A-N/0004/2017
Tempo 50 für den Heidegrund
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Zwischenbericht - A-N-004 und A-N-008 und A-N-009-2017
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Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice 32 2 7100/ BV-Nord Bezirkeverwaltung Nprd 07.06.2017 Herr Pivl : 32 92 a 20. Juni 2017 i aban ? En evorestung Ratsmitglieder V-Mitglieder Münster-Nord B gl über Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 Frau Remmers Tempo 50 für den Heidegrund Antrag Nr. BEEBRRBZAN der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksver- tretung Münster-Nord vom 12.04.2017 i Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof Antrag Nr. A-N/0008/2017 der CDU-Fraktion in der BRRUKBYORTSIUNG Münster-Nord vom 27.04.2017 Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Kita „Die Minis“ Antrag Nr. A-N/0009/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 27.04.2017 Für die weitere Bearbeitung der Anträge ist es erforderlich, eine Einschätzung der Polizei einzuholen. Nach Eingang der jeweiligen Stellungnahmen wird hierzu berichtet. Val Schulze-Werher
A-N-004-008-009-2017_Stellungnahme 2018-03-02
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er Eee Ant Or Ser und Ania 20.02.2018 02. März 2018 An die kai 5 Bezirksvertretung — - Münster-Nord Dezernant I Eing. 28. FEB, 2018 V| über Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 Frau Remmers Tempo 50 für den Heidegrund Antrag Nr. A-N/0004/2017 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksver- tretung Münster-Nord vom 12.04.2017 Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof Antrag Nr. A-N/0008/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 27.04.2017 Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Kita „Die Minis“ Antrag Nr. A-N/0009/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 27.04.2017 . Nach Eingang der Stellungnahme der Polizei berichte ich wie folgt: Verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dies wäre bei einer vorhandenen Verkehrsunfalllage gegeben. An den drei genannten Örtlichkei- ten besteht jedoch keine Verkehrsunfalllage. In den Bereichen ist daher eine verkehrsrechtli- che Anordnung zur weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zulässig. Verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung sind nur dort anzuordnen, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dies wäre bei einer vorhandenen Unfalllage gegeben. - Tempo 50 für den Heidegrund Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt die Einführung von Tempo 50 auf der Straße Heidegrund ab dem Ortsausgangsschild Münster-Kinderhaus bis zur Bahnstrecke Münster-Enschede. Bei dem beschriebenen Straßenbereich der Straße Heidegrund handelt es sich um eine lan- ge, gerade Straße mit einer übersichtlichen Streckenführung. Der Bereich liegt außerhalb geschlossener Ortschaften, ist anbaufrei und dient als Wirtschaftsweg überwiegend der Er- schließung der anliegenden Grundstücke und der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Insofern sind Nebenanlagen, wie Rad- und Fußwege von ihrer Funktion her nicht vorgese- hen und auch entsprechende Markierungen nicht möglich. Die geringe Straßenbreite im Be- gegnungsverkehr wirkt sich geschwindigkeitshemmend aus. \ - Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof Die CDU-Fraktion beantragt, die Verkehrssicherheit im Bereich‘ der Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof zu verbessern. Die Installation einer Lichtzeichenanlage ist mit einem großen Kostenaufwand verbunden. Zudem kommt sie nur dort in Betracht, wo eine besondere Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Unfallrisiko erheblich übersteigt. Sie erfolgt üblicherweise an Knotenpunkten mit hohen Verkehrsfrequenzen bezogen auf alle Verkehrsarten. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Vielmehr handelt es sich bei der Bahnunterführung um eine Auen NE An- bindung. Verkehrsspiegel sollen den Verkehrsteilnehmer /-innen an unübersichtlichen Stellen unter- stützen. Mit der Aufstellung sind jedoch auch Nachteile verbunden, die den Vorteil der bes- seren Sicht oftmals übersteigen. Nicht alle Verkehrsteilnehmer /-innen können die gefahrene Geschwindigkeit eines herannahenden Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschät- zen. Werden Geschwindigkeiten unterschätzt, kann es zu erheblichen Gefahrensituationen kommen. Vor allem können unterschiedliche Witterungsverhältnisse, wie z. B. Regen, Nebel, . Schneefall oder Frost, die Wirkung eines Spiegels beeinträchtigen. Ebenso können fremde Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin entbindet ein Verkehrs- spiegel nicht von der erforderlichen Umschaupflicht. Der-Blick in den Verkehrsspiegel allein ist nicht ausreichend. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im öffentlichen Verkehrsraum ist daher nicht geeignet, eine mögliche Sichtbehinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Viel- mehr birgt sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für die den Spiegel benutzenden Verkehrs- teilnehmer /-innen. Aus diesem Grund und den Erfahrungen bei‘ vorhandenen alten Ver- kehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, keine neuen Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. - Kita „Die Minis“ Die CDU- Fraktion beantragt, die Höchstgeschwindigkeit auf der Straße Coermühle im Be- reich der Kita „Die Minis“ auf 30 km/h zu begrenzen. Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf innerhalb geschlossener Ort- schaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, allgemeinbil- denden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern die Ge- schwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt werden, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Die Kita „Die Minis“ liegt mit direktem Zugang zur Straße außerhalb geschlossener Ortschaf- ten. Die Regelung ist insofern nicht anwendbar. Im Bereich der Kita ist Tempo 50 auf Strecke angeordnet. Es wird zur Verbesserung der verkehrlichen Situation das Verkehrszeichen 262 der StVO (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Über- holverbote) weiter in Fahrtrichtung Ashölterweg hinter den Kurvenbereich versetzt. Damit wird der Bereich Tempo 50 auf Strecke weiter verlängert. Zudem werden auf der Straße Co- ermühle auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zusammenfassend ist zu den drei Anträgen anzuführen, dass unter Beachtung der im Ver- kehr erforderlichen Sorgfalt aller Verkehrsteilnehmer /-innen die Verkehrssicherheit gegeben ist. Weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht zulässig. Na Schulze- ner
A-N-0004-2017-Tempo 50 für den Heidegrund
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A-N/0004/2017 Tempo 50 für den Heidegrund Antrag Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung von Tem po 50 auf der Straße „Heidegrund“ ab dem Ortsausgangsschild Münster-Kinderhaus bis zu r Bahnstrecke Münster-Enschede zu prüfen und vorzubereiten. Begründung Mit Beginn des Frühlings ist der Heidegrund wieder ein beliebter Spazier- und Radweg für die Kinderhauser, die die Lage am Stadtrand zu eine m Ausflug ins nahe Grün nutzen möchten. Auch Jogger und Skater nehmen diesen Weg ins Grüne. Zur Zeit gilt auf dem Heidegrund ab dem Ortsausgang sschild Münster-Kinderhaus keine Geschwindigkeitsbegrenzung; erst ab Überquerung der Bahntrasse der Bahnstrecke Münster-Enschede gilt Tempo 70. Der Heidegrund wird gern von Pendlern und Lieferwag en als Verbindungsweg zwischen Kinderhaus und Nienberge bzw. Sprakel und Greven ge nutzt. Die Fahrbahn ist allerdings so schmal, dass 2 Fahrzeuge sich nur knapp begegnen können – an einem Rad- oder Fußweg fehlt es völlig. Es kommt daher insbesondere in den Nachmittags- und Abend- stunden immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zw ischen schnell fahrenden Kraft- fahrzeugen und Fußgängern bzw. Radfahrern. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines Tem polimits zur Verbesserung der Ver- kehrssicherheit sinnvoll und geboten. Guddorf Kiewit Schonhoff
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Ashölterweg
- Heidegrund
- Kinderhaus
- Coermühle
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0004/2017
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 12.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37