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AnO/0007/2024

Anregung zur Vorlage V/0016/2024 Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51

Anregung in der BV Ost 28.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 10.04.2025, TOP 7.3

Originalanregung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

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StellungnahmeAmt66

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Originalanregung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

2811 Zeichen

AnO/0007/2024
15.03.2024 Münster BV Ost

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

Vorlage V 0016/2024
Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51
Anfrage an die Verwaltung

Bündnis 90/ Die Grünen bittet die Verwaltung aufgrund der Ergebnisse der
Verkehrsuntersuchung (Gutachten InnovaPlan)aus Vorlage V/0016/2024 eine
Handlungsempfehlung zum Planfeststellungsverfahren aus Sicht der Stadt Münster
an Straßen NRW abzugeben:

Diese Handlungsempfehlung sollte beinhalten:

1. Auf den vierspurigen Ausbau der B 51 zwischen Münster und Handorf auf
zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen wird verzichtet.

2. Ein Kreuzungsbauwerk Handorf ist nicht notwendig.

3. Die Leistungsfähigkeit des Knotens Handorf wird durch die Aufweitung auf
zwei Fahrstreifen im Knotenpunktbereich erhöht und wird verbunden mit einer
Vorrangschaltung und Bucht für den Busverkehr.

4. Um zusätzliche Flächenversiegelung möglichst gering zu halten wird das
Teilstück zwischen Handorf und der B 481 auf eine 3-streifige
Betriebsmöglichkeit überprüft, indem die mittlere Spur als ausschließliche
Busspur mit signalisiertem Wechselbetrieb ausgewiesen wird.

Im Falle zu schmaler Fahrspuren für Tempo 70 wird eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vorgesehen.

In der Folge ist der Neubau eines neuen kombinierten Geh,-und Radweges
nördlich der Lindenallee zwischen Handorf und der B 481n ist notwendig.

Begründung:

Mit der Vorlage V/0129/2021 wurde die Verwaltung mit der Vergabe einer
verkehrlichen Untersuchung zum Erfordernis des 4-streifigen Ausbaus der B 51
sowie zur Betrachtung der Potenziale des Umweltverbundes beauftragt.

Ergebnis (Zitat aus Vorlage V/0016/2024)

„Die durch die Stadt Münster beauftragte Verkehrsuntersuchung kommt zu dem
Ergebnis, dass ein Ausbau der Kraftfahrstraße mit 4 Fahrstreifen auf zwei baulich
getrennten Richtungsfahrbahnen entsprechend den Planungen von Straßen NRW
auf dem untersuchten Abschnitt zwischen B 481n und Telgte nicht erforderlich ist.“

Die oben genannten Handlungsempfehlungen verfolgen das Konzept eines
leistungsstarken straßengebundenen ÖPNV und werden damit dem Masterplan
Mobilität 2035+ vollumfänglich gerecht.

Im Rahmen des Arbeitskreises wurden ergänzend zu den oben beschriebenen
Maßnahmen weitere Vorschläge für das Zukunftsszenario erarbeitet.

15.03.2024 Münster BV Ost

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN.

Vorlage V 0016/2024 \
Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51
Anfrage an die Verwaltung

Dazu gehören:
. Attraktivierung der Radachse entlang der Warendorfer Straße
SPNV-Verdichtung der RB 67 auf einen 20 Minuten Takt

Diese sind in die GesamtJösung unbedingt einzubeziehen und weiter zu verfolgen.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost
Monika Pander- Dr. Bodo Kensmann - Benedikt Spangenberg

Sönke Schriever Meinolf Sellerberg Renate Paschert

StellungnahmeAmt66

1317 Zeichen

66.21.0011 _ 27.01.2025
Herr Lange “Stadt Münster 6508

Dezernat II

Eing. . 2025

Bezirksverwaltung Münster-Ost
Bezirksvertretung Münster-Ost

FERN. GE BESERE
Stadt Munster
Ami für Bürgar- ucc „art
Bezirksvärwait ng Ost

18. Feb. 2025

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Mitteilung zu den Anfragen

„Verkehrsuntersuchung zum Erfordernis des Ausbaus der B51 “ (An0/0007/2024)

„Untersuchung Verkehrsknotenpunkt B51 / Handorfer Str. / Alter Mühlenweg (,„Kreu-
zung am Gartencenter“)“ (AF0/0009/2024)

nach der Beauftragung und Durchführung einer Verkehrsuntersuchung, ihrer anschließenden
Veröffentlichung sowie Vorstellung gegenüber Straßen.NRW sieht die Verwaltung keinen
Bedarf einer zusätzlichen Untersuchung bzw. Formulierung zusätzlicher Handlungsempfeh-
lungen.

Diese Einschätzung wird damit begründet, dass mit der Verkehrsuntersuchung eine hinrei-
chende fachliche Betrachtung unabhängig von Straßen.NRW erfolgt ist und diese auch vor
dem Beginn des formellen Planungsverfahrens bekannt gemacht wurde.

Nach Einschätzung von Straßen.NRW erfolgt für das Planfeststellungsverfahren eine Aktua-
lisierung der bestehenden Verkehrsuntersuchung. Es wird somit seitens Straßen.NRW eine
erneute Bedarfsprüfung erfolgen. Es ist daher sinnvoll, für weitere Schritte das formelle Plan-
verfahren abzuwarten.

Gerd Rüller

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Lindenallee
  • Warendorfer Straße
  • Handorfer Straße
  • Alter Mühlenweg

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Details

Aktenzeichen
AnO/0007/2024
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
28.03.2024
Erstellt
28.03.2024 15:02