0265/2017
Auswertung der Beschwerden im ASD, GSD und PKD 2016
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/511/10 Vorlagen-Nummer 0265/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Auswertung der Beschwerden im ASD, GSD und PKD 2016 Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) Auswertung der Beschwerden 2016* Wie bereits in den vergangenen Jahren wird dem Jugendhilfeausschuss auch für das Jahr 2016 ein Überblick über die Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen gegeben, denen nicht in den Be- zirksjugendämtern im Vorfeld abgeholfen werden konnte. 2014 2015 2016 Zu bearbeitende Fallzahlen im Allgemeinen Sozialen Dienst und Gefährdungsmeldungs- sofortdienst 10.169 10.361 11.102 Eingegangene Beschwerden davon Dienstaufsichtsbeschwerden Sachbeschwerden Petitionen/Eingaben 32 23 3 6 26 14 8 4 42 11 25 6 Thematische Schwerpunkte Sorgerecht, Umgangsregelung (u.a. mit Vorwurf der Parteilichkeit der Mitarbei- ter/innen) Inobhutnahme Datenschutzverletzung Nicht adäquate Hilfegewährung Eingliederungshilfe Sonstiges 16 3 1 3 3 6 11 2 1 1 2 9 16 4 0 11 6 5 Antworttenor Beschwerde abgewiesen 28 23 37 2 Beschwerde abgeholfen auf offenes Verwaltungsgerichtsverfahren verwiesen 3 1 3 0 4 1 * In der oben angegebenen Gesamtzahl sind acht Folgebeschwerden enthalten. Einleitend kann festgestellt werden, dass die Anzahl der zentral bearbeiteten Beschwerden in 2016 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist, damit in Relation zur Zahl der insgesamt bearbeiteten Fälle aber nach wie vor bei weniger als 0,4 Prozent liegt. 38 der insgesamt 42 Beschwerden betrafen den Arbeitsbereich des ASD. Davon wurden 34 abgewie- sen, während drei Beschwerden abgeholfen wurde. Einmal wurde auf ein laufendes Verwaltungsge- richtsverfahren verwiesen. Von den vier Beschwerden im Arbeitsbereich des GSD wurde einer Be- schwerde abgeholfen, während drei abgewiesen wurden. Im Arbeitsbereich des Pflegekinderdienstes (PKD) gab es im Jahr 2016 keine zentral zu bearbeitenden Beschwerden. Bezüglich der thematischen Schwerpunkte der eingegangenen Beschwerden ist folgendes festzuhal- ten: Beschwerden vor dem Hintergrund strittiger Sorgerechts- und Umgangsregelungen machen erneut mehr als ein Drittel der Gesamtzahl aus. Hier wurde von Seiten der Beschwerdeführerinnen und Be- schwerdeführer häufig versucht, die eigenen Vorstellungen, beispielsweise durch den Vorwurf der Parteilichkeit oder den Wunsch nach einem Mitarbeiterwechsel, doch noch durchzusetzen. Die Tat- sache, dass dabei die Bedürfnisse der betroffenen Kinder nicht immer an erster Stelle zu stehen scheinen und dass Kommunikations- und Kompromissfähigkeit nur noch eingeschränkt gegeben sind, legt den Schluss nahe, dass sich diese Eltern oftmals in einer emotional belasteten Situation befin- den, was natürlich maßgeblichen Einfluss auf die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben kann. Letzteres gilt auch für den im Jahr 2016 deutlich öfter erhobenen Vorwurf der nicht adäquaten Hilfe- gewährung. Diese Beschwerden betreffen zum einen pädagogisch nicht mehr erreichbare, das Ju- gendhilfesystem sprengende, Jugendliche, zum anderen aber auch Forderungen von Eltern, Jugend- lichen und Institutionen nach optimaler und die gesetzlichen Grundlagen überschreitende Förderung bzw. Betreuung. Ein Anstieg der Beschwerdeanzahl ist auch im Bereich der Eingliederungshilfe zu beobachten, wobei dies möglicherweise zumindest teilweise auf nach wie vor bestehende Schwierigkeiten bei der Um- setzung einer inklusiven Beschulung zurückgeführt werden kann. Insgesamt ist festzustellen, dass bei den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern vielfach eine ausgeprägte Anspruchs- bzw. Erwartungshaltung gegenüber dem Jugendamt und anderen Insti- tutionen besteht. Die Betreffenden weigern sich außerdem häufig, gesetzliche Beschränkungen ihrer eigenen Ansprüche, aber auch der Befugnisse des Jugendamtes, beispielsweise bezüglich Um- gangsregelung oder geschlossener Unterbringung von Jugendlichen, zu akzeptieren. Sie versuchen daher ihre, meist nur aus ihrer Sicht, berechtigten Ansprüche auf dem Beschwerdeweg durchzuset- zen. Dementsprechend wurden 37 von 42 bearbeiteten Beschwerden, als nicht berechtigt bzw. nach- vollziehbar, abgewiesen. Daher kann abschließend festgehalten werden, dass die Mitarbeitenden des ASD, PKD und GSD ihre Arbeitsaufträge weiter auf fachlich hohem Niveau erledigen. Dennoch bleibt die fachliche Qualifizie- rung, insbesondere von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Einarbeitung, auch weiterhin eine wichtige Aufgabe der Organisation. Möglicherweise sollte dabei zukünftig noch stärker auf den Umgang mit emotional belasteten Klienten und deren Forderungen eingegangen werden. 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0265/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27