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0265/2017

Auswertung der Beschwerden im ASD, GSD und PKD 2016

Mitteilung Ausschuss 20.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 8.3.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5001 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/511/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0265/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
 
Auswertung der Beschwerden im ASD, GSD und PKD 2016 
Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des 
Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) 
 
Auswertung der Beschwerden 2016* 
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird dem Jugendhilfeausschuss auch für das Jahr 2016 ein 
Überblick über die Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen gegeben, denen nicht in den Be-
zirksjugendämtern im Vorfeld abgeholfen werden konnte. 
 
 2014 2015 2016 
Zu bearbeitende Fallzahlen im Allgemeinen 
Sozialen Dienst und Gefährdungsmeldungs-
sofortdienst 
10.169 10.361 11.102 
Eingegangene Beschwerden 
davon 
 Dienstaufsichtsbeschwerden 
 Sachbeschwerden 
 Petitionen/Eingaben 
32 
 
23 
  3 
  6 
26 
 
14 
  8 
  4 
42 
 
11 
25 
  6 
Thematische Schwerpunkte 
 Sorgerecht, Umgangsregelung (u.a. mit 
Vorwurf der Parteilichkeit der Mitarbei-
ter/innen) 
 Inobhutnahme 
 Datenschutzverletzung 
 Nicht adäquate Hilfegewährung 
 Eingliederungshilfe  
 Sonstiges  
 
16 
 
 
  3 
  1 
  3 
  3 
  6 
 
 
11 
 
 
  2 
  1 
  1 
  2 
  9 
 
16 
 
 
  4 
  0 
11 
  6 
  5 
Antworttenor 
Beschwerde abgewiesen 
 
28 
 
23 
 
37

2 
 
Beschwerde abgeholfen 
auf offenes Verwaltungsgerichtsverfahren  
verwiesen 
  3 
  1 
  3 
  0 
  4 
  1 
* In der oben angegebenen Gesamtzahl sind acht Folgebeschwerden enthalten. 
 
 
 
 
Einleitend kann festgestellt werden, dass die Anzahl der zentral bearbeiteten Beschwerden in 2016 
im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist, damit in Relation zur Zahl der insgesamt bearbeiteten 
Fälle aber nach wie vor bei weniger als 0,4 Prozent liegt. 
38 der insgesamt 42 Beschwerden betrafen den Arbeitsbereich des ASD. Davon wurden 34 abgewie-
sen, während drei Beschwerden abgeholfen wurde. Einmal wurde auf ein laufendes Verwaltungsge-
richtsverfahren verwiesen. Von den vier Beschwerden im Arbeitsbereich des GSD wurde einer Be-
schwerde abgeholfen, während drei abgewiesen wurden. Im Arbeitsbereich des Pflegekinderdienstes 
(PKD) gab es im Jahr 2016 keine zentral zu bearbeitenden Beschwerden.  
Bezüglich der thematischen Schwerpunkte der eingegangenen Beschwerden ist folgendes festzuhal-
ten: 
Beschwerden vor dem Hintergrund strittiger Sorgerechts- und Umgangsregelungen machen erneut 
mehr als ein Drittel der Gesamtzahl aus. Hier wurde von Seiten der Beschwerdeführerinnen und Be-
schwerdeführer häufig versucht, die eigenen Vorstellungen, beispielsweise durch den Vorwurf der 
Parteilichkeit oder den Wunsch nach einem Mitarbeiterwechsel, doch noch durchzusetzen. Die Tat-
sache, dass dabei die Bedürfnisse der betroffenen Kinder nicht immer an erster Stelle zu stehen 
scheinen und dass Kommunikations- und Kompromissfähigkeit nur noch eingeschränkt gegeben sind, 
legt den Schluss nahe, dass sich diese Eltern oftmals in einer emotional belasteten Situation befin-
den, was natürlich maßgeblichen Einfluss auf die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben kann.  
Letzteres gilt auch für den im Jahr 2016 deutlich öfter erhobenen Vorwurf der nicht adäquaten Hilfe-
gewährung. Diese Beschwerden betreffen zum einen pädagogisch nicht mehr erreichbare, das Ju-
gendhilfesystem sprengende, Jugendliche, zum anderen aber auch Forderungen von Eltern, Jugend-
lichen und Institutionen nach optimaler und die gesetzlichen Grundlagen überschreitende Förderung 
bzw. Betreuung. 
Ein Anstieg der Beschwerdeanzahl ist auch im Bereich der Eingliederungshilfe zu beobachten, wobei 
dies möglicherweise zumindest teilweise auf nach wie vor bestehende Schwierigkeiten bei der Um-
setzung einer inklusiven Beschulung zurückgeführt werden kann. 
Insgesamt ist festzustellen, dass bei den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern vielfach 
eine ausgeprägte Anspruchs- bzw. Erwartungshaltung gegenüber dem Jugendamt und anderen Insti-
tutionen besteht. Die Betreffenden weigern sich außerdem häufig, gesetzliche Beschränkungen ihrer 
eigenen Ansprüche, aber auch der Befugnisse des Jugendamtes, beispielsweise bezüglich Um-
gangsregelung oder geschlossener Unterbringung von Jugendlichen, zu akzeptieren. Sie versuchen 
daher ihre, meist nur aus ihrer Sicht, berechtigten Ansprüche auf dem Beschwerdeweg durchzuset-
zen. Dementsprechend wurden 37 von 42 bearbeiteten Beschwerden, als nicht berechtigt bzw. nach-
vollziehbar, abgewiesen. 
Daher kann abschließend festgehalten werden, dass die Mitarbeitenden des ASD, PKD und GSD ihre 
Arbeitsaufträge weiter auf fachlich hohem Niveau erledigen. Dennoch bleibt die fachliche Qualifizie-
rung, insbesondere von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Einarbeitung, auch 
weiterhin eine wichtige Aufgabe der Organisation. Möglicherweise sollte dabei zukünftig noch stärker 
auf den Umgang mit emotional belasteten Klienten und deren Forderungen eingegangen werden.

3

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0265/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27