AnO/0007/2024
Anregung zur Vorlage V/0016/2024 Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51
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Originalanregung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
2811 Zeichen
AnO/0007/2024 15.03.2024 Münster BV Ost BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Vorlage V 0016/2024 Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51 Anfrage an die Verwaltung Bündnis 90/ Die Grünen bittet die Verwaltung aufgrund der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung (Gutachten InnovaPlan)aus Vorlage V/0016/2024 eine Handlungsempfehlung zum Planfeststellungsverfahren aus Sicht der Stadt Münster an Straßen NRW abzugeben: Diese Handlungsempfehlung sollte beinhalten: 1. Auf den vierspurigen Ausbau der B 51 zwischen Münster und Handorf auf zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen wird verzichtet. 2. Ein Kreuzungsbauwerk Handorf ist nicht notwendig. 3. Die Leistungsfähigkeit des Knotens Handorf wird durch die Aufweitung auf zwei Fahrstreifen im Knotenpunktbereich erhöht und wird verbunden mit einer Vorrangschaltung und Bucht für den Busverkehr. 4. Um zusätzliche Flächenversiegelung möglichst gering zu halten wird das Teilstück zwischen Handorf und der B 481 auf eine 3-streifige Betriebsmöglichkeit überprüft, indem die mittlere Spur als ausschließliche Busspur mit signalisiertem Wechselbetrieb ausgewiesen wird. Im Falle zu schmaler Fahrspuren für Tempo 70 wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vorgesehen. In der Folge ist der Neubau eines neuen kombinierten Geh,-und Radweges nördlich der Lindenallee zwischen Handorf und der B 481n ist notwendig. Begründung: Mit der Vorlage V/0129/2021 wurde die Verwaltung mit der Vergabe einer verkehrlichen Untersuchung zum Erfordernis des 4-streifigen Ausbaus der B 51 sowie zur Betrachtung der Potenziale des Umweltverbundes beauftragt. Ergebnis (Zitat aus Vorlage V/0016/2024) „Die durch die Stadt Münster beauftragte Verkehrsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Ausbau der Kraftfahrstraße mit 4 Fahrstreifen auf zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen entsprechend den Planungen von Straßen NRW auf dem untersuchten Abschnitt zwischen B 481n und Telgte nicht erforderlich ist.“ Die oben genannten Handlungsempfehlungen verfolgen das Konzept eines leistungsstarken straßengebundenen ÖPNV und werden damit dem Masterplan Mobilität 2035+ vollumfänglich gerecht. Im Rahmen des Arbeitskreises wurden ergänzend zu den oben beschriebenen Maßnahmen weitere Vorschläge für das Zukunftsszenario erarbeitet. 15.03.2024 Münster BV Ost BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN. Vorlage V 0016/2024 \ Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51 Anfrage an die Verwaltung Dazu gehören: . Attraktivierung der Radachse entlang der Warendorfer Straße SPNV-Verdichtung der RB 67 auf einen 20 Minuten Takt Diese sind in die GesamtJösung unbedingt einzubeziehen und weiter zu verfolgen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost Monika Pander- Dr. Bodo Kensmann - Benedikt Spangenberg Sönke Schriever Meinolf Sellerberg Renate Paschert
StellungnahmeAmt66
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66.21.0011 _ 27.01.2025 Herr Lange “Stadt Münster 6508 Dezernat II Eing. . 2025 Bezirksverwaltung Münster-Ost Bezirksvertretung Münster-Ost FERN. GE BESERE Stadt Munster Ami für Bürgar- ucc „art Bezirksvärwait ng Ost 18. Feb. 2025 über Herrn Stadtbaurat Denstorff Mitteilung zu den Anfragen „Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B51 “ (An0/0007/2024) „Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B51 / Handorfer Str. / Alter Mühlenweg (,„Kreu- zung am Gartencenter“)“ (AF0/0009/2024) nach der Beauftragung und Durchführung einer Verkehrsuntersuchung, ihrer anschließenden Veröffentlichung sowie Vorstellung gegenüber Straßen.NRW sieht die Verwaltung keinen Bedarf einer zusätzlichen Untersuchung bzw. Formulierung zusätzlicher Handlungsempfeh- lungen. Diese Einschätzung wird damit begründet, dass mit der Verkehrsuntersuchung eine hinrei- chende fachliche Betrachtung unabhängig von Straßen.NRW erfolgt ist und diese auch vor dem Beginn des formellen Planungsverfahrens bekannt gemacht wurde. Nach Einschätzung von Straßen.NRW erfolgt für das Planfeststellungsverfahren eine Aktua- lisierung der bestehenden Verkehrsuntersuchung. Es wird somit seitens Straßen.NRW eine erneute Bedarfsprüfung erfolgen. Es ist daher sinnvoll, für weitere Schritte das formelle Plan- verfahren abzuwarten. Gerd Rüller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Lindenallee
- Warendorfer Straße
- Handorfer Straße
- Alter Mühlenweg
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Details
- Aktenzeichen
- AnO/0007/2024
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 28.03.2024
- Erstellt
- 28.03.2024 15:02