Mandari Insight

0069/2020

Änderungen zum Förderprogramm "Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen"

Mitteilung Ausschuss 15.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.02.2020, TOP 2.6

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3248 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2020 
 0069/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
 
Änderungen zum Förderprogramm "Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches 
Wohnen" 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Richtlinie des Förderprogramms „Alt-
bausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ (3520/2017) beschlossen und die 
Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Das Förderprogramm ist am 01.10.2018 in Kraft getreten. 
Laut Förderrichtlinie werden Änderungen aufgrund von Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten dem 
Fach- und Finanzausschuss mitgeteilt. 
Nach Ablauf des ersten Bearbeitungsjahres wurde Überarbeitungsbedarf am Förderprogramm fest-
gestellt. Die aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlichen Änderungen an den Förderbedingungen 
werden nun rückwirkend für Anträge, die ab dem 01.01.2020 eingegangen sind, angewendet. 
Fördertatbestand bisheriger Text kurze Erläuterung neuer Text 
6.6 Wärmedämmung von 
Außenwänden, Dächern, 
Flachdächern, obersten 
Geschoss- und Kellerde-
cken sowie Fenstern  
 
Besonderheit Dach 
Wird eine bestehende 
Dachkonstruktion in ei-
nem Maß verändert, 
dass sie gemäß aktuell 
gültiger EnEV als Neu-
bau zu werten ist, sind 
hier eingebaute Däm-
mungen nicht förderfä-
hig. Unter Umständen 
kann aufgrund des bauli-
chen Zustandes der Ab-
riss und Wiederaufbau 
einer Dachkonstruktion 
erforderlich sein. Ein 
Wiederaufbau in unver-
änderter Lage gemäß 
den bestehenden Dach-
proportionen wird als 
Ersatz der Bestandskon-
struktion gewertet; es 
gelten die zuvor be-
schriebenen Vorausset-
zungen 
Bezug zur EnEV 
entfällt 
Wird eine bestehende 
Dachkonstruktion in einem 
Maß verändert, dass sie 
als Neubau zu werten ist, 
sind hier eingebaute 
Dämmungen nicht förder-
fähig. Unter Umständen 
kann aufgrund des bauli-
chen Zustandes der Ab-
riss und Wiederaufbau 
einer Dachkonstruktion 
erforderlich sein. Ein Wie-
deraufbau in unveränder-
ter Lage gemäß den be-
stehenden Dachproportio-
nen wird als Ersatz der 
Bestandskonstruktion ge-
wertet; es gelten die zuvor 
beschriebenen Vorausset-
zungen

2 
 
Nachweise Dämmmate-
rial/ Wärmebrücke 
Die Förderung für 
Dämmmaterialien beträgt 
15 €/m3 oder für umwelt-
freundliche Dämmmate-
rialien gemäß 5.2, 30 
€/m3. 
Änderung von Ku-
bikmeter in Quad-
ratmeter 
Die Förderung für 
Dämmmaterialien beträgt 
15 €/ m² oder für umwelt-
freundliche Dämmmateria-
lien gemäß 5.2, 30 €/ m². 
Bereich Heizungsopti-
mierung 
 
6.7.1 Austausch von 
Thermostatventilen und 
Thermostatköpfen aus-
schließlich in Kombinati-
on mit einem Hydrauli-
schen Abgleich der ent-
sprechenden Heizungs-
anlage 
Die Förderung der Ther-
mostatventile und -köpfe 
beträgt 100% und des 
hydraulischen Abgleichs 
50% der Bruttokosten 
gemäß Schlussrech-
nung.  
Festsetzung einer 
Förderhöchstsumme 
Die Förderung der Ther-
mostatventile und -köpfe 
beträgt 100% und des 
hydraulischen Abgleichs 
50% der Bruttokosten ge-
mäß Schlussrechnung.  
Die Förderhöchstgrenze 
wird begrenzt auf maximal 
75€ Brutto pro Thermos-
tatventilkopf mit Ventilun-
terteil im Antragsobjekt. 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0069/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.01.2020
Erstellt
10.01.2020 15:10