auf Natura 2000 -Gebiete durch die Planung werden ausgeschlossen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Es sind ke ine Vermeidungs-, Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da durch
die Distanz von 3 km zum nächstgelegenen Natura 2000 -Gebiet keine Auswirkungen zu er-
warten sind.
Bewertung:
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura -2000-Gebieten im Umfeld sind a ufgrund der feh-
lenden Wirkungsbeziehungen nicht gegeben.
7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB)
7.5.12.1 Lärm
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet ist durch den Straßenverkehrslärm der angrenzenden Bundesautobahn A 57
vorbelastet (Entfernung ca. 250 m). In der schalltechnischen Voruntersuchung (Kramer
Schalltechnik GmbH, 2024) wurde die einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche beurteilt und
eine Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 ('Schallschutz im St ädtebau')
durch die Weilerstraße und Autobahn festgestellt.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich der Umweltzustand nicht. Die festgestellte
Vorbelastung bleibt für die ansässige Bevöl kerung am Ortsrand bestehen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geplante Wohnbebauung wird einer bestehenden Lärmimmission durch Straßenverkehrs-
geräusche ausgesetzt. Die Orientierungswerte nach DIN 18005 im Plangebiet werden über-
schritten.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Um die Auswirkungen der Lärmimmissionen durch die bestehenden Straßenverkehrsgerä u-
sche zu mindern ist die Errichtung einer ca. 63 m langen und 2 m hohen Lärmschutzwand im
Plangebiet vorgesehen. Des Weiteren ist eine Riegelbebauung entlang der nordöstlichen
Plangebietsgrenze vorgesehen.
Bewertung:
Die akustische Auswirkung der Lärmschutzwand wird die Geräuschsituation auf Höhe des
Erdgeschosses bzw. im Auß enbereich verbessert. Die Überschreitungen können aber nicht
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gänzlich verhindert werden. Die für das Plangebiet geplante Gebäudekonstellation u.a. mittels
Riegelbebauung entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze, verschafft allen Riegelhausbe-
bauungen ein e lärmabgewandte Gebäudeseite. Aus schalltechnischer Sicht wird dies als
deutliche Verbesserung gewertet.
7.5.12.2 Erschütterungen
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998 -1/NA (2011). Dort
werden vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in
Köln leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung de r Planung ergeben sich keine Umweltauswirkungen in Hinblick auf
Erschütterungen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Der überwiegende Teil der Gebäude im Plangebiet wird neu errichtet unter Beachtung der
Hinweise DIN EN 1998 -1/NA (2011).
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Bewertung:
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das
Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich
die geringe Anfälligkeit des Plangebietes nicht.
7.5.12.3 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Für das Plangebiet ergeben sich keine Hinweise auf sonstige Gesundheitsrisiken, wie. z.B.
Magnetfeldbelastungen oder Störfallrisiken. Entsprechende Verursacher sind im Umfeld nicht
vorhanden.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Umwelta uswirkungen in Hinblick auf
die Gesundheitsbelange.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
In Folge der geplanten Wohnbebauung ergeben sich keine Gesundheitsrisiken für die Bewoh-
ner.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erhebli cher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Seite 59 von 72
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Bewertung:
Das Gesundheitsrisiko für die zukünftigen Bewohner des Bebauungsplangebiets wird als ge-
ring eingestuft.
7.5.12.4 Besonnung/Belichtung
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Köln -Esch. Eine Besonnung des Ge-
ländes ist aufgrund des Fehlens von Hindernissen ungehindert möglich.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Der Besonnungs - bzw. Belichtungsgrad wird sich bei Nichtdurchführung der Planung nicht
ändern.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
In Folge der geplanten Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise auf eine erhebliche Ein-
schränkung der Besonnung bzw. Belichtung des Umfelds. Di e geringe Höhe der Bebauung
führt zu keinen weitreichen Verschattungen der Umgebung.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Bewertung:
Die geplante Bebauung führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der derzeitigen Beson-
nungssituation der Umgebung.
7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Der östliche Ortsrand von Köln-Esch entspricht in Teilen der historischen Bebauung mit Hof-
anlagen und Wohnhäusern aus der Zeit des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Das Plangebiet
grenzt im Westen an den historischen Ortskern von Esch an. So bildet der Friedhof der Kirche
St. Martinus immer noch die Grenze zum Außenbereich. Sowohl an der Weilerstraße Ecke
'An der Dränk' als auch an der Volkhovener Straße befinden sich Bauten neueren Datums.
Die neue Bebauung an der Volkhovener Straße befindet sich auf den Flächen des ehemaligen
Offermannsgut, eine vom Fronhof abhängige Gutsanlage mit drei Hofstätten im 18. Jahrhun-
dert (Weilerstraße 48).
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige ländliche Charakter mit dem teilw eise
historischen Siedlungsrand erhalten. Nach einer Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH
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(Schreiben vom 20.12.2018) sollte der Korridor zwischen der A 57 und dem Ortsrand von
Köln-Esch langfristig für eine Straßenbahntrasse freigehalten werden. Kultur u nd sonstige
Sachgüter sind dadurch nicht betroffen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die Bebauung mit modernen Wohnhäusern führt zu einer Änderung des bisherigen Siedlungs-
randes im ländlich geprägten Raum des Stadtgebietes von Köln. Du rch die Ausnutzung einer
vorhandenen Bucht zwischen der Bebauung an der Weiler - und der Volkhovener Straße führt
die Bebauung zu einer Abrundung der Siedlungsgrenze. Der landwirtschaftlich genutzte Frei-
raum zwischen der Siedlung und der A 57 bleibt im Wese ntlichen erhalten. Direkte Umwelt-
auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter ergeben sich nicht.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Zur Einbindung der geplanten Wohnbebauung in die Landsc haft ist eine Eingrünung des
neuen Siedlungsrandes erforderlich. Als plangebietsinterne Ausgleichsmaßnahme ist auf ei-
nem ca. 9 m breiten Grünstreifen ab der östlichen Plangebietsgrenze die Anpflanzung von
dorn- und fruchttragenden, einheimischen und stando rtgerechten Strauchgruppen, Hoch-
stamm-Obstbäumen und einer blütenreichen Mähwiese vorgesehen.
Bewertung:
Insgesamt betrachtet sind unter Beachtung der Eingrünung des Ortsrands keine umweltbezo-
genen Auswirkungen auf Kultur - und sonstige Sachgüter zu erwarte n.
7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme),
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
In der derzeitigen Bestandssituation liegen keine nennenswer ten Emissionen ( insbesondere
Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme) vor.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung ergeben sich in
Zukunft keine zusätzlichen Emissione n gegenüber dem derzeitigen Bestand.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
In Folge der geplanten Wohnbebauung ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen
durch die nutzungsbedingten Emissionen. Die geplante Beleuchtung der Straßen, Wege und
Außenanlagen führen zu keinen wesentlichen Veränderungen der umgebenden Freiflächen.
Die nutzungsbedingte Freisetzung von Gerüchen, Strahlungen und Wärme sind vernachläs-
sigbar.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachtei liger Umwelt-
auswirkungen:
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Im Plangebiet werden energieeffiziente Wohnhäuser gebaut. Die Emissionen sind dadurch
erheblich gemindert. In Folge der Eingrünung des neuen Siedlungsrandes werden insbeson-
dere die Lichtemissionen in die freie Landschaft stark ge mindert.
Bewertung:
Die geplante Wohnbebauung führt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen durch Emis-
sionen. Aufgrund der Nutzung von energieeffizienten Heizanlagen werden keine umweltbe-
lastenden Emissionen verursacht. Der sachgerechte Umgang mit Abfälle n und Abwässern
wird gewährleistet.
7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
In Hinblick auf die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Fläche im Plangebiet ergeben
sich keine Hinweise auf eine Nutzung erneuerbarer Energien.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Auch bei einer Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Bestrebungen zur Nutzung
erneuerbarer Energien.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Voraussetzung für die geplante Wohnbebauung ist die sparsame und effiziente Nutzung von
Energie.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Für die geplante Bebauung ist die Verwendung von energieeffizienten Heizanlagen sowie Iso-
lierungen vorgesehen.
Bewertung:
Die Bebauung mit energieeffizienten Häusern führt zu einer sparsamen und effizienten Nut-
zung von Energie.
7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson-
dere des Wasser -, Abfall -, Immissionsschutzrechte s
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplans im Vorfeld der verbindlichen Bauleitplanung
entfällt die Darstellung als Freifläche und Landschaftsschutzgebiet im Landschaftsplan der
Stadt Köln.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Seite 62 von 72
Bei Nichtdurchführung der Planung wird landwirtschaftliche Nutzung der Fläche bis zur Vor-
lage eines weiteren verbindlichen Bebauungsplans weitergeführt.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geplante Wohnbebauung entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans und den
zukünftig anzupassenden Festsetzungen des Landschaftsplans. Weitere Pläne, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sind nicht erforderlich.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Zur Vermeidung, Minderung und zu Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen sind ent-
sprechende Maßnahmen formuliert. Weitergehende Anpassungen von sonstigen Plänen sind
nicht erforderlich.
Bewertung:
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der bereits durchgeführten
230. Änderung des Flächennutz ungsplans der Stadt Köln ergeben sich keine weiteren Anpas-
sungen sonstiger Pläne.
7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäische n
Gemeinschaft festgelegten I mmissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Siehe Kapitel 7.5.6 und 7.5.16.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Siehe Kapitel 7.5.6 und 7.5.16.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Siehe Kapitel 7.5.6 und 7.5.16.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Siehe Kapitel 7.5.6 und 7.5.16.
Bewertung:
Siehe Kapitel 7.5.6 und 7.5.16.
7.5.18 Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d
des § 1 Abs atz 6 Nummer 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft,
Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000 -Gebiete, Mensch, Gesundheit
und Bevölkerung, Kultur - und Sachgüter
Seite 63 von 72
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Siehe Kapitel 7.5.8, 7.5.12 und 7.5.13.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Siehe Kapitel 7.5.8, 7.5.12 und 7.5.13.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Siehe Kapitel 7.5.8, 7.5.12 und 7.5.13.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Siehe Kapitel 7.5.8, 7.5.12 und 7.5.13.
Bewertung:
Siehe Kapitel 7.5.8 , 7.5.12 und 7.5.13.
7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die
Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs atz 6 Nr.
7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, bi-
ologische Vielfalt, Natura 2000 -Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung,
Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j Bau GB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998 -1/NA (2011). Dort
werden vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in
Köln leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden.
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur -)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahr-
scheinlich anzunehmen.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Der überwiegende Teil der Gebäude im Plangebiet wird neu errichtet unter Beachtung der
Hinweise DIN EN 1998-1/NA (2011). Der Anteil an sensibler Wohnnutzung wird im Plangebiet
erhöht. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungs-
kräfte werden berücksichtigt. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Pl angebietes für
schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflan-
zen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000 -Ge-
biete, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Spezifische Vermeidungs - Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Hinblick auf Unfälle
und Katastrophen sind bei der geplanten Wohnbebauung nicht erforderlich.
Seite 64 von 72
Bewertung:
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das
Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Eine besondere Anfälligkeit des Plange-
bietes für schwere Unfälle oder Katastrophen liegt nicht vor.
7.5.20 Eingriffsregelung
(§ 1 a Absatz 3 BauGB)
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):
Die Bestandssituation als Grundlage für den naturschutzrechtlichen Eingriff wird in Kapitel
7.5.2 beschrieben.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):
Bei Nichtdurchführung der Planung ergibt sich kein naturschutzrechtlicher Eingriff.
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:
Die geplante Wohnbebauung führt zu einem Verlust von biotischen und abiotischen Schutz-
gütern, die entsprechend ausgeglichen werden müssen. Durch die geplanten Ausgleichsmaß-
nahmen im Plangebiet und auf der externen Ausgleichsfläche ist eine vollständige Kompen-
sation des Eingriffs möglich.
Vermeidungs- / Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-
auswirkungen:
Siehe Kapitel 7.5.2.
Bewertung:
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird auf Grundlage des 'potenziell ausgleichpflichti-
gen Eingriffsbereich' (potAE) durchgeführt. Hierzu erfolgt eine Überlagerung der potenziell
ausgleichspflichtigen Eingriffsflächen mit de r Planung (VBP Nr. 60537/02 'Volkhovener Straße
in Köln-Esch / Auweiler').
Eingriffe in Natur und Landschaft, die den gleichen oder einen höheren Planungsbiotopwert,
als den Biotopwert des baurechtlichen Bestands besitzen, lösen keine Ausgleichspflicht im
Sinne von § 1 a Abs atz 3 S. BauGB aus.
Köln-
Code
Spor-
beck
Biotoptyp / Nutzungs-
typ (nach Sporbeck) Wert
Bestand Planung
m²
Bio-
topwert m² Bio-
topwert
Bestand
GH731 BF32
Einzelbaum, mit mittle-
rem Baumholz, standort-
typisch 15 45 675 0 0
GH741 BF31
Einzelbaum, mit jungem
Baumholz, standortty-
pisch 12 29 348 0 0
Seite 65 von 72
LW1 HA0 Acker (intensiv) 6
15.68
3 94.098 0 0
BR3114 /
BR3115
HP4 /
HP5
ausdauernde Krautflur /
Brennnessel, Rainfarn -,
Beifußgestrüpp 12 233 2.796 0 0
Summe
15.99
0 97.917
Tabelle 8 Bilanz zur Eingriffsregelung – Eingriffswert
Planung nach B -Plan 'Volkhovener Straße
in Köln-Esch/Auweiler'
1. Allgemeines Wohngebiet (1.760 m²)
(Baufeld NO) GRZ 0,4 zzgl. 0,2 (nach § 19
BauNVO)
SB151 HN21
Einzel- und Reihenhaus-
bebauung, mit kleinen
Gärten (< 60 % Grünanteil)
3
1.760 5.280
2. Allgemeines Wohngebiet (5.790 m²)
(Baufeld SO) GRZ 0,4 zzgl. 0,2 (nach § 19
BauNVO)
SB151 HN21
Einzel- und Reihenhaus-
bebauung, mit kleinen
Gärten (< 60 % Grünanteil)
3
4.997 14.991
NB6243 /
NB6244
DC1 /
DC3
M3: Extensive Dachbegrü-
nung (auf 70 % der Dach-
fläche)*
1
793 793
3. Allgemeines Wohngebiet (3.500 m²)
(Baufeld SW) GRZ 0,4 zzgl. 0,2 (nach § 19
BauNVO)
SB151 HN21
M3: Einzel - und Reihen-
hausbebauung, mit kleinen
Gärten (< 60 % Grünanteil)
3
3.190 9.570
NB6243 /
NB6244
DC1 /
DC3
M3: Extensive Dachbegrü-
nung (auf 70 % der Dach-
fläche)*
1
292 292
4. Allgemeines Wohngebiet (1.194 m²)
(Baufeld NW) GRZ 0,4 zzgl. 0,2 (nach § 19
BauNVO)
SB151 HN21
Einzel- und Reihenhaus-
bebauung, mit kleinen
Gärten (< 60 % Grünanteil)
3
1.194 3.582
5. Verkehrsfläche besonderer Zweckbe-
stimmung (1.443 m²)
VF211 HY1 Straße, versiegelt 0 1.419 0
Seite 66 von 72
GH742 BF41
M1: Pflanzung von 4 Stra-
ßenbäumen (pro Baum / 6
m² Fläche)
13
24 312
6. Straßenverkehrsfläche (206 m²)
VF211 HY1 Straße, versiegelt 0 206 0
7. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft (nach § 9 (1) Nr. 20 und Abs. 6
BBauG) (2.087 m²)
GH51 /
LW4111
1
BB1 /
EA1
M2: Eingrünung der östli-
chen Plangebietsgrenze 16 2.087 33.392
8. Flächen für Versorgungsanlagen:
Zweckbestimmung Elektrizität (3 m²)
VF221 HY1 Fläche, versiegelt 0 3 0
9. Lärmschutzwand
VF221 HY1
Lärmschutzwand (Länge
Gesamt: 63 m; Breite: 0,40
m) 0 25 0
Summe 15.990 68.212
Defizit 29.705
Tabelle 9 Bilanz zur Eingriffsregelung – Ausgleichswert
* Die Dachbegrünung erhält laut Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der
Stadt Köln pauschal 1 Punkt, zusätzlich zur Bewertung dieses Teils der Wohnbebauung mit 3 Punkten.
Durch den VBP Nr. 60537/02 'Volkhovener Straße in Köln Esch / Auweiler' wird ein ausgleichs-
pflichtiger Gesamteingriff von 29.705 Biotopwertpunkten (BWP) verursacht. Dieses Kompen-
sationsdefizit kann im Plangebiet nicht ausgeglichen werden.
Bilanz zur Eingriffsregelung – Bilanzierung
Für den vollständigen rechnerischen Ausgleich ist eine externe K ompensationsmaßnahme
erforderlich.
Angrenzend an den ca. 600 m entfernten Gehölzbestand des Kiesgrubengewässers südöst-
lich von Esch, soll eine extensiv genutzte, artenreiche Mähwiese auf der Ackerfläche angelegt
und dauerhaft gepflegt werden. Die Ausgleic hsfläche soll wegen der Störwirkungen weder an
die Autobahn noch an die westlich anschließende Straße 'Am Baggerfeld' anschließen. Spa-
zierwege sind im näheren Umfeld nicht vorhanden. Die Maßnahme befindet sich auf dem
Grundstück der Gemarkung Esch, der Flu r 003, des Flurstücks 1641.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine intensiv genutzte Ackerfläche. Die Fläche liegt
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum
Esch/Auweiler' und grenzt südlich an die Biotopver bundfläche 'Abgrabungsgewässer -K om-
plex bei Pesch und Bocklemünd' an.
Seite 67 von 72
Mit dieser Maßnahme wird pro m² eine Aufwertung von 13 Biotopwertpunkten entsprechend
dem Bewertungsverfahren nach Sporbeck erzielt. Entsprechend des vorliegenden Aus-
gleichsdefizits von 29.705 Punkten müssen demnach rund 2.300 m² Ausgleichfläche zugeord-
net werden, damit der gesamte Eingriff des Bebauungsplanes vollständig ausgeglichen wird.
Die Fläche dient zudem der Stärkung der Biotopverbundfläche am Abgrabungsgewässer -
Komplex bei Pesc h und Bocklemünd (VB -K-4907-009) und der Erhöhung des Artenreichtums
durch das Angebot lebensraumtypischer Blütenpflanzen, die insbesondere den Insekten zu-
gutekommen.
Die durch die Planung verursachten Eingriffe in die Biotoptypen und den Boden können durc h
die ökologische Aufwertung der externen Kompensationsfläche vollständig und funktionsge-
recht ausgeglichen werden.
7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff)
Eine Kumulierung mit Auswirkungen anderer Projekte sind nicht zu erwarten.
7.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh)
Die eingesetzten Stoffe und Techniken führen zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen.
7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d)
Die Bebauung mit modernen Wohnhäusern führt zu einer Änderung des bisherigen Siedlungs-
randes im ländlich geprägten Raum des Stadtgebietes von Köln. Durch die Ausnutzung einer
vorhandenen Bucht zwischen der Bebauung an der Weiler- und der Volkhovener Straße führt
die Bebauung zu einer Abrundung der Siedlungsgrenze. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
kommen daher nicht in Frage.
C Zusätzliche Angaben
7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben erg eben sich nicht.
7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswir kungen (Monito-
ring)
Die Prognosen im Rahmen der Umweltprüfung zu den Auswirkungen der geplanten Bebau-
ungsplan-Aufstellung sind ausreichend belastbar, sodass keine Maßnahmen zur Überwa-
chung erheblicher Auswirkungen erforderlich sind.
7.8 Zusammenfassung
Seite 68 von 72
Auf der heutigen landwirtschaftlich genutzten Fläche soll eine Wohnbebauung mit 57
Wohneinheiten am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Esch / Auweiler errichtet wer-
den. Das ca. 1,6 ha große Plangebiet erstreckt sich zwischen Weilerstraße und Volkhovener
Straße im Nahbereich der Bundesautobahn A 57.
Das dem vorhabenbezogene n Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept
sieht als städtebauliche Ortsabrundung zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße eine
Wohnnutzung vor.
Das insgesamt 16.517 m² große Plangebiet wird durch eine Planstraße erschlossen, die sich
zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße erstreckt und das Plangebiet in einen westli-
chen und einen östlichen Bereich teilt. Auf der Fläche westlich der Planstraße ist eine Mi-
schung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie ein öffentlicher Spiel platz vorge-
sehen.
Für die Realisierung dieses städtebaulichen Konzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungs-
plans erforderlich. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit seitens der Vorhabenträgerin soll
der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan ge mäß § 12 BauGB aufgestellt
werden.
Mit Realisierung der baurechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes kommt es zu Ein-
griffen in das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch die räumliche Einschränkung von Lebens-
räumen der Flora und Fauna, in das Schutzgut Bo den, in Wasser und Klima / Luft sowie in
das Landschaftsbild. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompen-
sation der Eingriffe, die mit dem geplanten Bebauungsplan verbunden sind, vorgeschlagen.
Die Kompensationsbilanz basiert auf der Gegenü berstellung der Bestandsbewertung und der
Planungsbewertung. Zudem wurde eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) erarbeitet.
Demnach sind durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach §
44 Abs. 1, Nrn. 1 -3 BNatSchG zu erwarten.
Über den Bebauungsplan hinausreichende erhebliche Auswirkungen des geplanten Bauge-
bietes sind nicht zu erwarten.
Durch die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wird der Eingriff auf ein unvermeid-
liches Maß reduziert. Als Kompensationsmaßnahmen werd en die Pflanzung von Einzelbäu-
men, die Einsaat einer artenreichen Wiese und die Pflanzung von Gehölzgruppen sowie eine
extensive Dachbegrünung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festgesetzt. Die Begrü-
nungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfüllen die Anforder ungen an multifunktionale Kompen-
sationsmaßnahmen, da sie bei mehreren Schutzgütern, hier den Schutzgütern Boden / Was-
ser, Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt, Klima und Landschaftsbild zu einer Aufwertung
führen.
Mit Umsetzung des Bebauungsplanes und der Begrünungsmaßnahmen verbleibt ein Eingriffs-
defizit, dass durch die Inanspruchnahme einer externen Ausgleichsmaßnahme in räumlicher
Nähe vollständig kompensiert werden kann.
Das Plangebiet ist durch den Straßenverkehrslärm der angrenzenden Bundesautoba hn A 57
vorbelastet (Entfernung ca. 250 m). Die Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN
18005 ('Schallschutz im Städtebau') durch die Weilerstraße und Autobahn kann durch die
Verwendung einer Lärmschutzwand und er riegelhaften Bebauung vermindert we rden. In Hin-
blick auf die menschliche Gesundheit ergeben sich durch die geplante Bebauung keine wei-
teren Risiken.
Seite 69 von 72
Unter Beachtung der Eingrünung des Ortsrands keine umweltbezogenen Auswirkungen auf
Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten.
7.9 Referenzliste der Quellen
Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Darstel-
lung, Köln, o. J.;
Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Auszug, Krefeld, o. J.;
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Fachinformationssystem
geschützte Arten, Messtischblatt 5007, Recklinghausen, abgerufen am 23.03.2020;
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Pla-
nungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metro-
pole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013;
Stadt Köln: KölnCode – Biotoptypenkataster 2020, Auszug;
Stadt Köln: Landschaftsplan, Auszug, jeweils aktueller Stand;
Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt: Schallimmissionspl äne Verkehr,
Köln, 2014;
Stadt Köln: Altlastenkataster Köln - Auszug, jeweils aktueller Stand;
Stadt Köln: Anlagenkarte zum FNP – Hitzebelastete Wohngebiete, Auszug,
24.07.2017;
Stadt Köln: Anlagenkarte zum FNP – Klimaaktive Freiflächen in den FNP -Freiräumen,
Auszug, 24.07.2017;
Stadt Köln: Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammen-
hang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet
der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 18. Juli 2023
Kramm Ingenieure G mbH & Co. KG: Geotechnischer Bericht. Erschließungsmaß-
nahme – Städtebauliches Konzept, Volkhovener Straße in Köln -Esch, Aachen, Stand
12.08.2019
Ingenieurbüro für Tiefbau Josef Schleiffer: Niederschlagswasser -Berechnung, Euskir-
chen, Stand 18.12.2023
Biotopkartierung und Baumerfassung VBP Volkhovener Straße: RMP Stephan Len-
zen Landschaftsarchitekten, September 2021, Bonn
RMPSL Landschaftsarchitekten: Artenschutzprüfung Stufe I und II. Städtebauliches
Planungskonzept 'Volkhovener Straße in Köln -Esch/Auweiler', Bonn, 23.03.2020
Kramer Schalltechnik GmbH: Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezog e-
nen Bebauungsplan 'Volkhovener Straße ' in Köln-Esch/Auweiler, St. Augustin, Stand
31.10.2024
IMA cologne GmbH: Stellungnahme zur verkehrsbedingten Luftschadstoffs ituation
gemäß 39. BImSchV zum Bebauungsplanverfahren 'Volkhovener Straße ' in Köln -
Esch, Köln, Stand 01.07.2019
Seite 70 von 72
8 Planverwirklichung
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12
BauGB geschaffen werden.
Ein Bodenordnungsverfahren ist nicht erforderlich.
8.1 Nachrichtliche Übernahme
Gemäß § 9 Absatz 6 BauGB wird die auf der Grundlage des § 51 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) durch Verordnung zur „Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im
Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/ Langel (Wasserschutz-
gebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991“ festgesetzte Wasserschutzzone III A des
Wasserwerkes Weiler nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen .
8.2 Hinweise auf Fachplanungen
Im Bebauungsplan werden Hinweise zu Rechtsgrundlagen, zum Arten- und Denkmalschutz,
DIN-Vorschriften und sonstigen anzuwendenden Regelwerken, zu externen Ausgleichsmaß-
nahmen, Kampfmitteln, Lärmimmissionen, öffentlich geförderten Wohnungsbau, zu r Satzung
zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen , Starkregenereignissen, Versickerung von Nie-
derschlagswasser sowie dem Durchführungsvertrag aufgenommen.
8.3 Durchführungsvertrag
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Du rch-
führungsvertrag abgeschlossen.
8.4 Kosten für die Stadt Köln
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs - und
Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt Köln ent-
stehen nicht.
8.5 Erschließungskostenbeiträge
Das Plangebiet grenzt an die bestehenden Erschließungsanlagen Volkhovener Straße und
Weilerstraße. Für die Volkhovener Straße stehen für alle Teileinrichtungen Erschließungsbei-
träge gemäß § 127ff BauGB aus. Für die Weilerstraße werden kei ne Erschließungsbeiträge
mehr erhoben.
Die Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb des Plangebietes ist Gegenstand von
Erschließungsregelungen als Bestandteil des abzuschließenden Durchführungsvertrags zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
9 Städtebaul iche Kenndaten
Größe des Plangebiets 16.516 m²
Bereich „Wohnen“ 12.244 m²
Anzahl der Wohneinheiten 57 WE
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Straßenverkehrsfläche 1.649 m²
Öffentliche Grünfläche, Spielplatz 533,5 m²
Fläche für die Landwirtschaft 2.086,6m²
Fläche für Versorgungsanlagen (Trafo) 2,5 m²
Tabelle 10 Städtebauliche Kenndaten ( Stand 11/2023)
10 Fachgutachten und -beiträge
Artenschutz
RMPSL Landschaftsarchitekten: Artenschutzprüfung Stufe I und II. Städtebauliches Planungs-
konzept `Volkhovener Straße‘ Köln -Esch/Auweiler, Bonn, 23.03.2020
Boden
Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG: Geotechnischer Bericht. Erschließungsmaßnahme –
Städtebauliches Konzept, Volkhovener Straße in Köln -Esch, Aachen , Stand 1 2.08.2019
Energie
Ingenieurbüro Blume – Behrend: Energietestat über den erwarteten Energi everbrauch und die
zur Verfügung stehenden Energiepotenziale , Reihenhaus -Typ End und Mittel, Euskirchen,
Stand 18.12.2023
Entwässerung/Starkregen
Ingenieurbüro für Tiefbau Josef Schleiffer: Niederschlagswasser -Berechnung, Euskirchen,
Stand 18.12.2023
Freiraum – Spielplatz
Viva Verde. Dirk Dahlen Garten - und Landschaftsbau: Vorentwurf – Spielplatz im Baugebiet
Volkhovener Straße, Euskirchen, Stand 21.09.2023
Landschaftspflege/Umwelt
RMPSL Landschaftsarchitekten: Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan Nr. 60537/02 ‚Volkhovener Straße in Köln -Esch/Auweiler‘, Bonn, Stand 07.11.2024
RMPSL Landschaftsarchitekten: Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
60537/02 ‚Volkhovener Straße in Köln -Esch/Auweiler‘, Bo nn, Stand 07.11.2024
Luft
iMA cologne GmbH: Stellungnahme zur verkehrsbedingten Luftschadstoffsituation gemäß 39.
BImSchV zum Bebauungsplanverfahren „Volkhovener Straße“ in Köln -Esch, Köln, Stand
01.07.2019
Schall
Kramer Schalltechnik GmbH: Schalltechnisch e Untersuchung zum vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan „Volkhovener Straße“ in Köln -Esch/Auweiler, St. Augustin, Stand 31.10.2024
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Verkehr
DTV-Verkehrsconsult GmbH: Verkehrliche Stellungnahme zum Bauvorhaben in Köln -Esch –
Aktualisierung, Aachen, Stand Oktober 2022
Ingenieurbüro für Tiefbau Josef Schleiffer: Verkehrsplanung Knotenpunkt Weilerstraße/Plan-
straße, Euskirchen, Stand 11.05.2023
Anlage 3 Bebauungsplan-Entwurf
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Volkhovener Straöe Frohnhofstraöe FrohnhofstraöeThenhovener Straöe A57E31 Weilerstraöe Chorbuschstraöe Dami anstraöe GriesbergerStraöe AnderDrünk AmKirchberg Kirchgasse Frohnhofstraöe Martin-Luther-Straöe AufdemDriesch AmKAlnerWeg S II S S II S I I I I I II II I I II F F I I S S I F I F F II I I II I P S F F I I I S S I F I I F P I F IF I F I F I F I F I P S II S P I S I S F II S S II I II I II II I II II I II II VolkhovenerStraöe WeilerstraöeK7 K7 AmKAlnerWeg AnderDrünk Blockstraöe I S II II S IIS F I II II unterirdisch unterirdisch II I S I F I II I F SII F I F F F S II I I I F F I P 3 3a 14 53 4 8 51a 59 48 20 44 28 42 12 56 6 10 57 16 22 18 5 24 26 51 54 49 [55] 44a 46 1 [55a] 869 663 672 662 448 264 372 479 810 826 338 528 809 548 449 343 450 317 346 559 345 365 447 494 371 615 223 550 619 101 373 288 460 61 510 458 294 265 313 673 525 511 526 677 321 347 501 342 514 348 671 551 482 676 797 344 366 867 845 674 513 777 512 367 457 513 223 560 561 856 562 563 527 509 500 868 870 46.12 46.04 GemarkungEsch Flur2 Flur13 H H D ED 1.5 1.5 3.5 1.5 53.5 3.5 12.0 9.0 3.9 21.5 49.0 GL GL GL St/Ga St/Ga/ Na St St M GH53,8-56,3 GH53,8-56,3 GH54,0-56,5 GH53,9-56,4 GH 53,8-56,3 GH 53,7-56,2 St/Ga St/Ga St/Ga Lörmschutzwand 6.0 5.0 58.6 Hz St/Ga 19.0 1.5 13.0 M M St St St MMMMM MMMM Öffentliche Gr–nflöche -Spielplatz- ÖffentlicheParkflöche ÖffentlicheParkflöche VerkehrsberuhigterBereich Abfall- fahrzeuge Wohnen GRZ0,4 GH54,0-56,5 GFZ1,2 III Wohnen GRZ0,4 GFZ0,8 II Wohnen GRZ0,4 GFZ0,8 II GH54,1-56,6 GFZ0,8 II g Wohnen GRZ0,4 Planstraäe 3.5 6.0 13.0 12.0 6.0LPBVI LPBV MH RH RH RH RH RH St/Ga/Na St/Ga/Na 1641 GemarkungEsch Flur3 Ausgleichsflöche AmBraunsacker AmBaggerfeld DerRathatdiesenvorhabenbezogenen BebauungsplaninseinerSitzungam nach§10Abs.1BauGBals SatzungmitBegr–ndungnach§9Abs.8 BauGBbeschlossen. Oberb–rgermeisterin Küln,den Diefr–hzeitigeÖffentlichkeitsbeteiligung hatinderZeitvom19.08.2020bis 02.09.2020nach§3Abs.1BauGB stattgefunden. Beigeordnete/r Küln,den F–rdenPlanentwurf DezernatVI,PlanenundBauen DerStadtentwicklungsausschusshatdie Planaufstellungam26.04.2018nach§12 Abs.2BauGBbeschlossen. DerBeschlusswurdeam12.08.2020 orts–blichbekanntgemacht. DieOberb–rgermeisterin, inVertretung gez.MarkusGreitemann, Beigeordneter Küln,den10.Juli2020 DerPlanentwurfistinderZeitvom bisnach§3Abs.2 BauGBmitBegr–ndungverüffentlicht worden. DieOberb–rgermeisterin Stadtplanungsamt ImAuftrag Küln,den DerPlanentwurfistnach§4Abs.3BauGB durchBeschlussdesRatesam geöndertworden. Oberb–rgermeisterin Küln,den F–rdenPlanentwurf Vorhabentröger BohsemBautrögerund IngenieurgesellschaftmbH gez. Küln,den üffentlichbestellterVermessungsingenieur Küln,den Eswirdbescheinigt,dassdiese PlanunterlagedenBestimmungendes§1 Abs.2PlanZVentspricht. (StandJuni2024) Siegel Vermessungsb–ro Dipl.-Ing.FrankDiefenbach Ahrstr.54 53945Blankenheim DerSatzungsbeschlussdesvorhaben- bezogenenBebauungsplansdurchdenRat einschlieälichdesHinweisesnach §10Abs.3BauGBwurdeam orts–blichbekanntgemacht. Oberb–rgermeisterin Küln,den N Zeichenerklörung GrenzedesröumlichenGeltungs- bereichesdesBebauungsplanes Planung Grundflöchenzahl GeschossflöchenzahlGFZ GRZ ZahlderVollgeschosse (alsHüchstmaä) z.B.II Baugrenze Stellplötze,Garagenund Abfallsammelanlagen Ein-undAusfahrtsbereich Straäenbegrenzungslinie auchgegen–berVerkehrsflöchen besondererZweckbestimmung I,III S,W 46.71 vorhandeneGeböude Bestand Durchfahrt ZahlderVollgeschosse Dachform Baum Bahngleise Bordstein topografischeBegrenzung Flurst–cksgrenze Flurgrenze Gemarkungsgrenze vorhandeneHühenlage–berNHN 60537/02 VolkhovenerStraäe inKüln-Esch/Auweiler Blatt1von2 Maästab1:500 Vorhabenbezogener BebauungsplanEntwurf 0 25 50Meter ÖffentlicheGr–nflöchen Wohnen GeltungsbereichdesVorhaben-und Erschlieäungsplanes M Geböudehüheinm–berGH Normalhühennull(NHN) (alsMindest-undHüchstmaä)min-max GrenzenzwischenNutzungsarten Flöchenf–rVersorgungsanlagen Stand:14.11.2024 nicht–berbaubarI–berbaubar geschlosseneBauweiseg NurDoppelhöuserzulössig NurHausgruppenzulössig NurEinzel-undDoppelhöuser D H ED zulössig StellplötzeSt HeizanlageHz Verkehrsflöchenbesonderer Zweckbestimmung oderf–rdieVerwertungoder Flöchenf–rdieLandwirtschaft Flöchenf–rMaänahmenzum Schutz,zurPflegeundzur EntwicklungvonBoden,Naturund Landschaft Straäenverkehrsflöchen Baumzupflanzen (Standortnachrichtlich) Baumzuerhalten BereicheohneEin-undAusfahrt BeseitigungvonAbwasseroder festenAbfallstoffensowief–r Ablagerungen Elektrizitöt Flöchenf–rNebenanlagen, Gemeinschaftsanlagen Offenlage TEXTLICHEFESTSETZUNGEN 1. ArtderbaulichenNutzung Gemöä§9Absatz1Nr.1BauGBwirdfestgesetzt,dassinnerhalbdermitYWohnen„ festgesetztenBereicheWohngeböudesowieAnlagenf–rkulturelle,soziale, gesundheitlicheundsportlicheZweckezulössigsind.Zudenzulössigen Wohngeböudengehürenauchsolche,dieganzoderteilweisederBetreuungund PflegeihrerBewohnerdienen. Röumef–rfreieBerufeimSinnedes§13BauNVOsindindenWohngeböuden zulössig. Gemöä§12Absatz3ai.V.m.§9Absatz2BauGBwirdfestgesetzt,dassindenmit YWohnen„festgesetztenBereichenimRahmenderfestgesetztenNutzungennur solcheVorhabenzulössigsind,zuderenDurchf–hrungsichdieVorhabentrögerinim Durchf–hrungsvertragverpflichtet. 2. MaöderbaulichenNutzung Gemöä§16Absatz6BauNVOkünnendiefestgesetztenmaximalenGeböudehühen durchuntergeordneteBauteileoderbaulicheAnlagen‘zumBeispielAntennen, Aufzugs–berfahrt,Kamine,L–ftungseinrichtungen,Oberlichter,Photovoltaikanlagen‘ aufflachgeneigtenDachflöchen–berschrittenwerden.DashüchstzulössigeMaäder ßberschreitungenbetrögt2,00minderHühe.DerFlöchenanteilderßberschreitungen jeflachgeneigterDachflöchedarfinsgesamt30%nicht–bersteigen.Ausgenommen vondenBegrenzungenhinsichtlichderFlöchesindPhotovoltaikanlageninVerbindung mitextensiverDachbegr–nung.DieDachaufbautenm–ssenmindestensumdasMaä ihrerHühevonderGeböudeauäenkantedesjeweiligenzugeordnetenGeschosses zur–cktreten. 3. äberbaubareundnichtBberbaubareGrundstBcksflüchen Gemöä§23Absatz3Satz3i.V.mit§23Absatz2Satz3BauNVOd–rfenTerrassen biszu4m–berdiefestgesetzteBaugrenzetreten. 4. Erschlieöung 4.1. EinfahrtsbereichAbfallfahrzeuge Gemöä§9Absatz1Nr.11BauGBsindZu-undAusfahrtenimmitEinfahrtsbereich AbfallfahrzeugefestgesetztenBereichanderVolkhovenerStraäeausschlieälichf–r Abfallfahrzeugezulössig. 4.2. Geh-,Fahr-undLeitungsrechte Gemöä§9Absatz1Nr.21BauGBwerdeninnerhalbdermitYWohnen„festgesetzten BereichediefolgendenGeh-,Fahr-undLeitungsrechtefestgesetzt: DiemitGLbezeichnetenFlöchensindmiteinemGeh-undRadfahrrechtzugunsten derAnliegerundLeitungsrechtenzugunstenderVer-undEntsorgungströgergemöä Planeintragzubelasten. 5. StellplützeundGaragen Gemöä§12Absatz6BauNVOsindStellplötze,CarportsundGaragennurinden nach§9Absatz1Nr.4BauGBdaf–rfestgesetztenFlöchenundinnerhalbder –berbaubarenGrundst–cksflöchenzulössig. 6. SchutzmaönahmenvorschüdlichenUmwelteinwirkungen 6.1. LürmschutzwandanderWeilerstraöe Gemöä§9Absatz1Nr.24BauGBwirdfestgesetzt,dassdieLörmschutzwandmit einerMindesthühevon48,0m–.NHNundeinerAnforderungandie LuftschalldömmungDLSI,Gvonmindestens28dBgemöäZTV-Lsw22YZusötzliche TechnischeVertragsbedingungenundRichtlinienf–rdieAusf–hrungvon LörmschutzwöndenanStraäen„herzustellenist.Aufgrundnichthalliger UmgebungsbedingungenbestehenkeineAnforderungan Schallreflexionseigenschaften. 6.2. Baureihenfolge Gemöä§9Absatz2Satz1Nr.2BauGBwirdfestgesetzt,dassdieAufnahmeder WohnnutzungindenmitYWohnen„festgesetztenBereichenerstzulössigist,wenndie zeichnerischfestgesetzteLörmschutzwandwirksamhergestelltist. Gemöä§9Absatz2Satz1Nr.2BauGBwirdfestgesetzt,dassdieAufnahmeder WohnnutzungimmitYWohnen„festgesetztenBereichwestlichder Erschlieäungsstraäeerstzulössigist,wennderLörmschutzdurchdieabschirmende WirkungderBebauungimmitYWohnen„festgesetztenBereichüstlichderPlanstraäe wirksamhergestelltist. 6.3. SchallschutzmaönahmenanAuöenbauteilen Gemöä§9Absatz1Nr.24BauGBsindpassiveSchallschutzmaänahmen entsprechenddeninderPlanzeichnungdargestelltenLörmpegelbereichen(LPB)an denAuäenbauteilenvonschutzbed–rftigenRöumenzutreffen.Grundlagehierf–rsind diemaägeblichenAuäenlörmpegelnachDIN4109-1(SchallschutzimHochbau, AusgabeJanuar2018‘BeuthVerlagGmbH,Berlin). DieZuordnungzwischendendargestelltenLörmpegelbereichenundden maägeblichenAuäenlörmpegelnergibtsichausdernachfolgendenTabelle(DIN 4109-1): Lörmpegelbereich MaägeblicherAuäenlörmpegelL aindB I5 5 II 60 III 65 IV 70 V7 5 VI 80 VII >80* *F–rmaägeblicheAuäenlörmpegelLa>80dBsinddieAnforderungen aufgrundderürtlichenGegebenheitenfestzulegen. Ergönzung:EshandeltsichumdB(A)-Werte. DieMinderungderzutreffendenSchallschutzmaänahmenistimEinzelfallzulössig, wennimbauordnungsrechtlichenVerfahrenanhandeinerschalltechnischen UntersuchungeinniedrigererLörmpegelbereichodereinniedrigerermaägeblicher AuäenlörmpegelandenAuäenbauteilenvonschutzbed–rftigenRöumen nachgewiesenwird. 6.4. FensterunabhüngigeBelBftung BeiSchlaf-undKinderzimmernistbeieinemBeurteilungspegel>45dB(A)im Nachtzeitraum(22:00bis6:00Uhr)einefensterunabhöngigeBel–ftungdurch schallgedömmteL–ftungseinrichtungenodergleichwertigeMaänahmenbei geschlossenenFensternundT–rensicherzustellen. 6.5. BalkoneundLoggien F–rBalkoneundLoggien,dieeinenGesamtbeurteilungspegelausdemVerkehr (Straäen-,Schienen-undFlugverkehr)>62dB(A)imTagzeitraum(6:00bis22:00Uhr) aufweisen,sindSchallschutzmaänahmenzutreffen.Durchdiesemusssichergestellt werden,dassdervorgenannteGesamtbeurteilungspegelnicht–berschrittenwird. HiervonausgenommensindBalkoneundLoggienvondurchgestecktenWohnungen, wennzusötzlichaufderlörmabgewandtenSeiteeinBalkonodereineLoggiaerrichtet wird. 7. MaönahmenzumSchutz,zurPflegeundzurEntwicklungvonNaturund LandschaftundzurAnpflanzungundzurErhaltungvonBüumen,Strüuchern undsonstigerBepflanzung 7.1. Baumerhalt Gemöä§9Absatz1Nr.25b)BauGBistdieVogel-Kirsche(GH731)anderwestlichen Plangebietsgrenzedauerhaftzuerhalten. 7.2. Straöenbüume Gemöä§9Absatz1Nr.25a)BauGBwirdfestgesetzt,dassinnerhalbderüffentlichen StraäenverkehrsflöchebesondererZweckbestimmung,Zweckbestimmung verkehrsberuhigterBereich,4mittelkronigeBöume(GH741(BF31))zupflanzen,auf Dauerzupflegenundzuerhaltensind. 7.3. ÖffentlicheGrBnflüche,Spielplatz Gemöä§9Absatz1Nr.25a)BauGBwirdfestgesetzt,dassinnerhalbderüffentlichen Gr–nflöche,ZweckbestimmungSpielplatz,zweiBöume(GH742(BF41))zupflanzen, aufDauerzupflegenundzuerhaltensind. 7.4. ExtensiveDachbegrBnung Gemöä§9Absatz1Nr.25a)BauGBsinddieflachgeneigtenDöcher(MFH,RH)im mitYWohnen„festgesetztenBereichmiteinerextensivenDachbegr–nungDC1/DC3 (NB6243/NB6244)zubepflanzen.DieVegetationstragschichtistmiteinerStörke vonmindestens8cmzuz–glicheinerFilter-undDrainschichtherzustellen. AusgenommenhiervonsindtechnischeAufbauten,dieaufmaximal30%der jeweiligenDachflöchezulössigsind.Photovoltaikelementesind–berder Dachbegr–nungzulössig. 7.5. InterneAusgleichsmaönahme Gemöä§9Absatz1Nr.20BauGBsindinderfestgesetztenFlöchef–rMaänahmen zumSchutz,zurPflegeundzurEntwicklungvonBoden,NaturundLandschaft anzupflanzenunddauerhaftzuerhalten: - dorn-undfruchttragende,einheimischeundstandortgerechteStrauchgruppen (GH51/BB1)miteinerMindestbreitevon7mund - mindestens8Hochstamm-Obstböume(GH743/BF51)indenL–ckenzwischenden Strauchgruppen. - AngrenzendandieStrauchpflanzungisteinGras-undKrautsaum(LW41111/EA1) durchEinsaateinerbl–tenreichenRegio-Saatmischungzuentwickeln.DieWiesesoll als2-sch–rigeMöhwiesedauerhaftbewirtschaftetwerden;dieersteMahdsollnach MitteMai,diezweiteMahdalsHerbstmahddurchgef–hrtwerden. 7.6. ExterneAusgleichsmaönahme Gemöä§9Absatz1aSatz2BauGBwirddieEntwicklungeinerGlatthaferwiese (LW41111/EA1)auf2.300m²desFlurst–cks1641,Flur3,GemarkungEschals MaänahmezurKompensationvonEingriffeninNaturundLandschaftzumAusgleich zugeordnet. 8. SonstigeMaönahmen,diedemKlimawandelentgegenwirken Gemöä§9Absatz1Nr.14BauGBistinnerhalbimmit"Wohnen"festgesetzten BereichüstlichderPlanstraäedasNiederschlagswasserdergeschlossenenBebauung mitReihenhauszeilen(RH)zuversickern;dasNiederschlagswasseristinnerhalbder Hausgörten–berdiebelebteBodenzoneRigolenzuzuf–hren. NACHRICHTLICHEäBERNAHMEN Gemöä§9Absatz6BauGBwerdendienachanderengesetzlichenVorschriften getroffenenFestsetzungen,gemeindlicheRegelungenzumAnschluss-und BenutzungszwangsowieDenkmölernachLandesrechtnachrichtlichindenBebauungsplan –bernommen: Wasserschutz DieaufderGrundlagedes§51Wasserhaushaltsgesetz(WHG)durchVerordnungzur YFestsetzungdesWasserschutzgebietesf–rdieGewösserimEinzugsgebietder WassergewinnungsanlagenWeilerundWorringen/Langel(Wasserschutzgebietsverordnung Weiler)vom21.Oktober1991„festgesetzteWasserschutzzoneIIIAdesWasserwerkes Weiler. HINWEISE Rechtsgrundlagen 1. EsgiltdasBaugesetzbuchinderFassungderBekanntmachungvom03.November 2017(BGBl.IS.3634). 2. EsgiltdieBaunutzungsverordnung(BauNVO)inderFassungderBekanntmachung vom21.November2017(BGBl.IS.3786). 3. EsgiltdiePlanzeichenverordnung(PlanZV)vom18.Dezember1990(BGBl.IS.58). 4. EsgiltdieBauordnungf–rdasLandNordrhein-Westfalen‘Landesbauordnung2018 ‘(BauONRW2018)vom21.Juli2018(GV.NRW.S.421). 5. EsgiltjeweilsdiebeiErlassdieserSatzunggeltendeFassung(Hinweise1‘4). Artenschutz LautArtenschutzpr–fungvonRMPSLLandschaftsarchitekten:Artenschutzpr–fungStufeI undII.StödtebaulichesPlanungskonzept`VolkhovenerStraäe“Küln-Esch/Auweiler,Bonn, 23.03.2020,ergebensichkeineVerbotstatbestöndegemöä§44Absatz1 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG)bzw.keinevorgezogenenAusgleichsmaänahmen nach§44Absatz5BNatSchG. Gemöä§39Absatz5BNatSchGistesimZeitraumzwischendem1.Mörzund 30.SeptembereinesjedenJahresverboten,Böume,Hecken,Geb–scheundandere Gehülzeabzuschneiden,aufdenStockzusetzenoderzubeseitigen;zulössigsind schonendeForm-undPflegeschnittezurBeseitigungdesZuwachsesderPflanzenoderzur GesunderhaltungvonBöumen. SindinnerhalbdiesesZeitraumesRodungsarbeitenerforderlich,istvorderenAufnahmein AbsprachemitderUnterenNaturschutzbehürdederStadtKülndurcheinenFachgutachter nachbesetztenNesternundFledermausquartierenzusuchenundbeiderenAuffindendie Rodungstötigkeitsoforteinzustellen. Bodenschutz DieVorschriftendes§12derBundesbodenschutz-undAltlastenverordnung(BBodSchV) sindzubeachten. Denkmalschutz InnerhalbdesPlangebietessindarchöologischeBodenfundenichtausgeschlossen. WerdenbeiBodeneingriffenarchöologischeBodenfundeentdeckt,istgemöä§§15und16 Denkmalschutzgesetz(DSchG)dasRümisch-GermanischeMuseum/Archöologische BodendenkmalpflegederStadtKülnunverz–glichzuinformieren. DIN-VorschriftenundsonstigeanzuwendendeRegelwerke DIN-VorschriftenundsonstigeprivateRegelwerke,aufdieindentextlichenFestsetzungen desBebauungsplansverwiesenwird,sindjeweilsinderbeiErlassdieserSatzung geltendenFassunganzuwendenundwerdenbeimAmtf–rLiegenschaften,Vermessung undKatasterderStadtKülnPlankammer,Zimmer06.E05,StadthausDeutz,Willy-Brandt Platz2,50679Küln,wöhrendderÖffnungszeitenzurEinsichtnahmebereitgehalten. ExterneAusgleichsmaönahmen DieDurchf–hrungundKostentragungderexternenAusgleichsmaänahmeinBezugaufdie EingriffeimvorhabenbezogenenBebauungsplanNr.60537/02werdenim Durchf–hrungsvertraggeregelt: Maänahme:AnlageeinerartenreichenGlatthaferwiese(LW41111/EA1)auf2.300m²des Flurst–cks1641,Flur3,GemarkungEsch. DieBewirtschaftungsauflagendieserAusgleichsmaänahmegemöäRahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz(naturschutzgerechteBewirtschaftungvonGr–nland)sinddem LandschaftspflegerischenBegleitplanzuentnehmen. Kampfmittelbeseitigungsdienst ImPlangebietistmitBombenblindgöngern/Kampfmittelnzurechnen.VorAufnahmevon Bauarbeiten(circa6Wochen)istdasAmtf–rüffentlicheOrdnung,Gliederungsziffer322/40 (allgemeineOrdnungsangelegenheiten)unterderBenennungdesAktenzeichens 22.5-3-5315000-733/18/sowiederBebauungsplan-Nummereinzuschalten.DieAnfrage kannperE-Mailankampfmittel@stadt-koeln.deerfolgen. Lürmimmissionen DasPlangebietistdurchLörmimmissionendesStraäenverkehrsvorbelastet. ÖffentlichgefArderterWohnungsbau GemöädesKooperativenBaulandmodellsderStadtKülninderFassungder Bekanntmachungvom10.Mai2017istderPlanbeg–nstigte/sinddiePlanbeg–nstigten verpflichtet,mindestens30%derGeschossflöcheWohnenimüffentlichgefürderten SegmentgemöäderjeweilsaktuellenWohnraumfürderrichtliniedesLandesNRWzu errichten. SatzungzurErhebungvonKostenerstattungsbetrügen DieverwendetenK–rzelinnerhalbderBegr–nungsfestsetzungenbeziehensichaufdie AnlagezurSatzungderStadtKülnzurErhebungvonKostenerstattungsbetrögengemöä §§135abis135cBauGBvom15.Dezember2011(AmtsblattderStadtKülnNr.1vom 04.Januar2012).IndieserAnlagesindmitderAngabevonK–rzelnallgemeing–ltige Qualitötsmaästöbef–rBegr–nungsmaänahmenderStadtKülnformuliert. VersickerungvonNiederschlagswasser Gemöä§44Landeswassergesetz(LWG)inVerbindungmit§55Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz(WHG)istdasanfallendeNiederschlagswasservorOrtzu versickern.Bez–glichderwasserrechtlichenErlaubnisistdieUntereWasserbehürdebei derStadtKülneinzuschalten. DurchfBhrungsvertrag ZurRealisierungdiesesvorhabenbezogenenBebauungsplanswerdenergönzende üffentlich-rechtlichevertraglicheVereinbarungenzwischenderStadtKülnundder Vorhabentrögeringeschlossen(Durchf–hrungsvertrag). ausgleichspflichtigerEingriffsbereich M1:2.500 N ßbersichtExterneAusgleichsflöche Mehrfamilienhaus(Hinweis) Reihenhaus(Hinweis)RH MH Lörmpegelbereiche,z.B.VundVI Lörmschutzwand LPBVI MitGeh-(G)undLeitungsrechten (L)zubelastendeFlöchen Na (hierzuzöhlenauchPackstationen) GaragenGa Anlage 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3388/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.11.2024
- Erstellt
- 29.10.2024 11:01